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Gemeinsame Pressemitteilung



Berlin, 27. August 2010


Für eine gerechte und zukunftsfeste Gesundheitsversorgung


Wer in Deutschland krank wird, der kann auf die Versorgung in einem der besten
Gesundheitssysteme der Welt vertrauen. Erfreulicherweise werden die Menschen
zunehmend älter, gleichzeitig eröffnet die Medizin immer bessere Heilungs-
chancen. Angesichts der damit verbundenen finanziellen Herausforderungen hat
sich die Politik vorgenommen, die gesetzliche Krankenversicherung heute und für
die Zukunft stabiler aufzustellen. Der von der Regierungskoalition vorgelegte
Gesetzentwurf   für   das   geplante   GKV-Finanzierungsgesetz   ist    dazu   ein
wichtiger und richtiger Schritt. Das betonten Bundesgesundheitsminister
Dr. Philipp Rösler und Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich
Hoppe in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Vorstand der Bundesärztekammer.
Das GKV-Finanzierungsgesetz sieht insbesondere die langfristige Stabilisierung
der   gesetzlichen    Krankenversicherung   durch   Zusatzbeiträge     und   einen
unbürokratischen Sozialausgleich über Steuermittel vor.


Anders als bei vorangegangenen Reformen sollen künftig nicht die Patienten über
Zuzahlungen oder Eigenbeteilungen die finanziellen Mehrbelastungen tragen.
Darüber hinaus kann nach Auffassung des Ministers und des Bundesärztekammer-
Vorstandes insbesondere die Stärkung der Beitragsautonomie über Zusatzbeiträge
den Einstieg in ein generationengerechteres Finanzierungsprinzip der GKV
darstellen.
Seite 2 von 3

                Einigkeit herrschte bei den Gesprächen auch darüber, dass die im Koalitions-
                vertrag angekündigte gesetzliche Neuregelung für Medizinische Versorgungs-
                zentren (MVZ), wonach die Mehrheit der Geschäftsanteile und Stimmrechte
                Ärztinnen und Ärzten zustehen und das MVZ von Ärztinnen und Ärzten verantwort-
                lich geführt werden soll, schnell umgesetzt werden soll. Der Bundesärztekammer-
                Vorstand verwies darauf, dass zwischen MVZ und niedergelassenen Vertragsärz-
                ten und -psychotherapeuten gleichartige Wettbewerbsbedingungen herrschen
                müssten. Um eine Dominanz wirtschaftlicher Interessen über medizinische
                Belange zu vermeiden, seien klare gesetzliche Regelungen unter anderem für das
                Primat der ärztlichen Leitung von MVZ nötig.


                Zu den von Bundesgesundheitsminister Rösler im Laufe der Legislaturperiode
                außerdem geplanten strukturellen Reformen zählt auch die Ausweitung von
                Möglichkeiten der Kostenerstattung. Dies entspreche wiederholten Forderungen
                Deutscher     Ärztetage   nach   einer   stärkeren    Erprobung   sozialverträglicher
                Kostenerstattungs- und Selbstbehalt-Wahltarife im GKV-Bereich, so der Bundes-
                ärztekammer-Vorstand. Kostenerstattung ermögliche mehr Transparenz über das
                Leistungsgeschehen, fördere das Kostenbewusstsein bei allen Beteiligten und ist
                wichtige Voraussetzung für eine gezieltere Inanspruchnahme medizinischer
                Leistungen.


                Die Ziele der Kostenerstattung erfordern nach Aussage von Bundesgesundheits-
                minister Rösler eine Novellierung der Gebührenordnung. Diese Aufgabe soll nach
                dem Willen des Ministers zeitnah angegangen werden. Entsprechende Vorarbeiten
                für eine Novellierung der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) könnten
                unmittelbar im Anschluss an die Novellierung der zahnärztlichen Gebührenordnung
                (GOZ) erfolgen, also möglicherweise noch 2011. Die Bundesärztekammer hat
                bereits einen entsprechenden Vorschlag für eine transparente, das ärztliche
                Leistungsspektrum    umfassend     abbildende   und    leistungsgerecht   kalkulierte
                Gebührenordnung entwickelt, der die Grundlage der GOÄ-Novellierung bilden soll.


                Weitere geplante Maßnahmen sollen der Sicherung der flächendeckenden
                Versorgung dienen. Dazu zählt Bundesgesundheitsminister Rösler neben der
                Weiterentwicklung der Bedarfsplanung, bei der die Ärztekammern in Zusammen-
Seite 3 von 3   arbeit   mit   anderen     Akteuren    eine     Moderatorenrolle     einnehmen     sollen,
                insbesondere auch Anreize bei der Vergütung und Ausbildung. Gerade vor dem
                Hintergrund des immer deutlicher erkennbareren Ärztemangels erarbeitet das
                Bundesgesundheitsministerium          unter     Mitarbeit   der     Bundesärztekammer
                Maßnahmen,      um   die    Attraktivität     des   Arztberufes    wieder   zu   erhöhen.


