2. - Begrüssung
B. Dössegger, Schulpräsidentin
- Stellenbesetzungen
S.Boppart, Schulleiterin
- Schülerzahlen und
Klassensystem
J. Stauffer, Vizepräsident und Finanzen
3. - «Wie funktioniert eine geleitete
Schule»
E. Wiget, Schulaufsicht
- Zusammenarbeit Team,
Schulleitung, Schulbehörde
S. Boppart, E. Pauli, D. Kirner
- Varia
4. Stellenbesetzungen
Michèle Thaa, Bottighofen
1./2. Klasse mit integrierter 1. EK
(Röbi Kreis)
Manuela Flütsch, Amriswil
1./2. Klasse mit bestehender
integrierter EK (Eva Schmidheiny)
9. Amt für Volksschule
Umstellen auf Schulleitungen in den Volksschulen
n
Im Zeitraum 2003-2009
mussten alle
Schulen im Kt. TG
umstellen auf
„geleitete Schulen“
10. Amt für Volksschule
…vor dem Einsetzen von Schulleitungen
• Oblag die Führung der Schule den Schulbehörden
• Diese war für alle Belange, sowohl strategisch wie operativ zuständig
• Das Schulinspektorat war für die fachliche Führung der Lehrpersonen
zuständig
11. Amt für Volksschule
…heute wird die Führung getrennt zwischen
strategisch und operativ
• Auf Ebene Schulbehörde • Auf Ebene Schulleitung
– Strategische Führung – Operative Führung
• gibt Leitbild vor • legt mehrjährigen
• setzt strategische Ziele (wohin Entwicklungsplan fest
soll die Schule Ermatingen?) • bricht die Ziele auf Schul-
• erteilt der Schulleitung den Jahresplan herunter
Auftrag, die Ziele umzusetzen • leitet Pädagogische Konvente /
• erteilt der Schulleitung den schulinterne Weiterbildungen
Auftrag für mehrjährigen • *führt die Lehrpersonen
Entwicklungsplan • führt die Schule pädagogisch,
• *legt Funktionen (Kompetenzen) administrativ, organisatorisch
in Funktionsdiagramm fest • Setzt die übergeordneten
• führt die Schulleitung Vorgaben um (Qualitätssorge
und -entwicklung)
12. Amt für Volksschule
*…darf nicht der Schulleitung übertragen werden
• §56 des Volksschulgesetzes
– Festlegung des Stellenplanes
– Festlegung der pädagogischen Grundsätze der Personalführung, der
Schulorganisation und des pädagogischen Profils
– Anordnung eines Schulausschlusses
– Anstellung und Entlassung von Schulleitungen und Lehrpersonen
– Finanzielle Führung der Schulgemeinde
13. Amt für Volksschule
*…muss der Schulleitung übertragen werden
• Personalführung der Lehrpersonen
– Aus Persönlichkeitsschutz und anderen geschützten Daten, hat die
Schulleitung wie die Schulbehörde insbesondere in diesem
hochsensiblen Bereich der Verschwiegenheit grösste Beachtung zu
schenken.
– Die SL führt jährliche Mitarbeitergespräche durch
– Führt hierzu Unterrichtsbesuche durch
– Führt mind. alle 2 Jahre eine Mitarbeiterbeurteilung mit
Zielvereinbarung durch (Teilzeiter <50% Anstellung alle 3 Jahre)
14. Amt für Volksschule
Vertrauen als wichtigste Grundlage
Kinder (SuS) Eltern (E) Lehrperson (LP)
• Vertrauen für faire • Vertrauen in die Arbeit der • braucht Vertrauen der
Behandlung Lehrperson Eltern
• müssen wissen, was gilt • Vertrauen in die gewählte • Vertrauen in Schulleitung
(Regeln) Behörde • pädagogische Grundsätze
• erfahren, dass Eltern und • Vertrauen zur Schulleitung und Ziele aufzeigen
Schule am gleichen Strick in • die Schule steht den Eltern • Zusammenarbeit mit den
gleiche Richtung ziehen für Unterrichtsbesuche offen Eltern
Schulleitung (SL) Schulbehörde (SB) Kanton
• Vertrauen in Lehrpersonen • gewählt durch Sie (dem • Beratung
• hohe Transparenz bez. Volk) • Unterstützung / Förderung
Information, Diskussion, • Vertrauen in Schulleitung • Aufsicht
Entscheid, Partizipation der (SL wird von SB gewählt) • umsetzbare Vorgaben
Geschäfte zu LP • gute Information über • Erteilung von Weisungen
• Reporting z.H. SB Schulbelange zu den Eltern
15. Amt für Volksschule
Funktioniert Vertrauen nicht…
• kommt es früher oder später zu Eskalationen
• es gibt fast immer Verlierer
• es leiden die Kinder, vor allem die labilen und sensiblen
16. Amt für Volksschule
…darum bei Problemen frühzeitig den direkten
Kontakt suchen…
4. Stufe: zur kantonalen
Schulaufsicht
3. Stufe: zur Behörde
2. Stufe: zur Schulleitung
1. Stufe: direkt zur
betreffenden Lehrperson
18. Amt für Volksschule
Aufsicht / Überprüfung
Die Inspektorinnen und Inspektoren
• verschaffen sich einen Überblick über das gesamte Schul- und
Unterrichtsgeschehen
• überprüfen die Umsetzung und Einhaltung der kantonalen Vorgaben
• überprüfen das Qualitätsmanagement der Schulen
• fordern das Unterrichten nach Lehrplan ein
• überprüfen die Umsetzung der Entwicklungshinweise der ext.
Evaluation
• beurteilen bei Bedarf den Unterricht von L und Therapiepersonal
• überprüfen Qualität und Verfahren der Berufseinführung
• veranlassen Kompetenzmessungen in Schulen
• können zur Behebung von Mängeln Weisungen erteilen
…nebst weiteren Aufgaben.