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14.04.2009




                            Seminar
                    Rechtliche Grundlagen des
                            E-Business

                               Modul II:
                     Vertragsrecht im E-Business


                           Windischgarsten, 27. /28. April 2009

                                   Sonja Janisch
                                Universität Salzburg
                              Fachbereich Privatrecht
                              sonja.janisch@sbg.ac.at




                  Entwicklung des E-Commerce




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                                         Inhalt
                Abschluss eines elektronischen Vertrages
                Formvorschriften
                Beweisfragen
                Einbeziehung von AGB
                Probleme bei der Vertragsabwicklung
                Rechte des Verbrauchers (insb Rücktrittsrecht)
                Anwendbares Recht bei grenzüber-
                schreitenden Verträgen
                Gerichtszuständigkeit


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                                                                                  1
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                          Anwendbare Gesetze

           Vertragsabschluss unterliegt
           • ABGB-Regeln zum allgemeinen Vertragsrecht
           • UGB, KSchG
           • Spezifischen Gesetzen, insbesondere
                – SigG
                – ECG
                – FernabsatzG



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    Wirksamkeitserfordernisse eines elektronischen
                      Vertrages
                  Geschäftsfähigkeit
                  Form
                  Möglichkeit/Erlaubtheit des Inhalts
                  Freiheit von Zwang, List, Drohung
                  Übereinstimmende Willenserklärungen

                → Abschluss im Internet grundsätzlich wie im
                 herkömmlichen Geschäftsleben

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                      Vertragsabschluss - Allgemein
           Vertrag: übereinstimmende Willenserklärungen
           (mindestens) zweier Personen (§ 861 ff ABGB)
             Angebot
                  Inhaltlich ausreichend bestimmt (wesentliche
                  Vertragspunkte)
                  Bindungswille
                  Zugang beim Empfänger
                             → Bindungswirkung
                Annahme
                  Vollinhaltliche Übereinstimmung
                  Rechtzeitig (innerhalb der Bindungsfrist)
                  Zugang beim Angebotssteller
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                     Willenserklärung - Zugang
           Mit Zugang:
                Bindungswirkung entsteht (zB Angebot kann nicht mehr
                einseitig widerrufen werden)
           Zugangszeitpunkt einer Willenserklärung?
           Bedeutsam für:
                - Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
                - Rechtzeitigkeit von Annahmeerklärungen
                - Beginn und Ablauf von Fristen
           Kommunikationssituation ist entscheidend:
                - Erklärungen unter Anwesenden
                - Erklärungen unter Abwesenden
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                  Erklärungen unter Anwesenden
                sofortiger Zugang
                grundsätzlich sofortige Annahme erforderlich
                Beispiele:
          • mündliche Erklärungen
          • telefonische Erklärungen (auch
            via Internet-Telefonie)
          • Erklärungen in einem Chat-Forum/
            mittels Talk-Programm


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                   Erklärungen unter Abwesenden I
           Zugang wenn
                   Erklärung in Machtbereich des Empfängers gelangt
                   ist und
                   Kenntnisnahme
                     - möglich und
                     - nach „normalen Umständen“ zu erwarten
           Beachte: Tatsächliche Kenntnisnahme irrelevant!
           Beispiele:
                 Schriftlich gemachte Angebote
                 Erklärungen per e-mail
                 WWW-Erklärungen


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                   Erklärungen unter Abwesenden II
                Brief im Postkasten: bei zu erwartender Leerung (zB
                am nächsten Morgen bzw zu den Bürozeiten)
                Elektronische Erklärung: bei „Abrufbarkeit unter
                gewöhnlichen Umständen“ (§ 12 ECG)
                      Beachte: Keine Abänderung zum Nachteil eines
                      Verbrauchers zulässig!
                      Beachte auch: Beweisschwierigkeiten bei
                      elektronischer Kommunikation!



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                „Pflicht“ zur Überprüfung der Mailbox?
                Elektronische Kommunikation kann nicht aufgezwungen
                werden
                Ausdrückliche/stillschweigende Zustimmung oder
                „Vertrauenstatbestand“;
                zB: - Kontaktaufnahme per e-mail
                    - Verwendung von Visitenkarten mit e-mail-Adresse im
                    geschäftlichen Verkehr
                → Zugang bei Abrufbarkeit unter gewöhnlichen
                    Umständen!
                Kein Vertrauenstatbestand:
                → Zugang mit tatsächlicher Kenntnisnahme

                Problem: Mailbox ist überfüllt
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                     Vertragsabschluss - Annahme

                Annahme des Angebots innerhalb der Bindungsfrist
                → Vertrag
                Bindungsfrist bei Angeboten unter Abwesenden:
                - Übermittlungszeiten der Erklärungen
                - angemessene Überlegungsfrist des Empfängers


                Mögliche Formen der Annahmeerklärung
                - ausdrücklich (zB per e-mail, Auftragsbestätigung)
                - Realannahme (zB Warenlieferung)
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                                                                                        4
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                     WE - Übermittlungsrisiko

