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Urheberrecht
in der
Schockstarre?
Welche Ideen
zur Neuordnung
warum nicht
funktionieren.




                       Stephan Dreyer, Hans-Bredow-Institut
                 Ausschuss für Medien- und Kreativwirtschaft
                               der Handelskammer Hamburg
                                                 31.01.2012
Transformationsprozesse / Nutzerseite
             Veränderungen der Nutzerstrukturen
                                                             Demokratisierung von Werk-
                                                             schöpfung und -vermittlung
                     Prosumenten

                                                                            Digital Natives




Veränderung der Nutzungsstrukturen
                                                             Neue Formen der Teilhabe
           schnell, unkompliziert, jederzeit                 und Partizipation


   private Öffentlichkeiten                    Informationsverhalten
Transformationsprozesse / Anbieterseite
                                               Neue Distributionsformen
Neue Erlös- und
Geschäftsmodelle
                                       Neue Schutzmaßnahmen


                         Neue Anbieter &
                         Anbieterformen


                   Zahl der Anbieter
Konsequenzen für das Urheberrecht
                                                               Auseinanderdriften von
Bedeutungszuwachs                                              Rechtslage und Praxis

                    Anbieter als rechtliche
                    und faktische Verlierer

                     Nutzer als rechtliche
                    und faktische Verlierer

                    Urheber als rechtliche
                    und faktische Verlierer
                                                 sinkende Akzeptanz
Geringe Kenntnis




                                              sinkende Wertschätzung
erschwerte Durchsetzbarkeit                   kreativer Kulturgüter
Ideologische Fronten
Ideologische Fronten
        Orientierung am                      Orientierung am
       geistigen Eigentum                  Interessenausgleich

• Untrennbares Band zwischen        • Band zwischen Schöpfer und
  Schöpfer und Schöpfung mit          Schöpfung erscheint angesichts
  Auswirkungen auf                    der Schutz-ausdehnung auf
  Schutzbereichsdefinition, Zuord     eher industriell geprägte Werk-
  nungsregelungen und Einfluss        kategorien als sinnentleerte
  des Urheber-                        Legitimationsfigur
  persönlichkeitsrechts             • Fokus auf Ausgleich im Dreieck
• Fokus auf Belange des               Urheber / Verwerter / Nutzer
  Urhebers                          • Monismusaufgabe
• Monismus                          • Ausschließlichkeitsrechte als
• Nutzerrechte als Ausnahme           Ausnahme von der Regel
  von der Regel
Unterschiedliche Folgestrategien


          Akzeptanzverlust, Legi
             timationskrise




Wiederherstellung         Überdenken der
 der Akzeptanz           bisherigen Ansätze
Unterschiedliche Folgestrategien


               „Reformtiefe“




Feinkorrekturen von        Grundlegende
   Einzelaspekten             Reform
Modernisierungsvorschläge
      auf allen Ebenen
                                     Inhalt

