3. Besteuerungsverfahren
Veranlagungszeitraum: Kalenderjahr
Abgabezeitpunkt: sofern Abgabeverpflichtung besteht = 31.05. Folgejahr
Abgabeverpflichtung u.a.:
monatliche Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug von mehr als 410 Euro vorliegen (auch Arbeitslosen-,
Kurzarbeiter- oder Elterngeld)
mehrere Arbeitslöhne nebeneinander bestehen, wenn also nach Lohnsteuerklasse VI abgerechnet
wurde
die bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigte Vorsorgepauschale höher ist als der tatsächlich
mögliche Abzug für Vorsorgeaufwendungen
beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und die Steuerklassenkombination III/V oder IV mit
einem eingetragenen Faktor hatten
Freibeträge in Anspruch genommen werden
4. System der Einkommensteuer
4
Summe der Einkünfte
- Sonderausgaben
- außergewöhnliche Belastungen (z.B. Kosten Behinderung)
- Kinderfreibeträge
- Grundfreibetrag
= zu versteuerndes Einkommen
x Steuersatz (gestaffelt)
= Einkommensteuer
5. Benötigte Unterlagen und Informationen
Mantelbogen
Krankenversicherungs- und Pflegebeiträge ( Bei privater Krankenversicherung:
Bescheinigung nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG über Beiträge zu Basisleistungen)
Lebens- und Rentenversicherungen
Unfallversicherungen
Haftpflichtversicherungen (auch Kfz)
Beiträge Riester-/Rürup Rente (dann bitte auch die „Meldung zur Sozialversicherung“
(Jahresbescheinigung) einreichen)
Spenden (nur Originalbelege werden anerkannt, Kontoauszüge bis 200 €)
Steuerberatungskosten
Aufwendungen für Berufsausbildung
Unterhaltszahlungen an nahe Angehörige
Krankheitskosten (eigene Zuzahlungen)
7. Benötigte Unterlagen und Informationen
Sonstige Unterlagen und Ausgaben
Änderungen der persönlichen Daten (Steuernummer, pers. ID-Nummer, Bankverbindung)
Angaben zu Kindern (bei Neugeborenen Kopie der Geburtsurkunde)
Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
Bescheinigung Minijobzentrale/Lohnsteuerbescheinigung
Haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Fensterputzer, Gärtner, Handwerker,
Schornsteinfeger) mit Rechnung und Zahlungsnachweis auf ein Bankkonto,
Nebenkostenabrechnung
Bescheinigung über Grad einer Körperbehinderung
8. Mantelbogen
Zuständiges Finanzamt (richtet sich nach dem ersten Wohnsitz bei Abgabe der
Steuererklärung)
Steuernummer (bei erstmaliger Abgabe „NEU“)
Angaben zur Person / zu den Personen
Antrag auf bestimmte Veranlagungsart (Einzelveranlagung,
Zusammenveranlagung) 24
Bei der Einzelveranlagung gibt es den Grundfreibetrag und die Frei- und
Pauschbeträge nur einmal. Auf das zu versteuernde Einkommen wird der
Grundtarif angewendet. Zur Einzelveranlagung müssen Sie in der Steuererklärung
keine besonderen Angaben machen: Tragen Sie sich einfach als »steuerpflichtige
Person« auf Seite 1 des Mantelbogens ein.
9. Mantelbogen
Gründe für eine Einzelveranlagung bei Ehepartnern
□ Beide haben Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und Nebeneinkünfte.
□ Ein Ehepartner erhält hohe Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld,
Krankengeld).
□ Ein Ehepartner hat hohe steuerermäßigte Einkünfte (z.B. Abfindung oder
Vergütung für mehrjährige Tätigkeit, auf die die Fünftelregelung anzuwenden ist).
□ Einer der Ehepartner hat Verluste, der andere geringe Einkünfte.
□ Ein Ehepartner ist kirchensteuerpflichtig, der andere nicht.
□ Sie müssen Einkommensgrenzen einhalten (z.B. um die Arbeitnehmer-Sparzulage
zu erhalten).
□ Sie haben sich für Gütertrennung entschieden und möchten Vermögen und
Einkünfte völlig trennen.
□ Sie sind bei der Abgabe der Steuererklärung bereits getrennt oder geschieden und
möchten Auseinandersetzungen über die Steuernachzahlung bzw. -erstattung
vermeiden oder dem Ehegatten den Einblick in die Vermögens- und
Einkommensverhältnisse verwehren.
10. Mantelbogen
Sonderausgaben
Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung
Spenden / Mitgliedsbeiträge
Außergewöhnliche Belastungen
Behindertenpauschbetrag
Andere außergewöhnliche Belastungen
Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen u.
