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Rechtliche Bedingungen einer Ausschreibung in Algerien
RA Jean-Gabriel Recq, 26.02.2013 in Berlin
www.exportinitiative.bmwi.de



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Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen


Diem & Partner in Deutschland
 Wirtschaftskanzlei mit 18 Anwälten in Stuttgart
 Zugelassenes Anwaltsbüro in Istanbul (Investitionen in
  die Türkei)
 ISO-2001 zertifizierte Kanzlei mit QM-System
 Französisches Referat seit 1998 mit drei Berufsträgern




                                                           2
Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen


Diem & Partner in Algerien
 Seit 2006 im französischsprachigen Nordafrika (auch Algerien) tätig
 Kooperation mit Abbès BOUMEDIENE, Wirtschaftsjurist in Oran
     20 Jahre Berufserfahrung als Justiziar in einem Staatölkonzern in
      Algerien
     Gesichertes Kommunikationssystem mit Herrn Boumediene
   Mitglied der AHK Algier und des Afrika Vereins
   Co-Autor des „Wirtschaftsführer Algerien“ (mit AHK, GTAI) 2012
   Teilnahme an der GWK Algerien/Deutschland
   Blog: www.investieren-in-nordafrika.de


                                                                          3
Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen


Rechtsrahmen und Geschäftsklima in Algerien

 Algerien bietet ausländischen Investoren großes Potential, jedoch
    … ist das Geschäftsklima für ausländische Investoren (noch)
     nicht optimal, wie z. B. die Notwendigkeit mehrheitlicher lokaler
     Partner bei einer Tochtergesellschaft vor Ort zu haben
     (51%/49%),
    … sind die Gesetze auslegungsbedürftig. Sie werden zu oft
     korrigiert, manchmal sogar rückwirkend,
    … ist die Bürokratie sehr schwer.


                                                                         4
Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen


Das neue Vergaberecht in Algerien
 Verordnung vom 07.10.2010, welche im Jahre 2011, 2012 und
  zuletzt am 13.01.2013 geändert wurde
 Bis 2011 galten strengere Rahmenbedingungen
    Begünstigung für algerische Beteiligten (préférence nationale)
    Komplizierte Entscheidungsprozesse
 Seit 2012, gelten erbliche Erleichterungen bis zum vereinfachten
  Zugang für den Mittelstand, wie z.B. bessere Verteilung der Lose




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Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen


Das neue Vergaberecht in Algerien
 Neues durch die Reform 2013: Es gibt nicht mehr ein
  einheitliches Vergaberecht sondern zahlreiche
  Rahmenbedingungen
    Vergaberecht für Staat und staatliche Behörden (Verordnung vom
     07.10.2010 geändert)
    Vergaberecht für öffentliche Anstalten mit wirtschaftlichen Zweck
     (angepasste Verordnung vom 07.10.2010)
    Vergaberecht für Staatsunternehmen (Sonatrach, Sonelgaz): Die
     Verordnung vom 07.10.2010 findet keine Anwendung mehr, eigene
     Vergaberegelungen
 Das Gesetzbuch über Investition kann auch Anwendung finden!!
                                                                         6
Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen


Anwendungsbereich des Vergaberechts

 Schwellenwerte laut Verordnung vom 07.10.2010 (keine Änderung)
    Bau- und Lieferaufträge: ab DA 8.000.000,00 (€ 80.000,00)
    Planungs- und Dienstleistungsaufträge: ab DA 4.000.000,00 (€
     40.000,00)
 Wer muss ein Vergabeverfahren öffnen?
    Staat und staatliche Behörde
    Öffentliche Anstalten mit wirtschaftlichen Zweck
    Staatsunternehmen (Sonatrach, Sonelgaz)



                                                                    7
Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen


Art von Vergabe
 Die Ausschreibung ist das normale Vergabeverfahren
  (national/international)
    Offene oder beschränkte Ausschreibung
    Ausschreibung mit ausgewählten Anbieter (consulation sélective)
     /Teilnahmewettbewerb (concours)
    Neu seit 2012: das Verfahren bei einer Ausschreibung mit ausgewählten Anbieter
      oder Teilnahmewettbewerb wird fortgeführt, auch wenn nur ein Anbieter sich an der
      Ausschreibung beteiligt, seit 2012 „appel d‘offre unique“ (nicht gré à gré)




