Fristen haben aufgrund der Formstrenge der Vergabeverfahren eine besondere Bedeutung. Ein Verstoß gegen diese Fristen, zum Beispiel durch die falsche Berechnung einer Frist, kann zu einer Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens führen. Dieser Vortrag erklärt, wie Fristen und Termine im Vergaberecht definiert sind, wann Fristen beginnen, wann diese enden, und wie mit Wochenenden und Feiertagen umgegangen wird.
Praxisratgeber Vergaberecht, VOL/A – Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenw...
Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen und Termine
1. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht
Fristen im Vergabeverfahren – Teil II: Fristen und Termine
Thomas Ferber
thomas@fachverlag-ferber.de
http://www.fachverlag-ferber.de
Die sorgfältige, objektive, realistische und nachvollziehbare Schätzung
des Auftragswertes ist von zentraler Bedeutung für das Vergabeverfahren
VergabebekanntmachungVergabebekanntmachung
AngebotsfristAngebotsfrist
Abgabetermin AngeboteAbgabetermin Angebote
Wertung
AuswahlentscheidungAuswahlentscheidung
ZuschlagserteilungZuschlagserteilung
Wartefrist
MO DI MI DO FR SA SO
MO DI MI DO FR SA SO
MO DI MI DO FR SA SO
Tag 1 Tag 2 Tag 3 Tag 4 Tag 5 Tag 6
Tag 8 Tag 9 Tag 10 Tag 11 Tag 12 Tag 13
Tag 15Tag 14
Tag 7
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Thomas Ferber
Seit 2004 Beschäftigung mit dem Vergaberecht als Key-
Account-Manager für den Bereich Forschung und Lehre
bei Sun Microsystems.
Langjährige Erfahrungen unter anderem mit komplexen
IT-Ausschreibungen, HPC-Ausschreibungen, wettbe-
werblichem Dialog und Verhandlungsverfahren, dem
Aufbau von effizienten Angebotsprozessen, Strategien
für Bieter , e-Vergabe, elektronischer Signatur.
Mit dem 2010 gegründeten Fachverlag Thomas Ferber
biete ich Fachbücher, Fachberatung und Fachseminare
zum Vergaberecht an.
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Was ist eine Frist?
FristFrist
FristbeginnFristbeginn FristendeFristende
Zeitraum
Eine Frist ist ein abgegrenzter, d. h. ein bestimmt bezeichneter
oder bestimmbarer Zeitraum.
Die Dauer kann dabei durch ein Datum (zeitlich feste
Begrenzung) oder einen unbestimmten Begriff (z. B.
Unverzüglich) bestehen. Eine Frist hat einen Anfangs- und einen
Endtermin. (→siehe hierzu J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen
Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen Buch 1 - Allgemeiner Teil § 186 Rn.
5, Berlin 2004 ; Münchener Kommentar, BGB, 5. Auflage 2006, § 186 RN 4.)
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Was ist ein Termin?
Ein Termin ist im Unterschied zur Frist ein Zeitpunkt, an dem
etwas geschehen soll oder Rechtswirkungen eintreten.(→siehe
hierzu J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit
Einführungsgesetz und Nebengesetzen Buch 1 - Allgemeiner Teil § 186 Rn. 6, Berlin 2004)
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Bearbeitungszeit (netto) vs. Angebotsfrist
Frist zur Veröffentlichung der Bekanntmachung
52TageAngebotsfrist
Frist zum Versenden der Vergabeunterlagen
Bearbeitungszeit
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Bearbeitungszeit (netto) vs. Angebotsfrist
Frist zur Veröffentlichung der Bekanntmachung
52TageAngebotsfrist
Frist zum Versenden der Vergabeunterlagen
Bearbeitungszeit
Postlaufzeiten etc.
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Bearbeitungszeit (netto) vs. Angebotsfrist
Frist zur Veröffentlichung der Bekanntmachung
52TageAngebotsfrist
Frist zum Versenden der Vergabeunterlagen
Bearbeitungszeit
Postlaufzeiten etc.
