Vermietung von Immobilien und Wohnungen in Deutschland sind gesetzlich geregelt, trotzdem gibt es immer noch erfolgreiche Mietnomaden, für den Vermieter, Nachbarn eine große Herausforderung und Zumutung. Seit der Mietrechtsreform im Mai 2013 hat der gebeutelte Vermieter mehr Rechte, gegen Mietnomaden vorzugehen. Immobilienexperte und Bauchautor Eric Mozanowski führt im Rahmen von Seminarveranstaltungen gibt Tipps zur Umsetzung der Rechte durch die Mietrechtreform.
1. Miete, Nomaden, geprellte Vermieter – Mietnomaden
2014 Tipps und Tricks gegen die Mietnomaden von Eric Mozanowski,
Immobilienfachmann aus Stuttgart
Falsch verstandenes soziales Mietrecht, fehlende Kontrolle, kein
persönliches Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter, schlechte
Hausverwaltung oder weite Entfernung zwischen Mieter und Vermieter sind
die Gründe, warum Wohnungen verwahrlosen und Mieten nicht gezahlt
werden.
Viele Jahre lamentierten alle, klagten und waren traurig, weil die Gesetze
und das Vollstreckungsrecht nicht ausreichten.
Jetzt endlich ist der Vermieter besser geschützt. Eric Mozanowski,
Immobilienexperte und Fachautor, während einer Seminarveranstaltung
(April 2014) im Hause der Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner Berlin,
Malteser Straße 170, 12277 Berlin, www.dr-schulte.de:
"Heruntergekommene Wohnungen, Müll bis zur Decke und nicht bezahlte
Mietrechnungen – das gab es einige Jahre. Also Mietnomaden (Personen die
erst die Miete prellen und dann weiterziehen) waren der Albtraum einer
jeden Mietanlage". Belastet wurden Vermieter und die Nachbarschaft. Eine
kleine Gruppe von Profi-Prellern zahlte keine Miete, zerstörte und zog
weiter. Große Schäden, für Familien und die Volkswirtschaft waren die
Folge.
Die Rechtslage hat sich 2013 geändert und verbessert, die Probleme können
jetzt in den Griff bekommen werden. E. Mozanowski weiter im Vortrag:
"Eine Eigentumswohnung zu kaufen z.B. in Berlin und zu dann vermieten ist
eine solide Kapitalanlage". Was tun, wenn Mieter, die die Wohnung
zerstören und ihre Miete nicht zahlen?" Dann droht - so RA Kim
Klevenhagen, Fachanwalt für Kapitalanlagenrecht - eine schlimme
Abwärtsspirale für den Vermieter. Fachanwalt Klevenhagen im
Diskussionsbeitrag: "Zinsen und Tilgung für die Finanzierung der Immobilie
müssen weiter gezahlt werden, das Eigentum wird zerstört, und die Miete
nicht gezahlt!" Der Gesetzgeber mit einer Anpassung der Gesetzeslage
reagiert.
Seit der Mietrechtsreform im Mai 2013 hat der gebeutelte Vermieter mehr
Rechte, gegen Mietnomaden vorzugehen
Erik Mozanowskis Hitliste der Vermieter-Tipps im Beitrag!
1. Mieter prüfen und Mietverhältnisse sorgfältig begründen!
Also eigene Schufa-Auszug verlangen, Mietausgleichsbestätigung durch den
Vorvermieter, Haftungserklärung von Eltern, Verwandten etc. fordern.
Angesichts der Verantwortung eines Vermieters für seine Familie und
gegenüber der Bank, welche die Investition finanziert hat, ist diese Sorgfalt
in eigenen Angelegenheiten kein kapitalistisches „Bonzenunwesen“,
sondern schlichter Selbstschutz. Lieber einmal mehr, als einmal zu wenig
gucken. Rechtsanwalt Klevenhagen dazu: "Bitte keine alten Formulare
nutzen oder irgendwelche Zettel, ein Mietvertrag ist wichtig und muss
sorgfältig verfasst werden, die Rechtsprechung ändert sich um
Kleingedruckten ständig!" Im Folgenden ist BGB die Abkürzung für
Eric Mozanowski
Eric Mozanowski
Theodor-Heuss-Str. 32
70174 Stuttgart
Tel: +49 (0)71122063173
Fax: +49(0)71122063180
WWW:
http://immobilien-news-24.org
E-Mail:
mozanowski@yahoo.de
Eric Mozanowski führte in Berlin /
Leipzig sowie Stuttgart im Rahmen von
Seminarveranstaltungen die
Vortragsreihe zum Themengebiet
Denkmalschutz in Deutschland fort.
Wichtige Wissensmodule werden auf
Wunsch auch im Internet veröffentlicht.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der
Geschichte von Denkmalimmobilien und
der Wandel in die heutige Zeit mit den
gegebenen Veränderungen und
Ansprüchen, die Modernisierung und
Sanierung von Denkmalimmobilien mit
sich bringen.
2. Bürgerliches Gesetzbuch in der aktuellen Fassung.
2. Bei nicht erbrachter Kaution sofort kündigen!
Jetzt gilt § 596 Abs. 2a BGB neue Fassung. Wurde von dem Neumieter die
Mietkaution nicht erbracht, kann sofort gekündigt werden. Von dieser
Möglichkeit der sofortigen Kündigung aus wichtigem Grund sollte Gebrauch
gemacht werden. Wichtig: Fristen, Form und Zustellung an alle Mieter! Tipp
von Eric Mozanowski: Kündigung durch Anwalt machen lassen, bei
Formfehlern ist dieser berufshaftpflichtversichert! Scheitert diese
Kündigung im ersten Moment droht weiterer Schaden durch Formfehler.
