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09/2012LSI Hermann Zoller
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2
Die NMS hat die Aufgabe,
die SchülerInnen je nach Interesse, Neigung,
Begabung und Fähigkeit für den Übertritt in
mittlere/höhere Schulen zu befähigen
bzw.
auf das Berufsleben vorzubereiten.
09/2012LSI Hermann Zoller
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3Seite 3
 Die Neue Mittelschule hat an der Heranbildung der
jungen Menschen mitzuwirken, nämlich beim Erwerb
von Wissen, bei der Entwicklung von Kompetenzen und
bei der Vermittlung von Werten.
 Dabei ist die Bereitschaft zum selbstständigen Denken
und zur kritischen Reflexion besonders zu fördern. Die
Schülerinnen und Schüler sind in ihrem
Entwicklungsprozess zu einer sozial orientierten und
positiven Lebensgestaltung zu unterstützen.
09/2012LSI Hermann Zoller
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4
Der Lehrplan umfasst die bisherigen Pflichtgegenstände
sowie die für allfällige Schwerpunktbereiche
erforderlichen Pflichtgegenstände
a. sprachlicher Schwerpunktbereich (Latein oder weitere leb. FS)
b. Naturwissenschaftlicher und math. Schwerpunktbereich (GZ)
c. ökonomischer und lebenskundlicher Schwerpunktbereich (EH)
d. Musisch-kreativer Schwerpunktbereich
und als
◦ Verbindl. Übung: BO in der 3. und 4. Klasse
◦ Unverbindl. Übung: Informatik
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5Seite 5
Die Festlegung des Schwerpunktbereichs für den
Bildungsgang erfolgt durch die Schulleitung nach
Zustimmung des zuständigen Beamten des
Qualitätsmanagements und nach Anhörung des
Schulforums.
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6Seite 6
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Autonome Stundentafel
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8
Stundentafel, ohne Führung eines Schwerpunktes:
 BO: In der 3. bzw. 4. Klasse als eigener
Unterrichtsgegenstand im Ausmaß von insgesamt
mindestens einer Wochenstunde. Zusätzlich 32
Jahresstunden in der 3. bzw. 4. Klasse integriert in den
Unterricht von Pflichtgegegenständen
 Technisches und textiles Werken: Eine abwechselnde
Führung der Gegenstandsteile „TW“ und „Tex.W“ ist bei
Bedarf möglich, beide Gegenstandsteile müssen
innerhalb eines Schuljahres gleich stark vertreten sein.
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9
 Bei Führung des Pflichtgegenstandes „Zweite
lebende Fremdsprache“ sind mindestens
sechs Wochenstunden über zwei Jahre
vorzusehen (Schularbeiten),
 ansonsten handelt es sich beispielsweise nur
um die Führung eines autonomen
Pflichtgegenstandes „Italienisch“
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10
In der NMS sind die SchülerInnen im Unterricht
durch Maßnahmen der inneren Differenzierung
sowie der Begabungs- und Begabtenförderung
nach Möglichkeit zum Bildungsziel der vertieften,
jedenfalls aber zu jenem der grundlegenden
Allgemeinbildung zu führen.
09/2012LSI Hermann Zoller
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11
Im Lehrplan ist für die 7. und 8. Schulstufe in den
differenzierten Pflichtgegenständen eine Unterscheidung
nach grundlegender und vertiefter Allgemeinbildung
vorzusehen.
Die Anforderungen der Vertiefung haben jenen der
Unterstufe der AHS zu entsprechen.
Außerdem hat der Lehrplan förderdidaktische Maßnahmen
zu enthalten, um die SchülerInnen nach Möglichkeit zum
Bildungsziel der vertieften Allgemeinbildung zu führen.
