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Die GoBD in der praktischen Umsetzung 1
Die GoBD in der praktischen Umsetzung
Stefan Groß, Steuerberater und CISA (Certified Information Systems Auditor)
Partner bei PSP und Vorstandsvorsitzender des VeR
in Kooperation mit
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 2
Die vorliegenden Ausführungen geben die persönliche Meinung der Autoren zur derzeitigen Rechtslage
wieder und enthalten lediglich einen Überblick über einzelne Themenkomplexe. Spezielle Umstände
einzelner Fallkonstellationen wurden nicht berücksichtigt; diese können durchaus zu abweichenden
Betrachtungsweisen und/oder Ergebnissen führen. Die dargestellten Ausführungen können daher keine
rechtliche oder steuerliche Beratung ersetzen; bitte holen Sie eine auf Ihre Umstände zugeschnittene,
weitere Entwicklungen berücksichtigende Empfehlung Ihres Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers ein,
bevor Sie Entscheidungen über die in diesen Ausführungen besprochenen Themen treffen. Die
Finanzverwaltung und/oder Gerichte können abweichende Auffassungen zu den hier behandelten Themen
haben oder entwickeln.
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 3
Ausgangssituation
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 4
DIE GOBD IM ÜBERBLICK
 GoBS und GDPdU-Nachfolger
 Allgemeine Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit
 Anforderungen an die Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen
 Anforderungen an die Aufbewahrung
 Vorgaben zum Datenzugriff
 Elektronische Erfassung von Papierdokumenten
 Besonderheiten bei elektronischen Rechnungen
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 5
 IDW PS 330, PS 880, PS 951, PS 980
 IDW RS FAIT 1 bis 3, 5
 Fragen und Antwortenkatalog zum Datenzugriff
 GoBIT
ÜBER DEN TELLERRAND HINAUS …
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 6
Idee des „Vier-Säulen-Modells“
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 7
ZENTRALE ANFORDERUNGEN DER GOBD
Kontroll- und
Protokollumfeld
Dokumentation
Datenintegrität
Migrations-
beständigkeit
GoBD
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 8
ZENTRALE ANFORDERUNGEN DER GOBD
Kontroll- und
Protokollumfeld
Dokumentation Datenintegrität
Migrations-
beständigkeit
GoBD
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 9
„GoBD-Lebenszyklus“
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 10
DIE GOBD ALS BELEGFLUSS
ZeitgerechteErfassung
Belegsicherung
Unveränderbarkeit
Aufbewahrung
Bereitstellung
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 11
Internes Kontrollsystem IKS
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 12
IKS UND KOMPLEXITÄT
Standardsoftwarepaket für Fibu,
Anlagenbuchhaltung, L&G, WaWi
Keine individuellen Anpassungen
Einfaches Netzwerk
ERP-System mit Vor- und
Nebensystemen, Schnittstellen
Hohes Maß an Customizing
Software-Eigenentwicklungen
Komplexe Netzwerkstrukturen
Website zur Veröffentlichung von
Informationen
Integration von Diensten (Kauf,
Logistik, Produktion) zwischen
Zulieferern und Kunden über das
Internet
Komplexität
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 13
KONTROLLEN DER GOBD
Kontrolle Verweis
Zugangs- und Zugriffsberechtigungskontrollen GoBD, Rn. 100, 103
Funktionstrennung GoBD, Rn. 100
Erfassungs-, Eingabekontrollen GoBD, Rn. 40, 88, 100
Übertragungskontrollen GoBD, Rn. 88
Verarbeitungskontrollen GoBD, Rn. 60, 88, 100
Abstimmungskontrollen GoBD, Rn. 100
Plausibilitätskontrollen GoBD, Rn. 40
Vollständigkeitskontrollen GoBD, Rn. 77
Schutzmaßnahmen gegen die beabsichtigte oder unbeabsichtigte
Verfälschung von Programmen, Daten und Dokumenten
GoBD, Rn. 100
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 14
 Zugangs- und Zugriffsberechtigungskontrollen
 Funktionstrennung
 Erfassungskontrollen
 Abstimmungskontrollen
 Verarbeitungskontrollen
 Schutzmaßnahmen gegen die beabsichtigte und unbeabsichtigte
Verfälschung von Programmen, Daten Dokumenten
GOBD – KERNAUSSAGEN
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 15
PSP-KOMMENTIERUNG
Kontrollziel Kontrolldesign Implementierung Kontrolltest
IKS
Kontrollziel Kontrolldesign Implementierung
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 16
 Berechtigungskonzept
 Benutzerkontrolle
 Funktionentrennung
 „Vier-Augen-Prinzip“
 Belegfluss und Schnittstellen
 Fehlerhandling
 Sonderfall „Outsourcing“ (-> FAIT 5!)
PSP-PRÜFHINWEISE
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 17
Datensicherheit und Unveränderbarkeit
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 18
 Steuerrelevante DV-Systeme sind gegen Verlust zu sichern
 Buchungen und Aufzeichnungen dürfen nicht in einer Weise verändert
werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist
 Spätere Änderungen sind so vorzunehmen, dass sowohl der ursprüngliche
Inhalt als auch die Tatsache, dass Veränderungen vorgenommen wurden,
erkennbar bleiben
 Bei der Änderung von Stammdaten muss die eindeutige Bedeutung in den
entsprechenden Bewegungsdaten erhalten bleiben
 Die reine Ablage von Daten und Dokumenten in einem reinen
Dateisystem erfüllt die Anforderungen der Unveränderbarkeit
regelmäßig nicht!