            Risiko des Erklärenden                             Risiko des Empfängers

         • Datenübertragung                                  • Veränderung/Verlust der
           scheitert                                           Daten nach Zugang
         • Übermittlungsfehler                               • Probleme beim Abrufen
           (zB nicht vollständige                              der Daten nach Zugang
           Übertragung)
         • Veränderung der Daten
           bei Übertragung
           (zB Manipulation eines
           Dritten)

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                   Schritte zum Vertragsabschluss I
                           Einladung zur Angebots-
                           stellung/Informations-
                           pflichten

                           Auswahl der Ware/
                           Angebotsstellung


                           Empfangsbestätigung

                           Annahme/Ablehnung des
                           Angebots

    Online-Shop                                                          Nutzer
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                  Schritte zum Vertragsabschluss II
                Warenpräsentation auf Website:
                  idR kein verbindliches Angebot
                  Aufforderung zur Angebotsstellung („invitatio ad
                  offerendum“)
                  zT schwierige Abgrenzungsfragen
                Angebot stellt der Nutzer zB
                  durch Ausfüllen eines Web-Formulars
                  per e-mail
                  per Telefon, Brief, Fax etc
                      Beachte: Bindungswirkung
                Annahme des Angebots innerhalb der
                Bindungsfrist → Vertrag
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                            Formvorschriften I
                Grundsatz der Formfreiheit (§ 883 ABGB)
                Ausnahmen:
                - gesetzliche Formvorschriften
                - vereinbarte Formvorschriften

                Mögliche Formen
                - einfache Schriftform
                - öffentliche Form (Notariatsakt, notarielle
                    Beurkundung)
                - Zeugen

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                             Formvorschriften II
         Erfüllung von Formvorschriften im E-Commerce?
                einfache Schriftform durch qualifizierte elektronische
                Signatur (§ 4 Abs 1 SigG)
                Ausnahmen:
                   Anderslautende Parteienvereinbarung
                   Gesetzliche Ausnahmen (§ 4 Abs 2 SigG)
                    - nur unter bestimmten Voraussetzungen manche
                    Rechtsgeschäfte des Familien- und Erbrechts
                    - nur unter bestimmten Voraussetzungen bei Erfordernis
                    der öffentliche Form
                    - nur unter bestimmten Voraussetzungen bei Bürgschaften
                Nichteinhaltung von Formvorschriften: grds Nichtigkeit

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                Beweiskraft elektronischer Dokumente
                Grundsatz: jede Partei muss das Vorliegen aller
                Tatsachen beweisen, welche die Anwendung der für sie
                günstigen Rechtsnormen ermöglichen

                Beweiswert elektronischer Dokumente?
                   Freie Beweiswürdigung des Gerichts
                   Falls mit qualifizierter elektronischer Signatur
                   versehen (§ 4 Abs 3 SigG): Gleichstellung mit
                   eigenhändig unterschriebener Privaturkunde
                   (qualifizierte Echtheitsvermutung iSd § 294 ZPO)


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                Problem Beweissituation im Internet

          Das großartige am Internet
          ist, dass niemand weiß, dass
                ich eine Ente bin!




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                        Einbeziehung von AGB I

                - Problem: „Verdünnung der Willensfreiheit“
                  des Kunden

                - 3 Instrumente, um den Kunden zu schützen:
                  – Einbeziehungskontrolle
                  – Geltungskontrolle
                  – Inhaltskontrolle


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                       Einbeziehung von AGB II

                 AGB müssen für ihre Wirksamkeit vereinbart
                 werden
                 - ausdrücklich oder
                 - durch deutlich erkennbaren Hinweis




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                                                                                    7
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                        Einbeziehung von AGB III
                Möglichkeit zumutbarer Kenntnisnahme vor
                Vertragsabschluss
                - vollständiger Text online verfügbar
                - nicht zu langer Text
                - gute Lesbarkeit
                - klar und verständlich
                - selbe Sprache wie Angebot
                Speichern und Wiedergabe muss möglich sein
                (§ 11 ECG; bei Verbrauchern zwingend)

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                                  KLAUSEL


                                                 -ausdrückliche oder konkludente WE
1. Einbeziehungskontrolle                        - Möglichkeit der Kenntnisnahme (vor
                                                          oder bei Vertragsschluss)

                                                 - Bestimmung ungewöhnlichen Inhalts
2. Geltungskontrolle § 864a
   („versteckte Klauseln“)
                                                 - Nachteiligkeit für Partner des Aufstellers
                                                 - Überraschungseffekt
                                                 - kein besonderer Hinweis

                               + § 879 Abs 3: - gröblich benachteiligende Nebenbestimmung
                               + § 6 KSchG: - Abs 1: unwirksame Bestimmungen
       Inhaltskontrolle
3.                                            - Abs 2: individuell auszuverhandelnde
       (nicht alles kann gültig
                                                 Bestimmungen
       vereinbart werden)
                                              - Abs 3: Transparenzgebot
                               + § 9 KSchG: - Gewährleistungsmodifikationen


