SlideShare uma empresa Scribd logo
1 de 9
Baixar para ler offline
Ezb mr-reservepolitik (1)
Mindestreservepolitik
• Die Mindestreservepolitik hat das Ziel den Banken Liquidität zu
entziehen oder zuzuleiten.
• Im Gegensatz zur Offenmarktpolitik besteht hier ein Zwang zur
Kooperation mit den Zentralbanken.
• Dadurch kann auch die EZB die Kontrolle über ihr Monopolgut, den
Euro ausüben.
MR - Pflicht
• Alle Kreditinstitute die im Eurowährungsgebiet ansässig sind müssen
bei der EZB Mindestreserven anlegen.
• Diese Pflicht betrifft auch Zweigstellen von Banken die ihren
eingetragenen Sitz ausserhalb des Eurowährungsgebietes haben.
• Nicht MR-pflichtig sind die Zweigstellen von Banken die im
Eurogebiet ihren Sitz haben.
• Die EZB kannin Ausnahmefällen Spezialinstitute von der MR-Pflicht
befreien.
• Die EZB führt ein öffentlich zugängliches Register aller Institute die
der Pflicht unterworfen sind und jene die von der MR-Pflicht befreit
sind.
MR - Berechnung
• In die Berechnung der MR werden täglich fällige Einlagen, Einlagen
mit einer vereinbarten Laufzeit von bis zu 2 Jahren, Einlagen mit
einer vereinbarten Kündigungsfrist von bis zu 2 Jahren, ausgegebene
Schuldverschreibungen mit einer vereinbarten Laufzeit von bis zu 2
Jahren und Geldmarktpapiere einbezogen.
• Die MR wird von derr EZB verzinst , die Zinshöhe richtet sich nach
dem EZB-Zinssatz.
• Die Verzinsung wird als Ausgleich für den Wegfall der
Rediskontkrediten gewährt.
• Die EZB kann durch Beschluss ihre zuständigen Organe die Art der
MR-Berechnung ändern.
• Der EZB-Rat entscheidet über die Höhe der Verzinsung von der Zeit
2 % und über pauschale Freibeträge.
MR - Haltung

• Jedes Institut muss innerhalb eines Monats (im Durchschnitt
gerechnet) die MR erfüllen
• Das gibt den Banken einen gewissen Spielraum bei ihrer
Liquiditätsplanung.
• Somit kann eine Bank mit kurzfristigem Liquiditätsengpass auf ihr
MR-Guthaben zurückgreifen und bei genügender Liquidität in ihrer
Kasse die MR-Pflicht vorab erfüllen.
• Man spricht daher auch von intertemporale Arbitrage und meint damit
die Wahrnehmung der beschriebenen Verrechnungsmöglichkeit
MR - Erfüllungsperiode
• Der Zeitplan der MR-Erfüllungsperiode wurde zum 1. Februar 2003
geändert: bis dahin begann diese immer am 24.kalendertag eines
Monats und endete immer am 23.Kalendertag des Folgemonats.

• Jetzt beginnt diese am Abwicklungstag des
Hauptrefinanzierungsgeschäftes das auf die Sitzung des EZB-Rates
folgt in der die monatliche Besprechung der Geldpolitik vorgesehen
ist.
• Ab November 2001 erörtert der EZB-Rat nur noch in der 1. Sitzung
jedes Monats die Geldpolitik.
• Ab Februar 2003 wurden die Veränderungen der Zinssätze bei den
ständigen Fazilitäten und der Beginn der neuen MR-Erfüllungsperide
festgesetzt.
Strafmaßnahmen
• Die MR-Pflicht ist nicht erfüllt wenn die monatsdurchschnittlichen
Guthaben eines Instituts auf seinem MR-Konto sein Reservesoll
unterschreitet.
• Strafmaßnahmen:
• Eine Zahlung bis zu 5% über dem Satz für die
Spitzenrefinazierungsfazilität auf dem MR-Fehlbetrag
• Eine Zahlung in Höhe bis zum doppelten des Satzes für die
Spitzenrefinanzierungsfazilität auf dem MR-Fehlbetrag
• Die Bildung einer unverzinslichen Einlage durch das fehlbare Institut
bei der EZB bis zur dreifachen Höhe des MR-Fehlbetrages .
• Die Auflage des Reservesoll täglich zu erfüllen
• Ausschluß vom Offenmarktgeschäft mit der EZB
MR - Statistik

• Im Monatsbericht der EZB ist im Anhang
“monetäre Statistik” eine
ausführliche Aufstellung aller MR betreffenden Posten sowie die
dazugehörigen Erläuterungen abgedruckt.
• Hier wird das Reservesoll dem reserveist gegenüber gestellt, sowie
der geltende Zinssatz für die MR
• Alle Angaben zur laufenden MR-Politik der EZB findet man im
monatlich erscheinenden Statistiks Pocketbook der EZB auch in engl.
Sprache.

