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ArbeitsvertragForm und Inhalt:Für den Arbeitsvertrag gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Dieser ist jedoch, um Benachteiligungen zu meiden durch Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingeschränkt.Arbeitsgesetzgebung (Vom Gesetzgeber festgelegt z.B. Jugendschutzgesetz)Tarifvertrag TVG §2 (Von Tarifvertragsparteien z.B. Gewerkschaft abgeschlossen)Betriebsvereinbarung BetrVG §77 (Zwischen dem Betriebsrat eines U. und dem einzelnen Arbeitgeber vereinbart)Arbeitsvertrag BGB §610 (Zwischen AN und AG abgeschlossen)<br />Arbeitsgesetzgebung --> Tarifvertrag --> Betriebsvereinbarung --> Arbeitsvertrag   (--> = geht vor)<br />Ein paar wichtige Sachen:- Nicht mehr als 8Std täglich  arbeiten (unter bestimmten Voraussetzungen 10Std)- Probezeit darf maximal 6 Monate gehen (bis dahin kann AG mit 2 Wochen Frist kündigen)- Anspruch auf bezahlten Urlaub mind. 24 Werkstage pro Kalenderjahr.- Anspruch auf Entlohnung am Ende des Monats- bei Krankheit: Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zur Dauer von 6 Wochen- AN hat Recht auf einfaches Zeugnis. Auf Verlangen qualifiziertes<br />Pflichten des Arbeitsgebers- Zahlung der vereinbarten Vergütung- Fürsorgepflicht (Arbeitsbedingungen so gestalten das die der Gesundheit nicht schaden)- Pflicht zur Ausstellung eines Zeugnisses- Pflicht zur Urlaubsgewährung (mind.24 Tage)- Entgeltfortzahlung bei Krankheit bis zu 6 Wochen (bei unverschuldeten Krankheitsfällen)<br />Pflichten des Angestellten- Dienstleistungspflicht- Pflicht zur Einhaltung des gesetzlichen Wettbewerbsverbot (=Konkurrenzklausel)- Schadensersatzpflicht (grob Fahrlässig haftet AN, normale Fahrlässigkeit 50-50, leichte Fahrlässigk. haftet der AG)- Haftpflicht (bei grob Fahrlässig verursachten Schäden)- Pflicht zur unverzüglichen Anzeige der Arbeitsunfähigkeit (wenn länger als 3 Tage --> muss Attest vorliegen)<br />Personalwirtschaft - PersonalbeurteilungZweck: Grundlage für richtigen Einsatz, gerechte Entlohnung, Motivation der MitarbeiterWann: Beförderung, Anfertigung eines Zwischenzeugnisses, Ablauf Ausbildung/ProbezeitGrundsätze: Einheitlichkeit, Einfachheit, VergleichbarkeitPhasen: Beobachtung(Kriterien kennen) --> Beschreibung(Protokollieren) --> Bewertung --> Beurteilungsgespräch<br />Tarifverhandlungen - Der Tarifvertrag (TV)= kollektiv-Arbeitsvertrag, der für ganze Arbeitnehmergruppen gilt. Es regelt die Mindest-ArbeitsbedingungenUnterscheidung: räumlich: Bezirks-TV, Werks-TV, Branche-TVAnzahl der Tarifpartner:Haus-TV  = Ein Arbeitgeber(1.U.) und eine GewerkschaftVerbands-TV = Tarifpartner ein AG-Verband und eine GewerkschaftAusgestaltungsmöglichkeiten:starre TV --> Verbesserungen möglich, Verschlechterungen nicht.offene/flexible TV --> Tariföffnungsklauseln ermöglichen für bestimmte Zeit (z.B. Krisen) unter Tarif zu bezahlen.<br />Tarifvertragsparteien:-Gewerkschaften für die AN (IGM, GDL)- Arbeitgeberverbände für viele kleine und/oder große U. (Gesamtmetall)<br />Vertragsgegenstand:- Manteltarifvertrag --> Allg. Arbeitsbedingungen (Arbeitszeit, Urlaub) --> i.d.R. mehrere Jahre gültig- Entgelt -TV --> Lohnsätze, Gehälter, Ausbildungsvergütung --> i.d.R. ein Jahr gültig<br />Tarifautonomie --> Abschluss des TV erfolgt in freien Verhandlungen, der TV Parteien und zwar ohne staatl. Einfluss______________________________________________________________________________________________<br />Die Handlungsvollmacht Die Handlungsvollmacht berechtigt Mitarbeiter das U. nach außen zu vertreten. sie kann schriftl., mündlich oder stillschweigend erteilt werden.