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HAUSANSCHRIFT   Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
                                                POSTANSCHRIFT   11055 Berlin

                                                                +49 (0)30 18441-2225



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                                                          TEL
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                                                     INTERNET   www.bmg.bund.de
                                                       E-MAIL   pressestelle@bmg.bund.de


          mitteilung
Berlin, 2. Dezember 2010
Nr. 73


Zweiter Runder Tisch zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf im
Gesundheitswesen verabschiedet Empfehlungen


Auf Einladung der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für
Gesundheit Annette Widmann-Mauz, MdB sind gestern zum zweiten Mal die
wichtigsten Akteure und Institutionen im Gesundheitswesen zum Runden Tisch
"Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Gesundheitswesen" zusammengekommen.
Ziel dieser Expertenrunde ist es, konkrete Maßnahmen und Ideen zu erarbeiten, um
bessere Angebote für die im Gesundheitswesen tätigen Menschen zu ermöglichen.


In der gestrigen Sitzung wurden gemeinsame Empfehlungen zur besseren
Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Gesundheitswesen formuliert.
Dazu erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz: "Ich
begrüße es sehr, dass alle Beteiligten die Notwendigkeit und Dringlichkeit
familienfreundlicher Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen erkannt haben.
Schon heute zeichnen sich personelle Engpässe in Krankenhäusern, der Pflege und
im ärztlichen Bereich ab. Da können wir nicht auf gut qualifiziertes Personal
verzichten, das aus dem Beruf aussteigen muss, nur weil es keine entsprechenden
Angebote gibt."
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                Das erste Treffen des Runden Tisches " Vereinbarkeit von Familie und Beruf im
                Gesundheitswesen" fand am 13. Juli 2010 statt. An den Gesprächen nahmen
                Vertreterinnen und Vertreter der Krankenhäuser, der Ärzteschaft einschließlich des
                Ärztinnenbundes, der Pflegenden und der Pflegeeinrichtungen, der medizinischen
                Fachberufe, der Gewerkschaften, der Länder und des Spitzenverbandes Bund der
                Krankenkassen teil.


                Die Teilnehmenden der zweiten Sitzung des Runden Tisches empfehlen als erstes
                Ergebnis der Beratungen verschiedene Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von
                Familie und Beruf im Gesundheitswesen. Dazu gehören:


                •   Die Beseitigung von Hemmnissen in der Aus- und Weiterbildung von Berufen,
                •   die Bereitstellung gezielter Information über gute Initiativen im Krankenhaus und
                    der Arztpraxis und
                •   erste Maßnahmen zur Personalgewinnung in Alten- und Pflegeeinrichtungen.


                Die Teilnehmenden des Runden Tisches beabsichtigen ihre Arbeit fortzusetzen und
                spätestens nach Ablauf eines Jahres über den Stand der Umsetzung der
                Empfehlungen zu berichten.


                Weitere Informationen finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de
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                Empfehlungen des Runden Tisches Vereinbarkeit Familie und Beruf im
                Gesundheitswesen vom 1. Dezember 2010


                Die Teilnehmenden der zweiten Sitzung des Runden Tisches empfehlen als erstes
                Ergebnis der Beratungen folgende Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von
                Familie und Beruf im Gesundheitswesen:


                •   Beseitigung von Hemmnissen in der Aus- und Weiterbildung von Berufen
                    im Gesundheitswesen
                     Alle Möglichkeiten sollten ausgeschöpft werden, die Durchführung des Studiums
                     in Vollzeit zu erleichtern. Darüber hinaus ist aber auch eine stärkere
                     Flexibilisierung der praktischen Studienanteile hilfreich und die Beseitigung von
                     Hemmnissen notwendig.
                     Entsprechendes sollte für die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen gelten.
                     •   Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) prüft, ob und inwieweit
                         Änderungen der Ausbildungsregelungen erforderlich sind.
                     •   In den Ländern wird geprüft, ob und inwieweit die Ausbildungsordnungen
                         anzupassen sind.
                     •   Krankenhausträger,    Universitäten   und    Universitätskliniken   entwickeln
                         Modelle der guten Vereinbarkeit von Familie und Beruf einschließlich
                         Teilzeitkonzepten.