 Die Unveränderbarkeit kann durch entsprechende Hardware, Software oder
organisatorische Vorkehrungen gewährleistet werden
GOBD – KERNAUSSAGEN
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 19
UNVERÄNDERBARKEIT, STETS EINE KOMBINATION AUS …
Hardware Software Organisation Prozess
Unveränderbarkeit
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 20
 Berechtigungskonzept
 Datensicherungskonzept
 Rücksicherungs- bzw. Restoretests
 Radierschutz
 Stammdatenhistorisierung
PSP-PRÜFHINWEISE
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 21
Allgemeine Anforderung an die Ordnungsmäßigkeit
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 22
 Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit
 Grundsätze der Wahrheit, Klarheit und fortlaufenden Aufzeichnung
 Vollständigkeit
 Richtigkeit
 Zeitgerechtheit
 Ordnung
 Unveränderbarkeit
ANFORDERUNGEN
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 23
 Die Ordnungsmäßigkeit muss von der Einrichtung des DV-Systems über
unternehmensspezifische Anpassungen für die Dauer der Aufbewahrungsfrist
nachweisbar erfüllt und erhalten bleiben
 Jeder Geschäftsvorfall ist urschriftlich bzw. als Kopie der Urschrift zu belegen
 Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen
Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle
und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann
 Die Nachprüfbarkeit der Bücher und sonstiger erforderlicher Aufzeichnungen
erfordert eine aussagekräftige und vollständige Verfahrensdokumentation
 Geschäftsvorfälle sind vollzählig und lückenlos aufzuzeichnen
 Geschäftsvorfälle sind zeitnah nach ihrer Entstehung zu erfassen
GOBD – KERNAUSSAGEN
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 24
GOBD – ZEITGERECHTHEIT
Bargeschäfte
Laufende Buchung Periodenweise Buchung
Unbare
Geschäfts-
vorfälle
Kasseneinnahmen und Kassenausgaben
sollen täglich festgehalten werden
Entstehung Geschäftsvorfall bis
Erfassung:
Zehn Tage unbedenklich
Erfassung bis zum Ablauf des
folgenden Monats nach
Entstehung unbedenklich
Sicherung Vollständigkeit Belegsicherung innerhalb 10 Tage
Erfassung
Buchung Belegsicherung
>> Buchung später
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 25
 Verfahrens- und Arbeitsanweisungen
 Verfahrensdokumentation
 Transaktionskontrollen und Konsistenzprüfungen
 Geschäftsvorfälle vollständig und lückenlos
 Informationen unveränderbar
PSP-PRÜFHINWEISE
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 26
Anforderung an die Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 27
 Durch Erfassungs-, Übertragungs- und Verarbeitungskontrollen
muss sichergestellt sein, dass alle Geschäftsvorfälle vollständig erfasst
oder übermittelt werden und danach nicht unbefugt und nicht ohne
Nachweis des vorausgegangenen Zustandes verändert werden können
 Alle für die Verarbeitung erforderlichen Tabellendaten, deren
Historisierung und Programme sind zu speichern
 Vorgelagerte (IT-)Systeme und Nebensysteme können zur Erfüllung der
Journalfunktion eingesetzt werden
 Bei Verwendung unterschiedlicher Ordnungskriterien müssen ggf.
entsprechende Zuordnungstabellen vorgehalten werden (E-Bilanz)
GOBD – KERNAUSSAGEN
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 28
 Erfassungs-, Übertragungs- und Verarbeitungskontrollen
 Historisierung von Stamm- und Tabellendaten
 Funktionalität von Schnittstellen
PSP-PRÜFHINWEISE
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 29
Anforderung an die Aufbewahrung
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 30
 Im DV-System erzeugte Dokumente sind im Ursprungsformat aufzubewahren
 Eingehende elektronische Handels- oder Geschäftsbriefe und Buchungs-
belege müssen in dem Format aufbewahrt werden, in dem sie empfangen
wurden (E-Mails!)
 Der Erhalt der Verknüpfung zwischen Geschäftsvorfall und Dokument muss
während der gesamten Aufbewahrungsfrist gewährleistet sein
 Ein elektronisches Dokument ist mit einem nachvollziehbaren und eindeutigen
Index zu versehen
 Die Belege in Papierform oder in elektronischer Form sind zeitnah, d. h.
möglichst
unmittelbar nach Eingang oder Entstehung, gegen Verlust zu sichern
 Besonderheiten sind bei der Konvertierung (in ein Inhouse-Format) sowie beim
Einsatz von Kryptografietechniken zu beachten
GOBD – KERNAUSSAGEN
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 31
Erfassung:
Kontrollen, z. B. Vollständigkeit, Doppel-
erfassungen, Wiedergabe, Übertragung nur
abgeschlossener Fälle
Indexierung:
Dokumenten-ID, Verknüpfung zum
Geschäftsvorfall, Zugriff auf das Dokument,
Integrität
Lesbarmachung/Retrieval:
Reproduzierbar (lesbar) in angemessener Zeit:
Online-Anzeige, Ausdruck, maschinell
auswertbare Daten
Speicherung und Verwaltung:
Gesetzliche Aufbewahrungsfristen,
Zugriffsprotokolle, Verfügbarkeit,
Datensicherung
Vernichtung der Originaldokumente:
Einhaltung GoB, keine weiteren gesetz-lichen
oder innerbetriebliche Vorschriften, Originale
verkörpern keine Rechte, kein
Herausgabeanspruch
Archivierungsprozess (Regelfall)
ARCHIVIERUNGSPROZESS NACH FAIT 3
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 32
 Archivierungsverfahren nach FAIT 3
 Zugriffskontrollen Archivsystem
 Ordnungskriterien und Indexierung
 Ablage von E-Mails
 Migrationen
PSP-PRÜFHINWEISE
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 33
Besonderheiten zum Datenzugriff
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 34
 Bereitzustellen sind insbesondere Daten der Finanzbuchhaltung, der Anlagenbuchhaltung,
der Lohnbuchhaltung sowie aller Vor- und Nebensysteme (steuerrelevante Daten!)
