Deutsches Recht sieht Abmahnungen zur Durchsetzung von wettbewerbsrechtlichen und anderen Unterlassungsansprüchen voraus. Eine Abmahnung ist daher nicht per se rechtsmissbräuchlich. Praxisnaher Überblick über wichtige Rechtsfragen.
3. Zweck einer Abmahnung
Eine Abmahnung dient der außergerichtlichen
Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs.
Wird ein Unterlassungsanspruch ohne vorherige Abmahnung
gerichtlich geltend gemacht, so muss der Kläger bei einem
sofortigen Anerkenntnis des Beklagten die Kosten tragen.
4. Ausgangslage
In der Praxis viele Fehler und Missverständnisse
Abmahnungen als Instrument aufgrund Rechtsmissbrauch
und Abzocke ins Gerede gekommen
Aber notwendig für Durchsetzung von
Unterlassungsansprüchen
Abmahnungen sind keine Einnahmequelle für Unternehmen
Ein Anwalt mahnt für Mandanten ab und muss diesen auch
benennen
5. Ausgangslage
Irreführung (z.B. Spitzenstellungsbehauptung, Werbung mit
Selbstverständlichkeiten)
Unzulässige Klauseln in AGB
Nicht- oder falsche Umsetzung von Informationspflichten
(z.B. Widerrufsbelehrung; Impressum)
Spam
geschäftsschädigende Äußerungen
Verletzung von Schutzrechten
(Marken, Patente, Urheberrechte & Co.)
6. Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch besteht bei
Wettbewerbsverstößen nur gegen Mitbewerber
Mitbewerbereigenschaft wird von der h.M. weit verstanden
(z.B. auch vertikal Hersteller – Händler)
Bei Schutzrechtsverletzungen und geschäftsschädigenden
Äußerungen ist Verletzer / Störer in Anspruch zu nehmen
9. Inhalt einer Abmahnung
- Sachverhaltsschilderung und rechtlicher Vorwurf, so dass
Vorwurf überprüfbar ist
- Vorschlag strafbewehrte Unterlassungserklärung
(Hinweis, dass der Vorschlag nicht bindend ist)
- Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung: 5-10 Tage
(in Eilfällen auch kürzer)
- Androhung gerichtlicher Schritte
10. Im Abmahnschreiben sollten zudem geltend gemacht
werden
Aufforderung zur Auskunft und Rechnungslegung über
Verletzungshandlungen
Schadensersatz für bisherigen und zukünftigen Schaden
Übernahme der Kosten der Abmahnung
11. Strafbewehrte Unterlassungserklärung
Verpflichtung das gerügte Verhalten zukünftig zu unterlassen.
Kunst besteht in der richtigen Formulierung des
Unterlassungsanspruchs. Dieser darf insbesondere nicht zu
weit formuliert sein.
12. Strafbewehrte Unterlassungserklärung
Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung (neuer
Hamburger Brauch zu empfehlen = Vertragsstrafe im
Ermessen des Abmahnenden und vom Gericht auf Antrag
des Erklärenden zu überprüfen
13. Zugang der Abmahnung
Abmahnung nicht an Form gebunden.
Abmahner muss nur die Absendung aber nicht den Zugang
der Abmahnung beweisen
14. Abmahnungen und Rechtsmissbrauch
§ 8 Abs. 4 UWG
Eine Abmahnung ist rechtsmissbräuchlich, wenn sie unter
Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist,
insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den
Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von
Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen
zu lassen.
In diesen Fällen kann der Anspruchsgegner Ersatz der für
seine Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen
verlangen
16. Indizien für Rechtsmissbrauch
- Vielzahl von Abmahnungen
- Missverhältnis von Kostenrisiko und Umsatz
- zu weite Formulierung der Unterlassungsverpflichtung
17. Indizien für Rechtsmissbrauch
- Überhöhter Streitwert / überhöhte Rechtsanwaltskosten
- Kein Verschulden für Vertragsstrafe
- zu hohe Vertragsstrafe
- Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs
18. Indizien für Rechtsmissbrauch
- Verknüpfung von vorformulierter Unterlassungserklärung
und Anerkenntnis sonstiger Ansprüche in einer Erklärung
- Gleiche Fristen für Unterlassungserklärung und sonstige
Ansprüche
- Aufspaltung auf mehrere Abmahnungen
- gemeinsame Abmahnaktion durch mehrere Unternehmen
19. Gegenseite gibt Unterlassungserklärung ab:
Prüfen, ob abgegebene Unterlassungserklärung ausreicht
und mit Vertragsstrafeversprechen versehen ist
Regelmäßige Überprüfung, ob sich Gegenseite an Erklärung
hält
20. Gegenseite gibt keine Unterlassungserklärung ab:
Gerichtliche Schritte entweder
einstweilige Verfügung
oder
Klageverfahren
Dabei sind zahlreiche weitere Tücken zu beachten !
21. Wichtig: Viele Rechtsfragen sind sehr umstritten und werden
von Gericht zu Gericht unterschiedlich beantwortet.
22. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
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