<br />ArtenEinzelvollmachtArtvollmachtAllg. HandlungsvollmachtGilt fürEinen einzelnen AuftragStändig vorkommende gleichartige RechtsgeschäfteAlle im jeweiligen Handelsbetrieb gewöhnlichen Geschäfte (Ausnahmen: Grundstücke)Unterschrifti.A. (im Auftrag)i.V.  (in Vollmacht)i.V.ErlöschenMit AuftragsausführungDurch widerruf, durch ausscheiden<-- same<br />ProkuraArten der Prokura:Einzelprokura: Prokurist vertritt die Unternehmung alleine.Gesamtprokura: Prokuristen vertreten das U. nur gemeinsam.Filialprokura: Prokura ist auf eine einzelne Zweigniederlassung beschränkt.Umfang der Prokura --> Alle gerichtlichen und außergerichtlichen GeschäfteProkurist darf nicht: Bilanzen unterschreiben, Prokura erteilen, Grundstücke verkaufen,...Im Innenverhältnis : Prokura kann beliebig eingeschränkt werden.Im Außenverhältnis: Dritten gegenüber ist Prokura nicht einschränkbar (Ausnahme: Dritter kennt Einschränkung)<br />Arbeitszeugnis --> Gesetzliche Regelung §630 BGBGrundsatz der Zeugniserstellung:1. Grundsatz des quot;
wohlwollensquot;
 2. Grundsatz der Zeugniswahrheit--> eine quot;
Geheimsprachequot;
<br />Bedeutung des Arbeitszeugnisses:Arbeitnehmer: Berufliches WeiterkommenArbeitgeber: Informationen über bisherige Tätigkeit und LeistungZeugnisarten: einfaches --> Dauer der Beschäftigung und ausführliche Tätigkeitsbeschreibungqualifiziertes --> Zusätzlich werden Leistung und Führung beurteilt<br />ArbeitszeitmodelleJob-Sharing: Form der Teilzeitarbeit, mehrere AN teilen sich einen Arbeitsplatz, jeder hat einen eigenen AVAltersteilzeit: ab dem 55. Lebensjahr, Arbeitszeit im Zeitraum von 3 Jahren halbiert, Max 10 JahreTelearbeit: Informations- und Kommunikationstechnische Tätigkeiten, Arbeitsplatz zuhause, hohe Dezentralisieru.Gleitende AZ: Beginn und Ende nicht festgelegt, AN müssen unabhängig voneinander sein<br />BetriebsratKann ab 5 Mitarbeitern gewählt werden. Wahlberechtigt sind Mitarbeiter die das 18 Lebensjahr vollendet haben.Amtszeit beträgt 4 Jahre. Wählbar sind alle wahlberechtigten die mind. 6 Monate im Betrieb tätig sind.soz. Bereich --> Mittbestimmungsrecht, ohne Einigung mit dem BR kann keine Maßnahme durchgeführt werden.personellen Bereich --> Mitwirkungsrecht, Mitwirkung bei Personalplanung, Kündigung und Einstellungwirtschaftlich. Bereich --> Informations-, Anhörungsrecht und Recht auf Beratung.<br />Arten der KündigungGesetzliche, Vertragliche und Fristlose KündigungFristlose Kündigung möglich wenn AN --> Diebstahl begeht, Verstoß gegen Schweigepflicht, KörperverletzungAN-Seite --> Beleidigung, Belästigung, Verweigerung der Lohnzahlung, MobbingWer eine fristlose Kündigung verursacht, muss unter Umständen Schadensersatz leisten.<br />Personenbedingt Kündigung --> beschränkte Leistungsfähigkeit --> häufige Kurzerkrankungen, unflexibelVerhaltensbedingte Kündigung --> Fehlverhalten --> Arbeitsverweigerung, schlechte ArbeitsleistungBetriebsbedingt K. --> Arbeitsplatz fällt weg --> Innerbetrieblich: Rationalisierung   Außerbetriebl.: UmsatzrückgangSind diese nicht gegeben ist die Kündigung sozial ungerechtfertigt und somit nicht zulässig!