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Zwei Wege
für Investitionen in Myanmar
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• Myanmar Companies Act 1914 (“MCA”).
• Das neue Gesetz über ausländische Investitionen (“New FIL”) vom
02.11.2012 .
• Die Regelungen über ausländische Investitionen des Ministeriums für
Planung und wirtschaftliche Entwicklung („IL Rules“) vom 31.01.2013.
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Investieren nach dem MCA
• Dienstleistungsunternehmen dürfen zu 100% in ausländischem Besitz stehen.
• Mindestens 2 Anteilseigner.
• Mindest-Stammkapital USD50.000 (USD25.000 sind anfangs aufzubringen, der
Rest über den anfanglichen Lizenzzeitraum von 3-5 Jahren).
• Unternehmensertragssteuer: 25%.
• Keine besonderen Ausnahmen für Einfuhrzölle von Ausrüstung und Material.
• Keine langfrisitigen Landnutzungsrechte.
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Mindestinvestitionsvolumen
nach dem „new FIL“
• Keine ausdrücklichen Voraussetzungen für Kapital, aber
nach gegenwärtiger Praxis weiterhin mindestens
USD300.000 für Dienstleistungsunternehmen und
USD500.000 für Produktions- und
Infrastrukturunternehmen.
• Die myanmarische Investitionskommission („MIC“) kann
abhängig vom jeweiligen Projekt höhere Mindestsummen
festlegen.
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3 Arten
von Investitionen
nach dem„new FIL“
1. Branchen, die nicht für ausländische Investitionen zugelassen
sind.
2. Branchen, die ein Joint Venture zwischen dem Investor und
burmesischen Unternehmen, Personen oder Behörden
erfordern.
3. Branchen, die mit Erlaubnis der MIC zu 100% ausländisch
investiert sein dürfen.
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Joint Ventures nach dem „new FIL“
• Flexiblere Anteilsverhältnisse für Joint Ventures, Anteilsübertragungen
zwischen in- und ausländischen Shareholdern möglich.
• Das Erfordernis von mindestens 35% ausländischem Eigentum besteht
nicht mehr, jedoch kann die MIC diese Quote für verschiedene Sektoren
und Projekte festlegen.
• Jede nachfolgende Übertragung von ausländischen Anteilen bedarf der
Erlaubnis der MIC, bei vollständiger Übertragung muss die
Investitionserlaubnis an die MIC zurückgegeben werden.
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Steueranreize nach dem „new FIL“
• Investoren können bis zu 5 Jahre Steuererleichterungen vom Beginn der
Geschäftstätigkeit gewährt werden.
• Eine längerer Zeitraum kann bei Projekten im nationalen Interesse
gewährt werden.
• Ausnahmen bei Zöllen für die Einfuhr von Ausrüstung und Maschinen.
• Abschreibung und Wiederanlage von Gewinnen aus dem ersten Jahr.
• Einkommenssteuerbefreiung für ausländische Mitarbeiter.
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Landnutzungsrechte nach dem „new FIL“
• Bei von der MIC genehmigten Projekten ist eine Langzeitpacht von
bis zu 50 Jahren mit zwei Pachterneuerungen von je 10 Jahren
möglich.
• Ausländisches Immobilieneigentum ist in Myanmar verboten.
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Gesetz über Staatsbetriebe
• Das „new FIL“ ersetzt nicht das Gesetz über Staatsbetriebe
(„StaatsbetriebeG“), welches fortgilt.
• Das StaatsbetriebeG beschränkt private Investitionen in
wichtigen Branchen wie Öl und Gas, bestimmte
Elektrizitätserzeugung und –übertragung, Telkommunikation,
Banken und Versicherungen.
• Ausländische Investitionen können in diesen Branchen zwar
gewährt werden, bedürfen aber einer Regierungserlaubnis.
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Elektrizitätserzeugung
• Wasserkraft und Kohlekraft sind für ausländische Investitionen
zugänglich durch ein Joint Venture mit dem Ministerium für Elektrizität
und mit einem Build-Operate Transfer (BOT) Status.
• Die Dauer der BOT-Konzession ist nicht im „new FIL“ festgelegt und
muss durch die Joint Venture-Vereinbarung mit Erlaubnis der MIC
festgelegt werden.
• Das Management der Elektrizitätsversorgung wie etwa Leitungen,
Verteilung, Handel mit Elektrizität und andere reglementierende Aspekte
sind für Auslandsinvestitionen grds. nicht zugänglich, wobei jedoch Joint
Ventures mit 80% myanmarischen Anteilseignern mit Genehmigung der
MIC und der Regierung möglich sind.
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Öl und Gas
• Alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit Erschließung,
Gewinnung und Verarbeitung von Öl und Gas sind für
Auslandsinvestitionen offen, aber nur durch ein Joint Venture
mit dem Energieministerium oder einer untergeordneten
Behörde.
• Für die Branche gilt das StaatsbetriebeG fort.
• Umweltverträglichkeitsprüfungen sind notwendig im Rahmen
der Beantragung des Joint Ventures zusätzlich zu
Verzichtserklärungen nach dem StaatsbetriebeG.
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Antragsverfahren bei der MIC
• Investitionen nach dem „new FIL“ bedürfen der Erlaubnis der MIC.
