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            Leitfaden zum gewerblichen Rechtsschutz in China für KMU der
                             Keramikbranche in der EU

1. Einführung in den gewerblichen Rechtsschutz in China für KMU der europäischen Keramikbranche

Gekennzeichnet durch eine große Anzahl von KMU, die einzigartige Keramikartikel herstellen, bietet die
europäische Keramikindustrie eine Vielzahl von Produkten, Technologien und Verwendungsmöglichkeiten.
In den letzten Jahren sieht sich diese Branche jedoch mit einem Zustrom kostengünstiger Keramikprodukte
konfrontiert, bei denen es sich manchmal um Kopien von in der EU entwickelten Designs handelt.

Eine beträchtliche Anzahl dieser „kopierten“, in Europa gestalteten Produkte, wird aus China importiert. Da
diese Importe ständig zunehmen, wird das chinesische System zum Schutz und zur Durchsetzung geistiger
Eigentumsrechte eine immer entscheidendere Rolle dabei spielen, die Produkte europäischer KMU auf ihren
Heimatmärkten zu schützen. Die Verteidigung der Rechte am geistigen Eigentum kann eine schwierige
Aufgabe sein und erfordert eine ganzheitliche Strategie zum Schutz des geistigen Eigentums auf dem
Heimatmarkt als auch im Ursprungsland der Rechtsverletzungen. KMU die keine Geschäfte auf dem
chinesischen Markt tätigen und solche, die nicht vorhaben zukünftig in China Geschäfte zu machen, sollten
dennoch erwägen, in China ihre Rechte zu schützen, um Importe an ihrer Ursprungsquelle aufzuhalten,
bevor sie die Absatzländer erreichen.

2. Wichtige, für die Keramikbranche relevante Bereiche des gewerblichen Rechtsschutzes

Die für die Keramikbranche in China relevanten Schutzrechte sind Geschmacksmuster, Marken,
Erfindungspatente, Gebrauchsmuster, sowie Urheberrechte. Zudem sind in bestimmten Fällen
Maßnahmen wegen unlauteren Wettbewerbs möglich. Selbst wenn die chinesischen Gesetze und
Bestimmungen in Fällen von unlauterem Wettbewerb vor bestimmten Aktivitäten wie z. B. dem Kopieren
unterscheidungskräftiger Aufmachungen Schutz bieten, sollte man sich jedoch nicht auf diese erste
Verteidigungslinie verlassen. Um Ihre Rechte am geistigen Eigentum in China zu schützen, müssen Sie
Ihre Rechte eintragen lassen.

   i. Geschmacksmuster

Das Design und die Unterscheidungskraft sind für bestimmte Keramikprodukte wichtig, insbesondere für
diejenigen, die sich an die Verbraucher richten (z. B. Dekorationsartikel, Tafelgeschirr, Sanitärkeramik
usw.). Die Hersteller aus der EU sind führend im Design und müssen sich der Herausforderung stellen,
diesen Vorteil zu wahren und zu schützen. Die erste Maßnahme zum Schutz ihrer einzigartigen Designs
sollte daher der Erwerb von Rechten in China sein.

Designs können in China durch die Anmeldung nach dem Patentrecht geschützt werden. So genannte„
Geschmacksmuster“ schützen Form oder Gestaltung des Originaldesigns eines Produkts, was bedeutet,
dassdas äußere Erscheinungsbild eines Keramikprodukts durch ein Geschmacksmuster geschützt werden
kann.

Geschmacksmusterrechte werden in der Regel innerhalb von 9 bis 12 Monaten und für 10 Jahre vergeben.

Dabei ist es wichtig zu wissen, dass Geschmacksmuster anfechtbar sind, wenn das gleiche oder ein
ähnliches Design irgendwo auf der Welt veröffentlicht wurde und öffentlich zur Nutzung in China
(ab dem 1. Oktober 2009, nach Inkrafttreten der dritten Änderung des Patentrechts, zur weltweiten
Nutzung) angeboten wurde, oder wenn das Design früheren Rechten Dritter entgegensteht. Mit anderen
Worten, falls ihr Keramikprodukt bereits auf den Markt ist, ist es sehr unwahrscheinlich, dass ein
nachträglich eingereichtes Geschmacksmuster erfolgreich registriert werden kann. Deshalb sollte ein
Geschmacksmuster immer vor der Markteinführung des Produkts angemeldet werden.

   ii. Marken

Eine Marke kann in China durch Eintragung nach dem Markenrecht geschützt werden. Der Schutz
gilt zunächst für einen anfänglichen Zeitraum von 10 Jahren und kann dann unbegrenzt alle 10 Jahre
verlängert werden.

Allerdings kann es 2 bis 3 Jahre in Anspruch nehmen, ehe das Markenrecht verliehen wird.
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Ausländische natürliche oder juristische Personen, die eine nationale/chinesische Marke registrieren lassen
möchten, müssen einen chinesischen Markenagenten beauftragen, den Antrag in ihrem Namen zu stellen
(alternativ können sie eine Eintragung nach dem „Madrider System“ vornehmen, siehe unten).

Damit Keramikhersteller Rechtsmittel gegen Fälscher ergreifen können, müssen sie ihre Marken in China
registrieren lassen oder entsprechende Registrierungen im Rahmen des Madrider Systems vorweisen.China folgt
dem „Erstanmelderprinzip“, was bedeutet, dass das Gesetz die Person schützt, die eine Marke zuerst anmeldet
und nicht die Person, die sie zuerst verwendet hat. Aus diesem Grund sind nicht eingetragene Marken nicht
geschützt, außer in den sehr seltenen Fällen, dass sie z. B. in China als „bekannt“ (well-known) angesehen
werden. Eine Marke kann nur im Rahmen eines Rechtsstreits als in China „bekannt“ beurteilt werden, so z. B. in
Widerspruchsverfahren im Zusammenhang mit einer Marke, bei Patentnichtigkeits- oder Verletzungsklagen, in
denen die Beweiserbringung beschwerlich, kostspielig und zeitraubend ist. Deshalb ist es empfehlenswert, die
jeweilige Marke und gegebenenfalls ihre chinesische Ausführung, in China anzumelden.

Die strategische Nutzung von Marken ist besonders dann von Bedeutung, wenn kein Produktdesign angemeldet
wurde. Bei geprägten Markenzeichen oder solchen, die in das Design integriert sind, können Rechtsverletzter nur
schwer zwischen den erforderlichen funktionellen Bestandteilen und den nicht wesentlichen Markenelementen
unterscheiden. Unter anderem kann es etwa passieren, dass Rechtsverletzter ungenau arbeiten und es
unterlassen, die Markenelemente zu verändern, falls diese direkt in das Design eingearbeitet sind. Somit kann
das Kopieren des Designs auch zum Kopieren des Markenzeichens führen. Werden solche Marken in China
eingetragen, erhalten Kermamikhersteller Rechte, mit denen sie ihre Produkte schützen können. Eine Marke, die
in China eingetragen ist, kann gelöscht werden, falls sie während drei aufeinanderfolgender Jahre vom Inhaber in
China nicht verwendet worden ist. Deshalb wird den Markeninhabern empfohlen, ihre Marken in China zu nutzen
und ausreichende Nachweise für die Nutzung aufzubewahren.

Das Madrider System

China gehört dem Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken sowie dem
Madrider Protokoll (zusammen als Madrider System bezeichnet) an. Gemäß diesem System kann
der Inhaber einer Marke eines Mitgliedslandes mit einer einzigen Anmeldung Markenrechte in den
Mitgliedsländern des Madrider Systems beantragen. Falls China in dieser Anmeldung genannt ist, wird das
chinesische Markenamt die Marke gemäß den eigenen Markengesetzen überprüfen. Falls im Rahmen der
festgelegten Fristen kein Einspruch gegen die Anmeldung erhoben wird, wird die Marke in China registriert.

   iii. Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt die kreative oder künstlerische Realisierung einer Idee. Porzellanpuppen,G
estaltungen auf Fliesen, Vasen, Tassen oder ähnliches können leicht als Kunstwerke verstanden und
angesehen werden. Waschbecken, Toiletten, Tonpfeifen und Dachziegel hingegen können (je nach Grad
ihres künstlerischen Wertes) als rein funktionelle Produkte ohne jede Originalität betrachtet werden.
Trotzdem mögen selbst letztere einen gewissen Grad an Kreativität enthalten und daraus ein gewisses Maß
an Urheberschutz für sich ableiten. Der Urheberschutz kann sich auf die Bearbeitung beziehen, umfasst
jedoch nicht die funktionellen Aspekte.

Im Gegensatz zu Patenten und Marken gilt das Urheberrecht automatisch, sobald ein Originalwerk
geschaffen wurde. Um es zu schützen, ist keine Anmeldung erforderlich, da China Mitglied der
Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst ist. Dennoch ist eine freiwillige
Registrierung des Urheberrechts in China zu empfehlen, da diese im Falle einer Anfechtung des
Urheberrechts als Prima-facie-Nachweis gilt, dass ein Urheberschutz für das Werk besteht und der
angegebene Anmelder das Urheberrecht besitzt. Die Registrierung dauert ungefähr 2 bis 3 Monate. In
der Praxis ist ein Registrierungsnachweis in den meisten Fällen auch erforderlich, wenn der Inhaber eines
Urheberrechts gegen eine Verletzung verwaltungsrechtlich vorgehen möchte.

Ganz allgemein gilt der Urheberschutz während der gesamten Lebenszeit des Urhebers zuzüglich 50 Jahre.
Werke von Unternehmen sind für eine Dauer von 50 Jahren ab ihrer ersten Veröffentlichung geschützt.
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   iv. Erfindungspatente

Bei der Keramikherstellung werden häufig neue Technologien eingesetzt. Wie auch beim Markenrecht muss
jede ausländische natürliche oder juristische Person ohne Geschäftssitz in China, die ein Patent anmelden
möchte, einen zugelassenen chinesischen Beauftragten in Anspruch nehmen.