09/2012LSI Hermann Zoller
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12Seite 12
1. Individualisierung des Unterrichts
2. Differenzierter Unterricht in der Klasse
3. Begabungs- einschl. Begabtenförderung
4. Maßnahmen der inklusiven Pädagogik und Diversität
(Wertschätzung der Vielfalt)
5. Temporäre Bildung von Schülergruppen
6. Förderung in Förder- bzw. Leistungskursen
7. Unterrichten im LehrerInnenteam (Teamteaching)
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13Seite 13
 Wertschätzende Beziehungen aufbauen und pflegen,
 Erstellung von differenzierten, zielgerichteten
Lernangeboten,
 Auswahl und Offenheit bei der Aufgabenstellung, um
Raum für persönliche Bezugnahmen seitens der
Schülerinnen und Schüler zu schaffen (Kinder sollen
vitales Interesse an Aufgabenlösung haben),
 flexibles Eingehen auf unterschiedliche
Lerngeschwindigkeiten, abwechslungsreiche Gruppen-
konstellationen,
09/2012LSI Hermann Zoller
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14
 Berücksichtigung des unterschiedlichen
Betreuungsbedarfs (bis hin zu Einzelgesprächen),
 Abstimmen der Unterrichtsplanung auf den jeweils
aktuellen Leistungsstand der einzelnen Schülerinnen
und Schüler,
 Herstellung eines individuell förderlichen Lernklimas und
Vermeidung von Demotivation, Beschämung und
Entfremdung,
09/2012LSI Hermann Zoller
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15
 Trennen von Lern- und Leistungsphasen, um
Fehlermachen als selbstverständlichen
Bestandteil von Lernprozessen zulassen zu
können,
 Verständnis von Unterricht als Lern- und
Entwicklungsbegleitung.
09/2012LSI Hermann Zoller
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16
SchülerInnen der 5. und 6. Schulstufe sind
verpflichtet, in den diff. Pflichtgegenständen den
Förderunterricht zu besuchen, sofern der Bedarf
nach Förderung von Amts wegen oder auf
Antrag des Schülers / der Schülerin durch den
unterrichtenden Lehrer festgestellt wird,
auf der 7. und 8. Schulstufe dann, wenn die
Anforderungen im Bereich der grundlegenden
Allgemeinbildung nur mangelhaft erfüllt werden.
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17
In der 7. und 8. Schulstufe haben Beurteilungen in
den differenzierten Pflichtgegenständen nach
grundlegenden und vertieften Gesichtspunkten
zu erfolgen.
Leistungsfeststellungen haben die Beurteilung
nach den Anforderungen der grundlegenden
und vertieften Allgemeinbildung auszuweisen.
09/2012LSI Hermann Zoller
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18
Die Beurteilung im Rahmen der vertieften
Allgemeinbildung kann nicht schlechter als
„Genügend“ sein und setzt voraus, dass die
Anforderungen im Bereich der grundlegenden
Allgemeinbildung mindestens mit „Gut“ zu
beurteilen sind, andernfalls hat lediglich eine
Beurteilung nach den Anforderungen der
grundlegenden Allgemeinbildung zu erfolgen.
09/2012LSI Hermann Zoller
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19
Vertiefte Allgemeinbildung Grundlegende Allgemeinbildung
Sehr gut -
Gut -
Befriedigend Sehr gut
Genügend Gut
- Befriedigend
Genügend
Nicht genügend
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20
 1 Vertiefte Allgemeinbildung
 2
 3
 4
 3 G Grundlegende Allgemeinbildung
 4 G
 5 G
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21
Die Schulnachricht der NMS hat in der
7. und 8. Schulstufe in den differenzierten
Pflichtgegenständen die Beurteilungen
mit einem entsprechenden Zusatz der
grundlegenden oder der vertieften
Allgemeinbildung anzuführen.
09/2012LSI Hermann Zoller
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22
In der 7. und 8. Schulstufe der NMS sind die
Beurteilungen in den differenzierten
Pflichtgegenständen mit einem entsprechenden
Zusatz der grundlegenden oder der vertieften
Allgemeinbildung anzuführen
sowie die Übertrittsberechtigungen auszuweisen.
