3. Begriff : Datenschutz
technischer und organisatorischer Maßnahmen gegen Missbrauch
von Daten
1970 erstmalige Benutzung des Wortes Datenschutz im heutigen
Sinne
1977 deutsches Bundesdatenschutzgesetz (mehrmals
überarbeitet)
Recht auf informationelle Selbstbestimmung
4. Bedeutung
Warum Datenschutz
Kundenprofile für Marketing
Finanzbehörden sind an Banktransaktionen
Unternehmen an Mitarbeiterüberwachung
Banken an Zahlungsfähigkeit
Gleichgültigkeit bei einem großen Teile der Bevölkerung
5. Regelung in Deutschland
Bundesdatenschutzgesetz
1977 Verfasst
Letzte Änderung September 2009
Grundsatz des Gesetzes ist das so genannte Verbotsprinzip mit
Erlaubnisvorbehalt
Die Pflichten der verantwortlichen (verarbeitenden) Stelle fallen
immer der Geschäftsführung zu
◦ Gewährung der Betroffenenrechte
◦ transparente und dokumentierte EDV
◦ Nachvollziehbarkeit von Zugriffen,
6. Rechte der Bürger / Betroffenen
Auskunft darüber, ob und welche personenbezogenen Daten über
sie gespeichert sind
Auskunft darüber, aus welchen Quellen diese Daten stammen und
zu welchem Verwendungszweck sie gespeichert werden
Löschung oder Sperrung ihrer Datensätze (Der Anbieter ist nicht
zwingend zur Löschung verpflichtet)
Übermittlung persönlicher Daten an Dritte zu untersagen
7. Rechte der Bürger / Betroffenen
Auskunft ist von öffentlichen Stellen unentgeltlich zu erteilen
private Stellen können unter Umständen ein Entgelt verlangt
werden
Auskunftspflicht bei Polizei und Geheimdienste ausgenommen
8. Daten bei Facebook
Inhalte bleiben im Besitz der Nutzer
Facebook kann alle Inhalte kommerziell nutzen
Über die Nutzung von Facebook über das Handy können auch
Daten von Nicht-Mitglieder dauerhaft gespeichert werden
Like-Button auf Facebook-fremden Seiten
Nutzer stimmen der Nutzung und Verwendung aller
Personendaten von mit Facebook kooperierenden Partnern zu
(CIA, deutsche Polizeibehörde,..)