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HAUSANSCHRIFT   Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
                                                  POSTANSCHRIFT   11055 Berlin

                                                                  +49 (0)30 18441-2225



Presse-
                                                            TEL
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          mitteilung
Berlin, 30. Juni 2009
Nr. 65

Ein Jahr Pflegereform – Mehr Leistungen, bessere Angebote und
mehr Qualität für pflegebedürftige Menschen
Am 1. Juli 2008 ist das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz in Kraft getreten. Die Bilanz
nach einem Jahr zeigt: Die Situation für die Betroffenen, die pflegenden Familien-
angehörigen sowie für das Pflegepersonal hat sich deutlich verbessert.

Verbesserung der Leistungen
Mit der Pflegereform ist besonders die häusliche Pflege gestärkt worden. Sach-
leistungsbeträge und Pflegegeld sind ab Juli 2008 erhöht worden. Besonders -
erfreulich ist, dass vor allem Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz – also
insbesondere demenzkranke Menschen – von den Neuerungen der Pflegereform
profitieren. Für sie steht jetzt monatlich ein zusätzlicher Leistungsbetrag von bis zu
200 Euro (in häuslicher Betreuung) zur Verfügung. Diese Leistungen erhalten erst-
mals auch Personen der so genannten Pflegestufe 0. Inzwischen nehmen rund ein
Drittel mehr Menschen diese Leistung in Anspruch als vor der Reform.

Pflegestützpunkte/Pflegeberatung
Ein zentrales Anliegen der Pflegereform ist eine bessere Vernetzung und
Verzahnung von wohnortnahen Leistungsangeboten und deren Ausrichtung auf die
individuelle Bedarfslage. Es geht darum, den oft überforderten Betroffenen und ihren
Familien zu helfen, sich in der für sie neuen und zum Teil – etwa nach einem
Seite 2 von 4   Krankenhausaufenthalt – unvermittelt auftretenden Pflegesituation besser zurecht zu
                finden.

                Die Pflegereform sieht hierzu vor allem die Schaffung von Pflegestützpunkten vor,
                die als Anlaufstellen vor Ort Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen Hilfestellungen
                geben sollen. Auch besteht seit 1. Januar 2009 ein Anspruch auf eine individuelle
                Pflegeberatung, der auf das Fallmanagement ausgerichtet ist. Auf Wunsch des
                Pflegebedürftigen muss die Pflegeberatung zuhause stattfinden.

                Inzwischen haben fast alle Bundesländer die Initiative ergriffen und entweder bereits
                Pflegestützpunkte errichtet oder sie planen, diese einzurichten. Nach aktuellem
                Stand sind bereits über 500 Pflegestützpunkte eingerichtet oder in Planung. Die Zahl
                sollte sich noch deutlich erhöhen, zumal die Pflegekassen für bis zu 1200 Stützpunk-
                te die Anschubfinanzierung übernehmen.

                Betreuungskräfte
                Mit der Reform wurde ein Anspruch auf zusätzliche Betreuungskräfte im Heim
                geschaffen, die vollständig von der Pflegeversicherung finanziert werden. Sie sollen
                helfen, die von demenziellen Erkrankungen betroffenen Heimbewohner bei ihren
                alltäglichen Aktivitäten zu unterstützen und die Lebensqualität der Menschen mit
                demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen
                Erkrankungen zu erhöhen.

                Nach anfänglicher Zurückhaltung wird hiervon mehr und mehr Gebrauch gemacht.
                Etwa 10.000 dieser Betreuer sind inzwischen im Einsatz auf rund 6.500 neu
                eingerichteten Vollzeitstellen, viele davon in Teilzeit. Und Woche für Woche kommen
                weitere hinzu, 1.500 Personen sind bisher von der Bundesagentur für Arbeit
                vermittelt worden. Es ist davon auszugehen, dass durch die Neuregelung bis zu
                20.000 neue Arbeitsplätze für Betreuungskräfte geschaffen werden können.

