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Jahreswechsel 2011/2012
Aktuelle Vergünstigungen und wichtige Neuerungen
Jahreswechsel 2011/2012
30.01.2015 2
Übersicht: Vergünstigungen und
Steuergrenzen für die Veranlagung 2011
monatliches Kindergeld
(Einkünfte und Bezüge des
Kinds unter 8.004,00 Euro)
für das erste und zweite Kind 184,00 Euro
für das dritte Kind 190,00 Euro
für das vierte und jedes
weitere Kind
215,00 Euro
Kinderfreibetrag pro Kind verheiratet 4.368,00 Euro
ledig 2.184,00 Euro
Betreuungsfreibetrag verheiratet 2.160,00 Euro
ledig 1.080,00 Euro
Ausbildungsfreibetrag wie bisher 924,00 Euro
Kinderbetreuungskosten je Kind 2/3 der Aufwendungen
max. 4.000,00 Euro
Unsere Leistung: Gerne beraten wir Sie auch zu den Themen Kindergeld und
Elterngeld und unterstützen Sie bei den nötigen Formalitäten.
für Eltern
Jahreswechsel 2011/2012
30.01.2015 3
Übersicht: Vergünstigungen und
Steuergrenzen für die Veranlagung 2011
Riester-Förderung Zulagen Grundzulage bis zu 154,00 Euro
Kinderzulage bis zu 185,00 Euro;
für nach dem 1. Januar 2008 geborene
Kinder 300,00 Euro
Sonderausgaben bis zu 2.100,00 Euro
Eigenleistung Sparrate 4 % der beitragspflichtigen
Einnahmen des Vorjahrs abzüglich der
Zulage
Sparer-Pauschbetrag verheiratet 1.602,00 Euro
ledig 801,00 Euro
Abgeltungsteuer auf alle
Kapitalerträge
pauschal 25 % plus Solidaritätszuschlag und
gegebenenfalls Kirchensteuer
für Kapitalvermögen bzw. Altersversorgung
Unsere Leistung: Gerne beraten wir Sie auch zum Thema
Vermögensanalyse und -planung.
Jahreswechsel 2011/2012
30.01.2015 4
Übersicht: Vergünstigungen und
Steuergrenzen für die Veranlagung 2011
selbständige
Tätigkeit
haushaltsnahe Dienstleistung in Form von
Handwerkerleistungen; Materialkosten
ausgenommen (Bsp. Schornsteinfeger)
20 % der Aufwendungen
max. 1.200,00 Euro
andere haushaltsnahe Dienstleistung, aber keine
Handwerkerleistungen (Bsp. Umzugshelfer)
20 % der Aufwendungen
max. 4.000,00 Euro
Beschäftigungs-
verhältnis
(Bsp. Putzhilfe,
Gärtner)
geringfügige Beschäftigung 20 % der Aufwendungen
max. 510,00 Euro
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 20 % der Aufwendungen
max. 4.000,00 Euro
selbständige
Tätigkeit
Pflege- und Betreuungsleistungen 20 % der Aufwendungen
max. 4.000,00 Euro
Unterbringung in einem Heim oder zur
dauernden Pflege
für Tätigkeiten im Privathaushalt
Unsere Leistung: Gerne beraten wir Sie auch zur steuerlichen Förderung
von Tätigkeiten im Privathaushalt.
Jahreswechsel 2011/2012
30.01.2015 5
Neuerungen für Familien
Veranlagungszeitraum 2011
 Die Lohnersatzquote beim Elterngeld sinkt auf 65 % ab einem
Einkommen von 1.240,00 Euro netto.
Veranlagungszeitraum 2012
 Kinderbetreuungskosten einheitlich abziehbar
Ab 2012 sind Kinderbetreuungskosten nicht mehr wie Werbungskosten/Betriebsausgaben abziehbar; zwei
Drittel der Aufwendungen zur Kinderbetreuung (max. 4.000 EUR pro Kind) werden künftig einheitlich
steuerlich als Sonderausgabe berücksichtigt. Es kommt damit nicht mehr auf das Vorliegen persönlicher
Anspruchsvoraussetzungen (Erwerbstätigkeit, Krankheit oder Behinderung der Eltern) an.
