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 Investitionen durch chancengleichen Wettbewerb –
 Welchen Beitrag sollte die Novelle des
 Telekommunikationsgesetzes leisten?
 TIM Fall Meeting, AmCham Germany
 Berlin, 7. Oktober 2010
 Dr. Iris Henseler-Unger
 Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur
„Die EU-Telekom-Reform bringt uns eine bessere Auswahl für die Verbraucher, neue Impulse für
den Wettbewerb, ein effektives System unabhängiger Regulierungsbehörden, neue Investitionen in
wettbewerbsfähige Infrastrukturen, mehr Freiraum für neue drahtlose Dienste und ein offeneres
Internet für alle Bürger.“
(Viviane Reding zur EU-Telekom-Reform im Dezember 2009)

„Der Telekommunikationssektor birgt große Wachstumspotentiale für die deutsche Wirtschaft. Diese
gilt es zu erschließen und zu nutzen. Insbesondere angesichts der immer noch andauernden
Wirtschafts- und Finanzkrise müssen zügig die entsprechenden investitionsstimulierenden und
wettbewerbsfördernden Impulse in diesem wichtigen Wirtschaftssektor gesetzt werden. Die
geplanten Änderungen des Telekommunikationsgesetzes werden hierzu einen Beitrag leisten. Unter
anderem werden sie die Voraussetzungen für den wettbewerbskonformen Breitbandausbau und für
Investitionen in hochleistungsfähige Netze der nächsten Generation verbessern."
(Rainer Brüderle zu den TKG-Eckpunkten des BMWi im März 2010)

„Schnelle Breitbandnetze sind so etwas wie digitaler Sauerstoff. Sie sind unverzichtbar für Wachstum
und Wohlstand in Europa. Niemand zweifelt daran, dass es Europa besser geht, wenn jeder die
Möglichkeit hat, online zu gehen. Es sind aber schwierige politische Entscheidungen zu treffen, um
die nötigen Investitionen auszulösen, die zur Zielerreichung notwendig sind.“
(Neelie Kroes zur Verabschiedung der NGA-Empfehlung, des Beschlussvorschlags für ein Programm zur Frequenzpolitik und der
Mitteilung über Breitbandnetze im September 2010)

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Politische Agenda



Breitbandstrategie der Bundesregierung vom Februar 2009

  •   flächendeckende Verfügbarkeit leistungsfähiger Breitbandanschlüsse bis
      spätestens Ende 2010
  •   Anschlüsse mit Übertragungsraten von 50 MBit/s für 75% der Haushalte bis
      2014; möglichst bald flächendeckend

Digitale Agenda der Europäischen Kommission

  •   100%-ige Breitbandversorgung der EU-Bürger bis 2013
  •   Breitbandversorgung aller EU-Bürger mit mindestens 30 MBit/s und von 50%
      der europäischen Haushalte mit mindestens 100 MBit/s für 50% bis 2020



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I.   Novelle des Telekommunikationsgesetzes – Stand: Oktober 2010




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TKG-Novelle




Erweiterung der Regulierungsgrundsätze:

•     Förderung der Vorhersehbarkeit der Regulierung
•     Investitions- und Innovationsförderung, Berücksichtigung von Investitionsrisiken,
      Zulassung von Kooperationen
•     Berücksichtigung regionaler Besonderheiten
•     Beschränkung der ex-ante-Regulierung auf das erforderliche Maß




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TKG-Novelle



Erhöhung der Planungssicherheit der Unternehmen:

•   Langfristige Regulierungskonzepte der BNetzA zur Marktregulierung
    -  Selbstbindung in Form von Verwaltungsvorschriften
    -  Bestand über mehrere Regulierungszyklen

•   Verlängerung der Regulierungsperioden
    -   Verlängerung auf 3 Jahre (derzeit: 2 Jahre)
    -   Möglichkeit der Verlängerung um weitere 3 Jahre (mit Zustimmung der
        Kommission)




                                                                              6
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TKG-Novelle




Entgeltregulierung:

•     Betonung einer angemessenen Verzinsung des Kapitals
•     Berücksichtigung der spezifischen Risiken der Errichtung von NGA-Netzen
•     Vereinbarten Risikoteilungsmodellen ist soweit wie möglich Rechnung zu tragen




                                                                                      7
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TKG-Novelle




Neuregelungen zum Anbieterwechsel

•   Leistungspflicht des abgebenden Unternehmens und Reduzierung des
    Anschlussentgelts um 50 % bis die vertraglichen und technischen
    Wechselvoraussetzungen vorliegen bzw. bei Fehlschlag des Wechsels
•   Entgeltanspruch des aufnehmenden Unternehmens erst nach erfolgreichem
    Anbieterwechsel
•   symmetrische Festlegungskompetenz der BNetzA für die technischen Details
    des Anbieterwechsels




                                                                               8
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TKG-Novelle: Referentenentwurf




Infrastrukturatlas:

•   Schaffung einer gesetzlichen Grundlage
•   Informationspflichten der Inhaber geeigneter Infrastruktur bezüglich deren Art,
    Verfügbarkeit und geografischer Lage
•   Nicht auf Telekommunikationsunternehmen beschränkt




                                                                                      9
                                    © Bundesnetzagentur
II.   Maßnahmen und Aktivitäten der Bundesnetzagentur




                                                        10
                                © Bundesnetzagentur
Aktivitäten und Maßnahmen

Eckpunkte über die regulatorischen Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung
moderner Telekommunikationsnetze und die Schaffung einer leistungsfähigen
Breitbandinfrastruktur (März 2010)
NGA-Forum:
•    Ziel: in einem konsensualen Prozess Lösungen für zentrale Probleme der praktischen
     Umsetzung zu erarbeiten
•    Themen:
    -    Open Access (Definition, Zugangsprodukte)
    -    Kooperationen und Co-Investment
    -    Interoperabilität von NGA-Netzen (z.B. Standardisierung)
    -    Gemeinsame Nutzung von Infrastruktur (z.B. Inhouse-Verkabelung)
Einholung eines Gutachtens zur Ermittlung eines Zinssatzes, der den spezifischen Risiken
des Breitbandausbaus Rechnung trägt
Aufbau eines Infrastrukturatlasses
•    Lieferung der Daten durch die Unternehmen erfolgt bisher ohne gesetzliche Verpflichtung
•    Nicht auf TK-Unternehmen beschränkt
                                                                                          11
                                       © Bundesnetzagentur
Frequenzversteigerung




Durchführung der Frequenzversteigerung: 360 MHz aus den Bereichen 0,8 GHz („Digitale
Dividende“), 1,8 GHz, 2,0 GHz und 2,8 GHz
Technologieneutral für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikations-
dienstleistungen
                                                                                       12
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Beschlusskammerentscheidungen

Für den Breitbandausbau wichtige Themen werden auch im Rahmen regulärer Beschlusskammerverfahren
behandelt und entschieden, wie z.B. die regulatorische Behandlung von Glasfaserinfrastrukturen des
marktmächtigen Unternehmens oder die Frage nach der Regionalisierung.

Beispiele:
         Regulierungsverfügung TAL (Juni 2007)
           •   Zugang zu KVz/MFG und Leerrohren (und unbeschalteter Glasfaser)
         Weitere Anordnungen
           •   Festlegung der technischen und betrieblichen Bedingungen, zu denen die DTAG Zugang
               zum Multifunktionsgehäuse und den Kabelleerrohren gewähren muss (Dezember 2009)
           •   sowie Festlegung der Entgelte (März 2010)
           •   Anordnungen zum Zugang zum Schaltverteiler / Festlegung der Entgelte
         Marktanalyse Bitstrom
           •   Abgegrenzter Markt umfasst alle xDSL- und FTTH-Infrastrukturen
           •   Nationale Marktabgrenzung
         Regulierungsverfügung Bitstrom (17. September 2010)
           •   Zugangsverpflichtung
           •   Nachträgliche Entgeltregulierung
         Marktanalyse TAL
           •   Abgegrenzter Markt umfasst auch FTTH-Infrastrukturen
         Regulierungsverfügung TAL (derzeit in der nationalen Konsultation)                    13
                                             © Bundesnetzagentur
III.   Regulierung und Investition: Ein Widerspruch?