Monatsbericht
Ezb mr-reservepolitik (1)

Mais conteúdo relacionado

Destaque

skymaster instructions
skymaster instructionsskymaster instructions
skymaster instructionsPete Mould
 
Pc Hardware Ueberblick 2012
Pc Hardware Ueberblick 2012Pc Hardware Ueberblick 2012
Pc Hardware Ueberblick 2012georgmechler
 
FMK2014: Metadatenverarbeitung für Fotos by Karsten Risseeuw
FMK2014: Metadatenverarbeitung für Fotos by Karsten RisseeuwFMK2014: Metadatenverarbeitung für Fotos by Karsten Risseeuw
FMK2014: Metadatenverarbeitung für Fotos by Karsten RisseeuwVerein FM Konferenz
 
Die raupe, die nicht fliegen wollte - The Caterpillar that Didn't Want to Fly
Die raupe, die nicht fliegen wollte - The Caterpillar that Didn't Want to FlyDie raupe, die nicht fliegen wollte - The Caterpillar that Didn't Want to Fly
Die raupe, die nicht fliegen wollte - The Caterpillar that Didn't Want to FlyFreekidstories
 
MK2014 FileMaker Server 13 by Thomas Hahn
MK2014 FileMaker Server 13 by Thomas HahnMK2014 FileMaker Server 13 by Thomas Hahn
MK2014 FileMaker Server 13 by Thomas HahnVerein FM Konferenz
 
Wasser und Lebensmittel-Sicherheit, Die Herausforderung die Welt zu ernähren
Wasser und Lebensmittel-Sicherheit, Die Herausforderung die Welt zu ernährenWasser und Lebensmittel-Sicherheit, Die Herausforderung die Welt zu ernähren
Wasser und Lebensmittel-Sicherheit, Die Herausforderung die Welt zu ernährenPlanet Horizons Technologies SA
 
Profil bearbeiten
Profil bearbeitenProfil bearbeiten
Profil bearbeitenThomas Cook
 

Destaque (10)

skymaster instructions
skymaster instructionsskymaster instructions
skymaster instructions
 
Pc Hardware Ueberblick 2012
Pc Hardware Ueberblick 2012Pc Hardware Ueberblick 2012
Pc Hardware Ueberblick 2012
 
FMK2014: Metadatenverarbeitung für Fotos by Karsten Risseeuw
FMK2014: Metadatenverarbeitung für Fotos by Karsten RisseeuwFMK2014: Metadatenverarbeitung für Fotos by Karsten Risseeuw
FMK2014: Metadatenverarbeitung für Fotos by Karsten Risseeuw
 
Die raupe, die nicht fliegen wollte - The Caterpillar that Didn't Want to Fly
Die raupe, die nicht fliegen wollte - The Caterpillar that Didn't Want to FlyDie raupe, die nicht fliegen wollte - The Caterpillar that Didn't Want to Fly
Die raupe, die nicht fliegen wollte - The Caterpillar that Didn't Want to Fly
 
MK2014 FileMaker Server 13 by Thomas Hahn
MK2014 FileMaker Server 13 by Thomas HahnMK2014 FileMaker Server 13 by Thomas Hahn
MK2014 FileMaker Server 13 by Thomas Hahn
 
Pl sql
Pl sqlPl sql
Pl sql
 
Studie: Fahrassistenz Systeme fuer aeltere Autofahrer
Studie: Fahrassistenz Systeme fuer aeltere AutofahrerStudie: Fahrassistenz Systeme fuer aeltere Autofahrer
Studie: Fahrassistenz Systeme fuer aeltere Autofahrer
 
Wasser und Lebensmittel-Sicherheit, Die Herausforderung die Welt zu ernähren
Wasser und Lebensmittel-Sicherheit, Die Herausforderung die Welt zu ernährenWasser und Lebensmittel-Sicherheit, Die Herausforderung die Welt zu ernähren
Wasser und Lebensmittel-Sicherheit, Die Herausforderung die Welt zu ernähren
 
Binder1
Binder1Binder1
Binder1
 
Profil bearbeiten
Profil bearbeitenProfil bearbeiten
Profil bearbeiten
 

Ezb mr-reservepolitik (1)

