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Ärztliche Dokumentationspflicht

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Wichtigsten therapeutischen Maßnahmen
Punkte zu Diagnose und Therapie
Untersuchungsbefunde
Krankengeschichte mit Verlaufsbericht
Verlaufskurven der Körperwerte
Ärztliche Aufklärung
Nicht der Aufklärungspflicht unterliegen




Routinemaßnahmen, nebensächliche Sachverhalte
Bagatelluntersuchungen in der Notaufnahme
Pflegedokumentation


Lückenloser Nachweis aller Maßnahmen, die
der unmittelbaren körperlichen Pflege und
Versorgung dienen







Medikation, und deren Wirkung, besondere
Hygienemaßnahmen
Körperwerte
bes. Pflegebedürfnisse, Ermahnungen an
Patienten (Bettruhe, Diät)
bes. Vorkommnisse (z.B. Sturz aus Bett)
Organisation und zeitliche Abfolge


Zuständigkeit:



Ärztliche Dokumentation.: Arzt zuständig
Pflegedokumentation: Pflegedienstleitung in
Abstimmung mit Arzt



Juristisch: eigentlich auch hier Arzt zuständig
Delegation auf Pflegepersonal





Nur in Ordnung, wenn Kräfte sorgfältig ausgewählt wurden
Wenn nicht i.O.: Haftung des Krankenhauses

Dokumentation unmittelbar nach Behandlung



Kurzer handschriftlicher Vermerk in Ordnung
Reinschrift muss nach 1 Woche erfolgen
Folgen der Dokumentationspflicht
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


Aufbewahrung 30 Jahre
Vertrauliche Behandlung des Inhalts
Strafrechtliche Behandlung




Patientenakte ist Urkunde
Einträge dürfen nur verändert werden, wenn
Änderungen kenntlich gemacht werden

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

Durchstreichung des Ursprungstexts
Ergänzte Text als solcher gekennzeichnet
Änderung datiert und unterschrieben
Urkundenfälschung, § 267 StGB


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

Abs. 1: Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte
Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine
unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Abs. 2: Der Versuch ist strafbar.
Urkunde: jede verkörperte Gedankenerklärung, die zum Beweis
im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und ihren Aussteller
erkennen lässt.
Unecht: erscheinender Aussteller ist nicht wahrer Aussteller
Verfälschen: jede Veränderung des gedanklichen Inhalts oder
der Beweisrichtung.
Gebrauchen: die Urkunde wird dem zu Täuschenden in einer
Weise zugänglich gemacht, dass er die Möglichkeit der
Kenntnisnahme hat (auf tatsächliche Kenntnisnahme kommt es
nicht an)
Absicht zur Täuschung im Rechtsverkehr
Manipulation der Krankenakte








Der Arzt Prof. Smola entfernt bei Brustkrebsoperationen von 30 Frauen über 2 Jahre zu wenig
Gewebe und überweist Sie zu spät zu onkologischen und strahlentherapeutischen Weiterbehandlungen und klärt Sie auch mangelhaft auf.
Um sich Kunstfehlerprozesse zu entziehen, fälscht
dieser Berichte und Befunde in der Akte.
Darüber hinaus vergisst er bei einer Operation bei
einer Patientin 2 Tupfer in der Brust.
Strafbarkeit von Prof. Smola?
Prüfung




Kunstfehler: Verstoß gegen Regeln ärztlicher Kunst
bei Krankenbehandlung. Sowohl Durchführung als
auch Unterlassung möglich.
Urkundenfälschung, § 267 StGB




Körperverletzung, § 223 StGB (+)






Urkunde: (+), Verfälschen (+), Gebrauchen (+)
Körperliche Misshandlung: jede üble, unangemessene
Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder
körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich
beeinträchtigt
Gesundheitsschädigung: Hervorrufen oder Steigern eines
pathologischen Zustands.

Schwere Körperverletzung, § 226 StGB:


Dauernde erhebliche Entstellung: muss sichtbar sein;
ausreichend beim Baden oder GV. Dazu starke psychische
Belastung. Hier (-), da keine große Narbenbildung.