                                                        14
                                  © Bundesnetzagentur
Regulierung und Investition




    Stehen die Entscheidungen der Bundesnetzagentur zu den Märkten 4 und 5
    (TAL und Bitstrom) im Widerspruch zur NGA-Empfehlung?

    •   Stellungnahmen der Kommission:
        -   Bitstrom: Ex-ante-Entgeltregulierung empfohlen
        -   TAL: Einbeziehung auch der „Großkunden-Glasfaser-TAL“ empfohlen

    •   Entgeltregulierung: Adäquate Verzinsung




                                                                              15
                                   © Bundesnetzagentur
Regulierung und Investition




    Wettbewerb fördert effiziente Investitionen.
    Die Vergangenheit hat gezeigt, dass gerade Wettbewerb zu Investition und
    Innovation geführt hat.
    Regulierung, die weiterhin den Wettbewerb fördert, wird auch in Zukunft die
    erforderlichen Investitionen in die Netze der Zukunft unterstützen.
    Darüber hinaus: Regulierung ist nur ein Faktor von vielen, der für eine
    Investitionsentscheidung relevant ist.




                                                                                  16
                                    © Bundesnetzagentur
Investitionen in Sachanlagen




                                                     17
                               © Bundesnetzagentur
Investitionen im Festnetz und im Mobilfunk




                                                              18
                                        © Bundesnetzagentur
Investitionen in Sachanlagen in die TV-Kabelinfrastruktur


Mrd. €

  1,0

                                                                     0,88


  0,8
                                                              0,71

                                                                            0,63
  0,6
                                             0,52



  0,4
                                0,34
         0,31        0,31


  0,2




  0,0
         2003       2004        2005        2006              2007   2008   2009


                                                                                   19
                                        © Bundesnetzagentur
IV.   Aktivitäten des Marktes




                                                      20
                                © Bundesnetzagentur
Aktivitäten des Marktes



 DTAG: VDSL-Infrastruktur in 51 Städten
       FTTH-Ausbau für 10% der Haushalte bis Ende 2012
 Ausbau eigener FTTH- oder FTTB-Netze durch alternative Betreiber in einzelnen
 Städten
 Projekte auf Basis kommunaler Initiativen: z.B. Schwerte
 Mehrere Kooperationen geplant
 Investitionen in die Kabelnetze
 Ausbau der Mobilfunknetze (LTE)


 Wettbewerb treibt Investitionen



                                                                             21
                                   © Bundesnetzagentur
V.   Fazit




                                   22
             © Bundesnetzagentur
Fazit




Der vorliegende Entwurf bedeutet vor allem Klarstellung und Präzisierung, weniger
Neuregelung, z.B. im Hinblick auf
• angemessene und risikospezifische Verzinsung
• Berücksichtigung regionaler Besonderheiten
• Beschränkung der ex-ante-Regulierung (Verhältnismäßigkeit !)


Verbesserung der Planungssicherheit ist zu begrüßen




                                                                                    23
                                    © Bundesnetzagentur
Fazit




Das geltende TKG besitzt viel Flexibilität, um mit den anstehenden Fragen
umzugehen. Es ist daher richtig und zu begrüßen, dass der vorgelegte
Referentenentwurf vor allem punktuelle Weiterentwicklungen und Klarstellungen der
bestehenden gesetzlichen Regelungen vorsieht.
Die Bundesnetzagentur ist viele Themen, die jetzt gesetzlich verankert werden
sollen, schon angegangen (Beispiel: Risikoadäquate Verzinsung). Die
Bundesnetzagentur nimmt zudem verstärkt eine moderierende Rolle wahr, indem sie
die unterschiedlichen Akteure zusammenbringt, um bestehende Probleme beim
Breitbandausbau zu diskutieren und einvernehmlich Lösungsansätze zu entwickeln.
Der Entwurf bestätigt, dass es nicht um eine Revolution, sondern eine Evolution der
Regulierung geht.
Die Unternehmen sind aufgefordert, ihre Möglichkeiten für den Ausbau von Netzen,
für Kooperationen und Risikoteilungsmodelle zu nutzen.