 Das Einsichtsrecht der Finanzverwaltung bezieht sich neben den Bewegungsdaten auch
auf Stammdaten und deren Verknüpfungen
 Daneben sind auch alle zur maschinellen Auswertung der Daten erforderlichen
Strukturinformationen in maschinell auswertbarer Form sowie die internen und externen
Verknüpfungen vollständig und in unverdichteter, maschinell auswertbarer Form
aufzubewahren
 Neben den eigentlichen Daten sind auch die Teile der Verfahrensdokumentation auf
Verlangen zur Verfügung zu stellen, die einen vollständigen Systemüberblick ermöglichen
und die für das Verständnis des DV-Systems erforderlich sind
 Bei der Ausübung des Rechts auf Datenzugriff stehen der Finanzbehörde drei gleich-
berechtigte Möglichkeiten (unmittelbarer Datenzugriff (Z1), mittelbarer Datenzugriff (Z2),
Datenträgerüberlassung (Z3)) zur Verfügung
 Maschinell auswertbar = originär elektronisch
GOBD – KERNAUSSAGEN
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 35
MASCHINELLE AUSWERTBARKEIT
Mathematisch technische
Auswertungen
Volltextsuche Prüfung im weitesten Sinne
Maschinelle Auswertbarkeit
„IDEA-Auswertbarkeit“ E-Mails / DMS Bildschirmabfragen etc.
BISHER ORIGINÄR ELEKTRONISCH
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 36
Unmittelbarer
Datenzugriff
Mittelbarer
Datenzugriff
Datenträger-
überlassung
ZUGRIFFSARTEN
Z1 Z2 Z3
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 37
Betriebsprüfer Mandant
 Einsicht in gespeicherte Daten
über „Nur-Lese-Zugriff“
 Ausschließliche Nutzung der unter-
nehmenseigenen Hard- und Software
 Prüfung der gespeicherten Daten
einschl. Stammdaten und Verknüpfungen
 Lesen, Filtern und Sortieren unter
Nutzung der im DV-System vorhandenen
Auswertungsmöglichkeiten
 Keine Fernabfrage
 Erforderliche Hilfsmittel sind vom
Steuerpflichtigen zur Verfügung zu stellen
 Prüfer ist in das DV-System einzuweisen
 Zugriffsbeschränkung ist vom
Steuerpflichtigen zu definieren
 Bereitstellung aller vorhandenen
Auswertungsmöglichkeiten
 DV-System muss die Unveränderbarkeit
der Daten gewährleisten
 Bereitstellung für alle Systeme (Haupt-,
Neben- und Vorsysteme)
Z1
UNMITTELBARER ZUGRIFF (Z1)
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 38
Betriebsprüfer Mandant
 Rein technische Mithilfe
 Tatsächlich handelnde Personen wechseln
 Maschinelle Auswertung durch Mitarbeiter
oder Dritten
 Begrenzt auf die im DV-System des
Steuerpflichtigen vorhandenen
Auswertungsmöglichkeiten
 Keine Verpflichtung des Steuerpflichtigen
zur Entwicklung eigener Auswertungs-
vorschläge
 Zurverfügungstellung von Hard- und Software
 Unterstützung durch mit dem DV-System
betrauten Personen
 Umfang der zumutbaren Hilfe richtet sich
nach den betrieblichen Gegebenheiten
(Verhältnismäßigkeitsgrundsatz):
 Größe
 Mitarbeiterzahl
Z2
MITTELBARER ZUGRIFF (Z2)
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 39
Betriebsprüfer Mandant
 Datenformat maschinell auswertbar
 Keine Druckdateien, Reports, pdf, tiff, ...
  keine Datenverdichtung
 Einheitliche Bereitstellungsvorgaben
 Beschreibungsstandard für die
Datenträgerüberlassung empfehlenswert
 Steuerlich relevante Daten +
Beschreibungsdatei
 Zurverfügungstellung der gespeicherten
Unterlagen und Aufzeichnungen
 Alle zur Auswertung notwendigen
Informationen
 Dateistruktur
 Datenfelder
 interne und externe Verknüpfungen
in maschinell auswertbarer Form
auch bei Vorhaltung der Daten bei Dritten
Z3
DATENTRÄGERÜBERLASSUNG (Z3)
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 40
 Inventurlisten
 Ausgangsrechnungen
 Lieferscheine
 Bestandsverzeichnis
 Anlagengitter
 Anlagenspiegel
 Abrechnungen/
Verdienstbescheinigungen
 LSt-Anmeldungen
 Lohnjournal
 Lohnkonten
 Buchungsbelege
 Beitragsnachweise KV
 Arbeitnehmerbescheinigung
für SV-Meldungen
 Grundbuch (Buchungsjournal)
 Hauptbuch (Buchungen)
 Hauptbuch (Summen und Salden)
 Personenkonten Deb./Kred.
 OP-Debitoren
 OP-Kreditoren
 Kassenbuch
 Umsatzsteuer-Voranmeldung
STEUERLICH RELEVANTE DATEN – MINDESTUMFANG
Finanzbuchhaltung Lohnbuchhaltung
Anlagenbuchhaltung Materialwirtschaft
Weitere Daten
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 41
Abgrenzung BP
 Außenprüfung
 Umsatzsteuersonderprüfung
 Lohnsteueraußenprüfung
Sachliche Abgrenzung
(steuerlich relevante
Daten)
Zeitliche Abgrenzung
(Prüfungszeitraum)
Zugriff
Umsetzung u. a. mit:
 Berechtigungskonzept
(„Prüfer-Login“)
 Ausstattung Prüfer-PC
 Setzen von Markierungen
innerhalb der Datenstruktur
STEUERLICH RELEVANTE DATEN – ABGRENZUNG
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 42
 Zugriffsarten Z1 bis Z3
 Berechtigungskonzept (Prüferrolle)
 Erstqualifizierung steuerrelevante Daten
 Strukturinformationen maschinell auswertbar
 Daten- und Systemtrennung
 Maschinelle Auswertbarkeit
PSP-PRÜFHINWEISE
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 43
Systemwechsel, Systemänderungen und Auslagerungen
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 44
 Im Fall eines Systemwechsels, einer Systemänderung oder einer Auslagerung
von aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten aus dem
Produktivsystem müssen die aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen
Daten quantitativ und qualitativ gleichwertig in ein neues System überführt
werden
 Soweit Daten etwa in ein Archivsystem ausgelagert werden oder ein
Systemwechsel (Migration) stattfindet, sind auch weiterhin quantitativ und
qualitativ die gleichen Auswertungen in der Art zu ermöglichen, als wären die
aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten noch im Produktivsystem
enthalten
GOBD – KERNAUSSAGEN
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 45
Aufbewahrungsfrist IT-EntwicklungArchivierung
IT-HALBWERTSZEIT NIMMT STETIG AB ...
