Zum Jahreswechsel 2011/2012 informieren wir Sie über steuerrechtliche Neuerungen. Dieses Jahr hat uns der Gesetzgeber einmal von massiven Änderungen verschont. Nehmen Sie sich dennoch kurz die Zeit für die folgenden 13 Folien. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
2. Jahreswechsel 2011/2012
30.01.2015 2
Übersicht: Vergünstigungen und
Steuergrenzen für die Veranlagung 2011
monatliches Kindergeld
(Einkünfte und Bezüge des
Kinds unter 8.004,00 Euro)
für das erste und zweite Kind 184,00 Euro
für das dritte Kind 190,00 Euro
für das vierte und jedes
weitere Kind
215,00 Euro
Kinderfreibetrag pro Kind verheiratet 4.368,00 Euro
ledig 2.184,00 Euro
Betreuungsfreibetrag verheiratet 2.160,00 Euro
ledig 1.080,00 Euro
Ausbildungsfreibetrag wie bisher 924,00 Euro
Kinderbetreuungskosten je Kind 2/3 der Aufwendungen
max. 4.000,00 Euro
Unsere Leistung: Gerne beraten wir Sie auch zu den Themen Kindergeld und
Elterngeld und unterstützen Sie bei den nötigen Formalitäten.
für Eltern
3. Jahreswechsel 2011/2012
30.01.2015 3
Übersicht: Vergünstigungen und
Steuergrenzen für die Veranlagung 2011
Riester-Förderung Zulagen Grundzulage bis zu 154,00 Euro
Kinderzulage bis zu 185,00 Euro;
für nach dem 1. Januar 2008 geborene
Kinder 300,00 Euro
Sonderausgaben bis zu 2.100,00 Euro
Eigenleistung Sparrate 4 % der beitragspflichtigen
Einnahmen des Vorjahrs abzüglich der
Zulage
Sparer-Pauschbetrag verheiratet 1.602,00 Euro
ledig 801,00 Euro
Abgeltungsteuer auf alle
Kapitalerträge
pauschal 25 % plus Solidaritätszuschlag und
gegebenenfalls Kirchensteuer
für Kapitalvermögen bzw. Altersversorgung
Unsere Leistung: Gerne beraten wir Sie auch zum Thema
Vermögensanalyse und -planung.
4. Jahreswechsel 2011/2012
30.01.2015 4
Übersicht: Vergünstigungen und
Steuergrenzen für die Veranlagung 2011
selbständige
Tätigkeit
haushaltsnahe Dienstleistung in Form von
Handwerkerleistungen; Materialkosten
ausgenommen (Bsp. Schornsteinfeger)
20 % der Aufwendungen
max. 1.200,00 Euro
andere haushaltsnahe Dienstleistung, aber keine
Handwerkerleistungen (Bsp. Umzugshelfer)
20 % der Aufwendungen
max. 4.000,00 Euro
Beschäftigungs-
verhältnis
(Bsp. Putzhilfe,
Gärtner)
geringfügige Beschäftigung 20 % der Aufwendungen
max. 510,00 Euro
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 20 % der Aufwendungen
max. 4.000,00 Euro
selbständige
Tätigkeit
Pflege- und Betreuungsleistungen 20 % der Aufwendungen
max. 4.000,00 Euro
Unterbringung in einem Heim oder zur
dauernden Pflege
für Tätigkeiten im Privathaushalt
Unsere Leistung: Gerne beraten wir Sie auch zur steuerlichen Förderung
von Tätigkeiten im Privathaushalt.
5. Jahreswechsel 2011/2012
30.01.2015 5
Neuerungen für Familien
Veranlagungszeitraum 2011
Die Lohnersatzquote beim Elterngeld sinkt auf 65 % ab einem
Einkommen von 1.240,00 Euro netto.
Veranlagungszeitraum 2012
Kinderbetreuungskosten einheitlich abziehbar
Ab 2012 sind Kinderbetreuungskosten nicht mehr wie Werbungskosten/Betriebsausgaben abziehbar; zwei
Drittel der Aufwendungen zur Kinderbetreuung (max. 4.000 EUR pro Kind) werden künftig einheitlich
steuerlich als Sonderausgabe berücksichtigt. Es kommt damit nicht mehr auf das Vorliegen persönlicher
Anspruchsvoraussetzungen (Erwerbstätigkeit, Krankheit oder Behinderung der Eltern) an.
Wegfall der Einkunftsgrenze bei volljährigen Kindern
Kindergeld und steuerliche Vergünstigungen wie Freibeträge für Kinder, Schulgeld oder Riesterzulagen
werden bei volljährigen Kindern ab 2012 ohne Einkommensgrenze gewährt. Dementsprechend verzichtet
das Finanzamt bei der steuerlichen Berücksichtigung volljähriger, in Ausbildung befindlicher Kinder
künftig auf eine Einkommensprüfung; die Eltern müssen die Einkünfte und Bezüge der Kinder nicht mehr
detailliert ermitteln und angeben.
Unsere Leistung: Gerne beraten wir Sie sowohl zu den Themen
Vergünstigungen mit Kindern als auch Elterngeld und unterstützen
Sie bei den nötigen Formalitäten.
6. Jahreswechsel 2011/2012
Ausblick 2013
Ehegattenveranlagung
Das Veranlagungswahlrecht für Ehegatten wird ab 2013 neu geregelt:
Statt der bisher sieben möglichen Veranlagungen:
Einzelveranlagung mit Grundtarif,
Einzelveranlagung mit Splittingtarif bei Verwitwung,
Einzelveranlagung mit Splittingtarif im Trennungsjahr,
Zusammenveranlagung mit Splittingtarif,
getrennte Veranlagung mit Grundtarif,
getrennte Veranlagung mit Splittingtarif bei Verwitwung
gibt es künftig nur noch die Einzelveranlagung mit Grundtarif oder die
Zusammenveranlagung mit Splittingtarif.