                                                                                  24
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Dr. Henseler-Unger (Bundesnetzagentur) zur TKG-Novelle

  • 1. www.bundesnetzagentur.de Investitionen durch chancengleichen Wettbewerb – Welchen Beitrag sollte die Novelle des Telekommunikationsgesetzes leisten? TIM Fall Meeting, AmCham Germany Berlin, 7. Oktober 2010 Dr. Iris Henseler-Unger Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur
  • 2. „Die EU-Telekom-Reform bringt uns eine bessere Auswahl für die Verbraucher, neue Impulse für den Wettbewerb, ein effektives System unabhängiger Regulierungsbehörden, neue Investitionen in wettbewerbsfähige Infrastrukturen, mehr Freiraum für neue drahtlose Dienste und ein offeneres Internet für alle Bürger.“ (Viviane Reding zur EU-Telekom-Reform im Dezember 2009) „Der Telekommunikationssektor birgt große Wachstumspotentiale für die deutsche Wirtschaft. Diese gilt es zu erschließen und zu nutzen. Insbesondere angesichts der immer noch andauernden Wirtschafts- und Finanzkrise müssen zügig die entsprechenden investitionsstimulierenden und wettbewerbsfördernden Impulse in diesem wichtigen Wirtschaftssektor gesetzt werden. Die geplanten Änderungen des Telekommunikationsgesetzes werden hierzu einen Beitrag leisten. Unter anderem werden sie die Voraussetzungen für den wettbewerbskonformen Breitbandausbau und für Investitionen in hochleistungsfähige Netze der nächsten Generation verbessern." (Rainer Brüderle zu den TKG-Eckpunkten des BMWi im März 2010) „Schnelle Breitbandnetze sind so etwas wie digitaler Sauerstoff. Sie sind unverzichtbar für Wachstum und Wohlstand in Europa. Niemand zweifelt daran, dass es Europa besser geht, wenn jeder die Möglichkeit hat, online zu gehen. Es sind aber schwierige politische Entscheidungen zu treffen, um die nötigen Investitionen auszulösen, die zur Zielerreichung notwendig sind.“ (Neelie Kroes zur Verabschiedung der NGA-Empfehlung, des Beschlussvorschlags für ein Programm zur Frequenzpolitik und der Mitteilung über Breitbandnetze im September 2010) 2 © Bundesnetzagentur
  • 3. Politische Agenda Breitbandstrategie der Bundesregierung vom Februar 2009 • flächendeckende Verfügbarkeit leistungsfähiger Breitbandanschlüsse bis spätestens Ende 2010 • Anschlüsse mit Übertragungsraten von 50 MBit/s für 75% der Haushalte bis 2014; möglichst bald flächendeckend Digitale Agenda der Europäischen Kommission • 100%-ige Breitbandversorgung der EU-Bürger bis 2013 • Breitbandversorgung aller EU-Bürger mit mindestens 30 MBit/s und von 50% der europäischen Haushalte mit mindestens 100 MBit/s für 50% bis 2020 3 © Bundesnetzagentur
  • 4. I. Novelle des Telekommunikationsgesetzes – Stand: Oktober 2010 4 © Bundesnetzagentur
  • 5. TKG-Novelle Erweiterung der Regulierungsgrundsätze: • Förderung der Vorhersehbarkeit der Regulierung • Investitions- und Innovationsförderung, Berücksichtigung von Investitionsrisiken, Zulassung von Kooperationen • Berücksichtigung regionaler Besonderheiten • Beschränkung der ex-ante-Regulierung auf das erforderliche Maß 5 © Bundesnetzagentur
  • 6. TKG-Novelle Erhöhung der Planungssicherheit der Unternehmen: • Langfristige Regulierungskonzepte der BNetzA zur Marktregulierung - Selbstbindung in Form von Verwaltungsvorschriften - Bestand über mehrere Regulierungszyklen • Verlängerung der Regulierungsperioden - Verlängerung auf 3 Jahre (derzeit: 2 Jahre) - Möglichkeit der Verlängerung um weitere 3 Jahre (mit Zustimmung der Kommission) 6 © Bundesnetzagentur