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 46
Produktivsystem
(Auswertungsmöglichkeiten)
Besonderheit: Systemwechsel
Archivsystem
Stammdaten
Mindestauswertungsmöglichkeiten?
Aktuell
Fortschreibung
Historisch
STAMMDATEN-KONFLIKT
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 47
Elektronische Erfassung von Papierdokumenten
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 48
 Das Scanergebnis ist so aufzubewahren, dass die Wiedergabe mit dem Original
bildlich übereinstimmt
 Das Verfahren muss dokumentiert werden und der Steuerpflichtige sollte eine
Organisationsanweisung erstellen
 Im Anschluss an den Scanvorgang darf die weitere Bearbeitung nur mit dem
elektronischen Dokument erfolgen bzw. muss nach Abschluss der Bearbeitung
der bearbeitete Papierbeleg erneut eingescannt und ein Bezug zum ersten
Scanobjekt hergestellt werden
 Soweit Unterlagen mittels Scanprozess einer Digitalisierung zugeführt wurden,
muss der Steuerpflichtige diese über sein DV-System lesbar machen
 Im Anschluss an den Scanvorgang dürfen Papierdokumente unter bestimmten
Voraussetzungen vernichtet werden
GOBD – KERNAUSSAGEN
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 49
AUFBEWAHRUNG – GRUNDSATZ
Evtl.
Konvertierungen
„Originäres
Format“
Alleinige Aufbewahrung eines
Papierausdrucks ist nicht zulässig
Papieraufbewahrung
 Aufbewahrung über
10 Jahre (14b Abs. 1
UStG)
 Unveränderbarkeit
ist gefordert – zu gewähr-
leisten durch Zusammen-
spiel von Organisation,
Prozessen, Kontrollen,
Hardware, Software
Original
Papier-
rechnung
Elektronische
Rechnung
Kann digitalisiert
werden  GoBS
Elektronische
Aufbewahrung
optional, wenn
digitalisiert
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 50
Sonderfall E-Mails
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 51
Aufbewahrungsvorgaben sind technologieneutral
SONDERFALL E-MAIL
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 52
Verfahrensdokumentation
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 53
 Für jedes DV-System muss eine übersichtlich gegliederte Verfahrensdokumen-
tation vorhanden sein, aus der Inhalt, Aufbau und Ergebnisse des DV-Verfahrens
vollständig und schlüssig ersichtlich sind
 Die Verfahrensdokumentation muss verständlich und damit für einen
sachverständigen Dritten in angemessener Zeit nachprüfbar sein
 Aus der Verfahrensdokumentation muss ersichtlich sein, wie die elektronischen
Belege erfasst, verarbeitet, ausgegeben und aufbewahrt werden
(Belegfunktion)
 Die Beschreibung des Internen Kontrollsystems (IKS) ist Bestandteil der
Verfahrensdokumentation
 Die Verfahrensdokumentation besteht in der Regel aus einer allgemeinen
Beschreibung, einer Anwenderdokumentation, einer technischen
Systemdokumentation und einer Betriebsdokumentation
GOBD – KERNAUSSAGEN
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 54
MUSTERGLIEDERUNG
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 55
Elektronische Rechnungen und ZUGFeRD
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 56
RechnungRechnungs-
aussteller
Rechnungs-
empfänger
ABLAUF RECHNUNGSSTELLUNG ZUKÜNFTIG…
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 57
Rechnung (Papier + Digital)
setzt voraus
ist aufzubewahren
Papier EDV
alternativ
§ 14 UStG gibt den Takt vor …
Integrität Authentizität
Innerbetriebliches Kontrollverfahren
Digital
QES / EDI
Papier
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 58
bilateral systemisch
AUSGANGSPUNKT ZUGFERD
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 59
Papier
systemisch
unstrukturiert
Bild-
Datei
(PDF)
systemisch
unstrukturiert
!?
systemisch
strukturiert
EDI
bilateral
strukturiert
ZUGFERD ALS GEMEINSAMER „NENNER“
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 60
Zertifikate und Testate
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 61
 Keine allgemein gültigen Aussagen der Finanzbehörde zur
Konformität der verwendeten oder geplanten Hard- und Software
 Keine Positivtestate zur Ordnungsmäßigkeit der Buchführung im
Rahmen
einer steuerlichen Außenprüfung oder einer verbindlichen Auskunft
 Keine Bindungswirkung von „Zertifikaten“ oder „Testaten“ Dritter
 Dennoch: Absicherung und Signalwirkung
GOBD – KERNAUSSAGEN
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 62
GOBD – ARBEITSHILFEN
www.gobd.de
www.verband-e-rechnung.org/e-rechnung/wissen/gobd
Die GoBD in der praktischen Umsetzung 63
Stefan Groß,
Steuerberater und CISA, Partner bei PSP
und Vorstandsvorsitzender des VeR
Verband elektronische Rechnung (VeR)
E-Invoice Alliance Germany e.V.
