1. 18.06.15 Dr. Thierry EDOH 1
Anleitung für einen sicheren
Umgang mit dem Off-Label-
Use
(DRAFTING OF A TABLE GUIDANCE ON OFF LABEL USE FOR
THE ICH – DATA DRIVEN DRUG DEVELOPMENT AND
MARKETING AUTHORIZATION)
2. 18.06.15 Dr. Thierry EDOH 2
Agenda
• Umgang mit dem Off-Label-Use
• Umfrage zum Umgang mit dem Off-
Label-Use
• Anleitung zu einem sicheren Umgang
mit dem Off-Label-Use
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Off-Label-Use in Überblick
• Es wird in allen Bereichen der Medizin praktiziert
Beispiel 1: Im Gegensatz zur Erwachsenenpsychiatrie ist Off-Label Use in der
Kinder- und Jugendpsychiatrie eher Regel- als Ausnahmezustand. (Prof. Dr.
med. Jörg M. Fegert)
Beispiel 2: Off-Label Anwendungen sind sehr weit verbreitet (z. B.
Augenheilkunde, …) und es fehlt der rechtliche Rahmen und Haftungsschutz
(Prof. Dr. Dr. med. Chris P. Lohmann, Klinikum rechts der Isar)
Beispiel 3: Off-Label-Use in den Apotheken in Zusammenhang mit Rabatt-
Vertrag der Kassen
• Haftung beim Praktizieren
Off-Label-Use ist grundsätzlich bestimmungswidriger Arzneimittelgebrauch, deshalb keine
Haftung des pharmazeutischen Unternehmers nach § 84 Abs.1 AMG (Prof. Dr. Wolfgang
Voit / Uni Marburg)
Ärzte haften auch nicht, das Gesetz ist aber nicht eindeutig in dieser Hinsicht
Keine Garantie für Kostenübernahme durch die Kassen, Regressgefahr für die
praktizierenden Ärzte
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Off-Label-Use: Begriffsbestimmung
• Verbreitete Definitionen
D1: Unter Off-Label-Use wird der zulassungsüberschreitende Einsatz
eines Arzneimittels verstanden, insbesondere bei der Anwendung eines
zugelassenen Arzneimittels außerhalb der von den nationalen oder
europäischen Zulassungsbehörden genehmigten Anwendungsgebiete
(Indikationen).
D2: Man spricht von einem „Off-Label-Use“, wenn Ärzte Arzneimittel
verordnen, die für das Leiden des Patienten nicht zugelassen sind –
erkennbar daran, dass die entsprechende Krankheit nicht in der
Fachinformation oder Packungsbeilage vermerkt ist.
D3: Off-Label-Use ist der Einsatz von Arzneimitteln außerhalb der
arzneimittelrechtlich zugelassenen Indikation.
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Off-Label-Use Dilemma
(Quelle: Prof. Dr. med. Jörg M. Fegert)
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Off-Label-Use: Die Beteiligten
• Ärzte
Unsicherheit bei den Ärzten
Fehlende Informationen für den Off-Label-Use
Regressgefahr bei Off-Label-Behandlung
Keine allgemein gültige Definition
Haftung im Schadensfall
• Krankenkassen/Behörde
Schwierigkeit bei der Kostenübernahme durch die Kassen
Beispiel: BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BVR 347/98 -
Beschluss des Ersten Senats vom 6. Dezember 2005
• Industrie
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Umfrage: Umgang mit dem Off-
Label-Use
• Diskussion und schriftliche Befragung
Arzneimittel-Hersteller
Apothekerverbände
Landesärztekammer
Niedergelassene und Krankenhaus-Ärzte
Landesärztekammer
• Umfrage zur Begriffsdefinition
Off-Label-Use
Unlicensed Use
Compassionate
Orphan Use
• Umfrage zum Umgang mit dem Off-Label-Use
• Entwurf einer Police für die Verschreibung
• Anleitung für die Veröffentlichungen
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Umfrage-Beteiligung
• Dauer der Umfrage: 01.2012 – 02.2013
• 33 Verbände kontaktiert (per Brief, Tel., eMail)
100% Beteiligung
• 4 Krankenhäuser (Rechts der Isar, Klinikum Köln, etc.)