<br />Besonderen Schutz haben : Azubis, Betriebsratsmitglieder, werdende Mütter, schwerbehinderte Menschen, ...Abmahnung hat eine Hinweis und Warnfunktion. AN haben Recht vor Kündigung eine Abmahnung zu erhalten.<br />Beendigung eines Arbeitsverhältnisses- Zeitablauf (bei einem Zeitvertrag z.B.)- Aufhebungsvertrag (wenn sich beide einigen, das Arbeitsverhältnis zu beenden)- Kündigung<br />Lohnformen1. Zeitlohn = Entlohnung nach der Dauer der abgeleisteten Arbeit.Sinnvoll wenn --> die Leistung nicht direkt gemessen werden kann, Präzisionsarbeit, Arbeitstempo durch MaschineVorteil: Leichte Lohnabrechnung, konstante Qualität durch fehlenden ArbeitsdruckNachteil: wenig Anreize zur Leistungssteigerung, Gefahr des FaulenzensBruttolohn = Anzahl der Arbeitsstunden * Lohnsatz je Stunde<br />2. Leistungslohn = Entlohnung nach der Leistung.Sinnvoll wenn --> Arbeit zeitlich messbar, Arbeitsschritt wird regelmäßig wiederholtVorteil: Leistungsanreize, bessere MaschinenausnutzungNachteil: höherer Erfassungsaufwand der Lohnabrechnung, schnellerer Maschinenverschleiß, mehr Ausschuss.<br />2.1 Akkordlohn = Entlohnung nach der mengenmäßigen Leistung --> Je höher die Leistung desto höher die Vergütu.2.1.1 Stückgeldakkord = Für jedes hergestellte Stück/Arbeitsgang wird ein fester Geldbetrag vergütet.2.1.2 Stückzeitakkord = Für jedes einzelne Stück/Arbeitsgang wird eine bestimmte Zeit vorgegeben.2.1.3 Gruppenakkord = Sonderform des Akkordlohnes --> Bruttolohn der Gruppe wird aufgeteilt.<br />2.2 Prämienlohn = Kombination aus Zeit und Leistungslohn.<br />
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  • 1. ArbeitsvertragForm und Inhalt:Für den Arbeitsvertrag gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Dieser ist jedoch, um Benachteiligungen zu meiden durch Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingeschränkt.Arbeitsgesetzgebung (Vom Gesetzgeber festgelegt z.B. Jugendschutzgesetz)Tarifvertrag TVG §2 (Von Tarifvertragsparteien z.B. Gewerkschaft abgeschlossen)Betriebsvereinbarung BetrVG §77 (Zwischen dem Betriebsrat eines U. und dem einzelnen Arbeitgeber vereinbart)Arbeitsvertrag BGB §610 (Zwischen AN und AG abgeschlossen)<br />Arbeitsgesetzgebung --> Tarifvertrag --> Betriebsvereinbarung --> Arbeitsvertrag (--> = geht vor)<br />Ein paar wichtige Sachen:- Nicht mehr als 8Std täglich arbeiten (unter bestimmten Voraussetzungen 10Std)- Probezeit darf maximal 6 Monate gehen (bis dahin kann AG mit 2 Wochen Frist kündigen)- Anspruch auf bezahlten Urlaub mind. 24 Werkstage pro Kalenderjahr.- Anspruch auf Entlohnung am Ende des Monats- bei Krankheit: Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zur Dauer von 6 Wochen- AN hat Recht auf einfaches Zeugnis. 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Wählbar sind alle wahlberechtigten die mind. 6 Monate im Betrieb tätig sind.soz. Bereich --> Mittbestimmungsrecht, ohne Einigung mit dem BR kann keine Maßnahme durchgeführt werden.personellen Bereich --> Mitwirkungsrecht, Mitwirkung bei Personalplanung, Kündigung und Einstellungwirtschaftlich. 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