                        Rechtewahrnehmung

                                Schranken

                                Vergütung

                              Durchsetzung

heute: 13 Fokusthemen
Fokus 1: Leistungsschutzrecht Verleger
Fokus 1: Leistungsschutzrecht Verleger
          Pro neues LSR                      Contra neues LSR
• Neue Einnahmequelle; mögliche      • Faktische Abgabenpflicht für
  positive Effekte für                 Aggregatoren und
  Qualitätsjournalismus                Suchmaschinen; Risiko der
• Gesetzliches Paid Content, keine     Schwächung deren Navigations-
  Wettberwerbsnachteile für            und Orientierungsfunktion
  Verlage, die jetzt Paid Content    • Benachteiligung kleinerer
  einsetzen                            Verlage
• Angleichung des Schutzniveaus      • Monopolisierung kleinster
  von Verlegern an Niveau von          Texteinheiten
  Verwertern im Film- und            • Risiko der überschießenden
  Musikbereich                         Effekte von neuen
• Klagebefugnis gegen Übernahme        Ausschließlichkeitsrechten,
  von Texten                         • Sonderrecht im internationalen
                                       Vergleich
Fokus 2: Verwaiste Werke
Fokus 2: Verwaiste Werke
     Pro Erweiterung der                 Pro Gemeinfreiheit
    Wahrnehmungsbefugnis
                                 • Rechtssicherheit für Anbieter
• Rechtssicherheit für Anbieter    verwaister Werke
  verwaister Werke               • Interesse an wirtschaftlicher
• Vergütungen sind in der          Auswertung bereits erloschen
  Lage, bei Kreativen anzukommen • Interessen der Allgemeinheit an
• Treuhänderstellung der           der Bewahrung und Nutzbar-
  Verwertungsgesellschaften        machung des kulturellen Erbes
  gegenüber Nutzern und          • Kein Lizenzierungszwang
  Rechteinhabern                 • Kein dogmatischer Bruch wie bei
• Verwertungsrechte auf Seiten     Wahrnehmungsbefugnis ohne
  der Verwerter führen nicht       Rechtserwerb
  zwangsläufig zu einer          • Fragliche Begründung für Ver-
  Verbesserung des Zugangs (kein   gütungsanspruch bei unbe-
  Lizenzzwang)                     kannten Urhebern/LSR-Inhabern
Fokus 3: Schutzfristen
Fokus 3: Schutzfristen
        Contra Verkürzung                      Pro Verkürzung
• Veränderte Inhaltsbestimmung        • schnellerer freier Zugang zu
  ggf. enteignungsgleicher Eingriff     Kulturgütern
• Bei Anwendung nur auf neue          • weniger Rechtsunsicherheit bei
  Werke: parallele Schutzfristen        Wiederveröffentlichtung und
• Armotisierungszeitpunkt nicht         ungeklärter Rechteinhaberschaft
  im Vorwege absehbar                 • Weniger künstlich gesteigerte
• Nicht-Berücksichtigung der            Transaktionskosten bei
  Quersubventionierung                  Lizenzierung
  (Mischkalkulation)                  • Verringerung der Gefahr der
• aufwändige Planung und                Nicht-Verwertung älterer Werke;
  Berechnungen erforderlich             Chance der Wiederverwertung
• Verringerte Investitions-             steigt
  leistungen in neue Werke wegen      • Regerer Wettbewerb aufgrund
  höherer Auswertungsrisiken            kürzerer Auswertungszeiträume
Schranken
Schranken

                                Schwerfällig
   Kleinteilig

Geringe Zukunftsoffenheit
                             abschließender Charakter
                             der Schrankenkataloge

