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Pressestelle




             Presse-
                                                               HAUSANSCHRIFT   Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin

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DATUM        27. April 2012
NUMMER       117
SPERRFRIST



             Bund und Länder wollen mehr Transparenz
             bei Antibiotika-Einsatz in der Landwirtschaft


             Frühjahrskonferenz der Agrarminister in Konstanz
             vereinbart datenbankgestütztes Minimierungskonzept


             Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz will
             gemeinsam mit den Bundesländern die Strategie zur Antibiotika-Minimierung noch stärker
             auf die direkte Anwendung am Tier konzentrieren. Dazu soll im Arzneimittelgesetz die
             Möglichkeit für den Aufbau einer bundeseinheitlichen amtlichen Datenbank geschaffen
             werden, die den zuständigen Überwachungsbehörden der Länder erstmals eine umfassende
             Einsichtnahme in die Daten über den Antibiotika-Einsatz bei landwirtschaftlichen Nutztieren
             ermöglicht. Auf eine entsprechende Verschärfung des Arzneimittelgesetzes haben sich Bund
             und Länder bei der Frühjahrskonferenz der Agrarminister (AMK) verständigt, die am Freitag
             in Konstanz zu Ende ging. Die Länder unterstützen den Plan des Bundes, im Zuge der
             ohnehin geplanten Änderung des Arzneimittelgesetzes die Rechtsgrundlage für eine
             entsprechende deutschlandweite Antibiotika-Datenbank zu schaffen.


             Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner betonte in Konstanz, man wolle den
             Länderbehörden „alle Instrumente an die Hand geben, die erforderlich sind, um die
             Überwachung zu erleichtern, die Antibiotika-Abgabe zu reduzieren und den Missbrauch von
             Medikamenten zu verhindern“. Die Bundesregierung sorge dafür, dass die zuständigen
             Landesbehörden ihre Überwachungsaufgaben in Zukunft noch wirksamer und noch schneller
             erfüllen können. Der Bund setzt hierfür den Rechtsrahmen – die Länder sind vor Ort für die
             Überwachung der Betriebe zuständig. Zum Abschluss der Frühjahrskonferenz der
DATUM        27. April 2012                                                                            SEITE 2 VON 2

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             Agrarminister zeigte sich Aigner erfreut über den erzielten Schulterschluss: „Es ist unser
             gemeinsames Ziel, die Anwendung von Antibiotika in der Nutztierhaltung auf das absolut
             notwendige Maß zu beschränken.“ Nötig sei eine enge Zusammenarbeit von Bund und
             Ländern, um die Anwendung von Antibiotika in der Tierhaltung auf ein Minimum zu
             beschränken, um mehr Transparenz bei der Abgabe von Antibiotika herzustellen, eine
             konsequente Überwachung der Regelungen und der Anwendung von Antibiotika durch die
             Länderbehörden zu gewährleisten sowie Verstöße konsequent zu ahnden. Aigner betonte,
             dass der Einsatz von Antibiotika zur Wachstumsförderung ebenso verboten sei wie der
             präventive Einsatz.


             Nach dem Willen der Länderagrarminister soll auf Fachebene gemeinsam mit dem
             Bundesministerium baldmöglichst ein Detailkonzept für eine betriebsbezogene Antibiotika-
             Minimierungsstrategie erarbeitet werden. Hierbei wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt.
             Verschiedene Detailfragen sind noch zu klären, insbesondere Art, Umfang und Intervalle der
             Datenbank-Meldungen, die Kriterien für die Einsichtnahme der Behörden, die Speicherdauer
             sowie die Kosten des gesamten Vorhabens. Der bürokratische Aufwand soll so niedrig wie
             möglich gehalten, der Aufbau von Doppelstrukturen vermieden werden.


             Die neue Datenbank ist Teil eines umfangreichen Antibiotika-Maßnahmenpakets, das im
             Rahmen der geplanten Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) noch vor der
             Sommerpause von Bundesministerin Aigner ins Kabinett eingebracht werden soll. Die
             geplante Verschärfung der rechtlichen Bestimmungen im AMG zielt im Wesentlichen darauf
             ab, den Einsatz von Antibiotika auf das zur Behandlung von Tierkrankheiten absolut
             notwendige Maß zu beschränken und die Befugnisse der zuständigen Kontroll- und
             Überwachungsbehörden der Bundesländer deutlich zu erweitern.


