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19.08.2010
27 Arbeitnehmer nicht sozialversichert
Ein Jahr Freiheitsstrafe und 500 Arbeitsstunden für den Arbeitgeber
Mehr als fünf Jahre beschäftigte der Inhaber einer Verpackungsfirma im Enzkreis
11 Angestellte und 16 Scheinselbständige ohne auch nur einen von ihnen zur Sozi-
alversicherung angemeldet zu haben. Dies ergaben Ermittlungen des Hauptzollamts
Karlsruhe. Durch die Nichtanmeldung der Arbeitnehmer und somit der Nichtabfüh-
rung von Sozialabgaben und Lohnsteuer ist ein Gesamtschaden von knapp
112.000,-- Euro entstanden.
Das Amtsgericht Pforzheim verurteilte den Firmeninhaber nun zu einem Jahr Frei-
heitsstrafe, die auf 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss der Ver-
urteilte 500 Arbeitsstunden leisten.
„Jeder Arbeitgeber hat die Pflicht, die Sozialversicherungsbeiträge und die
Lohnsteuer in richtiger Höhe abzuführen. Wer Arbeiter nicht anmeldet entzieht dem
Staat dringend benötigte finanzielle Mittel. Dadurch erlangt der Einzelne nicht ge-
rechtfertigte Vorteile auf Kosten aller. Den Schaden hat letztendlich der Steuerzah-
ler zu tragen“ so Matthias Götz, Pressesprecher des Hauptzollamts Karlsruhe.
Arbeitgeber, die Löhne vorenthalten oder veruntreuen machen sich strafbar und
können mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden.
Durch Nichtabführung der Lohnsteuer begeht ein Arbeitgeber eine weitere Straftat,
nämlich eine Steuerhinterziehung. Diese kann ebenfalls mit Freiheitsstrafe bis zu
fünf Jahren geahndet werden.