Schackstraße 2
80539 München
Tel.: +49 (0)89 38 17 22 28
Fax: +49 (0)89 38 17 22 04
E-Mail: sekretariat@verband-e-rechnung.org
Internet: www.verband-e-rechnung.org
Peters, Schönberger & Partner mbB
Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Schackstraße 2
80539 München
Tel.: +49 89 3 81 72 - 0
Fax: +49 89 3 81 72 – 204
E-Mail: psp@psp.eu
Internet: www.psp.eu
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Die GoBD in der praktischen Umsetzung

  • 1. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 1 Die GoBD in der praktischen Umsetzung Stefan Groß, Steuerberater und CISA (Certified Information Systems Auditor) Partner bei PSP und Vorstandsvorsitzender des VeR in Kooperation mit
  • 2. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 2 Die vorliegenden Ausführungen geben die persönliche Meinung der Autoren zur derzeitigen Rechtslage wieder und enthalten lediglich einen Überblick über einzelne Themenkomplexe. Spezielle Umstände einzelner Fallkonstellationen wurden nicht berücksichtigt; diese können durchaus zu abweichenden Betrachtungsweisen und/oder Ergebnissen führen. Die dargestellten Ausführungen können daher keine rechtliche oder steuerliche Beratung ersetzen; bitte holen Sie eine auf Ihre Umstände zugeschnittene, weitere Entwicklungen berücksichtigende Empfehlung Ihres Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers ein, bevor Sie Entscheidungen über die in diesen Ausführungen besprochenen Themen treffen. Die Finanzverwaltung und/oder Gerichte können abweichende Auffassungen zu den hier behandelten Themen haben oder entwickeln.
  • 3. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 3 Ausgangssituation
  • 4. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 4 DIE GOBD IM ÜBERBLICK  GoBS und GDPdU-Nachfolger  Allgemeine Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit  Anforderungen an die Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen  Anforderungen an die Aufbewahrung  Vorgaben zum Datenzugriff  Elektronische Erfassung von Papierdokumenten  Besonderheiten bei elektronischen Rechnungen
  • 5. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 5  IDW PS 330, PS 880, PS 951, PS 980  IDW RS FAIT 1 bis 3, 5  Fragen und Antwortenkatalog zum Datenzugriff  GoBIT ÜBER DEN TELLERRAND HINAUS …
  • 6. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 6 Idee des „Vier-Säulen-Modells“
  • 7. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 7 ZENTRALE ANFORDERUNGEN DER GOBD Kontroll- und Protokollumfeld Dokumentation Datenintegrität Migrations- beständigkeit GoBD
  • 8. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 8 ZENTRALE ANFORDERUNGEN DER GOBD Kontroll- und Protokollumfeld Dokumentation Datenintegrität Migrations- beständigkeit GoBD
  • 9. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 9 „GoBD-Lebenszyklus“
  • 10. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 10 DIE GOBD ALS BELEGFLUSS ZeitgerechteErfassung Belegsicherung Unveränderbarkeit Aufbewahrung Bereitstellung
  • 11. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 11 Internes Kontrollsystem IKS
  • 12. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 12 IKS UND KOMPLEXITÄT Standardsoftwarepaket für Fibu, Anlagenbuchhaltung, L&G, WaWi Keine individuellen Anpassungen Einfaches Netzwerk ERP-System mit Vor- und Nebensystemen, Schnittstellen Hohes Maß an Customizing Software-Eigenentwicklungen Komplexe Netzwerkstrukturen Website zur Veröffentlichung von Informationen Integration von Diensten (Kauf, Logistik, Produktion) zwischen Zulieferern und Kunden über das Internet Komplexität
  • 13. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 13 KONTROLLEN DER GOBD Kontrolle Verweis Zugangs- und Zugriffsberechtigungskontrollen GoBD, Rn. 100, 103 Funktionstrennung GoBD, Rn. 100 Erfassungs-, Eingabekontrollen GoBD, Rn. 40, 88, 100 Übertragungskontrollen GoBD, Rn. 88 Verarbeitungskontrollen GoBD, Rn. 60, 88, 100 Abstimmungskontrollen GoBD, Rn. 100 Plausibilitätskontrollen GoBD, Rn. 40 Vollständigkeitskontrollen GoBD, Rn. 77 Schutzmaßnahmen gegen die beabsichtigte oder unbeabsichtigte Verfälschung von Programmen, Daten und Dokumenten GoBD, Rn. 100
  • 14. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 14  Zugangs- und Zugriffsberechtigungskontrollen  Funktionstrennung  Erfassungskontrollen  Abstimmungskontrollen  Verarbeitungskontrollen  Schutzmaßnahmen gegen die beabsichtigte und unbeabsichtigte Verfälschung von Programmen, Daten Dokumenten GOBD – KERNAUSSAGEN
  • 15. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 15 PSP-KOMMENTIERUNG Kontrollziel Kontrolldesign Implementierung Kontrolltest IKS Kontrollziel Kontrolldesign Implementierung
  • 16. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 16  Berechtigungskonzept  Benutzerkontrolle  Funktionentrennung  „Vier-Augen-Prinzip“  Belegfluss und Schnittstellen  Fehlerhandling  Sonderfall „Outsourcing“ (-> FAIT 5!) PSP-PRÜFHINWEISE
  • 17. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 17 Datensicherheit und Unveränderbarkeit
  • 18. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 18  Steuerrelevante DV-Systeme sind gegen Verlust zu sichern  Buchungen und Aufzeichnungen dürfen nicht in einer Weise verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist  Spätere Änderungen sind so vorzunehmen, dass sowohl der ursprüngliche Inhalt als auch die Tatsache, dass Veränderungen vorgenommen wurden, erkennbar bleiben  Bei der Änderung von Stammdaten muss die eindeutige Bedeutung in den entsprechenden Bewegungsdaten erhalten bleiben  Die reine Ablage von Daten und Dokumenten in einem reinen Dateisystem erfüllt die Anforderungen der Unveränderbarkeit regelmäßig nicht!  Die Unveränderbarkeit kann durch entsprechende Hardware, Software oder organisatorische Vorkehrungen gewährleistet werden GOBD – KERNAUSSAGEN
