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Die Umstellung auf
den SEPA-Zahlungsverkehr
Ihre Berliner Sparkasse begleitet Sie als zuverlässiger Partner

Ort, Datum

SEPA
27.09.2013
SEPA – Single Euro Payments Area:
Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum in Europa
Definition

Ziele

Partner

SEPA ist der einheitliche
Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem inländische
und grenzüberschreitende
Zahlungen in Euro nach
gleichen Regeln behandelt
werden.

SEPA ermöglicht grenzenloses Bezahlen in ganz
Europa durch die Nutzung
einheitlicher Zahlungsverkehrsinstrumente und
Standards.
Bargeldlose Zahlungen
sollen damit in 33 Staaten
Europas so einfach, sicher
und effizient getätigt
werden wie bereits die
heutigen Inlandszahlungen.

Ihre Berliner Sparkasse
unterstützt Sie
als Kunden bei der
Umsetzung der SEPA
und bietet Ihnen neue,
zukunftsorientierte
SEPA-Produkte an.

SEPA
27.09.2013
Der neue europäische Zahlungsverkehrsraum
umfasst mit Deutschland 33 Teilnehmerstaaten
Land
Belgien

Malta

Bulgarien

Monaco

Dänemark

Niederlande

Deutschland

Norwegen

Estland

Österreich

Finnland

Polen

Frankreich

Portugal

Griechenland

Rumänien

Großbritannien

Schweiz

Irland

Schweden

Island

Spanien

Italien

Slowenien

Kroatien

Slowakei

Liechtenstein

Tschechische Republik

Litauen
Teilnehmende Länder

Land

Ungarn

Luxemburg

Zypern

Lettland
SEPA
27.09.2013
IBAN und BIC – Die neue Kontokennung
IBAN

BIC

– International Bank Account Number/
Internationale Bankkontonummer
– Besteht in Deutschland aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl
sowie der Kontonummer und hat 22 Stellen

– Business Identifier Code/Internationale
Bankleitzahl
– Besteht aus 8 oder 11 Stellen.
– Enthält in Kurzform den Institutsnamen,
das Land, den Ort und ggf. die Filiale/
das angeschlossene Institut
(z. B. BELADEBE bzw. BELADEBEXXX)

Beispiel:
Länderkenn- Prüfziffer
zeichen
2-stellig
DE

!

87

Bankleitzahl
8-stelllig

Kontonummer des
Kunden 10-stelllig
(ggf. mit Vornullen)

12345678

0012343121

IBAN und BIC sind auf Ihren Kontoauszügen, im Online-Banking
und auch auf neuen SparkassenCards zu finden
SEPA
27.09.2013
Der EU-Gesetzgeber schreibt Abschaltung nationaler
Euro-Zahlverfahren zum 01.02.2014 vor

31.03.2012

01.02.2014

– Für die 17 Länder mit EuroLandeswährung ist die
Erreichbarkeit für SEPAÜberweisungen und SEPABasis-Lastschriften gesetzlich
vorgeschrieben. Darüber
hinaus sind viele
Zahlungsdienstleister
in den weiteren 16 Ländern
des SEPA-Raumes bereits
erreichbar

– Kunden und Zahlungsdienstleister in
Deutschland müssen SEPA-ready sein
– Die nationalen Euro-Zahlverfahren für
Überweisungen und Lastschriften werden
abgeschaltet und durch die SEPA-Zahlverfahren
ersetzt
– Für inländische SEPA-Zahlungen ist die Angabe
der IBAN ausreichend (BIC ist optional)

SEPA
27.09.2013
Die Merkmale der SEPA-Überweisung auf einen Blick
1.

IBAN und ggf. BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl

2.

Auftragswährung ist immer Euro

3.

Für inländische und grenzüberschreitende europäische Zahlungen

4.

Europaweite Gutschrift auf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstages

5.

Überweisungen werden in voller Original-Betragshöhe ausgeführt

6.

Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts

7.

XML-basiertes SEPA-Datenformat statt DTAUS
SEPA
27.09.2013
Europaweit Geldeinzüge tätigen:
Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren im Überblick (I)


Die SEPA-Lastschriftverfahren ermöglichen
inländische und grenzüberschreitende
Lastschrifteinzüge in Euro.



Der Zahlungsempfänger benötigt vom
Zahlungspflichtigen ein SEPA-Lastschriftmandat (Originalunterschrift erforderlich).