                                                                                          8
Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen


Art von Vergabe
 Freihändige Vergabeverfahren (gré à gré) mit mindestens
  drei Kostenvoranschlägen/Angeboten
    Laufende und wiederkehrende Aufträge der Behörden
 Einfaches freihändiges Verfahren (kaum Regelungen)
    Eilverfahren (urgence)
    Prioritäre Projekte mit nationalem Interesse
    vergabefreie Sektoren (Transporte, Hotel und Restaurant, juristische
     Leistungen)




                                                                            9
Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen


Beteiligung eines ausländischen Unternehmens
 Ein ausländisches Unternehmen kann sich an folgende
  Ausschreibungen beteiligen
    Internationale Ausschreibungen
    Internationale und nationale Ausschreibungen
    Freihändige Verfahren
 Ein ausländisches Unternehmen kann sich an der Ausschreibung
  allein oder in Bietergemeinschaft mit einem ausländischen oder
  algerischen Partner beteiligen
 Ein ausländisches Unternehmen kann sich an einer rein nationalen
  Ausschreibung beteiligen, jedoch nur wenn es ein JV mit einem
  algerischem Partner (49%/51%) ist
                                                                     10
Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen


Erleichterungen für den deutschen Mittelstand (2012)

 Verbesserung der Verteilung der Losen
    Laut Art. 15 müssen die öffentliche Aufträge, soweit dies möglich
     ist, im Verhältnis der Natur und des Umfangs des Projekts und
     der Spezialisierung der Wirtschaftsakteuren, geteilt werden
 Begünstigung der innovativen technische Lösungen
    Möglichkeit eine oder mehrere - von der Baubeschreibung
     abweichende technische Varianten - anzubieten (Art. 11 - sehr
     wichtig)


                                                                         11
Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen

Ausländische Beteiligung und
Investitionspflicht (Änderung in 2013)
 Art. 24 (neu) sieht eine Investitionspflicht des ausländischen
  Anbieters bei internationalen Ausschreibungen und zwar in
  Partnerschaft mit einem algerischen Partner vor (bisher diskutiert):
     Bei Ausschreibungen von Staatsunternehmen gilt Art. 24 (neu) nicht;
     Die Investitionspflicht gilt auch nicht für alle Projekte (nur für
      aufgelistete Projekte);
     Die Investitionspflicht ist an dem Gegenstand der Ausschreibung nicht
      mehr gebunden;
     Art 24 (neu) schreibt keine mehrheitliche Beteiligung für den
      algerischen Partner (51%) vor, wie bisher (neue Liberalisierungswelle?);
     Freie Wahl des algerischen Partners (bisher offizielle Liste von Partner).
                                                                                   12
Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen


Die Begünstigung der algerischen Anbieter (la
préference nationale)
 Das Prinzip (Art. 23): Dem algerischen Anbieter wird eine
  Begünstigung von 25% gewährt, d. h. er kann bis 125% teuer sein
  als der ausländische Anbieter
 Anwendung dieser Begünstigung im Verhältnis des Anteils der
  algerischen Produkte/Unternehmen bei der Ausschreibung:
    Soweit der ausländischer Anbieter sich in einer Bietergemeinschaft von
     50 % mit einem algerischen Partner an einer Ausschreibung beteiligt,
     hat er eine Begünstigung von 12,5% in Verhältnis zu den anderen
     Anbietern


                                                                              13
Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen


Beteiligung an einer Ausschreibung in
Partnerschaft mit algerischem Partner
 Beteiligung an einer nationalen Ausschreibung durch ein
  JV (51%/49%)
 Beteiligung an einer internationalen Ausschreibung
    in Bietergemeinschaft mit einem algerischen Partner
    mit einem algerischen Partner als Subcontractor.
 Vorteil der algerischen Partnerschaft
    Der ausl. Anbieter profitiert von der nationalen Begünstigung
    Im Fall einer Bietergemeinschaft werden die Referenzen auf
     Ebene der Gruppe bewertet
    Bessere Kenntnisse des Markts/der kulturellen Unterschieden     14
Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen


Wie wird der Anbieter ausgewählt?

 Die Auswahlkriterien werden in der Ausschreibung veröffentlicht
 Mögliche Auswahlkriterien (art. 56)
    Preis, Qualität der Leistung und Ausführungsplan
    Technische und finanzielle Zusicherungen
    Finanzierung
    Algerische Herkunft der Produkte oder Beteiligung von
     algerischen Unternehmen (préférence nationale)
 Die Auswahlkriterien werden in der Regel gewichtet


                                                                    15
Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen


Wie wird der Anbieter ausgewählt?

