Vielen Dank vorerst, dass ich Ihnen zusammen mit Lukas Weiss die Schweizer Digitalradio-Landschaft etwas näher bringen darf.
Small Local DAB, also kleine Radiostationen digital verbreitet, das ist das Thema dieses Pannels. Lukas ist ein Pionier, was diese Stationen in der Schweiz betrifft und somit der wahre Experte.
Ich möchte seinen Ausführungen nicht vorgreifen und beschränke mich deshalb in den nächsten paar Minuten auf den Stand der Digitalisierung in der Schweiz, die finanziellen Rahmenbedingungen für die Radiostationen und die Vorbereitungen für die UKW-Abschaltung.
Zuerst ein paar Zahlen
Und das ist somit das Ziel: Ausstieg aus UKW bis spätestens im Jahr 2024.
Und dieses Ziel hat nicht etwa das Bakom vorgegeben. Vielmehr hat sich die Radiobranche nach einem langen Prozess auf dieses Datum verständigt.
Wie gesagt, es ist ein Ziel, entschieden ist noch nicht. Gegenwärtig ist die Branche daran, die Rahmenbedingungen und den Zeitplan zu formulieren. Möglicherweise schon im kommenden Jahr wollen die Radiostationen den Weg dorthin aber konkret ausformulieren.
Bemerkenswert ist übrigens, dass dieser Prozess von allen Stationen, also sowohl von den Privaten als auch von der öffentlich-rechtlichen SRG in Gang gesetzt wurde und durchgezogen wird.
Nun, wie ist die Schweiz rundfunkmässig aufgestellt: wie Sie wissen, werden bei uns vier Sprachen gesprochen. Entsprechend muss das Land auch bedient werden.
Grob gesehen findet die Rundfunkversorgung auf drei Ebenen statt:
Die SRG versorgt die drei Sprachregionen mit je drei UKW-Vollprogrammen sowie Spartenprogrammen, die ausschliesslich über Satellit und DAB+ verbreitet werden. Im Kanton Graubünden wird zudem ein Programmfenster in Rumantsch gesendet.
Auf der zweiten, der regionalen Ebene finden wir die privaten kommerziellen Stationen. Von diesen gibt es 33, teils in Konkurrenz zueinander, teils mit einem exklusiven Sendegebiet.
Die dritte, die lokale Ebene, gehört den nicht kommerziellen Stationen. Von diesen «komplementären, nicht gewinnorientierten Radioprogrammen» gibt es neun Stück, sie senden vorwiegend in grösseren Städten und bieten in der Regel ein alternatives Programm an.
Was heisst das?
Laut der Radio- und Fernsehverordnung sind sie verpflichtet, sich thematisch, kulturell und musikalisch abzuheben sowie sprachliche und kulturelle Minderheiten zu berücksichtigen. Werbung ist nicht erlaubt, lediglich Sponsoring.
Dafür erhalten sie aus der Rundfunk-Haushaltsabgabe maximal 70 Prozent ihres Betriebsaufwands finanziert.
Wie eingangs gesagt, haben wir in der Schweiz einen praktisch flächendeckenden DAB+-Empfang. Wir haben Layer für die jeweilige Sprachregion, weiter gibt es regionale Layer und schliesslich, in Zürich und Genf, auch lokale DAB+-Layer.
Erfreulicherweise sind neben allen öffentlich-rechtlichen Programmen auch praktisch alle kommerziell ausgerichteten UKW-Stationen auf einer DAB+-Plattform empfangbar. In Zürich beispielsweise haben Sie rund 50 Programme zur Auswahl.
Es wurde schon mehrmals thematisiert: Mit der DAB+-Verbreitung erhöhen sich die Verbreitungskosten ungefähr um den Faktor 1.5, und obwohl sich das Versorgungsgebiet nicht mehr nur auf die UKW-Region, sondern auf die wesentlich grössere Sprachregion erstreckt, hält sich der werberelevante Publikumszuwachs vorläufig noch in Grenzen.
(Klick) Eine DAB+-Simulcast-Verbreitung lässt sich somit nur finanzieren, wenn diese subventioniert wird.
Und tatsächlich erhalten die UKW-Stationen, die auch über DAB+ verbreiten, einen Drittel ihrer Kosten, die sie einem Plattformbetreiber bezahlen, vom Bakom zurück.
