Im Rahmen von Wheelmap.org gaben Raul Krauthausen und der Architekt André Burkhardt einen Vortrag für Architekturstudenten zum Thema “Barrierefreiheit”.
Diese Vorlesung haben wir aufgezeichnet und stellen sie jedem zur Verfügung, der sich für das Thema interessiert.
Denn bis heute wird das Thema der Barrierefreiheit von Bundesland zu Bundesland mit stark unterschiedlicher Relevanz an deutschen Hochschulen behandelt. Große Teile von frisch ausgebildeten Hochschulabsolventen in Deutschland haben so weder das Problembewusstsein für Barrieren noch fachliche Kenntnisse zu entsprechenden Normen.
Durch das Projekt werden künftige Architekten für Barrieren sensibilisiert. Die Schaffung eines Problembewusstseins und die Stärkung ihres Verantwortungsbewusstseins können in Zukunft schon bei der Planung Barrieren abgebaut werden.
Die Videos sollen ein Gedankenanstoß zur barrierefreien Planung sein und stehen unter einen freien CC-Lizenz (mit Namensnennung) zur weiteren Verwendung zur Verfügung.
Dieses Video ist ein Beispiel für einen unscheinbahren Treppenfahrstuhl am Bodemuseum in Berlin. Weitere Informationen sowie die komplette Vorlesung und Slides gibt es unter: http://wheelmap.org/architektur
15. Anforderungen und Fähigkeiten der
Nutzer im öffentlichen Raum
Dazu werden drei
Grundanforderungen unterschieden:
Anforderungen motorischer Art
Anforderungen sensorischer Art
Anforderungen kognitiver Art
16. Motorik:
Grundlage zur Bemessung von
Räumen soll der Mensch mit seinen
Bewegungsmöglichkeiten und seinen
Aktionsradien sein.
17. Sensorik:
Die optische Wahrnehmung der
Umwelt hängt neben den jeweiligen
Fähigkeiten auch von stark äußeren
Bedingungen ab.
Das Mehr- oder Zwei-Sinne-Prinzip.
22. Bundesbehinderten-gleichstellungsgesetz
§ 4 Barrierefreiheit (BGG)
Zugang und Nutzung
von baulichen Anlagen:
• in der allgemein üblichen Weise
• ohne besondere Erschwernis
• grundsätzlich ohne fremde Hilfe
23. Musterbauordnung
§ 50 Barrierefreies Bauen (MBO)
„ (2) Bauliche Anlagen, die öffentlich
zugänglich sind, müssen in den dem
allgemeinen Besucherverkehr
dienenden Teilen von Menschen mit
Behinderungen, alten Menschen und
Personen mit Kleinkindern barrierefrei
erreicht und ohne fremde Hilfe
zweckentsprechend genutzt werden
können. „
25. Wenn schon alles gesetzlich geregelt ist,
warum gibt es dann immer noch so viele
Barrieren?
28. DIN 18040-1 DIN 32984
Barrierefreies Bauen, Bodenindikatoren
Öffentliche Gebäude im öffentlichen Verkehrsraum
DIN 18024-1
Straßen, Plätze, Wege,
öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen
DIN EN 81-70
Aufzüge für Personen mit Behinderungen
29. Die Idee hinter den Schutzzielen
4.2.3 Zugangs- und Eingangsbereiche
Zugangs- und Eingangsbereiche müssen leicht auffindbar
und barrierefrei erreichbar sein.
Die leichte Auffindbarkeit wird erreicht:
für sehbehinderte Menschen z. B. durch ...
Die barrierefreie Erreichbarkeit ist gegeben, wenn
alle Haupteingänge stufen- und schwellenlos ...