 Die Auswahl des Anbieters erfolgt in zwei Phasen:

    Präsentation der technischen Anforderungen (dossier technique)
    Präsentation der finanziellen Anforderungen (dossier financier)




                                                                       16
Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen


Verfahrensablauf und Beschwerde
 Die Ausschreibung kann eingestellt werden, soweit die Angebote in
  keinem Verhältnis zu hoch sind (Art. 44);
 Soweit nur ein Angebot vorliegt, kann die Ausschreibung ebenfalls
  eingestellt werden (annulation pour infructuosité).
      Reform von 2012: Reduzierung solcher Einstellungen bei Ausschreibungen
       mit Auswahl/Wettbewerbsteilnahme; Durchführung der Ausschreibung
       (procédure de l‘offre unique)
 Beschwerde innerhalb einer kurzen Frist von 10 Tagen ab
  Veröffentlichung der vorübergende Vergabe
      Die Beschwerde muss innerhalb von 15 Tagen durch den zuständigen
       Ausschuss bearbeitet werden
                                                                                17
Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen


Nach der Vergabe

 Sanktionen bei Verzug oder schlechte Ausführung des erteilten
  Auftrages
    Finanzielle Strafe (art. 9) bis zur Kündigung des Auftrages (art.
     112)
 Ergänzung des Auftrages durch Nachträge (hier ist das algerische
  Vergaberecht sehr formell)
      Sinnvoll ist nach der Vergabe ein gutes Vertragsmanagement zu
       organisieren



                                                                         18
Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen


Empfehlungen bei Beteiligung an einer
Ausschreibung in Algerien
 Sich von Anfang von guten Beratern, auch bei der Vorbereitung der
  technischen Vorgaben, unterstützen zu lassen;
 Das Angebot nicht nur unter technischen und finanziellen Aspekte,
  sondern auch unter rechtlichen Aspekten prüfen lassen;
 In französischer Sprache zu arbeiten oder sich von Beratern
  unterstützen lassen, die französisch sprechen;
 Die interkulturellen Unterschieden zu berücksichtigen, ohne auf
  seine eigene Persönlichkeit als deutscher Investor zu verzichten;
 Ein gutes Vertragsmanagement nach der Vergabe einrichten.

                                                                      19
Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen


Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

 RA Jean-Gabriel RECQ
  Partner
  Diem & Partner Rechtsanwälte
  Hölderlinplatz 5, D-70193 Stuttgart
  Tel: +49 711 228 54 56
  email: jgrecq@diempartner.com
 In Zusammenarbeit
  mit Herrn Abbès BOUMEDIENE, Oran

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Praesentation EEE 26.02.2013