                                  WIRKSAM
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                Vertragsabwicklung – Erfüllungsfrist I
                Keine Erfüllung zur gehörigen Zeit, am gehörigen
                Ort oder auf die bedungene Weise: (Schuldner-)
                Verzug (§ 918 ABGB)

                Rechtsfolge:
                    Objektiver Verzug: Wahlrecht
                       Variante 1: Weiterhin Erfüllung begehren
                       Variante 2: Rücktritt vom Vertrag unter Setzung einer
                       angemessenen Nachfrist
                    Subjektiver Verzug: zudem Schadenersatz
                       bei Variante 1: Verspätungsschaden
                       bei Variante 2: Nichterfüllungsschaden

Sonja Janisch                  SE Rechtliche Grundlagen des E-Business                          24




                                                                                                             8
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                Vertragsabwicklung – Erfüllungsfrist II

                Besonderheit bei Verbraucherverträgen im
                Fernabsatz (§ 5i KSchG) :
                  Bestellung muss innerhalb von 30 Tagen ausgeführt
                  werden
                  Beachte: Ausnahmen im Abs 3!
                  Sanktion?

                  Pflicht zur unverzüglichen Verständigung bei
                  Nichtannahme des Angebots/Unmöglichkeit der
                  Ausführung


Sonja Janisch                 SE Rechtliche Grundlagen des E-Business     25




                              Rücktrittsrecht I
                § 5e KSchG
                Anwendungsbereich:
                   Vertragsabschluss im Fernabsatz
                   Verbraucher
                Frist:
                   innerhalb von sieben Werktagen ab Erhalt der Ware,
                   ab Vertragsabschluss bei Dienstleistungen
                   Zur Fristwahrung genügt Absendung innerhalb der
                   Frist
                   Fristverlängerung auf 3 Monate bei Nichteinhaltung
                   der Informationspflichten (§ 5e Abs 2 KSchG)

                Beachte: Keine Angabe von Gründen erforderlich
Sonja Janisch                 SE Rechtliche Grundlagen des E-Business     26




                                Rücktrittsrecht II
                Ausnahmen (§ 5f KSchG); zB:
                - nach Kundenspezifikation angefertigte Waren
                - entsiegelte CD`s, Software etc
                - Zeitungen und Zeitschriften (außer periodische Druck-
                     schriften)
                - Wett- und Lotterie-Dienstleistungen
                - Hauslieferungen (Lebensmittel, Getränke etc)
                - Freizeitdienstleistungen
                - Dienstleistungen, mit deren Ausführung
                     vereinbarungsgemäß schon vor Ablauf der
                     Rücktrittsfrist begonnen wird

Sonja Janisch                 SE Rechtliche Grundlagen des E-Business     27




                                                                                       9
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                            Rücktrittsrecht III


     Keine Geltung bei Verträgen, auf welche die
     Fernabsatzbestimmungen generell nicht anwendbar
     sind (§ 5b KSchG)

     Beachte: besonderes Rücktrittsrecht für
     Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen von
     Verbrauchern (§ 8 FernFinG)


Sonja Janisch                  SE Rechtliche Grundlagen des E-Business     28




                               Rücktrittsrecht IV
          Rechtsfolgen der Ausübung: §§ 5g, 5h KSchG; ua:
                - Vertrag wird aufgelöst
                - Erhaltene Leistungen/Zahlungen sind zurückzustellen
                - ev Benutzungsentgelt und Entschädigung für eine damit
                  verbundene Minderung des Werts seitens des Kunden
                   - s OGH 1 Ob 110/05s (Benützung eines Monitors für 43
                      Stunden)
                - bei Unmöglichkeit der Rückstellung durch den Kunden:
                  Vergütung, sofern zu seinem klaren und überwiegenden Vorteil
                - Verbraucher muss grundsätzlich nur die unmittelbaren Kosten
                  der Rücksendung tragen (auch nur, wenn zuvor vereinbart)
                - verboten: Strafzahlungen
                - Hinsendekosten? (vgl LG Karlsruhe 10 O 794/05)



Sonja Janisch                  SE Rechtliche Grundlagen des E-Business     29




                 Vertragsabwicklung - Probleme

          Leistungsstörungen:
             Regeln der auf herkömmliche Weise geschlossene
             Verträge anwendbar!

                   Nachträgliche Unmöglichkeit

                   Gewährleistung (§§ 922 ff ABGB)




Sonja Janisch                  SE Rechtliche Grundlagen des E-Business     30




                                                                                        10
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                        Anwendbares Recht I
Europäisches Vertragsstatutübereinkommen (EVÜ)
Verbraucherverträge (Art. 5)
           Verträge über Lieferung beweglicher Sachen oder Erbringung      von
           Dienstleistungen an Verbraucher
           Rechtswahl zulässig, aber darf – bei Vorliegen gewisser Voraus-
           setzungen* – nicht dazu führen, dass dem Verbraucher der Schutz
           seines Aufenthaltsstaates entzogen wird (Beachte auch § 13a KSchG)
           mangels Rechtswahl: (bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen*)
           Geltung des Rechts des Aufenthaltsstaates des Verbrauchers

*Voraussetzung (unter anderen): Vertragsabschluss ist
           ausdrückliches Angebot oder Werbung im Aufenthaltsstaat des Verbrauchers
           vorausgegangen UND
           die Rechtshandlung zum Vertragsschluss wurde in diesem Staat vorgenommen

Beachte: EVÜ wird mit 17.12.2009 durch die Rom-I-Verordnung abgelöst
Sonja Janisch                 SE Rechtliche Grundlagen des E-Business            31




                       Anwendbares Recht II

                Bei Nichtanwendbarkeit des EVÜ:
                  IPRG anwendbar
                      Primär Rechtswahl
                      Mangels Rechtswahl: Grundsatz der stärksten
                      Beziehung
                → idR Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des
                 Verkäufers



Sonja Janisch                 SE Rechtliche Grundlagen des E-Business            32




                       Anwendbares Recht III
           Beachte: Rom-I-Verordnung (VO [EG] Nr
                593/2008, ABl 2008 Nr L 177, S 6)
                in Kraft mit 17.12.2009
                ersetzt EVÜ

           Unterschiede zum EVÜ insbesondere:
             unerheblich, ob sich Verbraucher bei Vertragsabschluss
             in seinem Heimatstaat befindet oder nicht
             grundsätzlich auf alle Verbraucherverträge anwendbar
             (Ausnahmen in Abs 4)
Sonja Janisch                 SE Rechtliche Grundlagen des E-Business            33




                                                                                             11
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                        Anwendbares Recht IV
           Sondervorschrift für Verbraucherverträge (Art 6
             Rom-I-VO):
                Abs 1: Es gilt das Recht des gewöhnlichen Aufenthaltes
                des Verbrauchers, sofern
                   berufliche/gewerbliche Tätigkeit des Unternehmers im
                   Verbraucherstaat oder
                   auf irgend einer Weise (ua) auf den Verbraucherstaat
                   ausgerichtete Tätigkeit + Vertrag fällt in den Bereich dieser
                   Tätigkeit
                Abs 2: Rechtswahl grundsätzlich möglich, aber nicht
                wirksam, wenn das gewählte Recht ungünstiger als das
                zwingende Recht des Verbraucherstaates ist
Sonja Janisch                   SE Rechtliche Grundlagen des E-Business            34




                          Gerichtszuständigkeit I

                EU-Staaten: EuGVVO (Brüssel-I-Verordnung)
                Verbrauchergerichtsstand
                  Unternehmer Konsumenten: Wohnsitz des
                  Konsumenten
                  Konsument Unternehmer: Sitz des Unternehmers
                  bzw. Wohnsitz des Konsumenten
                  Gerichtsstandvereinbarungen: nur eingeschränkt
                  möglich
                  Grundsätzlich Anerkennung und Vollstreckbarkeit

Sonja Janisch                   SE Rechtliche Grundlagen des E-Business            35




                         Gerichtszuständigkeit II

                Nichtanwendbarkeit der EuGVVO:
                  Zuständigkeit bestimmt sich nach dem
                  innerstaatlichen Recht des angerufenen Staates
                  idR kein Gerichtsstand des Verbraucherwohnsitzes
                  vorgesehen
                  Probleme bei Anerkennung und Vollstreckung




Sonja Janisch                   SE Rechtliche Grundlagen des E-Business            36




                                                                                               12
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                                    EuGVVO I
                Im Verhältnis zu EU/EFTA-Staaten:
                  EuGVVO (Verordnung über die gerichtliche
                  Zuständigkeit und die Anerkennung und
                  Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und
                  Handelssachen) = „Brüssel – I – VO“
                     anwendbar: EU-Länder
                  LGVÜ (Luganer Gerichtsstands- und
                  Vollstreckungsübereinkommen)
                     anwendbar im Verhältnis zu Norwegen, Schweiz
                     und Island
Sonja Janisch                SE Rechtliche Grundlagen des E-Business    37




                                      EuGVVO II
                Verbrauchergerichtsstand (Artt 15, 16)
                   Verbraucherverträge, die über eine aktive, im
                   Wohnsitzstaat des Verbrauchers zugängliche Website
                   abgeschlossen werden
                   Unabhängig davon, von wo aus die Vertragserklärung
                   abgegeben wurde

                Passiver Verbrauchergerichtsstand (Unternehmer
                → Konsument): Wohnsitz des Konsumenten
                Aktiver Verbrauchergerichtsstand (Konsument →
                Unternehmer): Sitz des Unternehmers bzw
                Wohnsitz des Konsumenten