Das Lastschriftmandat ist eine Ermächtigung für den Zahlungsempfänger, fällige
Beträge einzuziehen und eine Weisung an
die Bank des Zahlungspflichtigen Lastschriften einzulösen.



Ein exaktes Fälligkeitsdatum zur
Einlösung der Lastschrift muss angegeben
werden.



Vor einem geplanten Einzug ist eine
schriftliche Vorabinformation des
Zahlungsempfängers an den
Zahlungspflichtigen erforderlich (z. B. durch
einen Vertrag oder eine Rechnung).

SEPA
27.09.2013
Europaweit Geldeinzüge tätigen:
Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren im Überblick (II)


Festgelegte Vorlagefristen müssen
bei der Einreichung der Lastschrift
beachtet werden (5 Geschäftstage bei Erst-/Einmalund 2 Geschäftstage bei Folgelastschriften).



Ein Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen
ohne Angabe von Gründen besteht innerhalb von
8 Wochen nach Belastung.



Erfolgt eine Belastung ohne gültiges SEPALastschriftmandat, beträgt der Erstattungsanspruch
des Zahlungspflichtigen bis zu 13 Monate nach der
Belastungsbuchung.



Der Einreicher benötigt eine
Gläubiger-Identifikationsnummer.



Das XML-basierte SEPA-Datenformat
wird genutzt (statt DTAUS-Format).



Die Einreichung erfolgt ausschließlich
beleglos (online).

SEPA
27.09.2013
Frühe Finalität bei Lastschriftzahlungen:
Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren
Die SEPA-Firmen-Lastschrift
hat folgende Besonderheiten:



Der Zahlungspflichtige
verzichtet auf seinen
Erstattungsanspruch.



Verbraucher sind als
Zahlungspflichtige nicht
zugelassen.



Die Vorlagefrist bei der
Zahlstelle beträgt einheitlich
einen Tag.



Der Zahlungspflichtige muss
vor der ersten Einlösung das
Mandat bei seinem Kreditinstitut bestätigen
(Mitteilung relevanter Mandatsdaten bzw. Kopie des Mandats).
SEPA
27.09.2013
Die SEPA-Lastschrift:
Das Lastschriftmandat als grundlegende Neuerung

Das SEPA-Lastschriftmandat…
– ermächtigt den Zahlungsempfänger,
den fälligen Betrag vom Konto des
Zahlungspflichtigen einzuziehen
– weist die Bank des Zahlungspflichtigen zur Einlösung
der Lastschrift an
– ist Voraussetzung für den Einzug von
SEPA-Lastschriften und muss vom
Zahlungspflichtigen eingeholt werden
– enthält Information zu Rückgaberechten

– gilt grundsätzlich unbefristet,
es sei denn:
– der Zahlungspflichtige widerruft
das Mandat oder
– das Mandat verfällt 36 Monate
nach erstem bzw. letztem Einzug
bei Nichtnutzung

– ist im Original durch den Zahlungsempfänger mindestens 14 Monate nach
dem letzten Einzug in der gesetzlich
vorgeschrieben Form aufzubewahren

!

– ist vom Zahlungspflichtigen zu
unterschreiben (kein E-Mandat!)

SEPA
27.09.2013
Das SEPA-Lastschriftmandat
Einfache Kontrolle durch neue Identifikationsmerkmale


Die Gläubiger-Identifikationsnummer (kurz Gläubiger-ID) dient der Identifikation
eines Lastschrifteinreichers unabhängig von seiner Bankverbindung. Sie setzt sich
wie folgt zusammen:
ISOLändercode
DE

Prüfziffer
02

Geschäftsbereichskennung
ZZZ

Nationales Identifikationsmerkmal
01234567890

Quelle: Deutsche Bundesbank

– Sie kann ausschließlich bei der Deutschen Bundesbank im Internet beantragt werden:
http://glaeubiger-id.bundesbank.de
– Die Länge beträgt in Deutschland immer 18 Stellen
– Die Geschäftsbereichskennung ist vom Zahlungsempfänger frei belegbar
(Vorbelegung ZZZ)



Die Mandatsreferenz dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung
eines SEPA-Mandats.
– Sie wird vom Lastschrifteinreicher individuell für jedes SEPA-Mandat vergeben
– Die Länge beträgt maximal 35 Zeichen
– Der Aufbau kann vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden
(z. B. Vertrags-/Kundennummer)
SEPA
27.09.2013
Bereits bestehende Einzugsermächtigungen können
als SEPA-Basis-Lastschriftmandate weitergenutzt werden
Mit der Änderung der „Bedingungen für die Zahlungen mittels Lastschrift
im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren“ zum 09.07.2012 ist der Grundstein
für die Weiternutzung von bereits erteilten deutschen Einzugsermächtigungen
als SEPA-Lastschrift-Mandat gelegt.
Bei bestehenden Einzugsermächtigungen müssen Sie als Lastschrifteinreicher
nur noch folgende ergänzende Aktivitäten durchführen:



Eine Inkassovereinbarung für die Nutzung von SEPA-Basis-Lastschriften mit Ihrer Berliner
Sparkasse abschließen.