                Qualität (Bewertungssystem)
                Durch eine Reihe von Maßnahmen der Pflegereform wird die Qualität der Leistungen
                der Pflegeheime und Pflegedienste angehoben. Ab dem 1. Juli startet die Bewertung
                der Pflegequalität in Deutschland nach den neuen Pflegenoten. Erste Ergebnisse
                werden für Ende August erwartet.
Seite 3 von 4   Das Bundesgesundheitsministerium hat heute die Qualtitätsprüfungsrichtlinien des
                GKV-Spitzenverbands      genehmigt.    Diese   Richtlinien   sind   eine   wesentliche
                Voraussetzung für das neue Prüfverfahren. Die Qualitätsprüfungen finden grund-
                sätzlich unangemeldet statt, ab dem Jahr 2011 im jährlichen Rhythmus, bis dahin
                müssen alle Einrichtungen einmal geprüft werden.

                Die Qualitätsergebnisse der Prüfungen sollen veröffentlicht werden und anschaulich
                und klar erkennbar sein. Die Transparenzvereinbarungen zwischen den Trägerver-
                bänden der ambulanten und der stationären Pflege und den Pflegekassen sind dabei
                ein erster wichtiger Schritt. Damit lässt sich die Pflegequalität auf einer bundesweit
                einheitlichen Grundlage vergleichen. Der Kriterienkatalog für die Pflegeheime
                beinhaltet 64 Fragen. Davon beziehen sich 35 Fragen auf die Pflege und die
                medizinische Versorgung, 10 Fragen auf die Bewertung des Umgangs mit demenz-
                kranken Bewohnern beziehen, 10 Fragen auf soziale Betreuung und Alltagsgestal-
                tung, 9 weitere betreffen die Bereiche Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und
                Hygiene. Insgesamt beziehen sich also über 70% der Kriterien auf Pflege und
                Betreuung.

                Der Pflegeberuf muss auch künftig attraktiv bleiben – wichtig dafür sind die
                ortsübliche Vergütung und der Mindestlohn
                Die in den nächsten Jahrzehnten kontinuierlich steigende Zahl der Pflegebedürftigen
                erfordert einen entsprechend starken Anstieg der Zahl der professionell Pflegenden.
                Im Zeitraum zwischen 1999 und 2007 ist die Zahl der im Pflegebereich Beschäftigten
                um rd. 185.000 auf rd. 810.000 gestiegen. Die Pflege ist ein "Jobmotor".

                Ein wichtiges Anliegen der Pflegereform war es daher, dass Pflegeeinrichtungen
                ihren Beschäftigten eine Arbeitsvergütung zahlen, die mindestens dem ortsüblichen
                Lohnniveau entspricht. Seit dem 1. Juli 2008 dürfen Versorgungsverträge nur noch
                mit den Pflegeeinrichtungen abgeschlossen und aufrechterhalten werden, die ihren
                Beschäftigten mindestens eine ortsübliche Vergütung zahlen. Mit der Aufnahme der
                Pflegebranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurden zudem Mindestlöhne in
                der Pflegebranche möglich gemacht, die mit der Festlegung beauftragte Pflegekom-
                mission wird derzeit eingerichtet. Ortsübliche Vergütung und Mindestlohn können
                und werden einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Attraktivität der Pflegeberufe
                und zur Sicherung der Qualität der Pflege leisten.
Seite 4 von 4   Pflegebedürftigkeitsbegriff
                Der Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs hat im Mai diesen Jahres
                seinen abschließenden Bericht zur Umsetzung eines neuen Begriffs vorgelegt. Das
                neue Begutachtungsverfahren und der neue Begriff stellen die Selbständigkeit des
                Menschen in den Vordergrund. Das ist ein Paradigmenwechsel weg von der viel
                kritisierten „Minutenpflege“ hin zu mehr ganzheitlicher Betrachtung des pflege-
                bedürftigen Menschen. Das Anliegen "Teilhabe statt Fürsorge" findet im neuen
                Begutachtungsverfahren seinen Ausdruck. Entscheidend ist künftig die verbleibende
                Selbständigkeit eines Menschen, die Frage, ob und wie er noch für sich sorgen und
                das tägliche Leben bewältigen kann. Alle Beeinträchtigungen - körperliche, geistige
                und seelische werden künftig bei der Begutachtung berücksichtigt. Das Verfahren
                wird damit vor allem demenziell erkrankten Menschen, pflegebedürftigen Kindern
                und auch körperlich und geistig Behinderten besser gerecht.

                Der eingesetzte Beirat hat ein fundiertes und praxistaugliches Konzept vorgeschla-
                gen. Es wird daher eine zentrale Aufgabe in der kommenden Legislaturperiode sein,
                diesen Paradigmenwechsel zu realisieren.