Kaum Anpassungen an das
digitale Zeitalter


        Vorschläge: Modernisierung der Schranken-
        bestimmungen in unterschiedlichen Ausprägungen
Fokus 4: Privatkopie
Fokus 4: Privatkopie
   Pro weitere Beschränkung          Contra weitere Beschränkung
• Kein „Recht auf Privatkopie“     • Erschwerung des Zugangs /
• Anpassung der Schranke an          Verkürzung privaten Freiraums
  vollautomatische Privatkopier-   • eigene Originale nicht immer
  Software und ausgelagerte          vorhanden
  Kopiersysteme                    • Praktische Durchsetzungsdefizit
• Weniger Privatkopien auf         • Betroffenheit auch zukünftiger
  Sharehostern                       elektronischer Nutzungsformen
• Rechtssicherheit auch aus        • Wegfall der Vergütungen im
  Nutzersicht                        elektronischen Bereich
                                   • Gefahr für Technologie-
                                     wirtschaftsstandort
                                   • Elektronische Schutzmaß-
                                     nahmen sind bereits erlaubt
Fokus 5: Nutzergenerierte Inhalte
Fokus 5: Nutzergenerierte Inhalte
      Contra neue Schranke                  Pro neue Schranke
• In der Praxis bereits jetzt kaum   • Europarechtlich bereits
  Verfolgung von Verstößen             angedacht
• Keine ernsthafte Bedrohung         • Keine wirtschaftliche Konkurrenz
• EU-Vorgaben wären zu ändern          zu der professionellen
• Bei Einführung: Risiko der           Werkvermittlung
  massenhaften kommentarlosen        • Verbesserung des
  Weiterverbreitung; faktisch ggf.     Rechtsrahmens sozialer
  Beeinträchtigung der                 Kommunikation
  kommerziellen Auswertung           • Keine Kriminalisierung von nicht-
                                       kommerziellen kreativen
                                       Nutzungen
                                     • Vergütungspflicht kann neue
                                       Einnahmequelle darstellen
Fokus 6: Generalklauseln (insb. „Fair Use“)
Fokus 6: Generalklauseln (insb. „Fair Use“)
       Contra Generalklauseln                 Pro Generalklauseln
  • Änderungen im nationalen und       • Geringere Komplexität der
    EU-Recht notwendig                   Schrankensystematik
  • Hohe Rechtsunsicherheit, da        • Bessere Verständlichkeit
    Fair-Use-Vorliegen im Einzelfall   • Hohe Flexibilität und
    gerichtlich geklärt werden muss      Zukunftsoffenheit
  • Prozesskostenrisiko                • Innovationsfördernd
  • niedergeschriebene Schranken =     • International: best practice-
    mehr Rechtssicherheit als offene     Modell
    Generalklauseln
  • Ergänzung ergebnislos bei
    neuartigen Verwertungsanliegen
Fokus 7: Unabdingbarkeit von Schranken
Fokus 7: Unabdingbarkeit von Schranken
     Contra Unabdingbarkeit              Pro Unabdingbarkeit
 • Eingriff in Vertragsautonomie   • Verbesserter Verbraucherschutz
 • Unternehmerisch gerechtfertigte • Aufwertung der praktischen
   Beschränkungen bei digitalen      Relevanz der Schranken-
   Gütern ausgehebelt                bestimmungen
 • Schwächung der                  • Anpassung der
   Kontrollmechanismen inkl.         Schrankenbestimmungen an
   technischer Schutzmaßnahmen       elektronische Werke
 • Nichtberücksichtigung der
   Mischkalkulation zwischen
   Trägermedien und
   Digitalvertrieb
Vergütung
Fokus 8: Angemessenheit
        Contra Anspruch                      Pro Anspruch
• Höhere Urhebervergütungen        • Verbände sind nicht durchgängig
  führen zu Gewinneinbußen auf       zur Verhandlung angemessener
  Verwerterseite                     Vergütungen bereit
• Vorsichtigeres Einkaufen neuer   • Verwerterverbände sind rglm.
  Werke, negative Konsequenzen       nicht berechtigt, branchen-
  für Kulturindustrie                spezifische Vergütungsregeln
                                     auszuhandeln
                                   • (Subsidiär gedachte) gerichtliche
                                     Konfliktlösung als einer der
                                     wenigen Umsetzungswege
Fokus 9: Vergütungsmodelle