09/2012LSI Hermann Zoller
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04.09.2012LSI Hermann Zoller
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04.09.2012LSI Hermann Zoller
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25
Eine ergänzende differenzierende
Leistungsbeschreibung ist eine verbale
Beschreibung der Leistungsstärken des Schülers,
die ihm gemeinsam mit der Schulnachricht und
dem Zeugnis auszustellen ist.
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26
An der NMS sind regelmäßige Gespräche
zwischen Lehrer/in, Erziehungsberechtigten und
Schüler/in vorzusehen, in denen die
Leistungsstärken und der Leistungsstand des
Schülers / der Schülerin,
auf der 7. und 8. Schulstufe insbesondere auch in
Hinblick auf das Bildungsziel der vertieften
Allgemeinbildung, gemeinsam zu erörtern sind.
(Aufteilung der KEL-Gespräche erfolgt im Schulstufenteam!)
09/2012LSI Hermann Zoller
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27
Wenn die Leistungen eines Schülers / einer
Schülerin in der 7. und 8. Schulstufe in der
Vertiefung in dem Ausmaß nachlassen, dass am
Ende des Unterrichtsjahres nur mehr nach den
Anforderungen der grundlegenden
Allgemeinbildung zu beurteilen wäre,
ist dies den Erziehungsberechtigten unverzüglich
mitzuteilen (einschließlich verpflichtendes
beratendes Gespräch über
Fördermöglichkeiten)
09/2012LSI Hermann Zoller
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28
Übertritt in AHS/BHS ist möglich, wenn
in allen differenzierten Pflichtgegenständen
(D., Math., Engl.) das Ziel der vertieften
Allgemeinbildung erreicht wurde.
Gelingt das in einem Fach nicht, kann die
Klassenkonferenz unter Berücksichtigung der sonstigen
Leistungen und der ergänzenden differenzierenden
Leistungsbeschreibung die Berechtigung erteilen.
(sonst Aufnahmsprüfung möglich)
09/2012LSI Hermann Zoller
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29Seite 29
Übertritt in BMS ist möglich, wenn
das Ziel der grundlegenden Allgemeinbildung in allen
differenzierten Pflichtgegenständen erreicht wird und
keine Note schlechter als „Befriedigend“ vorliegt.
Gelingt das in einem Fach nicht, so kann die
Klassenkonferenz unter Berücksichtigung der sonstigen
Leistungen und der ergänzenden differenzierenden
Leistungsbeschreibung die Berechtigung erteilen.
(sonst Aufnahmsprüfung möglich)
09/2012LSI Hermann Zoller
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30Seite 30
Die Aufnahme in eine Neue Mittelschule unter
besonderer Berücksichtigung der musischen
oder der sportlichen Ausbildung setzt die im
Hinblick auf die besondere Aufgabe der
Sonderform erforderliche Eignung voraus,
die durch die Eignungsprüfung festzustellen ist.
09/2012LSI Hermann Zoller
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31
◦ Offener Unterricht bezeichnet ein Bündel von
Praxisformen
◦ Gemeinsame Merkmale sind jedenfalls
Schülerbeteiligung und entdeckendes Lernen,
eigenverantwortliches Arbeiten und die Beratung durch
die LehrerInnen
◦ Als Richtwert sind eine Doppelstunde offener Unterricht
pro Tag anzustreben
09/2012LSI Hermann Zoller
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3232
◦ HS-LehrerInnen und AHS/BHS-LehrerInnen unterrichten
gemeinsam
◦ Teamteaching ist in den Schularbeitenfächern
vorgesehen, um einen individuellen und differenzierten
Zugang auf das Leistungsvermögen der Kinder im Sinne