 Wegfall der Einkunftsgrenze bei volljährigen Kindern
Kindergeld und steuerliche Vergünstigungen wie Freibeträge für Kinder, Schulgeld oder Riesterzulagen
werden bei volljährigen Kindern ab 2012 ohne Einkommensgrenze gewährt. Dementsprechend verzichtet
das Finanzamt bei der steuerlichen Berücksichtigung volljähriger, in Ausbildung befindlicher Kinder
künftig auf eine Einkommensprüfung; die Eltern müssen die Einkünfte und Bezüge der Kinder nicht mehr
detailliert ermitteln und angeben.
Unsere Leistung: Gerne beraten wir Sie sowohl zu den Themen
Vergünstigungen mit Kindern als auch Elterngeld und unterstützen
Sie bei den nötigen Formalitäten.
Jahreswechsel 2011/2012
Ausblick 2013
Ehegattenveranlagung
 Das Veranlagungswahlrecht für Ehegatten wird ab 2013 neu geregelt:
Statt der bisher sieben möglichen Veranlagungen:
 Einzelveranlagung mit Grundtarif,
 Einzelveranlagung mit Splittingtarif bei Verwitwung,
 Einzelveranlagung mit Splittingtarif im Trennungsjahr,
 Zusammenveranlagung mit Splittingtarif,
 getrennte Veranlagung mit Grundtarif,
 getrennte Veranlagung mit Splittingtarif bei Verwitwung
gibt es künftig nur noch die Einzelveranlagung mit Grundtarif oder die
Zusammenveranlagung mit Splittingtarif.
30.01.2015 6
Jahreswechsel 2011/2012
30.01.2015 7
Neuerungen für Arbeitnehmer
Häusliches Arbeitszimmer
 Für viele Berufsgruppen gibt es per Gesetz nun wieder die Möglichkeit,
den begrenzten Werbungskostenabzug von 1.250,00 Euro zu nutzen –
und zwar rückwirkend zum 01.01.2007.
Veranlagungszeitraum 2011
 Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag erhöht sich auf 1.000,00 Euro.
Veranlagungszeitraum 2012
 Die Günstigerprüfung im Zusammenhang mit der Pendlerpauschale
wird auf das Jahr und nicht mehr auf den Tag bezogen.
Jahreswechsel 2011/2012
30.01.2015 8
Neuerungen für alle Steuerpflichtigen
Veranlagungszeitraum 2011
 Der Anteil der Beiträge zur Altersvorsorge als Sonderausgaben beträgt
2011 72 % der Altersvorsorgeaufwendungen.
 Zum 01.01.2011 sind die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-
versicherung auf 15,5 % gestiegen.
Veranlagungszeitraum 2012
 Der Anteil der Beiträge zur Altersvorsorge als Sonderausgaben beträgt
2012 74 % der Altersvorsorgeaufwendungen.
Unsere Leistung: Wir berechnen Ihnen die Auswirkungen der Neuerungen für den
Veranlagungszeitraum 2011 und 2012.
Jahreswechsel 2011/2012
Weitere Neuerungen durch das
Steuervereinfachungsgesetz
 Nachweis von Krankheitskosten
Der Nachweis von Krankheitskosten wurde gesetzlich geregelt: Für eine steuerliche Berücksichtigung
muss die Zwangsläufigkeit der Krankheitskosten nachgewiesen werden. Dies kann z. B durch die
Verordnung eines Arztes bzw. Heilpraktikers oder durch ein amtsärztliches Gutachten erfolgen. Wichtig:
Der Nachweis muss vor Beginn der Heilmaßnahme bzw. dem Erwerb des medizinischen Hilfsmittels
ausgestellt worden sein.
 Verbilligte Vermietung an Angehörige
Die verbilligte Vermietung einer Wohnung an Angehörige gilt ab 2012 bereits dann als vollentgeltlich,
wenn der Mietzins mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Miete beträgt. Ein über diesen Betrag
hinausgehender Mietzins berechtigt daher zum ungekürzten Werbungskostenabzug; bei einem unter
diesem Betrag liegender Mietzins können Werbungskosten nur anteilig berücksichtigt werden.
 Keine Einbeziehung abgeltend besteuerter Kapitalerträge bei
zumutbarer Belastung und Spendenabzug
Abgeltend besteuerte Kapitalerträge werden bei der Ermittlung der zumutbaren Eigenbelastung sowie des
Höchstbetrags der abziehbaren Spenden ab 2012 nicht mehr einbezogen.