Handwerkerleistungen
11. Mantelbogen
Sonderausgaben
Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung 43
Aufwendungen für die eigene erstmalige Berufsausbildung / Erststudium
Höchstbetrag 6.000 € (Ehegatten jeweils bis zu 6.000 €)
Lehrgangs- u. Studiengebühren
Aufwendungen für Fachbücher
Fahrtkosten (Entfernungspauschale)
ACHTUNG: Berufsbegleitendes Studium oder Ausbildungsdienstverhältnis > ggf. Werbungskosten !!
13. Mantelbogen
Außergewöhnliche Belastungen
Behindertenpauschbetrag 61ff
Grad der Behinderung < 50 %
wenn gesetzlicher Anspruch auf Rente (z.B. Unfallrente > nicht gesetzl. Rente!) oder
wenn die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder
wenn es sich um eine typische Berufskrankheit handelt
Andere außergewöhnliche Belastungen 67ff
Krankheitskosten (Rezeptgebühr, Zuzahlungen, Fahrtkosten zu Ärzten etc., Brille, Kontaktlinsen,…)
Bestattungskosten (soweit nicht durch den Nachlass gedeckt)
ACHTUNG: Scheidungskosten ab 2013 lt. Gesetz nicht zulässig (aber: FG Rheinland Pfalz Urteil vom 16.10.2014)
14. Mantelbogen
Sonstige Steuerermäßigungen 71ff
Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen u. Handwerkerleistungen
Maßnahme Abzugsfähig
Geringfügige Beschäftigung im
Privathaushalt
20% der Aufwendungen (max. 510 € p.a.)
Sozialvers.pfl. Beschäftigung im
Privathaushalt
20% der Aufwendungen (max. 4.000 € p.a.)
Handwerkerleistungen f.
Renovierungs-, Erhaltungs- und
Modernisierungsmaßnahmen
20% der Aufwendungen (max. 1.200 € p.a.)
15. Anlage Vorsorgeaufwand
Altersvorsorge 4-10
Gesetzliche RV, Rürup-Vertrag, priv. Altersvorsorge:
_________________________________________
Krankenversicherung / Pflegeversicherung 12-45
Basiskrankenversicherung = 100% absetzbar
Sonstige Vorsorgeaufwendungen 46 - 52
Arbeitslosenversicherung
Über die Basis-KV hinausgehende Beiträge
Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung
Unfallversicherung
Haftpflichtversicherung
Rentenversicherung
Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen 11
Aufgrund des genannten Dienstverhältnisses / der
Tätigkeit bestand hingegen eine Anwartschaft auf
Altersversorgung („Ja“ = 1)
Sonstiger Vorsorgeaufwand
Für Arbeitnehmer und Beamte gilt der
Höchstbetrag von 1.900 Euro
Selbstständige können 2.800 Euro
geltend machen.
Altersvorsorge
erst ab 2025 zu 100% absetzbar
In 2014: 78% der gezahlten Beiträge
________________________________
16. Anlage Kind
Nur Kinder, für die Kindergeldanspruch besteht
Anspruch grds. bis zum 25 Lebensjahr 15 ff
Volljährige Kinder nur, wenn sie ...
für eine Beruf ausgebildet werden
Berufsausbildung mangels Arbeitsplatz nicht beginnen / fortsetzen können
ein freiwilliges soziales / ökologisches Jahr leisten
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 44 ff
Kind ist in derselben Wohnung gemeldet
Anspruch auf Kindergeld besteht
Keine weitere volljährige Person in derselben Wohnung gemeldet
17. Anlage Kind
Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines
volljährigen Kindes 50 ff
Anspruch auf Kindergeld
Kind befindet sich in einer Berufsausbildung
Kind ist volljährig
Auswärtige Unterbringung
Kinderbetreuungskosten 67 ff
Von Geburt bis max. 14. Lebensjahr
2/3 der Aufwendungen (max. 4.000 € je Kind)
18. Anlage N
Angaben zum Arbeitslohn 6 - 10
Lohnersatzleistungen 27 - 29
Mutterschaftsgeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld
Werbungskosten 31 ff
Fahrten Wohnung / Arbeit (einfache Strecke, kürzeste Entfernung) 35 ff
Fahrten zwischen den Filialen
Beiträge zu Berufsverbänden 40
Arbeitsmittel 41
Zeitschriften (FAZ, Capital, ….)
Computer, I-PAD
Fortbildungskosten 44
19. Fahrtkosten
Beispiel 1
Hans Meyer ist Filialleiter einer Firma und fährt arbeitstäglich mehrere Filialen
an. So fährt er morgens von seinem Wohnort Kaiserslautern in die Filiale
Saarbrücken, anschließend nach Neunkirchen und zum Abschluss nach Homburg.