Sonja Janisch                SE Rechtliche Grundlagen des E-Business    38




                                   EuGVVO III

                Gerichtsstandvereinbarungen mit
                Verbrauchern nur beschränkt zulässig (Art 17),
                zB
                   Nach Entstehung der Streitigkeit
                   Bei Einräumen der Befugnis des Verbrauchers,
                   zusätzliche Gerichtsstände anzurufen

                Beachte zudem: Beschleunigung des Verfahrens zur
                Anerkennung und Vollstreckbarerklärungen
                ausländischer Titel

Sonja Janisch                SE Rechtliche Grundlagen des E-Business    39




                                                                                    13

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Vertragsrecht in E-Business

  • 1. 14.04.2009 Seminar Rechtliche Grundlagen des E-Business Modul II: Vertragsrecht im E-Business Windischgarsten, 27. /28. April 2009 Sonja Janisch Universität Salzburg Fachbereich Privatrecht sonja.janisch@sbg.ac.at Entwicklung des E-Commerce Sonja Janisch SE Rechtliche Grundlagen des E-Business 2 Inhalt Abschluss eines elektronischen Vertrages Formvorschriften Beweisfragen Einbeziehung von AGB Probleme bei der Vertragsabwicklung Rechte des Verbrauchers (insb Rücktrittsrecht) Anwendbares Recht bei grenzüber- schreitenden Verträgen Gerichtszuständigkeit Sonja Janisch SE Rechtliche Grundlagen des E-Business 3 1
  • 2. 14.04.2009 Anwendbare Gesetze Vertragsabschluss unterliegt • ABGB-Regeln zum allgemeinen Vertragsrecht • UGB, KSchG • Spezifischen Gesetzen, insbesondere – SigG – ECG – FernabsatzG Sonja Janisch SE Rechtliche Grundlagen des E-Business 4 Wirksamkeitserfordernisse eines elektronischen Vertrages Geschäftsfähigkeit Form Möglichkeit/Erlaubtheit des Inhalts Freiheit von Zwang, List, Drohung Übereinstimmende Willenserklärungen → Abschluss im Internet grundsätzlich wie im herkömmlichen Geschäftsleben Sonja Janisch SE Rechtliche Grundlagen des E-Business 5 Vertragsabschluss - Allgemein Vertrag: übereinstimmende Willenserklärungen (mindestens) zweier Personen (§ 861 ff ABGB) Angebot Inhaltlich ausreichend bestimmt (wesentliche Vertragspunkte) Bindungswille Zugang beim Empfänger → Bindungswirkung Annahme Vollinhaltliche Übereinstimmung Rechtzeitig (innerhalb der Bindungsfrist) Zugang beim Angebotssteller Sonja Janisch SE Rechtliche Grundlagen des E-Business 6 2
  • 3. 14.04.2009 Willenserklärung - Zugang Mit Zugang: Bindungswirkung entsteht (zB Angebot kann nicht mehr einseitig widerrufen werden) Zugangszeitpunkt einer Willenserklärung? Bedeutsam für: - Zeitpunkt des Vertragsabschlusses - Rechtzeitigkeit von Annahmeerklärungen - Beginn und Ablauf von Fristen Kommunikationssituation ist entscheidend: - Erklärungen unter Anwesenden - Erklärungen unter Abwesenden Sonja Janisch SE Rechtliche Grundlagen des E-Business 7 Erklärungen unter Anwesenden sofortiger Zugang grundsätzlich sofortige Annahme erforderlich Beispiele: • mündliche Erklärungen • telefonische Erklärungen (auch via Internet-Telefonie) • Erklärungen in einem Chat-Forum/ mittels Talk-Programm Sonja Janisch SE Rechtliche Grundlagen des E-Business 8 Erklärungen unter Abwesenden I Zugang wenn Erklärung in Machtbereich des Empfängers gelangt ist und Kenntnisnahme - möglich und - nach „normalen Umständen“ zu erwarten Beachte: Tatsächliche Kenntnisnahme irrelevant! Beispiele: Schriftlich gemachte Angebote Erklärungen per e-mail WWW-Erklärungen Sonja Janisch SE Rechtliche Grundlagen des E-Business 9 3