Wochenenden/Feiertage
Arbeitstage zur Bearbeitung
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Regeln für Fristen und Termine
BGB Buch 1. Abschnitt 4
Fristen, Termine §§186-193
EWG/EURATOM Nr. 1182/71
Regeln für
Fristen, Daten und Termine
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§ 187 Abs. 1 BGB
Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf
eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der
Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das
Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.
13. Seite 13http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Artikel 3 Abs. 1 Satz 2 RL (EWG, EURATOM) Nr. 1182/71
Ist für den Anfang einer nach Tagen, Wochen, Monaten oder
Jahren bemessenen Frist der Zeitpunkt maßgebend, in welchem
ein Ereignis eintritt oder eine Handlung vorgenommen wird, so
wird bei der Berechnung dieser Frist der Tag nicht mitgerechnet,
in den das Ereignis oder die Handlung fällt.
14. Seite 14http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Wann beginnen Fristen?
MO DI MI DO FR SA SO
Maßgebliches Ereignis
Fristbeginn um 0:00 Uhr
Fristbeginn gemäß § 187 BGB bzw.
Artikel 3 Absatz 1 Satz 2 (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71
16. Seite 16http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§ 193 BGB
Ist an einem bestimmten Tag oder innerhalb einer Frist eine
Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und
fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen
Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsorte staatlich
anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt
an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
17. Seite 17http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Artikel 3 Abs. 2 lit. b) RL (EWG, EURATOM) Nr. 1182/71
Eine nach Tagen bemessene Frist beginnt am Anfang der ersten
Stunde des ersten Tages und endet mit Ablauf der letzten Stunde
des letzten Tages der Frist.
18. Seite 18http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Artikel 3 Abs. 3 RL (EWG, EURATOM) Nr. 1182/71
Die Fristen umfassen die Feiertage, die Sonntage und die
Sonnabende, soweit diese nicht ausdrücklich ausgenommen oder
die Fristen nach Arbeitstagen bemessen sind.
19. Seite 19http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Artikel 3 Abs. 4 RL (EWG, EURATOM) Nr. 1182/71
Fällt der letzte Tag einer nicht nach Stunden bemessenen Frist auf
einen Feiertag, einen Sonntag oder einen Sonnabend, so endet
die Frist mit Ablauf der letzten Stunde des folgenden Arbeitstags
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Wann enden Fristen?
MO DI MI DO FR SA SO
MO DI MI DO FR SA SO
21. März 22. März 23. März 24. März
26. März 27. März 28. März 29. März 30. März 31. März25. März
20. März19. März
Fristende
18. März
21. Seite 21http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Wann enden Fristen?
MO DI MI DO FR SA SO
MO DI MI DO FR SA SO
21. April 22. April 23. April 24. April
26. April 27. April 28. April 29. April 30. April 1. Mai25. April
20. April19. April
Fristende
18. April
Fristende gemäß § 193 BGB bzw.
Artikel 3 Absatz 4 (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71
22. Seite 22http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Wann enden Fristen?
Absendung der Information
gemäß § 101a GWB Fristbeginn um 0:00 Uhr
Fristende um 24:00 Uhr
MO DI MI DO FR SA SO
MO DI MI DO FR SA SO
Tag 1 Tag 2 Tag 3
Tag 5 Tag 6 Tag 7 Tag 8 Tag 9 Tag 10Tag 4
23. Seite 23http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
ISBN 978-3-942766-03-6
3. erweiterte und aktualisierte Auflage, Sept. 2013
742 + xii Seiten, 215 Abbildungen, 50 Tabellen
Hardcover
69,- Euro (inkl. MwSt.)
59,90 Euro (inkl. MwSt.) Subskriptionspreis bis 31.10.2013
Praxisratgeber Vergaberecht
Fristen im Vergabeverfahren
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