Bauen und Erneuern mit Minergie und von Förderbeiträgen profitieren
So unterstützt der Kanton Aargau die Gebäudemodernisierung
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Neues von Minergie 2013
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Zweite Ebene
Energiepolitik und Förderprogramm
Dritte Ebene
des Kantons Aargau Vierte Ebene
Fünfte Ebene
So unterstützt der Kanton Aargau die Gebäudemodernisierung
Abteilung Energie Spreitenbach
Andrea Eberhard 21. März 2013
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2. Agenda
Energiepolitik des Kantons Aargau
Förderprogramm
Informationen
Minergie im Kanton Aargau
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3. Rahmenbedingungen
Kernenergie deckt nur 10% unserer Energieversorgung
Oel und Gas weiterhin dominant
• Energieimporte Schweiz rund 10 Mia. pro Jahr
• Auslandabhängigkeit
• Umweltproblem
Es wird ein beschwerlicher Weg
die Kernenergie zu ersetzen
Es wird eine Herkules-Aufgabe
die fossilen Energieträger zu ersetzen
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4. Umsetzung im Kanton Aargau
Zielsetzung: Senkung des Bedarfs
Liter Heizöl pro m2/Jahr*
(*auf Grundlage entsprechender CH-Normen)
25
20
15
Umbau-Grenzwert
10
Neubau-Grenzwert
4.8 Liter-Haus (MuKEn) 5
Baujahr Baujahr Baujahr
1920 1920-1975 ab 1975-1995
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5. Umsetzung im Kanton Aargau
1. Schritt 2. Schritt
Revision Energiegesetz und
Energiesparverordnung Energieverordnung
Verabschiedung 4. April 2008 in Kraft seit 1. März 2009 in Kraft seit 1. September 2012
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6. Umsetzung im Kanton Aargau
Wesentliche Änderungen
Änderungen im Energiegesetz und der
Energieverordnung in den Bereichen
Fossile Heizungen
Ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen
Heizungen im Freien
beheizte Freiluftbäder
Grossverbraucher
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7. Handlungsfeld Vorschriften
Umsetzung im Kanton Aargau
§ 22 EnergieV: Kostennachweis für fossile Heizungen
Neue Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen sind
zulässig, wenn kein Alternativsystem:
für die Anwendung genügt
wirtschaftlich tragbar ist
energieeffizienter ist
einen geringeren CO2-Ausstoss hat
Kein generelles Verbot aber
Nachweispflicht !
Kostennachweis www.ag.ch/energie
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8. Handlungsfeld Vorschriften
Umsetzung im Kanton Aargau
§ 24 EnergieV: Ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen
Keine neuen Elektroheizungen
mit Ausnahme von Not- und Komfortheizungen in
begrenztem Umfang
Wenn diese besonders sparsam sind
(Heizenergiebedarf < 5W/m2 EBF)
Dezentrale Elektroheizungen dürfen ersetzt werden
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9. Handlungsfeld Vorschriften
Umsetzung im Kanton Aargau
§ 27 EnergieV: Grossverbraucher
Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit einem
Wärmeverbrauch von > 5 GWh oder einen
Elektritzitätsverbrauch von > 0.5 GWh pro Jahr.
Analyse Energieverbrauch
wirtschaftlich zumutbare Massnahmen treffen
z.B. Bürogebäude, Hallenbäder,
Rechenzentren, Lagerhallen etc.
www.ag.ch/energie
> Bauen & Energie > Grossverbraucher
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10. Umsetzung im Kanton Aargau
Internetseite
www.ag.ch/energie
> Bauen & Energie > Energetische Bauvorschriften
Energiegesetz (EnergieG / SAR 773.200)
Energieverordnung (EnergieV / SAR 773.211)
Vollzugshilfen
www.endk.ch
> Fachleute > Vollzugshilfen
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14. Förderungen
Gebäudetechnik
Solarwärmeanlagen pauschal Fr. 1‘800.-
Stückholzfeuerungen pauschal Fr. 2‘000.-
Automatische Feuerungen ≤ 25 kW pauschal Fr. 3‘500.-
Wärmepumpe ≤ 20 kW Heizleistung pauschal Fr. 3‘000.-
(keine Luft/Wasser Wärmepumpe)
Einbau eines Wasserverteilsystem pauschal Fr. 5‘700.-
(≤ 20 kW Heizleistung)
Höhere Beiträge bei grösseren Anlagen
gefördert werden auch Abwärmenutzungen, Nah- und Fernwärmenetze
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15. Förderungen
Bedingungen und Informationen
Zu beachten ist:
Gesucheingabe vor Installations- /
Baubeginn
Beilagen gemäss Gesuchformular
www.ag.ch/energie
> Förderungen
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16. Förderungen
energieberatungAARGAU
Telefonische Beratung kostenlos
GEAK® Plus Fr. 700.- für Einfamilienhaus
Fr. 1'000.- für Mehrfamilienhaus
(in Form einer Rückvergütung)
www.ag.ch/energie
> Bauen & Energie > energieberatungAARGAU
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18. Information
energieberatungAARGAU
Rekrutierung Energieberaterinnen / Energieberater
Zugang für alle qualifizierten Fachpersonen
auf Antrag, sofern:
Architektur
diese die Anforderungen
der Abteilung Energie erfüllen und
Bautechnik
die vertragliche Vereinbarung
unterzeichnet ist.
Bauphysik
Haustechnik
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19. Information
energieberatungAARGAU
Anforderungen
Kernkompetenz in einem der drei Bereiche
Bautechnik, Haustechnik, Bauphysik
(höhere Ausbildung)
Architektur
Qualifizierte Aus- oder Weiterbildung in
mindestens einem der beiden übrigen
Bautechnik
Kompetenzbereiche
Erfahrung in allen drei Bereichen
Bauphysik
Haustechnik
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20. Information
energieberatungAARGAU
Ziel
Kompetente Beratung mit dem Fokus auf:
die richtige Massnahme
zum richtigen Zeitpunkt
unabhängig von Energieträgern, Technologien und Produkten.
Anmeldung
Weitere Informationen sowie Anmeldeformular unter
www.ag.ch/energie
> Bauen & Energie > energieberatungAARGAU
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22. Minergie im Kanton Aargau
Rund 600 Gesuch pro Jahr werden im Kanton AG eingereicht.
Primäranforderungen und der Minergie-Grenzwert weisen
immer weniger Reserven auf, was eine saubere Planung und
Bauausführung voraussetzt.
Die Planung- und Ausführungsqualität einer Liegenschaft ist
entscheidend für die Zufriedenheit der Bewohner.
Intensivierung der Kontrolle im Bereich der Gesuchprüfung wie
auch der Ausführung.
Die Anforderungen des Energiegesetzes und der
Energieverordnung müssen auch bei einem Minergie-Gebäude
eingehalten werden.
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23. Die Energiezukunft liegt in unseren Händen
http://okologie.org/wp-content/uploads/2010/02/sonnenenergie.jpg
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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