                    Die Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern lassen die Möglichkeit einer
                    Weiterbildung in Teilzeit ausdrücklich zu, jedoch wird davon bislang nur in
                    geringem Umfang Gebrauch gemacht.
                     •   Die Bundesärztekammer und die Ärztekammern wirken darauf hin, dass die
                         bestehenden Möglichkeiten besser ausgeschöpft werden.
                     •   Die    Landesärztekammern       sollten     ihre   Weiterbildungsregelungen
                         vereinheitlichen,    damit    bei     Wechsel       des     Landes      keine
                         Anerkennungsprobleme auftreten.
                     •   In den Kammerbezirken, Krankenhäusern und Praxen müssen die
                         Voraussetzungen geschaffen werden, vermehrt Weiterbildung in Teilzeit
Seite 4 von 6              absolvieren          zu       können:           Dazu          gehören         insbesondere
                           Weiterbildungsstrukturen, Ausbau von Verbundweiterbildung und Per-
                           sonalentwicklungsmaßnahmen, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie
                           fördern.


                    In      den       Gesundheitsfachberufen             ist    die      Weiterbildung       in     den
                    Gesundheitsfachberufen unterschiedlich ausgestaltet. Soweit die Weiterbildung
                    im Beruf erfolgt, unterscheiden sich die Weiterbildungsregelungen in den Ländern
                    und sehen nur in einigen Ländern die Möglichkeit der Teilzeit vor.
                     •     Die Länder sollten ihre Weiterbildungsregelungen vereinheitlichen und
                           Teilzeitmodelle vorsehen. Insbesondere soll die Anerkennung beim Wechsel
                           des Landes erleichtert werden.


                    Einerseits ist der Schutz werdender und stillender Mütter von hoher Bedeutung.
                    Mutterschutzregelungen dürfen jedoch andererseits die Aus- und Weiterbildung
                    nicht    unangemessen            behindern.    Daher       bitten    die      Teilnehmenden     das
                    Bundesministerium für Gesundheit auf das Bundesministerium für Familie,
                    Senioren,     Frauen        und    Jugend      zuzugehen          und    die    Einrichtung    einer
                    gemeinsamen Arbeitsgruppe mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
                    und     den       Ländern    einzurichten,     die     sich    mit      der    Überarbeitung    der
                    Mutterschutzregelungen befasst und die Ausdehnung des Anwendungsbereichs
                    auf alle werdenden und stillenden Mütter prüft.


                •   Bereitstellung gezielter Information über gute Initiativen im Krankenhaus
                    und der Arztpraxis
                     Eine ausgewogene Work-Life-Balance ist für alle im Gesundheitswesen
                     Beschäftigten von hoher Bedeutung. Für den Erfahrungsaustausch der
                     Einrichtungen untereinander und die Information der Beschäftigten werden
                     daher Informationen benötigt, die zeigen, wie konkrete Lösungen zur besseren
                     Vereinbarkeit von Familie und Beruf aussehen können.


                     Die Freischaltung einer Internetplattform, die u.a. Beispiele von Krankenhäusern
                     mit      familienfreundlichen         Arbeitsbedingungen               und     Konzepten       des
                     lebensphasengerechten Arbeitens aufzeigt, erfolgt Anfang 2011. Hierzu hat das
                     Bundesministerium für Gesundheit ein Projekt gefördert, das durch die Deutsche
Seite 5 von 6   Krankenhausgesellschaft      (DKG)      koordiniert    wird.    Die    Internetseite    wird
                Ansprechpartner für die Modelle nennen und für weitere Krankenhäuser offen
                sein, die ihre Projekte zu diesem Thema vorstellen wollen.


                Ergänzend dazu haben Krankenhäuser die Möglichkeit, sich kostenlos dem
                Unternehmensnetzwerk              „Erfolgsfaktor         Familie“          anzuschließen
                (www.erfolgsfaktor-familie.de). Hierdurch wird ein weiterer Erfahrungsaustausch
                über gute Konzepte und Initiativen befördert.


