Am 28. August 2012 wurde durch das Amtsgericht Hamburg (67b IN 239/12) die Zwangsverwaltung über den Schiffsfonds angeordnet und ein Insolvenzverwalter bestellt. Da angesichts der derzeit äußerst niedrigen Charterraten und damit einhergehend niedrigen Schiffspreise bei einer Verwertung der beiden Containerschiffe voraussichtlich kein die bestehenden Bankverbindlichkeiten deckender Erlös zu erwarten ist, werden die Anleger ihr in den FHH Fonds 29 MS "Tampa Bay" - MS "Turtle Bay" investiertes Geld abschreiben dürfen. Den Anlegern droht damit konkret der Totalverlust ihrer Einlagen.
Kommanditgesellschaft MS Santa Giorgina Offen Reederei GmbH & Co. KG
FHH Fonds 29: Schiffs-Twinfonds MS "Tampa Bay" - MS "Turtle Bay" gescheitert
1. FHH Fonds 29: MS „Tampa Bay“ MS „Turtle Bay“ insolvent – Fachanwälte helfen
Anlegern
Der im Jahr 2005 vom Fondshaus Hamburg (FHH) aufgelegte Schiffs-Twinfonds MS "Tampa
Bay" - MS "Turtle Bay" GmbH & Co. Containerschiff KG ist gescheitert. Am 28. August 2012
wurde durch das Amtsgericht Hamburg (67b IN 239/12) die Zwangsverwaltung angeordnet
und ein Insolvenzverwalter bestellt.
Die rund 23,5 Mio. € Eigenkapital, die die 862 Anleger des FHH Fonds 29 in die beiden
Vollcontainerschiffe investiert haben, dürfte damit verloren sein. Auch das Mitte 2009 durch
die Gesellschafterversammlung beschlossene Betriebsfortführungsonzept, welches eine
zusätzliche Kapitaleinlage der Anleger von 1,304 Mio. € beinhaltete, konnte den Konkurs des
Fonds nicht nachhaltig abwenden. Angesichts der weltweiten Krise auf den
Schifffahrtsmärkten, die Fracht- und Charterraten weit unter den Prospektannahmen zu
Folge hatte, war ein kostendeckender Betrieb der Schiffe offensichtlich nicht möglich.
Totalverlust für Anleger
Da angesichts der derzeit äußerst niedrigen Charterraten und damit einhergehend niedrigen
Schiffspreise bei einer Verwertung der beiden Containerschiffe voraussichtlich kein die
bestehenden Bankverbindlichkeiten deckender Erlös zu erwarten ist, werden die Anleger ihr
in den FHH Fonds 29 MS "Tampa Bay" - MS "Turtle Bay" investiertes Geld abschreiben
dürfen. Den Anlegern droht damit konkret der Totalverlust ihrer Einlagen.
Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr
Geld zu kämpfen – die Chancen stehen nicht schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die
Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon zum Jahresende 2012
droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur Verjährung von
Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds
Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für Mandanten,
die am FHH Fonds 29 MS "Tampa Bay" - MS "Turtle Bay" beteiligt sind, haben wir bisher
sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer
Auffassung Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche festgestellt. Die
Schadenersatzansprüche richten sich gegen das Beratungsunternehmen und gegen die
Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls
für die Falschberatung haften.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich
in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der
Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der
Bundesgerichtshof formuliert hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als
solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren
2. gehen kann. Die spekulativen Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen
Teil der Beratung bilden müssen.
Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger
Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang
gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar
nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen
insbesondere folgende Mängel festgestellt:
Hoher Weichkosten-Anteil verschwiegen
Hohe Vertriebskosten - verschwiegen
Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung
Starke Schwankungen der Charterraten nach Auslaufen von Festcharterzeiten
möglich – verschwiegen
Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert – verschwiegen
Risiken der teilweisen Finanzierung der Schiffshypothekendarlehen in Yen
verschwiegen
Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet – dennoch als
Altersvorsorge empfohlen
Keine Aufklärung über das Provisionsinteressen der beratenden Banken und
Sparkassen (kickbacks)
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende
Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von
Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Haben auch Sie eine Beteiligung am FHH Fonds 29 MS "Tampa Bay" - MS "Turtle Bay"
gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld
zurückzubekommen?
Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Michael Minderjahn, Rechtsanwalt
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