               Vergütung




Flächendeckende
                           „Kulturflatrate“
 Einzelvergütung
„Einzelabrechnungsmodell“
      Pro Einzelabrechnung              Contra Einzelabrechnung
• Wirtschaftlicher Wert der         • Datenschutzrechtlich bedenklich
  Einzelnutzung bekannt             • Verteuerung des Werkgenusses
• Abrechnung auf Grundlage            (im Vgl. zu Pauschalvergütung)
  tatsächlich erfolgter Nutzungen   • Notwendigkeit
• Erwirtschaftung höherer Erträge     flächendeckenden Einsatzes
                                      technischer Schutzmaßnahmen;
                                      dadurch Erschwerung des
                                      Zugangs
                                    • Interoperabilitätsprobleme
                                    • Schwierige Implementation für
                                      Laienanbieter
                                    • Keine Vergütung für nur geringe
                                      Nutzung
„Kulturflatrate “
„Kulturflatrate “
      Contra Kulturflatrate                Pro Kulturflatrate
• Neue faktische                   • Einfaches und gleichmäßig
  nutzungsunabhängige Gebühr         wirkendes Modell
• Schwindende Kaufanreize          • Kostengünstige
• Organisationsaufwand für           Einsammlung, Erfassung und
  Einsammlung, Berechnung und        Verteilung
  Verteilung; Bürokratiekosten     • Kulturverbraucherfreundlich:
• Realitätsnaher                     Werkzugang erfolgt
  Verteilungsschlüssel aufwendig     einfach, schnell und
  zu ermitteln;                      (transaktions-) kostengünstig;
  Datenschutzbedenken                kein DRM nötig
• Ggf. Schwächung kleinerer        • Ggf. signifikante neue
  Urheber                            Vergütungen
                                   • Vergütung auch für rechtswidrig
                                     angebotene Inhalte möglich
                                   • Entkriminalisierung der
Fokus 9: Kollektive Rechtewahrnehmung
Fokus 9: Kollektive Rechtewahrnehmung
 Contra kollektive Wahrnehmung       Pro kollektive Wahrnehmung
 • Vakuum bereits durch            • EU-Kommission sieht Zustand als
   Direktlizenzierung bei global     wettbewerbsfeindlich an
   agierenden Unternehmen          • EuGH kritisiert territoriale
   geschlossen                       Lizenzen
 • Organisatorischer Aufwand       • Ggf. Wegbereiter neuer
 • Eingriff in gewachsene            Zugangsöffnungen und
   Strukturen                        innovativer Vermittlungsmodelle
 • Eingriff in Vertragsautonomie   • Leichterer Zugang zu Lizenzen
                                   • Skaleneffekte; Verbilligung der
                                     Lizenzen
Durchsetzung
Fokus 10: Haftungserweiterung
Fokus 10: Haftungserweiterung
         Pro Erweiterung                     Contra Erweiterung
• Intermediär kennt als einziger       • Schwächung der
  Verletzer und Nutzer                   Netzdienstleister
• Effektive Rechtsdurchsetzung         • Ggf. Beschränkung der
• Rechtsverletzungen als                 Informationsfreiheit
  Teilkausalität des wirtschaftliche   • Überschießende Selbstzensur;
  Erfolgs der Intermediäre               „chilling effects“
• Wachsende Bedeutung und              • Organisatorischer Aufwand;
  zunehmende soziale                     Kosten und Kostenumlage
  Verantwortlichkeit                   • Faktische Verhinderung
• Verhaltenspflicht zur                  automatik-basierter
  Missbrauchsabwehr                      Geschäftsmodelle
                                       • Verlagerung der Rechts-
                                         durchsetzung ins Private
Fokus 11: Abmahnungen
Fokus 11: Abmahnungen
       Contra Begrenzung                   Pro Begrenzung
• Abschreckungseffekt wird         • Verbraucherfreundlichere
  verringert                         Abmahnregelung
• Ggf. Unterdeckung der            • Nachvollziehbare Kosten
  tatsächlich anfallenden Kosten   • Rechtssicherheit für Abmahner
• Symbolische Schwächung der         und Abgemahnte
  Rechtsdurchsetzung
Fokus 12: Netzsperren / Access Blocking
Fokus 12: Netzsperren / Access Blocking
         Pro Netzsperren                    Contra Netzsperren
• Effektives Mittel gegen illegale   • Einschränkung der Freiheit des
  Anbieter (bessere Erreichbarkeit     Netzes
  des Intermediärs, schnelle         • Eingriff in die offene
  Umsetzung, breite Wirkung)           Infrastruktur des Netzes
• Signal- und                        • Ggf. Beschränkung zum Zugang
  Abschreckungswirkung                 von Inhalten (unschuldiger)
                                       Dritter
                                     • Faktische Umgehbarkeit
                                     • Kenntnis der
                                       Beobachtung/Ermittlung
                                     • Schneller Ersatz durch neue
                                       illegale Angebote
                                     • Bedenken bzgl. Rechtsstaat-
                                       lichkeit
Fokus 13: Graduated Response Modelle
Fokus 13: Graduated Response Modelle
          Pro 3 Strikes                     Contra 3 Strikes
• Vorbehördliche/vorgerichtliche   • Überwachung über Deep Packet
  Ermittlung und                     Inspection: Eingriff in
  Sanktionierung, Entlastung von     verfassungsrechtlich geschützte
  Behörden und Gerichten             Kommunikationssphäre
• Effektives Schaffen von          • Rechtsstaatliche Probleme bei
  „Awareness“                        Warnungen nur aufgrund von
• Datenschutzfreundliche             Hinweisen Privater
  Ausgestaltung möglich            • Bei Abschaltung: Eingriff in
                                     Grundrechte des Nutzers
                                   • Frage der praktischen
                                     Durchsetzbarkeit eines
                                     Internetzugangsentzugs
Ausblick
Funktionswandel?                 Regulatorische            Interessendurchsetzung
                                 Entwicklungspfade         & Protestkultur
        Explosion unterschiedlicher
        Interessenausprägungen                   Aushandlungsprozesse

