Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland hat neben vielen Vorteilen auch Schattenseiten, so gilt für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich das Wirtschaftlichkeitsgebot. Dieses besagt, dass Leistungen, also im Normalfall Behandlungen durch einen Arzt oder sonstigen Leistungserbringer, ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig sein müssen und außerdem das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen.
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http://vers24.net/private-krankenversicherung/
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§ 12 SGB V Wirtschaftlichkeitsgebot
Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und
wirtschaftlich sein,
!
sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind,
können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die
Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen
nicht bewilligen
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Ausreichend
! Schulnote 4
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Wirtschaftlich
Ziel der Wirtschaftlichkeit ist es, mit finanziell
möglichst geringen Aufwand, einen möglichst
hohen Ertrag zu erreichen.
Ist ein teureres Medikament mit weniger
Nebenwirkungen wirtschaftlich?