1. Factsheet Oktober 2008
CC Labortiere
Tierversuche für Kosmetika
Mehr als 5 Milliarden Kosmetikprodukte werden jedes Jahr in der Europäischen Union verkauft. Der Begriff
„Kosmetik“ steht für eine Reihe von verschiedenen Produkten, so wie unter anderem:
• Seifen und Bade- bzw. Duschprodukte;
• Haarpflegeprodukte;
• Rasierprodukte;
• Zahnpasten und Mundspülungen;
• Deodorants
• Parfums
• Schminke
• Gesichtsmasken, Feuchtigkeitscremen und Hand- bzw. Körpercremen;
• Sonnencremen und Anti-Faltencremen.
Alle neuen Substanzen, welche in diesen Produkten Verwendung finden, werden auf ihre Auswirkung auf
die Gesundheit von Menschen sowie auf die Umwelt getestet. Diese Tests beinhalten oft Versuche an
lebenden Tieren, einschließlich Mäusen, Ratten, Meerschweinchen und Hasen, um herauszufinden ob
diese Substanzen Irritationen oder Empfindungen an der Haut oder den Augen hervorrufen. Außerdem
testet man, ob die Substanzen bei Verschlucken schädlich sind und Krebs oder Geburtsfehler verursachen.
Es gibt viele Tausende, bereits bestehende Inhaltsstoffe, welche zur Verwendung in Kosmetika zugelassen
sind, aber der Drang von Kosmetikfirmen „neue und verbesserte“ Inhaltsstoffe zu finden, bedeutet, dass
Tiere weiterhin verwendet werden um neue Substanzen zu testen.
Zahl der Tiere die in Tests für Kosmetikprodukte verwendet werden
Statistiken für das Jahr 2005, welche von der Europäischen Komission 2007 veröffentlicht wurden, zeigen,
dass in der EU mehr als 5000 Tiere für Tests von Kosmetik- und Toilettenartikeln verwendet wurden (siehe
Tabelle 1). Obwohl diese Zahl einen sehr geringen Anteil (weniger als 1%) der Gesamtzahl an Tieren, die
in der EU für Versuche verwendet werden, darstellt, hat sich die Anzahl der Tiere seit der letzten
Veröffentlichung von Daten der Europäischen Kommission 2002 um 50% erhöht. Nur zwei EU Länder
haben sich dazu bekannt Tierversuche für Kosmetikprodukte durchzuführen. Die große Mehrheit von
Versuchen wird in Frankreich durchgeführt.
Tabelle 1: Die Anzahl von Tieren, die 2005 in der EU für Tests von Kosmetik- und Toilettenartikeln
verwendet wurden (Die Daten von Frankreich stammen aus dem Jahre 2004) Quelle: Europäische
Kommission (2007).
Frankreich Spanien EU
gesamt
Mäuse 1797 0 1797
Ratten 2226 0 2226
Meerschweinchen 940 0 940
Hasen 533 75 608
Gesamt 5496 75 5571
Kennzeichnung von Kosmetika
Viele Kosmetikfirmen kennzeichnen ihre Produkte mit irreführenden Behauptungen, so wie zum Beispiel:
• „Gegen Tierversuche“ – das heißt nicht unbedingt, dass diese Produkte oder ihre Inhaltsstoffe nicht
an Tieren getestet wurden;
• „Dieses Produkt wurde nicht an Tieren getestet“ – das heißt nicht, dass die Inhaltsstoffe des
Produktes nicht an Tieren getestet wurden;
2. • „Unser Unternehmen testet nicht an Tieren“ – das heißt nicht, dass die Zulieferer dieser
Unternehmen, andere Firmen, oder Partnerunternehmen dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe nicht
auf Anforderung der Kosmetikfirma an Tieren getestet haben. Außerdem schließt dies nicht aus, dass
das Unternehmen Inhaltsstoffe verwendet, welche an Tieren getestet wurden.
• „Unser Unternehmen verwendet keine Inhaltsstoffe, welche in den letzten fünf/zehn Jahren an
Tieren getestet wurden“ – solange kein fixes Datum erwähnt wird, an der sich die Bestimmung orientiert
(z. B. nach 1995), heißt das nicht, dass das Unternehmen nicht, sobald die erwähnte Anzahl von
Jahren verstrichen ist, neue Inhaltsstoffe, welche an Tieren getestet wurden verwenden wird;
• „Enthält keine Tierprodukte“ oder „Enthält natürliche Inhaltsstoffe“ – diese Aussagen geben keinerlei
Informationen über die Produkte und deren Inhaltsstoffe und ob diese an Tieren getestet wurden;
Um wirklich tierversuchsfreie Produkte anzubieten muss ein Unternehmen folgendes beachten:
• Die Produkte und all ihre Inhaltsstoffe dürfen nach einem bestimmten, fixen Datum nicht mehr an
Tieren getestet worden sein;
• Das Unternehmen welches die Produkte herstellt, darf keinerlei Tierversuche veranlassen,
befürworten oder finanzieren. Dies heißt auch, dass die Produkte oder Inhaltsstoffe zu keiner Phase
der Entwicklung, der Produktion oder der Vermarktung des Produktes, von dem Unternehmen
selbst oder durch Vertragsfirmen an Tieren getestet werden dürfen.