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Urheberrecht in der Schockstarre? Welche Ideen zur Neuordnung warum nicht funktionieren

  • 1. Urheberrecht in der Schockstarre? Welche Ideen zur Neuordnung warum nicht funktionieren. Stephan Dreyer, Hans-Bredow-Institut Ausschuss für Medien- und Kreativwirtschaft der Handelskammer Hamburg 31.01.2012
  • 2. Transformationsprozesse / Nutzerseite Veränderungen der Nutzerstrukturen Demokratisierung von Werk- schöpfung und -vermittlung Prosumenten Digital Natives Veränderung der Nutzungsstrukturen Neue Formen der Teilhabe schnell, unkompliziert, jederzeit und Partizipation private Öffentlichkeiten Informationsverhalten
  • 3. Transformationsprozesse / Anbieterseite Neue Distributionsformen Neue Erlös- und Geschäftsmodelle Neue Schutzmaßnahmen Neue Anbieter & Anbieterformen Zahl der Anbieter
  • 4. Konsequenzen für das Urheberrecht Auseinanderdriften von Bedeutungszuwachs Rechtslage und Praxis Anbieter als rechtliche und faktische Verlierer Nutzer als rechtliche und faktische Verlierer Urheber als rechtliche und faktische Verlierer sinkende Akzeptanz Geringe Kenntnis sinkende Wertschätzung erschwerte Durchsetzbarkeit kreativer Kulturgüter
  • 6. Ideologische Fronten Orientierung am Orientierung am geistigen Eigentum Interessenausgleich • Untrennbares Band zwischen • Band zwischen Schöpfer und Schöpfer und Schöpfung mit Schöpfung erscheint angesichts Auswirkungen auf der Schutz-ausdehnung auf Schutzbereichsdefinition, Zuord eher industriell geprägte Werk- nungsregelungen und Einfluss kategorien als sinnentleerte des Urheber- Legitimationsfigur persönlichkeitsrechts • Fokus auf Ausgleich im Dreieck • Fokus auf Belange des Urheber / Verwerter / Nutzer Urhebers • Monismusaufgabe • Monismus • Ausschließlichkeitsrechte als • Nutzerrechte als Ausnahme Ausnahme von der Regel von der Regel
  • 7. Unterschiedliche Folgestrategien Akzeptanzverlust, Legi timationskrise Wiederherstellung Überdenken der der Akzeptanz bisherigen Ansätze
  • 8. Unterschiedliche Folgestrategien „Reformtiefe“ Feinkorrekturen von Grundlegende Einzelaspekten Reform
  • 9. Modernisierungsvorschläge auf allen Ebenen Inhalt Rechtewahrnehmung Schranken Vergütung Durchsetzung heute: 13 Fokusthemen
  • 11. Fokus 1: Leistungsschutzrecht Verleger Pro neues LSR Contra neues LSR • Neue Einnahmequelle; mögliche • Faktische Abgabenpflicht für positive Effekte für Aggregatoren und Qualitätsjournalismus Suchmaschinen; Risiko der • Gesetzliches Paid Content, keine Schwächung deren Navigations- Wettberwerbsnachteile für und Orientierungsfunktion Verlage, die jetzt Paid Content • Benachteiligung kleinerer einsetzen Verlage • Angleichung des Schutzniveaus • Monopolisierung kleinster von Verlegern an Niveau von Texteinheiten Verwertern im Film- und • Risiko der überschießenden Musikbereich Effekte von neuen • Klagebefugnis gegen Übernahme Ausschließlichkeitsrechten, von Texten • Sonderrecht im internationalen Vergleich