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Dokumentationspflichten im Krankenhaus

  • 1. Ärztliche Dokumentationspflicht        Wichtigsten therapeutischen Maßnahmen Punkte zu Diagnose und Therapie Untersuchungsbefunde Krankengeschichte mit Verlaufsbericht Verlaufskurven der Körperwerte Ärztliche Aufklärung Nicht der Aufklärungspflicht unterliegen   Routinemaßnahmen, nebensächliche Sachverhalte Bagatelluntersuchungen in der Notaufnahme
  • 2. Pflegedokumentation  Lückenloser Nachweis aller Maßnahmen, die der unmittelbaren körperlichen Pflege und Versorgung dienen     Medikation, und deren Wirkung, besondere Hygienemaßnahmen Körperwerte bes. Pflegebedürfnisse, Ermahnungen an Patienten (Bettruhe, Diät) bes. Vorkommnisse (z.B. Sturz aus Bett)
  • 3. Organisation und zeitliche Abfolge  Zuständigkeit:   Ärztliche Dokumentation.: Arzt zuständig Pflegedokumentation: Pflegedienstleitung in Abstimmung mit Arzt   Juristisch: eigentlich auch hier Arzt zuständig Delegation auf Pflegepersonal    Nur in Ordnung, wenn Kräfte sorgfältig ausgewählt wurden Wenn nicht i.O.: Haftung des Krankenhauses Dokumentation unmittelbar nach Behandlung   Kurzer handschriftlicher Vermerk in Ordnung Reinschrift muss nach 1 Woche erfolgen
  • 4. Folgen der Dokumentationspflicht    Aufbewahrung 30 Jahre Vertrauliche Behandlung des Inhalts Strafrechtliche Behandlung   Patientenakte ist Urkunde Einträge dürfen nur verändert werden, wenn Änderungen kenntlich gemacht werden    Durchstreichung des Ursprungstexts Ergänzte Text als solcher gekennzeichnet Änderung datiert und unterschrieben
  • 5. Urkundenfälschung, § 267 StGB        Abs. 1: Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Abs. 2: Der Versuch ist strafbar. Urkunde: jede verkörperte Gedankenerklärung, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und ihren Aussteller erkennen lässt. Unecht: erscheinender Aussteller ist nicht wahrer Aussteller Verfälschen: jede Veränderung des gedanklichen Inhalts oder der Beweisrichtung. Gebrauchen: die Urkunde wird dem zu Täuschenden in einer Weise zugänglich gemacht, dass er die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat (auf tatsächliche Kenntnisnahme kommt es nicht an) Absicht zur Täuschung im Rechtsverkehr
  • 6. Manipulation der Krankenakte     Der Arzt Prof. Smola entfernt bei Brustkrebsoperationen von 30 Frauen über 2 Jahre zu wenig Gewebe und überweist Sie zu spät zu onkologischen und strahlentherapeutischen Weiterbehandlungen und klärt Sie auch mangelhaft auf. Um sich Kunstfehlerprozesse zu entziehen, fälscht dieser Berichte und Befunde in der Akte. Darüber hinaus vergisst er bei einer Operation bei einer Patientin 2 Tupfer in der Brust. Strafbarkeit von Prof. Smola?
  • 7. Prüfung   Kunstfehler: Verstoß gegen Regeln ärztlicher Kunst bei Krankenbehandlung. Sowohl Durchführung als auch Unterlassung möglich. Urkundenfälschung, § 267 StGB   Körperverletzung, § 223 StGB (+)    Urkunde: (+), Verfälschen (+), Gebrauchen (+) Körperliche Misshandlung: jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt Gesundheitsschädigung: Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen Zustands. Schwere Körperverletzung, § 226 StGB:  Dauernde erhebliche Entstellung: muss sichtbar sein; ausreichend beim Baden oder GV. Dazu starke psychische Belastung. Hier (-), da keine große Narbenbildung.