Sein Arbeitgeber hat keine der Filialen arbeitsvertraglich als erste Tätigkeitsstätte
benannt. Homburg ist 30 Kilometer, Neunkirchen 40 Kilometer und Saarbrücken
60 Kilometer von Kaiserslautern entfernt.
Lösung
Die Homburger Filiale liegt am nächsten an dem Wohnort des Steuerpflichtigen.
Daher stellt die Filiale in Homburg die erste Tätigkeitsstätte dar. Die Fahrten zu
den Filialen in Saarbrücken und Neunkirchen werden nach Dienstreisegrundsätzen
(beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten) berechnet.
20. Fahrtkosten
Beispiel 2
Hans Meyer fährt an 200 Tagen 80 Kilometer (kürzeste Straßenverbindung, einfache
Strecke) zur Arbeit. Er nutzt dazu sein eigenes Auto.
Lösung
Die Werbungskosten betragen (200 Tage • 80 km • 0,30 € =) 4.800 €. Die
Abzugsgrenze des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 zweiter Halbsatz EStG greift nicht.
Beispiel 3
Wie Beispiel 2, Hans Meyer fährt jedoch mit dem Zug. Die Strecke mit dem Zug
beträgt einfach 85 Kilometer.
Lösung
Angesetzt werden kann die kürzeste Straßenverbindung, und zwar unabhängig von
der zurückgelegten Strecke mit dem Zug; hier also 80 Kilometer. Grundsätzlich
betragen die Werbungskosten – wie im Beispiel 11 – 4.800 €. Da Hans Meyer jedoch
nicht seinen eigenen oder einen ihm zur Nutzung überlassen Pkw verwendet, sind
lediglich 4.500 € zu berücksichtigen.
Hinsichtlich der absetzbaren Aufwendungen ist § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG zu beachten.
21. Unfallkosten bei Fahrten zur / von der Arbeit
Merke
Unfallkosten, die auf einer Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
oder auf einer zu berücksichtigenden Familienheimfahrt entstehen, sind als
außergewöhnliche Aufwendungen im Rahmen der allgemeinen Werbungskosten
nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG neben der Entfernungspauschale zu berücksichtigen.
Ausnahme
Privat veranlasste Umwegfahrten (Einkauf, Besuch, Arzttermin,…)
22. Berufskleidung
typische Berufskleidung sind die Robe des Richters, Polizeiuniformen etc.
Kleidungsstücke des täglichen Bedarfs, wie z. B. der Anzug eines
Bankangestellten , können hingegen grds. nicht als Werbungskosten
berücksichtigt werden.
23. Zeitschriften / Bücher
Auch bei Büchern und Zeitschriften ist es oftmals schwierig, zwischen beruflich
veranlassten Kosten und Kosten der privaten Lebensführung zu unterscheiden.
Beispiel 4
Der Bankkaufmann Rudi Müller erwirbt eine Tageszeitung, die ausführlich über
die Börse informiert und auch einen umfangreichen Wirtschaftsteil beinhaltet.
Außerdem enthält die Zeitschrift Informationen zu Kultur, Sport und
allgemeinem Zeitgeschehen.
Lösung
Ein Ansatz der Aufwendungen für die Tageszeitung scheidet aus. Zwar sind durch
den Kauf der Zeitschrift auch berufliche Interessen tangiert, eine Aufteilung der
Kosten ist aber nahezu nicht möglich, vgl. auch § 12 Nr. 1 EStG.
24. Zeitschriften / Bücher
Beispiel 5
Der Bankkaufmann Rudi Müller erwirbt ein Börsenlexikon für 40 €. Daneben
erwirbt er ein allgemeines Fremdwörterbuch für 20 €, damit er den Inhalt des
Börsenlexikons besser verstehen kann.
Lösung
Der Erwerb des Börsenlexikons durch einen Bankkaufmann ist beruflich
veranlasst. Daneben nutzt Rudi Müller das Fremdwörterbuch zwar nur beruflich,
jedoch wird es in der Praxis kaum möglich sein, eine ausschließliche bzw. fast
ausschließliche berufliche Nutzung nachzuweisen. Eine private Nutzung des Buchs
ist nicht ausgeschlossen und auch nicht unüblich. Anzusetzen sind somit
Aufwendungen i. H. von insgesamt 40 €.
Hinweis:
Wird ein Arbeitsmittel zuerst beruflich genutzt und später veräußert, ist ein
entstandener Veräußerungserlös nicht zu erfassen.
