2. Prüfbericht der Gemeinde Bürmoos
geprüft von Andrea Doppler
am 28. und 29. Oktober sowie am 13. November 2009
3. Prüfbericht Gemeinde Bürmoos 2009
Inhaltsverzeichnis
1 Tagesabschluss/Liquidität ..................................................................... 4
2 Rücklagen ............................................................................................. 4
3 Finanzlage............................................................................................. 4
3.1 Budgetspitze ..................................................................................................... 4
3.2 Hochrechnung................................................................................................... 7
3.3 Verschuldung .................................................................................................... 9
4 Mittelfristiger Finanzplan...................................................................... 12
5 Investitionen ........................................................................................ 12
5.1 Fertigstellung Sanierung Volksschule, Hauptschule und Turnhalle für
Volksschule ............................................................................................................... 13
5.2 Ankauf eines Kommunalfahrzeuges................................................................ 13
5.3 Ankauf eines Feuerwehrfahrzeuges................................................................ 13
5.4 Sportplatzsanierung ........................................................................................ 13
5.5 Wasserversorgung .......................................................................................... 13
5.6 Neubau "Mielekreuzung"................................................................................. 14
5.7 Straßensanierung............................................................................................ 14
6 Förderungen aus Bedarfszuweisungsmitteln (GAF) ............................ 14
7 Ausgegliederte Einheiten..................................................................... 16
8 Personal .............................................................................................. 16
9 Sonstige Prüfungsfeststellungen ......................................................... 18
9.1 Unterschrift der Protokolle............................................................................... 18
9.2 Häufigkeit der Sitzungen ................................................................................. 18
9.3 Anschlag an der Gemeindetafel von nicht öffentlichen Sitzungen .................. 18
9.4 Installierung von Ausschüssen........................................................................ 18
10 Zusammenfassung .............................................................................. 19
18.1.2010 -3-
4. Prüfbericht Gemeinde Bürmoos 2009
Am 28. und 29. Oktober sowie am 13. November 2009 wurde in der Gemeinde
Bürmoos gemäß den Bestimmungen des § 84 Salzburger Gemeindeordnung eine
aufsichtsbehördliche Einschau durchgeführt. Es wurde eine stichprobenartige Einschau
in verschiedene formale Angelegenheiten aufgrund des bevorstehenden
Amtsleiterwechsels vorgenommen und die finanzielle Situation wie folgt analysiert:
1 Tagesabschluss/Liquidität
Der durchgeführte Tagesabschluss ergab einen Kassenbestand in Höhe von +
114.102,20 € und stimmte mit dem Buchbestand überein. Der Kassenbestand wird sich
in der Gemeinde Bürmoos auch weiterhin im positiven Bereich bewegen.
Für das Jahr 2008 konnte anhand der auf den Girokonten ausgewiesenen Zinsen-
abrechnungen eine durchschnittliche Liquidität in Höhe von gerundet + 184.100 €
errechnet werden. Die Liquidität der Gemeinde war 2008 immer gegeben.
Im Kindergarten und der Krabbelstube der Gemeinde Bürmoos wird eine Handkasse
mit 660 € (600 € Kindergarten und 60 € Krabbelstube) geführt. Mit diesem Bargeld
werden "Kleineinkäufe" wie Bastelsachen vom Kindergarten getätigt.
2 Rücklagen
Der Gemeinde stand per 31.12.2008 eine allgemeine Betriebsmittelrücklage in der
Gesamthöhe von 370.034,49 € zur Verfügung.
3 Finanzlage
3.1 Budgetspitze
Die Budgetspitze ist die Differenz zwischen den laufenden Einnahmen und den
laufenden Ausgaben des ordentlichen Haushaltes. Aus der Budgetspitze ist der frei
verfügbare Budgetspielraum ersichtlich, sie stellt die Basis für die Abstimmung der
Wirtschaftsführung auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde dar.
Aus der Budgetspitze werden einmalige Ausgaben wie z.B. Investitionen,
Rücklagenbildungen, Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt, vorzeitige
Darlehenstilgungen usw. bestritten.
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Budgetspitze (gerundet auf 100 €):
18.1.2010 -4-
5. Prüfbericht Gemeinde Bürmoos 2009
Rechnungsjahr 2004 2005 2006 2007 2008
lfd. Einnahmen 5.590.200 € 5.808.500 € 6.048.700 € 6.608.800 € 6.968.400 €
lfd. Ausgaben 5.097.700 € 5.173.700 € 5.454.400 € 5.986.700 € 6.196.000 €
Budgetspitze 492.500 € 634.800 € 594.300 € 622.100 € 772.400 €
% zu lfd.Einnahmen 8,81% 10,93% 9,83% 9,41% 11,08%
Wie aus der Tabelle ersichtlich, war die Budgetspitze in den Jahren 2005 bis 2007
relativ konstant. Die Budgetspitze im Rechnungsjahr 2004 war geringer als die
Folgejahre und im Rechnungsjahr 2007 konnte man aufgrund der Mehreinnahmen aus
den Bundesabgabenertragsanteilen einen Anstieg der Budgetspitze verzeichnen.
2004 auf 2005:
Die Mehreinnahmen aus den Bundesabgabenertragsanteilen, der Kommunalsteuer und
der Grundsteuer B sowie die Verbesserung des Gebührenhaushaltes "Abwasser-
beseitigung" übertrafen die Mehrausgaben für die Landesumlage, den SAGES, den
Sozialhilfebereich, die Gastschulbeiträge und die Leasingrate für das Gemeinde-
fahrzeug, sodass es zu einer Erhöhung der Budgetspitze kam.