                Auch   der     Marburger    Bund      bietet   durch    seine    Kampagne        „Für    ein
                familienfreundliches Krankenhaus“ Krankenhäusern sowie Ärztinnen und Ärzten
                Information,     Beratung       und     ein     Netzwerk        zur      Implementierung
                familienfreundlicher   Strukturen.     Hieran      beteiligen   sich    inzwischen       170
                Krankenhäuser.


                Für den ambulanten Bereich sind unter der Federführung der Kassenärztlichen
                Bundesvereinigung (KBV) eine Internetplattform sowie die Erstellung einer
                Broschüre über den Austausch guter Lösungen in der Erarbeitung. In einer
                Befragung der KBV von 12.500 Medizinstudierenden im Sommer 2010 wurde
                die Vereinbarkeit von Familie und Beruf an erster Stelle der Erwartungen an die
                künftige Berufstätigkeit, gleich in welchem Sektor, genannt. Die ambulante,
                selbstständige Berufsausübung bietet zwar besondere Möglichkeiten der
                Vereinbarkeit von Familie und Beruf, gleichzeitig existieren jedoch auch Hürden,
                die in vielen Fällen durch entsprechende Beratung und Unterstützung beseitigt
                werden können. KBV und BMG werden deshalb gemeinsam im Frühjahr 2011
                konkrete Beispiele der gelungenen Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie
                Informationsangebote        für       selbständige        Ärztinnen        und         Ärzte,
                Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie deren Mitarbeiterinnen
                und Mitarbeiter präsentieren.


                Die Partner der Bundesmantelverträge werden prüfen, inwieweit die Inhalte der
                Bundesmantelverträge der Vereinbarkeit von Familie und Beruf entgegenstehen.
                Es wird darüber hinaus geprüft, inwiefern entsprechender Änderungsbedarf
                auch bei Regelungen im Bereich der Zulassungsverordnungen besteht.
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                •   Pflege in Alten- und Pflegeeinrichtungen
                    Die Teilnehmenden des Runden Tisches             sind   sich   der   Brisanz   der
                    Personalgewinnung in Alten- und Pflegeeinrichtungen bewusst. Als ein erster
                    Vorschlag wurde die Anpassung der bestehenden gesetzlichen Rahmenfristen
                    nach § 71 Abs. 3 SGB XI für die Anforderungen zur Anerkennung der
                    verantwortlichen Pflegekraft in zugelassenen Pflegeeinrichtungen diskutiert. Die
                    Teilnehmenden des Runden Tisches begrüßen eine generelle Verlängerung der
                    Rahmenfrist auf acht Jahre. Weitere Vorschläge werden beraten. Zusätzliche
                    Aspekte     und     speziell    das     Thema      Fachkräftemangel        sowie
                    Nachwuchsgewinnung in der Pflege sind Gegenstand des Dialogforums, zu dem
                    Herr Minister Rösler eingeladen hat.


                Die Teilnehmenden des Runden Tisches beabsichtigen ihre Arbeit fortzusetzen und
                spätestens nach Ablauf eines Jahres über den Stand der Umsetzung der
                Empfehlungen zu berichten.