  • 13. Fokus 2: Verwaiste Werke Pro Erweiterung der Pro Gemeinfreiheit Wahrnehmungsbefugnis • Rechtssicherheit für Anbieter • Rechtssicherheit für Anbieter verwaister Werke verwaister Werke • Interesse an wirtschaftlicher • Vergütungen sind in der Auswertung bereits erloschen Lage, bei Kreativen anzukommen • Interessen der Allgemeinheit an • Treuhänderstellung der der Bewahrung und Nutzbar- Verwertungsgesellschaften machung des kulturellen Erbes gegenüber Nutzern und • Kein Lizenzierungszwang Rechteinhabern • Kein dogmatischer Bruch wie bei • Verwertungsrechte auf Seiten Wahrnehmungsbefugnis ohne der Verwerter führen nicht Rechtserwerb zwangsläufig zu einer • Fragliche Begründung für Ver- Verbesserung des Zugangs (kein gütungsanspruch bei unbe- Lizenzzwang) kannten Urhebern/LSR-Inhabern
  • 15. Fokus 3: Schutzfristen Contra Verkürzung Pro Verkürzung • Veränderte Inhaltsbestimmung • schnellerer freier Zugang zu ggf. enteignungsgleicher Eingriff Kulturgütern • Bei Anwendung nur auf neue • weniger Rechtsunsicherheit bei Werke: parallele Schutzfristen Wiederveröffentlichtung und • Armotisierungszeitpunkt nicht ungeklärter Rechteinhaberschaft im Vorwege absehbar • Weniger künstlich gesteigerte • Nicht-Berücksichtigung der Transaktionskosten bei Quersubventionierung Lizenzierung (Mischkalkulation) • Verringerung der Gefahr der • aufwändige Planung und Nicht-Verwertung älterer Werke; Berechnungen erforderlich Chance der Wiederverwertung • Verringerte Investitions- steigt leistungen in neue Werke wegen • Regerer Wettbewerb aufgrund höherer Auswertungsrisiken kürzerer Auswertungszeiträume
  • 17. Schranken Schwerfällig Kleinteilig Geringe Zukunftsoffenheit abschließender Charakter der Schrankenkataloge Kaum Anpassungen an das digitale Zeitalter Vorschläge: Modernisierung der Schranken- bestimmungen in unterschiedlichen Ausprägungen
  • 19. Fokus 4: Privatkopie Pro weitere Beschränkung Contra weitere Beschränkung • Kein „Recht auf Privatkopie“ • Erschwerung des Zugangs / • Anpassung der Schranke an Verkürzung privaten Freiraums vollautomatische Privatkopier- • eigene Originale nicht immer Software und ausgelagerte vorhanden Kopiersysteme • Praktische Durchsetzungsdefizit • Weniger Privatkopien auf • Betroffenheit auch zukünftiger Sharehostern elektronischer Nutzungsformen • Rechtssicherheit auch aus • Wegfall der Vergütungen im Nutzersicht elektronischen Bereich • Gefahr für Technologie- wirtschaftsstandort • Elektronische Schutzmaß- nahmen sind bereits erlaubt
  • 21. Fokus 5: Nutzergenerierte Inhalte Contra neue Schranke Pro neue Schranke • In der Praxis bereits jetzt kaum • Europarechtlich bereits Verfolgung von Verstößen angedacht • Keine ernsthafte Bedrohung • Keine wirtschaftliche Konkurrenz • EU-Vorgaben wären zu ändern zu der professionellen • Bei Einführung: Risiko der Werkvermittlung massenhaften kommentarlosen • Verbesserung des Weiterverbreitung; faktisch ggf. Rechtsrahmens sozialer Beeinträchtigung der Kommunikation kommerziellen Auswertung • Keine Kriminalisierung von nicht- kommerziellen kreativen Nutzungen • Vergütungspflicht kann neue Einnahmequelle darstellen
