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Pressemeldung

Bottighofen, 26. April 2012




Bußgeld-Falle: Kurzurlaub mit dem Auto
So vermeiden Sie unnötige Kosten auf europäischen Straßen

Ein verlängertes Wochenende steht vor der Tür: Ideale Gelegenheit um einen Kurzurlaub zu
machen. Also rein ins eigene Auto oder den Mietwagen und los geht´s. Am besten nicht zu weit
weg, aber trotzdem raus aus der Heimat. Doch Vorsicht: Andere Länder, andere Vorschriften und
vor allem andere Bußgelder. Damit Ihr Kurztrip nicht zum teuren Horrortrip wird, hat
MietwagenCheck die wichtigsten Informationen zu den 5 beliebtesten Ländern deutscher
Kurzurlauber zusammengestellt.


                              Niederlande
                              Zu schnelles Fahren in den Niederlanden ist teuer: Auf Ihrer Fahrt durch
                              die Niederlande sollten Sie deshalb den Bodenmarkierungen auf
                              Schnellstraßen besondere Aufmerksamkeit schenken. Anhand der
                              Mittellinie   können      Sie      nämlich      die      verschiedenen
                              Geschwindigkeitsbegrenzungen ablesen.
                              Bei einer grünen Mittellinie mit weißen Streifen ist die erlaubte
                              Höchstgeschwindigkeit 100 km/h. Befinden Sie sich auf einer Autostraße
                              mit weißer Mittellinie dürfen Sie maximal 80 km/h fahren. Wer hier mit
                              „hundert Sachen“ unterwegs ist, muss mit 125 Euro Bußgeld rechnen –
                              zum Vergleich: In Deutschland wären es für dasselbe Vergehen lediglich
                              30 Euro.
  Hier dürfen Sie 80 km/h
  fahren                      Es gibt aber auch Autostraßen ohne Mittelstreifen: Hier dürfen Sie
                              maximal 60 km/h fahren. Wenn Sie es nicht so genau nehmen und
                              stattdessen mit 70 km/h unterwegs sind, müssen Sie mit 51 Euro Buße
                              rechnen. Das ist fünf Mal so viel, wie Sie in Deutschland bezahlen
                              müssten.


                              Österreich
                              Österreichische Bußgelder für zu schnelles Fahren unterscheiden sich in
                              ihrer Höhe kaum von den deutschen. Jedoch Vorsicht: Auf Ihrer Reise
                              durch Österreich lauern hohe Strafen für falsches Verhalten auf
                              Autobahnen.
                              So brauchen Sie für die Fahrt über österreichische Autobahnen eine
                              Vignette. Die billigste Variante ist eine 10-Tages-Vignette. Sie kostet
                              lediglich 7,90 Euro und ist eine gute Investition in Ihren Kurzurlaub.
                              Werden Sie nämlich ohne Vignette auf der Autobahn erwischt, kostet
                              Sie das satte 420 Euro Bußgeld.
                              Wie in Deutschland sind Sie auch in Österreich bei stockendem Verkehr
                              auf Autobahn oder Schnellstraße dazu verpflichtet, eine Rettungsgasse
                              zu bilden. Aber Achtung: Halten Sie sich nicht daran oder nutzen die
                              Rettungsgasse für Ihr eigenes Weiterkommen, werden Ihnen in
  Unbedingt eine              Deutschland ca. 20 Euro Bußgeld verrechnet. In Österreich müssen Sie
  Rettungsgasse bilden        allerdings mit einer Strafe von bis zu 2.180 Euro rechnen.


