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Presseinformation
AVL kritisiert Stellungnahme der Versicherungslobby scharf:
Uwe Lange: „Auf diese Art ‚Beratung‘
kann der Verbraucher gerne verzichten!“
Stuttgart/Weinstadt, 26. Oktober 2011 Am Montag hat das
Verwaltungsgericht Frankfurt das umstrittene
Provisionsabgabeverbot für Versicherungsmakler gekippt.
Mit dem Urteil folgte das Gericht voll umfänglich der
Klageargumentation des Finanzvermittlers AVL, entschied im
Sinne der Verbraucher und erteilte der Lobby der
Versicherungsmakler eine schallende Ohrfeige. Dass sich
diese nun in ersten Stellungnahmen vehement gegen eine
Liberalisierung des Marktes stemmt, zeigt nach Ansicht von
AVL-Chef Uwe Lange, wie verkrustet die in 77 Jahren
gefestigten Pfründe in der Branche sind.
Im Sinne von Millionen Versicherten hatte das Verwaltungsgericht
Frankfurt am Montag das auf eine Regelung aus dem Jahr 1934
zurückgehende Provisionsabgabeverbot für ungültig erklärt.
Konsequenz: Versicherungsmakler können künftig Provisionen,
die bei manchen Versicherungsarten oftmals mehrere tausend
Euro erreichen, direkt an die Versicherten weitergeben. Genau
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Johannes Meier Bernd Münchinger
Öffentlichkeitsarbeit Geschäftsführer
AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds echolot pr GmbH& Co. KG
Poststraße 15/1, 71384 Weinstadt Schulze-Delitzsch-Str. 16, 70565 Stuttgart
Telefon: +49 (0)7151 604 59 30* Telefon: +49 (0)711 990 14 80
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2. dies hatte Uwe Lange, Inhaber des unabhängigen
Finanzdienstleisters AVL aus Weinstadt bei Stuttgart, mit seiner
Klage angestrebt.
Empörte Reaktionen aus dem Kreis der Versicherungslobby
ließen nicht lange auf sich warten. Als besonders dreist wertet
Uwe Lange die Einlassungen von Jörg von Fürstenwerth,
Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbandes
der deutschen Versicherungswirtschaft. Lange: „Herr
Fürstenwerth dürfte wohl bei der Formulierung seiner
Stellungnahme selbst rot geworden sein. Angesichts der
eklatanten Beratungsmängel, die Jahr für Jahr von unabhängigen
Finanztests in der Banken- und Versicherungswirtschaft publik
gemacht werden, sind seine gestrigen Aussagen wohl nur der
eigenen Verzweiflung zuzuschreiben, da hier ein über Jahrzehnte
festgefügtes lukratives Geschäftsmodell offensichtlich vor der
Ablösung steht“. Fürstenwerth hatte das Provisionsabgabeverbot
unter anderem mit der „qualitativ hochwertigen Beratung“
verteidigt, die in der Versicherungsvermittlung vorhanden sei und
die er nun gefährdet sieht.
„Es entbehrt nicht einem gewissen Galgenhumor, dass sich hier
eine Branche mit Händen und Füßen gegen eine
Marktliberalisierung wehrt und gleichzeitig alles daran setzt, eine
Regelung aus der NS-Zeit weit in das 21. Jahrhundert zu retten“,
so Uwe Lange weiter. Fakt sei, dass in Deutschland eben gerade
nicht die Interessen der Versicherten bei der so genannten
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3. „Beratung“ im Vordergrund stünden. Sondern schlicht und einfach
das einträgliche Geschäftsmodell der Versicherungsmakler, deren
Bestreben oftmals darin bestünde, das für sie selbst im Hinblick
auf möglichst üppige Provisionen “beste“ Versicherungspaket zu
verkaufen.
„Auch der Hinweis, dass hier nächsthöhere Instanzen möglicher
Weise zu einer anderen Rechtsauffassung gelangen, erinnert
mehr an den letzten Strohhalm der Versicherungslobby, denn an
eine realistische Einschätzung der Situation“, betont Uwe Lange.
Es bleibe abzuwarten, ob die zuständige Bafin überhaupt
Rechtsmittel einlege. Lange: „Es ist nun an der Bafin zu
entscheiden, ob sie weiterhin eine Regelung aus dem Jahr 1934
verteidigen möchte, die zugleich einmalig in Europa ist und nach
unserer Auffassung übrigens auch gegen europäisches Recht
verstößt“. Davon jedenfalls geht der siegreiche Kläger aus
Weinstadt nicht aus. Bei ihm laufen vielmehr die Vorbereitungen,
um unmittelbar nach Rechtskraft der jetzigen Entscheidung den
Versicherungsnehmern in Deutschland endlich das anbieten zu
können, was in anderen Ländern seit langem gang und gäbe ist:
bei Versicherungen direkt oder indirekt auf Provisionen zu
Gunsten der Verbraucher zu verzichten, so dass jeder eingezahlte
Euro auch tatsächlich dem Versicherten zu Gute kommt. Und
nicht etwa einem zwischengeschalteten Makler.
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4. Über AVL
AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds, 1997 als kleines Startup
Unternehmen gegründet, hat sich heute als einer der bundesweit
bedeutendsten unabhängigen Vermittler von Produkten mit Investmentansatz
etabliert. Beim Kauf von Fondsanteilen gewährt AVL bei etwa 16.000 Fonds
steuerfreie Direkt-Rabatte von 100 Prozent auf den Ausgabeaufschlag. Egal
welches Produkt AVL vermittelt, es wird komplett auf Abschlussprovisionen
verzichtet. Darüber hinaus ist eine kostenlose Depotführung ab dem ersten
Euro möglich. AVL finanziert sich ausschließlich über einen Teil der
Verwaltungsgebühr der jeweiligen Fonds, welche sich durch eine Vermittlung
von AVL nicht erhöht. Da der Kauf bzw. Verkauf von Fondsanteilen kostenlos
möglich ist, können Fondsanteile zum Nulltarif gehandelt werden. Im AVL
Kundenlogin erhält der Anleger kostenlos ausführliche Informationen über sein
Portfolio in einer Multidepot-Ansicht (Wertentwicklung, Quartalsberichte,
historische Fondskurse, realisierte Gewinn-/Verlustdarstellung etc).
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