                Unterstützung sagte die Bundesärztekammer dem Minister auch bei der Verbesse-
                rung der Gesundheitsversorgung durch eine zielgerichtete Präventionsstrategie zu.
                So soll eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die prioritäre
                Präventionsziele definiert. Beide Seiten waren sich einig, dass den ambulanten
                Ärzten bei Präventionsmaßnahmen eine Schlüsselrolle zukommt.

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  • 1. Gemeinsame Pressemitteilung Berlin, 27. August 2010 Für eine gerechte und zukunftsfeste Gesundheitsversorgung Wer in Deutschland krank wird, der kann auf die Versorgung in einem der besten Gesundheitssysteme der Welt vertrauen. Erfreulicherweise werden die Menschen zunehmend älter, gleichzeitig eröffnet die Medizin immer bessere Heilungs- chancen. Angesichts der damit verbundenen finanziellen Herausforderungen hat sich die Politik vorgenommen, die gesetzliche Krankenversicherung heute und für die Zukunft stabiler aufzustellen. Der von der Regierungskoalition vorgelegte Gesetzentwurf für das geplante GKV-Finanzierungsgesetz ist dazu ein wichtiger und richtiger Schritt. Das betonten Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler und Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Vorstand der Bundesärztekammer. Das GKV-Finanzierungsgesetz sieht insbesondere die langfristige Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung durch Zusatzbeiträge und einen unbürokratischen Sozialausgleich über Steuermittel vor. Anders als bei vorangegangenen Reformen sollen künftig nicht die Patienten über Zuzahlungen oder Eigenbeteilungen die finanziellen Mehrbelastungen tragen. Darüber hinaus kann nach Auffassung des Ministers und des Bundesärztekammer- Vorstandes insbesondere die Stärkung der Beitragsautonomie über Zusatzbeiträge den Einstieg in ein generationengerechteres Finanzierungsprinzip der GKV darstellen.
  • 2. Seite 2 von 3 Einigkeit herrschte bei den Gesprächen auch darüber, dass die im Koalitions- vertrag angekündigte gesetzliche Neuregelung für Medizinische Versorgungs- zentren (MVZ), wonach die Mehrheit der Geschäftsanteile und Stimmrechte Ärztinnen und Ärzten zustehen und das MVZ von Ärztinnen und Ärzten verantwort- lich geführt werden soll, schnell umgesetzt werden soll. Der Bundesärztekammer- Vorstand verwies darauf, dass zwischen MVZ und niedergelassenen Vertragsärz- ten und -psychotherapeuten gleichartige Wettbewerbsbedingungen herrschen müssten. Um eine Dominanz wirtschaftlicher Interessen über medizinische Belange zu vermeiden, seien klare gesetzliche Regelungen unter anderem für das Primat der ärztlichen Leitung von MVZ nötig. Zu den von Bundesgesundheitsminister Rösler im Laufe der Legislaturperiode außerdem geplanten strukturellen Reformen zählt auch die Ausweitung von Möglichkeiten der Kostenerstattung. Dies entspreche wiederholten Forderungen Deutscher Ärztetage nach einer stärkeren Erprobung sozialverträglicher Kostenerstattungs- und Selbstbehalt-Wahltarife im GKV-Bereich, so der Bundes- ärztekammer-Vorstand. Kostenerstattung ermögliche mehr Transparenz über das Leistungsgeschehen, fördere das Kostenbewusstsein bei allen Beteiligten und ist wichtige Voraussetzung für eine gezieltere Inanspruchnahme medizinischer Leistungen. Die Ziele der Kostenerstattung erfordern nach Aussage von Bundesgesundheits- minister Rösler eine Novellierung der Gebührenordnung. Diese Aufgabe soll nach dem Willen des Ministers zeitnah angegangen werden. Entsprechende Vorarbeiten für eine Novellierung der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) könnten unmittelbar im Anschluss an die Novellierung der zahnärztlichen Gebührenordnung (GOZ) erfolgen, also möglicherweise noch 2011. Die Bundesärztekammer hat bereits einen entsprechenden Vorschlag für eine transparente, das ärztliche Leistungsspektrum umfassend abbildende und leistungsgerecht kalkulierte Gebührenordnung entwickelt, der die Grundlage der GOÄ-Novellierung bilden soll. Weitere geplante Maßnahmen sollen der Sicherung der flächendeckenden Versorgung dienen. Dazu zählt Bundesgesundheitsminister Rösler neben der Weiterentwicklung der Bedarfsplanung, bei der die Ärztekammern in Zusammen-
  • 3. Seite 3 von 3 arbeit mit anderen Akteuren eine Moderatorenrolle einnehmen sollen, insbesondere auch Anreize bei der Vergütung und Ausbildung. Gerade vor dem Hintergrund des immer deutlicher erkennbareren Ärztemangels erarbeitet das Bundesgesundheitsministerium unter Mitarbeit der Bundesärztekammer Maßnahmen, um die Attraktivität des Arztberufes wieder zu erhöhen. Unterstützung sagte die Bundesärztekammer dem Minister auch bei der Verbesse- rung der Gesundheitsversorgung durch eine zielgerichtete Präventionsstrategie zu. So soll eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die prioritäre Präventionsziele definiert. Beide Seiten waren sich einig, dass den ambulanten Ärzten bei Präventionsmaßnahmen eine Schlüsselrolle zukommt.