MietwagenCheck – Eine Marke der HolidayCheck AG                Geschäftsführer: Jörg Trouvain (Vorsitzender)
Bahnweg 8 | CH-8598 Bottighofen | Switzerland                  Friedrich von Scanzoni,
T +41 (0) 71 686 9000 | F +41 (0) 71 686 9009                  Patrick Feil
info@mietwagencheck.de | www.mietwagen-check.de                MwSt Nr: Schweiz 590 738
                                                                                                               | 1
Pressemeldung

Bottighofen, 26. April 2012




                              Italien
                              In Italien können Sie sich viel Geld sparen, wenn Sie sich vorab über die
                              sogenannte „Zona traffico limitato“ (ZTL) informieren. Dabei handelt es
                              sich um umweltfreundliche Zonen innerhalb vieler Städte, in die Sie nur
                              mit einer Einfahrtsgenehmigung fahren dürfen. Einige dieser Zonen
                              befinden sich beispielsweise in Mailand, Bozen oder Verona. Tipp:
                              Wenn Sie ein Hotel vor Ort gebucht haben, fragen Sie dort nach. Viele
                              Hotels übernehmen die Beantragung der Einfahrtsgenehmigung für Sie.
                              Sollten Sie ohne Genehmigung in eine umweltfreundliche Zone fahren
                              (beabsichtigt oder unbeabsichtigt), erwarten Sie Bußgelder ab 75 Euro
                              aufwärts. Tückisch ist es vor allem dann, wenn Sie blind auf Ihr Navi
  Dieses Auto fährt gerade    vertrauen: Navis erkennen die Zonen meist nicht als solche und
  durch eine ZTL
                              schicken Sie immer wieder hinein. Bei jedem Hineinfahren wird Ihr
                              Kennzeichen von einer Kamera fotografiert und das Bußgeld erneut
                              verrechnet.
                              Noch ein Tipp zum Fahren in italienischen Kreisverkehren: Im
                              Unterschied zu Deutschland herrscht hier die Regel „Rechts vor Links“.
                              Somit hat immer der in den Kreisverkehr Einfahrende Vorrang.


                              Frankreich
                              Der Einfahrende hat auch in französischen Kreisverkehren Vorrang.
                              Meist ändert aber ein Schild mit der Aufschrift „Vous n’avez pas la
                              priorité“ die Regel: In solchen Fällen hat wie auch in Deutschland der
                              Fahrer im Kreisverkehr Vorrang.
                              Was Sie auf Ihrer Reise durch Frankreich ebenfalls beachten sollten:
                              Die      Verwendung       von      technischen        Geräten       mit
                              Radarwarnfunktionen ist verboten. Kann Ihnen ein Polizist bei einer
  In Frankreich,              Kontrolle nachweisen, dass die Warnfunktion aktiviert ist, bedeutet das
  Deutschland und der         eine Geldstrafe von bis zu 1.500 Euro.
  Schweiz:
  Radarwarnfunktion           Achtung: Auch in Deutschland und der Schweiz sind technische Geräte
  deaktivieren                mit Radarwarnfunktionen verboten. Hier müssen Sie nicht nur Buße
                              zahlen, sondern die Polizisten können die entsprechenden Geräte sogar
                              konfiszieren und vernichten.

                              Schweiz
                              Auf   Schweizer    Autobahnen    herrscht   Vignettenpflicht! Eine
                              Autobahnvignette kostet umgerechnet 33 Euro und gilt 14 Monate.
                              Werden Sie ohne Vignette auf der Autobahn erwischt, müssen Sie ca.
                              100 Euro Bußgeld bezahlen.
                              Um unnötige Bußgeld-Kosten zu umgehen, achten Sie in der Schweiz
                              auf Geschwindigkeitsbegrenzungen – Denn die überprüfen Schweizer
                              Behörden sehr genau. Nur ein Km/h zu schnell im Ortsgebiet kostet
  Schweizer
  Autobahnvignette 2012
                              Sie 40 SFr (ca. 33 Euro) und 6 km/h zu schnell bereits 120 SFr (ca. 100
                              Euro). In Deutschland zahlen Sie dafür nur 15 Euro Buße. Richtig teuer
                              wird es auf Schnellstraßen: Bereits 10 km/h über der