25. Arbeitsmittel
Beispiel 6
Ein angestellter Informatiker kauft im Januar 2012 einen Computer
(Nutzungsdauer: drei Jahre). Die Kosten inkl. Umsatzsteuer betragen 500 €. Der
Computer wird nachweislich nur beruflich genutzt.
Lösung
Der Computer ist ein Arbeitsmittel gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG.
Grundsätzlich ist ein Abzug in voller Höhe möglich. Infolge § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7
EStG i. V. mit § 7 EStG sind die Kosten jedoch auf die Nutzungsdauer zu
verteilen; diese beträgt drei Jahre. Die GWG-Regelung findet keine Anwendung,
da die 410 €-Grenze überschritten ist. Die Aufwendungen sind auf drei Jahre zu
verteilen, so dass im Jahr der Anschaffung Werbungskosten i. H. von (500 € : 3 =)
166,67 € zu berücksichtigen sind.
26. Arbeitsmittel
Beispiel 7
Wie Beispiel 6, jedoch betragen die Kosten für den Computer 470 € brutto.
Lösung
Dem Grunde nach ist auch eine Verteilung auf die Nutzungsdauer vorzunehmen.
Die Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer betragen jedoch 394,96 €. Somit ist
die 410 €-Grenze unterschritten. Bereits im Jahr der Anschaffung können die
kompletten Anschaffungskosten i. H. von 470 € berücksichtigt werden. Jedoch
hat der Steuerpflichtige ein Wahlrecht, R 9.12 Satz 1 LStR 2013.
27. Berufsbedingte Versicherungen
Unfallversicherung
Versichert sind:
Nur Berufsunfälle > 100% Werbungskosten
Nur Privatunfälle > keine Werbungskosten
„Unfälle“ > 50% Werbungskosten
Rechtschutzversicherung
Wenn arbeitsrechtlicher Teil abgesichert ist
Nachweis der Beitragshöhe von Versicherung bestätigen lassen
Alternativ: Schätzung = 1/3 Werbungskosten
Berufshaftpflicht
grds. Werbungskosten, soweit nicht durch Arbeitgeber getragen
28. Fortbildungskosten innerhalb eines Arbeitsverhältnisses
Teilnahme-/Prüfungsgebühren
Aufwendungen für Lernmittel
Fachliteratur
Schreibwaren, Schulbedarf
Fotokopien
Fahrtkosten
Mit PKW
Wohnung / Betrieb > Fahrten „Wohnung/Arbeitsstätte“ (nur einfache Strecke)
Wohnung / Berufsschule > Reisekosten (Hin-/Rückfahrt x 0,30 €)
Öffentliche Verkehrsmittel (lt. Beleg)
Lern- und Arbeitsgemeinschaften (Fahrtkosten > Hin-/Rückfahrt x 0,30 €)
Übernachtungskosten
Verpflegungsmehraufwand
29. Zeitliche Berücksichtigung von Werbungskosten
Abflussprinzip
Die zeitliche Berücksichtigung von Werbungskosten richtet sich nach dem
Abflussprinzip gem. § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG. Demnach sind Werbungskosten in
dem Zeitpunkt zu erfassen, in dem die Aufwendung geleistet wurde. Auf die
Entstehung oder Fälligkeit der Aufwendungen kommt es nicht an.
Beispiel 8
Hans Meyer erwirbt Arbeitsmittel im Wert von 2.000 € brutto. Den
Überweisungsträger gibt er am 31. 12. 2013 ab. Die Verbuchung durch die Bank
erfolgt am 2. 1. 2014, die Wertstellung beim Empfänger am 5. 1. 2014.
Lösung
Die Werbungskosten sind im Veranlagungszeitraum 2013 zu erfassen. Der Abfluss
erfolgt mit Eingang des Überweisungsträgers bei der Überweisungsbank, wenn
das Konto die nötige Deckung aufweist oder ein entsprechender Kreditrahmen
vorhanden ist. Die tatsächliche Verbuchung oder Wertstellung ist nicht relevant.
30. Anlage AV
Riester Verträge
Altersvorsorgezulage: max. für zwei Verträge
Sonderausgabenabzug: für mehrere Verträge
Unmittelbare Begünstigung
Zeitweise Pflichtversicherung in der Rentenversicherung
Mittelbare Begünstigung
Anspruch über den Ehegatten
Berechnungsgrundlagen
Beitragspflichtige Einnahme des Vorjahres
Kinderzulage
Für jedes Kind, für das mindestens einen Monat Anspruch auf Kindergeld bestand
31. Elektronische Erstellung
Vorteile
Programme enthalten Informationen / Tipps
Steuerberechnung wird dargestellt
Abweichungen zwischen Erklärung und
Bescheid schneller ersichtlich
ggf. schnellere Bearbeitung