10. Umlaufsperre
Umlaufsperren sind nur bei besonderen Umständen erlaubt (ERA)
– „Für die Verkehrssicherheit des Radverkehrs ist das Freihalten des lichten
Raums von grundlegender Bedeutung.
– „Sie sind nur gerechtfertigt, wenn der angestrebte Zweck mit anderen
Mitteln nicht erreichbar ist ...“
Umlaufsperren sperren oft „Andere“ von Wegen aus
– Behinderte (Rollstuhl, Dreirad)
– Lastenfahrräder, Radl mit Anhänger
Andere Mittel
– Warum soll hier eine Umlaufsperre hin?
– Sicht? → bessere Sicht (Hecken zurückschneiden)
– Autodurchfahrt? → Verengung auf 2 Meter genügt
12. Positiv! - so soll die Umlaufsperren genutzt werden!
Hier droht Absturzgefahr für alle die mit einem Gefährt mit Rädern unterwegs
sind. Hier ist die Umlaufsperre gut eingesetzt!
13. Positiv! - so soll die Umlaufsperren genutzt werden!
Hier sollen Kraftfahrzeuge ausgesperrt werden.
Die Durchfahrt mit anderen Fahrzeugen oder der Durchgang
ist nicht behindert.
16. 8 Umlaufsperren in Unterhaching
Wir haben mit der Gemeinde alle
Umlaufsperren ausführlich besprochen
Die Gemeinde hat eine Einzelfallprüfung
zugesagt
Wir sind auf das Ergebnis gespannt!
17. Umlaufsperre
● Zusammenfassung
– Umlaufsperren sind nach der ERA2010 nur bei
besonderen Umständen zugelassen
– Acht Umlaufsperren in Unterhaching
– Muss DIE sein? → Über den Grund nachdenken
18. Was kann ICH tun?
Aufrufbar unter: www.fahrradklima-test.de
Informationen unter: www.adfc.de/fahrradklima-test