Ein Erfindungspatent kann für ein neues oder verbessertes Produkt oder einen Prozess (z. B. ein Produkt
oder ein Prozess, das/der neue funktionelle oder technische Aspekte beinhaltet) beantragt werden.
Das Patent verleiht dem Besitzer für 20 Jahre ab dem Anmeldetag das exklusive Recht, andere davon
abzuhalten, die Erfindung ohne Erlaubnis herzustellen, zu verwenden oder zu verkaufen. Erfindungspatente
werden beim Staatlichen Amt für geistiges Eigentum (State Intellectual Property Office - SIPO) eingereicht
und überprüft. Die Prüfung kann 2 bis 4 Jahre ab dem Anmeldetag in Anspruch nehmen.

   v. Gebrauchsmuster

Die chinesische Rechtsprechung erkennt Gebrauchsmuster an, die technische Anwendungen in Bezug auf
die Form oder Struktur oder die Kombination von Form und Struktur eines Produkts (nicht jedoch eines
Prozesses) schützen, das für den praktischen Gebrauch geeignet ist. Die Anforderung an die erfinderische
Tätigkeit ist nicht so hoch wie im Falle des Erfindungspatents und Gebrauchsmusteranmeldungen
werden vom Staatlichen Amt für geistiges Eigentum (SIPO) nicht auf ihren Inhalt, sondern nur auf die
Einhaltung der notwendigen Formalitäten geprüft. Erteilte Gebrauchsmuster werden offiziell im Journal
des Amtes für geistiges Eigentum (SIPO) veröffentlicht, wobei die Erteilung ca. 12 Monate erfordert. Wie
Geschmacksmuster gelten auch Gebrauchsmuster für eine Dauer von 10 Jahren.

3. Durchsetzung von Rechten am geistigen Eigentum in China

Allgemein handelt es sich bei den geistigen Eigentumsrechten, die mit Keramikprodukten in Verbindung
gebracht werden, um Rechte an Marken und Geschmacksmuster, sowie Urheberrechten. Für die
Durchsetzung von Markenrechten gibt es aus praktischen Gründen mehr Möglichkeiten als für andere
Rechte. Da verschiedene Rechte von unterschiedlichen Verwaltungsbehörden durchgesetzt werden, hängt
die verwaltungsrechtliche Durchsetzung eines bestimmten Rechts (im Gegensatz zum zivilrechtlichen
Verfahren) von den Mitteln, der Einstellung und der zugewiesenen Befugnissen einer jeweiligen
Verwaltungsbehörde ab. Die örtliche Industrie und Handelsverwaltung (Administration for Industry and
Commerce - AIC), die Markenrechte durchsetzt und Beschwerden über unlauteren Wettbewerb bearbeitet,
verfügt vergleichsweise über mehr Ressourcen und Erfahrung im Umgang mit diesen Fällen und ist eher in
der Lage, sie zu klären. Den örtlichen Patentverwaltungsbüros (Patent Administration Bureau - PAB) und
den örtlichen Niederlassungen der Staatlichen Urheberrechtsverwaltung (National Copyright Administration
- NCA) fehlt es hingegen oftmals entweder am Personal oder an Mitteln, um auf Anzeigen wegen
Verletzungen von Schutzrechten zu reagieren; oder sie verfügen nicht über die entsprechenden rechtlichen
Befugnisse, um zufriedenstellende Ergebnisse zu erzielen (wie z. B. die Vernichtung von missbräuchlich
genutzten Waren). Aus diesem Grund hat der Rechtsinhaber im Falle von Markenverletzungen mehr
Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung.

Die Durchsetzung des gewerblichen Rechtsschutzes in China kann generell in zwei Kategorien unterteilt
werden: die verwaltungsrechtliche und die zivilrechtliche Durchsetzung (die strafrechtliche Verfolgung wird
nicht sehr häufig genutzt, wird jedoch unten kurz beschrieben). Zusätzliche Optionen sind Abmahnungen,
Klagen bei Handelsmessen und die Registrierung von Schutzrechten bei der chinesischen Zollbehörde.
Bitte beachten Sie, dass, wenn Sie versuchen Ihre Rechte durchzusetzen, der Rechtsverletzer wiederum
ihre Rechte z.B. durch Löschung der Marke oder Nichtigerklärung des Patents anfechten kann.

Verwaltungsrechtliche Durchsetzung

Unter den zahlreichen Gesetzen zum geistigen Eigentum, verfügen auch die Verwaltungsbehörden in China
über Vollzugsbefugnisse. Insbesondere die Industrie- und Handelverwaltung (AIC) ist zur Durchsetzung
von Markenrechten und zur Bearbeitung von Beschwerden über unlauteren Wettbewerb ermächtigt. Die
Patentverwaltungsbüros (PAB) sind für die Durchsetzung von Erfindungspatenten, Gebrauchsmustern
und Geschmacksmustern, die Staatliche Urheberrechtsverwaltung (NCA) ist für die Durchsetzung
von Urheberrechten zuständig. Des Weiteren ist das Überwachungsbüro für Technologie (Technology
Supervision Bureau - TSB) ermächtigt, in bestimmten Fällen Maßnahmen zu ergreifen, z. B. wenn die
Produktqualität betroffen ist oder in Fällen der Markenfälschung.
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Die verwaltungsrechtliche Durchsetzung wird oft als eine schnelle und kostengünstige Methode
für die Beilegung überschaubarer Verletzungsfälle erachtet.

Diese Methode umfasst das Einreichen von Beschwerden bei den entsprechenden Verwaltungsbehörden,
die zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte befugt sind. Die Industrie- und Handelsverwaltung (AIC), die
staatliche Urheberrechtsverwaltung (NCA), die Patentverwaltungsbüros (PAB) und das Überwachungsbüro für
Technologie (TSB) sind allesamt ermächtigt, verdächtige Rechtsverletzer zu überprüfen und sind, mit Ausnahme
der meisten Patentverwaltungsbüros (PAB), befugt, die das geistige Eigentumsrecht verletzenden Waren zu
beschlagnahmen und Bußgelder zu verhängen. Die Art des verletzten Rechts und die Komplexität des Falls
entscheidet darüber, welche Behörde in der jeweiligen Situation in Anspruch genommen werden sollte.
Der verwaltungsrechtliche Weg wird am häufigsten bei Markenverletzungen und bei unlauterem
Wettbewerb eingeschlagen, wobei die örtliche Industrie- und Handelsverwaltung (AIC)
missbräuchlich genutzte Waren beschlagnahmen und Geldstrafen verhängen kann. Auch wenn
der verwaltungsrechtliche Weg in diesen beiden Fällen am wirksamsten ist, buchen größere
Wiederholungstäter diese Strafmaßnahmen lediglich als „Geschäftskosten“ ab und lassen sich
durch diese nicht abschrecken.

Bei Widerholungstätern, und wenn umfangreiche und komplizierte Rechtsverletzungen stattgefunden
haben, sind Zivilverfahren zu empfehlen. Ein Verwaltungsverfahren kann genutzt werden, um Beweise
für ein Zivilverfahren oder eine strafrechtliche Verfolgung (siehe unten) zu sammeln und, falls durch die
Untersuchung wichtige Import-/Exportinformationen aufgedeckt werden, kann die Zollbehörde verständigt
werden, um zu verhindern, dass die das geistige Eigentumsrecht verletzenden Waren nach/von China ein-,
oder ausgeführt werden.

Bei Verletzungen von Urheberrechten geht die örtliche staatliche Urheberrechtsverwaltung (NCA), außer
bei eindeutigen Fällen (z. B. bei gefälschten Medienprodukten, oder Eins-zu-eins-Kopien von Büchern),
möglicherweise nur zögerlich vor. Aus diesem Grunde wird ein Urheberrecht in China normalerweise durch
ein gerichtliches Zivilverfahren eingeklagt. In Fällen von Patentverletzungen ist die abschreckende Wirkung
der verwaltungsrechtlichen Maßnahmen aufgrund der eingeschränkten Befugnisse der örtlichen PAB eher
gering, weswegen sie häufiger zur Streitbeilegung durch Vermittlung genutzt wird.

Dies gilt mit Ausnahme weniger Behörden wie derjenigen in der Provinz Guangdong oder Chongqing,
die im Gegensatz zu Behörden in anderen Provinzen die Befugnis zur Beschlagnahme von gefälschten
Produkten und zur Verhängung von Strafen besitzen.

Zivilverfahren

Ein Unternehmen kann eine Zivilklage gegen einen Rechtsverletzer bei den Gerichten einlegen, die dann
dem Rechtsverletzer die Unterlassung der Verletzung, die Veröffentlichung einer Entschuldigung und die
Leistung von Schadensersatz auferlegen können. Vor der Inanspruchnahme des Zivilverfahrens sollte
juristischer Rat eingeholt werden.

Fachmessen

Für Verstöße gegen die gewerblichen Schutzrechte werden auf chinesischen Fachmessen häufig spezielle
Beschwerdezentren eingerichtet, bei denen Unternehmen die Ausstellung verletzender Produkte berichten,
und die Entfernung von der Messe verlangen können, in der Hoffnung die Bestellung, den Verkauf und
letzten Endes den Export dieser Produkte zu unterbinden. Die Veranstalter von Fachmessen, die 3 Tage
oder länger dauern, sind verpflichtet, solche Beschwerdezentren einzurichten und diese mit Personal der
örtlichen Verwaltungsbehörden und des Fachmesseveranstalters zu besetzen. Auch wenn Fachmessen, die
weniger als 3 Tage dauern, gesetzlich nicht zur Einrichtung derartiger Zentren verpflichtet sind, wird dies
von den Veranstaltern doch immer häufiger unternommen, um der Fachmesse mehr Gewicht zu geben.

Falls geistige Eigentumsrechte verletzt wurden, ist die in den Beschwerdezentren vertretene
Verwaltungsbehörde befugt, (i) den verletzenden Aussteller aufzufordern, die entsprechenden Artikel
sofort zu entfernen und/oder (ii) diese zu beschlagnahmen und das Werbematerial zu vernichten. Falls die
Fachmesse in Kanton (Guangdong) stattfindet, ist das Patentverwaltungsbüro (PAB) zudem ermächtigt, die
jeweiligen Artikel sowie Dokumente und sonstige Materialien zu beschlagnahmen. Bis zum Inkrafttreten
des geänderten Patentrechts am 1. Oktober 2009 stellte ein „Verkaufsangebot“ (welches die Ausstellung
der verletzenden Artikel auf Fachmessen beinhaltet) keine Verletzung eines Geschmacksmusters dar
(allerdings ist dies bei Marken, Patenten oder Gebrauchsmustern der Fall).
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Die Wirkung einer Vollstreckungsmaßnahme auf einer Ausstellung ist eher gering, da sie sich
hauptsächlich auf den Verkauf/zukünftigen Verkauf bezieht, der sich durch die Messe ergibt und nicht
unbedingt auf den Ursprung des Problems oder auf längerfristige Anfechtungen abzielt. Deshalb sollten
Vollstreckungsmaßnahmen nur im Rahmen einer umfassenden Durchsetzungsstrategie angewendet
werden, auch wenn sie bei Handelsmessen ergriffen werden können (und unter gewissen Umständen auch
genutzt werden sollten).

Zollbehörde

Anders als in den meisten Ländern, in denen die Zollbehörde lediglich die Einfuhren überprüft, prüft der Zoll
in China sowohl den Export als auch den Import von Waren. Auch wenn die Zollbehörde von Amts wegen
die Kompetenz besitzt, bei Rechtsverletzungen zu handeln, hält sie üblicherweise keine in andere Länder
Zu versendenden Waren zurück und benachrichtigt den Besitzer der Rechte nicht, es sei denn dieser hat
seine geistigen Eigentumsrechte bei der Allgemeinen Zollverwaltung (General Administration of Customs -
GAC) angemeldet. Wenn der Antrag zur Zollanmeldung gestellt und die Registrierung von der Zollverwaltung
genehmigt wurde, werden die Informationen über die Rechte in die Zolldatenbank für registrierte Rechte
eingegeben, die von den lokalen Zollbehörden eingesehen werden kann. Falls die Rechte bei der Allgemeinen
Zollverwaltung (GAC) eingetragen sind und der Zoll vermutet, dass verletzende Produkte transportiert
werden, ist er berechtigt, die Waren zeitweilig zurückzuhalten und den Besitzer der Rechte oder seinen
örtlichen Vertreter zu benachrichtigen. Nachdem der Inhaber der Rechte oder sein Vertreter benachrichtigt
wurde gilt eine Frist von 3 Arbeitstagen, in der ein Antrag auf Zurückhaltung der Waren gestellt und die
Zahlung einer Bürgschaft (abhängig vom erklärten Wert der zurückgehaltenen Waren) geleistet werden
kann. Der Zoll hält dann die jeweiligen Waren zurück und leitet eine Untersuchung ein, um festzustellen,
ob die Waren Rechte Dritter verletzen. Falls der Zoll eine solche Verletzung feststellt, können die Waren
beschlagnahmt und zerstört sowie eine Geldstrafe verhängt werden.

Für den Fall, dass die geistigen Eigentumsrechte nicht beim Zoll angemeldet wurden, und bekannt ist,
dass eine Sendung mit rechtsverletzenden Waren nach oder von China erfolgen soll, kann immer noch ein
Antrag auf Zurückhaltung dieser Sendung beim Zoll gestellt werden. Nachdem der Besitzer der Rechte
über die Zurückhaltung der Waren durch den Zoll benachrichtigt worden ist, muss dieser beim Gericht eine
einstweilige Verfügung oder andere Maßnahmen zum Schutz des eigenen Rechts beantragen. Falls der Zoll
nicht innerhalb von 20 Werktagen ab dem Datum der Zurückhaltung eine Benachrichtigung des Gerichts
bezüglich der Hilfestellung bei der Ausführung einer Gerichtsanordnung erhält gibt der Zoll die Waren frei.

4. Strategien für europäischen KMU der Keramikbranche

Da die Keramikbranche in der EU sehr unter aus China stammenden billigen „Kopien“ leidet, ist es
wichtig, dass die Besitzer der Rechte eine Strategie zum gewerblichen Rechtsschutz in China erarbeiten
und umsetzen. Dies umfasst die Registrierung und den Schutz ihrer Rechte in China (selbst wenn es für
das Unternehmen kein wichtiger Markt ist), die Beobachtung der Branchen-Fachmessen, die Entwicklung
einer zeitlich abgestimmten und angemessenen Mahnschreibenkampagne, die Eintragung der Rechte bei
den chinesischen Zollbehörden und die Einleitung ausgewählter Zivilverfahren – eine Strategie also, die
Verletzungen schon an ihrem Ursprung verhindern kann. Wenn verletzende Produkte China erst einmal
verlassen haben, können sie nur schwer wieder aufgespürt werden.

Kennzeichnung und Registrierung von Schutzrechten für Keramikprodukte

Zahlreiche Keramikprodukte können durch Branding sowie künstlerische und technische Merkmale
gekennzeichnet sein. Diese Merkmale können schutzfähige Rechte begründen, sie können jedoch auch
unregistriert oder ungekennzeichnet bleiben. Wie in vielen anderen Ländern setzen auch in China die
meisten Schutzrechte eine Registrierung voraus. Es ist zu empfehlen, die Produkte ihrer Bedeutung nach
einzuordnen und die wertvollsten oder am meisten verkauften und vertriebenen Waren registrieren zu
lassen.

Die Anmeldung von Rechten verleiht dem Anmelder eine rechtliche Grundlage, gegen Patentverletzer
vorzugehen; bei fehlender Registrierung kann es hingegen schwierig oder sogar unmöglich sein,
verwaltungsrechtliche oder gerichtliche Rechtshilfe zu einem späteren Zeitpunkt einzuholen. Ohne
derartige Rechte ist eine Klage schwierig, kostspielig und kompliziert und der Erfolg sehr ungewiss. Eine
Hürde, die überwunden werden muss, besteht zuerst darin herauszufinden, welche Art von geistigem
Eigentumsrecht auf ihre Produkte angewendet werden kann. Falls ein geistiges Eigentumsrecht nicht
festgestellt werden kann, ist eine Registrierung unmöglich.
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Die meisten Menschen denken an Slogans, Namen und Logos und nicht an die Form eines Produkts, wenn
sie über die Registrierung von Marken entscheiden. Selbst wenn die Form eines Produkts unter Umständen
schwierig einzutragen ist, kann sie als dreidimensionale Marke registriert werden.

Di e De s i g n e l e m e n t e o d e r d i e ä u ß e r e E r s c h e i n u n g e i n e s Ke ra m i k p r o d u k t s k a n n d u r c h e i n
Geschmacksmuster geschützt werden. Jeder neue Produktentwicklungsprozess sollte rechtzeitig auf
Risiken und Chancen in Bezug auf geistige Eigentumsrechte geprüft werden. Ein Aufschieben dieser
Prüfung kann für ein Unternehmen unerwartete Risiken bergen oder sogar den Verlust des Schutzes
bedeuten. Insbesondere nachdem ein Produkt eingeführt und marktweit verkauft wurde, besteht die
Gefahr, dass die Anmeldung eines Geschmacksmusters nicht mehr möglich ist.

Unternehmen, die Gestaltungselemente von Gegenständen wie Toiletten, Waschbecken, Badewannen usw.
nicht als Kunstwerke betrachten, können Urheberrechte verlieren. Allerdings kann das Urheberrecht
im künstlerischen Ausdruck eines Designs bestehen, den solche Keramikartikel haben. Diese
kunstgewerblichen Werke enthalten sicherlich einen gewissen Grad an Originalität, um ein gewisses
Urheberrecht beanspruchen zu können (obgleich die funktionalen Aspekte ausgeschlossen sind).
Deshalb sollte der Schaffensprozess genau dokumentiert werden. Das heißt, dass Rohentwürfe, frühere
Designausführungen, oder Nachweise der Entwicklung der Designidee nützlich sind, um zu beweisen zu
können, dass der Keramikhersteller das Werk entwickelt hat (und wie er es entwickelt hat). Darüber
hinaus sollten Vereinbarungen zwischen dem Hersteller und dem Künstler, die belegen, dass die
entsprechenden Rechte abgetreten wurden, oder sonstige Nachweise, die den Besitz des Urheberrechts
sowie eine selbstständige Leistung bei der Schaffung des Werks belegen, aufbewahrt werden, falls das
Werk in Auftrag gegeben wurde oder lizenziert ist.

Identifizierung von Patentverletzern

Über eine Repräsentanz, einen Vertreter oder einen Vertriebshändler in China zu verfügen ist von großem
Vorteil, denn dadurch können Verletzungen vor Ort beobachtet und die Informationen zurückverfolgt
werden. Nach dem Bekanntwerden einer Verletzung ist es normalerweise das Beste, eine professionelle
Ermittlungsfirma einzuschalten, um den Umfang des Problems festzustellen und den verantwortlichen
Verletzer zu entlarven, wobei das Sammeln von aussagekräftigen Beweisen meistens die größte
Schwierigkeit ist.

Fachmessen der Keramikbranche beobachten

Auf Fachmessen treffen Unternehmen ihre Kunden, suchen ihre Verkäufer und ausländischen Käufer,
und stellen neue Produkte und Dienstleistungen vor. Daher bieten Fachmessen die beste Gelegenheit um
Verletzungen zu beobachten und den Verkauf von verletzenden Produkten, die für den EU-Markt bestimmt
sind, zu verhindern.

Damit wirksame Durchsetzungsmaßnahmen auf Fachmessen getroffen werden können, ist es unerlässlich,
mindestens 2 Monate vorher Vorbereitungen zu treffen, da die notarielle Beglaubigung von Urkunden, die
Legalisierung und Übersetzung wichtiger Dokumente einige Zeit in Anspruch nimmt.

Zusätzlich bieten Fachmessen eine gute Möglichkeit potenzielle Wettbewerber und Verletzer zu
identifizieren und Nachweise über jedes auch nur potenziell verletzende Produkt zu sammeln. Bitten
Sie um Visitenkarten und Broschüren und notieren Sie Namen und Nummern der Stände potenzieller
Verletzer. Um die Beweise für zukünftige Zivilverfahren nutzen zu können, sollten Sie erwägen, einen
Notar hinzuzuziehen, da die Beglaubigung von Beweismaterial die Geltenmachung eines Rechtsanspruchs
in der Stadt der Fachmesse ermöglicht. Außerdem ist es für den Verletzer schwieriger, später vor Gericht
zu behaupten, er sei nicht anwesend gewesen, habe das Produkt nicht hergestellt oder sogar, dass die
Beweise gefälscht seien.

Wichtig ist es auch, Folgemaßnahmen zu ergreifen und dabei eine örtliche Anwaltskanzlei zu konsultieren,
insbesondere um zu entscheiden, ob dem Verletzer ein Mahnschreiben übersandt werden sollte oder ob
nach der Fachmesse andere Maßnahmen zu ergreifen sind. Die genaue Art der in dem Mahnschreiben
geltend zu machenden Ansprüche hängt von der Aussagekraft der Beweisstücke und natürlich von der
Stärke der Schutzrechte ab. Das auf der Fachmesse gesammelte Beweismaterial kann zur Einleitung
weiterer Ermittlungen über den Verletzer verwendet werden sowie zur Einleitung verwaltungsrechtlicher
Durchsetzungsmaßnahmen oder Zivilverfahren, falls die Beweise dafür ausreichen.
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Darüber hinaus kann mit Hilfe der zusammengetragenen Informationen eine „schwarze Liste“ der Verletzer
erstellt werden, die an Kunden weitergeleitet oder intern zur Optimierung der Schutzrechtstrategie
verwendet werden kann. Auch sind nachfolgende Untersuchungen von Zielwebseiten und -fabriken
empfehlenswert, insbesondere bei Wiederholungstätern.