2005 auf 2006:
Trotz Mehreinnahmen aus den Bundesabgabenertragsanteilen und der
Kommunalsteuer verschlechterte sich die Budgetspitze da die Mehrausgaben im
Sozialhilfebereich, der Straßenbeleuchtung sowie die Verschlechterung der
Gebührenhaushalte "Abwasserbeseitigung" und "Kindergarten" höher waren.
2006 auf 2007:
Obwohl die Gemeinde Mehrausgaben im Bereich der Sozialhilfe, dem SAGES, der
Landesumlage, der Leasingkosten für das Gemeindezentrum und das
Feuerwehrgebäude, der Krabbelstube sowie die Verschlechterung der
Gebührenhaushalte "Abwasserbeseitigung", "Kindergarten" und "Seniorenwohnhaus"
hinnehmen musste, konnte die Budgetspitze aufgrund der Mehreinnahmen aus den
Bundesabgabenertragsanteilen sowie aus der Kommunalsteuer leicht erhöht werden.
2007 auf 2008:
Obwohl Mehrausgaben für die Seniorenhäuser Oberndorf und Bürmoos, die
Gastschulbeiträge, für den SAGES, die Landesumlage sowie das Jugendzentrum
aufgebracht werden mussten, konnte die Budgetspitze aufgrund der Mehreinnahmen
aus den Bundesabgabenertragsanteilen, der Kommunalsteuer sowie der Verbesserung
des Gebührenhaushaltes Kanal verbessert werden.
Im folgenden Bild wird dargestellt, in welcher Relation die Budgetspitze zu den
laufenden Einnahmen und den laufenden Ausgaben steht. Dadurch, dass die Ausgaben
im Bild über die Einnahmen gelegt werden, stellt sich die Dimension der Budgetspitze in
18.1.2010 -5-
6. Prüfbericht Gemeinde Bürmoos 2009
Relation zu den Einnahmen und Ausgaben dar. Mit dem Diagramm erfolgt auch die
lineare Darstellung der Entwicklung der Budgetspitze.
Entwicklung
Einnahmen - Ausgaben
8.000 €
Tausende
7.000 €
6.000 €
5.000 €
4.000 €
3.000 €
2.000 €
1.000 €
0€
2004 2005 2006 2007 2008
lfd. Einnahmen 5.590.200 € 5.808.500 € 6.048.700 € 6.608.800 € 6.968.400 €
lfd. Ausgaben 5.097.700 € 5.173.700 € 5.454.400 € 5.986.700 € 6.196.000 €
Budgetspitze 492.500 € 634.800 € 594.300 € 622.100 € 772.400 €
Im Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre, von 2004 bis 2008 stiegen die laufenden
Einnahmen um 344.550 € oder 6,16 %. Die laufenden Ausgaben sind im gleichen
Zeitraum um 274.575 €, das sind 5,39 % angestiegen.
18.1.2010 -6-
7. Prüfbericht Gemeinde Bürmoos 2009
Entwicklung Einnahmen (Steuern und Ertragsanteile) zu
lfd.Transferzahlungen an das Land
6.000 €
Tausende
5.000 €
4.000 €
3.000 €
2.000 €
1.000 €
26,56% 26,73% 26,52% 26,58% 25,19%
0€
2004 2005 2006 2007 2008
Steuern und Ertragsanteile 3.634.000 € 3.904.000 € 4.116.900 € 4.444.100 € 4.788.800 €
lfd.Transfers an das Land 965.300 € 1.043.500 € 1.092.000 € 1.181.300 € 1.206.200 €
in % der Steuern und EA 26,56% 26,73% 26,52% 26,58% 25,19%
Die Einnahmen aus Steuern und Ertragsanteilen setzen sich zusammen aus
• den eigenen Steuern: Grundsteuer A und B, Kommunalsteuer, Getränkesteuer,
Vergnügungssteuer, Gewerbesteuerreste,
• den Ertragsanteilen und den Finanzzuweisungen nach § 23 FAG 2005 (bis
2007),
• den Finanzzuweisungen für finanzschwache Gemeinden nach § 21 FAG 2008
• der Strukturhilfe nach Punkt 13 der GAF-Richtlinien 2008
• und dem Volkszählungs-Härteausgleich nach Punkt 22.3 der GAF-Richtlinien
2006.
Die laufenden Transferzahlungen an das Land bestehen aus der Landesumlage sowie
aus Beiträgen für Sozialhilfe, Behindertenhilfe, Pflegesicherung, Jugendwohlfahrt und
Krankenanstalten.
Im Durchschnitt der vergangenen Jahre, von 2004 bis 2008 stiegen die Einnahmen aus
Steuern und Ertragsanteilen um jeweils 288.700 € oder 7,94 %. Die durchschnittlichen
Ausgaben für laufende Transferzahlungen an das Land betrugen im gleichen Zeitraum
jeweils 60.225 €, oder 6,24 %.
3.2 Hochrechnung
In der folgenden Grafik werden die Entwicklung der Budgetspitze der letzten drei Jahre
und die Hochrechnung für 2009 dargestellt.
18.1.2010 -7-
8. Prüfbericht Gemeinde Bürmoos 2009
Entwicklung Budgetspitze
900 €
Tausende
800 €
700 €
600 €
500 €
400 €
300 €
200 €
100 €
0€
2006 2007 2008 2009
Budgetspitze 594.300 € 622.100 € 772.400 € 410.100 €
Die Budgetspitze der Gemeinde Bürmoos betrug im Rechnungsjahr 2008
+ 772.400 € oder 11,08 % der bereinigten ordentlichen Einnahmen. Anhand der
beschlossenen Jahresrechnung 2008 und in Abstimmung mit der Finanzverwaltung
konnte für das Jahr 2009 eine Budgetspitze in Höhe von + 410.100 € errechnet werden,
womit sich eine negative Veränderung gegenüber dem Vorjahr abzeichnet.
Die Veränderungen beruhen auf folgenden Faktoren
Mindereinnahmen aus den Bundesabgabenertragsanteilen - 164.800 €
Mindereinnahmen aus der Kommunalsteuer - 170.000 €
Mehrausgaben Schuldendienst (Beta-Grundstück) - 16.000 €
Mehrausgaben SAGES - 20.000 €
Mehrausgaben Sozialhilfebereich - 24.000 €
Mehrausgaben Miete VS - 12.000 €
Verschlechterung Gebührenhaushalt Abfallbeseitigung - 40.000 €
Minderausgaben Seniorenwohnhäuser + 65.000 €
Minderausgaben Landesumlage + 15.000 €
Minderausgaben Renaturierung Konkurrenzgewässer + 4.500 €
Der finanzielle Spielraum für 2009 mit einer voraussichtlichen Budgetspitze von
410.100 € verringert sich gegenüber dem Vorjahr fast um die Hälfte.
Ab 2011 verringert sich der Schuldendienst um 45.000 €, da ein Darlehen der Kategorie
2 wegfällt. Ab 2014 fällt ein weiteres Darlehen der Kategorie 2 in der Höhe von 15.000 €
18.1.2010 -8-
9. Prüfbericht Gemeinde Bürmoos 2009
weg und ab 2015 wird die Schuldendienstbelastung aufgrund des Auslaufens eines
Darlehens um weitere 90.000 € geringer.
Mittelfristig gesehen wird der Gemeindehaushalt aufgrund der steigenden Ausgaben
durch Leasingbelastungen für die Sanierung der Volksschule sowie der Hauptschule
und der geplanten Darlehensaufnahmen für die anstehenden Investitionen weiterhin
belastet.
3.3 Verschuldung
Die Gliederung der Schulden ist in der Voranschlags- und Rechnungsabschluss-
verordnung 1997 (kurz VRV 1997) in der Anlage 6 festgelegt. Nach der Bedeckung des
Schuldendienstes werden folgende Schuldenkategorien unterschieden:
Kategorie 1
Schulden, deren Schuldendienst mehr als zur Hälfte aus allgemeinen Deckungsmitteln
getragen wird. Dies bedeutet, dass der Schuldendienst überwiegend den
Gemeindehaushalt belastet (z. B. Darlehen für Straßen, Gemeindeamt, Feuerwehr).
Kategorie 2
Schulden für Einrichtungen der Gebietskörperschaft, bei denen jährlich ordentliche
Einnahmen in der Höhe von mindestens 50 % der ordentlichen Ausgaben erzielt
werden (z.B. Darlehen für Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung).
Kategorie 3
Schulden, die für andere Gebietskörperschaften aufgenommen worden sind und deren
Schuldendienst mindestens zur Hälfte erstattet wird (z.B. Errichtung von
Bundesschulen, wofür die Gemeinde die Darlehen aufgenommen hat und der
Schuldendienst zum Teil oder zur Gänze vom Bund ersetzt wird).
Kategorie 4
Schulden, die von der Gemeinde für sonstige Rechtsträger (physische und juristische
Personen) aufgenommen worden sind und deren Schuldendienst mindestens zur Hälfte
erstattet wird (dazu zählen u.a. Errichtungsgesellschaften von überörtlichen
Infrastrukturmaßnahmen wie z.B. Bäder).
Zusätzlich zur Gliederung der Schulden lt. VRV 1997 wird die Summe der Belastungen
aus Dauerschuldverpflichtungen (Miete, Pacht und Leasing) unter der Bezeichnung
"DSV Jahrestreffnis" angeführt.
Die Summe aus den Schuldendiensten inklusive Dauerschuldverpflichtungen (DSV)
entwickelte sich folgender Maßen (gerundet auf 100 €):
18.1.2010 -9-
10. Prüfbericht Gemeinde Bürmoos 2009
Rechnungsjahr 2004 2005 2006 2007 2008
Schuldendienst Kat. 1 141.900 € 265.600 € 644.600 € 74.500 € 51.500 €
Schuldendienst Kat. 2 488.200 € 456.200 € 456.200 € 456.300 € 456.200 €
DSV Jahrestreffnis 375.100 € 400.300 € 418.500 € 440.800 € 754.400 €
Gesamtbelastung 1.005.200 € 1.122.100 € 1.519.300 € 971.600 € 1.262.100 €
Der Verschuldungsgrad wurde ergänzend zur üblichen Berechnung der Budgetspitze
ermittelt. Vorerst geht man davon aus, dass die Gemeinde keine Schuldendienste inkl.
Dauerschuldverpflichtungen zu leisten hat und errechnet den Bruttoüberschuss. Der
Bruttoüberschuss drückt aus, welche Höhe die frei verfügbaren Mittel ohne Belastung
aus den Schulden erreichen würden.
In einem weiteren Schritt wird berechnet, welcher Anteil des Bruttoüberschusses durch
die Gesamtbelastung gebunden ist. Durch die Darstellung in Prozentangaben wird die
Basis für einen Vergleich geschaffen. Je höher dieser Prozentsatz ist, desto höher ist
die Verschuldung der Gemeinde.
Nach dem Verschuldungsgrad kann man die Gemeinden in folgende vier Gruppen
einteilen:
Gruppe Jährlicher Schuldendienst in Prozent des Verschuldungsgrad
Bruttoüberschusses
1 0 – 20 % geringe Verschuldung
2 21 – 50 % mittlere Verschuldung
3 51 – 80 % starke Verschuldung
4 über 80 % Voll- oder Überverschuldung
Diese Kennzahl dient auch zur Ermittlung der Tragbarkeit von Darlehensaufnahmen,
zur Beurteilung der Kreditfähigkeit der Gemeinde und als Gradmesser für die
Beurteilung der allgemeinen Finanzlage der Gemeinde.
18.1.2010 - 10 -
11. Prüfbericht Gemeinde Bürmoos 2009
Verschuldungsgrad
1.600 € 74%
Tausende
72%
1.400 €
70%
1.200 €
68%
1.000 €
66%
800 € 64%
62%
600 €
60%
400 €
58%
200 €
56%
0€ 54%
2004 2005 2006 2007 2008
Gesamtbelastung 1.005.200 € 1.122.100 € 1.519.300 € 971.600 € 1.262.100 €
Budgetspitze (HH) 492.500 € 634.800 € 594.300 € 622.100 € 772.400 €
Verschuldungsgrad in % 67,12% 63,87% 71,88% 60,97% 62,03%
Gemessen am Bruttoüberschuss ist der aktuelle Verschuldungsgrad der Gemeinde
Bürmoos mit rd. 62,0 % in der Gruppe 3 (= starke Verschuldung) einzustufen.
Obwohl im Rechnungsjahr 2005 die Gesamtbelastung aus den Schuldendiensten
aufgrund der vorzeitigen Tilgung höher ist als im Vorjahr, sinkt der Verschuldungsgrad.
Verantwortlich dafür ist der Anstieg der Budgetspitze von 2004 auf 2005.
Der starke Anstieg des Verschuldungsgrades von 2005 auf 2006 ist durch die vorzeitige
Tilgung und den zusätzlichen Rückgang der Budgetspitze 2006 begründet.
Da sich im Rechnungsjahr 2007 die Gesamtbelastung aus dem Schuldendienst stark
reduziert hat und zusätzlich die Budgetspitze leicht angestiegen ist, kommt es im
Rechnungsjahr 2007 zu einer Verringerung des Verschuldungsgrades.
Die Begründung für den Anstieg des Verschuldungsgrades im Rechnungsjahr 2008
liegt in der höheren Gesamtbelastung aus den Schuldendiensten.
In der dargestellten Grafik zum Verschuldungsgrad finden Transferzahlungen (z.B. an
Reinhalteverbände) keine Berücksichtigung. Diese Transferzahlungen dienen aber
auch der Abdeckung von Schuldendiensten. Daher werden die Auswirkungen auf den
Gemeindehaushalt, so wie auch vorzeitige Tilgungen in der nachstehenden Tabelle
dargestellt.
18.1.2010 - 11 -
12. Prüfbericht Gemeinde Bürmoos 2009
Rechnungsjahr 2004 2005 2006 2007 2008
Belastung aus KAT
1, KAT 2 und DSV 1.005.200 € 999.900 € 973.500 € 971.600€ 1.262.100 €
vorzeitige Tilgung
122.200 *€ 545.800 ** €
Transferzahlungen
an RHV 163.500 € 156.000 € 237.600 € 232.300 € 257.900 €
Transferzahlungen
Verwaltungsgemein- 27.400 € 38.200 € 21.200 € 18.200 € 120.200 €
schaft
GESAMTSUMME 1.196.100 € 1.316.300 € 1.778.100 € 1.222.100 € 1.640.200 €
% der bereinigten
Ausgaben 23,46% 25,44% 32,59 % 20,41 % 26,47 %
* vorzeitige Rückzahlung von Grundankauf Flächenwidmungsplan
** vorzeitige Rückzahlung von Grund Winkler-Berger
Die Gemeinde Bürmoos wendete während des Beobachtungszeitraumes durch-
schnittlich 25,72 % der bereinigten Ausgaben zur Abdeckung des Schuldendienstes
auf.
4 Mittelfristiger Finanzplan
Gemäß den Bestimmungen des § 49a Salzburger Gemeindeordnung besteht die
Verpflichtung zur Erstellung eines mittelfristigen Finanzplanes. Der mittelfristige
Finanzplan stellt ein Steuerungsinstrument zur Abstimmung der laufenden
Wirtschaftsführung und der Investitionstätigkeit auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der
Gemeinde dar. Damit soll der frei verfügbare Budgetrahmen bzw. das
Haushaltsgleichgewicht abgesichert werden.
Die Gemeinde Bürmoos wird mit der Erstellung des Voranschlages 2010 auch wieder
den mittelfristigen Finanzplan den tatsächlichen Gegebenheiten anpassen und um ein
weiteres Jahr fortschreiben.
5 Investitionen
Die im Folgenden angeführten Investitionen basieren auf den Darstellungen im
mittelfristigen Finanzplan der Gemeinde und einer aktuellen Abstimmung mit der
Gemeinde vor Ort. Es werden die Investitionen, das Investitionsvolumen, der
Realisierungszeitraum und das Finanzierungskonzept beschrieben.
18.1.2010 - 12 -
13. Prüfbericht Gemeinde Bürmoos 2009
5.1 Fertigstellung Sanierung Volksschule, Hauptschule und Turnhalle für
Volksschule
Die Volksschulsanierung wurde bereits 2009 abgeschlossen. Die Turnhalle war zum
Zeitpunkt der Prüfung bereits bis auf die Innenarbeiten fertiggestellt. Ein Antrag um
GAF-Mittel wurde bereits gestellt und auch zugesichert. Laut Auskunft des Bürger-
meisters kommt es aber zu einer Kostenerhöhung um ca. 25 Prozent. Die Gemeinde
wird deshalb nachträglich nochmals um Fördermittel ansuchen.
Voraussichtliche Gesamtkosten: ca. 3.500.000 bis 4.000.000 €
Realisierungszeitraum: 2009 bis 2010
Finanzierungskomponenten: Förderung und Leasing
5.2 Ankauf eines Kommunalfahrzeuges
Der Unimog in der Gemeinde ist bereits über 30 Jahre alt. Die Gemeinde wird einen
Kommunaltraktor mit Salzsilo und Schneepflug ankaufen.
Voraussichtliche Gesamtkosten: 180.000 €
Realisierungszeitraum: 2010
Finanzierungskomponenten: Darlehen
5.3 Ankauf eines Feuerwehrfahrzeuges
Der Mannschaftstransporter ist bereits sehr reparaturanfällig und muss ausgetauscht
werden.
Voraussichtliche Gesamtkosten: 80.000 €
Realisierungszeitraum: 2010
Finanzierungskomponenten: Förderung Feuerwehrverband und Darlehen
5.4 Sportplatzsanierung
Die Gemeinde Bürmoos hat derzeit drei Sportplätze. In Zukunft sollte es nur mehr zwei
Sportplätze geben. Ein Sportplatz sollte mit einem Kunstrasen sowie mit neuen
Umkleideräumlichkeiten und einer kleinen Kantine sowie einer Flutlichtanlage
ausgestattet werden. Eine Kostenschätzung wird seitens der Gemeinde im Jahre 2010
eingeholt werden. Sobald diese bekannt ist, wird die Gemeinde um Fördermittel
ansuchen. Im Rechnungsjahr 2010 soll die Planung eingeleitet werden.
Voraussichtliche Planungskosten: 30.000 €
Realisierungszeitraum der Planung: 2010
Finanzierungskomponenten: Zuführung
5.5 Wasserversorgung
Die Gemeinde Bürmoos wird in Zukunft das Wasser vom Wasserverband Salzburger
Becken erhalten. Die Bewilligungen wurden bereits alle positiv erledigt.
Voraussichtliche Gesamtkosten für Ortsleitungen: 150.000 €
Realisierungszeitraum: 2010
Finanzierungskomponenten: Darlehen
18.1.2010 - 13 -
14. Prüfbericht Gemeinde Bürmoos 2009
5.6 Neubau "Mielekreuzung"
Seitens des Landes wurde der Gemeinde Bürmoos im Bereich der Firma Miele eine
zusätzliche Spur vorgeschrieben.
Voraussichtliche Gesamtkosten: 700.000 € (inklusive Wasser- und Kanalerneuerungen)
davon entfallen auf den reinen Straßenbereich 420.000 netto. Die Gemeinde hat bereits
um Förderung angesucht.
Realisierungszeitraum: 2010
Finanzierungskomponenten: Förderung und Darlehen
5.7 Straßensanierung
Verschiedene Straßenzüge sind im Ortsgebiet zu sanieren. Ein GAF-Antrag wurde
bereits gestellt.
Voraussichtliche Gesamtkosten: 130.000 €
Realisierungszeitraum: 2009 und 2010
Finanzierungskomponenten: Förderung und Zuführung
Die Gemeinde Bürmoos wird darauf hingewiesen, dass gem. § 52 Abs 3 Salzburger
Gemeindeordnung Vorhaben, deren Kosten aus Mitteln des außerordentlichen
Haushaltes zu decken sind, nur insoweit begonnen und fortgeführt werden dürfen, als
außerordentliche Mittel vorhanden oder gesetzmäßig und tatsächlich gesichert sind.
6 Förderungen aus Bedarfszuweisungsmitteln (GAF)
In der nachfolgenden Darstellung wird ein Gesamtüberblick über die beantragten GAF-
Mittel gegeben. In dieser Auflistung sind alle Förderungszusagen der letzten 5 Jahre
aus dem GAF enthalten. Die Übersicht beinhaltet die Projektkosten, die genehmigten
Förderungen und die noch verfügbaren GAF-Mittel, die noch nicht abgerechnet wurden.
Aus dieser Liste sind auch der tagesaktuelle Status der Bearbeitung von offenen
Förderungsanträgen ersichtlich
18.1.2010 - 14 -
15. Prüfbericht Gemeinde Bürmoos 2009
Die Gemeinde erhielt im Rahmen des laufenden Schulbauprogramms XII (2009-2012)
für die Schulbauprojekte "Sanierung Volksschule und Neubau Turnhalle" sowie
"Sanierung Hauptschule" Förderungszusagen aus dem Gemeindeausgleichsfonds
(siehe Gemeindestatus GAF).
Bei der Sanierung der Volksschule kommt es zu Baukostenerhöhungen.
Aus den mittlerweile vorliegenden Erfahrungswerten ist auch bei der Sanierung der
Hauptschule (2010/2011) mit Mehrkosten zu rechnen.
Bei Umsetzung des nunmehr überarbeiteten Sanierungskonzeptes für die Volks- und
Hauptschule (inkl. Erweiterungsbaumaßnahmen) muss mit einem Investitionsvolumen
von netto € 3,5 Mio. bis € 4 Mio. gerechnet werden.