professioneller Lerngemeinschaften zu ermöglichen
(Diversität)
09/2012LSI Hermann Zoller
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33
In eigenverantwortlichen Schulstufen-teams
beraten und planen LehrerInnen einer Schulstufe
gemeinsam vierzehntägig im Ausmaß von jeweils
zwei Stunden
09/2012LSI Hermann Zoller 34

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Test

  • 1. 1
  • 3. Die NMS hat die Aufgabe, die SchülerInnen je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für den Übertritt in mittlere/höhere Schulen zu befähigen bzw. auf das Berufsleben vorzubereiten. 09/2012LSI Hermann Zoller Sei te 3Seite 3
  • 4.  Die Neue Mittelschule hat an der Heranbildung der jungen Menschen mitzuwirken, nämlich beim Erwerb von Wissen, bei der Entwicklung von Kompetenzen und bei der Vermittlung von Werten.  Dabei ist die Bereitschaft zum selbstständigen Denken und zur kritischen Reflexion besonders zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sind in ihrem Entwicklungsprozess zu einer sozial orientierten und positiven Lebensgestaltung zu unterstützen. 09/2012LSI Hermann Zoller Sei te 4
  • 5. Der Lehrplan umfasst die bisherigen Pflichtgegenstände sowie die für allfällige Schwerpunktbereiche erforderlichen Pflichtgegenstände a. sprachlicher Schwerpunktbereich (Latein oder weitere leb. FS) b. Naturwissenschaftlicher und math. Schwerpunktbereich (GZ) c. ökonomischer und lebenskundlicher Schwerpunktbereich (EH) d. Musisch-kreativer Schwerpunktbereich und als ◦ Verbindl. Übung: BO in der 3. und 4. Klasse ◦ Unverbindl. Übung: Informatik 09/2012LSI Hermann Zoller Sei te 5Seite 5
  • 6. Die Festlegung des Schwerpunktbereichs für den Bildungsgang erfolgt durch die Schulleitung nach Zustimmung des zuständigen Beamten des Qualitätsmanagements und nach Anhörung des Schulforums. 09/2012LSI Hermann Zoller Sei te 6Seite 6
  • 8. 04.09.2012LSI Hermann Zoller Sei te 8 Stundentafel, ohne Führung eines Schwerpunktes:
  • 9.  BO: In der 3. bzw. 4. Klasse als eigener Unterrichtsgegenstand im Ausmaß von insgesamt mindestens einer Wochenstunde. Zusätzlich 32 Jahresstunden in der 3. bzw. 4. Klasse integriert in den Unterricht von Pflichtgegegenständen  Technisches und textiles Werken: Eine abwechselnde Führung der Gegenstandsteile „TW“ und „Tex.W“ ist bei Bedarf möglich, beide Gegenstandsteile müssen innerhalb eines Schuljahres gleich stark vertreten sein. 09/2012LSI Hermann Zoller Sei te 9
  • 10.  Bei Führung des Pflichtgegenstandes „Zweite lebende Fremdsprache“ sind mindestens sechs Wochenstunden über zwei Jahre vorzusehen (Schularbeiten),  ansonsten handelt es sich beispielsweise nur um die Führung eines autonomen Pflichtgegenstandes „Italienisch“ 09/2012LSI Hermann Zoller Sei te 10
  • 11. In der NMS sind die SchülerInnen im Unterricht durch Maßnahmen der inneren Differenzierung sowie der Begabungs- und Begabtenförderung nach Möglichkeit zum Bildungsziel der vertieften, jedenfalls aber zu jenem der grundlegenden Allgemeinbildung zu führen. 09/2012LSI Hermann Zoller Sei te 11
  • 12. Im Lehrplan ist für die 7. und 8. Schulstufe in den differenzierten Pflichtgegenständen eine Unterscheidung nach grundlegender und vertiefter Allgemeinbildung vorzusehen. Die Anforderungen der Vertiefung haben jenen der Unterstufe der AHS zu entsprechen. Außerdem hat der Lehrplan förderdidaktische Maßnahmen zu enthalten, um die SchülerInnen nach Möglichkeit zum Bildungsziel der vertieften Allgemeinbildung zu führen. 09/2012LSI Hermann Zoller Sei te 12Seite 12