  • 1. Rechtliche Bedingungen einer Ausschreibung in Algerien RA Jean-Gabriel Recq, 26.02.2013 in Berlin www.exportinitiative.bmwi.de 1
  • 2. Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen Diem & Partner in Deutschland  Wirtschaftskanzlei mit 18 Anwälten in Stuttgart  Zugelassenes Anwaltsbüro in Istanbul (Investitionen in die Türkei)  ISO-2001 zertifizierte Kanzlei mit QM-System  Französisches Referat seit 1998 mit drei Berufsträgern 2
  • 3. Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen Diem & Partner in Algerien  Seit 2006 im französischsprachigen Nordafrika (auch Algerien) tätig  Kooperation mit Abbès BOUMEDIENE, Wirtschaftsjurist in Oran  20 Jahre Berufserfahrung als Justiziar in einem Staatölkonzern in Algerien  Gesichertes Kommunikationssystem mit Herrn Boumediene  Mitglied der AHK Algier und des Afrika Vereins  Co-Autor des „Wirtschaftsführer Algerien“ (mit AHK, GTAI) 2012  Teilnahme an der GWK Algerien/Deutschland  Blog: www.investieren-in-nordafrika.de 3
  • 4. Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen Rechtsrahmen und Geschäftsklima in Algerien  Algerien bietet ausländischen Investoren großes Potential, jedoch  … ist das Geschäftsklima für ausländische Investoren (noch) nicht optimal, wie z. B. die Notwendigkeit mehrheitlicher lokaler Partner bei einer Tochtergesellschaft vor Ort zu haben (51%/49%),  … sind die Gesetze auslegungsbedürftig. Sie werden zu oft korrigiert, manchmal sogar rückwirkend,  … ist die Bürokratie sehr schwer. 4
  • 5. Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen Das neue Vergaberecht in Algerien  Verordnung vom 07.10.2010, welche im Jahre 2011, 2012 und zuletzt am 13.01.2013 geändert wurde  Bis 2011 galten strengere Rahmenbedingungen  Begünstigung für algerische Beteiligten (préférence nationale)  Komplizierte Entscheidungsprozesse  Seit 2012, gelten erbliche Erleichterungen bis zum vereinfachten Zugang für den Mittelstand, wie z.B. bessere Verteilung der Lose 5
  • 6. Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen Das neue Vergaberecht in Algerien  Neues durch die Reform 2013: Es gibt nicht mehr ein einheitliches Vergaberecht sondern zahlreiche Rahmenbedingungen  Vergaberecht für Staat und staatliche Behörden (Verordnung vom 07.10.2010 geändert)  Vergaberecht für öffentliche Anstalten mit wirtschaftlichen Zweck (angepasste Verordnung vom 07.10.2010)  Vergaberecht für Staatsunternehmen (Sonatrach, Sonelgaz): Die Verordnung vom 07.10.2010 findet keine Anwendung mehr, eigene Vergaberegelungen  Das Gesetzbuch über Investition kann auch Anwendung finden!! 6
  • 7. Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen Anwendungsbereich des Vergaberechts  Schwellenwerte laut Verordnung vom 07.10.2010 (keine Änderung)  Bau- und Lieferaufträge: ab DA 8.000.000,00 (€ 80.000,00)  Planungs- und Dienstleistungsaufträge: ab DA 4.000.000,00 (€ 40.000,00)  Wer muss ein Vergabeverfahren öffnen?  Staat und staatliche Behörde  Öffentliche Anstalten mit wirtschaftlichen Zweck  Staatsunternehmen (Sonatrach, Sonelgaz) 7
  • 8. Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen Art von Vergabe  Die Ausschreibung ist das normale Vergabeverfahren (national/international)  Offene oder beschränkte Ausschreibung  Ausschreibung mit ausgewählten Anbieter (consulation sélective) /Teilnahmewettbewerb (concours)  Neu seit 2012: das Verfahren bei einer Ausschreibung mit ausgewählten Anbieter oder Teilnahmewettbewerb wird fortgeführt, auch wenn nur ein Anbieter sich an der Ausschreibung beteiligt, seit 2012 „appel d‘offre unique“ (nicht gré à gré) 8
  • 9. Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen Art von Vergabe  Freihändige Vergabeverfahren (gré à gré) mit mindestens drei Kostenvoranschlägen/Angeboten  Laufende und wiederkehrende Aufträge der Behörden  Einfaches freihändiges Verfahren (kaum Regelungen)  Eilverfahren (urgence)  Prioritäre Projekte mit nationalem Interesse  vergabefreie Sektoren (Transporte, Hotel und Restaurant, juristische Leistungen) 9
  • 10. Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen Beteiligung eines ausländischen Unternehmens  Ein ausländisches Unternehmen kann sich an folgende Ausschreibungen beteiligen  Internationale Ausschreibungen  Internationale und nationale Ausschreibungen  Freihändige Verfahren  Ein ausländisches Unternehmen kann sich an der Ausschreibung allein oder in Bietergemeinschaft mit einem ausländischen oder algerischen Partner beteiligen  Ein ausländisches Unternehmen kann sich an einer rein nationalen Ausschreibung beteiligen, jedoch nur wenn es ein JV mit einem algerischem Partner (49%/51%) ist 10
  • 11. Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen Erleichterungen für den deutschen Mittelstand (2012)  Verbesserung der Verteilung der Losen  Laut Art. 15 müssen die öffentliche Aufträge, soweit dies möglich ist, im Verhältnis der Natur und des Umfangs des Projekts und der Spezialisierung der Wirtschaftsakteuren, geteilt werden  Begünstigung der innovativen technische Lösungen  Möglichkeit eine oder mehrere - von der Baubeschreibung abweichende technische Varianten - anzubieten (Art. 11 - sehr wichtig) 11