Für die weitere Bearbeitung sind von der Gemeinde folgende Unterlagen zu
übermitteln:
• GAF- Anträge für Baukostenerhöhungen bei Volks- und Hauptschule (inkl.
Erweiterungsbaumaßnahmen bei der HS)
• Planungsunterlagen sowie Nutzflächenaufstellung (Raum- und
Funktionsprogramm)
• Baukostenaufstellung inkl. detaillierte Begründung der Baukostenerhöhungen
Der GAF-Antrag der Gemeinde Bürmoos für Straßenbau 2009/2010 (Miele-Kreuzung,
Straßensanierungen) wird derzeit bearbeitet.
18.1.2010 - 15 -
16. Prüfbericht Gemeinde Bürmoos 2009
7 Ausgegliederte Einheiten
Gemeinden können aus verschiedenen Beweggründen einzelne Bereiche in
Gesellschaften ausgliedern (wie z.B. Kommanditgesellschaften – KG, GesmbH).
Die Gemeinde Bürmoos hat keine ausgegliederten Einheiten gegründet.
8 Personal
Die Höhe des Personalaufwandes zeigt in den letzten Jahren folgende Entwicklung
(gerundet auf 100 €):
2004 2005 2006 2007 2008
Personalaufwand 1.098.700 € 1.152.500 € 1.223.000 € 1.295.500 € 1.390.800 €
Die Entwicklung der Personalkosten im Beobachtungszeitraum 2004 bis 2008 verlief,
unter Bedachtnahme auf Vorrückungen, Beförderungen, Abfertigungszahlungen und
dergleichen, grundsätzlich kontinuierlich.
Entwicklung Personalaufwand
8.000 €
Tausende
7.000 €
6.000 €
5.000 €
4.000 €
3.000 €
2.000 €
1.000 €
19,65% 19,84% 20,22% 19,60% 19,96%
0€
2004 2005 2006 2007 2008
lfd.Einnahmen 5.590.200 € 5.808.500 € 6.048.700 € 6.608.800 € 6.968.400 €
Personalaufwand 1.098.700 € 1.152.500 € 1.223.000 € 1.295.500 € 1.390.800 €
in % der lfd.Einnahmen 19,65% 19,84% 20,22% 19,60% 19,96%
Im Vergleich mit den laufenden, bereinigten Einnahmen zeigt sich, dass die Gemeinde
Bürmoos für den Zeitraum 2003 bis 2007 jeweils knapp 20% für Personal aufwenden
musste. Mit diesem Anteil liegt Bürmoos in Relation zu Gemeinden vergleichbarer
Größe und Struktur im eher unteren Feld, wobei aber ua zu berücksichtigen ist, dass
die Gemeinde Bürmoos ihr Seniorenwohnhaus im Rahmen einer
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17. Prüfbericht Gemeinde Bürmoos 2009
Verwaltungsgemeinschaft gemeinsam mit der Stadtgemeinde Oberndorf gegen
Refundierung der anteiligen Personalkosten betreibt.
Die Bewertung sowie die Anzahl der Bediensteten entsprechen den geltenden
Richtlinien für die Erstellung der Stellenpläne der Gemeinden im Land Salzburg.
Die derzeit geltende Dienstzeitregelung ist - ua hinsichtlich der Festlegung der
Rahmenzeiten (sehr frühes Enden!) sowie der derzeit fehlenden Mitberücksichtigung
von inkludierten zeitlichen Mehrleistungen von Funktionszulagenempfänger/innen -
überarbeitungsbedürftig. Außerdem steht die elektronische Dienstzeiterfassung mit den
Vorgaben der Dienstordnung aus 2002 nicht überall im Einklang (zB: Rahmenzeitende
Montag bis Donnerstag laut EDV um 16:30 Uhr, lt Dienstordnung um 17:30 Uhr;
Dienstzeit Montag bis Donnerstag laut EDV: 8,5 Stunden, Freitag: 6 Stunden, lt
Dienstordnung 8,75 bzw 5 Stunden.) In einem Fall wurde eine von den Rahmenzeiten
abweichende Dienstzeit bewilligt. Derartige Ausnahmen sind nicht tunlich und werden
inzwischen auch nicht mehr gewährt.
Laut Dienstordnung sind für die Dienstgänge Arbeitsaufzeichnungen zu führen. Für
Überstunden sind gesonderte Aufzeichnungen zu führen. Diese Festlegungen sind
umzusetzen.
Urlaubsverwaltung: Die schriftlichen Urlaubs- bzw. Fehlzeitbelege enthalten teilweise
nachträgliche, vom Dienstvorgesetzten nicht abgezeichnete Korrekturvermerke. Zudem
sind die Aufzeichnungen in diesen Belegen mit den Fehlzeiten der elektronischen
Dienstzeiterfassung nicht immer stimmig. Seit dem 23. Juni 2009 besteht nun eine
interne dienstliche Mitteilung der Amtsleitung, wonach alle Urlaubsanträge dem
Amtsleiter bzw. dem Bürgermeister (Urlaubsanträge des Amtsleiters) vorzulegen und
von diesem zu genehmigen sind. Der Bürgermeister erhält vom Amtsleiter die
erforderlichen Informationen über Urlaubszeiten der Mitarbeiter/innen.
In einem Fall wurden bis ins Jahr 2007 zurückreichende Urlaubsguthaben festgestellt,
wofür gewichtige dienstliche Gründe geltend gemacht wurden. Unbeschadet dessen
sind hohe Urlaubsguthaben in Anwendung des § 43 Gem-VBG – bei sonstigem Verfall
– raschestmöglich abzubauen bzw in Zukunft tunlichst zu vermeiden.