Dabei handelt es sich jedoch nicht um Steuergelder, sondern einerseits um Anteile aus der Haushaltsabgabe und andererseits um Gelder aus einem Fonds, den die Veranstalter aus ihren Werbeeinnahmen finanziert haben.
Dies ist deshalb wichtig zu erwähnen, weil es sich bei diesen Technologiefördergelder um gebundene Mittel handelt. Nun sind wir in der glücklichen Lage, dass sich in den vergangenen Jahren ein schöner Betrag angesammelt hat, der bisher nicht ausgegeben werden konnte.
Bis am 14. Juni, also bis vor zwei Wochen, waren wir jedoch in der unglücklichen Lage, dass wir keine gesetzliche Grundlage hatten, um diesen Honigtopf (Klick) mit immerhin rund 40 Millionen Franken zu leeren.
Diese Gesetzesanpassung war Teil des Paketes, das nun im Rahmen einer Volksabstimmung mit einer hauchdünnen Mehrheit von 3000 Stimmen angenommen wurde.
Für DAB+ ändert das einiges: denn neu können wir bis zu 80 Prozent an die Kosten zurückerstatten, welche die Veranstalter den Plattformbetreibern zu bezahlen haben.
Neu ist auch, dass nicht nur UKW-Veranstalter beitragsberechtigt sind, sondern alle Radioprogramme, also auch Kabel- oder Web-Radios.
Wir sind der Meinung, dass damit ein massiver Schritt in Richtung Digitale Migration gemacht ist; denn wir haben ausgerechnet, dass der Honigtopf ungefähr solange reicht, bis der UKW-Abschaltprozess konkrete Formen angenommen hat, und eine Simulcastverbreitung nicht mehr nötig ist.
Ich möchte noch einmal zurückkommen auf die eingangs erwähnten nicht-kommerziellen Radiostationen. Die DAB-Technologie ist ja grundsätzlich für eine grossräumige Verbreitung entwickelt worden.
Umso mehr begrüssten wir es, als uns die Digris AG das Projekt Limus vorstellte. Dieses Projekt hatte eine kleinräumige DAB+-Versorgung in Agglomerationen zum Ziel. Und da Digris eine wesentlich kostengünstigere Technologie zum Einsatz bringen wollte, sollte diese Plattform primär der digitalen Verbreitung der nicht-kommerziellen Radiostationen dienen.
Das Bakom konzessionierte das Projekt in erster Linie deshalb, weil wir überzeugt sind, dass die digitale Migration nur dann erfolgreich sein wird, wenn mindestens alle bisherigen Radiostationen den Umstieg schaffen, also auch jene mit kleinem Budget.
Das Bakom kann in diesem Fall 75 Prozent der Investitionskosten finanzieren. Bis heute sind zwei Layer realisiert, einer in Zürich und einer in Genf. Zahlreiche weitere Layer sind in Planung.
Welches Interesse hat der Bund an der digitalen Migration?
Nun, UKW sorgt dafür, dass die Radiogärtchen zwar beschaulich und immer schön gepflegt bleiben; vermehren werden sie sich mangels Frequenzen jedoch nicht. So bleiben die angestrebten sprachregionalen Privatsender weiterhin eine Illusion.
Wir sind überzeugt, dass nur mit der digitalen Verbreitung der vom Bund angestrebten Medienvielfalt Rechnung getragen werden kann.
Zudem: Das analoge UKW-Radio kann mit Angeboten wie Spotify, YouTube, I-Tunes, oder auch mit interaktiven Diensten oder beispielsweise Visual Radio nicht mithalten und es kann sich auch nicht weiterentwickeln.
Halten wir an UKW fest, würden wir somit riskieren, dass sich das Publikum in absehbarer Zeit vom Medium Radio abwenden wird.
In diesem Fall wäre aber nicht nur eine Technologie bedroht, sondern eine Mediengattung: nämlich das Radio als solches.
Wir sind allerdings der Meinung, dass wir das nicht zuletzt aus staatspolitischen Gründen nicht zulassen dürfen.
(Klick) Aber wir sind der Meinung, dass das Medium Radio nur dann eine Zukunft hat, wenn es den Übergang ins digitale Zeitalter an die Hand nimmt.