Richterbund Sport braucht umfassendes Regelwerk
Kurzbeschreibung
Der Deutsche Richterbund begrüßte in einer Stellungnahme das von der Bundesregierung geplante Anti-Doping-Gesetz. In seiner mehrseitigen detaillierten Stellungnahme nennt der Deutsche Richterbund Beispiele für einen Regelungsbedarf jenseits des Anti-Doping-Kampfes: So müsse das Arbeitsrecht im Sport konsequent zur Anwendung kommen.
1. Richterbund: Sport braucht
umfassendes Regelwerk
Der Deutsche Richterbund begrüßte in einer Stellungnahme vom 27. Februar 2015 das von
der Bundesregierung geplante Anti-Doping-Gesetz.
Marius Breucker Stuttgarter Sportrechtler
Der Gesetzgeber solle dabei aber nicht stehen bleiben: Der Sport bedürfe einer umfassenden
gesetzlichen Regelung. Dies sei die logische Konsequenz aus der Entwicklung des
professionellen Sports zu einem eigenständischen Wirtschaftszweig mit jährlichen Umsätzen
von mehreren Milliarden Euro.
Eine Kontrolle der Entscheidungen von Sportgerichten durch staatliche Gerichte in einem
eindeutigen gesetzlichen Rahmen sei nicht nur wünschenswert, sondern auch zur Wahrung
der Rechte der betroffenen Athleten erforderlich. Dies gelte auch für Sperren aufgrund von
Verstößen gegen Anti-Doping-Vorschriften. Zugleich sieht der Deutsche Richterbund aber
Doping als "eher nachrangiges Problem", wenn man den Regelungsbedarf für den Sport
insgesamt in den Blick nehme. Da Sport weltweit betrieben wird, müssten Regelungen nicht
nur auf nationaler, sondern auch auf europäischer und internationaler Ebene geschaffen
werden.
2. Seit einiger Zeit diskutieren Experten den gestiegenen gesetzlichen Regelungsbedarf für den
Sport. So hatten sich die Sportrechtler Christoph Wüterich und Marius Breucker auf dem
Stuttgarter Sportgespräch im Januar 2014 im Interesse der Chancen- und
Wettbewerbsgleichheit und der Rechte der Athleten für ein international kodifiziertes
Berufsrecht des Sports ausgesprochen. Statt einzelnen, scheinbar isolierten Problemen
hinterherzurennen, solle der Gesetzgeber dort, wo das geltende Recht nicht (mehr) genügt,
einen geeigneten gesetzlichen Rahmen schaffen. Auf dem Deutschen Richter- und
Staatsanwaltstag in Weimar 2014 plädierte Rechtsanwalt Marius Breucker für ein
internationales Berufsrecht des Sports, welche die Spezifika des professionellen Sports
aufgreife und so den Rahmen für die bewahrenswerte Autonomie der Sportverbände schaffe.
In seiner mehrseitigen detaillierten Stellungnahme nennt der Deutsche Richterbund Beispiele
für einen Regelungsbedarf jenseits des Anti-Doping-Kampfes: So müsse das Arbeitsrecht im
Sport konsequent zur Anwendung kommen. Denn die Rechtsverhältnisse der Sportler zu ihren
Vereinen seien als Arbeitsverträge zu qualifizieren. Der Stuttgarter Sportrechtsanwalt Marius
Breucker teilt diese Einschätzung, hält in diesem Punkt aber eine Gesetzesänderung nicht für
erforderlich: "Das Arbeitsrecht gilt schon jetzt für alle als Arbeitnehmer tätige Sportler", so
Breucker. Auf dieser Linie hatte jüngst das Arbeitsgericht Mainz entschieden, dass der
Arbeitsvertrag des Spielers Heinz Müller beim Bundesligisten FSV Mainz 05 nur dann über
einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren befristet werden dürfe, wenn hierfür ein sachlicher
Grund vorliegt. Da es an einem solchen fehle, gelte der Arbeitsvertrag unbefristet. Der
Richterbund qualifiziert in seiner Stellungnahme aber nicht nur das Verhältnis der Sportler zu
ihren Vereinen, sondern auch das zu den jeweiligen Sportverbänden als
Arbeitsrechtsverhältnis. Dagegen plädiert der Stuttgarter Sportrechtler Marius Breucker dafür,
zwischen Mannschaftssportlern und Einzelsportlern und zwischen dem Rechtsverhältnis
gegenüber Vereinen und Verbänden zu differenzieren: Während Mannschaftssportler
regelmäßig Arbeitnehmer seien, sei dies bei Einzelsportlern nur ausnahmsweise der Fall. Dies
gelte jedenfalls, wenn Einzelsportler nicht an einem regelmäßigen Wettkampf- und
Trainingsbetrieb eines Vereins teilnehmen, so Marius Breucker. Konsequenterweise müsse
auch zwischen dem Rechtsverhältnis des Sportlers zu seinem Verein einerseits und dem
Verhältnis zum Verband andererseits unterschieden werden: "Auch wenn der
Mannschaftssportler Länderspiele für den Verband absolviert, ist doch im Einzelfall zu
prüfen, ob damit schon die für ein Arbeitsverhältnis charakteristische Merkmale der
Weisungsgebundenheit und Betriebseingliederung vorliegen", so der Stuttgarter Anwalt.