Überstundenabrechnung: Betreffend den Zeitraum ab Frühjahr 2008 wurde im
Amtsbereich mehrmals eine hohe Anzahl an Überstunden abgerechnet, wobei nicht in
allen Fällen die Genehmigung des Vorgesetzten ersichtlich war. In Zukunft ist jeweils
auf das Vorliegen einer Anordnung zu achten, wobei derartige Anordnungen stets
möglichst zurückhaltend zu erfolgen haben. Die bis dato nicht erfolgte
Mitberücksichtigung von in der Funktionszulage enthaltenen zeitlichen Mehrleistungen
wurde zwischenzeitlich in zwei von drei Fällen bereits rückwirkend veranlasst. Sie ist im
noch ausständigen Fall betreffend denselben Zeitraum nachzuholen.
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18. Prüfbericht Gemeinde Bürmoos 2009
9 Sonstige Prüfungsfeststellungen
Die Einschau konzentrierte sich neben der Entwicklung der Finanzlage und der
geplanten Investitionstätigkeit noch auf die stichprobenartige Überprüfung in
verschiedenen Sachgebieten. Dazu wurden folgende Prüfungsfeststellungen getroffen:
9.1 Unterschrift der Protokolle
Nach Durchsicht der Protokolle der Gemeindevorstehung muss festgehalten werden,
dass Protokolle der Gemeindevorstehung (z.B. 13.11.2008, 7.7.2009) nicht
unterzeichnet waren.
Die Protokolle der Gemeindevorstehung sind vom Bürgermeister als auch vom
Schriftführer zu unterfertigen.
9.2 Häufigkeit der Sitzungen
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen hat die Gemeinde mindestens vierteljährlich
eine Sitzung der Gemeindevorstehung bzw. Gemeindevertretung einzuberufen. Die
erste Sitzung der Gemeindevorstehung im Jahre 2009 fand aber erst am 26.5.2009
statt. Die Gemeinde wird ersucht, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
9.3 Anschlag an der Gemeindetafel von nicht öffentlichen Sitzungen
Die Sitzungen der Gemeindevorstehung sind prinzipiell nicht öffentlich. Nach Durchsicht
der Einladungen zu den Sitzungen der Gemeindevorstehung war ersichtlich, dass diese
Einladungen mit Bekanntgabe der Tagesordnung ortsüblich kundgemacht werden.
Diese Vorgangsweise entspricht nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gemeinde
kann eine nicht öffentliche Sitzung kundmachen. Dabei ist aber darauf zu achten, dass
die einzelnen Tagesordnungspunkte nicht bekanntgegeben werden. Die Gemeinde wird
ersucht, in Zukunft die gesetzlichen Bestimmungen umzusetzen.
9.4 Installierung von Ausschüssen
In der 2. Sitzung der Gemeindevertretung vom 22. April 2004 wurde unter dem
Tagesordnungspunkt 3 die Bildung von Ausschüssen abgehandelt. Seitens aller
Fraktionen wurde festgehalten, dass man neben dem verpflichtenden
"Überprüfungsausschuss" noch folgende Ausschüsse einrichtet:
• Ausschuss für Bau und Raumordnung;
• Ausschuss für Natur- und Umweltangelegenheiten
• Ausschuss für Wirtschaftsangelegenheiten,
• Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familienangelegenheiten, welcher auch
die Kultur-Vereins- und Jugendarbeit mit Wohnungsvergabe und Vergabe im
Sozialbereich beinhaltet.
Da die Gemeinde Bürmoos ihre Ausschüsse zu diesem Zeitpunkt in der
Geschäftsordnung genau festgeschrieben hatte, hätte man nur die Namen der
einzelnen GemeindevertreterInnen für die einzelnen Ausschüsse beschließen müssen.
Von zwei Fraktionen wurden die Namen bereits in dieser Sitzung schriftlich mitgeteilt,
welche auch dem Protokoll angeschlossen sind. Von zwei anderen Fraktionen wurde
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19. Prüfbericht Gemeinde Bürmoos 2009
mitgeteilt, dass die Namen nachgereicht werden. Deshalb konnte es in dieser Sitzung
der Gemeindevertretung keinen Beschluss geben.
Die 3. Sitzung der Gemeindevertretung wurde am 18. Mai 2004 abgehalten. In dieser
Sitzung wurde unter Punkt 1 "Änderung der Geschäftsordnung" beschlossen, dass die
Gemeinde keine ständigen Ausschüsse einrichtet.
Gleichzeitig wurde in dieser Sitzung der Gemeindevertretung unter Punkt 7 "Berichte
des Bürgermeisters" berichtet, dass am 27. Mai 2004 die Konstituierung der
Ausschüsse (außer Überprüfungsausschuss), welche in der letzten
Gemeindevertretungssitzung (22. April 2004) genannt wurden, stattfindet.
Die Konstituierung der Ausschüsse hätte am 27. Mai 2004 aus zwei Gründen nicht
stattfinden dürfen. Der erste Grund dafür ist, dass bis zu diesem Zeitpunkt seitens der
Gemeindevertretung kein Beschluss für die namentliche Besetzung der Ausschüsse
erfolgte. Der zweite Grund liegt darin, dass die Gemeindevertretung am 18.5.2004
beschlossen hat, keine ständigen Ausschüsse nach § 33 Abs 1 einzurichten.