MietwagenCheck – Eine Marke der HolidayCheck AG                 Geschäftsführer: Jörg Trouvain (Vorsitzender)
Bahnweg 8 | CH-8598 Bottighofen | Switzerland                   Friedrich von Scanzoni,
T +41 (0) 71 686 9000 | F +41 (0) 71 686 9009                   Patrick Feil
info@mietwagencheck.de | www.mietwagen-check.de                 MwSt Nr: Schweiz 590 738
                                                                                                                | 2
Pressemeldung

Bottighofen, 26. April 2012




                              Geschwindigkeitsbegrenzung kosten Sie 100 SFr (ca. 83 Euro). In
                              Deutschland zahlen Sie für das gleiche Vergehen nur 10 Euro.
                              Falls Sie einen Schweizer Bußgeldbescheid nach Deutschland
                              nachgeschickt bekommen, wird es Sie beruhigen, dass es sich nur um
                              eine Zahlungsaufforderung handelt. In der Schweiz verhängte
                              Bußgelder können nämlich nur in der Schweiz vollstreckt werden. Aber
                              Achtung: Wenn Sie den Bußgeldbescheid ignorieren, können Sie ins
                              Schweizer Fahndungsregister kommen. Bei einer erneuten Einreise
                              werden Sie dann zur Zahlung gezwungen. Die Strafe kann 3 Jahre lang
                              verfolgt werden, dann verjährt sie.
                              Das gilt jedoch nur für die Schweiz: Bußgeldbescheide aus
                              europäischen Ländern werden auch in Deutschland verfolgt!




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MietwagenCheck – Eine Marke der HolidayCheck AG              Geschäftsführer: Jörg Trouvain (Vorsitzender)
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                                                                                                             | 3