Die rechtliche Situation
Etliche EU Staaten, inklusive des Vereinigten Königreiches, haben Tierversuche für Kosmetik verboten,
erlauben jedoch immer noch den Verkauf von an Tieren getesteten Kosmetikprodukten und Inhaltsstoffen.
Innerhalb der EU ist das Testen von Kosmetik an Tieren durch die Richtlinie 76/768/EWG geregelt. Im
Jahre 2003 hat die Richtlinie 2003/15/EK wichtige Verbesserungen zu dem stufenweisen Abbau von
Tierversuchen für Kosmetikprodukte und Inhaltstoffe innerhalb der EU eingeführt. Ähnliches gilt nun auch
für den Verkauf von Produkten und Inhaltsstoffen, welche an Tieren getestet wurden.
Die Richtlinie von 2003 hat folgendes eingeführt:
• Ein Verbot innerhalb der EU Tierversuche für Kosmetika durchzuführen;
• Tierversuche innerhalb der EU für Inhaltsstoffe von Kosmetika wurden vor dem 11. März 2009
schon stufenweise abgebaut.
• Ein Verbot Kosmetik oder deren Inhaltsstoffe, welche an Tieren getestet wurden, obwohl tierfreie
Alternativmethoden zur Verfügung standen, innerhalb der EU zu verkaufen. Dieses Verbot muss bis 11.
März 2013 für drei verschiedene Arten von Toxizitätstests (für welche es zu dem Zeitpunkt der
Richtlinie noch keine Alternativmethoden gab) eingeführt werden.
Diese Reformen sind weitreichend. Das Verkaufsverbot ist von größter Wichtigkeit, da es Kosmetikfirmen
davon abhält, einfach Tierversuche außerhalb der EU durchzuführen und dann diese Produkte innerhalb
der EU zu vermarkten. Trotzdem gibt es noch eine Reihe von Anliegen:
• Einige Arten von Toxizitätstests für Komstika und deren Inhaltsstoffe werden weiterhin, bis 2013 in
der EU zum Verkauf stehen. Wenn, bis zwei Jahre vor diesem Datum keine Alternativen gefunden
werden, welche diese Tierversuche ersetzen können, dann könnte die Europäische Kommission neue
Regelungen einführen, die diesen Stichtag verschieben;
• Mehr Ressourcen müssen der Entwicklung und der Validierung von Alternativmethoden zugeteilt
werden, um zu gewährleisten, dass das Verkaufsverbot planmäßig in Kraft tritt.
• Selbst nachdem Test- und Verkaufsverbote eingeführt worden sind, erlaubt die Richtlinie der
Europäischen Kommission Tierversuche unter besonderen Umständen durchzuführen. Dies darf jedoch
nur der Fall sein, wenn es starke Zweifel an der Gefahrlosigkeit eines bereits existierenden und in
Umlauf befindlichen Inhaltsstoffes gibt und die Testmethode nicht durch Alternativen ersetzbar ist.
• Staaten, die nicht Teil der EU sind, welche die EU mit Kosmetikprodukten beliefern, können
versuchen diese Verbote anzufechten und sich dabei auf die Regeln des freien Handels der
Welthandelsorganisation (WTO) stützen.
3. Was Sie tun können
• Treten Sie VIER PFOTEN bei und unterstützen Sie unsere Kampagnen, mit denen wir dafür
kämpfen, dass ein EU-weites Verbot von der Produktion und dem Verkauf von an Tieren getesteten
Kosmetikprodukten und Inhaltsstoffen planmäßig eingeführt wird;
• Schreiben Sie Kosmetikfirmen und fragen Sie nach deren Sichtweisen zu Tierversuchen und bitten
Sie sie sich dem „Humane Cosmetics Standard“ anzuschließen;
• Schreiben Sie ihrer Lokalzeitung und machen Sie sie auf das Leiden, das durch Tierversuche
verursacht wird aufmerksam. Fragen Sie auch bei ihrer örtlichen Radiostation nach, ob diese das
Thema behandeln wollen;
• Vermeiden Sie Kosmetik, inklusive deren Inhaltsstoffe, welche an Tieren getestet wurden und
ermutigen Sie auch ihre Freunde und Familie dazu, es ihnen gleich zu tun. Achten Sie auf das
‚Humane Cosmetics Standard’- Logo, den ‚springenden Hasen’.
Quellen
Richtlinie 2003/15/EK von 27. Februar 2003, Änderung der Richtlinie des Rates 76/768/EWG welche die Angleichung
der Gesetze für Kosmetikprodukte innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten regelt
Richtlinie des Rates 76/768/EWG von 27. Juli 1976, welche die Angleichung der Gesetzte für Kosmetikprodukte
innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten regelt
Europäische Kommission (2007) Fünfter Bericht über die Statistiken, welche die Zahl der Tiere, die innerhalb der EU-
Mitgliedsstaaten für experimentelle oder wissenschaftliche Zwecke verwendet werden, bestimmt.