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 29. Juni 2004 wurde unter dem Tages-
ordnungspunkt 1 wiederum die "Beschlussfassung über die Bildung der Ausschüsse"
behandelt. Bei dieser Sitzung wurde durch einen Beschluss der Gemeindevertretung
die Einrichtung von ständigen Ausschüssen abgelehnt.
Dieser Tagesordnungspunkt wäre nicht notwendig gewesen, da bereits in der
vorhergehenden Sitzung der Gemeindevertretung in der Geschäftsordnung festgelegt
wurde, dass es zur keiner Bildung von Ausschüssen kommt
.
10 Zusammenfassung
Liquidität:
Die Liquidität in der Gemeinde Bürmoos war im Rechnungsjahr 2008 stets gegeben.
Rücklagen:
Die Gemeinde verfügt per 31.12.2008 über eine allgemeine Betriebsmittelrücklage in
der Höhe von 370.034,49 €.
Budgetspitze:
Die Budgetspitze im Rechnungsjahr 2004 fiel mit 492.500 € geringer aus, als jene
Budgetspitze in den Folgejahren 2005 bis 2007. In diesen Jahren war die Budgetspitze
relativ konstant und lag jeweils um die 600.000 €. . Die Verbesserung der Budgetspitze
im Rechnungsjahr 2008 auf 772.400 € ist auf die Mehreinnahmen aus den
Bundesabgabenertragsanteilen zurückzuführen.
Hochrechnung 2009:
Im Rechnungsjahr 2009 wird sich die Budgetspitze mit 410.100 € aufgrund der zum
Zeitpunkt der Einschau bekannten Faktoren gegenüber dem Rechnungsjahr 2008 stark
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20. Prüfbericht Gemeinde Bürmoos 2009
zurückentwickeln und somit den finanziellen Spielraum der Gemeinde Bürmoos für die
Zukunft stark einschränken.
Obwohl in den Jahren 2011, 2014 und auch 2015 Darlehensbelastungen aufgrund des
Auslaufens von Darlehen wegfallen wird der Gemeindehaushalt aufgrund der
steigenden Leasingausgaben für die Volks- und Hauptschule sowie der
Darlehensaufnahmen für die geplanten anstehenden Investitionen weiterhin stark
belastet werden.
Verschuldung:
Der Verschuldungsgrad der Gemeinde Bürmoos liegt bei rund 62,34 % und ist in der
Gruppe 3 (starke Verschuldung) einzustufen.
Die Gemeinde Bürmoos hatte im Beobachtungszeitraum 2004 bis 2008 durchschnittlich
25,72 % der bereinigten Ausgaben zur Abdeckung des eigenen Schuldendienstes
aufzubringen.
Mittelfristiger Finanzplan:
Die Gemeinde hatte bereits mit dem Voranschlag 2009 einen mittelfristigen Finanzplan
erstellt. Dieser wurde im ordentlichen als auch im außerordentlichen Haushalt
ausgeglichen dargestellt. Die Gemeinde wird mit der Voranschlagserstellung 2010
einen neuen mittelfristigen Finanzplan erstellen, welcher den tatsächlichen
Gegebenheiten angepasst ist und um ein weiteres Jahr ergänzt wird.
Investitionen/GAF:
Im Rahmen des laufenden Schulbauprogramms XII (2009-2012) wurden für die
Schulbauprojekte "Sanierung Volksschule und Neubau Turnhalle" sowie
"Sanierung Hauptschule" Baukosten in Höhe von 2.780.000 € genehmigt.
Bei Umsetzung des nunmehr überarbeiteten Sanierungskonzeptes für die Volks- und
Hauptschule (inkl. Erweiterungsbaumaßnahmen) muss mit einem Investitionsvolumen
von netto € 3,5 Mio. bis € 4 Mio. gerechnet werden.
Personal:
Die Personalkostenentwicklung weist keine besonderen Auffälligkeiten auf. Der
Gemeindestellenplan entspricht den einschlägigen Richtlinien. Die oben zu Pkt 8
(Personal) gemachten Vorgaben betreffend Dienstzeitregelung, Urlaubsverwaltung und
Überstundenabrechnung sind zu beachten.
Sonstige Prüfungsfeststellungen:
Unter Hinweis auf die unter Punkt 9 aufgezeigten Prüfungsfeststellungen wird die
Gemeinde Bürmoos auf die korrekte Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen der
Salzburger Gemeindeordnung 1994 Sorge tragen und die dazu erforderlichen
Maßnahmen treffen.
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21. Prüfbericht Gemeinde Bürmoos 2009
Ausblick:
Aufgrund der Mindereinnahmen aus den Bundesabgabenertragsanteilen sowie des
Rückganges der Einnahmen aus der Kommunalsteuer kommt es in der Gemeinde
Bürmoos im Rechnungsjahr 2009 fast zu einer Halbierung der Budgetspitze gegenüber
dem Rechnungsjahr 2008. Ab dem Rechnungsjahr 2010 kommt in der Gemeinde
Bürmoos noch die Leasingbelastung aufgrund der Sanierung der Volks- und
Hauptschule und des Turnhallenbaues hinzu. Weiters wird es aufgrund der geplanten
Investitionen, welche durch Darlehensaufnahmen bedeckt werden, zu einer weiteren
Reduktion der Budgetspitze kommen.
Die Gemeinde hat in den nächsten Jahren mit einer sehr umsichtigen und leistbaren
Investitionspolitik für die Stabilisierung der Haushaltssituation Sorge zu tragen.
Salzburg, am 13.01.2010
Für die Landesregierung
Mag. Heinz Hundsberger eh. Andrea Doppler eh.
Referatsleiter Gemeindeprüferin
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