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  • 1. HAUSANSCHRIFT Friedrichstraße 108, 10117 Berlin POSTANSCHRIFT 11055 Berlin +49 (0)30 18441-2225 Presse- TEL FAX +49 (0)30 18441-1245 INTERNET www.bmg.bund.de E-MAIL pressestelle@bmg.bund.de mitteilung Berlin, 2. Dezember 2010 Nr. 73 Zweiter Runder Tisch zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Gesundheitswesen verabschiedet Empfehlungen Auf Einladung der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit Annette Widmann-Mauz, MdB sind gestern zum zweiten Mal die wichtigsten Akteure und Institutionen im Gesundheitswesen zum Runden Tisch "Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Gesundheitswesen" zusammengekommen. Ziel dieser Expertenrunde ist es, konkrete Maßnahmen und Ideen zu erarbeiten, um bessere Angebote für die im Gesundheitswesen tätigen Menschen zu ermöglichen. In der gestrigen Sitzung wurden gemeinsame Empfehlungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Gesundheitswesen formuliert. Dazu erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz: "Ich begrüße es sehr, dass alle Beteiligten die Notwendigkeit und Dringlichkeit familienfreundlicher Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen erkannt haben. Schon heute zeichnen sich personelle Engpässe in Krankenhäusern, der Pflege und im ärztlichen Bereich ab. Da können wir nicht auf gut qualifiziertes Personal verzichten, das aus dem Beruf aussteigen muss, nur weil es keine entsprechenden Angebote gibt."
  • 2. Seite 2 von 6 Das erste Treffen des Runden Tisches " Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Gesundheitswesen" fand am 13. Juli 2010 statt. An den Gesprächen nahmen Vertreterinnen und Vertreter der Krankenhäuser, der Ärzteschaft einschließlich des Ärztinnenbundes, der Pflegenden und der Pflegeeinrichtungen, der medizinischen Fachberufe, der Gewerkschaften, der Länder und des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen teil. Die Teilnehmenden der zweiten Sitzung des Runden Tisches empfehlen als erstes Ergebnis der Beratungen verschiedene Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Gesundheitswesen. Dazu gehören: • Die Beseitigung von Hemmnissen in der Aus- und Weiterbildung von Berufen, • die Bereitstellung gezielter Information über gute Initiativen im Krankenhaus und der Arztpraxis und • erste Maßnahmen zur Personalgewinnung in Alten- und Pflegeeinrichtungen. Die Teilnehmenden des Runden Tisches beabsichtigen ihre Arbeit fortzusetzen und spätestens nach Ablauf eines Jahres über den Stand der Umsetzung der Empfehlungen zu berichten. Weitere Informationen finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de
  • 3. Seite 3 von 6 Empfehlungen des Runden Tisches Vereinbarkeit Familie und Beruf im Gesundheitswesen vom 1. Dezember 2010 Die Teilnehmenden der zweiten Sitzung des Runden Tisches empfehlen als erstes Ergebnis der Beratungen folgende Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Gesundheitswesen: • Beseitigung von Hemmnissen in der Aus- und Weiterbildung von Berufen im Gesundheitswesen Alle Möglichkeiten sollten ausgeschöpft werden, die Durchführung des Studiums in Vollzeit zu erleichtern. Darüber hinaus ist aber auch eine stärkere Flexibilisierung der praktischen Studienanteile hilfreich und die Beseitigung von Hemmnissen notwendig. Entsprechendes sollte für die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen gelten. • Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) prüft, ob und inwieweit Änderungen der Ausbildungsregelungen erforderlich sind. • In den Ländern wird geprüft, ob und inwieweit die Ausbildungsordnungen anzupassen sind. • Krankenhausträger, Universitäten und Universitätskliniken entwickeln Modelle der guten Vereinbarkeit von Familie und Beruf einschließlich Teilzeitkonzepten. Die Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern lassen die Möglichkeit einer Weiterbildung in Teilzeit ausdrücklich zu, jedoch wird davon bislang nur in geringem Umfang Gebrauch gemacht. • Die Bundesärztekammer und die Ärztekammern wirken darauf hin, dass die bestehenden Möglichkeiten besser ausgeschöpft werden. • Die Landesärztekammern sollten ihre Weiterbildungsregelungen vereinheitlichen, damit bei Wechsel des Landes keine Anerkennungsprobleme auftreten. • In den Kammerbezirken, Krankenhäusern und Praxen müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, vermehrt Weiterbildung in Teilzeit
