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Semelhante a Cloud Computing nach dem NSA-Skandal, Prism & Co. - CeBit 2014 (20)
Cloud Computing nach dem NSA-Skandal, Prism & Co. - CeBit 2014
- 1. © Rechtsanwalt Marcus Beckmann
Cloud Computing nach dem NSA-
Skandal, Prism & Co. - CeBit 2014
Rechtsanwalt Marcus Beckmann
Beckmann und Norda - Rechtsanwälte
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Rechtsanwalt Marcus Beckmann
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Cloud Computing
NIST-Definition
(National Institute of Standards and Technology)
Cloud Computing umschreibt den Ansatz, abstrahierte IT-
Infrastrukturen (z. B. Rechenkapazität, Datenspeicher,
Netzwerkkapazitäten oder auch fertige Software) dynamisch an den
Bedarf angepasst über ein Netzwerk zur Verfügung zu stellen
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Rechtliche Ausgangslage
Vielzahl unterschiedlicher Dienste
= Vielzahl rechtlicher Problemfelder
Grenzüberschreitende Angebote
= verschiedene Rechtsordnungen mit verschiedenen
Vorschriften und Anforderungen
Antiquierte rechtliche Regelungen und uneinheitliche Standards
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Prism, Tempora & Co.
Prism: Spähprogramm der NSA
Tempora: Spähprogramm des GCHQ
Abschöpfung personenbezogener Daten und
Geschäftsgeheimnisse
(Vermutlich) Zugriff der NSA auf die Server von Microsoft, Google,
Facebook, Apple, Yahoo, Skype und anderer IT-Firmen.
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Datenschutz vs. Cloud
Relevanz der datenschutzrechtlichen Bestimmungen
betrifft personenbezogene Daten
(auch IP-Daten sind nach EuGH-Rechtsprechung
personenbezogene Daten)
Gilt auch, wenn Zugriff auf personenbezogene Daten nicht
ausgeschlossen werden kann
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Datenschutz vs. Cloud
Auftragsdatenverarbeitung
Werden personenbezogene Daten im Auftrag durch andere Stellen
erhoben, verarbeitet oder genutzt, ist der Auftraggeber für die
Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben verantwortlich
Dem Wortlaut nach nur innerhalb Deutschlands
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Datenschutz vs. Cloud
Schriftliche Vereinbarung mit Cloud-Anbieter erforderlich
Der Auftrag ist schriftlich zu erteilen
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Datenschutz vs. Cloud
Regelungsbedürftige Punkte
1.der Gegenstand und die Dauer des Auftrags
2.der Umfang, die Art und der Zweck der vorgesehenen Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten, die Art der
Daten und der Kreis der Betroffenen
3.die nach § 9 zu treffenden technischen und organisatorischen Maßnahmen,
4.die Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten,
5.die nach Absatz 4 bestehenden Pflichten des Auftragnehmers, insbesondere die von ihm vorzunehmenden Kontrollen,
6.die etwaige Berechtigung zur Begründung von Unterauftragsverhältnissen,
7.die Kontrollrechte des Auftraggebers und die entsprechenden Duldungs- und Mitwirkungspflichten des Auftragnehmers,
8.mitzuteilende Verstöße des Auftragnehmers oder der bei ihm beschäftigten Personen gegen Vorschriften zum Schutz
personenbezogener Daten oder gegen die im Auftrag getroffenen Festlegungen,
9.der Umfang der Weisungsbefugnisse, die sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer vorbehält,
10.die Rückgabe überlassener Datenträger und die Löschung beim Auftragnehmer gespeicherter Daten nach
Beendigung des Auftrags.
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Datenschutz vs. Cloud
Kontrolle der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben
Dokumentationspflicht
Weisungsrecht des Auftraggeber
- 15. ©Rechtsanwalt Marcus Beckmann 15
Datenschutz vs. Cloud
Funktionsübertragung:
Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland
Unterscheidung EU/EWR und Länder außerhalb der EU
Drittländer mit vergleichbarem Datenschutzniveau
Daneben: Datenexport mit EU-Standardvertragsklauseln
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Datenschutz vs. Cloud
Safe Harbor
Datenschutz-Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und
den USA
Europäischen Unternehmen soll ermöglicht werden,
personenbezogene Daten legal in die USA zu übermitteln.
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Datenschutz vs. Cloud
Safe Harbor-Zertifizierung reicht allein nicht aus
Zertifizierung des Cloud Anbieters und etwaiger Subunternehmer
Überprüfung des Zertifikats während der Nutzungsdauer
Dokumentation
Nachweispflicht
- 18. ©Rechtsanwalt Marcus Beckmann 18
Datenschutz vs. Cloud
Problem:
Massenhafte Abschöpfung von Daten durch staatliche Stellen
Abkommen, EU-Standardvertragsklauseln und sonstige vertragliche
Vereinbarungen sind wirkungslos.
- 19. ©Rechtsanwalt Marcus Beckmann 19
Datenschutz vs. Cloud
Safe Harbor nach dem NSA-Skandal im Grunde nicht mehr haltbar
Forderungen nach Kündigung des Safe Harbor-Abkommens
Problem: Großbritannien als EWR-Mitglied
EU-Anbieter / Deutsche Anbieter nutzen
- 20. ©Rechtsanwalt Marcus Beckmann 20
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