1 schriftliche Antwort
• 12 Niedergelassene Ärzte in Bayern
Keine Rückantwort
• Fazit
Gute Zusammenarbeit mit den Verbänden
Geringe Beteiligung der einzelnen Ärzte
Ärzte verlangen nach mehr rechtlichen Rahmen und Haftungsschutz
Die geringe Beteiligung zeigt die Unsicherheit der Ärzte bzgl. des Themas
Das Konzept fand eine große Zustimmung
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Probleme mit dem Umgang mit
dem Off-Label-Use
• Die Diskussionen/Umfrage ergaben folgendes:
Regressgefahr für die Ärzte beim Praktizieren des Off-Label-Use und
Haftungsrisiko für die Ärzte (Herr Dr. Peter Bartmann, Kassenärztliche
Bundesvereinigung)
Vor jedem Off-Label-Use soll daher ein Antrag beim G-BA gestellt werden
Off-Label-Use ist zwar nicht verboten, dennoch sind Kriterien
einzuhalten
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Begriffsbestimmung
• Ergebnisse
Die weit verbreitete Definition fokussiert sich ausschließlich nur auf die
zulassungsüberschreitende Anwendung
• Vorschläge zur Begriffsbestimmung
Eine allgemein gültige Definition muss folgende Aspekte betrachten:
Indikation/Dosierung (Zulassungsüberschreitender Einsatz)
Alter/Altersklasse
Form und Dauer der Anwendung
keine Zulassung in Deutschland bzw. keine EU- Zulassung (Unlicensed
Use)
weltweit noch keine Zulassung; es liegen aber Erfahrungen aus klinischen
Studien vor (Compassionate Use)
keine Zulassung mehr hat, weil diese erloschen ist oder zurückgezogen
wurde
Das Praktizieren des Off-Label-Use in den Apotheken wg. Rabattverträge
mit den Kassen
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Anleitung für einen Sicheren
Umgang mit dem Off-Label-Use
• Entwurf einer Police zur Verschreibung
• Entwurf einer Wissensdatenbank
• Veröffentlichung der gewonnenen
Erkenntnisse
• Verbesserung der gesetzlichen
Rahmenbedingungen
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Off-Label-Use Wissensdatenbank
• Ein System fürs Sammeln von Daten
Entwurf eines Mechanismus für die Generierung von Muster-
Listen
Anonymisierte (online) Berichte über Off-Label-Use sammeln:
Zugang nur für Mediziner gewähren
• Meldepflicht für alle Off-Label-Behandlung
Alle Off-Label-Aktivitäten (mit positiven bzw. negativen
Ergebnisse) müssen gemeldet werden
• Evidenz durch ein Business Intelligence
System schaffen
Automatische Analyse der gesammelten Daten um Evidenz zu
gewinnen
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Empfehlungen zu gesetzlichen
Änderungen
• Besserer Haftungsschutz für die Ärzte
Ärzte sollen, im Falle eines Fehlers, nicht wegen Off-Label-Behandlung
haftbar gemacht werden
Die Off-Label-Behandlung soll mit konventioneller Behandlung gleich-
gestellt werden
• Rechtliche Rahmen schaffen
Die Pharma-Unternehmen sollen mehr Verantwortung und Evidenz
schaffen
Den Pharma-Unternehmen soll es möglich sein, die Indikation zu
erweitern, ohne dass eine neue Zulassung dafür notwendig ist.
(Klinische Tests müssen jedoch durchgeführt werden)
• Klare Kostenübernahme-Rahmenbedingung
schaffen
Basierend auf mehr Evidenz
Mehr Vertrauen auf die praktizierenden Ärzte