  • 12. Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen Ausländische Beteiligung und Investitionspflicht (Änderung in 2013)  Art. 24 (neu) sieht eine Investitionspflicht des ausländischen Anbieters bei internationalen Ausschreibungen und zwar in Partnerschaft mit einem algerischen Partner vor (bisher diskutiert):  Bei Ausschreibungen von Staatsunternehmen gilt Art. 24 (neu) nicht;  Die Investitionspflicht gilt auch nicht für alle Projekte (nur für aufgelistete Projekte);  Die Investitionspflicht ist an dem Gegenstand der Ausschreibung nicht mehr gebunden;  Art 24 (neu) schreibt keine mehrheitliche Beteiligung für den algerischen Partner (51%) vor, wie bisher (neue Liberalisierungswelle?);  Freie Wahl des algerischen Partners (bisher offizielle Liste von Partner). 12
  • 13. Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen Die Begünstigung der algerischen Anbieter (la préference nationale)  Das Prinzip (Art. 23): Dem algerischen Anbieter wird eine Begünstigung von 25% gewährt, d. h. er kann bis 125% teuer sein als der ausländische Anbieter  Anwendung dieser Begünstigung im Verhältnis des Anteils der algerischen Produkte/Unternehmen bei der Ausschreibung:  Soweit der ausländischer Anbieter sich in einer Bietergemeinschaft von 50 % mit einem algerischen Partner an einer Ausschreibung beteiligt, hat er eine Begünstigung von 12,5% in Verhältnis zu den anderen Anbietern 13
  • 14. Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen Beteiligung an einer Ausschreibung in Partnerschaft mit algerischem Partner  Beteiligung an einer nationalen Ausschreibung durch ein JV (51%/49%)  Beteiligung an einer internationalen Ausschreibung  in Bietergemeinschaft mit einem algerischen Partner  mit einem algerischen Partner als Subcontractor.  Vorteil der algerischen Partnerschaft  Der ausl. Anbieter profitiert von der nationalen Begünstigung  Im Fall einer Bietergemeinschaft werden die Referenzen auf Ebene der Gruppe bewertet  Bessere Kenntnisse des Markts/der kulturellen Unterschieden 14
  • 15. Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen Wie wird der Anbieter ausgewählt?  Die Auswahlkriterien werden in der Ausschreibung veröffentlicht  Mögliche Auswahlkriterien (art. 56)  Preis, Qualität der Leistung und Ausführungsplan  Technische und finanzielle Zusicherungen  Finanzierung  Algerische Herkunft der Produkte oder Beteiligung von algerischen Unternehmen (préférence nationale)  Die Auswahlkriterien werden in der Regel gewichtet 15
  • 16. Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen Wie wird der Anbieter ausgewählt?  Die Auswahl des Anbieters erfolgt in zwei Phasen:  Präsentation der technischen Anforderungen (dossier technique)  Präsentation der finanziellen Anforderungen (dossier financier) 16
  • 17. Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen Verfahrensablauf und Beschwerde  Die Ausschreibung kann eingestellt werden, soweit die Angebote in keinem Verhältnis zu hoch sind (Art. 44);  Soweit nur ein Angebot vorliegt, kann die Ausschreibung ebenfalls eingestellt werden (annulation pour infructuosité).  Reform von 2012: Reduzierung solcher Einstellungen bei Ausschreibungen mit Auswahl/Wettbewerbsteilnahme; Durchführung der Ausschreibung (procédure de l‘offre unique)  Beschwerde innerhalb einer kurzen Frist von 10 Tagen ab Veröffentlichung der vorübergende Vergabe  Die Beschwerde muss innerhalb von 15 Tagen durch den zuständigen Ausschuss bearbeitet werden 17
  • 18. Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen Nach der Vergabe  Sanktionen bei Verzug oder schlechte Ausführung des erteilten Auftrages  Finanzielle Strafe (art. 9) bis zur Kündigung des Auftrages (art. 112)  Ergänzung des Auftrages durch Nachträge (hier ist das algerische Vergaberecht sehr formell)  Sinnvoll ist nach der Vergabe ein gutes Vertragsmanagement zu organisieren 18
  • 19. Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen Empfehlungen bei Beteiligung an einer Ausschreibung in Algerien  Sich von Anfang von guten Beratern, auch bei der Vorbereitung der technischen Vorgaben, unterstützen zu lassen;  Das Angebot nicht nur unter technischen und finanziellen Aspekte, sondern auch unter rechtlichen Aspekten prüfen lassen;  In französischer Sprache zu arbeiten oder sich von Beratern unterstützen lassen, die französisch sprechen;  Die interkulturellen Unterschieden zu berücksichtigen, ohne auf seine eigene Persönlichkeit als deutscher Investor zu verzichten;  Ein gutes Vertragsmanagement nach der Vergabe einrichten. 19
  • 20. Ausschreibung in Algerien: rechtliche Bedingungen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!  RA Jean-Gabriel RECQ Partner Diem & Partner Rechtsanwälte Hölderlinplatz 5, D-70193 Stuttgart Tel: +49 711 228 54 56 email: jgrecq@diempartner.com  In Zusammenarbeit mit Herrn Abbès BOUMEDIENE, Oran 20