  • 19. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 19 UNVERÄNDERBARKEIT, STETS EINE KOMBINATION AUS … Hardware Software Organisation Prozess Unveränderbarkeit
  • 20. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 20  Berechtigungskonzept  Datensicherungskonzept  Rücksicherungs- bzw. Restoretests  Radierschutz  Stammdatenhistorisierung PSP-PRÜFHINWEISE
  • 21. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 21 Allgemeine Anforderung an die Ordnungsmäßigkeit
  • 22. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 22  Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit  Grundsätze der Wahrheit, Klarheit und fortlaufenden Aufzeichnung  Vollständigkeit  Richtigkeit  Zeitgerechtheit  Ordnung  Unveränderbarkeit ANFORDERUNGEN
  • 23. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 23  Die Ordnungsmäßigkeit muss von der Einrichtung des DV-Systems über unternehmensspezifische Anpassungen für die Dauer der Aufbewahrungsfrist nachweisbar erfüllt und erhalten bleiben  Jeder Geschäftsvorfall ist urschriftlich bzw. als Kopie der Urschrift zu belegen  Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann  Die Nachprüfbarkeit der Bücher und sonstiger erforderlicher Aufzeichnungen erfordert eine aussagekräftige und vollständige Verfahrensdokumentation  Geschäftsvorfälle sind vollzählig und lückenlos aufzuzeichnen  Geschäftsvorfälle sind zeitnah nach ihrer Entstehung zu erfassen GOBD – KERNAUSSAGEN
  • 24. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 24 GOBD – ZEITGERECHTHEIT Bargeschäfte Laufende Buchung Periodenweise Buchung Unbare Geschäfts- vorfälle Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sollen täglich festgehalten werden Entstehung Geschäftsvorfall bis Erfassung: Zehn Tage unbedenklich Erfassung bis zum Ablauf des folgenden Monats nach Entstehung unbedenklich Sicherung Vollständigkeit Belegsicherung innerhalb 10 Tage Erfassung Buchung Belegsicherung >> Buchung später
  • 25. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 25  Verfahrens- und Arbeitsanweisungen  Verfahrensdokumentation  Transaktionskontrollen und Konsistenzprüfungen  Geschäftsvorfälle vollständig und lückenlos  Informationen unveränderbar PSP-PRÜFHINWEISE
  • 26. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 26 Anforderung an die Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen
  • 27. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 27  Durch Erfassungs-, Übertragungs- und Verarbeitungskontrollen muss sichergestellt sein, dass alle Geschäftsvorfälle vollständig erfasst oder übermittelt werden und danach nicht unbefugt und nicht ohne Nachweis des vorausgegangenen Zustandes verändert werden können  Alle für die Verarbeitung erforderlichen Tabellendaten, deren Historisierung und Programme sind zu speichern  Vorgelagerte (IT-)Systeme und Nebensysteme können zur Erfüllung der Journalfunktion eingesetzt werden  Bei Verwendung unterschiedlicher Ordnungskriterien müssen ggf. entsprechende Zuordnungstabellen vorgehalten werden (E-Bilanz) GOBD – KERNAUSSAGEN
  • 28. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 28  Erfassungs-, Übertragungs- und Verarbeitungskontrollen  Historisierung von Stamm- und Tabellendaten  Funktionalität von Schnittstellen PSP-PRÜFHINWEISE
  • 29. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 29 Anforderung an die Aufbewahrung
  • 30. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 30  Im DV-System erzeugte Dokumente sind im Ursprungsformat aufzubewahren  Eingehende elektronische Handels- oder Geschäftsbriefe und Buchungs- belege müssen in dem Format aufbewahrt werden, in dem sie empfangen wurden (E-Mails!)  Der Erhalt der Verknüpfung zwischen Geschäftsvorfall und Dokument muss während der gesamten Aufbewahrungsfrist gewährleistet sein  Ein elektronisches Dokument ist mit einem nachvollziehbaren und eindeutigen Index zu versehen  Die Belege in Papierform oder in elektronischer Form sind zeitnah, d. h. möglichst unmittelbar nach Eingang oder Entstehung, gegen Verlust zu sichern  Besonderheiten sind bei der Konvertierung (in ein Inhouse-Format) sowie beim Einsatz von Kryptografietechniken zu beachten GOBD – KERNAUSSAGEN
  • 31. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 31 Erfassung: Kontrollen, z. B. Vollständigkeit, Doppel- erfassungen, Wiedergabe, Übertragung nur abgeschlossener Fälle Indexierung: Dokumenten-ID, Verknüpfung zum Geschäftsvorfall, Zugriff auf das Dokument, Integrität Lesbarmachung/Retrieval: Reproduzierbar (lesbar) in angemessener Zeit: Online-Anzeige, Ausdruck, maschinell auswertbare Daten Speicherung und Verwaltung: Gesetzliche Aufbewahrungsfristen, Zugriffsprotokolle, Verfügbarkeit, Datensicherung Vernichtung der Originaldokumente: Einhaltung GoB, keine weiteren gesetz-lichen oder innerbetriebliche Vorschriften, Originale verkörpern keine Rechte, kein Herausgabeanspruch Archivierungsprozess (Regelfall) ARCHIVIERUNGSPROZESS NACH FAIT 3
  • 32. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 32  Archivierungsverfahren nach FAIT 3  Zugriffskontrollen Archivsystem  Ordnungskriterien und Indexierung  Ablage von E-Mails  Migrationen PSP-PRÜFHINWEISE
  • 33. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 33 Besonderheiten zum Datenzugriff