  • 22. Fokus 6: Generalklauseln (insb. „Fair Use“)
  • 23. Fokus 6: Generalklauseln (insb. „Fair Use“) Contra Generalklauseln Pro Generalklauseln • Änderungen im nationalen und • Geringere Komplexität der EU-Recht notwendig Schrankensystematik • Hohe Rechtsunsicherheit, da • Bessere Verständlichkeit Fair-Use-Vorliegen im Einzelfall • Hohe Flexibilität und gerichtlich geklärt werden muss Zukunftsoffenheit • Prozesskostenrisiko • Innovationsfördernd • niedergeschriebene Schranken = • International: best practice- mehr Rechtssicherheit als offene Modell Generalklauseln • Ergänzung ergebnislos bei neuartigen Verwertungsanliegen
  • 24. Fokus 7: Unabdingbarkeit von Schranken
  • 25. Fokus 7: Unabdingbarkeit von Schranken Contra Unabdingbarkeit Pro Unabdingbarkeit • Eingriff in Vertragsautonomie • Verbesserter Verbraucherschutz • Unternehmerisch gerechtfertigte • Aufwertung der praktischen Beschränkungen bei digitalen Relevanz der Schranken- Gütern ausgehebelt bestimmungen • Schwächung der • Anpassung der Kontrollmechanismen inkl. Schrankenbestimmungen an technischer Schutzmaßnahmen elektronische Werke • Nichtberücksichtigung der Mischkalkulation zwischen Trägermedien und Digitalvertrieb
  • 27. Fokus 8: Angemessenheit Contra Anspruch Pro Anspruch • Höhere Urhebervergütungen • Verbände sind nicht durchgängig führen zu Gewinneinbußen auf zur Verhandlung angemessener Verwerterseite Vergütungen bereit • Vorsichtigeres Einkaufen neuer • Verwerterverbände sind rglm. Werke, negative Konsequenzen nicht berechtigt, branchen- für Kulturindustrie spezifische Vergütungsregeln auszuhandeln • (Subsidiär gedachte) gerichtliche Konfliktlösung als einer der wenigen Umsetzungswege
  • 28. Fokus 9: Vergütungsmodelle Vergütung Flächendeckende „Kulturflatrate“ Einzelvergütung
  • 29. „Einzelabrechnungsmodell“ Pro Einzelabrechnung Contra Einzelabrechnung • Wirtschaftlicher Wert der • Datenschutzrechtlich bedenklich Einzelnutzung bekannt • Verteuerung des Werkgenusses • Abrechnung auf Grundlage (im Vgl. zu Pauschalvergütung) tatsächlich erfolgter Nutzungen • Notwendigkeit • Erwirtschaftung höherer Erträge flächendeckenden Einsatzes technischer Schutzmaßnahmen; dadurch Erschwerung des Zugangs • Interoperabilitätsprobleme • Schwierige Implementation für Laienanbieter • Keine Vergütung für nur geringe Nutzung
  • 31. „Kulturflatrate “ Contra Kulturflatrate Pro Kulturflatrate • Neue faktische • Einfaches und gleichmäßig nutzungsunabhängige Gebühr wirkendes Modell • Schwindende Kaufanreize • Kostengünstige • Organisationsaufwand für Einsammlung, Erfassung und Einsammlung, Berechnung und Verteilung Verteilung; Bürokratiekosten • Kulturverbraucherfreundlich: • Realitätsnaher Werkzugang erfolgt Verteilungsschlüssel aufwendig einfach, schnell und zu ermitteln; (transaktions-) kostengünstig; Datenschutzbedenken kein DRM nötig • Ggf. Schwächung kleinerer • Ggf. signifikante neue Urheber Vergütungen • Vergütung auch für rechtswidrig angebotene Inhalte möglich • Entkriminalisierung der