  • 7. TKG-Novelle Entgeltregulierung: • Betonung einer angemessenen Verzinsung des Kapitals • Berücksichtigung der spezifischen Risiken der Errichtung von NGA-Netzen • Vereinbarten Risikoteilungsmodellen ist soweit wie möglich Rechnung zu tragen 7 © Bundesnetzagentur
  • 8. TKG-Novelle Neuregelungen zum Anbieterwechsel • Leistungspflicht des abgebenden Unternehmens und Reduzierung des Anschlussentgelts um 50 % bis die vertraglichen und technischen Wechselvoraussetzungen vorliegen bzw. bei Fehlschlag des Wechsels • Entgeltanspruch des aufnehmenden Unternehmens erst nach erfolgreichem Anbieterwechsel • symmetrische Festlegungskompetenz der BNetzA für die technischen Details des Anbieterwechsels 8 © Bundesnetzagentur
  • 9. TKG-Novelle: Referentenentwurf Infrastrukturatlas: • Schaffung einer gesetzlichen Grundlage • Informationspflichten der Inhaber geeigneter Infrastruktur bezüglich deren Art, Verfügbarkeit und geografischer Lage • Nicht auf Telekommunikationsunternehmen beschränkt 9 © Bundesnetzagentur
  • 10. II. Maßnahmen und Aktivitäten der Bundesnetzagentur 10 © Bundesnetzagentur
  • 11. Aktivitäten und Maßnahmen Eckpunkte über die regulatorischen Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung moderner Telekommunikationsnetze und die Schaffung einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur (März 2010) NGA-Forum: • Ziel: in einem konsensualen Prozess Lösungen für zentrale Probleme der praktischen Umsetzung zu erarbeiten • Themen: - Open Access (Definition, Zugangsprodukte) - Kooperationen und Co-Investment - Interoperabilität von NGA-Netzen (z.B. Standardisierung) - Gemeinsame Nutzung von Infrastruktur (z.B. Inhouse-Verkabelung) Einholung eines Gutachtens zur Ermittlung eines Zinssatzes, der den spezifischen Risiken des Breitbandausbaus Rechnung trägt Aufbau eines Infrastrukturatlasses • Lieferung der Daten durch die Unternehmen erfolgt bisher ohne gesetzliche Verpflichtung • Nicht auf TK-Unternehmen beschränkt 11 © Bundesnetzagentur
  • 12. Frequenzversteigerung Durchführung der Frequenzversteigerung: 360 MHz aus den Bereichen 0,8 GHz („Digitale Dividende“), 1,8 GHz, 2,0 GHz und 2,8 GHz Technologieneutral für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikations- dienstleistungen 12 © Bundesnetzagentur
  • 13. Beschlusskammerentscheidungen Für den Breitbandausbau wichtige Themen werden auch im Rahmen regulärer Beschlusskammerverfahren behandelt und entschieden, wie z.B. die regulatorische Behandlung von Glasfaserinfrastrukturen des marktmächtigen Unternehmens oder die Frage nach der Regionalisierung. Beispiele: Regulierungsverfügung TAL (Juni 2007) • Zugang zu KVz/MFG und Leerrohren (und unbeschalteter Glasfaser) Weitere Anordnungen • Festlegung der technischen und betrieblichen Bedingungen, zu denen die DTAG Zugang zum Multifunktionsgehäuse und den Kabelleerrohren gewähren muss (Dezember 2009) • sowie Festlegung der Entgelte (März 2010) • Anordnungen zum Zugang zum Schaltverteiler / Festlegung der Entgelte Marktanalyse Bitstrom • Abgegrenzter Markt umfasst alle xDSL- und FTTH-Infrastrukturen • Nationale Marktabgrenzung Regulierungsverfügung Bitstrom (17. September 2010) • Zugangsverpflichtung • Nachträgliche Entgeltregulierung Marktanalyse TAL • Abgegrenzter Markt umfasst auch FTTH-Infrastrukturen Regulierungsverfügung TAL (derzeit in der nationalen Konsultation) 13 © Bundesnetzagentur