  • 34. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 34  Bereitzustellen sind insbesondere Daten der Finanzbuchhaltung, der Anlagenbuchhaltung, der Lohnbuchhaltung sowie aller Vor- und Nebensysteme (steuerrelevante Daten!)  Das Einsichtsrecht der Finanzverwaltung bezieht sich neben den Bewegungsdaten auch auf Stammdaten und deren Verknüpfungen  Daneben sind auch alle zur maschinellen Auswertung der Daten erforderlichen Strukturinformationen in maschinell auswertbarer Form sowie die internen und externen Verknüpfungen vollständig und in unverdichteter, maschinell auswertbarer Form aufzubewahren  Neben den eigentlichen Daten sind auch die Teile der Verfahrensdokumentation auf Verlangen zur Verfügung zu stellen, die einen vollständigen Systemüberblick ermöglichen und die für das Verständnis des DV-Systems erforderlich sind  Bei der Ausübung des Rechts auf Datenzugriff stehen der Finanzbehörde drei gleich- berechtigte Möglichkeiten (unmittelbarer Datenzugriff (Z1), mittelbarer Datenzugriff (Z2), Datenträgerüberlassung (Z3)) zur Verfügung  Maschinell auswertbar = originär elektronisch GOBD – KERNAUSSAGEN
  • 35. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 35 MASCHINELLE AUSWERTBARKEIT Mathematisch technische Auswertungen Volltextsuche Prüfung im weitesten Sinne Maschinelle Auswertbarkeit „IDEA-Auswertbarkeit“ E-Mails / DMS Bildschirmabfragen etc. BISHER ORIGINÄR ELEKTRONISCH
  • 36. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 36 Unmittelbarer Datenzugriff Mittelbarer Datenzugriff Datenträger- überlassung ZUGRIFFSARTEN Z1 Z2 Z3
  • 37. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 37 Betriebsprüfer Mandant  Einsicht in gespeicherte Daten über „Nur-Lese-Zugriff“  Ausschließliche Nutzung der unter- nehmenseigenen Hard- und Software  Prüfung der gespeicherten Daten einschl. Stammdaten und Verknüpfungen  Lesen, Filtern und Sortieren unter Nutzung der im DV-System vorhandenen Auswertungsmöglichkeiten  Keine Fernabfrage  Erforderliche Hilfsmittel sind vom Steuerpflichtigen zur Verfügung zu stellen  Prüfer ist in das DV-System einzuweisen  Zugriffsbeschränkung ist vom Steuerpflichtigen zu definieren  Bereitstellung aller vorhandenen Auswertungsmöglichkeiten  DV-System muss die Unveränderbarkeit der Daten gewährleisten  Bereitstellung für alle Systeme (Haupt-, Neben- und Vorsysteme) Z1 UNMITTELBARER ZUGRIFF (Z1)
  • 38. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 38 Betriebsprüfer Mandant  Rein technische Mithilfe  Tatsächlich handelnde Personen wechseln  Maschinelle Auswertung durch Mitarbeiter oder Dritten  Begrenzt auf die im DV-System des Steuerpflichtigen vorhandenen Auswertungsmöglichkeiten  Keine Verpflichtung des Steuerpflichtigen zur Entwicklung eigener Auswertungs- vorschläge  Zurverfügungstellung von Hard- und Software  Unterstützung durch mit dem DV-System betrauten Personen  Umfang der zumutbaren Hilfe richtet sich nach den betrieblichen Gegebenheiten (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz):  Größe  Mitarbeiterzahl Z2 MITTELBARER ZUGRIFF (Z2)
  • 39. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 39 Betriebsprüfer Mandant  Datenformat maschinell auswertbar  Keine Druckdateien, Reports, pdf, tiff, ...   keine Datenverdichtung  Einheitliche Bereitstellungsvorgaben  Beschreibungsstandard für die Datenträgerüberlassung empfehlenswert  Steuerlich relevante Daten + Beschreibungsdatei  Zurverfügungstellung der gespeicherten Unterlagen und Aufzeichnungen  Alle zur Auswertung notwendigen Informationen  Dateistruktur  Datenfelder  interne und externe Verknüpfungen in maschinell auswertbarer Form auch bei Vorhaltung der Daten bei Dritten Z3 DATENTRÄGERÜBERLASSUNG (Z3)
  • 40. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 40  Inventurlisten  Ausgangsrechnungen  Lieferscheine  Bestandsverzeichnis  Anlagengitter  Anlagenspiegel  Abrechnungen/ Verdienstbescheinigungen  LSt-Anmeldungen  Lohnjournal  Lohnkonten  Buchungsbelege  Beitragsnachweise KV  Arbeitnehmerbescheinigung für SV-Meldungen  Grundbuch (Buchungsjournal)  Hauptbuch (Buchungen)  Hauptbuch (Summen und Salden)  Personenkonten Deb./Kred.  OP-Debitoren  OP-Kreditoren  Kassenbuch  Umsatzsteuer-Voranmeldung STEUERLICH RELEVANTE DATEN – MINDESTUMFANG Finanzbuchhaltung Lohnbuchhaltung Anlagenbuchhaltung Materialwirtschaft Weitere Daten
  • 41. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 41 Abgrenzung BP  Außenprüfung  Umsatzsteuersonderprüfung  Lohnsteueraußenprüfung Sachliche Abgrenzung (steuerlich relevante Daten) Zeitliche Abgrenzung (Prüfungszeitraum) Zugriff Umsetzung u. a. mit:  Berechtigungskonzept („Prüfer-Login“)  Ausstattung Prüfer-PC  Setzen von Markierungen innerhalb der Datenstruktur STEUERLICH RELEVANTE DATEN – ABGRENZUNG
  • 42. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 42  Zugriffsarten Z1 bis Z3  Berechtigungskonzept (Prüferrolle)  Erstqualifizierung steuerrelevante Daten  Strukturinformationen maschinell auswertbar  Daten- und Systemtrennung  Maschinelle Auswertbarkeit PSP-PRÜFHINWEISE
  • 43. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 43 Systemwechsel, Systemänderungen und Auslagerungen
  • 44. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 44  Im Fall eines Systemwechsels, einer Systemänderung oder einer Auslagerung von aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten aus dem Produktivsystem müssen die aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten quantitativ und qualitativ gleichwertig in ein neues System überführt werden  Soweit Daten etwa in ein Archivsystem ausgelagert werden oder ein Systemwechsel (Migration) stattfindet, sind auch weiterhin quantitativ und qualitativ die gleichen Auswertungen in der Art zu ermöglichen, als wären die aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten noch im Produktivsystem enthalten GOBD – KERNAUSSAGEN
  • 45. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 45 Aufbewahrungsfrist IT-EntwicklungArchivierung IT-HALBWERTSZEIT NIMMT STETIG AB ...
