Rechtliche Einschätzung und Bewertung der Echtzeitkommunikation
- Rechtliche Relevanz bei geschäftlicher Nutzung
- Twitteraccount: Name, Avatar, Hintergrundbild, Account-Grabbing
- Impressumpflicht für Twitterprofile?
- Eigene Tweets: Urheberrecht in 140 Zeichen?
- Eigene Tweets: Meinungen und Tatsachenbehauptungen
- Retweeting: Linkhaftung
- Haftungsausschluß und Disclaimer
22. Rechtliche Relevanz
Abgrenzung
Private Nutzung:
Ausschließlich persönlichen Zwecke
geschä
Eindeutig geschäftliche Nutzung:
zur Bewerbung von Produkten und
Anwerben von Kunden
privat-geschä
privat-geschäftlich:
Auslegungssache, i.d.R. macht schon ein
geschäftliche Tätigkeit einen einen
Account geschäftlich
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23. Rechtliche Relevanz
bei geschäftlicher Nutzung
• Tweets maximal 140 Zeichen lang
• begrenzte Reichweite
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24. Rechtliche Relevanz
bei geschäftlicher Nutzung
• Wer 20 Follower hat (von denen er die meisten
womöglich persönlich kennt), kommuniziert noch
innerhalb eines eher privaten Raumes.
• Wer 200 hat, spricht vermutlich auch schon zu
einigen, die er nicht kennt und vielleicht nie
kennenlernen wird - wie ein Sprecher an der
Speakers' Corner auf der Holzkiste.
• Wer 2.000 Follower hat, publiziert.
Christian Stöcker: Wie die Privatsphäre erodiert
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,694388,00.html
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25. Rechtliche Relevanz
bei geschäftlicher Nutzung
Microblogging ist rechtlich relevant.
• „Reichweite“ aus rechtlicher Sicht praktisch nicht
entscheidend, z.B. Wegfall Bagatellgrenze im
Wettbewerbsrecht
• außerdem Suchmaschinenindizierung (Echtzeit)
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27. Rechtliche Relevanz
bei geschäftlicher Nutzung
Wettbewerbsrecht: Gefahr der Abmahnung
Wettbewerbsvorteil durch Rechtsbruch
§4 Nr.11 UWG
Verunglimpfung
§4 Nr. 7 UWG
Zusätzlich immer möglich (auch privat):
Äußerungsrecht: Gefahr einer Strafanzeige
Üble Nachrede, Verleumdung
§§ 186, 187 StGB
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28. Rechtliche Relevanz
bei geschäftlicher Nutzung
Abmahnung
außergerichtliche Geltendmachung
eines Unterlassungsanspruchs
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29. Rechtliche Relevanz
bei geschäftlicher Nutzung
§ 3 UWG Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen
(1) Unlautere geschäftliche Handlungen sind
unzulässig, wenn sie geeignet sind, die Interessen
von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen
Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen
http://dejure.org/gesetze/UWG/3.html
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30. Rechtliche Relevanz
bei geschäftlicher Nutzung
§ 3 UWG Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen
(1) Unlautere geschäftliche Handlungen sind
unzulässig, wenn sie geeignet sind, die Interessen
§§ 4 Nr.3 und Nr.11 UWG
von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen
Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen
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31. Rechtliche Relevanz
bei geschäftlicher Nutzung
§ 3 UWG Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen
(1) Unlautere geschäftliche Handlungen sind
§§ 4 Nr.3 und Nr.11 UWG
unzulässig, wenn sie geeignet sind, die Interessen
von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen
Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen
§ 5 UWG
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34. Direct Messages
SPAM
„Eine unzumutbare
§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG:
Belästigung ist insbesondere anzunehmen,
(...) bei einer Werbung unter Verwendung (...)
elektronischer Post, ohne dass eine
Einwilligung der Adressaten vorliegt“
Das einfache „Followen“ dürfte nicht als
Einwilligung reichen
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36. Schwarze Liste
Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG
http://dejure.org/gesetze/UWG/anhang.html
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37. mm er
i
Äußerungsrecht
Gefahr einer Strafanzeige
Üble Nachrede, Verleumdung
§§ 186, 187 StGB
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38. Account
Benutzername, vollständiger Name
• Rechte Dritter beachten (Marken, Namen, Städte, Kfz-Kennzeichen, usw.)
• Mögliche Folgen: Abmahnung, Schadensersatz, evtl. Renaming
• Durchsetzung eigener Rechte schwierig
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40. Account
Benutzername, vollständiger Name
Namensanmaß
Namensrechtsverletzung, Namensanmaßung § 12 BGB
„Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen
bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein
anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem
anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen
zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.“
Persö
Persönlichkeitsrechtsverletzung §§ 823 BGB iVm Art 2, 1 GG
Das Persönlichkeitsrecht als solches im deutschen Recht zwar nicht ausdrücklich
geregelt, aber allgemein anerkannt und löst je nach Grad des Verstoßes
Unterlassungs-, Berichtigung-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche aus.
