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Typ: Tipps/Ratschläge 
Kategorie: Politik | Recht | Gesellschaft 
Bewertung des Zugewinns 
Das Unternehmen und die familiären Veränderungen - Bewertung des Zugewinns 
Dieser Zugewinnausgleichsanspruch (http://www.rosepartner.de/familienrecht/zugewinnausgleich.html) ist nicht nur in 
klassischen Unternehmer-Hausfrauen-Ehen von Bedeutung. In kaum einer Ehe erbringen Unternehmerehegatten Jahr 
für Jahr dieselben Leistungen. Immer erwirtschaftet einmal der eine und einmal der andere mehr, so dass das 
Betriebsvermögen anwächst. Schließlich fordern auch die Kinder von arbeitenden Ehegatten ihre Zeit, in der keine 
betriebliche Leistung erbracht werden kann. Auch wenn einer der beiden Ehegatten ein Gehalt erhält, wird dennoch im 
Ernstfall der Scheidung der Zugewinn geltend gemacht werden. Ohne Ehevertrag, in dem dieser Zugewinn hätte 
festgelegt werden können, muss das Unternehmen dann eingehend bewertet werden. Die Bewertung ist regelmäßig der 
Zankapfel vor dem Scheidungsrichter, denn die Bilanzen ergeben nur selten den wahren Wert des Betriebsvermögens 
einer GbR, KG oder GmbH. Immer wenn der mögliche Zugewinnausgleich auf einer reinen Wertsteigerung des 
Unternehmens basiert, kann dieser Ausgleich im Extremfall das Ende eines Betriebs bedeuten. Denn Unternehmen, die 
im Wert gestiegen sind, müssen nicht auch über eine gestiegene Liquidität verfügen. Das Ende einer Ehe kann daher 
auch das Ende der unternehmerischen Existenz sein. 
Streit um die Höhe des Unterhalts nach Trennung von Gesellschafter und Geschäftsführer 
Der Unterhalt vor der Scheidung wird als Trennungsunterhalt bezeichnet. Doch oft schulden Ehegatten auch nach der 
Scheidung noch Unterhalt. Gesellschafter und Geschäftsführer sowie Firmeninhaber müssen dann alle Einkünfte 
aufdecken. Gehälter, Gewinne und sonstige Einnahmen werden vom Familiengericht aufaddiert. Werden diese Daten 
nicht freiwillig offengelegt, so kommt es zur kostenpflichtigen Auskunftsklage. Diesen Streit vermeiden Unternehmer am 
besten durch eine ausgewogene außergerichtliche Einigung. Anwälte können auf diesem Gebiet relativ neutral und frei 
von Emotionen für ihre Mandanten agieren. 
Das gemeinsame Lebenswerk Unternehmen während der Scheidungsphase 
Scheidungen können besonders schmerzhaft sein, wenn die Ehegatten sich ein gemeinsames Unternehmen aufgebaut 
haben. Nur selten behalten getrennt lebende Ehegatten einen kühlen Kopf und können miteinander arbeiten oder gar 
einvernehmliche Entscheidungen zur Fortführung des Betriebes finden. Nach einer Trennung besteht mindestens 
einseitig kein Vertrauen mehr gegenüber dem anderen. Sowohl Personengesellschaften wie die GbR und die KG als 
auch Kapitalgesellschaften wie die GmbH und die AG, in denen großer Einfluss ausgeübt wird, sind kaum noch zu 
führen. 
Persönliche Folgesachen einer Scheidung (http://www.rosepartner.de/familienrecht/scheidung-scheidungsanwalt.html) 
- Änderung der Besteuerung und mögliche Straftaten aus vergangenen Tagen 
In der Regel spüren Eheleute lange im Vorfeld einer Trennung, dass sich ihre Lebenswege in verschiedenen 
Richtungen bewegen. Schon bei den ersten Anzeichen einer Trennung sollten daher Vorkehrungen für eine mögliche 
Scheidung getroffen werden. In Krisenphasen einer Ehe werden die Schwachstellen der Unternehmensführung, des 
Ehevertrages und anderer getroffener Vereinbarungen sichtbar. Jetzt gilt es, den Ausgang eines möglichen 
Scheidungsverfahrens in geordnete rechtliche Bahnen zu leiten. Mögliche Aktionen des Ehegatten, die aufgrund der 
Zerrüttung und des Streits im Raum stehen, sollten gezielt mit der Hilfe von Rechtsanwalt und Steuerberater vermieden 
werden. Selbstanzeigen bezüglich Steuerstraftaten und Schwarzgeld können das Ende eines Unternehmens während 
der Scheidungsphase erfolgreich abwenden helfen.
Weitere Inormationen hierzu erhält man auch auf der Internetpräsenz http://rosepartner.de. 
Die Rose & Partner LLP betreut als Wirtschaftskanzlei mit Sitz in Hamburg, Berlin und Mailand mittelständische Unternehmen und Freiberufler. Deren 
Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater betreuen Mandanten im In- und Ausland. 
Schwerpunkt der Kanzleitätigkeit ist die Beratung und Vertretung im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, M&A, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, 
Kartellrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht. Der Bereich "Steuern" bietet umfassenden Service von der Buchhaltung und Jahresabschlüssen bis zur 
strategischen Beratung durch Steuerberater und die anwaltliche Vertretung im Steuerstrafrecht. 
Zudem betreuet Rose & Partner LLP Unternehmen bei der rechtlichen und steueroptimierten Gestaltung von der Existenzgründung bis zur 
Unternehmensnachfolge sowie vermögende Privatpersonen im Erbrecht (Vermögensnachfolge), Familienrecht sowie dem Vermögensschutz (asset 
protection) u.a. durch Testament, Stiftung, Testamentsvollstreckung und Errichtung von Familiengesellschaften. 
Kontakt 
Rose Partner LLP 
Bernfried Rose 
Jungfernstieg 40 
20355 Hamburg 
Tel.:040/41437590 
E-Mail:rosepartner@deine-seo.de 
Web:http://www.rosepartner.de 
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  • 2. Weitere Inormationen hierzu erhält man auch auf der Internetpräsenz http://rosepartner.de. Die Rose & Partner LLP betreut als Wirtschaftskanzlei mit Sitz in Hamburg, Berlin und Mailand mittelständische Unternehmen und Freiberufler. Deren Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater betreuen Mandanten im In- und Ausland. Schwerpunkt der Kanzleitätigkeit ist die Beratung und Vertretung im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, M&A, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Kartellrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht. Der Bereich "Steuern" bietet umfassenden Service von der Buchhaltung und Jahresabschlüssen bis zur strategischen Beratung durch Steuerberater und die anwaltliche Vertretung im Steuerstrafrecht. Zudem betreuet Rose & Partner LLP Unternehmen bei der rechtlichen und steueroptimierten Gestaltung von der Existenzgründung bis zur Unternehmensnachfolge sowie vermögende Privatpersonen im Erbrecht (Vermögensnachfolge), Familienrecht sowie dem Vermögensschutz (asset protection) u.a. durch Testament, Stiftung, Testamentsvollstreckung und Errichtung von Familiengesellschaften. Kontakt Rose Partner LLP Bernfried Rose Jungfernstieg 40 20355 Hamburg Tel.:040/41437590 E-Mail:rosepartner@deine-seo.de Web:http://www.rosepartner.de Verbreitet durch PR-Gateway