Diese Maßnahmen sind auf lange Sicht nicht wirkungsvoll, wenn sie nur einmal durchgeführt werden.
Damit sie Wirkung zeigen, ist es erforderlich auf Fachmessen systematisch vorzugehen und konsequent
Jahr für Jahr Beobachtungen durchzuführen. Wenn solche Fachmessen für einen Verkäufer die Hauptquelle
von Bestellungen sind, kann man eine Wirkung auf die Lieferanten der Verletzer erzielen, indem man
verhindert, dass die Verletzer für ihre Existenz wichtige Verbindungen knüpfen, insbesondere zu
internationalen Kunden. Rechtsverletzungen von der Nachfrageseite her anzugehen, kann in Kombination,
oder als kostengünstige Alternative zur Suche nach dem ursprünglichen Hersteller nützlich sein (denn
diese Suche kann kostspielig und in einigen Fällen schwierig werden). Falls es das Budget erlaubt, ist
eine mehrgleisige Vorgehensweise gegen Fälschungen sowohl von der Lieferanten-, als auch von der
Nachfrageseite die bessere Lösung.

Ausarbeitung von Unterlassungserklärungen

Sorgfältig zeitlich abgestimmte und formulierte Unterlassungserklärungen können sehr wirksam sein,
besonders, wenn sie an aus der Vergangenheit bekannte Rechtsverletzer gesandt werden. So kann es
z. B. sehr wirkungsvoll sein, einem früheren Verletzer vor einer Fachmesse eine Unterlassungserklärung
zuzuschicken, in der man an Durchsetzungsmaßnahmen in der Vergangenheit erinnert und die
eigenen Rechte deutlich macht. Zudem sollte die Aufforderung enthalten sein, die Darstellung jeglicher
verletzender Produkte in seinen Broschüren sowie die Ausstellung von verletzenden Produkten auf der
nächsten Fachmesse zu unterlassen. In einigen Fällen ist eine Unterlassungserklärung möglicherweise
nicht zu empfehlen, etwa wenn Sie einen Prozess anstrengen möchten und Beweise für die Verletzung
sammeln müssen; dann könnte ein Mahnschreiben den Verletzer vor Ihren Absichten warnen und das
Sammeln von Beweismaterial erschweren.

Registrierung geistiger Eigentumsrechte bei den Zollbehörden

Aufgrund der wachsenden Konkurrenz von aus China importierten Keramikprodukten und der Gefahr von
Rechtsverletzungen sollten Unternehmen ernsthaft in Erwägung ziehen ihre Marken und andere geistigen
Eigentumsrechte bei der Allgemeinen Zollverwaltung (GAC) in China eintragen zu lassen. Die chinesischen
Zollbehörden sorgen sehr effizient für den Schutz von Marken und sie kann auch hilfreich sein, wenn
es um Geschmacksmuster geht; für Urheberrechte, Patente und sonstige technische Rechte trifft dies
allerdings nur eingeschränkt zu.
Wenn Ihnen Verletzer bekannt sind, können Sie auch eine so genannte „schwarze Liste“ erstellen, um dem
Zoll dabei zu helfen, Sendungen mit verdächtigen Waren ausfindig zu machen.

5. Einschlägiges Fallbeispiel

Ein europäisches Unternehmen aus der Küchenbranche verkauft seine Produkte (hauptsächlich
Keramikgeschirr) ausschließlich auf dem europäischen Markt. Derzeit verkauft es nicht auf dem
chinesischen Markt, plant dies jedoch für die Zukunft. Das Unternehmen stellte einen Verkaufsrückgang
bei seinem beliebtesten Artikel fest und sein europäisches Verkaufsteam entdeckte, dass das gleiche
Produkt mit identischer Außengestaltung von minderer Qualität, aber zu einem viel günstigeren Preis und
mit einem anderen Logo auf dem Heimatmarkt verkauft wurde. Weiterhin erfuhr das Team durch sein
Netzwerk, dass der Vertreiber der Produkte eine chinesische Firma ist.

Das Unternehmen wollte das Problem an der Wurzel – in China – anpacken, besaß dort allerdings kein
Geschmacksmuster. Die Urheberrechtsverletzung schien die einzige rechtliche Grundlage zu sein, die
Erfolg versprach.

Das Unternehmen konsultierte eine Anwaltskanzlei in China und führte Untersuchungen durch, um
den Hersteller oder die Quelle des verletzenden Produkts zu ermitteln und notariell beurkundetes
Beweismaterial für die Verletzung zu sichern. Die Untersuchungen enthüllten den ursprünglichen Hersteller
sowie die Tatsache, dass dieser Kopien des beliebtesten Artikels des europäischen Unternehmens
hauptsächlich für den Export herstellte. Es war nicht möglich, notariell beglaubigtes Beweismaterial zu
erhalten.Because the facts of the case did not support a strong likelihood of success in a civil litigation and
copyright is usually difficult to enforce via the administrative route if no public interest is at stake (such as
harm to public safety) the European company ruled out these enforcement options and instead decided to
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Da die Fakten des Falls einen Erfolg in einem Zivilverfahren als unwahrscheinlich erscheinen ließen und
das Urheberrecht auf verwaltungsrechtlichem Wege in der Regel schwer einzuklagen ist, solange kein
öffentliches Interesse daran besteht (wie z. B. im Falle einer Verletzung der öffentlichen Sicherheit),
schloss das europäische Unternehmen diese Durchsetzungsmöglichkeiten aus und entschied stattdessen,
von seinem lokalen Rechtsanwalt Unterlassungsaufforderungen an den Hersteller und den Vertreiber
senden zu lassen. Die Schreiben unterstellten eine Verletzung des Urheberrechts in Bezug auf die
Produktgestaltung und enthielten notariell beglaubigte und amtlich legalisierte Erklärungen über die
Schöpfer und die Schaffung der Designs; in ihnen wurde gefordert, dass beide Firmen die Produktion und
oder den Verkauf des entsprechenden Produkts einstellen sollten. Die Schreiben beinhalteten zudem Verpf
ichtungserklärungen, keine weiteren Patentverletzungen zu begehen.

Diese Schreiben wurden ignoriert und darauf folgende Anrufe führten weder zu einer Antwort noch zu
einer Kooperation. Allerdings erhielt das europäische Unternehmen Bestätigungen über den Empfang der
Schreiben, welche es aufbewahrte, um später formale Durchsetzungsmaßnahmen gegen die chinesischen
Firmen ergreifen zu können. Die Empfangsbestätigungen können auch als Beweis dienen, dass die Firmen
benachrichtigt wurden und jede zukünftige Verletzung in böser Absicht erfolgen würde.

Nach dieser Erfahrung meldete das Unternehmen in den nächsten 2 Jahren Geschmacksmuster für ihre
neuen Designs in China an. Da es Hunderte von Designs besaß, wäre es zu kostspielig gewesen, sie alle
anzumelden. Stattdessen wählte es die beliebtesten Artikel aus – also diejenigen, die am ehesten verletzt
werden würden – und bewahrte die Dokumentation des Schaffungsprozesses der anderen Produktdesigns
auf, um den Besitz des Urheberrechts nachweisen zu können. Zudem erstellte das Unternehmen ein
kurzes Berichtsprotokoll und nahm Verbindung zu lokalen Rechtsanwälten und Ermittlern auf, die über
festgestellte Verletzungen Bericht erstatten und Fachmessen beobachten sollten. Das Unternehmen
nutzte diese aus verschiedenen Quellen gesammelten Informationen, um eine interne „schwarze Liste“
chinesischer Wettbewerber und Verletzer zu erstellen.

Vor der Fachmesse von Guangzhou begann das europäische Unternehmen, mit einer lokalen
Anwaltskanzlei zusammenzuarbeiten, um Dokumentationen wie z. B. Vollmachten, beglaubigte Kopien
ihrer Geschmacksmuster und die Nachweise des Besitzes von Urheberrechten für die zu schützenden
Produkte zusammenzustellen. Da diese Dokumente notariell und amtlich beglaubigt werden mussten (was
einen oder zwei Monate in Anspruch nimmt), bereitete es die Fachmesse frühzeitig vor. Eine Woche vor der
Messe prüfte die lokale Anwaltskanzlei die Liste der Messeaussteller, um festzustellen, ob eine der Firmen
auf der schwarzen Liste des Unternehmens vertreten war; sie fand 5 Namen von Firmen, deren Produkte
es in der EU gesehen hatte.

Am ersten Messetag begutachteten die von dem europäischen Unternehmen beauftragten Ermittler
die Messe, sammelten im Beisein eines chinesischen Notars Nachweise für verletzende Produkte und
notierten, welche Stände verletzende Produkte in ihren Broschüren darstellten oder als Ware ausstellten.
Nach der Zusammenstellung des Beweismaterials reichte das Unternehmen eine Klage bei dem auf der
Fachmesse eingerichteten Schutzrechtsbeschwerdezentrum ein. Jenes schickte am nächsten Tag einen
Schutzrechtsbeauftragten zusammen mit dem Vertreter des europäischen Unternehmens und dem
örtlichen Rechtsanwalt zu den Verletzern. Der Schutzrechtsbeauftragte stellte fest, dass die geistigen
Eigentumsrechte des europäischen Unternehmens verletzt worden waren und forderte die Aussteller auf,
die entsprechenden Produkte zu entfernen. Da die Fachmesse noch weitere 4 Tage andauerte, ergab sich
daraus wohl ein großer Verlust für die Aussteller, insbesondere im Hinblick auf mögliche Exportverkäufe.

Einigen Wochen nach der Messe sandte das europäische Unternehmen den Firmen, gegen die es auf der
Messe vorgegangen war, Unterlassungsaufforderungen zu. Die Schreiben schilderten die Vorgänge auf der
Messe und enthielten Kopien von notariell beglaubigten Nachweisen. Zudem forderten sie dazu auf, die
Verpflichtungserklärungen zu unterzeichnen. Damit verstärkte das Unternehmen seine Botschaft, dass es
die Verletzungen seiner Produkte nicht einfach hinnehmen werde. Einige Monate vor der nächsten Messe
in dieser Provinz sandte das Unternehmen Mahnschreiben an die chinesischen Firmen, um sie nochmals
aufzufordern, keine verletzenden Produkte in ihre Broschüren aufzunehmen. Hier war vor allem die Wahl
des Zeitpunkts wichtig. Ein Versand der Unterlassungsaufforderungen erst kurz vor Beginn der Fachmesse,
wenn die Broschüren bereits gedruckt sind, hätte dazu führen können, dass die Firmen nicht mehr bereit
gewesen wären, die verletzenden Artikel zu entfernen und die Broschüren erneut zu drucken.

Obwohl das europäische Unternehmen zuerst keine starken Rechte hatte, als es sich entschloss,
das Problem in China zu bekämpfen, entwickelte es dennoch eine Strategie für den Umgang mit den
Verletzungen. Es nutzte die Möglichkeit, seine Rechte zu registrieren, Fachmessen zu beobachten,
Unterlassungserklärungen zu versenden und in vielversprechenden Fällen Zivilverfahren gegen Verletzer
anzustrengen. Damit übermittelte es dem Markt die abschreckende Botschaft, dass es gewillt und in der
Lage ist, seine Rechte in China durchzusetzen.