 Verrechnung von Erstattungen und Aufwendungen bei gleichartigen
Sonderausgaben
Werden Aufwendungen zur Rentenversicherung, zur privaten Basisaltersvorsorge oder zur Kranken- und
Pflegeversicherung erstattet, ist die Erstattung ab 2011 mit im gleichen Veranlagungszeitraum geleisteten
gleichartigen Aufwendungen zu verrechnen. Ein sich dabei ggf. ergebender Erstattungsüberhang ist dem
Gesamtbetrag der Einkünfte hinzuzurechnen. Gleiches gilt bei Kirchensteuer-Erstattungen.
30.01.2015 9
Jahreswechsel 2011/2012
ELSTER – Mit Ihrem Steuerberater
auf der sicheren Seite
 Ab dem Veranlagungszeitraum 2011 müssen laut Steuerbürokratie-
abbaugesetz (SteuBAG) Unternehmensteuererklärungen elektronisch
eingereicht werden.
 Liegen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb
oder aus selbständiger Tätigkeit vor, betrifft dies auch die
Einkommensteuererklärung.
30.01.2015 10
Jahreswechsel 2011/2012
Steuerlich relevante Veränderungen
im persönlichen Bereich
 Kind: Geburt, Elterngeld, Betreuung, Schule, Ausbildung, Studium
 Partnerschaft: Ehe, Trennung, Scheidung
 Wohnen: Handwerkerleistungen, Renovierung
 Vermögen: Geldanlage, Freistellungsaufträge
 Gesundheit: Krankheitskosten, Pflegebedürftigkeit,
Heimunterbringung
 Beruf: Werbungskosten, Entfernungspauschale, Umzug, doppelte
Haushaltsführung, Arbeitslosigkeit
30.01.2015 11
Unsere Leistung: Wir setzen Ihre Veränderungen im persönlichen Bereich
steueroptimal um.
Jahreswechsel 2011/2012
30.01.2015 12
Wir bieten Ihnen kompetente Beratung über die Deklaration hinaus.
Gerne beraten wir Sie zu Themen wie:
 Finanzierungsfragen und Investitionsentscheidungen
 private Finanz- und Vermögensplanung
 Vorbereitung und Durchführung von Bankgesprächen
zur Kreditvergabe
 Schenkung und Erbschaft
Rund-um-Service
Jahreswechsel 2011/2012
30.01.2015 13
Wir unterstützen Sie gerne!
Tel. 0201 – 87 114 0
info@steuerkemper.de
Haben Sie noch Fragen? Sie sind an den Dienstleistungen
unserer Kanzlei interessiert?
Meine Mitarbeiter und ich stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

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Steuerlicher Jahreswechsel 2011 nach 2012

  • 2. Jahreswechsel 2011/2012 30.01.2015 2 Übersicht: Vergünstigungen und Steuergrenzen für die Veranlagung 2011 monatliches Kindergeld (Einkünfte und Bezüge des Kinds unter 8.004,00 Euro) für das erste und zweite Kind 184,00 Euro für das dritte Kind 190,00 Euro für das vierte und jedes weitere Kind 215,00 Euro Kinderfreibetrag pro Kind verheiratet 4.368,00 Euro ledig 2.184,00 Euro Betreuungsfreibetrag verheiratet 2.160,00 Euro ledig 1.080,00 Euro Ausbildungsfreibetrag wie bisher 924,00 Euro Kinderbetreuungskosten je Kind 2/3 der Aufwendungen max. 4.000,00 Euro Unsere Leistung: Gerne beraten wir Sie auch zu den Themen Kindergeld und Elterngeld und unterstützen Sie bei den nötigen Formalitäten. für Eltern
  • 3. Jahreswechsel 2011/2012 30.01.2015 3 Übersicht: Vergünstigungen und Steuergrenzen für die Veranlagung 2011 Riester-Förderung Zulagen Grundzulage bis zu 154,00 Euro Kinderzulage bis zu 185,00 Euro; für nach dem 1. Januar 2008 geborene Kinder 300,00 Euro Sonderausgaben bis zu 2.100,00 Euro Eigenleistung Sparrate 4 % der beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahrs abzüglich der Zulage Sparer-Pauschbetrag verheiratet 1.602,00 Euro ledig 801,00 Euro Abgeltungsteuer auf alle Kapitalerträge pauschal 25 % plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer für Kapitalvermögen bzw. Altersversorgung Unsere Leistung: Gerne beraten wir Sie auch zum Thema Vermögensanalyse und -planung.