Eine Mandatsreferenz für jedes Lastschriftmandat vergeben und in die Kundenstammdaten einpflegen.



Den Zahlungspflichtigen vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug über die Gläubiger-ID,
die Mandatsreferenz und den SEPA-Umstellungstermin informieren.

SEPA
27.09.2013
Für bereits bestehende Abbuchungsaufträge werden
neue Mandate benötigt
Bisherige Abbuchungsaufträge können nicht für den Einzug von
SEPA-Lastschriften weitergenutzt werden.

Wenn der Zahlungsempfänger weiterhin Lastschriften ohne Erstattungsrecht
des Zahlungspflichtigen einziehen will, muss…



der Zahlungsempfänger ein neues SEPA-Firmenlastschrift-Mandat vom
Zahlungspflichtigen einholen



der Zahlungspflichtige die Erteilung dieses SEPA-Firmen-Lastschriftmandats vor
dem ersten Einzug bei seinem Institut bestätigen

!

SEPA-Firmen-Lastschriften sind für Verbraucher als Zahlungspflichtige nicht
zugelassen, da sie kein Erstattungsrecht beinhalten. Mit Verbrauchern
können nur SEPA-Basis-Lastschriften vereinbart werden
SEPA
27.09.2013
Zur strukturierten Umsetzung der SEPA-Migration
sollte rechtzeitig ein Projekt aufgesetzt werden
Wichtige Handlungsfelder:



Eigene IBAN und BIC auf Geschäftsunterlagen/Rechnungen angeben



Kundenstammdaten, Verträge und Formulare auf IBAN und BIC umstellen



Organisation und Abläufe anpassen



Software (Finanzbuchhaltung, Electronic Banking…) an SEPA-Datenformat*
anpassen



Alle relevanten Fristen (Einreichung und Rückgabe) beachten



Zahlungen möglichst beleglos einreichen



Eigene Kunden rechtzeitig über Änderungen informieren

!

Zum Umrechnen von Kontonummer/BLZ in IBAN und BIC stellt Ihnen Ihre
Berliner Sparkasse Konvertierungstools zur Verfügung

* ISO 20022 XML-Standard
SEPA
27.09.2013
Zur Umstellung auf die SEPA-Lastschrift
sind weitere Handlungen erforderlich


Entscheidung, ob SEPA-Basis- und/oder Firmen-Lastschrift genutzt werden soll



Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen



SEPA-Inkassovereinbarung mit eigenem Kreditinstitut abschließen



Mandatsverwaltung organisieren (Mandatsgestaltung, Einholung der Mandate,
Archivierung, Verträge, Abläufe im Unternehmen)

!

Die Berliner Sparkasse bietet umfangreiches Informationsmaterial sowie
Checklisten zum Download an: www.berliner-sparkasse.de/sepa-mittelstand
SEPA
27.09.2013
Zahlreiche Informationen sind jetzt schon erhältlich

www.berliner-sparkasse.de/sepa-mittelstand

www.sepadeutschland.de
SEPA
27.09.2013
Fazit
Durch den gesetzlich vorgeschriebenen Migrations-Endtermin
zum 01.02.2014 stehen insbesondere Vereine vor der Herausforderung,
die SEPA-Umstellung erfolgreich und rechtzeitig zu meistern.

Ihre Berliner Sparkasse begleitet Sie gern als zuverlässiger
Partner bei Ihrer SEPA-Migration und hält zahlreiche
Unterstützungsmöglichkeiten für Sie bereit.

!

Es gilt: Nur die frühzeitige Ermittlung des erforderlichen Anpassungs-bedarfs
und die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen sichert eine reibungslose
SEPA-Migration
SEPA
27.09.2013
Ansprechpartner

Matthias Bieberstein
Senior Referent
Vertriebssteuerung Firmenkunden
Badensche Str. 23
10715 Berlin

Tel.: +49 30 8598 3396
matthias.bieberstein@berliner-sparkasse.de

SEPA
27.09.2013
Vielen Dank für
Ihre Aufmerksamkeit.

