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Lärmschutzgrenzen von Industrieproduktion werden in Schulen überschritten:

Gehörschutz für Lehrkräfte oder verbesserter
Schallschutz?
Raumakustische Maßnahmen dringend erforderlich / Rechtzeitige Therapie von
Hörschäden kann Langzeitschäden verhindern


Der Lärmpegel an deutschen Schulen ist zu hoch. Zum einen wird die

Geräuschkulisse in den Klassenzimmern mit fortschreitender Unterrichtsdauer

und damit für die Lehrkräfte der Unterricht zur Qual. Als noch gravierender und

für den einzelnen schlecht veränderbar, erweist sich die überwiegend schlechte

akustische Gestaltung der meisten Schulen. Unter dieser Dauerbelastung

haben Schüler wie Lehrer zu leiden. Sind Konzentrations- und Lernschwächen

sowie Aggressionen die Folgen für die Jüngeren, riskieren die Erwachsenen

Erschöpfungszustände, Hörschäden und Tinnitus bis hin zu Burn-Out-Syndrom

und Herz-Kreislauf-Erkrankungen.


Freiburg/Konstanz, 08.06.2009 - „In Schulen werden Belastungswerte gemessen,

die für gewerbliche Arbeitsplätze nicht oder nur mit dem Tragen von Gehörschutz

erlaubt wären“, stellt Jovin Samuel Bürchner, Konrektor der Teggingerschule in

Radolfszell am Bodensee und Präventionsbeauftragter beim Staatlichen

Schulamtsbezirk Konstanz fest. So hätten mehrere Studien in jüngster Zeit bestätigt:

An deutschen Schulen wird regelmäßig bei Werten zwischen 60 und 80 Dezibel

unterrichtet. Zu Spitzenzeiten, vor allem in Aulas, Turnhallen und Werkräumen,

werden zuweilen über 100 Dezibel gemessen. „Lärm ist einer der wesentlichen

‚Stressoren’ im Schulalltag und wirkt sich nachweislich negativ auf den

Gesundheitszustand der am Schulleben beteiligten Personen aus.“



Lehrer-Ohren sind doppelt belastet / Hörstörungen sofort behandeln lassen

Leider wurde bei der Planung der Schule an Schallschutz und Lärmminderung nur

unzureichend gedacht: Die Pausenzeichen könnten Tote aufwecken. Klassenräume,
Gänge und Treppenhäuser sind kaum schallgedämmt. Nackte Wände, Decken und

Böden reflektieren statt dessen den Schall. „Die Folge einer solchen Dauerbelastung

durch Lärm ist oft eine schleichende Hörminderung, vielfach verbunden mit dem

Auftreten von Tinnitus“, berichtet Dr. Hellmuth Sümmerer, leitender Arzt am

Druckkammerzentrum Freiburg. Da das Ohr auch auf Stress sensibel reagiert, werden

somit die Lehrer-Ohren doppelt belastet. Der je nach persönlicher Disposition

auftretende Tinnitus behindert den Lehrer zusätzlich: Er ist im Hören gestört und

deshalb verunsichert.



„Lehrkräfte sollten beim Auftreten von Ohrgeräuschen, also Tinnitus, oder auch einer

schleichenden Hörminderung diese auf keinen Fall ignorieren, sondern möglichst

kompetenten Rat bei einem HNO-Arzt suchen“, so Sümmerer. Eine rechtzeitige

Behandlung kann Langzeitschäden verhüten. „Allerdings ist das Ohr in der Therapie

schwierig. Nicht immer helfen durchblutungsfördernde Medikamente, Infusionen und

Cortison.“ Dann steht mit der hyperbaren Sauerstofftherapie (HBO) eine weitere

Behandlungsmöglichkeit zur Verfügung, die auf Grund ihres anderen Ansatzes

zusätzlich eingesetzt werden kann, so der Mediziner. „Hörstörungen sind für Lehrer

doppelt belastend: sie erschweren die Kommunikation wie auch die Konzentration und

können bis zur Dienstunfähigkeit führen. Mein Rat ist, dass Lehrer auf ihr Gehör

besonders achten und Hörstörungen nicht auf sich beruhen lassen“, so der Arzt. Dr.

Sümmerer legt Wert darauf, dass der Sauerstoff in einer Druckkammer eingeatmet

wird. „Nur die Sauerstoff-Überdruckbehandlung ist in ihren Behandlungsergebnissen

erforscht und durch eine Reihe von Studien so gut belegt, dass die Beihilfe die Kosten

der Behandlung erstattet.“



Wirkungsvolle Schallschutzmaßnahmen sind Aufgabe der Schulträger


Noch sinnvoller wäre natürlich, die Lehrer hätten keinerlei Lärmbelastung. Das Risiko

einer Tinnitus-Erkrankung durch Stress oder Arbeitsüberlastung bleibt zwar trotzdem

bestehen. Wichtig ist ein wirkungsvoller Schallschutz bzw. eine Schalldämmung in
den Schulen. „Dieser käme meiner Meinung nach auch den Schülern zu Gute, die

sich nicht mehr gegenseitig überschreien müssten und dadurch auch entspannter

kommunizieren könnten“, so Sümmerer. Eine Chance, die räumliche Situation zu

verbessern, biete das gegenwärtige Konjunkturpaket den Gemeinden und Städten.



