Nicht jede Ehe hält, was sie verspricht. Oft sind Firmen und Unternehmen beständiger als eine Ehe. Doch das Familienunternehmen, das über Betriebsvermögen verfügt, kann sich aufgrund einer Scheidung wesentlich verändern. Denn schon im Vorfeld einer Scheidung werden die ersten Ansprüche auf Zugewinnausgleich laut.
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Bewertung des Zugewinns
1. Typ: Tipps/Ratschläge
Kategorie: Politik | Recht | Gesellschaft
Bewertung des Zugewinns
Das Unternehmen und die familiären Veränderungen - Bewertung des Zugewinns
Dieser Zugewinnausgleichsanspruch (http://www.rosepartner.de/familienrecht/zugewinnausgleich.html) ist nicht nur in
klassischen Unternehmer-Hausfrauen-Ehen von Bedeutung. In kaum einer Ehe erbringen Unternehmerehegatten Jahr
für Jahr dieselben Leistungen. Immer erwirtschaftet einmal der eine und einmal der andere mehr, so dass das
Betriebsvermögen anwächst. Schließlich fordern auch die Kinder von arbeitenden Ehegatten ihre Zeit, in der keine
betriebliche Leistung erbracht werden kann. Auch wenn einer der beiden Ehegatten ein Gehalt erhält, wird dennoch im
Ernstfall der Scheidung der Zugewinn geltend gemacht werden. Ohne Ehevertrag, in dem dieser Zugewinn hätte
festgelegt werden können, muss das Unternehmen dann eingehend bewertet werden. Die Bewertung ist regelmäßig der
Zankapfel vor dem Scheidungsrichter, denn die Bilanzen ergeben nur selten den wahren Wert des Betriebsvermögens
einer GbR, KG oder GmbH. Immer wenn der mögliche Zugewinnausgleich auf einer reinen Wertsteigerung des
Unternehmens basiert, kann dieser Ausgleich im Extremfall das Ende eines Betriebs bedeuten. Denn Unternehmen, die
im Wert gestiegen sind, müssen nicht auch über eine gestiegene Liquidität verfügen. Das Ende einer Ehe kann daher
auch das Ende der unternehmerischen Existenz sein.
Streit um die Höhe des Unterhalts nach Trennung von Gesellschafter und Geschäftsführer
Der Unterhalt vor der Scheidung wird als Trennungsunterhalt bezeichnet. Doch oft schulden Ehegatten auch nach der
Scheidung noch Unterhalt. Gesellschafter und Geschäftsführer sowie Firmeninhaber müssen dann alle Einkünfte
aufdecken. Gehälter, Gewinne und sonstige Einnahmen werden vom Familiengericht aufaddiert. Werden diese Daten
nicht freiwillig offengelegt, so kommt es zur kostenpflichtigen Auskunftsklage. Diesen Streit vermeiden Unternehmer am
besten durch eine ausgewogene außergerichtliche Einigung. Anwälte können auf diesem Gebiet relativ neutral und frei
von Emotionen für ihre Mandanten agieren.
Das gemeinsame Lebenswerk Unternehmen während der Scheidungsphase
Scheidungen können besonders schmerzhaft sein, wenn die Ehegatten sich ein gemeinsames Unternehmen aufgebaut
haben. Nur selten behalten getrennt lebende Ehegatten einen kühlen Kopf und können miteinander arbeiten oder gar
einvernehmliche Entscheidungen zur Fortführung des Betriebes finden. Nach einer Trennung besteht mindestens
einseitig kein Vertrauen mehr gegenüber dem anderen. Sowohl Personengesellschaften wie die GbR und die KG als
auch Kapitalgesellschaften wie die GmbH und die AG, in denen großer Einfluss ausgeübt wird, sind kaum noch zu
führen.
Persönliche Folgesachen einer Scheidung (http://www.rosepartner.de/familienrecht/scheidung-scheidungsanwalt.html)
- Änderung der Besteuerung und mögliche Straftaten aus vergangenen Tagen
In der Regel spüren Eheleute lange im Vorfeld einer Trennung, dass sich ihre Lebenswege in verschiedenen
Richtungen bewegen. Schon bei den ersten Anzeichen einer Trennung sollten daher Vorkehrungen für eine mögliche
Scheidung getroffen werden. In Krisenphasen einer Ehe werden die Schwachstellen der Unternehmensführung, des
Ehevertrages und anderer getroffener Vereinbarungen sichtbar. Jetzt gilt es, den Ausgang eines möglichen
Scheidungsverfahrens in geordnete rechtliche Bahnen zu leiten. Mögliche Aktionen des Ehegatten, die aufgrund der
Zerrüttung und des Streits im Raum stehen, sollten gezielt mit der Hilfe von Rechtsanwalt und Steuerberater vermieden
werden. Selbstanzeigen bezüglich Steuerstraftaten und Schwarzgeld können das Ende eines Unternehmens während
der Scheidungsphase erfolgreich abwenden helfen.
2. Weitere Inormationen hierzu erhält man auch auf der Internetpräsenz http://rosepartner.de.
Die Rose & Partner LLP betreut als Wirtschaftskanzlei mit Sitz in Hamburg, Berlin und Mailand mittelständische Unternehmen und Freiberufler. Deren
Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater betreuen Mandanten im In- und Ausland.
Schwerpunkt der Kanzleitätigkeit ist die Beratung und Vertretung im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, M&A, Wettbewerbsrecht, Markenrecht,
Kartellrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht. Der Bereich "Steuern" bietet umfassenden Service von der Buchhaltung und Jahresabschlüssen bis zur
strategischen Beratung durch Steuerberater und die anwaltliche Vertretung im Steuerstrafrecht.
Zudem betreuet Rose & Partner LLP Unternehmen bei der rechtlichen und steueroptimierten Gestaltung von der Existenzgründung bis zur
Unternehmensnachfolge sowie vermögende Privatpersonen im Erbrecht (Vermögensnachfolge), Familienrecht sowie dem Vermögensschutz (asset
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