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  • 1. Pressemeldung Bottighofen, 26. April 2012 Bußgeld-Falle: Kurzurlaub mit dem Auto So vermeiden Sie unnötige Kosten auf europäischen Straßen Ein verlängertes Wochenende steht vor der Tür: Ideale Gelegenheit um einen Kurzurlaub zu machen. Also rein ins eigene Auto oder den Mietwagen und los geht´s. Am besten nicht zu weit weg, aber trotzdem raus aus der Heimat. Doch Vorsicht: Andere Länder, andere Vorschriften und vor allem andere Bußgelder. Damit Ihr Kurztrip nicht zum teuren Horrortrip wird, hat MietwagenCheck die wichtigsten Informationen zu den 5 beliebtesten Ländern deutscher Kurzurlauber zusammengestellt. Niederlande Zu schnelles Fahren in den Niederlanden ist teuer: Auf Ihrer Fahrt durch die Niederlande sollten Sie deshalb den Bodenmarkierungen auf Schnellstraßen besondere Aufmerksamkeit schenken. Anhand der Mittellinie können Sie nämlich die verschiedenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ablesen. Bei einer grünen Mittellinie mit weißen Streifen ist die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 100 km/h. Befinden Sie sich auf einer Autostraße mit weißer Mittellinie dürfen Sie maximal 80 km/h fahren. Wer hier mit „hundert Sachen“ unterwegs ist, muss mit 125 Euro Bußgeld rechnen – zum Vergleich: In Deutschland wären es für dasselbe Vergehen lediglich 30 Euro. Hier dürfen Sie 80 km/h fahren Es gibt aber auch Autostraßen ohne Mittelstreifen: Hier dürfen Sie maximal 60 km/h fahren. Wenn Sie es nicht so genau nehmen und stattdessen mit 70 km/h unterwegs sind, müssen Sie mit 51 Euro Buße rechnen. Das ist fünf Mal so viel, wie Sie in Deutschland bezahlen müssten. Österreich Österreichische Bußgelder für zu schnelles Fahren unterscheiden sich in ihrer Höhe kaum von den deutschen. Jedoch Vorsicht: Auf Ihrer Reise durch Österreich lauern hohe Strafen für falsches Verhalten auf Autobahnen. So brauchen Sie für die Fahrt über österreichische Autobahnen eine Vignette. Die billigste Variante ist eine 10-Tages-Vignette. Sie kostet lediglich 7,90 Euro und ist eine gute Investition in Ihren Kurzurlaub. Werden Sie nämlich ohne Vignette auf der Autobahn erwischt, kostet Sie das satte 420 Euro Bußgeld. Wie in Deutschland sind Sie auch in Österreich bei stockendem Verkehr auf Autobahn oder Schnellstraße dazu verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Aber Achtung: Halten Sie sich nicht daran oder nutzen die Rettungsgasse für Ihr eigenes Weiterkommen, werden Ihnen in Unbedingt eine Deutschland ca. 20 Euro Bußgeld verrechnet. In Österreich müssen Sie Rettungsgasse bilden allerdings mit einer Strafe von bis zu 2.180 Euro rechnen. MietwagenCheck – Eine Marke der HolidayCheck AG Geschäftsführer: Jörg Trouvain (Vorsitzender) Bahnweg 8 | CH-8598 Bottighofen | Switzerland Friedrich von Scanzoni, T +41 (0) 71 686 9000 | F +41 (0) 71 686 9009 Patrick Feil info@mietwagencheck.de | www.mietwagen-check.de MwSt Nr: Schweiz 590 738 | 1
  • 2. Pressemeldung Bottighofen, 26. April 2012 Italien In Italien können Sie sich viel Geld sparen, wenn Sie sich vorab über die sogenannte „Zona traffico limitato“ (ZTL) informieren. Dabei handelt es sich um umweltfreundliche Zonen innerhalb vieler Städte, in die Sie nur mit einer Einfahrtsgenehmigung fahren dürfen. Einige dieser Zonen befinden sich beispielsweise in Mailand, Bozen oder Verona. Tipp: Wenn Sie ein Hotel vor Ort gebucht haben, fragen Sie dort nach. Viele Hotels übernehmen die Beantragung der Einfahrtsgenehmigung für Sie. Sollten Sie ohne Genehmigung in eine umweltfreundliche Zone fahren (beabsichtigt oder unbeabsichtigt), erwarten Sie Bußgelder ab 75 Euro aufwärts. Tückisch ist es vor allem dann, wenn Sie blind auf Ihr Navi Dieses Auto fährt gerade vertrauen: Navis erkennen die Zonen meist nicht als solche und durch eine ZTL schicken Sie immer wieder hinein. Bei jedem Hineinfahren wird Ihr Kennzeichen von einer Kamera fotografiert und das Bußgeld erneut