2. (19) (10)
AT 9 351 U3 2011-02-15
(12)
Recherchenbericht
(Gebrauchsmusterschrift)
(21) Anmeldenummer:
(51) Int. Cl. : E06B 3/82
(2006.01)
(22) Anmeldetag:
E06B 3/88
(2006.01)
(24) Beginn der Schutzdauer: (88) Recherchenbericht
veröffentlicht am:
(56) Entgegenhaltungen:
DE 30 15 267 A1 EP 1 862 632 A1 US 2001/0045080 A1
GM 274/2007 03.05.2007 15.06.2007
15.02.2011
(73) Gebrauchsmusterinhaber:
REINEX TÜREN GMBH A-3100 ST. PÖLTEN (AT)
(72) Erfinder:
KÄMMER MARKUS EICHGRABEN (AT) KÖSSNER BERNHARD
LITSCHAU (AT)
(54) VOLLKUNSTSTOFFTÜRE (57)
Hauptaufgabe von Türen in Feucht- bzw. Nassräumen istes,gegen Wasser und in weiterer Folge gegen Reinigungs-
und Desinfektionsmittel resistentzu sein.Bei herkömmlichen Türkonstruktionen isteine Widerstandsfähigkeitgegen
diese Einflüsse auflängere Zeitnicht gegeben,da die verwendeten Materialien nicht perfekt harmonisieren und somit
ein Aufuellen des Türblattes oder ein Ablösen der Decklagen bzw. Deckplatten hervorrufen. Die Erfindung isteine
Türe bestehend aus einer Rahmenkonstruktion,deren Leisten (1) und (2) fix miteinander verleimtsind und somitdie
Innenlage (3) umschließen,wobei die Rahmenkonstruktion (1),(2) und die Innenlage (3) sowohl mitden Decklagen
(5) als auch mitden Deckplatten (6) als Flächenabschluss vollflächig verleimtwerden und eine Kante (4) als
Kantenabschluss in stumpfer sowie gefälzter Ausführung aufgegossen wird.Da sich mehrere Hersteller am Markt
befinden,istes notwendig,auf Grund von dünneren Materialstärken der Deckplatten (6) eine Grundfolie (7) zum
Ausgleich der unebenen Fläche der Decklage (5) aufzuleimen,und erstanschließend die Deckplatte (6) aufzubringen
DVR 0078018
3.
4. Recherchenbericht zu GM 274/2007 Technische Abteilung 2A
Klassifikation des Anmeldungsgegenstands gemäß IPC
8
: E06B 3/82 (2006.01);E06B 3/88 (2006.01) Klassifikation
des Anmeldungsgegenstands gemäßECLA:E06B 3/82B, E06B 3/88 Recherchierter Prüfstoff (Klassifikation):E06B
Konsultierte Online-Datenbank:EPODOC Dieser Recherchenberichtwurde zu den am 3. Mai 2007 eingereichten
Ansprüchen erstellt.
Die in der Gebrauchsmusterschriftveröffentlichten Ansprüche könnten im Verfahren geändertworden sein (§ 19 Abs.
4 GMG), sodass die Angaben im Recherchenbericht,wie Bezugnahme aufbestimmte Ansprüche,Angabe von
Kategorien (X, Y, A), nicht mehr zutreffend sein müssen.In die dem Recherchenberichtzugrunde liegende Fassung
der Ansprüche kann beim Österreichischen Patentamtwährend der Amtsstunden Einsichtgenommen werden.
Kategorie*) Bezeichnung der Veröffentlichung:
Betreffend Anspruch Ländercode,
Veröffentlichungsnummer,Dokumentart(Anmelder),Veröffentli- chungsdatum,Textstelle oder Figur soweit
erforderlich
A
A
A
DVR. 0078018
DE 30 15 267 A1 (IMPLAST)
1,2 22. Oktober 1981
(22.10.1981) Anspruch 1, Fig. 1-3
EP 1 862 632 A1 (NANYA PLASTICS)
1,2 5. Dezember 2007
(05.12.2007) Ansprüche, Fig. 1
US 2001/0045080 A1 (CHEN)
1,2 29. November 2001
(29.11.2001) Gesamte Druckschrift
*)
Kategorien der angeführten Dokumente:X Veröffentlichung von besonderer Bedeutung:der Anmeldungs-
gegenstand kann allein aufgrund dieser Druckschriftnichtals neu bzw. auf erfinderischer Tätigkeitberuhend
betrachtet werden.Y Veröffentlichung von Bedeutung:der Anmeldungsgegenstand kann nichtals auferfinderischer
Tätigkeit beruhend betrachtetwerden,wenn die Veröffentlichung miteiner oder mehreren weiteren
Veröffentlichungen dieser Kategorie in Verbindung gebrachtwird und diese Verbindung für einen Fachmann
naheliegend ist.
A Veröffentlichung, die den allgemeinen Stand der Technik definiert.P Dokument,das von Bedeutung ist(Kategorien
X oder Y), jedoch nach
dem Prioritätstag der Anmeldung veröffentlicht wurde. E Dokument, das von besonderer Bedeutung ist
(Kategorie X), aus
dem ein älteres Rechthervorgehen könnte (früheres Anmeldedatum,jedoch nachveröffentlicht,Schutz istin
Österreich möglich,würde Neu- heitin Frage stellen).& Veröffentlichung,die Mitglied der selben Patentfamilie ist.
5. Datum der Beendigung der Recherche:11.Oktober 2010 ¤ Fortsetzung siehe Folgeblatt
Prüfer(in): Dipl.-Ing. NEUBAUER