SEPA
27.09.2013
Berliner Sparkasse.
Gut für Deutschland.
Und Europa.

SEPA
27.09.2013
Zusatzinformationen

SEPA
27.09.2013
Das neue SEPA-Datenformat


Ist der Datensatz für die SEPA-Lastschrift
und die SEPA-Überweisung



XML als Syntax
(ISO-Standard 20022)



Ab 01.02.2014 dürfen Zahlungen ausschließlich in diesem
Datenformat eingereicht und verarbeitet werden

+

Standardkonform und damit zukunftssicher durch Spezifikationen
des European Payments Council bzw. der Deutschen Kreditwirtschaft

+

Marktgängige Electronic Banking-Produkte unterstützen bereits
die SEPA-Zahlungen (z.B. SFirm 2.5) bzw. werden derzeit fit gemacht

+

!

Einreichung in nur einer Datei für:
– Mehrere Konten und/oder
– Ausführungs- bzw. Fälligkeitstermine und/oder
– Erst-, Folge- und Einmallastschriften

Unser Service für Sie: Kostenloser Download der SEPA-DatenformatSpezifikation unter: www.berliner-sparkasse.de/sepa-mittelstand
SEPA
27.09.2013
Vergleich
SEPA-Basis-/ SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren

SEPA-Basis-Lastschrift

SEPA-Firmen-Lastschrift

Nutzungsmöglichkeit

National und grenzüberschreitend (in
EUR)

National und grenzüberschreitend (in
EUR)

Vorlage der Lastschrift
bei Bank des ZP

2 bzw. 5 Tage vor Fälligkeit

1 Tag vor Fälligkeit

Bestätigung der Mandatserteilung durch den ZP
gegenüber Zahlstelle

Nicht erforderlich

Erforderlich (in der mit dem Kunden
vereinbarten Art und Weise)

Erstattungsanspruch
des ZP für autorisierte
Zahlungen

8 Wochen

Ausgeschlossen (durch Verzicht)

Erstattungsanspruch
des ZP für nicht autorisierte
Zahlungen

13 Monate

Nicht relevant (durch Bestätigung
gegenüber der Zahlstelle)

Rückgabefrist Zahlstelle

Spätestens 5 Tage nach Fälligkeit

Spätestens 2 Tage nach Fälligkeit

Kundenkennung

IBAN und ggf. BIC
(BIC ab 2014 bzw. 2016 optional)

IBAN und ggf. BIC
(BIC ab 2014 bzw. 2016 optional)

SEPA
27.09.2013
Vergleich: SEPA-Basis-Lastschriftverfahren
und deutsches Einzugsermächtigungsverfahren

SEPA-Basis-Lastschrift

Einzugsermächtigungsverfahren

Nutzungsmöglichkeit

National und grenzüberschreitend (in
Euro)

National
(in Euro)

Festes Fälligkeitsdatum

Ja

Nein (bei Sicht)

Erstattungsanspruch des
Zahlungspflichtigen

8 Wochen ab Belastung

8 Wochen ab Belastung*

Eindeutige Identifikation
des Mandats

Ja
(Gläubiger-ID und Mandatsreferenz)

Nein

Kundenkennung

IBAN und ggf. BIC
(BIC ab 2014 bzw. 2016 optional)

Kontonummer und BLZ

Geltungsdauer des Mandats

Unbefristet, aber Mandatsverfall
nach 36 Monaten bei Nichtnutzung

Unbefristet, bis auf Widerruf

Aufbewahrung des
Originalmandats

Beim Zahlungsempfänger

Beim Zahlungsempfänger

* Ab 09.07.2012 mit Änderung der Lastschriftbedingungen

SEPA
27.09.2013
Vergleich: SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren
und deutsches Abbuchungsauftragsverfahren

SEPA-Firmen-Lastschrift

Abbuchungsauftragsverfahren

Nutzungsmöglichkeit

National und grenzüberschreitend (in
Euro), nicht für Verbraucher

National
(in Euro)

Festes Fälligkeitsdatum

Ja

Nein (bei Sicht)

Erstattungsanspruch des
Zahlungspflichtigen

Nein

Nein

Eindeutige Identifikation
des Mandats

Ja
(Gläubiger-ID und Mandatsreferenz)

Nein

Kundenkennung

IBAN und ggf. BIC
(BIC ab 2014 bzw. 2016 optional)

Kontonr. und BLZ

Bestätigung Mandatserteilung
gegenüber Zahlstelle und
Aufbewahrung des
Originalmandats

Bestätigung vor Einlösung erforderlich, Originalmandat verbleibt
beim Zahlungsempfänger

Abbuchungsauftrag wird unmittelbar
an Zahlstelle erteilt
und dort verwahrt

SEPA
27.09.2013
Unsere Empfehlung für Firmenkunden:
Firmenkundenbroschüre mit Handlungsempfehlungen
Informationen zu SEPA



Die SEPA-Zahlverfahren



Änderungen und Termine



Handlungsbedarf und -empfehlungen

!