  • 4. 14.04.2009 Erklärungen unter Abwesenden II Brief im Postkasten: bei zu erwartender Leerung (zB am nächsten Morgen bzw zu den Bürozeiten) Elektronische Erklärung: bei „Abrufbarkeit unter gewöhnlichen Umständen“ (§ 12 ECG) Beachte: Keine Abänderung zum Nachteil eines Verbrauchers zulässig! Beachte auch: Beweisschwierigkeiten bei elektronischer Kommunikation! Sonja Janisch SE Rechtliche Grundlagen des E-Business 10 „Pflicht“ zur Überprüfung der Mailbox? Elektronische Kommunikation kann nicht aufgezwungen werden Ausdrückliche/stillschweigende Zustimmung oder „Vertrauenstatbestand“; zB: - Kontaktaufnahme per e-mail - Verwendung von Visitenkarten mit e-mail-Adresse im geschäftlichen Verkehr → Zugang bei Abrufbarkeit unter gewöhnlichen Umständen! Kein Vertrauenstatbestand: → Zugang mit tatsächlicher Kenntnisnahme Problem: Mailbox ist überfüllt Sonja Janisch SE Rechtliche Grundlagen des E-Business 11 Vertragsabschluss - Annahme Annahme des Angebots innerhalb der Bindungsfrist → Vertrag Bindungsfrist bei Angeboten unter Abwesenden: - Übermittlungszeiten der Erklärungen - angemessene Überlegungsfrist des Empfängers Mögliche Formen der Annahmeerklärung - ausdrücklich (zB per e-mail, Auftragsbestätigung) - Realannahme (zB Warenlieferung) Sonja Janisch SE Rechtliche Grundlagen des E-Business 12 4
  • 5. 14.04.2009 WE - Übermittlungsrisiko Risiko des Erklärenden Risiko des Empfängers • Datenübertragung • Veränderung/Verlust der scheitert Daten nach Zugang • Übermittlungsfehler • Probleme beim Abrufen (zB nicht vollständige der Daten nach Zugang Übertragung) • Veränderung der Daten bei Übertragung (zB Manipulation eines Dritten) Sonja Janisch SE Rechtliche Grundlagen des E-Business 13 Schritte zum Vertragsabschluss I Einladung zur Angebots- stellung/Informations- pflichten Auswahl der Ware/ Angebotsstellung Empfangsbestätigung Annahme/Ablehnung des Angebots Online-Shop Nutzer Sonja Janisch SE Rechtliche Grundlagen des E-Business 14 Schritte zum Vertragsabschluss II Warenpräsentation auf Website: idR kein verbindliches Angebot Aufforderung zur Angebotsstellung („invitatio ad offerendum“) zT schwierige Abgrenzungsfragen Angebot stellt der Nutzer zB durch Ausfüllen eines Web-Formulars per e-mail per Telefon, Brief, Fax etc Beachte: Bindungswirkung Annahme des Angebots innerhalb der Bindungsfrist → Vertrag Sonja Janisch SE Rechtliche Grundlagen des E-Business 15 5
  • 6. 14.04.2009 Formvorschriften I Grundsatz der Formfreiheit (§ 883 ABGB) Ausnahmen: - gesetzliche Formvorschriften - vereinbarte Formvorschriften Mögliche Formen - einfache Schriftform - öffentliche Form (Notariatsakt, notarielle Beurkundung) - Zeugen Sonja Janisch SE Rechtliche Grundlagen des E-Business 16 Formvorschriften II Erfüllung von Formvorschriften im E-Commerce? einfache Schriftform durch qualifizierte elektronische Signatur (§ 4 Abs 1 SigG) Ausnahmen: Anderslautende Parteienvereinbarung Gesetzliche Ausnahmen (§ 4 Abs 2 SigG) - nur unter bestimmten Voraussetzungen manche Rechtsgeschäfte des Familien- und Erbrechts - nur unter bestimmten Voraussetzungen bei Erfordernis der öffentliche Form - nur unter bestimmten Voraussetzungen bei Bürgschaften Nichteinhaltung von Formvorschriften: grds Nichtigkeit Sonja Janisch SE Rechtliche Grundlagen des E-Business 17 Beweiskraft elektronischer Dokumente Grundsatz: jede Partei muss das Vorliegen aller Tatsachen beweisen, welche die Anwendung der für sie günstigen Rechtsnormen ermöglichen Beweiswert elektronischer Dokumente? Freie Beweiswürdigung des Gerichts Falls mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen (§ 4 Abs 3 SigG): Gleichstellung mit eigenhändig unterschriebener Privaturkunde (qualifizierte Echtheitsvermutung iSd § 294 ZPO) Sonja Janisch SE Rechtliche Grundlagen des E-Business 18 6
  • 7. 14.04.2009 Problem Beweissituation im Internet Das großartige am Internet ist, dass niemand weiß, dass ich eine Ente bin! Sonja Janisch SE Rechtliche Grundlagen des E-Business 19 Einbeziehung von AGB I - Problem: „Verdünnung der Willensfreiheit“ des Kunden - 3 Instrumente, um den Kunden zu schützen: – Einbeziehungskontrolle – Geltungskontrolle – Inhaltskontrolle Sonja Janisch SE Rechtliche Grundlagen des E-Business 20 Einbeziehung von AGB II AGB müssen für ihre Wirksamkeit vereinbart werden - ausdrücklich oder - durch deutlich erkennbaren Hinweis Sonja Janisch SE Rechtliche Grundlagen des E-Business 21 7