Konrektor und Präventionsbeauftragter Bürchner fordert deshalb dringend

raumakustische Maßnahme von den Schulträgern, um die so genannte Nachhallzeit -

das ist die Zeit, die ein Geräusch nach Entstehung im Raum bleibt - zu reduzieren. Er

weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass sich Lärm nachweislich auf

den Erwerb der Lese- und Schreibkompetenz negativ auswirkt. Ausgerechnet jene

Kinder litten so am meisten an der Geräuschkulisse im Unterricht, die ohnehin die

größten Probleme in der Schule hätten. „Mit Blumen, Regalen und Teppichen alleine

kommt man hier nicht weit. Hier sind die Schulträger gefordert, bereits im präventiven

Sinne dafür Sorge zu tragen, dass Schule nicht zu einem unkalkulierbaren ‚Hörrisiko’

wird.“



Ansprechpartner für Rückfragen der Redaktion:

Jovin Samuel Bürchner

Präventionsbeauftragter Staatliches Schulamt Konstanz

Tel. 07732 / 9255-15

Buerchner@schulsanitaetsdienst.com



Dr. Hellmuth Sümmerer

Leitender Arzt am Druckkammerzentrum Freiburg

0761/382018

hs@hbo-freiburg.de

Informationen zur Hyperbaren Sauerstofftherapie

www.hbo-freiburg.de.
Vergleichstabelle

Lärmemission

dB   Subjektives         Geräuschart           Gesundheitliche Folgen
     Empfinden
10   unhörbar      Atemgeräusch in 30 cm
                   Entfernung
30   sehr leise    Flüstern oder Ticken       sicherer Bereich
                   eines Weckers
40   leise         leise Radiomusik           mögliche psychische und
                                              vegetative Reaktionen
60   laut          normale Unterhaltung (2    Beginn vegetativer Schäden
                   m)
70   sehr laut     laute Sprache              nervöse Störungen
80   sehr laut     starker Straßenverkehr     deutliche vegetative
                                              Schäden
90   sehr laut     Lastwagen in 5 m Distanz   gesundheitsgefährdender
                                              Bereich, Beginn von
                                              Gehörschäden

(Auszug aus der GUV-I 8566, Bundesverband der Unfallkassen)