Die Broschüre finden Sie zum kostenlosen Download auf
www.berliner-sparkasse.de/sepa-mittelstand
SEPA
27.09.2013

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SEPA Informationen aus dem Fundraising Frühstück

  • 1. Die Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr Ihre Berliner Sparkasse begleitet Sie als zuverlässiger Partner Ort, Datum SEPA 27.09.2013
  • 2. SEPA – Single Euro Payments Area: Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum in Europa Definition Ziele Partner SEPA ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro nach gleichen Regeln behandelt werden. SEPA ermöglicht grenzenloses Bezahlen in ganz Europa durch die Nutzung einheitlicher Zahlungsverkehrsinstrumente und Standards. Bargeldlose Zahlungen sollen damit in 33 Staaten Europas so einfach, sicher und effizient getätigt werden wie bereits die heutigen Inlandszahlungen. Ihre Berliner Sparkasse unterstützt Sie als Kunden bei der Umsetzung der SEPA und bietet Ihnen neue, zukunftsorientierte SEPA-Produkte an. SEPA 27.09.2013
  • 3. Der neue europäische Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 33 Teilnehmerstaaten Land Belgien Malta Bulgarien Monaco Dänemark Niederlande Deutschland Norwegen Estland Österreich Finnland Polen Frankreich Portugal Griechenland Rumänien Großbritannien Schweiz Irland Schweden Island Spanien Italien Slowenien Kroatien Slowakei Liechtenstein Tschechische Republik Litauen Teilnehmende Länder Land Ungarn Luxemburg Zypern Lettland SEPA 27.09.2013
  • 4. IBAN und BIC – Die neue Kontokennung IBAN BIC – International Bank Account Number/ Internationale Bankkontonummer – Besteht in Deutschland aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl sowie der Kontonummer und hat 22 Stellen – Business Identifier Code/Internationale Bankleitzahl – Besteht aus 8 oder 11 Stellen. – Enthält in Kurzform den Institutsnamen, das Land, den Ort und ggf. die Filiale/ das angeschlossene Institut (z. B. BELADEBE bzw. BELADEBEXXX) Beispiel: Länderkenn- Prüfziffer zeichen 2-stellig DE ! 87 Bankleitzahl 8-stelllig Kontonummer des Kunden 10-stelllig (ggf. mit Vornullen) 12345678 0012343121 IBAN und BIC sind auf Ihren Kontoauszügen, im Online-Banking und auch auf neuen SparkassenCards zu finden SEPA 27.09.2013
  • 5. Der EU-Gesetzgeber schreibt Abschaltung nationaler Euro-Zahlverfahren zum 01.02.2014 vor 31.03.2012 01.02.2014 – Für die 17 Länder mit EuroLandeswährung ist die Erreichbarkeit für SEPAÜberweisungen und SEPABasis-Lastschriften gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus sind viele Zahlungsdienstleister in den weiteren 16 Ländern des SEPA-Raumes bereits erreichbar – Kunden und Zahlungsdienstleister in Deutschland müssen SEPA-ready sein – Die nationalen Euro-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften werden abgeschaltet und durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt – Für inländische SEPA-Zahlungen ist die Angabe der IBAN ausreichend (BIC ist optional) SEPA 27.09.2013
  • 6. Die Merkmale der SEPA-Überweisung auf einen Blick 1. IBAN und ggf. BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl 2. Auftragswährung ist immer Euro 3. Für inländische und grenzüberschreitende europäische Zahlungen 4. Europaweite Gutschrift auf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstages 5. Überweisungen werden in voller Original-Betragshöhe ausgeführt 6. Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts 7. XML-basiertes SEPA-Datenformat statt DTAUS SEPA 27.09.2013