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Leitfaden zum gewerblichen Rechtsschutz in China für KMUs der Keramikbranche in der EU

  • 1. Ein von der Europäischen Union finanziertes Projekt Leitfaden zum gewerblichen Rechtsschutz in China für KMU der Keramikbranche in der EU 1. Einführung in den gewerblichen Rechtsschutz in China für KMU der europäischen Keramikbranche Gekennzeichnet durch eine große Anzahl von KMU, die einzigartige Keramikartikel herstellen, bietet die europäische Keramikindustrie eine Vielzahl von Produkten, Technologien und Verwendungsmöglichkeiten. In den letzten Jahren sieht sich diese Branche jedoch mit einem Zustrom kostengünstiger Keramikprodukte konfrontiert, bei denen es sich manchmal um Kopien von in der EU entwickelten Designs handelt. Eine beträchtliche Anzahl dieser „kopierten“, in Europa gestalteten Produkte, wird aus China importiert. Da diese Importe ständig zunehmen, wird das chinesische System zum Schutz und zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte eine immer entscheidendere Rolle dabei spielen, die Produkte europäischer KMU auf ihren Heimatmärkten zu schützen. Die Verteidigung der Rechte am geistigen Eigentum kann eine schwierige Aufgabe sein und erfordert eine ganzheitliche Strategie zum Schutz des geistigen Eigentums auf dem Heimatmarkt als auch im Ursprungsland der Rechtsverletzungen. KMU die keine Geschäfte auf dem chinesischen Markt tätigen und solche, die nicht vorhaben zukünftig in China Geschäfte zu machen, sollten dennoch erwägen, in China ihre Rechte zu schützen, um Importe an ihrer Ursprungsquelle aufzuhalten, bevor sie die Absatzländer erreichen. 2. Wichtige, für die Keramikbranche relevante Bereiche des gewerblichen Rechtsschutzes Die für die Keramikbranche in China relevanten Schutzrechte sind Geschmacksmuster, Marken, Erfindungspatente, Gebrauchsmuster, sowie Urheberrechte. Zudem sind in bestimmten Fällen Maßnahmen wegen unlauteren Wettbewerbs möglich. Selbst wenn die chinesischen Gesetze und Bestimmungen in Fällen von unlauterem Wettbewerb vor bestimmten Aktivitäten wie z. B. dem Kopieren unterscheidungskräftiger Aufmachungen Schutz bieten, sollte man sich jedoch nicht auf diese erste Verteidigungslinie verlassen. Um Ihre Rechte am geistigen Eigentum in China zu schützen, müssen Sie Ihre Rechte eintragen lassen. i. Geschmacksmuster Das Design und die Unterscheidungskraft sind für bestimmte Keramikprodukte wichtig, insbesondere für diejenigen, die sich an die Verbraucher richten (z. B. Dekorationsartikel, Tafelgeschirr, Sanitärkeramik usw.). Die Hersteller aus der EU sind führend im Design und müssen sich der Herausforderung stellen, diesen Vorteil zu wahren und zu schützen. Die erste Maßnahme zum Schutz ihrer einzigartigen Designs sollte daher der Erwerb von Rechten in China sein. Designs können in China durch die Anmeldung nach dem Patentrecht geschützt werden. So genannte„ Geschmacksmuster“ schützen Form oder Gestaltung des Originaldesigns eines Produkts, was bedeutet, dassdas äußere Erscheinungsbild eines Keramikprodukts durch ein Geschmacksmuster geschützt werden kann. Geschmacksmusterrechte werden in der Regel innerhalb von 9 bis 12 Monaten und für 10 Jahre vergeben. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass Geschmacksmuster anfechtbar sind, wenn das gleiche oder ein ähnliches Design irgendwo auf der Welt veröffentlicht wurde und öffentlich zur Nutzung in China (ab dem 1. Oktober 2009, nach Inkrafttreten der dritten Änderung des Patentrechts, zur weltweiten Nutzung) angeboten wurde, oder wenn das Design früheren Rechten Dritter entgegensteht. Mit anderen Worten, falls ihr Keramikprodukt bereits auf den Markt ist, ist es sehr unwahrscheinlich, dass ein nachträglich eingereichtes Geschmacksmuster erfolgreich registriert werden kann. Deshalb sollte ein Geschmacksmuster immer vor der Markteinführung des Produkts angemeldet werden. ii. Marken Eine Marke kann in China durch Eintragung nach dem Markenrecht geschützt werden. Der Schutz gilt zunächst für einen anfänglichen Zeitraum von 10 Jahren und kann dann unbegrenzt alle 10 Jahre verlängert werden. Allerdings kann es 2 bis 3 Jahre in Anspruch nehmen, ehe das Markenrecht verliehen wird.
  • 2. Ein von der Europäischen Union finanziertes Projekt Ausländische natürliche oder juristische Personen, die eine nationale/chinesische Marke registrieren lassen möchten, müssen einen chinesischen Markenagenten beauftragen, den Antrag in ihrem Namen zu stellen (alternativ können sie eine Eintragung nach dem „Madrider System“ vornehmen, siehe unten). Damit Keramikhersteller Rechtsmittel gegen Fälscher ergreifen können, müssen sie ihre Marken in China registrieren lassen oder entsprechende Registrierungen im Rahmen des Madrider Systems vorweisen.China folgt dem „Erstanmelderprinzip“, was bedeutet, dass das Gesetz die Person schützt, die eine Marke zuerst anmeldet und nicht die Person, die sie zuerst verwendet hat. Aus diesem Grund sind nicht eingetragene Marken nicht geschützt, außer in den sehr seltenen Fällen, dass sie z. B. in China als „bekannt“ (well-known) angesehen werden. Eine Marke kann nur im Rahmen eines Rechtsstreits als in China „bekannt“ beurteilt werden, so z. B. in Widerspruchsverfahren im Zusammenhang mit einer Marke, bei Patentnichtigkeits- oder Verletzungsklagen, in denen die Beweiserbringung beschwerlich, kostspielig und zeitraubend ist. Deshalb ist es empfehlenswert, die jeweilige Marke und gegebenenfalls ihre chinesische Ausführung, in China anzumelden. Die strategische Nutzung von Marken ist besonders dann von Bedeutung, wenn kein Produktdesign angemeldet wurde. Bei geprägten Markenzeichen oder solchen, die in das Design integriert sind, können Rechtsverletzter nur schwer zwischen den erforderlichen funktionellen Bestandteilen und den nicht wesentlichen Markenelementen unterscheiden. Unter anderem kann es etwa passieren, dass Rechtsverletzter ungenau arbeiten und es unterlassen, die Markenelemente zu verändern, falls diese direkt in das Design eingearbeitet sind. Somit kann das Kopieren des Designs auch zum Kopieren des Markenzeichens führen. Werden solche Marken in China eingetragen, erhalten Kermamikhersteller Rechte, mit denen sie ihre Produkte schützen können. Eine Marke, die in China eingetragen ist, kann gelöscht werden, falls sie während drei aufeinanderfolgender Jahre vom Inhaber in China nicht verwendet worden ist. Deshalb wird den Markeninhabern empfohlen, ihre Marken in China zu nutzen und ausreichende Nachweise für die Nutzung aufzubewahren. Das Madrider System China gehört dem Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken sowie dem Madrider Protokoll (zusammen als Madrider System bezeichnet) an. Gemäß diesem System kann der Inhaber einer Marke eines Mitgliedslandes mit einer einzigen Anmeldung Markenrechte in den Mitgliedsländern des Madrider Systems beantragen. Falls China in dieser Anmeldung genannt ist, wird das chinesische Markenamt die Marke gemäß den eigenen Markengesetzen überprüfen. Falls im Rahmen der festgelegten Fristen kein Einspruch gegen die Anmeldung erhoben wird, wird die Marke in China registriert. iii. Urheberrecht Das Urheberrecht schützt die kreative oder künstlerische Realisierung einer Idee. Porzellanpuppen,G estaltungen auf Fliesen, Vasen, Tassen oder ähnliches können leicht als Kunstwerke verstanden und angesehen werden. Waschbecken, Toiletten, Tonpfeifen und Dachziegel hingegen können (je nach Grad ihres künstlerischen Wertes) als rein funktionelle Produkte ohne jede Originalität betrachtet werden. Trotzdem mögen selbst letztere einen gewissen Grad an Kreativität enthalten und daraus ein gewisses Maß an Urheberschutz für sich ableiten. Der Urheberschutz kann sich auf die Bearbeitung beziehen, umfasst jedoch nicht die funktionellen Aspekte. Im Gegensatz zu Patenten und Marken gilt das Urheberrecht automatisch, sobald ein Originalwerk geschaffen wurde. Um es zu schützen, ist keine Anmeldung erforderlich, da China Mitglied der Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst ist. Dennoch ist eine freiwillige Registrierung des Urheberrechts in China zu empfehlen, da diese im Falle einer Anfechtung des Urheberrechts als Prima-facie-Nachweis gilt, dass ein Urheberschutz für das Werk besteht und der angegebene Anmelder das Urheberrecht besitzt. Die Registrierung dauert ungefähr 2 bis 3 Monate. In der Praxis ist ein Registrierungsnachweis in den meisten Fällen auch erforderlich, wenn der Inhaber eines Urheberrechts gegen eine Verletzung verwaltungsrechtlich vorgehen möchte. Ganz allgemein gilt der Urheberschutz während der gesamten Lebenszeit des Urhebers zuzüglich 50 Jahre. Werke von Unternehmen sind für eine Dauer von 50 Jahren ab ihrer ersten Veröffentlichung geschützt.