  • 46. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 46 Produktivsystem (Auswertungsmöglichkeiten) Besonderheit: Systemwechsel Archivsystem Stammdaten Mindestauswertungsmöglichkeiten? Aktuell Fortschreibung Historisch STAMMDATEN-KONFLIKT
  • 47. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 47 Elektronische Erfassung von Papierdokumenten
  • 48. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 48  Das Scanergebnis ist so aufzubewahren, dass die Wiedergabe mit dem Original bildlich übereinstimmt  Das Verfahren muss dokumentiert werden und der Steuerpflichtige sollte eine Organisationsanweisung erstellen  Im Anschluss an den Scanvorgang darf die weitere Bearbeitung nur mit dem elektronischen Dokument erfolgen bzw. muss nach Abschluss der Bearbeitung der bearbeitete Papierbeleg erneut eingescannt und ein Bezug zum ersten Scanobjekt hergestellt werden  Soweit Unterlagen mittels Scanprozess einer Digitalisierung zugeführt wurden, muss der Steuerpflichtige diese über sein DV-System lesbar machen  Im Anschluss an den Scanvorgang dürfen Papierdokumente unter bestimmten Voraussetzungen vernichtet werden GOBD – KERNAUSSAGEN
  • 49. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 49 AUFBEWAHRUNG – GRUNDSATZ Evtl. Konvertierungen „Originäres Format“ Alleinige Aufbewahrung eines Papierausdrucks ist nicht zulässig Papieraufbewahrung  Aufbewahrung über 10 Jahre (14b Abs. 1 UStG)  Unveränderbarkeit ist gefordert – zu gewähr- leisten durch Zusammen- spiel von Organisation, Prozessen, Kontrollen, Hardware, Software Original Papier- rechnung Elektronische Rechnung Kann digitalisiert werden  GoBS Elektronische Aufbewahrung optional, wenn digitalisiert
  • 50. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 50 Sonderfall E-Mails
  • 51. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 51 Aufbewahrungsvorgaben sind technologieneutral SONDERFALL E-MAIL
  • 52. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 52 Verfahrensdokumentation
  • 53. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 53  Für jedes DV-System muss eine übersichtlich gegliederte Verfahrensdokumen- tation vorhanden sein, aus der Inhalt, Aufbau und Ergebnisse des DV-Verfahrens vollständig und schlüssig ersichtlich sind  Die Verfahrensdokumentation muss verständlich und damit für einen sachverständigen Dritten in angemessener Zeit nachprüfbar sein  Aus der Verfahrensdokumentation muss ersichtlich sein, wie die elektronischen Belege erfasst, verarbeitet, ausgegeben und aufbewahrt werden (Belegfunktion)  Die Beschreibung des Internen Kontrollsystems (IKS) ist Bestandteil der Verfahrensdokumentation  Die Verfahrensdokumentation besteht in der Regel aus einer allgemeinen Beschreibung, einer Anwenderdokumentation, einer technischen Systemdokumentation und einer Betriebsdokumentation GOBD – KERNAUSSAGEN
  • 54. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 54 MUSTERGLIEDERUNG
  • 55. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 55 Elektronische Rechnungen und ZUGFeRD
  • 56. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 56 RechnungRechnungs- aussteller Rechnungs- empfänger ABLAUF RECHNUNGSSTELLUNG ZUKÜNFTIG…
  • 57. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 57 Rechnung (Papier + Digital) setzt voraus ist aufzubewahren Papier EDV alternativ § 14 UStG gibt den Takt vor … Integrität Authentizität Innerbetriebliches Kontrollverfahren Digital QES / EDI Papier
  • 58. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 58 bilateral systemisch AUSGANGSPUNKT ZUGFERD
  • 59. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 59 Papier systemisch unstrukturiert Bild- Datei (PDF) systemisch unstrukturiert !? systemisch strukturiert EDI bilateral strukturiert ZUGFERD ALS GEMEINSAMER „NENNER“
  • 60. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 60 Zertifikate und Testate
  • 61. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 61  Keine allgemein gültigen Aussagen der Finanzbehörde zur Konformität der verwendeten oder geplanten Hard- und Software  Keine Positivtestate zur Ordnungsmäßigkeit der Buchführung im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung oder einer verbindlichen Auskunft  Keine Bindungswirkung von „Zertifikaten“ oder „Testaten“ Dritter  Dennoch: Absicherung und Signalwirkung GOBD – KERNAUSSAGEN
  • 62. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 62 GOBD – ARBEITSHILFEN www.gobd.de www.verband-e-rechnung.org/e-rechnung/wissen/gobd
  • 63. Die GoBD in der praktischen Umsetzung 63 Stefan Groß, Steuerberater und CISA, Partner bei PSP und Vorstandsvorsitzender des VeR Verband elektronische Rechnung (VeR) E-Invoice Alliance Germany e.V. Schackstraße 2 80539 München Tel.: +49 (0)89 38 17 22 28 Fax: +49 (0)89 38 17 22 04 E-Mail: sekretariat@verband-e-rechnung.org Internet: www.verband-e-rechnung.org Peters, Schönberger & Partner mbB Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Schackstraße 2 80539 München Tel.: +49 89 3 81 72 - 0 Fax: +49 89 3 81 72 – 204 E-Mail: psp@psp.eu Internet: www.psp.eu in Kooperation mit