  • 2. Mindestreservepolitik • Die Mindestreservepolitik hat das Ziel den Banken Liquidität zu entziehen oder zuzuleiten. • Im Gegensatz zur Offenmarktpolitik besteht hier ein Zwang zur Kooperation mit den Zentralbanken. • Dadurch kann auch die EZB die Kontrolle über ihr Monopolgut, den Euro ausüben.
  • 3. MR - Pflicht • Alle Kreditinstitute die im Eurowährungsgebiet ansässig sind müssen bei der EZB Mindestreserven anlegen. • Diese Pflicht betrifft auch Zweigstellen von Banken die ihren eingetragenen Sitz ausserhalb des Eurowährungsgebietes haben. • Nicht MR-pflichtig sind die Zweigstellen von Banken die im Eurogebiet ihren Sitz haben. • Die EZB kannin Ausnahmefällen Spezialinstitute von der MR-Pflicht befreien. • Die EZB führt ein öffentlich zugängliches Register aller Institute die der Pflicht unterworfen sind und jene die von der MR-Pflicht befreit sind.
  • 4. MR - Berechnung • In die Berechnung der MR werden täglich fällige Einlagen, Einlagen mit einer vereinbarten Laufzeit von bis zu 2 Jahren, Einlagen mit einer vereinbarten Kündigungsfrist von bis zu 2 Jahren, ausgegebene Schuldverschreibungen mit einer vereinbarten Laufzeit von bis zu 2 Jahren und Geldmarktpapiere einbezogen. • Die MR wird von derr EZB verzinst , die Zinshöhe richtet sich nach dem EZB-Zinssatz. • Die Verzinsung wird als Ausgleich für den Wegfall der Rediskontkrediten gewährt. • Die EZB kann durch Beschluss ihre zuständigen Organe die Art der MR-Berechnung ändern. • Der EZB-Rat entscheidet über die Höhe der Verzinsung von der Zeit 2 % und über pauschale Freibeträge.
  • 5. MR - Haltung • Jedes Institut muss innerhalb eines Monats (im Durchschnitt gerechnet) die MR erfüllen • Das gibt den Banken einen gewissen Spielraum bei ihrer Liquiditätsplanung. • Somit kann eine Bank mit kurzfristigem Liquiditätsengpass auf ihr MR-Guthaben zurückgreifen und bei genügender Liquidität in ihrer Kasse die MR-Pflicht vorab erfüllen. • Man spricht daher auch von intertemporale Arbitrage und meint damit die Wahrnehmung der beschriebenen Verrechnungsmöglichkeit
  • 6. MR - Erfüllungsperiode • Der Zeitplan der MR-Erfüllungsperiode wurde zum 1. Februar 2003 geändert: bis dahin begann diese immer am 24.kalendertag eines Monats und endete immer am 23.Kalendertag des Folgemonats. • Jetzt beginnt diese am Abwicklungstag des Hauptrefinanzierungsgeschäftes das auf die Sitzung des EZB-Rates folgt in der die monatliche Besprechung der Geldpolitik vorgesehen ist. • Ab November 2001 erörtert der EZB-Rat nur noch in der 1. Sitzung jedes Monats die Geldpolitik. • Ab Februar 2003 wurden die Veränderungen der Zinssätze bei den ständigen Fazilitäten und der Beginn der neuen MR-Erfüllungsperide festgesetzt.
  • 7. Strafmaßnahmen • Die MR-Pflicht ist nicht erfüllt wenn die monatsdurchschnittlichen Guthaben eines Instituts auf seinem MR-Konto sein Reservesoll unterschreitet. • Strafmaßnahmen: • Eine Zahlung bis zu 5% über dem Satz für die Spitzenrefinazierungsfazilität auf dem MR-Fehlbetrag • Eine Zahlung in Höhe bis zum doppelten des Satzes für die Spitzenrefinanzierungsfazilität auf dem MR-Fehlbetrag • Die Bildung einer unverzinslichen Einlage durch das fehlbare Institut bei der EZB bis zur dreifachen Höhe des MR-Fehlbetrages . • Die Auflage des Reservesoll täglich zu erfüllen • Ausschluß vom Offenmarktgeschäft mit der EZB
  • 8. MR - Statistik • Im Monatsbericht der EZB ist im Anhang “monetäre Statistik” eine ausführliche Aufstellung aller MR betreffenden Posten sowie die dazugehörigen Erläuterungen abgedruckt. • Hier wird das Reservesoll dem reserveist gegenüber gestellt, sowie der geltende Zinssatz für die MR • Alle Angaben zur laufenden MR-Politik der EZB findet man im monatlich erscheinenden Statistiks Pocketbook der EZB auch in engl. Sprache. Monatsbericht