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  • 1. Lärmschutzgrenzen von Industrieproduktion werden in Schulen überschritten: Gehörschutz für Lehrkräfte oder verbesserter Schallschutz? Raumakustische Maßnahmen dringend erforderlich / Rechtzeitige Therapie von Hörschäden kann Langzeitschäden verhindern Der Lärmpegel an deutschen Schulen ist zu hoch. Zum einen wird die Geräuschkulisse in den Klassenzimmern mit fortschreitender Unterrichtsdauer und damit für die Lehrkräfte der Unterricht zur Qual. Als noch gravierender und für den einzelnen schlecht veränderbar, erweist sich die überwiegend schlechte akustische Gestaltung der meisten Schulen. Unter dieser Dauerbelastung haben Schüler wie Lehrer zu leiden. Sind Konzentrations- und Lernschwächen sowie Aggressionen die Folgen für die Jüngeren, riskieren die Erwachsenen Erschöpfungszustände, Hörschäden und Tinnitus bis hin zu Burn-Out-Syndrom und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Freiburg/Konstanz, 08.06.2009 - „In Schulen werden Belastungswerte gemessen, die für gewerbliche Arbeitsplätze nicht oder nur mit dem Tragen von Gehörschutz erlaubt wären“, stellt Jovin Samuel Bürchner, Konrektor der Teggingerschule in Radolfszell am Bodensee und Präventionsbeauftragter beim Staatlichen Schulamtsbezirk Konstanz fest. So hätten mehrere Studien in jüngster Zeit bestätigt: An deutschen Schulen wird regelmäßig bei Werten zwischen 60 und 80 Dezibel unterrichtet. Zu Spitzenzeiten, vor allem in Aulas, Turnhallen und Werkräumen, werden zuweilen über 100 Dezibel gemessen. „Lärm ist einer der wesentlichen ‚Stressoren’ im Schulalltag und wirkt sich nachweislich negativ auf den Gesundheitszustand der am Schulleben beteiligten Personen aus.“ Lehrer-Ohren sind doppelt belastet / Hörstörungen sofort behandeln lassen Leider wurde bei der Planung der Schule an Schallschutz und Lärmminderung nur unzureichend gedacht: Die Pausenzeichen könnten Tote aufwecken. Klassenräume,
  • 2. Gänge und Treppenhäuser sind kaum schallgedämmt. Nackte Wände, Decken und Böden reflektieren statt dessen den Schall. „Die Folge einer solchen Dauerbelastung durch Lärm ist oft eine schleichende Hörminderung, vielfach verbunden mit dem Auftreten von Tinnitus“, berichtet Dr. Hellmuth Sümmerer, leitender Arzt am Druckkammerzentrum Freiburg. Da das Ohr auch auf Stress sensibel reagiert, werden somit die Lehrer-Ohren doppelt belastet. Der je nach persönlicher Disposition auftretende Tinnitus behindert den Lehrer zusätzlich: Er ist im Hören gestört und deshalb verunsichert. „Lehrkräfte sollten beim Auftreten von Ohrgeräuschen, also Tinnitus, oder auch einer schleichenden Hörminderung diese auf keinen Fall ignorieren, sondern möglichst kompetenten Rat bei einem HNO-Arzt suchen“, so Sümmerer. Eine rechtzeitige Behandlung kann Langzeitschäden verhüten. „Allerdings ist das Ohr in der Therapie schwierig. Nicht immer helfen durchblutungsfördernde Medikamente, Infusionen und Cortison.“ Dann steht mit der hyperbaren Sauerstofftherapie (HBO) eine weitere Behandlungsmöglichkeit zur Verfügung, die auf Grund ihres anderen Ansatzes zusätzlich eingesetzt werden kann, so der Mediziner. „Hörstörungen sind für Lehrer doppelt belastend: sie erschweren die Kommunikation wie auch die Konzentration und können bis zur Dienstunfähigkeit führen. Mein Rat ist, dass Lehrer auf ihr Gehör besonders achten und Hörstörungen nicht auf sich beruhen lassen“, so der Arzt. Dr. Sümmerer legt Wert darauf, dass der Sauerstoff in einer Druckkammer eingeatmet wird. „Nur die Sauerstoff-Überdruckbehandlung ist in ihren Behandlungsergebnissen erforscht und durch eine Reihe von Studien so gut belegt, dass die Beihilfe die Kosten der Behandlung erstattet.“ Wirkungsvolle Schallschutzmaßnahmen sind Aufgabe der Schulträger Noch sinnvoller wäre natürlich, die Lehrer hätten keinerlei Lärmbelastung. Das Risiko einer Tinnitus-Erkrankung durch Stress oder Arbeitsüberlastung bleibt zwar trotzdem bestehen. Wichtig ist ein wirkungsvoller Schallschutz bzw. eine Schalldämmung in
  • 3. den Schulen. „Dieser käme meiner Meinung nach auch den Schülern zu Gute, die sich nicht mehr gegenseitig überschreien müssten und dadurch auch entspannter kommunizieren könnten“, so Sümmerer. Eine Chance, die räumliche Situation zu verbessern, biete das gegenwärtige Konjunkturpaket den Gemeinden und Städten. Konrektor und Präventionsbeauftragter Bürchner fordert deshalb dringend raumakustische Maßnahme von den Schulträgern, um die so genannte Nachhallzeit - das ist die Zeit, die ein Geräusch nach Entstehung im Raum bleibt - zu reduzieren. Er weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass sich Lärm nachweislich auf den Erwerb der Lese- und Schreibkompetenz negativ auswirkt. Ausgerechnet jene Kinder litten so am meisten an der Geräuschkulisse im Unterricht, die ohnehin die größten Probleme in der Schule hätten. „Mit Blumen, Regalen und Teppichen alleine kommt man hier nicht weit. Hier sind die Schulträger gefordert, bereits im präventiven Sinne dafür Sorge zu tragen, dass Schule nicht zu einem unkalkulierbaren ‚Hörrisiko’ wird.“ Ansprechpartner für Rückfragen der Redaktion: Jovin Samuel Bürchner Präventionsbeauftragter Staatliches Schulamt Konstanz Tel. 07732 / 9255-15 Buerchner@schulsanitaetsdienst.com Dr. Hellmuth Sümmerer Leitender Arzt am Druckkammerzentrum Freiburg 0761/382018 hs@hbo-freiburg.de Informationen zur Hyperbaren Sauerstofftherapie www.hbo-freiburg.de.
  • 4. Vergleichstabelle Lärmemission dB Subjektives Geräuschart Gesundheitliche Folgen Empfinden 10 unhörbar Atemgeräusch in 30 cm Entfernung 30 sehr leise Flüstern oder Ticken sicherer Bereich eines Weckers 40 leise leise Radiomusik mögliche psychische und vegetative Reaktionen 60 laut normale Unterhaltung (2 Beginn vegetativer Schäden m) 70 sehr laut laute Sprache nervöse Störungen 80 sehr laut starker Straßenverkehr deutliche vegetative Schäden 90 sehr laut Lastwagen in 5 m Distanz gesundheitsgefährdender Bereich, Beginn von Gehörschäden (Auszug aus der GUV-I 8566, Bundesverband der Unfallkassen)