  • 13. 1. Individualisierung des Unterrichts 2. Differenzierter Unterricht in der Klasse 3. Begabungs- einschl. Begabtenförderung 4. Maßnahmen der inklusiven Pädagogik und Diversität (Wertschätzung der Vielfalt) 5. Temporäre Bildung von Schülergruppen 6. Förderung in Förder- bzw. Leistungskursen 7. Unterrichten im LehrerInnenteam (Teamteaching) 09/2012LSI Hermann Zoller Sei te 13Seite 13
  • 14.  Wertschätzende Beziehungen aufbauen und pflegen,  Erstellung von differenzierten, zielgerichteten Lernangeboten,  Auswahl und Offenheit bei der Aufgabenstellung, um Raum für persönliche Bezugnahmen seitens der Schülerinnen und Schüler zu schaffen (Kinder sollen vitales Interesse an Aufgabenlösung haben),  flexibles Eingehen auf unterschiedliche Lerngeschwindigkeiten, abwechslungsreiche Gruppen- konstellationen, 09/2012LSI Hermann Zoller Sei te 14
  • 15.  Berücksichtigung des unterschiedlichen Betreuungsbedarfs (bis hin zu Einzelgesprächen),  Abstimmen der Unterrichtsplanung auf den jeweils aktuellen Leistungsstand der einzelnen Schülerinnen und Schüler,  Herstellung eines individuell förderlichen Lernklimas und Vermeidung von Demotivation, Beschämung und Entfremdung, 09/2012LSI Hermann Zoller Sei te 15
  • 16.  Trennen von Lern- und Leistungsphasen, um Fehlermachen als selbstverständlichen Bestandteil von Lernprozessen zulassen zu können,  Verständnis von Unterricht als Lern- und Entwicklungsbegleitung. 09/2012LSI Hermann Zoller Sei te 16
  • 17. SchülerInnen der 5. und 6. Schulstufe sind verpflichtet, in den diff. Pflichtgegenständen den Förderunterricht zu besuchen, sofern der Bedarf nach Förderung von Amts wegen oder auf Antrag des Schülers / der Schülerin durch den unterrichtenden Lehrer festgestellt wird, auf der 7. und 8. Schulstufe dann, wenn die Anforderungen im Bereich der grundlegenden Allgemeinbildung nur mangelhaft erfüllt werden. 09/2012LSI Hermann Zoller Sei te 17
  • 18. In der 7. und 8. Schulstufe haben Beurteilungen in den differenzierten Pflichtgegenständen nach grundlegenden und vertieften Gesichtspunkten zu erfolgen. Leistungsfeststellungen haben die Beurteilung nach den Anforderungen der grundlegenden und vertieften Allgemeinbildung auszuweisen. 09/2012LSI Hermann Zoller Sei te 18
  • 19. Die Beurteilung im Rahmen der vertieften Allgemeinbildung kann nicht schlechter als „Genügend“ sein und setzt voraus, dass die Anforderungen im Bereich der grundlegenden Allgemeinbildung mindestens mit „Gut“ zu beurteilen sind, andernfalls hat lediglich eine Beurteilung nach den Anforderungen der grundlegenden Allgemeinbildung zu erfolgen. 09/2012LSI Hermann Zoller Sei te 19
  • 20. Vertiefte Allgemeinbildung Grundlegende Allgemeinbildung Sehr gut - Gut - Befriedigend Sehr gut Genügend Gut - Befriedigend Genügend Nicht genügend 09/2012LSI Hermann Zoller Sei te 20
  • 21.  1 Vertiefte Allgemeinbildung  2  3  4  3 G Grundlegende Allgemeinbildung  4 G  5 G 09/2012LSI Hermann Zoller Sei te 21
  • 22. Die Schulnachricht der NMS hat in der 7. und 8. Schulstufe in den differenzierten Pflichtgegenständen die Beurteilungen mit einem entsprechenden Zusatz der grundlegenden oder der vertieften Allgemeinbildung anzuführen. 09/2012LSI Hermann Zoller Sei te 22