  • 3. Ein von der Europäischen Union finanziertes Projekt iv. Erfindungspatente Bei der Keramikherstellung werden häufig neue Technologien eingesetzt. Wie auch beim Markenrecht muss jede ausländische natürliche oder juristische Person ohne Geschäftssitz in China, die ein Patent anmelden möchte, einen zugelassenen chinesischen Beauftragten in Anspruch nehmen. Ein Erfindungspatent kann für ein neues oder verbessertes Produkt oder einen Prozess (z. B. ein Produkt oder ein Prozess, das/der neue funktionelle oder technische Aspekte beinhaltet) beantragt werden. Das Patent verleiht dem Besitzer für 20 Jahre ab dem Anmeldetag das exklusive Recht, andere davon abzuhalten, die Erfindung ohne Erlaubnis herzustellen, zu verwenden oder zu verkaufen. Erfindungspatente werden beim Staatlichen Amt für geistiges Eigentum (State Intellectual Property Office - SIPO) eingereicht und überprüft. Die Prüfung kann 2 bis 4 Jahre ab dem Anmeldetag in Anspruch nehmen. v. Gebrauchsmuster Die chinesische Rechtsprechung erkennt Gebrauchsmuster an, die technische Anwendungen in Bezug auf die Form oder Struktur oder die Kombination von Form und Struktur eines Produkts (nicht jedoch eines Prozesses) schützen, das für den praktischen Gebrauch geeignet ist. Die Anforderung an die erfinderische Tätigkeit ist nicht so hoch wie im Falle des Erfindungspatents und Gebrauchsmusteranmeldungen werden vom Staatlichen Amt für geistiges Eigentum (SIPO) nicht auf ihren Inhalt, sondern nur auf die Einhaltung der notwendigen Formalitäten geprüft. Erteilte Gebrauchsmuster werden offiziell im Journal des Amtes für geistiges Eigentum (SIPO) veröffentlicht, wobei die Erteilung ca. 12 Monate erfordert. Wie Geschmacksmuster gelten auch Gebrauchsmuster für eine Dauer von 10 Jahren. 3. Durchsetzung von Rechten am geistigen Eigentum in China Allgemein handelt es sich bei den geistigen Eigentumsrechten, die mit Keramikprodukten in Verbindung gebracht werden, um Rechte an Marken und Geschmacksmuster, sowie Urheberrechten. Für die Durchsetzung von Markenrechten gibt es aus praktischen Gründen mehr Möglichkeiten als für andere Rechte. Da verschiedene Rechte von unterschiedlichen Verwaltungsbehörden durchgesetzt werden, hängt die verwaltungsrechtliche Durchsetzung eines bestimmten Rechts (im Gegensatz zum zivilrechtlichen Verfahren) von den Mitteln, der Einstellung und der zugewiesenen Befugnissen einer jeweiligen Verwaltungsbehörde ab. Die örtliche Industrie und Handelsverwaltung (Administration for Industry and Commerce - AIC), die Markenrechte durchsetzt und Beschwerden über unlauteren Wettbewerb bearbeitet, verfügt vergleichsweise über mehr Ressourcen und Erfahrung im Umgang mit diesen Fällen und ist eher in der Lage, sie zu klären. Den örtlichen Patentverwaltungsbüros (Patent Administration Bureau - PAB) und den örtlichen Niederlassungen der Staatlichen Urheberrechtsverwaltung (National Copyright Administration - NCA) fehlt es hingegen oftmals entweder am Personal oder an Mitteln, um auf Anzeigen wegen Verletzungen von Schutzrechten zu reagieren; oder sie verfügen nicht über die entsprechenden rechtlichen Befugnisse, um zufriedenstellende Ergebnisse zu erzielen (wie z. B. die Vernichtung von missbräuchlich genutzten Waren). Aus diesem Grund hat der Rechtsinhaber im Falle von Markenverletzungen mehr Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung. Die Durchsetzung des gewerblichen Rechtsschutzes in China kann generell in zwei Kategorien unterteilt werden: die verwaltungsrechtliche und die zivilrechtliche Durchsetzung (die strafrechtliche Verfolgung wird nicht sehr häufig genutzt, wird jedoch unten kurz beschrieben). Zusätzliche Optionen sind Abmahnungen, Klagen bei Handelsmessen und die Registrierung von Schutzrechten bei der chinesischen Zollbehörde. Bitte beachten Sie, dass, wenn Sie versuchen Ihre Rechte durchzusetzen, der Rechtsverletzer wiederum ihre Rechte z.B. durch Löschung der Marke oder Nichtigerklärung des Patents anfechten kann. Verwaltungsrechtliche Durchsetzung Unter den zahlreichen Gesetzen zum geistigen Eigentum, verfügen auch die Verwaltungsbehörden in China über Vollzugsbefugnisse. Insbesondere die Industrie- und Handelverwaltung (AIC) ist zur Durchsetzung von Markenrechten und zur Bearbeitung von Beschwerden über unlauteren Wettbewerb ermächtigt. Die Patentverwaltungsbüros (PAB) sind für die Durchsetzung von Erfindungspatenten, Gebrauchsmustern und Geschmacksmustern, die Staatliche Urheberrechtsverwaltung (NCA) ist für die Durchsetzung von Urheberrechten zuständig. Des Weiteren ist das Überwachungsbüro für Technologie (Technology Supervision Bureau - TSB) ermächtigt, in bestimmten Fällen Maßnahmen zu ergreifen, z. B. wenn die Produktqualität betroffen ist oder in Fällen der Markenfälschung.
  • 4. Ein von der Europäischen Union finanziertes Projekt Die verwaltungsrechtliche Durchsetzung wird oft als eine schnelle und kostengünstige Methode für die Beilegung überschaubarer Verletzungsfälle erachtet. Diese Methode umfasst das Einreichen von Beschwerden bei den entsprechenden Verwaltungsbehörden, die zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte befugt sind. Die Industrie- und Handelsverwaltung (AIC), die staatliche Urheberrechtsverwaltung (NCA), die Patentverwaltungsbüros (PAB) und das Überwachungsbüro für Technologie (TSB) sind allesamt ermächtigt, verdächtige Rechtsverletzer zu überprüfen und sind, mit Ausnahme der meisten Patentverwaltungsbüros (PAB), befugt, die das geistige Eigentumsrecht verletzenden Waren zu beschlagnahmen und Bußgelder zu verhängen. Die Art des verletzten Rechts und die Komplexität des Falls entscheidet darüber, welche Behörde in der jeweiligen Situation in Anspruch genommen werden sollte. Der verwaltungsrechtliche Weg wird am häufigsten bei Markenverletzungen und bei unlauterem Wettbewerb eingeschlagen, wobei die örtliche Industrie- und Handelsverwaltung (AIC) missbräuchlich genutzte Waren beschlagnahmen und Geldstrafen verhängen kann. Auch wenn der verwaltungsrechtliche Weg in diesen beiden Fällen am wirksamsten ist, buchen größere Wiederholungstäter diese Strafmaßnahmen lediglich als „Geschäftskosten“ ab und lassen sich durch diese nicht abschrecken. Bei Widerholungstätern, und wenn umfangreiche und komplizierte Rechtsverletzungen stattgefunden haben, sind Zivilverfahren zu empfehlen. Ein Verwaltungsverfahren kann genutzt werden, um Beweise für ein Zivilverfahren oder eine strafrechtliche Verfolgung (siehe unten) zu sammeln und, falls durch die Untersuchung wichtige Import-/Exportinformationen aufgedeckt werden, kann die Zollbehörde verständigt werden, um zu verhindern, dass die das geistige Eigentumsrecht verletzenden Waren nach/von China ein-, oder ausgeführt werden. Bei Verletzungen von Urheberrechten geht die örtliche staatliche Urheberrechtsverwaltung (NCA), außer bei eindeutigen Fällen (z. B. bei gefälschten Medienprodukten, oder Eins-zu-eins-Kopien von Büchern), möglicherweise nur zögerlich vor. Aus diesem Grunde wird ein Urheberrecht in China normalerweise durch ein gerichtliches Zivilverfahren eingeklagt. In Fällen von Patentverletzungen ist die abschreckende Wirkung der verwaltungsrechtlichen Maßnahmen aufgrund der eingeschränkten Befugnisse der örtlichen PAB eher gering, weswegen sie häufiger zur Streitbeilegung durch Vermittlung genutzt wird. Dies gilt mit Ausnahme weniger Behörden wie derjenigen in der Provinz Guangdong oder Chongqing, die im Gegensatz zu Behörden in anderen Provinzen die Befugnis zur Beschlagnahme von gefälschten Produkten und zur Verhängung von Strafen besitzen. Zivilverfahren Ein Unternehmen kann eine Zivilklage gegen einen Rechtsverletzer bei den Gerichten einlegen, die dann dem Rechtsverletzer die Unterlassung der Verletzung, die Veröffentlichung einer Entschuldigung und die Leistung von Schadensersatz auferlegen können. Vor der Inanspruchnahme des Zivilverfahrens sollte juristischer Rat eingeholt werden. Fachmessen Für Verstöße gegen die gewerblichen Schutzrechte werden auf chinesischen Fachmessen häufig spezielle Beschwerdezentren eingerichtet, bei denen Unternehmen die Ausstellung verletzender Produkte berichten, und die Entfernung von der Messe verlangen können, in der Hoffnung die Bestellung, den Verkauf und letzten Endes den Export dieser Produkte zu unterbinden. Die Veranstalter von Fachmessen, die 3 Tage oder länger dauern, sind verpflichtet, solche Beschwerdezentren einzurichten und diese mit Personal der örtlichen Verwaltungsbehörden und des Fachmesseveranstalters zu besetzen. Auch wenn Fachmessen, die weniger als 3 Tage dauern, gesetzlich nicht zur Einrichtung derartiger Zentren verpflichtet sind, wird dies von den Veranstaltern doch immer häufiger unternommen, um der Fachmesse mehr Gewicht zu geben. Falls geistige Eigentumsrechte verletzt wurden, ist die in den Beschwerdezentren vertretene Verwaltungsbehörde befugt, (i) den verletzenden Aussteller aufzufordern, die entsprechenden Artikel sofort zu entfernen und/oder (ii) diese zu beschlagnahmen und das Werbematerial zu vernichten. Falls die Fachmesse in Kanton (Guangdong) stattfindet, ist das Patentverwaltungsbüro (PAB) zudem ermächtigt, die jeweiligen Artikel sowie Dokumente und sonstige Materialien zu beschlagnahmen. Bis zum Inkrafttreten des geänderten Patentrechts am 1. Oktober 2009 stellte ein „Verkaufsangebot“ (welches die Ausstellung der verletzenden Artikel auf Fachmessen beinhaltet) keine Verletzung eines Geschmacksmusters dar (allerdings ist dies bei Marken, Patenten oder Gebrauchsmustern der Fall).
  • 5. Ein von der Europäischen Union finanziertes Projekt Die Wirkung einer Vollstreckungsmaßnahme auf einer Ausstellung ist eher gering, da sie sich hauptsächlich auf den Verkauf/zukünftigen Verkauf bezieht, der sich durch die Messe ergibt und nicht unbedingt auf den Ursprung des Problems oder auf längerfristige Anfechtungen abzielt. Deshalb sollten Vollstreckungsmaßnahmen nur im Rahmen einer umfassenden Durchsetzungsstrategie angewendet werden, auch wenn sie bei Handelsmessen ergriffen werden können (und unter gewissen Umständen auch genutzt werden sollten). Zollbehörde Anders als in den meisten Ländern, in denen die Zollbehörde lediglich die Einfuhren überprüft, prüft der Zoll in China sowohl den Export als auch den Import von Waren. Auch wenn die Zollbehörde von Amts wegen die Kompetenz besitzt, bei Rechtsverletzungen zu handeln, hält sie üblicherweise keine in andere Länder Zu versendenden Waren zurück und benachrichtigt den Besitzer der Rechte nicht, es sei denn dieser hat seine geistigen Eigentumsrechte bei der Allgemeinen Zollverwaltung (General Administration of Customs - GAC) angemeldet. Wenn der Antrag zur Zollanmeldung gestellt und die Registrierung von der Zollverwaltung genehmigt wurde, werden die Informationen über die Rechte in die Zolldatenbank für registrierte Rechte eingegeben, die von den lokalen Zollbehörden eingesehen werden kann. Falls die Rechte bei der Allgemeinen Zollverwaltung (GAC) eingetragen sind und der Zoll vermutet, dass verletzende Produkte transportiert werden, ist er berechtigt, die Waren zeitweilig zurückzuhalten und den Besitzer der Rechte oder seinen örtlichen Vertreter zu benachrichtigen. Nachdem der Inhaber der Rechte oder sein Vertreter benachrichtigt wurde gilt eine Frist von 3 Arbeitstagen, in der ein Antrag auf Zurückhaltung der Waren gestellt und die Zahlung einer Bürgschaft (abhängig vom erklärten Wert der zurückgehaltenen Waren) geleistet werden kann. Der Zoll hält dann die jeweiligen Waren zurück und leitet eine Untersuchung ein, um festzustellen, ob die Waren Rechte Dritter verletzen. Falls der Zoll eine solche Verletzung feststellt, können die Waren beschlagnahmt und zerstört sowie eine Geldstrafe verhängt werden. Für den Fall, dass die geistigen Eigentumsrechte nicht beim Zoll angemeldet wurden, und bekannt ist, dass eine Sendung mit rechtsverletzenden Waren nach oder von China erfolgen soll, kann immer noch ein Antrag auf Zurückhaltung dieser Sendung beim Zoll gestellt werden. Nachdem der Besitzer der Rechte über die Zurückhaltung der Waren durch den Zoll benachrichtigt worden ist, muss dieser beim Gericht eine einstweilige Verfügung oder andere Maßnahmen zum Schutz des eigenen Rechts beantragen. Falls der Zoll nicht innerhalb von 20 Werktagen ab dem Datum der Zurückhaltung eine Benachrichtigung des Gerichts bezüglich der Hilfestellung bei der Ausführung einer Gerichtsanordnung erhält gibt der Zoll die Waren frei. 4. Strategien für europäischen KMU der Keramikbranche Da die Keramikbranche in der EU sehr unter aus China stammenden billigen „Kopien“ leidet, ist es wichtig, dass die Besitzer der Rechte eine Strategie zum gewerblichen Rechtsschutz in China erarbeiten und umsetzen. Dies umfasst die Registrierung und den Schutz ihrer Rechte in China (selbst wenn es für das Unternehmen kein wichtiger Markt ist), die Beobachtung der Branchen-Fachmessen, die Entwicklung einer zeitlich abgestimmten und angemessenen Mahnschreibenkampagne, die Eintragung der Rechte bei den chinesischen Zollbehörden und die Einleitung ausgewählter Zivilverfahren – eine Strategie also, die Verletzungen schon an ihrem Ursprung verhindern kann. Wenn verletzende Produkte China erst einmal verlassen haben, können sie nur schwer wieder aufgespürt werden. Kennzeichnung und Registrierung von Schutzrechten für Keramikprodukte Zahlreiche Keramikprodukte können durch Branding sowie künstlerische und technische Merkmale gekennzeichnet sein. Diese Merkmale können schutzfähige Rechte begründen, sie können jedoch auch unregistriert oder ungekennzeichnet bleiben. Wie in vielen anderen Ländern setzen auch in China die meisten Schutzrechte eine Registrierung voraus. Es ist zu empfehlen, die Produkte ihrer Bedeutung nach einzuordnen und die wertvollsten oder am meisten verkauften und vertriebenen Waren registrieren zu lassen. Die Anmeldung von Rechten verleiht dem Anmelder eine rechtliche Grundlage, gegen Patentverletzer vorzugehen; bei fehlender Registrierung kann es hingegen schwierig oder sogar unmöglich sein, verwaltungsrechtliche oder gerichtliche Rechtshilfe zu einem späteren Zeitpunkt einzuholen. Ohne derartige Rechte ist eine Klage schwierig, kostspielig und kompliziert und der Erfolg sehr ungewiss. Eine Hürde, die überwunden werden muss, besteht zuerst darin herauszufinden, welche Art von geistigem Eigentumsrecht auf ihre Produkte angewendet werden kann. Falls ein geistiges Eigentumsrecht nicht festgestellt werden kann, ist eine Registrierung unmöglich.
  • 6. Ein von der Europäischen Union finanziertes Projekt Die meisten Menschen denken an Slogans, Namen und Logos und nicht an die Form eines Produkts, wenn sie über die Registrierung von Marken entscheiden. Selbst wenn die Form eines Produkts unter Umständen schwierig einzutragen ist, kann sie als dreidimensionale Marke registriert werden. Di e De s i g n e l e m e n t e o d e r d i e ä u ß e r e E r s c h e i n u n g e i n e s Ke ra m i k p r o d u k t s k a n n d u r c h e i n Geschmacksmuster geschützt werden. Jeder neue Produktentwicklungsprozess sollte rechtzeitig auf Risiken und Chancen in Bezug auf geistige Eigentumsrechte geprüft werden. Ein Aufschieben dieser Prüfung kann für ein Unternehmen unerwartete Risiken bergen oder sogar den Verlust des Schutzes bedeuten. Insbesondere nachdem ein Produkt eingeführt und marktweit verkauft wurde, besteht die Gefahr, dass die Anmeldung eines Geschmacksmusters nicht mehr möglich ist. Unternehmen, die Gestaltungselemente von Gegenständen wie Toiletten, Waschbecken, Badewannen usw. nicht als Kunstwerke betrachten, können Urheberrechte verlieren. Allerdings kann das Urheberrecht im künstlerischen Ausdruck eines Designs bestehen, den solche Keramikartikel haben. Diese kunstgewerblichen Werke enthalten sicherlich einen gewissen Grad an Originalität, um ein gewisses Urheberrecht beanspruchen zu können (obgleich die funktionalen Aspekte ausgeschlossen sind). Deshalb sollte der Schaffensprozess genau dokumentiert werden. Das heißt, dass Rohentwürfe, frühere Designausführungen, oder Nachweise der Entwicklung der Designidee nützlich sind, um zu beweisen zu können, dass der Keramikhersteller das Werk entwickelt hat (und wie er es entwickelt hat). Darüber hinaus sollten Vereinbarungen zwischen dem Hersteller und dem Künstler, die belegen, dass die entsprechenden Rechte abgetreten wurden, oder sonstige Nachweise, die den Besitz des Urheberrechts sowie eine selbstständige Leistung bei der Schaffung des Werks belegen, aufbewahrt werden, falls das Werk in Auftrag gegeben wurde oder lizenziert ist. Identifizierung von Patentverletzern Über eine Repräsentanz, einen Vertreter oder einen Vertriebshändler in China zu verfügen ist von großem Vorteil, denn dadurch können Verletzungen vor Ort beobachtet und die Informationen zurückverfolgt werden. Nach dem Bekanntwerden einer Verletzung ist es normalerweise das Beste, eine professionelle Ermittlungsfirma einzuschalten, um den Umfang des Problems festzustellen und den verantwortlichen Verletzer zu entlarven, wobei das Sammeln von aussagekräftigen Beweisen meistens die größte Schwierigkeit ist. Fachmessen der Keramikbranche beobachten Auf Fachmessen treffen Unternehmen ihre Kunden, suchen ihre Verkäufer und ausländischen Käufer, und stellen neue Produkte und Dienstleistungen vor. Daher bieten Fachmessen die beste Gelegenheit um Verletzungen zu beobachten und den Verkauf von verletzenden Produkten, die für den EU-Markt bestimmt sind, zu verhindern. Damit wirksame Durchsetzungsmaßnahmen auf Fachmessen getroffen werden können, ist es unerlässlich, mindestens 2 Monate vorher Vorbereitungen zu treffen, da die notarielle Beglaubigung von Urkunden, die Legalisierung und Übersetzung wichtiger Dokumente einige Zeit in Anspruch nimmt. Zusätzlich bieten Fachmessen eine gute Möglichkeit potenzielle Wettbewerber und Verletzer zu identifizieren und Nachweise über jedes auch nur potenziell verletzende Produkt zu sammeln. Bitten Sie um Visitenkarten und Broschüren und notieren Sie Namen und Nummern der Stände potenzieller Verletzer. Um die Beweise für zukünftige Zivilverfahren nutzen zu können, sollten Sie erwägen, einen Notar hinzuzuziehen, da die Beglaubigung von Beweismaterial die Geltenmachung eines Rechtsanspruchs in der Stadt der Fachmesse ermöglicht. Außerdem ist es für den Verletzer schwieriger, später vor Gericht zu behaupten, er sei nicht anwesend gewesen, habe das Produkt nicht hergestellt oder sogar, dass die Beweise gefälscht seien. Wichtig ist es auch, Folgemaßnahmen zu ergreifen und dabei eine örtliche Anwaltskanzlei zu konsultieren, insbesondere um zu entscheiden, ob dem Verletzer ein Mahnschreiben übersandt werden sollte oder ob nach der Fachmesse andere Maßnahmen zu ergreifen sind. Die genaue Art der in dem Mahnschreiben geltend zu machenden Ansprüche hängt von der Aussagekraft der Beweisstücke und natürlich von der Stärke der Schutzrechte ab. Das auf der Fachmesse gesammelte Beweismaterial kann zur Einleitung weiterer Ermittlungen über den Verletzer verwendet werden sowie zur Einleitung verwaltungsrechtlicher Durchsetzungsmaßnahmen oder Zivilverfahren, falls die Beweise dafür ausreichen.
  • 7. Ein von der Europäischen Union finanziertes Projekt Darüber hinaus kann mit Hilfe der zusammengetragenen Informationen eine „schwarze Liste“ der Verletzer erstellt werden, die an Kunden weitergeleitet oder intern zur Optimierung der Schutzrechtstrategie verwendet werden kann. Auch sind nachfolgende Untersuchungen von Zielwebseiten und -fabriken empfehlenswert, insbesondere bei Wiederholungstätern. Diese Maßnahmen sind auf lange Sicht nicht wirkungsvoll, wenn sie nur einmal durchgeführt werden. Damit sie Wirkung zeigen, ist es erforderlich auf Fachmessen systematisch vorzugehen und konsequent Jahr für Jahr Beobachtungen durchzuführen. Wenn solche Fachmessen für einen Verkäufer die Hauptquelle von Bestellungen sind, kann man eine Wirkung auf die Lieferanten der Verletzer erzielen, indem man verhindert, dass die Verletzer für ihre Existenz wichtige Verbindungen knüpfen, insbesondere zu internationalen Kunden. Rechtsverletzungen von der Nachfrageseite her anzugehen, kann in Kombination, oder als kostengünstige Alternative zur Suche nach dem ursprünglichen Hersteller nützlich sein (denn diese Suche kann kostspielig und in einigen Fällen schwierig werden). Falls es das Budget erlaubt, ist eine mehrgleisige Vorgehensweise gegen Fälschungen sowohl von der Lieferanten-, als auch von der Nachfrageseite die bessere Lösung. Ausarbeitung von Unterlassungserklärungen Sorgfältig zeitlich abgestimmte und formulierte Unterlassungserklärungen können sehr wirksam sein, besonders, wenn sie an aus der Vergangenheit bekannte Rechtsverletzer gesandt werden. So kann es z. B. sehr wirkungsvoll sein, einem früheren Verletzer vor einer Fachmesse eine Unterlassungserklärung zuzuschicken, in der man an Durchsetzungsmaßnahmen in der Vergangenheit erinnert und die eigenen Rechte deutlich macht. Zudem sollte die Aufforderung enthalten sein, die Darstellung jeglicher verletzender Produkte in seinen Broschüren sowie die Ausstellung von verletzenden Produkten auf der nächsten Fachmesse zu unterlassen. In einigen Fällen ist eine Unterlassungserklärung möglicherweise nicht zu empfehlen, etwa wenn Sie einen Prozess anstrengen möchten und Beweise für die Verletzung sammeln müssen; dann könnte ein Mahnschreiben den Verletzer vor Ihren Absichten warnen und das Sammeln von Beweismaterial erschweren. Registrierung geistiger Eigentumsrechte bei den Zollbehörden Aufgrund der wachsenden Konkurrenz von aus China importierten Keramikprodukten und der Gefahr von Rechtsverletzungen sollten Unternehmen ernsthaft in Erwägung ziehen ihre Marken und andere geistigen Eigentumsrechte bei der Allgemeinen Zollverwaltung (GAC) in China eintragen zu lassen. Die chinesischen Zollbehörden sorgen sehr effizient für den Schutz von Marken und sie kann auch hilfreich sein, wenn es um Geschmacksmuster geht; für Urheberrechte, Patente und sonstige technische Rechte trifft dies allerdings nur eingeschränkt zu. Wenn Ihnen Verletzer bekannt sind, können Sie auch eine so genannte „schwarze Liste“ erstellen, um dem Zoll dabei zu helfen, Sendungen mit verdächtigen Waren ausfindig zu machen. 5. Einschlägiges Fallbeispiel Ein europäisches Unternehmen aus der Küchenbranche verkauft seine Produkte (hauptsächlich Keramikgeschirr) ausschließlich auf dem europäischen Markt. Derzeit verkauft es nicht auf dem chinesischen Markt, plant dies jedoch für die Zukunft. Das Unternehmen stellte einen Verkaufsrückgang bei seinem beliebtesten Artikel fest und sein europäisches Verkaufsteam entdeckte, dass das gleiche Produkt mit identischer Außengestaltung von minderer Qualität, aber zu einem viel günstigeren Preis und mit einem anderen Logo auf dem Heimatmarkt verkauft wurde. Weiterhin erfuhr das Team durch sein Netzwerk, dass der Vertreiber der Produkte eine chinesische Firma ist. Das Unternehmen wollte das Problem an der Wurzel – in China – anpacken, besaß dort allerdings kein Geschmacksmuster. Die Urheberrechtsverletzung schien die einzige rechtliche Grundlage zu sein, die Erfolg versprach. Das Unternehmen konsultierte eine Anwaltskanzlei in China und führte Untersuchungen durch, um den Hersteller oder die Quelle des verletzenden Produkts zu ermitteln und notariell beurkundetes Beweismaterial für die Verletzung zu sichern. Die Untersuchungen enthüllten den ursprünglichen Hersteller sowie die Tatsache, dass dieser Kopien des beliebtesten Artikels des europäischen Unternehmens hauptsächlich für den Export herstellte. Es war nicht möglich, notariell beglaubigtes Beweismaterial zu erhalten.Because the facts of the case did not support a strong likelihood of success in a civil litigation and copyright is usually difficult to enforce via the administrative route if no public interest is at stake (such as harm to public safety) the European company ruled out these enforcement options and instead decided to
  • 8. Ein von der Europäischen Union finanziertes Projekt Da die Fakten des Falls einen Erfolg in einem Zivilverfahren als unwahrscheinlich erscheinen ließen und das Urheberrecht auf verwaltungsrechtlichem Wege in der Regel schwer einzuklagen ist, solange kein öffentliches Interesse daran besteht (wie z. B. im Falle einer Verletzung der öffentlichen Sicherheit), schloss das europäische Unternehmen diese Durchsetzungsmöglichkeiten aus und entschied stattdessen, von seinem lokalen Rechtsanwalt Unterlassungsaufforderungen an den Hersteller und den Vertreiber senden zu lassen. Die Schreiben unterstellten eine Verletzung des Urheberrechts in Bezug auf die Produktgestaltung und enthielten notariell beglaubigte und amtlich legalisierte Erklärungen über die Schöpfer und die Schaffung der Designs; in ihnen wurde gefordert, dass beide Firmen die Produktion und oder den Verkauf des entsprechenden Produkts einstellen sollten. Die Schreiben beinhalteten zudem Verpf ichtungserklärungen, keine weiteren Patentverletzungen zu begehen. Diese Schreiben wurden ignoriert und darauf folgende Anrufe führten weder zu einer Antwort noch zu einer Kooperation. Allerdings erhielt das europäische Unternehmen Bestätigungen über den Empfang der Schreiben, welche es aufbewahrte, um später formale Durchsetzungsmaßnahmen gegen die chinesischen Firmen ergreifen zu können. Die Empfangsbestätigungen können auch als Beweis dienen, dass die Firmen benachrichtigt wurden und jede zukünftige Verletzung in böser Absicht erfolgen würde. Nach dieser Erfahrung meldete das Unternehmen in den nächsten 2 Jahren Geschmacksmuster für ihre neuen Designs in China an. Da es Hunderte von Designs besaß, wäre es zu kostspielig gewesen, sie alle anzumelden. Stattdessen wählte es die beliebtesten Artikel aus – also diejenigen, die am ehesten verletzt werden würden – und bewahrte die Dokumentation des Schaffungsprozesses der anderen Produktdesigns auf, um den Besitz des Urheberrechts nachweisen zu können. Zudem erstellte das Unternehmen ein kurzes Berichtsprotokoll und nahm Verbindung zu lokalen Rechtsanwälten und Ermittlern auf, die über festgestellte Verletzungen Bericht erstatten und Fachmessen beobachten sollten. Das Unternehmen nutzte diese aus verschiedenen Quellen gesammelten Informationen, um eine interne „schwarze Liste“ chinesischer Wettbewerber und Verletzer zu erstellen. Vor der Fachmesse von Guangzhou begann das europäische Unternehmen, mit einer lokalen Anwaltskanzlei zusammenzuarbeiten, um Dokumentationen wie z. B. Vollmachten, beglaubigte Kopien ihrer Geschmacksmuster und die Nachweise des Besitzes von Urheberrechten für die zu schützenden Produkte zusammenzustellen. Da diese Dokumente notariell und amtlich beglaubigt werden mussten (was einen oder zwei Monate in Anspruch nimmt), bereitete es die Fachmesse frühzeitig vor. Eine Woche vor der Messe prüfte die lokale Anwaltskanzlei die Liste der Messeaussteller, um festzustellen, ob eine der Firmen auf der schwarzen Liste des Unternehmens vertreten war; sie fand 5 Namen von Firmen, deren Produkte es in der EU gesehen hatte. Am ersten Messetag begutachteten die von dem europäischen Unternehmen beauftragten Ermittler die Messe, sammelten im Beisein eines chinesischen Notars Nachweise für verletzende Produkte und notierten, welche Stände verletzende Produkte in ihren Broschüren darstellten oder als Ware ausstellten. Nach der Zusammenstellung des Beweismaterials reichte das Unternehmen eine Klage bei dem auf der Fachmesse eingerichteten Schutzrechtsbeschwerdezentrum ein. Jenes schickte am nächsten Tag einen Schutzrechtsbeauftragten zusammen mit dem Vertreter des europäischen Unternehmens und dem örtlichen Rechtsanwalt zu den Verletzern. Der Schutzrechtsbeauftragte stellte fest, dass die geistigen Eigentumsrechte des europäischen Unternehmens verletzt worden waren und forderte die Aussteller auf, die entsprechenden Produkte zu entfernen. Da die Fachmesse noch weitere 4 Tage andauerte, ergab sich daraus wohl ein großer Verlust für die Aussteller, insbesondere im Hinblick auf mögliche Exportverkäufe. Einigen Wochen nach der Messe sandte das europäische Unternehmen den Firmen, gegen die es auf der Messe vorgegangen war, Unterlassungsaufforderungen zu. Die Schreiben schilderten die Vorgänge auf der Messe und enthielten Kopien von notariell beglaubigten Nachweisen. Zudem forderten sie dazu auf, die Verpflichtungserklärungen zu unterzeichnen. Damit verstärkte das Unternehmen seine Botschaft, dass es die Verletzungen seiner Produkte nicht einfach hinnehmen werde. Einige Monate vor der nächsten Messe in dieser Provinz sandte das Unternehmen Mahnschreiben an die chinesischen Firmen, um sie nochmals aufzufordern, keine verletzenden Produkte in ihre Broschüren aufzunehmen. Hier war vor allem die Wahl des Zeitpunkts wichtig. Ein Versand der Unterlassungsaufforderungen erst kurz vor Beginn der Fachmesse, wenn die Broschüren bereits gedruckt sind, hätte dazu führen können, dass die Firmen nicht mehr bereit gewesen wären, die verletzenden Artikel zu entfernen und die Broschüren erneut zu drucken. Obwohl das europäische Unternehmen zuerst keine starken Rechte hatte, als es sich entschloss, das Problem in China zu bekämpfen, entwickelte es dennoch eine Strategie für den Umgang mit den Verletzungen. Es nutzte die Möglichkeit, seine Rechte zu registrieren, Fachmessen zu beobachten, Unterlassungserklärungen zu versenden und in vielversprechenden Fällen Zivilverfahren gegen Verletzer anzustrengen. Damit übermittelte es dem Markt die abschreckende Botschaft, dass es gewillt und in der Lage ist, seine Rechte in China durchzusetzen.