  • 7. Europaweit Geldeinzüge tätigen: Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren im Überblick (I)  Die SEPA-Lastschriftverfahren ermöglichen inländische und grenzüberschreitende Lastschrifteinzüge in Euro.  Der Zahlungsempfänger benötigt vom Zahlungspflichtigen ein SEPA-Lastschriftmandat (Originalunterschrift erforderlich).  Das Lastschriftmandat ist eine Ermächtigung für den Zahlungsempfänger, fällige Beträge einzuziehen und eine Weisung an die Bank des Zahlungspflichtigen Lastschriften einzulösen.  Ein exaktes Fälligkeitsdatum zur Einlösung der Lastschrift muss angegeben werden.  Vor einem geplanten Einzug ist eine schriftliche Vorabinformation des Zahlungsempfängers an den Zahlungspflichtigen erforderlich (z. B. durch einen Vertrag oder eine Rechnung). SEPA 27.09.2013
  • 8. Europaweit Geldeinzüge tätigen: Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren im Überblick (II)  Festgelegte Vorlagefristen müssen bei der Einreichung der Lastschrift beachtet werden (5 Geschäftstage bei Erst-/Einmalund 2 Geschäftstage bei Folgelastschriften).  Ein Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen ohne Angabe von Gründen besteht innerhalb von 8 Wochen nach Belastung.  Erfolgt eine Belastung ohne gültiges SEPALastschriftmandat, beträgt der Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen bis zu 13 Monate nach der Belastungsbuchung.  Der Einreicher benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer.  Das XML-basierte SEPA-Datenformat wird genutzt (statt DTAUS-Format).  Die Einreichung erfolgt ausschließlich beleglos (online). SEPA 27.09.2013
  • 9. Frühe Finalität bei Lastschriftzahlungen: Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren Die SEPA-Firmen-Lastschrift hat folgende Besonderheiten:  Der Zahlungspflichtige verzichtet auf seinen Erstattungsanspruch.  Verbraucher sind als Zahlungspflichtige nicht zugelassen.  Die Vorlagefrist bei der Zahlstelle beträgt einheitlich einen Tag.  Der Zahlungspflichtige muss vor der ersten Einlösung das Mandat bei seinem Kreditinstitut bestätigen (Mitteilung relevanter Mandatsdaten bzw. Kopie des Mandats). SEPA 27.09.2013
  • 10. Die SEPA-Lastschrift: Das Lastschriftmandat als grundlegende Neuerung Das SEPA-Lastschriftmandat… – ermächtigt den Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen – weist die Bank des Zahlungspflichtigen zur Einlösung der Lastschrift an – ist Voraussetzung für den Einzug von SEPA-Lastschriften und muss vom Zahlungspflichtigen eingeholt werden – enthält Information zu Rückgaberechten – gilt grundsätzlich unbefristet, es sei denn: – der Zahlungspflichtige widerruft das Mandat oder – das Mandat verfällt 36 Monate nach erstem bzw. letztem Einzug bei Nichtnutzung – ist im Original durch den Zahlungsempfänger mindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug in der gesetzlich vorgeschrieben Form aufzubewahren ! – ist vom Zahlungspflichtigen zu unterschreiben (kein E-Mandat!) SEPA 27.09.2013
  • 11. Das SEPA-Lastschriftmandat Einfache Kontrolle durch neue Identifikationsmerkmale  Die Gläubiger-Identifikationsnummer (kurz Gläubiger-ID) dient der Identifikation eines Lastschrifteinreichers unabhängig von seiner Bankverbindung. Sie setzt sich wie folgt zusammen: ISOLändercode DE Prüfziffer 02 Geschäftsbereichskennung ZZZ Nationales Identifikationsmerkmal 01234567890 Quelle: Deutsche Bundesbank – Sie kann ausschließlich bei der Deutschen Bundesbank im Internet beantragt werden: http://glaeubiger-id.bundesbank.de – Die Länge beträgt in Deutschland immer 18 Stellen – Die Geschäftsbereichskennung ist vom Zahlungsempfänger frei belegbar (Vorbelegung ZZZ)  Die Mandatsreferenz dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. – Sie wird vom Lastschrifteinreicher individuell für jedes SEPA-Mandat vergeben – Die Länge beträgt maximal 35 Zeichen – Der Aufbau kann vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden (z. B. Vertrags-/Kundennummer) SEPA 27.09.2013