  • 4. Seite 4 von 6 absolvieren zu können: Dazu gehören insbesondere Weiterbildungsstrukturen, Ausbau von Verbundweiterbildung und Per- sonalentwicklungsmaßnahmen, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern. In den Gesundheitsfachberufen ist die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen unterschiedlich ausgestaltet. Soweit die Weiterbildung im Beruf erfolgt, unterscheiden sich die Weiterbildungsregelungen in den Ländern und sehen nur in einigen Ländern die Möglichkeit der Teilzeit vor. • Die Länder sollten ihre Weiterbildungsregelungen vereinheitlichen und Teilzeitmodelle vorsehen. Insbesondere soll die Anerkennung beim Wechsel des Landes erleichtert werden. Einerseits ist der Schutz werdender und stillender Mütter von hoher Bedeutung. Mutterschutzregelungen dürfen jedoch andererseits die Aus- und Weiterbildung nicht unangemessen behindern. Daher bitten die Teilnehmenden das Bundesministerium für Gesundheit auf das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zuzugehen und die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Ländern einzurichten, die sich mit der Überarbeitung der Mutterschutzregelungen befasst und die Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf alle werdenden und stillenden Mütter prüft. • Bereitstellung gezielter Information über gute Initiativen im Krankenhaus und der Arztpraxis Eine ausgewogene Work-Life-Balance ist für alle im Gesundheitswesen Beschäftigten von hoher Bedeutung. Für den Erfahrungsaustausch der Einrichtungen untereinander und die Information der Beschäftigten werden daher Informationen benötigt, die zeigen, wie konkrete Lösungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf aussehen können. Die Freischaltung einer Internetplattform, die u.a. Beispiele von Krankenhäusern mit familienfreundlichen Arbeitsbedingungen und Konzepten des lebensphasengerechten Arbeitens aufzeigt, erfolgt Anfang 2011. Hierzu hat das Bundesministerium für Gesundheit ein Projekt gefördert, das durch die Deutsche
  • 5. Seite 5 von 6 Krankenhausgesellschaft (DKG) koordiniert wird. Die Internetseite wird Ansprechpartner für die Modelle nennen und für weitere Krankenhäuser offen sein, die ihre Projekte zu diesem Thema vorstellen wollen. Ergänzend dazu haben Krankenhäuser die Möglichkeit, sich kostenlos dem Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ anzuschließen (www.erfolgsfaktor-familie.de). Hierdurch wird ein weiterer Erfahrungsaustausch über gute Konzepte und Initiativen befördert. Auch der Marburger Bund bietet durch seine Kampagne „Für ein familienfreundliches Krankenhaus“ Krankenhäusern sowie Ärztinnen und Ärzten Information, Beratung und ein Netzwerk zur Implementierung familienfreundlicher Strukturen. Hieran beteiligen sich inzwischen 170 Krankenhäuser. Für den ambulanten Bereich sind unter der Federführung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) eine Internetplattform sowie die Erstellung einer Broschüre über den Austausch guter Lösungen in der Erarbeitung. In einer Befragung der KBV von 12.500 Medizinstudierenden im Sommer 2010 wurde die Vereinbarkeit von Familie und Beruf an erster Stelle der Erwartungen an die künftige Berufstätigkeit, gleich in welchem Sektor, genannt. Die ambulante, selbstständige Berufsausübung bietet zwar besondere Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, gleichzeitig existieren jedoch auch Hürden, die in vielen Fällen durch entsprechende Beratung und Unterstützung beseitigt werden können. KBV und BMG werden deshalb gemeinsam im Frühjahr 2011 konkrete Beispiele der gelungenen Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Informationsangebote für selbständige Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter präsentieren. Die Partner der Bundesmantelverträge werden prüfen, inwieweit die Inhalte der Bundesmantelverträge der Vereinbarkeit von Familie und Beruf entgegenstehen. Es wird darüber hinaus geprüft, inwiefern entsprechender Änderungsbedarf auch bei Regelungen im Bereich der Zulassungsverordnungen besteht.
  • 6. Seite 6 von 6 • Pflege in Alten- und Pflegeeinrichtungen Die Teilnehmenden des Runden Tisches sind sich der Brisanz der Personalgewinnung in Alten- und Pflegeeinrichtungen bewusst. Als ein erster Vorschlag wurde die Anpassung der bestehenden gesetzlichen Rahmenfristen nach § 71 Abs. 3 SGB XI für die Anforderungen zur Anerkennung der verantwortlichen Pflegekraft in zugelassenen Pflegeeinrichtungen diskutiert. Die Teilnehmenden des Runden Tisches begrüßen eine generelle Verlängerung der Rahmenfrist auf acht Jahre. Weitere Vorschläge werden beraten. Zusätzliche Aspekte und speziell das Thema Fachkräftemangel sowie Nachwuchsgewinnung in der Pflege sind Gegenstand des Dialogforums, zu dem Herr Minister Rösler eingeladen hat. Die Teilnehmenden des Runden Tisches beabsichtigen ihre Arbeit fortzusetzen und spätestens nach Ablauf eines Jahres über den Stand der Umsetzung der Empfehlungen zu berichten.