30.01.2015 6
7. Jahreswechsel 2011/2012
30.01.2015 7
Neuerungen für Arbeitnehmer
Häusliches Arbeitszimmer
Für viele Berufsgruppen gibt es per Gesetz nun wieder die Möglichkeit,
den begrenzten Werbungskostenabzug von 1.250,00 Euro zu nutzen –
und zwar rückwirkend zum 01.01.2007.
Veranlagungszeitraum 2011
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag erhöht sich auf 1.000,00 Euro.
Veranlagungszeitraum 2012
Die Günstigerprüfung im Zusammenhang mit der Pendlerpauschale
wird auf das Jahr und nicht mehr auf den Tag bezogen.
8. Jahreswechsel 2011/2012
30.01.2015 8
Neuerungen für alle Steuerpflichtigen
Veranlagungszeitraum 2011
Der Anteil der Beiträge zur Altersvorsorge als Sonderausgaben beträgt
2011 72 % der Altersvorsorgeaufwendungen.
Zum 01.01.2011 sind die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-
versicherung auf 15,5 % gestiegen.
Veranlagungszeitraum 2012
Der Anteil der Beiträge zur Altersvorsorge als Sonderausgaben beträgt
2012 74 % der Altersvorsorgeaufwendungen.
Unsere Leistung: Wir berechnen Ihnen die Auswirkungen der Neuerungen für den
Veranlagungszeitraum 2011 und 2012.
9. Jahreswechsel 2011/2012
Weitere Neuerungen durch das
Steuervereinfachungsgesetz
Nachweis von Krankheitskosten
Der Nachweis von Krankheitskosten wurde gesetzlich geregelt: Für eine steuerliche Berücksichtigung
muss die Zwangsläufigkeit der Krankheitskosten nachgewiesen werden. Dies kann z. B durch die
Verordnung eines Arztes bzw. Heilpraktikers oder durch ein amtsärztliches Gutachten erfolgen. Wichtig:
Der Nachweis muss vor Beginn der Heilmaßnahme bzw. dem Erwerb des medizinischen Hilfsmittels
ausgestellt worden sein.
Verbilligte Vermietung an Angehörige
Die verbilligte Vermietung einer Wohnung an Angehörige gilt ab 2012 bereits dann als vollentgeltlich,
wenn der Mietzins mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Miete beträgt. Ein über diesen Betrag
hinausgehender Mietzins berechtigt daher zum ungekürzten Werbungskostenabzug; bei einem unter
diesem Betrag liegender Mietzins können Werbungskosten nur anteilig berücksichtigt werden.
Keine Einbeziehung abgeltend besteuerter Kapitalerträge bei
zumutbarer Belastung und Spendenabzug
Abgeltend besteuerte Kapitalerträge werden bei der Ermittlung der zumutbaren Eigenbelastung sowie des
Höchstbetrags der abziehbaren Spenden ab 2012 nicht mehr einbezogen.
Verrechnung von Erstattungen und Aufwendungen bei gleichartigen
Sonderausgaben
Werden Aufwendungen zur Rentenversicherung, zur privaten Basisaltersvorsorge oder zur Kranken- und
Pflegeversicherung erstattet, ist die Erstattung ab 2011 mit im gleichen Veranlagungszeitraum geleisteten
gleichartigen Aufwendungen zu verrechnen. Ein sich dabei ggf. ergebender Erstattungsüberhang ist dem
Gesamtbetrag der Einkünfte hinzuzurechnen. Gleiches gilt bei Kirchensteuer-Erstattungen.
30.01.2015 9
10. Jahreswechsel 2011/2012
ELSTER – Mit Ihrem Steuerberater
auf der sicheren Seite
Ab dem Veranlagungszeitraum 2011 müssen laut Steuerbürokratie-
abbaugesetz (SteuBAG) Unternehmensteuererklärungen elektronisch
eingereicht werden.
Liegen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb
oder aus selbständiger Tätigkeit vor, betrifft dies auch die
Einkommensteuererklärung.
30.01.2015 10
11. Jahreswechsel 2011/2012
Steuerlich relevante Veränderungen
im persönlichen Bereich
Kind: Geburt, Elterngeld, Betreuung, Schule, Ausbildung, Studium
Partnerschaft: Ehe, Trennung, Scheidung
Wohnen: Handwerkerleistungen, Renovierung
Vermögen: Geldanlage, Freistellungsaufträge
Gesundheit: Krankheitskosten, Pflegebedürftigkeit,
Heimunterbringung
Beruf: Werbungskosten, Entfernungspauschale, Umzug, doppelte
Haushaltsführung, Arbeitslosigkeit
30.01.2015 11
Unsere Leistung: Wir setzen Ihre Veränderungen im persönlichen Bereich
steueroptimal um.
12. Jahreswechsel 2011/2012
30.01.2015 12
Wir bieten Ihnen kompetente Beratung über die Deklaration hinaus.
Gerne beraten wir Sie zu Themen wie:
Finanzierungsfragen und Investitionsentscheidungen
private Finanz- und Vermögensplanung
Vorbereitung und Durchführung von Bankgesprächen
zur Kreditvergabe
Schenkung und Erbschaft
Rund-um-Service
13. Jahreswechsel 2011/2012
30.01.2015 13
Wir unterstützen Sie gerne!
Tel. 0201 – 87 114 0
info@steuerkemper.de
Haben Sie noch Fragen? Sie sind an den Dienstleistungen
unserer Kanzlei interessiert?
Meine Mitarbeiter und ich stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.