verrechnet. Noch ein Tipp zum Fahren in italienischen Kreisverkehren: Im Unterschied zu Deutschland herrscht hier die Regel „Rechts vor Links“. Somit hat immer der in den Kreisverkehr Einfahrende Vorrang. Frankreich Der Einfahrende hat auch in französischen Kreisverkehren Vorrang. Meist ändert aber ein Schild mit der Aufschrift „Vous n’avez pas la priorité“ die Regel: In solchen Fällen hat wie auch in Deutschland der Fahrer im Kreisverkehr Vorrang. Was Sie auf Ihrer Reise durch Frankreich ebenfalls beachten sollten: Die Verwendung von technischen Geräten mit Radarwarnfunktionen ist verboten. Kann Ihnen ein Polizist bei einer In Frankreich, Kontrolle nachweisen, dass die Warnfunktion aktiviert ist, bedeutet das Deutschland und der eine Geldstrafe von bis zu 1.500 Euro. Schweiz: Radarwarnfunktion Achtung: Auch in Deutschland und der Schweiz sind technische Geräte deaktivieren mit Radarwarnfunktionen verboten. Hier müssen Sie nicht nur Buße zahlen, sondern die Polizisten können die entsprechenden Geräte sogar konfiszieren und vernichten. Schweiz Auf Schweizer Autobahnen herrscht Vignettenpflicht! Eine Autobahnvignette kostet umgerechnet 33 Euro und gilt 14 Monate. Werden Sie ohne Vignette auf der Autobahn erwischt, müssen Sie ca. 100 Euro Bußgeld bezahlen. Um unnötige Bußgeld-Kosten zu umgehen, achten Sie in der Schweiz auf Geschwindigkeitsbegrenzungen – Denn die überprüfen Schweizer Behörden sehr genau. Nur ein Km/h zu schnell im Ortsgebiet kostet Schweizer Autobahnvignette 2012 Sie 40 SFr (ca. 33 Euro) und 6 km/h zu schnell bereits 120 SFr (ca. 100 Euro). In Deutschland zahlen Sie dafür nur 15 Euro Buße. Richtig teuer wird es auf Schnellstraßen: Bereits 10 km/h über der MietwagenCheck – Eine Marke der HolidayCheck AG Geschäftsführer: Jörg Trouvain (Vorsitzender) Bahnweg 8 | CH-8598 Bottighofen | Switzerland Friedrich von Scanzoni, T +41 (0) 71 686 9000 | F +41 (0) 71 686 9009 Patrick Feil info@mietwagencheck.de | www.mietwagen-check.de MwSt Nr: Schweiz 590 738 | 2
  • 3. Pressemeldung Bottighofen, 26. April 2012 Geschwindigkeitsbegrenzung kosten Sie 100 SFr (ca. 83 Euro). In Deutschland zahlen Sie für das gleiche Vergehen nur 10 Euro. Falls Sie einen Schweizer Bußgeldbescheid nach Deutschland nachgeschickt bekommen, wird es Sie beruhigen, dass es sich nur um eine Zahlungsaufforderung handelt. In der Schweiz verhängte Bußgelder können nämlich nur in der Schweiz vollstreckt werden. Aber Achtung: Wenn Sie den Bußgeldbescheid ignorieren, können Sie ins Schweizer Fahndungsregister kommen. Bei einer erneuten Einreise werden Sie dann zur Zahlung gezwungen. Die Strafe kann 3 Jahre lang verfolgt werden, dann verjährt sie. Das gilt jedoch nur für die Schweiz: Bußgeldbescheide aus europäischen Ländern werden auch in Deutschland verfolgt! Über MietwagenCheck www.mietwagen-check.de, der Mietwagen-Preisvergleich mit zuverlässigem Service, vergleicht die Angebote der größten Mietwagen-Anbieter und -Broker weltweit. Dank übersichtlich aufbereiteter Informationen finden User ihr individuelles Mietwagen-Angebot; der Preisvergleich sichert den günstigsten Preis. Für eine hohe Kundenzufriedenheit setzt MietwagenCheck auf persönlichen Kundenservice sowie eine professionelle, schnelle und einfache Abwicklung der Buchung. Mit dem TÜV-Prüfsiegel s@fer shopping zertifiziert, garantiert das Portal höchste Sicherheit im Buchungsprozess. MietwagenCheck ist eine Marke der HolidayCheck AG. Ansprechpartner Tessa Kaechelen Online Marketing Manager MietwagenCheck presse@mietwagencheck.de T +41 (0) 71 686 9545 F +41 (0) 71 686 5016 Website: www.mietwagen-check.de Facebook: www.facebook.com/MietwagenCheck MietwagenCheck – Eine Marke der HolidayCheck AG Geschäftsführer: Jörg Trouvain (Vorsitzender) Bahnweg 8 | CH-8598 Bottighofen | Switzerland Friedrich von Scanzoni, T +41 (0) 71 686 9000 | F +41 (0) 71 686 9009 Patrick Feil info@mietwagencheck.de | www.mietwagen-check.de MwSt Nr: Schweiz 590 738 | 3