3. Untermieter-Tricks sind jetzt verboten - Leichte Räumung gegen
mögliche Untermieter möglich!
Früher hatten trickreiche Mietnomaden eine Möglichkeit gefunden, sich
trotz Gerichtsurteil weiter in der Wohnung aufzuhalten. Der Nomade hatte
die Wohnung einfach untervermietet. Dann konnte der Zwangstitel der
Räumung vor dem Gericht eingeklagt werden. Dieser Titel wirkte aber nicht
gegen den Untermieter. Der Gerichtsvollzieher stand früher mit dummem
Gesicht vor der Wohnung.
Aktuell ist die Rechtslage anders. § 940a ZPO (Zivilprozessordnung) regelt in
dem neuen Absatz zwei: auch gegen unbekannte Untermieter kann die
Räumung vollstreckt werden. Tipp: den Vertrags-Mieter unter Fristsetzung
auffordern mitzuteilen, ob er Dritte aufgenommen hat. Er muss Auskunft
geben! Lügt er oder schweigt, ist das für den Richter später wichtig. Dann
kann der Richter verfügen, dass alle die Wohnung verlassen müssen.
4. Beschleunigung der Räumungsklage - Sicherheitsleistung durch Mieter
bei Räumungsprozess fordern!
Seit der Gesetzesänderung gilt folgendes: Der Vermieter verlangt jetzt
gegenüber dem Gericht, falls die Räumungsklage mit einer Zahlungsklage
verbunden wurde, durch gerichtlichen Antrag, dass der Mieter für
Geldforderungen (Miete, Zinsen und Schadenersatz) eine
Sicherheitsleistung zu erbringen hat § 283a Abs. 1 ZPO. Wird die
Sicherheitsleistung nicht erbracht gilt: Es kann ein Antrag zur einstweiligen
Räumung gestellt werden. Eric Mozanowski in dem Vortrag: Sofort
Räumungsklage einreichen, wegen Rückständen Sicherheitsleistung
beantragen. Falls dann der Mietnomade nicht zahlt oder keine Bürgschaft
stellt, Räumungsprozess mit Turbo weiterführen und einstweilige Räumung
verlangen. Diese Entscheidung des Gesetzgebers ist gerecht, weil bis zur
endgültigen Entscheidung das Geld bei Gericht verbleibt.
Außerdem gilt:
Verfahren gelten nicht bei Mieterhöhungsverfahren, bei schlechten
Erfolgsaussichten der Klage, außerdem muss der Richter abwägen. Eric
Mozanowskis Vorschläge im Vortrag hierzu:
a. Anwalt nehmen,
b. Beschleunigung verlangen und
c. Beweise sichern.
d. Sorgfalt ist angezeigt bei der Begründung, warum das Gericht sehr
schnell entscheiden muss.
3. Ansonsten dauert der Prozess JAHRE!
5. Das „Berliner Modell der Räumung“ - was ist das?
Jetzt wird nach dem Berliner Modell geräumt; was ist das? Eine Räumung
durch den Gerichtsvollzieher ist teuer und langwierig. Die Berliner Räumung
setzt in nicht mehr voraus, dass der Mieter und sein vermüllter Hausrat aus
der Mietwohnung entfernt wird. Nach dem Urteil kann der Vermieter dem
Mieter den Besitz entziehen, also das Türschloss austauschen oder auch
Abfall, an deren Besitz offensichtlich kein Interesse besteht entsorgen.
Wertsachen, Papiere, Fotoalben etc. dürfen natürlich nicht weggeworfen
werden. Praxistipps: Fotos machen, Zeugen mitnehmen, im Zweifelsfall
Wertsachen bei Gericht hinterlegen.
Während der anschließenden Diskussion wurden weitere Spezialfragen der
Mietrechtsreform (Bundesgesetzblatt Teil I, Ausgabe: 2013, Nr. 13, S. 434-
440 vom 18.03.2013) diskutiert. Die Experten waren einig, dass die
Gesetzesnovelle effektive Möglichkeiten bietet. Missbrauch durch
Vermieter scheidet wohl aus. Für Investitionen in Denkmale oder andere
Immobilien besteht ein hohes Maß an Sicherheit.
Die Begründung des Gesetzgebers wurde durchgesetzt:
"In Deutschland gibt es fast 40 Millionen Wohnungen, davon knapp 24
Millionen Mietwohnungen. Der überwiegende Teil der Bevölkerung
befriedigt seinen Wohnbedarf also nicht als selbstnutzender Eigentümer,
sondern als Mieter. Grundsätzlich hat sich das soziale Mietrecht bewährt:
Die Versorgung mit qualitativ gutem Wohnraum zu angemessenen Preisen
ist auf Grundlage der überwiegend privat organisierten Wohnungswirtschaft
weithin gewährleistet. Das Mietrecht ermöglicht dem Vermieter die
angemessene Verwertung seines Eigentums und schafft zugleich soziale
Sicherheit für den Mieter. Die überwiegende Mehrzahl der Mietverhältnisse
verläuft unproblematisch; im Streitfall bietet die Justiz, insbesondere die
Amtsgerichte, effektiven Rechtsschutz. Aber auch ein Recht, das sich
grundsätzlich bewährt hat, muss an sich wandelnde gesellschaftliche und
wirtschaftliche Verhältnisse angepasst werden." Wer weiterlesen möchte
findet hier Infos:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/104/1710485.pdf
V.i.S.d.P.:
Eric Mozanowski
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich