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Factsheet                                                                     Oktober 2008
CC Labortiere



                                 Tierversuche für Kosmetika

Mehr als 5 Milliarden Kosmetikprodukte werden jedes Jahr in der Europäischen Union verkauft. Der Begriff
„Kosmetik“ steht für eine Reihe von verschiedenen Produkten, so wie unter anderem:
   • Seifen und Bade- bzw. Duschprodukte;
   • Haarpflegeprodukte;
   • Rasierprodukte;
   • Zahnpasten und Mundspülungen;
   • Deodorants
   • Parfums
   • Schminke
   • Gesichtsmasken, Feuchtigkeitscremen und Hand- bzw. Körpercremen;
   • Sonnencremen und Anti-Faltencremen.

Alle neuen Substanzen, welche in diesen Produkten Verwendung finden, werden auf ihre Auswirkung auf
die Gesundheit von Menschen sowie auf die Umwelt getestet. Diese Tests beinhalten oft Versuche an
lebenden Tieren, einschließlich Mäusen, Ratten, Meerschweinchen und Hasen, um herauszufinden ob
diese Substanzen Irritationen oder Empfindungen an der Haut oder den Augen hervorrufen. Außerdem
testet man, ob die Substanzen bei Verschlucken schädlich sind und Krebs oder Geburtsfehler verursachen.
Es gibt viele Tausende, bereits bestehende Inhaltsstoffe, welche zur Verwendung in Kosmetika zugelassen
sind, aber der Drang von Kosmetikfirmen „neue und verbesserte“ Inhaltsstoffe zu finden, bedeutet, dass
Tiere weiterhin verwendet werden um neue Substanzen zu testen.

Zahl der Tiere die in Tests für Kosmetikprodukte verwendet werden

Statistiken für das Jahr 2005, welche von der Europäischen Komission 2007 veröffentlicht wurden, zeigen,
dass in der EU mehr als 5000 Tiere für Tests von Kosmetik- und Toilettenartikeln verwendet wurden (siehe
Tabelle 1). Obwohl diese Zahl einen sehr geringen Anteil (weniger als 1%) der Gesamtzahl an Tieren, die
in der EU für Versuche verwendet werden, darstellt, hat sich die Anzahl der Tiere seit der letzten
Veröffentlichung von Daten der Europäischen Kommission 2002 um 50% erhöht. Nur zwei EU Länder
haben sich dazu bekannt Tierversuche für Kosmetikprodukte durchzuführen. Die große Mehrheit von
Versuchen wird in Frankreich durchgeführt.

Tabelle 1: Die Anzahl von Tieren, die 2005 in der EU für Tests von Kosmetik- und Toilettenartikeln
verwendet wurden (Die Daten von Frankreich stammen aus dem Jahre 2004) Quelle: Europäische
Kommission (2007).

                Frankreich Spanien EU
                                   gesamt
Mäuse                1797        0     1797
Ratten               2226        0     2226
Meerschweinchen       940        0      940
Hasen                 533       75      608
Gesamt               5496       75     5571

Kennzeichnung von Kosmetika

Viele Kosmetikfirmen kennzeichnen ihre Produkte mit irreführenden Behauptungen, so wie zum Beispiel:

   •  „Gegen Tierversuche“ – das heißt nicht unbedingt, dass diese Produkte oder ihre Inhaltsstoffe nicht
   an Tieren getestet wurden;
   •  „Dieses Produkt wurde nicht an Tieren getestet“ – das heißt nicht, dass die Inhaltsstoffe des
   Produktes nicht an Tieren getestet wurden;
•   „Unser Unternehmen testet nicht an Tieren“ – das heißt nicht, dass die Zulieferer dieser
   Unternehmen, andere Firmen, oder Partnerunternehmen dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe nicht
   auf Anforderung der Kosmetikfirma an Tieren getestet haben. Außerdem schließt dies nicht aus, dass
   das Unternehmen Inhaltsstoffe verwendet, welche an Tieren getestet wurden.
   •   „Unser Unternehmen verwendet keine Inhaltsstoffe, welche in den letzten fünf/zehn Jahren an
   Tieren getestet wurden“ – solange kein fixes Datum erwähnt wird, an der sich die Bestimmung orientiert
   (z. B. nach 1995), heißt das nicht, dass das Unternehmen nicht, sobald die erwähnte Anzahl von
   Jahren verstrichen ist, neue Inhaltsstoffe, welche an Tieren getestet wurden verwenden wird;
   •   „Enthält keine Tierprodukte“ oder „Enthält natürliche Inhaltsstoffe“ – diese Aussagen geben keinerlei
   Informationen über die Produkte und deren Inhaltsstoffe und ob diese an Tieren getestet wurden;


Um wirklich tierversuchsfreie Produkte anzubieten muss ein Unternehmen folgendes beachten:

   •   Die Produkte und all ihre Inhaltsstoffe dürfen nach einem bestimmten, fixen Datum nicht mehr an
       Tieren getestet worden sein;
   •   Das Unternehmen welches die Produkte herstellt, darf keinerlei Tierversuche veranlassen,
       befürworten oder finanzieren. Dies heißt auch, dass die Produkte oder Inhaltsstoffe zu keiner Phase
       der Entwicklung, der Produktion oder der Vermarktung des Produktes, von dem Unternehmen
       selbst oder durch Vertragsfirmen an Tieren getestet werden dürfen.

Die rechtliche Situation

Etliche EU Staaten, inklusive des Vereinigten Königreiches, haben Tierversuche für Kosmetik verboten,
erlauben jedoch immer noch den Verkauf von an Tieren getesteten Kosmetikprodukten und Inhaltsstoffen.
Innerhalb der EU ist das Testen von Kosmetik an Tieren durch die Richtlinie 76/768/EWG geregelt. Im
Jahre 2003 hat die Richtlinie 2003/15/EK wichtige Verbesserungen zu dem stufenweisen Abbau von
Tierversuchen für Kosmetikprodukte und Inhaltstoffe innerhalb der EU eingeführt. Ähnliches gilt nun auch
für den Verkauf von Produkten und Inhaltsstoffen, welche an Tieren getestet wurden.

Die Richtlinie von 2003 hat folgendes eingeführt:

   •   Ein Verbot innerhalb der EU Tierversuche für Kosmetika durchzuführen;
   •   Tierversuche innerhalb der EU für Inhaltsstoffe von Kosmetika wurden vor dem 11. März 2009
   schon stufenweise abgebaut.
   •   Ein Verbot Kosmetik oder deren Inhaltsstoffe, welche an Tieren getestet wurden, obwohl tierfreie
   Alternativmethoden zur Verfügung standen, innerhalb der EU zu verkaufen. Dieses Verbot muss bis 11.
   März 2013 für drei verschiedene Arten von Toxizitätstests (für welche es zu dem Zeitpunkt der
   Richtlinie noch keine Alternativmethoden gab) eingeführt werden.

Diese Reformen sind weitreichend. Das Verkaufsverbot ist von größter Wichtigkeit, da es Kosmetikfirmen
davon abhält, einfach Tierversuche außerhalb der EU durchzuführen und dann diese Produkte innerhalb
der EU zu vermarkten. Trotzdem gibt es noch eine Reihe von Anliegen:

   •  Einige Arten von Toxizitätstests für Komstika und deren Inhaltsstoffe werden weiterhin, bis 2013 in
   der EU zum Verkauf stehen. Wenn, bis zwei Jahre vor diesem Datum keine Alternativen gefunden
   werden, welche diese Tierversuche ersetzen können, dann könnte die Europäische Kommission neue
   Regelungen einführen, die diesen Stichtag verschieben;
   •  Mehr Ressourcen müssen der Entwicklung und der Validierung von Alternativmethoden zugeteilt
   werden, um zu gewährleisten, dass das Verkaufsverbot planmäßig in Kraft tritt.
   •  Selbst nachdem Test- und Verkaufsverbote eingeführt worden sind, erlaubt die Richtlinie der
   Europäischen Kommission Tierversuche unter besonderen Umständen durchzuführen. Dies darf jedoch
   nur der Fall sein, wenn es starke Zweifel an der Gefahrlosigkeit eines bereits existierenden und in
   Umlauf befindlichen Inhaltsstoffes gibt und die Testmethode nicht durch Alternativen ersetzbar ist.
   •  Staaten, die nicht Teil der EU sind, welche die EU mit Kosmetikprodukten beliefern, können
   versuchen diese Verbote anzufechten und sich dabei auf die Regeln des freien Handels der
   Welthandelsorganisation (WTO) stützen.
Was Sie tun können