  • 14. III. Regulierung und Investition: Ein Widerspruch? 14 © Bundesnetzagentur
  • 15. Regulierung und Investition Stehen die Entscheidungen der Bundesnetzagentur zu den Märkten 4 und 5 (TAL und Bitstrom) im Widerspruch zur NGA-Empfehlung? • Stellungnahmen der Kommission: - Bitstrom: Ex-ante-Entgeltregulierung empfohlen - TAL: Einbeziehung auch der „Großkunden-Glasfaser-TAL“ empfohlen • Entgeltregulierung: Adäquate Verzinsung 15 © Bundesnetzagentur
  • 16. Regulierung und Investition Wettbewerb fördert effiziente Investitionen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass gerade Wettbewerb zu Investition und Innovation geführt hat. Regulierung, die weiterhin den Wettbewerb fördert, wird auch in Zukunft die erforderlichen Investitionen in die Netze der Zukunft unterstützen. Darüber hinaus: Regulierung ist nur ein Faktor von vielen, der für eine Investitionsentscheidung relevant ist. 16 © Bundesnetzagentur
  • 17. Investitionen in Sachanlagen 17 © Bundesnetzagentur
  • 18. Investitionen im Festnetz und im Mobilfunk 18 © Bundesnetzagentur
  • 19. Investitionen in Sachanlagen in die TV-Kabelinfrastruktur Mrd. € 1,0 0,88 0,8 0,71 0,63 0,6 0,52 0,4 0,34 0,31 0,31 0,2 0,0 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 19 © Bundesnetzagentur
  • 20. IV. Aktivitäten des Marktes 20 © Bundesnetzagentur
  • 21. Aktivitäten des Marktes DTAG: VDSL-Infrastruktur in 51 Städten FTTH-Ausbau für 10% der Haushalte bis Ende 2012 Ausbau eigener FTTH- oder FTTB-Netze durch alternative Betreiber in einzelnen Städten Projekte auf Basis kommunaler Initiativen: z.B. Schwerte Mehrere Kooperationen geplant Investitionen in die Kabelnetze Ausbau der Mobilfunknetze (LTE) Wettbewerb treibt Investitionen 21 © Bundesnetzagentur
  • 22. V. Fazit 22 © Bundesnetzagentur
  • 23. Fazit Der vorliegende Entwurf bedeutet vor allem Klarstellung und Präzisierung, weniger Neuregelung, z.B. im Hinblick auf • angemessene und risikospezifische Verzinsung • Berücksichtigung regionaler Besonderheiten • Beschränkung der ex-ante-Regulierung (Verhältnismäßigkeit !) Verbesserung der Planungssicherheit ist zu begrüßen 23 © Bundesnetzagentur
  • 24. Fazit Das geltende TKG besitzt viel Flexibilität, um mit den anstehenden Fragen umzugehen. Es ist daher richtig und zu begrüßen, dass der vorgelegte Referentenentwurf vor allem punktuelle Weiterentwicklungen und Klarstellungen der bestehenden gesetzlichen Regelungen vorsieht. Die Bundesnetzagentur ist viele Themen, die jetzt gesetzlich verankert werden sollen, schon angegangen (Beispiel: Risikoadäquate Verzinsung). Die Bundesnetzagentur nimmt zudem verstärkt eine moderierende Rolle wahr, indem sie die unterschiedlichen Akteure zusammenbringt, um bestehende Probleme beim Breitbandausbau zu diskutieren und einvernehmlich Lösungsansätze zu entwickeln. Der Entwurf bestätigt, dass es nicht um eine Revolution, sondern eine Evolution der Regulierung geht. Die Unternehmen sind aufgefordert, ihre Möglichkeiten für den Ausbau von Netzen, für Kooperationen und Risikoteilungsmodelle zu nutzen. 24 © Bundesnetzagentur