  • 8. 14.04.2009 Einbeziehung von AGB III Möglichkeit zumutbarer Kenntnisnahme vor Vertragsabschluss - vollständiger Text online verfügbar - nicht zu langer Text - gute Lesbarkeit - klar und verständlich - selbe Sprache wie Angebot Speichern und Wiedergabe muss möglich sein (§ 11 ECG; bei Verbrauchern zwingend) Sonja Janisch SE Rechtliche Grundlagen des E-Business 22 KLAUSEL -ausdrückliche oder konkludente WE 1. Einbeziehungskontrolle - Möglichkeit der Kenntnisnahme (vor oder bei Vertragsschluss) - Bestimmung ungewöhnlichen Inhalts 2. Geltungskontrolle § 864a („versteckte Klauseln“) - Nachteiligkeit für Partner des Aufstellers - Überraschungseffekt - kein besonderer Hinweis + § 879 Abs 3: - gröblich benachteiligende Nebenbestimmung + § 6 KSchG: - Abs 1: unwirksame Bestimmungen Inhaltskontrolle 3. - Abs 2: individuell auszuverhandelnde (nicht alles kann gültig Bestimmungen vereinbart werden) - Abs 3: Transparenzgebot + § 9 KSchG: - Gewährleistungsmodifikationen WIRKSAM Sonja Janisch SE Rechtliche Grundlagen des E-Business 23 Vertragsabwicklung – Erfüllungsfrist I Keine Erfüllung zur gehörigen Zeit, am gehörigen Ort oder auf die bedungene Weise: (Schuldner-) Verzug (§ 918 ABGB) Rechtsfolge: Objektiver Verzug: Wahlrecht Variante 1: Weiterhin Erfüllung begehren Variante 2: Rücktritt vom Vertrag unter Setzung einer angemessenen Nachfrist Subjektiver Verzug: zudem Schadenersatz bei Variante 1: Verspätungsschaden bei Variante 2: Nichterfüllungsschaden Sonja Janisch SE Rechtliche Grundlagen des E-Business 24 8
  • 9. 14.04.2009 Vertragsabwicklung – Erfüllungsfrist II Besonderheit bei Verbraucherverträgen im Fernabsatz (§ 5i KSchG) : Bestellung muss innerhalb von 30 Tagen ausgeführt werden Beachte: Ausnahmen im Abs 3! Sanktion? Pflicht zur unverzüglichen Verständigung bei Nichtannahme des Angebots/Unmöglichkeit der Ausführung Sonja Janisch SE Rechtliche Grundlagen des E-Business 25 Rücktrittsrecht I § 5e KSchG Anwendungsbereich: Vertragsabschluss im Fernabsatz Verbraucher Frist: innerhalb von sieben Werktagen ab Erhalt der Ware, ab Vertragsabschluss bei Dienstleistungen Zur Fristwahrung genügt Absendung innerhalb der Frist Fristverlängerung auf 3 Monate bei Nichteinhaltung der Informationspflichten (§ 5e Abs 2 KSchG) Beachte: Keine Angabe von Gründen erforderlich Sonja Janisch SE Rechtliche Grundlagen des E-Business 26 Rücktrittsrecht II Ausnahmen (§ 5f KSchG); zB: - nach Kundenspezifikation angefertigte Waren - entsiegelte CD`s, Software etc - Zeitungen und Zeitschriften (außer periodische Druck- schriften) - Wett- und Lotterie-Dienstleistungen - Hauslieferungen (Lebensmittel, Getränke etc) - Freizeitdienstleistungen - Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß schon vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wird Sonja Janisch SE Rechtliche Grundlagen des E-Business 27 9
  • 10. 14.04.2009 Rücktrittsrecht III Keine Geltung bei Verträgen, auf welche die Fernabsatzbestimmungen generell nicht anwendbar sind (§ 5b KSchG) Beachte: besonderes Rücktrittsrecht für Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen von Verbrauchern (§ 8 FernFinG) Sonja Janisch SE Rechtliche Grundlagen des E-Business 28 Rücktrittsrecht IV Rechtsfolgen der Ausübung: §§ 5g, 5h KSchG; ua: - Vertrag wird aufgelöst - Erhaltene Leistungen/Zahlungen sind zurückzustellen - ev Benutzungsentgelt und Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des Werts seitens des Kunden - s OGH 1 Ob 110/05s (Benützung eines Monitors für 43 Stunden) - bei Unmöglichkeit der Rückstellung durch den Kunden: Vergütung, sofern zu seinem klaren und überwiegenden Vorteil - Verbraucher muss grundsätzlich nur die unmittelbaren Kosten der Rücksendung tragen (auch nur, wenn zuvor vereinbart) - verboten: Strafzahlungen - Hinsendekosten? (vgl LG Karlsruhe 10 O 794/05) Sonja Janisch SE Rechtliche Grundlagen des E-Business 29 Vertragsabwicklung - Probleme Leistungsstörungen: Regeln der auf herkömmliche Weise geschlossene Verträge anwendbar! Nachträgliche Unmöglichkeit Gewährleistung (§§ 922 ff ABGB) Sonja Janisch SE Rechtliche Grundlagen des E-Business 30 10