  • 12. Bereits bestehende Einzugsermächtigungen können als SEPA-Basis-Lastschriftmandate weitergenutzt werden Mit der Änderung der „Bedingungen für die Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren“ zum 09.07.2012 ist der Grundstein für die Weiternutzung von bereits erteilten deutschen Einzugsermächtigungen als SEPA-Lastschrift-Mandat gelegt. Bei bestehenden Einzugsermächtigungen müssen Sie als Lastschrifteinreicher nur noch folgende ergänzende Aktivitäten durchführen:  Eine Inkassovereinbarung für die Nutzung von SEPA-Basis-Lastschriften mit Ihrer Berliner Sparkasse abschließen.  Eine Mandatsreferenz für jedes Lastschriftmandat vergeben und in die Kundenstammdaten einpflegen.  Den Zahlungspflichtigen vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug über die Gläubiger-ID, die Mandatsreferenz und den SEPA-Umstellungstermin informieren. SEPA 27.09.2013
  • 13. Für bereits bestehende Abbuchungsaufträge werden neue Mandate benötigt Bisherige Abbuchungsaufträge können nicht für den Einzug von SEPA-Lastschriften weitergenutzt werden. Wenn der Zahlungsempfänger weiterhin Lastschriften ohne Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen einziehen will, muss…  der Zahlungsempfänger ein neues SEPA-Firmenlastschrift-Mandat vom Zahlungspflichtigen einholen  der Zahlungspflichtige die Erteilung dieses SEPA-Firmen-Lastschriftmandats vor dem ersten Einzug bei seinem Institut bestätigen ! SEPA-Firmen-Lastschriften sind für Verbraucher als Zahlungspflichtige nicht zugelassen, da sie kein Erstattungsrecht beinhalten. Mit Verbrauchern können nur SEPA-Basis-Lastschriften vereinbart werden SEPA 27.09.2013
  • 14. Zur strukturierten Umsetzung der SEPA-Migration sollte rechtzeitig ein Projekt aufgesetzt werden Wichtige Handlungsfelder:  Eigene IBAN und BIC auf Geschäftsunterlagen/Rechnungen angeben  Kundenstammdaten, Verträge und Formulare auf IBAN und BIC umstellen  Organisation und Abläufe anpassen  Software (Finanzbuchhaltung, Electronic Banking…) an SEPA-Datenformat* anpassen  Alle relevanten Fristen (Einreichung und Rückgabe) beachten  Zahlungen möglichst beleglos einreichen  Eigene Kunden rechtzeitig über Änderungen informieren ! Zum Umrechnen von Kontonummer/BLZ in IBAN und BIC stellt Ihnen Ihre Berliner Sparkasse Konvertierungstools zur Verfügung * ISO 20022 XML-Standard SEPA 27.09.2013
  • 15. Zur Umstellung auf die SEPA-Lastschrift sind weitere Handlungen erforderlich  Entscheidung, ob SEPA-Basis- und/oder Firmen-Lastschrift genutzt werden soll  Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen  SEPA-Inkassovereinbarung mit eigenem Kreditinstitut abschließen  Mandatsverwaltung organisieren (Mandatsgestaltung, Einholung der Mandate, Archivierung, Verträge, Abläufe im Unternehmen) ! Die Berliner Sparkasse bietet umfangreiches Informationsmaterial sowie Checklisten zum Download an: www.berliner-sparkasse.de/sepa-mittelstand SEPA 27.09.2013
  • 16. Zahlreiche Informationen sind jetzt schon erhältlich www.berliner-sparkasse.de/sepa-mittelstand www.sepadeutschland.de SEPA 27.09.2013
  • 17. Fazit Durch den gesetzlich vorgeschriebenen Migrations-Endtermin zum 01.02.2014 stehen insbesondere Vereine vor der Herausforderung, die SEPA-Umstellung erfolgreich und rechtzeitig zu meistern. Ihre Berliner Sparkasse begleitet Sie gern als zuverlässiger Partner bei Ihrer SEPA-Migration und hält zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten für Sie bereit. ! Es gilt: Nur die frühzeitige Ermittlung des erforderlichen Anpassungs-bedarfs und die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen sichert eine reibungslose SEPA-Migration SEPA 27.09.2013
  • 18. Ansprechpartner Matthias Bieberstein Senior Referent Vertriebssteuerung Firmenkunden Badensche Str. 23 10715 Berlin Tel.: +49 30 8598 3396 matthias.bieberstein@berliner-sparkasse.de SEPA 27.09.2013