  • 23. In der 7. und 8. Schulstufe der NMS sind die Beurteilungen in den differenzierten Pflichtgegenständen mit einem entsprechenden Zusatz der grundlegenden oder der vertieften Allgemeinbildung anzuführen sowie die Übertrittsberechtigungen auszuweisen. 09/2012LSI Hermann Zoller Sei te 23
  • 26. Eine ergänzende differenzierende Leistungsbeschreibung ist eine verbale Beschreibung der Leistungsstärken des Schülers, die ihm gemeinsam mit der Schulnachricht und dem Zeugnis auszustellen ist. 09/2012LSI Hermann Zoller Sei te 26
  • 27. An der NMS sind regelmäßige Gespräche zwischen Lehrer/in, Erziehungsberechtigten und Schüler/in vorzusehen, in denen die Leistungsstärken und der Leistungsstand des Schülers / der Schülerin, auf der 7. und 8. Schulstufe insbesondere auch in Hinblick auf das Bildungsziel der vertieften Allgemeinbildung, gemeinsam zu erörtern sind. (Aufteilung der KEL-Gespräche erfolgt im Schulstufenteam!) 09/2012LSI Hermann Zoller Sei te 27
  • 28. Wenn die Leistungen eines Schülers / einer Schülerin in der 7. und 8. Schulstufe in der Vertiefung in dem Ausmaß nachlassen, dass am Ende des Unterrichtsjahres nur mehr nach den Anforderungen der grundlegenden Allgemeinbildung zu beurteilen wäre, ist dies den Erziehungsberechtigten unverzüglich mitzuteilen (einschließlich verpflichtendes beratendes Gespräch über Fördermöglichkeiten) 09/2012LSI Hermann Zoller Sei te 28
  • 29. Übertritt in AHS/BHS ist möglich, wenn in allen differenzierten Pflichtgegenständen (D., Math., Engl.) das Ziel der vertieften Allgemeinbildung erreicht wurde. Gelingt das in einem Fach nicht, kann die Klassenkonferenz unter Berücksichtigung der sonstigen Leistungen und der ergänzenden differenzierenden Leistungsbeschreibung die Berechtigung erteilen. (sonst Aufnahmsprüfung möglich) 09/2012LSI Hermann Zoller Sei te 29Seite 29
  • 30. Übertritt in BMS ist möglich, wenn das Ziel der grundlegenden Allgemeinbildung in allen differenzierten Pflichtgegenständen erreicht wird und keine Note schlechter als „Befriedigend“ vorliegt. Gelingt das in einem Fach nicht, so kann die Klassenkonferenz unter Berücksichtigung der sonstigen Leistungen und der ergänzenden differenzierenden Leistungsbeschreibung die Berechtigung erteilen. (sonst Aufnahmsprüfung möglich) 09/2012LSI Hermann Zoller Sei te 30Seite 30
  • 31. Die Aufnahme in eine Neue Mittelschule unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder der sportlichen Ausbildung setzt die im Hinblick auf die besondere Aufgabe der Sonderform erforderliche Eignung voraus, die durch die Eignungsprüfung festzustellen ist. 09/2012LSI Hermann Zoller Sei te 31
  • 32. ◦ Offener Unterricht bezeichnet ein Bündel von Praxisformen ◦ Gemeinsame Merkmale sind jedenfalls Schülerbeteiligung und entdeckendes Lernen, eigenverantwortliches Arbeiten und die Beratung durch die LehrerInnen ◦ Als Richtwert sind eine Doppelstunde offener Unterricht pro Tag anzustreben 09/2012LSI Hermann Zoller Sei te 3232
  • 33. ◦ HS-LehrerInnen und AHS/BHS-LehrerInnen unterrichten gemeinsam ◦ Teamteaching ist in den Schularbeitenfächern vorgesehen, um einen individuellen und differenzierten Zugang auf das Leistungsvermögen der Kinder im Sinne professioneller Lerngemeinschaften zu ermöglichen (Diversität) 09/2012LSI Hermann Zoller Sei te 33
  • 34. In eigenverantwortlichen Schulstufen-teams beraten und planen LehrerInnen einer Schulstufe gemeinsam vierzehntägig im Ausmaß von jeweils zwei Stunden 09/2012LSI Hermann Zoller 34