  • 11. 14.04.2009 Anwendbares Recht I Europäisches Vertragsstatutübereinkommen (EVÜ) Verbraucherverträge (Art. 5) Verträge über Lieferung beweglicher Sachen oder Erbringung von Dienstleistungen an Verbraucher Rechtswahl zulässig, aber darf – bei Vorliegen gewisser Voraus- setzungen* – nicht dazu führen, dass dem Verbraucher der Schutz seines Aufenthaltsstaates entzogen wird (Beachte auch § 13a KSchG) mangels Rechtswahl: (bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen*) Geltung des Rechts des Aufenthaltsstaates des Verbrauchers *Voraussetzung (unter anderen): Vertragsabschluss ist ausdrückliches Angebot oder Werbung im Aufenthaltsstaat des Verbrauchers vorausgegangen UND die Rechtshandlung zum Vertragsschluss wurde in diesem Staat vorgenommen Beachte: EVÜ wird mit 17.12.2009 durch die Rom-I-Verordnung abgelöst Sonja Janisch SE Rechtliche Grundlagen des E-Business 31 Anwendbares Recht II Bei Nichtanwendbarkeit des EVÜ: IPRG anwendbar Primär Rechtswahl Mangels Rechtswahl: Grundsatz der stärksten Beziehung → idR Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Verkäufers Sonja Janisch SE Rechtliche Grundlagen des E-Business 32 Anwendbares Recht III Beachte: Rom-I-Verordnung (VO [EG] Nr 593/2008, ABl 2008 Nr L 177, S 6) in Kraft mit 17.12.2009 ersetzt EVÜ Unterschiede zum EVÜ insbesondere: unerheblich, ob sich Verbraucher bei Vertragsabschluss in seinem Heimatstaat befindet oder nicht grundsätzlich auf alle Verbraucherverträge anwendbar (Ausnahmen in Abs 4) Sonja Janisch SE Rechtliche Grundlagen des E-Business 33 11
  • 12. 14.04.2009 Anwendbares Recht IV Sondervorschrift für Verbraucherverträge (Art 6 Rom-I-VO): Abs 1: Es gilt das Recht des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers, sofern berufliche/gewerbliche Tätigkeit des Unternehmers im Verbraucherstaat oder auf irgend einer Weise (ua) auf den Verbraucherstaat ausgerichtete Tätigkeit + Vertrag fällt in den Bereich dieser Tätigkeit Abs 2: Rechtswahl grundsätzlich möglich, aber nicht wirksam, wenn das gewählte Recht ungünstiger als das zwingende Recht des Verbraucherstaates ist Sonja Janisch SE Rechtliche Grundlagen des E-Business 34 Gerichtszuständigkeit I EU-Staaten: EuGVVO (Brüssel-I-Verordnung) Verbrauchergerichtsstand Unternehmer Konsumenten: Wohnsitz des Konsumenten Konsument Unternehmer: Sitz des Unternehmers bzw. Wohnsitz des Konsumenten Gerichtsstandvereinbarungen: nur eingeschränkt möglich Grundsätzlich Anerkennung und Vollstreckbarkeit Sonja Janisch SE Rechtliche Grundlagen des E-Business 35 Gerichtszuständigkeit II Nichtanwendbarkeit der EuGVVO: Zuständigkeit bestimmt sich nach dem innerstaatlichen Recht des angerufenen Staates idR kein Gerichtsstand des Verbraucherwohnsitzes vorgesehen Probleme bei Anerkennung und Vollstreckung Sonja Janisch SE Rechtliche Grundlagen des E-Business 36 12
  • 13. 14.04.2009 EuGVVO I Im Verhältnis zu EU/EFTA-Staaten: EuGVVO (Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen) = „Brüssel – I – VO“ anwendbar: EU-Länder LGVÜ (Luganer Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen) anwendbar im Verhältnis zu Norwegen, Schweiz und Island Sonja Janisch SE Rechtliche Grundlagen des E-Business 37 EuGVVO II Verbrauchergerichtsstand (Artt 15, 16) Verbraucherverträge, die über eine aktive, im Wohnsitzstaat des Verbrauchers zugängliche Website abgeschlossen werden Unabhängig davon, von wo aus die Vertragserklärung abgegeben wurde Passiver Verbrauchergerichtsstand (Unternehmer → Konsument): Wohnsitz des Konsumenten Aktiver Verbrauchergerichtsstand (Konsument → Unternehmer): Sitz des Unternehmers bzw Wohnsitz des Konsumenten Sonja Janisch SE Rechtliche Grundlagen des E-Business 38 EuGVVO III Gerichtsstandvereinbarungen mit Verbrauchern nur beschränkt zulässig (Art 17), zB Nach Entstehung der Streitigkeit Bei Einräumen der Befugnis des Verbrauchers, zusätzliche Gerichtsstände anzurufen Beachte zudem: Beschleunigung des Verfahrens zur Anerkennung und Vollstreckbarerklärungen ausländischer Titel Sonja Janisch SE Rechtliche Grundlagen des E-Business 39 13