  • 4. Jahreswechsel 2011/2012 30.01.2015 4 Übersicht: Vergünstigungen und Steuergrenzen für die Veranlagung 2011 selbständige Tätigkeit haushaltsnahe Dienstleistung in Form von Handwerkerleistungen; Materialkosten ausgenommen (Bsp. Schornsteinfeger) 20 % der Aufwendungen max. 1.200,00 Euro andere haushaltsnahe Dienstleistung, aber keine Handwerkerleistungen (Bsp. Umzugshelfer) 20 % der Aufwendungen max. 4.000,00 Euro Beschäftigungs- verhältnis (Bsp. Putzhilfe, Gärtner) geringfügige Beschäftigung 20 % der Aufwendungen max. 510,00 Euro sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 20 % der Aufwendungen max. 4.000,00 Euro selbständige Tätigkeit Pflege- und Betreuungsleistungen 20 % der Aufwendungen max. 4.000,00 Euro Unterbringung in einem Heim oder zur dauernden Pflege für Tätigkeiten im Privathaushalt Unsere Leistung: Gerne beraten wir Sie auch zur steuerlichen Förderung von Tätigkeiten im Privathaushalt.
  • 5. Jahreswechsel 2011/2012 30.01.2015 5 Neuerungen für Familien Veranlagungszeitraum 2011  Die Lohnersatzquote beim Elterngeld sinkt auf 65 % ab einem Einkommen von 1.240,00 Euro netto. Veranlagungszeitraum 2012  Kinderbetreuungskosten einheitlich abziehbar Ab 2012 sind Kinderbetreuungskosten nicht mehr wie Werbungskosten/Betriebsausgaben abziehbar; zwei Drittel der Aufwendungen zur Kinderbetreuung (max. 4.000 EUR pro Kind) werden künftig einheitlich steuerlich als Sonderausgabe berücksichtigt. Es kommt damit nicht mehr auf das Vorliegen persönlicher Anspruchsvoraussetzungen (Erwerbstätigkeit, Krankheit oder Behinderung der Eltern) an.  Wegfall der Einkunftsgrenze bei volljährigen Kindern Kindergeld und steuerliche Vergünstigungen wie Freibeträge für Kinder, Schulgeld oder Riesterzulagen werden bei volljährigen Kindern ab 2012 ohne Einkommensgrenze gewährt. Dementsprechend verzichtet das Finanzamt bei der steuerlichen Berücksichtigung volljähriger, in Ausbildung befindlicher Kinder künftig auf eine Einkommensprüfung; die Eltern müssen die Einkünfte und Bezüge der Kinder nicht mehr detailliert ermitteln und angeben. Unsere Leistung: Gerne beraten wir Sie sowohl zu den Themen Vergünstigungen mit Kindern als auch Elterngeld und unterstützen Sie bei den nötigen Formalitäten.
  • 6. Jahreswechsel 2011/2012 Ausblick 2013 Ehegattenveranlagung  Das Veranlagungswahlrecht für Ehegatten wird ab 2013 neu geregelt: Statt der bisher sieben möglichen Veranlagungen:  Einzelveranlagung mit Grundtarif,  Einzelveranlagung mit Splittingtarif bei Verwitwung,  Einzelveranlagung mit Splittingtarif im Trennungsjahr,  Zusammenveranlagung mit Splittingtarif,  getrennte Veranlagung mit Grundtarif,  getrennte Veranlagung mit Splittingtarif bei Verwitwung gibt es künftig nur noch die Einzelveranlagung mit Grundtarif oder die Zusammenveranlagung mit Splittingtarif. 30.01.2015 6
  • 7. Jahreswechsel 2011/2012 30.01.2015 7 Neuerungen für Arbeitnehmer Häusliches Arbeitszimmer  Für viele Berufsgruppen gibt es per Gesetz nun wieder die Möglichkeit, den begrenzten Werbungskostenabzug von 1.250,00 Euro zu nutzen – und zwar rückwirkend zum 01.01.2007. Veranlagungszeitraum 2011  Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag erhöht sich auf 1.000,00 Euro. Veranlagungszeitraum 2012  Die Günstigerprüfung im Zusammenhang mit der Pendlerpauschale wird auf das Jahr und nicht mehr auf den Tag bezogen.