Recht am eigenen Bild §§ 22 ff. KunstUrhG
„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet
oder öffentlich zur Schau gestellt werden.[…]“
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44. Account
Accountgrabbing vorbeugen
• Sinnvoll: Präventive Registrierung von Accountnamen,
auch wenn noch keine konkreten Pläne zur Nutzung
• Empfehlenswert: Präventive Registrierung von Accounts
auch bei anderen Social Media Plattformen
• Hilfreich: Kostenlose Recherchetools wie z.B.
www.namecheck.com
• Beispiel: Google
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46. Recht am Bild
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47. Account
Benutzerbild, Hintergrundbild
• Recht am Bild und Bildinhalte beachten
• Mögliche Folgen: Abmahnung, Schadensersatz, evtl. Renaming
• Zusatzdienste: Twitpic, yFrog
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48. Impressumspflicht
für Twitterprofile?
Impressumspflicht gilt für Telemedien
Strittig ob Twitteraccount Telemedium ist - noch kein Urteil
Einbinden als Hintergrundbild, im Feld Bio oder Web?
Empfehlung:
Feld „Web“ verlinken auf Website mit „echtem“ Impressum
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49. eigene Tweets
Urheberrechtsverletzungen in 140 Zeichen?
• Es gibt keine Richtwerte in Worten, Zahlen,
Prozenten ab wann eine Urheberrechtsverletzung
vorliegt.
• Es reicht, dass eine kurze Passage entnommen wird,
die gerade die individuelle geistige Leistung des
Urhebers ausmacht. (Schöpfungshöhe)
Like a satellite I'm in an orbit all the way
around you
And I would fall out into the night
Can't go a minute without your love
(124 Zeichen)
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50. eigene Tweets
Urheberrechtsverletzungen in 140 Zeichen?
Urheberrecht: Twitter reagiert auf eindeutige und
vollständige Hinweise auf angebliche
Urheberrechtsverletzungen. Unsere Grundregeln
gegen Urheberrechtsverletzung sind in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegt.
http://help.twitter.com/entries/87137-die-twitter-regeln
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51. eigene Tweets
Meinungen und Tatsachenbehauptungen
• behauptete Fakten müssen nachweislich wahr sein
• Meinungsäußerungen dürfen die Grenze zur
Schmähkritik nicht überschreiten.
• Vorsicht bei Aussagen gegenüber Mitbewerbern und
deren Leistungen. Als Verunglimpfung (§4 Nr.7 UWG)
kann schon eine negative und unbegründete Meinung
gesehen werden.
• Empfehlung: ohne erwiesene Tatsachen keine Kritik
über Twitter üben.
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53. Das Kölner Landgericht wies die Klage ab und entschied am 11. Juli
2007 (Aktenzeichen: 28 O 263/07) zu Gunsten von spickmich.de, da
„die Benotung von Lehrern vom
Grundrecht auf Meinungsäußerung
gedeckt“ sei. In der weiteren Begründung des Landgerichtes
heißt es, es handele sich bei den Benotungen „nicht um
Tatsachenbehauptungen, sondern um
Werturteile“. Diese seien zulässig, „solange die
Grenze zur Schmähkritik nicht
überschritten werde.“ Schüler dürfen, ohne
„gegen den Datenschutz oder
Persönlichkeitsrechte zu verstoßen“,
Lehrer auf spickmich.de benoten.Oktober 2010
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54. ReTweeting
Linkhaftung
• Grundsätzlich haftet man nicht für Links auf
rechtswidrige Inhalte, die ein anderer geschaffen
hat.
• Das gilt nicht, wenn man sich mit dem verlinkten
Inhalt solidarisiert und so die Gefahr der
Rechtsverletzung verstärkt oder begründet.
• Kontext der Linksetzung
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55. ReTweeting
Linkhaftung
Bitte nicht klicken:
http://bit.ly/xyz1234
Youtube Blog Youtube
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57. Accounts sichern
@firmenname
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58. Accounts sichern
@frmename
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59. Accounts sichern
@firmenname_de
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60. Zum Schluß I
Haftungsausschluß
"Mit Urteil vom 12. Mai 1998 ... hat das Landgericht
Hamburg entschieden, dass man ... Links ... ggfs. mit
zu verantworten hat. ... Hiermit distanziere ich mich
ausdrücklich von allen verlinkten Seiten."
Disclaimer bei Links sind „für die Katz', sie bringen
überhaupt nichts". Gleiches gilt für E-Mail-Disclaimer.
„Sie verfehlen das Ziel“.
Thomas Hoeren
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61. • Regelmäßig nach eigenen Markennamen suchen
• Accounts sichern
• Mitarbeiter: Social Media Policy
Quellen und weiterführende Informationen:
www.advisign.de
www.dramburg.eu
www.kriegs-recht.de
www.siteforce.de
http://henrik.wehrs.de
Tweet Akademie, Mannheim
Tweet Akademie, Mannheim 12. Oktober 2010
12. Oktober 2010 Henrik von Wehrs, SiteForce AGAG
Henrik von Wehrs, SiteForce