    •   Treten Sie VIER PFOTEN bei und unterstützen Sie unsere Kampagnen, mit denen wir dafür
        kämpfen, dass ein EU-weites Verbot von der Produktion und dem Verkauf von an Tieren getesteten
        Kosmetikprodukten und Inhaltsstoffen planmäßig eingeführt wird;
    •   Schreiben Sie Kosmetikfirmen und fragen Sie nach deren Sichtweisen zu Tierversuchen und bitten
        Sie sie sich dem „Humane Cosmetics Standard“ anzuschließen;
    •   Schreiben Sie ihrer Lokalzeitung und machen Sie sie auf das Leiden, das durch Tierversuche
        verursacht wird aufmerksam. Fragen Sie auch bei ihrer örtlichen Radiostation nach, ob diese das
        Thema behandeln wollen;
    •   Vermeiden Sie Kosmetik, inklusive deren Inhaltsstoffe, welche an Tieren getestet wurden und
        ermutigen Sie auch ihre Freunde und Familie dazu, es ihnen gleich zu tun. Achten Sie auf das
        ‚Humane Cosmetics Standard’- Logo, den ‚springenden Hasen’.

Quellen

Richtlinie 2003/15/EK von 27. Februar 2003, Änderung der Richtlinie des Rates 76/768/EWG welche die Angleichung
der Gesetze für Kosmetikprodukte innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten regelt

Richtlinie des Rates 76/768/EWG von 27. Juli 1976, welche die Angleichung der Gesetzte für Kosmetikprodukte
innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten regelt

Europäische Kommission (2007) Fünfter Bericht über die Statistiken, welche die Zahl der Tiere, die innerhalb der EU-
Mitgliedsstaaten für experimentelle oder wissenschaftliche Zwecke verwendet werden, bestimmt.