                Weitere Informationen unter: www.bmg.bund.de.

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09-06-30-65 Pressemitteilung_1 Jahr Pflegereform.pdf

  • 1. HAUSANSCHRIFT Friedrichstraße 108, 10117 Berlin POSTANSCHRIFT 11055 Berlin +49 (0)30 18441-2225 Presse- TEL FAX +49 (0)30 18441-1245 INTERNET www.bmg.bund.de E-MAIL pressestelle@bmg.bund.de mitteilung Berlin, 30. Juni 2009 Nr. 65 Ein Jahr Pflegereform – Mehr Leistungen, bessere Angebote und mehr Qualität für pflegebedürftige Menschen Am 1. Juli 2008 ist das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz in Kraft getreten. Die Bilanz nach einem Jahr zeigt: Die Situation für die Betroffenen, die pflegenden Familien- angehörigen sowie für das Pflegepersonal hat sich deutlich verbessert. Verbesserung der Leistungen Mit der Pflegereform ist besonders die häusliche Pflege gestärkt worden. Sach- leistungsbeträge und Pflegegeld sind ab Juli 2008 erhöht worden. Besonders - erfreulich ist, dass vor allem Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz – also insbesondere demenzkranke Menschen – von den Neuerungen der Pflegereform profitieren. Für sie steht jetzt monatlich ein zusätzlicher Leistungsbetrag von bis zu 200 Euro (in häuslicher Betreuung) zur Verfügung. Diese Leistungen erhalten erst- mals auch Personen der so genannten Pflegestufe 0. Inzwischen nehmen rund ein Drittel mehr Menschen diese Leistung in Anspruch als vor der Reform. Pflegestützpunkte/Pflegeberatung Ein zentrales Anliegen der Pflegereform ist eine bessere Vernetzung und Verzahnung von wohnortnahen Leistungsangeboten und deren Ausrichtung auf die individuelle Bedarfslage. Es geht darum, den oft überforderten Betroffenen und ihren Familien zu helfen, sich in der für sie neuen und zum Teil – etwa nach einem
  • 2. Seite 2 von 4 Krankenhausaufenthalt – unvermittelt auftretenden Pflegesituation besser zurecht zu finden. Die Pflegereform sieht hierzu vor allem die Schaffung von Pflegestützpunkten vor, die als Anlaufstellen vor Ort Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen Hilfestellungen geben sollen. Auch besteht seit 1. Januar 2009 ein Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung, der auf das Fallmanagement ausgerichtet ist. Auf Wunsch des Pflegebedürftigen muss die Pflegeberatung zuhause stattfinden. Inzwischen haben fast alle Bundesländer die Initiative ergriffen und entweder bereits Pflegestützpunkte errichtet oder sie planen, diese einzurichten. Nach aktuellem Stand sind bereits über 500 Pflegestützpunkte eingerichtet oder in Planung. Die Zahl sollte sich noch deutlich erhöhen, zumal die Pflegekassen für bis zu 1200 Stützpunk- te die Anschubfinanzierung übernehmen. Betreuungskräfte Mit der Reform wurde ein Anspruch auf zusätzliche Betreuungskräfte im Heim geschaffen, die vollständig von der Pflegeversicherung finanziert werden. Sie sollen helfen, die von demenziellen Erkrankungen betroffenen Heimbewohner bei ihren alltäglichen Aktivitäten zu unterstützen und die Lebensqualität der Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen zu erhöhen. Nach anfänglicher Zurückhaltung wird hiervon mehr und mehr Gebrauch gemacht. Etwa 10.000 dieser Betreuer sind inzwischen im Einsatz auf rund 6.500 neu eingerichteten Vollzeitstellen, viele davon in Teilzeit. Und Woche für Woche kommen weitere hinzu, 1.500 Personen sind bisher von der Bundesagentur für Arbeit vermittelt worden. Es ist davon auszugehen, dass durch die Neuregelung bis zu 20.000 neue Arbeitsplätze für Betreuungskräfte geschaffen werden können. Qualität (Bewertungssystem) Durch eine Reihe von Maßnahmen der Pflegereform wird die Qualität der Leistungen der Pflegeheime und Pflegedienste angehoben. Ab dem 1. Juli startet die Bewertung der Pflegequalität in Deutschland nach den neuen Pflegenoten. Erste Ergebnisse werden für Ende August erwartet.