Die vorzulegende Dokumentation umfasst unter anderem:
– Projektinvestitionsangebot, detaillierter Geschäftsvorschlag.
– Entwicklungsplan und erwarteter Ertrag und Kosten.
– Entwurf eines Pachtvertrages, falls das Projekt Landnutzung
beinhaltet.
– Entwurf der Joint Venture Vereinbarung, falls das Projekt ein Joint
Venture ist.
– Umweltverträglichkeitsprüfung für bestimmte Projekte.
– Contractors müssen für die Investitionslizenz der MIC einen Vertrag
für ein inländisches Projekt nachweisen, möglich sind Erweiterungen
die zusätzliche Vorzüge für spätere Projekte anbieten.
– Für die Einfuhrzollbefreiung ist eine detaillierte Ausrüstungsliste
erforderlich.
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Antragsverfahren bei der MIC(2)
• Die MIC entscheidet über das Angebot innerhalb von 15 Tagen; im Fall der Annahme wird das
Geschäftsangebot innerhalb von 90 Tagen angenommen oder abgelehnt.
• Die MIC koordiniert die erforderlichen Regierungsgenehmigungen für das jeweilige Projekt.
• Investoren müssen die Entwicklung ihrer Projekte innerhalb des genehmigten Zeitraums
abschließen, eine Verlängerung durch die MIC um 50% des ursprünglichen Zeitraums ist jedoch
möglich.
• Die jeweiligen Versicherungspolicen müssen erlangt und erhalten werden.
• Falls der Contractor eigene Ausrüstung und Maschinen einführt, muss er vor Stellung des Antrags
bei der MIC Mitglied der Handels- und Industriekammer Myanmars („UMFCCI“) werden.
• Große Bau- oder Contractingunternehmen müssen vor Antragsstellung Mitglied der myanmarischen
Vereinigung für Ingenieurswesen werden.
• Die MIC entscheidet über das Angebot innerhalb von 15 Tagen; im Fall der Annahme
wird das Geschäftsangebot innerhalb von 90 Tagen angenommen oder abgelehnt.13
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Einfuhr von Ausrüstung und Maschinen
• Wenn der Contractor ein MIC-genehmigtes Unternehmen sein wird, fallen
keine Ein- oder Ausfuhrzölle für die Einfuhr von Ausrüstung und Maschinen
bzw. deren Ausfuhr nach Projektende an.
• Falls jedoch die zollfrei eingeführte Ausrüstung in Myanmar verkauft wird,
muss der entsprechende Einfuhrzoll gezahlt werden.
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Einfuhr von Ausrüstung und Maschinen(2)
• Contractors könnten Ausrüstung und Maschinen theoretisch durch den
Projektentwickler einführen lassen. Dies würde aber deren genaue Auflistung
im ursprünglichen Antrag des Projektherren bzw. einen Nachtrag erfordern.
• Die Zollbehörde hat letztes Jahr eine Liste von 250 Gegenständen erstellt
(hauptsächlich Ausrüstung und Maschinen für Infrastrukturentwicklung), die
sogar von nicht durch die MIC genehmigten Unternehmen eingeführt werden
können. Die Einfuhr dieser Gegenstände bedarf keiner Einfuhrlizenz und
folglich auch keiner Mitgliedschaft der UMFCCI.
• Einfuhrzölle für Ausrüstung und Maschinen für Infrastrukturprojekte betragen
gegenwärtig zwischen 0% und 5%.
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Arbeitsrecht
• Unqualifizierte Jobs dürfen nur an myanmarische Bürger vergeben werden.
• Falls ein bestimmtes Unternehmen qualifizierte Arbeit benötigt, müssen
Investoren mindestens 25% Burmesen während der ersten 2 Jahre der
Geschäftstätigkeit einstellen, 50% in den folgenden 2 Jahren und 75% in den
darauffolgenden 2 Jahren.
• Alle bestehenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen bleiben ansonsten
unverändert in Kraft.
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Währungstausch und Rückführung von
Gewinnen
• Investoren müssen Fremdwährungskonten in Myanmar eröffnen und die
Einfuhr von Devisen anmelden.
• Eingeführte Devisen, an ausländische Anteilseigner ausgeschüttete
Gewinnanteile, Gewinn nach Steuern und ausländisches Gehälter können
zum jeweils aktuell geltenden Wechselkurs zurückgeführt werden.
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Schiedsgerichtsvereinbarungen und Schutz
vor Verstaatlichung
• Nach dem „new FIL“ garantiert die myanmarische Regierung Investitionsprojekte
während der (verlängerten) Projektdauer nicht zu verstaatlichen.
• Es gibt jedoch eine zusätzliche Bestimmung wonach Projekte mit einer Erlaubnis der
MIC nicht beendet werden dürfen ohne „ausreichende Gründe“, wobei dieser Begriff
bis heute nicht offiziell definiert ist.
• Das „new FIL“ erlaubt auch Schiedsgerichtsvereinbarungen zwischen den Parteien.
• Die Vollstreckung von Schiedsgerichtentscheidungen ist jedoch noch immer unsicher,
da Myanmar dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und
Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche erst im Juli 2013 beigetreten ist und die
Ratifizierung noch aussteht, aber bald erwartet wird.
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