  • 19. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. SEPA 27.09.2013
  • 20. Berliner Sparkasse. Gut für Deutschland. Und Europa. SEPA 27.09.2013
  • 22. Das neue SEPA-Datenformat  Ist der Datensatz für die SEPA-Lastschrift und die SEPA-Überweisung  XML als Syntax (ISO-Standard 20022)  Ab 01.02.2014 dürfen Zahlungen ausschließlich in diesem Datenformat eingereicht und verarbeitet werden + Standardkonform und damit zukunftssicher durch Spezifikationen des European Payments Council bzw. der Deutschen Kreditwirtschaft + Marktgängige Electronic Banking-Produkte unterstützen bereits die SEPA-Zahlungen (z.B. SFirm 2.5) bzw. werden derzeit fit gemacht + ! Einreichung in nur einer Datei für: – Mehrere Konten und/oder – Ausführungs- bzw. Fälligkeitstermine und/oder – Erst-, Folge- und Einmallastschriften Unser Service für Sie: Kostenloser Download der SEPA-DatenformatSpezifikation unter: www.berliner-sparkasse.de/sepa-mittelstand SEPA 27.09.2013
  • 23. Vergleich SEPA-Basis-/ SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Nutzungsmöglichkeit National und grenzüberschreitend (in EUR) National und grenzüberschreitend (in EUR) Vorlage der Lastschrift bei Bank des ZP 2 bzw. 5 Tage vor Fälligkeit 1 Tag vor Fälligkeit Bestätigung der Mandatserteilung durch den ZP gegenüber Zahlstelle Nicht erforderlich Erforderlich (in der mit dem Kunden vereinbarten Art und Weise) Erstattungsanspruch des ZP für autorisierte Zahlungen 8 Wochen Ausgeschlossen (durch Verzicht) Erstattungsanspruch des ZP für nicht autorisierte Zahlungen 13 Monate Nicht relevant (durch Bestätigung gegenüber der Zahlstelle) Rückgabefrist Zahlstelle Spätestens 5 Tage nach Fälligkeit Spätestens 2 Tage nach Fälligkeit Kundenkennung IBAN und ggf. BIC (BIC ab 2014 bzw. 2016 optional) IBAN und ggf. BIC (BIC ab 2014 bzw. 2016 optional) SEPA 27.09.2013
  • 24. Vergleich: SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und deutsches Einzugsermächtigungsverfahren SEPA-Basis-Lastschrift Einzugsermächtigungsverfahren Nutzungsmöglichkeit National und grenzüberschreitend (in Euro) National (in Euro) Festes Fälligkeitsdatum Ja Nein (bei Sicht) Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen 8 Wochen ab Belastung 8 Wochen ab Belastung* Eindeutige Identifikation des Mandats Ja (Gläubiger-ID und Mandatsreferenz) Nein Kundenkennung IBAN und ggf. BIC (BIC ab 2014 bzw. 2016 optional) Kontonummer und BLZ Geltungsdauer des Mandats Unbefristet, aber Mandatsverfall nach 36 Monaten bei Nichtnutzung Unbefristet, bis auf Widerruf Aufbewahrung des Originalmandats Beim Zahlungsempfänger Beim Zahlungsempfänger * Ab 09.07.2012 mit Änderung der Lastschriftbedingungen SEPA 27.09.2013
  • 25. Vergleich: SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren und deutsches Abbuchungsauftragsverfahren SEPA-Firmen-Lastschrift Abbuchungsauftragsverfahren Nutzungsmöglichkeit National und grenzüberschreitend (in Euro), nicht für Verbraucher National (in Euro) Festes Fälligkeitsdatum Ja Nein (bei Sicht) Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen Nein Nein Eindeutige Identifikation des Mandats Ja (Gläubiger-ID und Mandatsreferenz) Nein Kundenkennung IBAN und ggf. BIC (BIC ab 2014 bzw. 2016 optional) Kontonr. und BLZ Bestätigung Mandatserteilung gegenüber Zahlstelle und Aufbewahrung des Originalmandats Bestätigung vor Einlösung erforderlich, Originalmandat verbleibt beim Zahlungsempfänger Abbuchungsauftrag wird unmittelbar an Zahlstelle erteilt und dort verwahrt SEPA 27.09.2013
  • 26. Unsere Empfehlung für Firmenkunden: Firmenkundenbroschüre mit Handlungsempfehlungen Informationen zu SEPA  Die SEPA-Zahlverfahren  Änderungen und Termine  Handlungsbedarf und -empfehlungen ! Die Broschüre finden Sie zum kostenlosen Download auf www.berliner-sparkasse.de/sepa-mittelstand SEPA 27.09.2013