  • 32. Fokus 9: Kollektive Rechtewahrnehmung
  • 33. Fokus 9: Kollektive Rechtewahrnehmung Contra kollektive Wahrnehmung Pro kollektive Wahrnehmung • Vakuum bereits durch • EU-Kommission sieht Zustand als Direktlizenzierung bei global wettbewerbsfeindlich an agierenden Unternehmen • EuGH kritisiert territoriale geschlossen Lizenzen • Organisatorischer Aufwand • Ggf. Wegbereiter neuer • Eingriff in gewachsene Zugangsöffnungen und Strukturen innovativer Vermittlungsmodelle • Eingriff in Vertragsautonomie • Leichterer Zugang zu Lizenzen • Skaleneffekte; Verbilligung der Lizenzen
  • 36. Fokus 10: Haftungserweiterung Pro Erweiterung Contra Erweiterung • Intermediär kennt als einziger • Schwächung der Verletzer und Nutzer Netzdienstleister • Effektive Rechtsdurchsetzung • Ggf. Beschränkung der • Rechtsverletzungen als Informationsfreiheit Teilkausalität des wirtschaftliche • Überschießende Selbstzensur; Erfolgs der Intermediäre „chilling effects“ • Wachsende Bedeutung und • Organisatorischer Aufwand; zunehmende soziale Kosten und Kostenumlage Verantwortlichkeit • Faktische Verhinderung • Verhaltenspflicht zur automatik-basierter Missbrauchsabwehr Geschäftsmodelle • Verlagerung der Rechts- durchsetzung ins Private
  • 38. Fokus 11: Abmahnungen Contra Begrenzung Pro Begrenzung • Abschreckungseffekt wird • Verbraucherfreundlichere verringert Abmahnregelung • Ggf. Unterdeckung der • Nachvollziehbare Kosten tatsächlich anfallenden Kosten • Rechtssicherheit für Abmahner • Symbolische Schwächung der und Abgemahnte Rechtsdurchsetzung
  • 39. Fokus 12: Netzsperren / Access Blocking
  • 40. Fokus 12: Netzsperren / Access Blocking Pro Netzsperren Contra Netzsperren • Effektives Mittel gegen illegale • Einschränkung der Freiheit des Anbieter (bessere Erreichbarkeit Netzes des Intermediärs, schnelle • Eingriff in die offene Umsetzung, breite Wirkung) Infrastruktur des Netzes • Signal- und • Ggf. Beschränkung zum Zugang Abschreckungswirkung von Inhalten (unschuldiger) Dritter • Faktische Umgehbarkeit • Kenntnis der Beobachtung/Ermittlung • Schneller Ersatz durch neue illegale Angebote • Bedenken bzgl. Rechtsstaat- lichkeit
  • 41. Fokus 13: Graduated Response Modelle
  • 42. Fokus 13: Graduated Response Modelle Pro 3 Strikes Contra 3 Strikes • Vorbehördliche/vorgerichtliche • Überwachung über Deep Packet Ermittlung und Inspection: Eingriff in Sanktionierung, Entlastung von verfassungsrechtlich geschützte Behörden und Gerichten Kommunikationssphäre • Effektives Schaffen von • Rechtsstaatliche Probleme bei „Awareness“ Warnungen nur aufgrund von • Datenschutzfreundliche Hinweisen Privater Ausgestaltung möglich • Bei Abschaltung: Eingriff in Grundrechte des Nutzers • Frage der praktischen Durchsetzbarkeit eines Internetzugangsentzugs
  • 43. Ausblick Funktionswandel? Regulatorische Interessendurchsetzung Entwicklungspfade & Protestkultur Explosion unterschiedlicher Interessenausprägungen Aushandlungsprozesse