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  • 1. Factsheet Oktober 2008 CC Labortiere Tierversuche für Kosmetika Mehr als 5 Milliarden Kosmetikprodukte werden jedes Jahr in der Europäischen Union verkauft. Der Begriff „Kosmetik“ steht für eine Reihe von verschiedenen Produkten, so wie unter anderem: • Seifen und Bade- bzw. Duschprodukte; • Haarpflegeprodukte; • Rasierprodukte; • Zahnpasten und Mundspülungen; • Deodorants • Parfums • Schminke • Gesichtsmasken, Feuchtigkeitscremen und Hand- bzw. Körpercremen; • Sonnencremen und Anti-Faltencremen. Alle neuen Substanzen, welche in diesen Produkten Verwendung finden, werden auf ihre Auswirkung auf die Gesundheit von Menschen sowie auf die Umwelt getestet. Diese Tests beinhalten oft Versuche an lebenden Tieren, einschließlich Mäusen, Ratten, Meerschweinchen und Hasen, um herauszufinden ob diese Substanzen Irritationen oder Empfindungen an der Haut oder den Augen hervorrufen. Außerdem testet man, ob die Substanzen bei Verschlucken schädlich sind und Krebs oder Geburtsfehler verursachen. Es gibt viele Tausende, bereits bestehende Inhaltsstoffe, welche zur Verwendung in Kosmetika zugelassen sind, aber der Drang von Kosmetikfirmen „neue und verbesserte“ Inhaltsstoffe zu finden, bedeutet, dass Tiere weiterhin verwendet werden um neue Substanzen zu testen. Zahl der Tiere die in Tests für Kosmetikprodukte verwendet werden Statistiken für das Jahr 2005, welche von der Europäischen Komission 2007 veröffentlicht wurden, zeigen, dass in der EU mehr als 5000 Tiere für Tests von Kosmetik- und Toilettenartikeln verwendet wurden (siehe Tabelle 1). Obwohl diese Zahl einen sehr geringen Anteil (weniger als 1%) der Gesamtzahl an Tieren, die in der EU für Versuche verwendet werden, darstellt, hat sich die Anzahl der Tiere seit der letzten Veröffentlichung von Daten der Europäischen Kommission 2002 um 50% erhöht. Nur zwei EU Länder haben sich dazu bekannt Tierversuche für Kosmetikprodukte durchzuführen. Die große Mehrheit von Versuchen wird in Frankreich durchgeführt. Tabelle 1: Die Anzahl von Tieren, die 2005 in der EU für Tests von Kosmetik- und Toilettenartikeln verwendet wurden (Die Daten von Frankreich stammen aus dem Jahre 2004) Quelle: Europäische Kommission (2007). Frankreich Spanien EU gesamt Mäuse 1797 0 1797 Ratten 2226 0 2226 Meerschweinchen 940 0 940 Hasen 533 75 608 Gesamt 5496 75 5571 Kennzeichnung von Kosmetika Viele Kosmetikfirmen kennzeichnen ihre Produkte mit irreführenden Behauptungen, so wie zum Beispiel: • „Gegen Tierversuche“ – das heißt nicht unbedingt, dass diese Produkte oder ihre Inhaltsstoffe nicht an Tieren getestet wurden; • „Dieses Produkt wurde nicht an Tieren getestet“ – das heißt nicht, dass die Inhaltsstoffe des Produktes nicht an Tieren getestet wurden;
  • 2. „Unser Unternehmen testet nicht an Tieren“ – das heißt nicht, dass die Zulieferer dieser Unternehmen, andere Firmen, oder Partnerunternehmen dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe nicht auf Anforderung der Kosmetikfirma an Tieren getestet haben. Außerdem schließt dies nicht aus, dass das Unternehmen Inhaltsstoffe verwendet, welche an Tieren getestet wurden. • „Unser Unternehmen verwendet keine Inhaltsstoffe, welche in den letzten fünf/zehn Jahren an Tieren getestet wurden“ – solange kein fixes Datum erwähnt wird, an der sich die Bestimmung orientiert (z. B. nach 1995), heißt das nicht, dass das Unternehmen nicht, sobald die erwähnte Anzahl von Jahren verstrichen ist, neue Inhaltsstoffe, welche an Tieren getestet wurden verwenden wird; • „Enthält keine Tierprodukte“ oder „Enthält natürliche Inhaltsstoffe“ – diese Aussagen geben keinerlei Informationen über die Produkte und deren Inhaltsstoffe und ob diese an Tieren getestet wurden; Um wirklich tierversuchsfreie Produkte anzubieten muss ein Unternehmen folgendes beachten: • Die Produkte und all ihre Inhaltsstoffe dürfen nach einem bestimmten, fixen Datum nicht mehr an Tieren getestet worden sein; • Das Unternehmen welches die Produkte herstellt, darf keinerlei Tierversuche veranlassen, befürworten oder finanzieren. Dies heißt auch, dass die Produkte oder Inhaltsstoffe zu keiner Phase der Entwicklung, der Produktion oder der Vermarktung des