Weitere Informationen zu Marius Breucker und zum Thema " Richterbund: Sport braucht
umfassendes Regelwerk " sind auf
https://www.scribd.com/MariusBreucker
und
http://www.marbach-academy.de/tag/rechtsanwalt-marius-breucker/
zu finden.
3. Kurzbeschreibung
Der Deutsche Richterbund begrüßte in einer Stellungnahme das von der Bundesregierung
geplante Anti-Doping-Gesetz. In seiner mehrseitigen detaillierten Stellungnahme nennt der
Deutsche Richterbund Beispiele für einen Regelungsbedarf jenseits des Anti-Doping-
Kampfes: So müsse das Arbeitsrecht im Sport konsequent zur Anwendung kommen.
Firmenbeschreibung
Wüterich Breucker zählt zu den ersten Adressen alteingesessener Stuttgarter Kanzleien für
Zivil- und Wirtschaftsrecht. Die derzeit sieben Anwälte betreuen unternehmerische und
private Mandanten umfassend in allen zivilrechtlichen Fragen. Schwerpunkte sind Vertrags-
und Wirtschaftsrecht, Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht, Bau- und Architektenrecht,
Familien- und Erbrecht einschließlich Testamentsvollstreckung, Bank- und
Kapitalmarktrecht, Schiedsverfahren sowie Vereins- und Sportrecht. Neben der rechtlichen
Beratung und Vertragsgestaltung vertritt die Kanzlei ihre Mandanten bundesweit vor
Gerichten und in nationalen und internationalen Schiedsverfahren. Wüterich Breucker gilt als
Kanzlei mit ausgewiesener Expertise und Erfahrung in Zivilprozessen und Schiedsverfahren.
Die Kanzlei geht auf das Jahr 1924 zurück und verbindet Fleiß und Zuverlässigkeit mit
Freude an kreativer juristischer Gestaltung und innovativer Problemlösung. Die Anwälte
beteiligen sich als Lehrbeauftragte, Referendarausbilder und Prüfer im Staatsexamen an der
Ausbildung junger Juristen und mit zahlreichen Publikationen an der rechtswissenschaftlichen
Diskussion.
Firmenkontakt
Rechtsanwälte Wüterich Breucker
Dr. Marius Breucker
Charlottenstraße 22-24
70182 Stuttgart
Tel.:0049 / 711 / 23 99 2 - 0
E-Mail:marius.breucker@wueterich-breucker.de
Web: http://www.wueterich-breucker.de
Pressekontakt
Kanzlei Wüterich Breucker
Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker
Charlottenstraße 22 - 24
70182 Stuttgart
Tel.:0049 / 711 / 23 99 2 - 0
E-Mail:marius.breucker@wueterich-breucker.de
Web: https://mariusbreucker.wordpress.com
Schlüsselwörter
Marius Breucker Stuttgarter Anwalt, Marius Breucker Stuttgart, Deutsche Richterbund, Anti-
Doping-Vorschriften, Sport, Marius Breucker, Stuttgart, Dr. Marius Breucker, Stuttgarter
Sportgespräch,