  • 8. Jahreswechsel 2011/2012 30.01.2015 8 Neuerungen für alle Steuerpflichtigen Veranlagungszeitraum 2011  Der Anteil der Beiträge zur Altersvorsorge als Sonderausgaben beträgt 2011 72 % der Altersvorsorgeaufwendungen.  Zum 01.01.2011 sind die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- versicherung auf 15,5 % gestiegen. Veranlagungszeitraum 2012  Der Anteil der Beiträge zur Altersvorsorge als Sonderausgaben beträgt 2012 74 % der Altersvorsorgeaufwendungen. Unsere Leistung: Wir berechnen Ihnen die Auswirkungen der Neuerungen für den Veranlagungszeitraum 2011 und 2012.
  • 9. Jahreswechsel 2011/2012 Weitere Neuerungen durch das Steuervereinfachungsgesetz  Nachweis von Krankheitskosten Der Nachweis von Krankheitskosten wurde gesetzlich geregelt: Für eine steuerliche Berücksichtigung muss die Zwangsläufigkeit der Krankheitskosten nachgewiesen werden. Dies kann z. B durch die Verordnung eines Arztes bzw. Heilpraktikers oder durch ein amtsärztliches Gutachten erfolgen. Wichtig: Der Nachweis muss vor Beginn der Heilmaßnahme bzw. dem Erwerb des medizinischen Hilfsmittels ausgestellt worden sein.  Verbilligte Vermietung an Angehörige Die verbilligte Vermietung einer Wohnung an Angehörige gilt ab 2012 bereits dann als vollentgeltlich, wenn der Mietzins mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Miete beträgt. Ein über diesen Betrag hinausgehender Mietzins berechtigt daher zum ungekürzten Werbungskostenabzug; bei einem unter diesem Betrag liegender Mietzins können Werbungskosten nur anteilig berücksichtigt werden.  Keine Einbeziehung abgeltend besteuerter Kapitalerträge bei zumutbarer Belastung und Spendenabzug Abgeltend besteuerte Kapitalerträge werden bei der Ermittlung der zumutbaren Eigenbelastung sowie des Höchstbetrags der abziehbaren Spenden ab 2012 nicht mehr einbezogen.  Verrechnung von Erstattungen und Aufwendungen bei gleichartigen Sonderausgaben Werden Aufwendungen zur Rentenversicherung, zur privaten Basisaltersvorsorge oder zur Kranken- und Pflegeversicherung erstattet, ist die Erstattung ab 2011 mit im gleichen Veranlagungszeitraum geleisteten gleichartigen Aufwendungen zu verrechnen. Ein sich dabei ggf. ergebender Erstattungsüberhang ist dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzuzurechnen. Gleiches gilt bei Kirchensteuer-Erstattungen. 30.01.2015 9
  • 10. Jahreswechsel 2011/2012 ELSTER – Mit Ihrem Steuerberater auf der sicheren Seite  Ab dem Veranlagungszeitraum 2011 müssen laut Steuerbürokratie- abbaugesetz (SteuBAG) Unternehmensteuererklärungen elektronisch eingereicht werden.  Liegen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Tätigkeit vor, betrifft dies auch die Einkommensteuererklärung. 30.01.2015 10
  • 11. Jahreswechsel 2011/2012 Steuerlich relevante Veränderungen im persönlichen Bereich  Kind: Geburt, Elterngeld, Betreuung, Schule, Ausbildung, Studium  Partnerschaft: Ehe, Trennung, Scheidung  Wohnen: Handwerkerleistungen, Renovierung  Vermögen: Geldanlage, Freistellungsaufträge  Gesundheit: Krankheitskosten, Pflegebedürftigkeit, Heimunterbringung  Beruf: Werbungskosten, Entfernungspauschale, Umzug, doppelte Haushaltsführung, Arbeitslosigkeit 30.01.2015 11 Unsere Leistung: Wir setzen Ihre Veränderungen im persönlichen Bereich steueroptimal um.
  • 12. Jahreswechsel 2011/2012 30.01.2015 12 Wir bieten Ihnen kompetente Beratung über die Deklaration hinaus. Gerne beraten wir Sie zu Themen wie:  Finanzierungsfragen und Investitionsentscheidungen  private Finanz- und Vermögensplanung  Vorbereitung und Durchführung von Bankgesprächen zur Kreditvergabe  Schenkung und Erbschaft Rund-um-Service
  • 13. Jahreswechsel 2011/2012 30.01.2015 13 Wir unterstützen Sie gerne! Tel. 0201 – 87 114 0 info@steuerkemper.de Haben Sie noch Fragen? Sie sind an den Dienstleistungen unserer Kanzlei interessiert? Meine Mitarbeiter und ich stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.