Produktes, von dem Unternehmen selbst oder durch Vertragsfirmen an Tieren getestet werden dürfen. Die rechtliche Situation Etliche EU Staaten, inklusive des Vereinigten Königreiches, haben Tierversuche für Kosmetik verboten, erlauben jedoch immer noch den Verkauf von an Tieren getesteten Kosmetikprodukten und Inhaltsstoffen. Innerhalb der EU ist das Testen von Kosmetik an Tieren durch die Richtlinie 76/768/EWG geregelt. Im Jahre 2003 hat die Richtlinie 2003/15/EK wichtige Verbesserungen zu dem stufenweisen Abbau von Tierversuchen für Kosmetikprodukte und Inhaltstoffe innerhalb der EU eingeführt. Ähnliches gilt nun auch für den Verkauf von Produkten und Inhaltsstoffen, welche an Tieren getestet wurden. Die Richtlinie von 2003 hat folgendes eingeführt: • Ein Verbot innerhalb der EU Tierversuche für Kosmetika durchzuführen; • Tierversuche innerhalb der EU für Inhaltsstoffe von Kosmetika wurden vor dem 11. März 2009 schon stufenweise abgebaut. • Ein Verbot Kosmetik oder deren Inhaltsstoffe, welche an Tieren getestet wurden, obwohl tierfreie Alternativmethoden zur Verfügung standen, innerhalb der EU zu verkaufen. Dieses Verbot muss bis 11. März 2013 für drei verschiedene Arten von Toxizitätstests (für welche es zu dem Zeitpunkt der Richtlinie noch keine Alternativmethoden gab) eingeführt werden. Diese Reformen sind weitreichend. Das Verkaufsverbot ist von größter Wichtigkeit, da es Kosmetikfirmen davon abhält, einfach Tierversuche außerhalb der EU durchzuführen und dann diese Produkte innerhalb der EU zu vermarkten. Trotzdem gibt es noch eine Reihe von Anliegen: • Einige Arten von Toxizitätstests für Komstika und deren Inhaltsstoffe werden weiterhin, bis 2013 in der EU zum Verkauf stehen. Wenn, bis zwei Jahre vor diesem Datum keine Alternativen gefunden werden, welche diese Tierversuche ersetzen können, dann könnte die Europäische Kommission neue Regelungen einführen, die diesen Stichtag verschieben; • Mehr Ressourcen müssen der Entwicklung und der Validierung von Alternativmethoden zugeteilt werden, um zu gewährleisten, dass das Verkaufsverbot planmäßig in Kraft tritt. • Selbst nachdem Test- und Verkaufsverbote eingeführt worden sind, erlaubt die Richtlinie der Europäischen Kommission Tierversuche unter besonderen Umständen durchzuführen. Dies darf jedoch nur der Fall sein, wenn es starke Zweifel an der Gefahrlosigkeit eines bereits existierenden und in Umlauf befindlichen Inhaltsstoffes gibt und die Testmethode nicht durch Alternativen ersetzbar ist. • Staaten, die nicht Teil der EU sind, welche die EU mit Kosmetikprodukten beliefern, können versuchen diese Verbote anzufechten und sich dabei auf die Regeln des freien Handels der Welthandelsorganisation (WTO) stützen.
  • 3. Was Sie tun können • Treten Sie VIER PFOTEN bei und unterstützen Sie unsere Kampagnen, mit denen wir dafür kämpfen, dass ein EU-weites Verbot von der Produktion und dem Verkauf von an Tieren getesteten Kosmetikprodukten und Inhaltsstoffen planmäßig eingeführt wird; • Schreiben Sie Kosmetikfirmen und fragen Sie nach deren Sichtweisen zu Tierversuchen und bitten Sie sie sich dem „Humane Cosmetics Standard“ anzuschließen; • Schreiben Sie ihrer Lokalzeitung und machen Sie sie auf das Leiden, das durch Tierversuche verursacht wird aufmerksam. Fragen Sie auch bei ihrer örtlichen Radiostation nach, ob diese das Thema behandeln wollen; • Vermeiden Sie Kosmetik, inklusive deren Inhaltsstoffe, welche an Tieren getestet wurden und ermutigen Sie auch ihre Freunde und Familie dazu, es ihnen gleich zu tun. Achten Sie auf das ‚Humane Cosmetics Standard’- Logo, den ‚springenden Hasen’. Quellen Richtlinie 2003/15/EK von 27. Februar 2003, Änderung der Richtlinie des Rates 76/768/EWG welche die Angleichung der Gesetze für Kosmetikprodukte innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten regelt Richtlinie des Rates 76/768/EWG von 27. Juli 1976, welche die Angleichung der Gesetzte für Kosmetikprodukte innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten regelt Europäische Kommission (2007) Fünfter Bericht über die Statistiken, welche die Zahl der Tiere, die innerhalb der EU- Mitgliedsstaaten für experimentelle oder wissenschaftliche Zwecke verwendet werden, bestimmt.