  • 3. Seite 3 von 4 Das Bundesgesundheitsministerium hat heute die Qualtitätsprüfungsrichtlinien des GKV-Spitzenverbands genehmigt. Diese Richtlinien sind eine wesentliche Voraussetzung für das neue Prüfverfahren. Die Qualitätsprüfungen finden grund- sätzlich unangemeldet statt, ab dem Jahr 2011 im jährlichen Rhythmus, bis dahin müssen alle Einrichtungen einmal geprüft werden. Die Qualitätsergebnisse der Prüfungen sollen veröffentlicht werden und anschaulich und klar erkennbar sein. Die Transparenzvereinbarungen zwischen den Trägerver- bänden der ambulanten und der stationären Pflege und den Pflegekassen sind dabei ein erster wichtiger Schritt. Damit lässt sich die Pflegequalität auf einer bundesweit einheitlichen Grundlage vergleichen. Der Kriterienkatalog für die Pflegeheime beinhaltet 64 Fragen. Davon beziehen sich 35 Fragen auf die Pflege und die medizinische Versorgung, 10 Fragen auf die Bewertung des Umgangs mit demenz- kranken Bewohnern beziehen, 10 Fragen auf soziale Betreuung und Alltagsgestal- tung, 9 weitere betreffen die Bereiche Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene. Insgesamt beziehen sich also über 70% der Kriterien auf Pflege und Betreuung. Der Pflegeberuf muss auch künftig attraktiv bleiben – wichtig dafür sind die ortsübliche Vergütung und der Mindestlohn Die in den nächsten Jahrzehnten kontinuierlich steigende Zahl der Pflegebedürftigen erfordert einen entsprechend starken Anstieg der Zahl der professionell Pflegenden. Im Zeitraum zwischen 1999 und 2007 ist die Zahl der im Pflegebereich Beschäftigten um rd. 185.000 auf rd. 810.000 gestiegen. Die Pflege ist ein "Jobmotor". Ein wichtiges Anliegen der Pflegereform war es daher, dass Pflegeeinrichtungen ihren Beschäftigten eine Arbeitsvergütung zahlen, die mindestens dem ortsüblichen Lohnniveau entspricht. Seit dem 1. Juli 2008 dürfen Versorgungsverträge nur noch mit den Pflegeeinrichtungen abgeschlossen und aufrechterhalten werden, die ihren Beschäftigten mindestens eine ortsübliche Vergütung zahlen. Mit der Aufnahme der Pflegebranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurden zudem Mindestlöhne in der Pflegebranche möglich gemacht, die mit der Festlegung beauftragte Pflegekom- mission wird derzeit eingerichtet. Ortsübliche Vergütung und Mindestlohn können und werden einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Attraktivität der Pflegeberufe und zur Sicherung der Qualität der Pflege leisten.
  • 4. Seite 4 von 4 Pflegebedürftigkeitsbegriff Der Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs hat im Mai diesen Jahres seinen abschließenden Bericht zur Umsetzung eines neuen Begriffs vorgelegt. Das neue Begutachtungsverfahren und der neue Begriff stellen die Selbständigkeit des Menschen in den Vordergrund. Das ist ein Paradigmenwechsel weg von der viel kritisierten „Minutenpflege“ hin zu mehr ganzheitlicher Betrachtung des pflege- bedürftigen Menschen. Das Anliegen "Teilhabe statt Fürsorge" findet im neuen Begutachtungsverfahren seinen Ausdruck. Entscheidend ist künftig die verbleibende Selbständigkeit eines Menschen, die Frage, ob und wie er noch für sich sorgen und das tägliche Leben bewältigen kann. Alle Beeinträchtigungen - körperliche, geistige und seelische werden künftig bei der Begutachtung berücksichtigt. Das Verfahren wird damit vor allem demenziell erkrankten Menschen, pflegebedürftigen Kindern und auch körperlich und geistig Behinderten besser gerecht. Der eingesetzte Beirat hat ein fundiertes und praxistaugliches Konzept vorgeschla- gen. Es wird daher eine zentrale Aufgabe in der kommenden Legislaturperiode sein, diesen Paradigmenwechsel zu realisieren. Weitere Informationen unter: www.bmg.bund.de.