             Vorgesehen sind neben der Datenbank zum Beispiel folgende Maßnahmen (Auszug):


                 •    Betriebe, in denen übermäßig viele Antibiotika eingesetzt werden, sollen künftig nicht
                      nur stärker überwacht werden – die zuständigen Behörden sollen zusätzlich die
                      Möglichkeit erhalten, Betriebe, die auffällig viele Arzneimittel einsetzen, zur Vorlage
                      und zur Umsetzung eines individuellen Minimierungskonzeptes zu verpflichten. Die
                      Ursachen für übermäßigen Antibiotika-Einsatz liegen häufig in grundlegenden Hygie-
                      ne-Problemen oder Managementfehlern, die so gezielt angegangen und abgestellt
                      werden können. Betroffene Tierhalter sollen verpflichtet werden, konkrete Maßnah-
                      men zur Verbesserung der Tiergesundheit zu ergreifen.
DATUM        27. April 2012                                                                                            SEITE 3 VON 3

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SPERRFRIST



                 •    Für Antibiotika, die auch in der Humanmedizin besonders bedeutend sind, soll die
                      Möglichkeit zur Umwidmung drastisch eingeschränkt werden. Human-Arzneimittel
                      dürfen künftig nur noch unter besonderen Voraussetzungen außerhalb der Zulassung
                      in der Tiermedizin eingesetzt werden.


                 •    Der Informationsaustausch zwischen den Behörden wird deutlich verbessert:
                      Behörden, die Betriebe zum Beispiel im Bereich Tierschutz und Lebensmittelhygiene
                      kontrollieren, werden verpflichtet, Daten und Erkenntnisse, die auf einen Verstoß
                      gegen arzneimittelrechtliche Vorschriften hindeuten, an die für Tierarzneimittelüber-
                      wachung zuständigen Stellen weiterzuleiten.


             Weitere Informationen im Internet unter www.bmelv.de



             Hintergrund

             Antibiotika sind das wichtigste Instrument zur Behandlung von Infektionskrankheiten. Jedoch nehmen auch in
             Deutschland Fälle von Antibiotika-Resistenzen zu. Dadurch können Medikamente bei erkrankten Menschen oder
             erkrankten Tieren ihre Wirkung verlieren. Da jeder Einsatz von Antibiotika letztlich die Resistenz fördern kann,
             muss sichergestellt sein, dass Antibiotika gerade bei Tieren, von denen Lebensmittel gewonnen werden, nur
             dann eingesetzt werden, wenn sie unbedingt erforderlich sind. Es gibt bereits klare Vorschriften, die den Einsatz
             von Antibiotika regeln: Nach dem Arzneimittelgesetz dürfen Antibiotika nur zur Behandlung von kranken Tieren
             eingesetzt werden, keinesfalls zur Wachstumsförderung. Auch dürfen Antibiotika nicht zur Überdeckung von
             Krankheiten, die durch Haltungsmängel hervorgerufen werden, verabreicht werden. Verstöße gegen diese
             Vorschriften sind strafbar. Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften ist grundsätzlich Aufgabe der
             Länderbehörden. Die Länder sind dafür zuständig, Tierarztpraxen und Tierhaltungsbetriebe risikoorientiert zu
             kontrollieren.

             Das BMELV tritt seit Jahren dafür ein, dass beim Einsatz von Antibiotika ein strenger fachlicher Maßstab
             zugrunde gelegt wird. Antibiotika dürfen bei Tieren nur dann eingesetzt werden, wenn dies aus therapeutischen
             Gründen geboten ist. Daher ist bereits vor zehn Jahren im Arzneimittelgesetz (AMG) eine Beschränkung der
             Abgabe von systemisch wirksamen Antibiotika (11. AMG-Novelle) und eine Bindung von deren Anwendung an
             eine vorherige tierärztliche Untersuchung verankert worden.

             2008 wurde die Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie "DART" ins Leben gerufen. Zentrales Ziel der
             gemeinsamen Strategie des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesministeriums für Ernährung,
             Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ist die
             Reduzierung und Verminderung der Ausbreitung von Antibiotika-Resistenzen in Deutschland. Hauptprogramm-
             punkte der DART sind: Erfassung der Antibiotikamengen in der Veterinärmedizin, permanente Überwachung der
             Entwicklung der Antibiotika-Resistenzsituation, verbesserte Information von Tierärzten, Landwirten und
             Verbrauchern, Reduzierung des Antibiotika-Einsatzes bei Verbesserung der Prophylaxe und Hygiene zur
             Verhinderung von Infektionskrankheiten, eine Antibiotika-Resistenzsituation, die auch in der Zukunft den Erhalt
             der Wirksamkeit von Antibiotika ermöglicht.

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04-117-Antibiotika-Datenbank.pdf

  • 1. Pressestelle Presse- HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin TEL +49 (0)30 18 529 - 3170 FAX +49 (0)30 18 529 - 3179 E-MAIL pressestelle@bmelv.bund.de mitteilung INTERNET www.bmelv.de DATUM 27. April 2012 NUMMER 117 SPERRFRIST Bund und Länder wollen mehr Transparenz bei Antibiotika-Einsatz in der Landwirtschaft Frühjahrskonferenz der Agrarminister in Konstanz vereinbart datenbankgestütztes Minimierungskonzept Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz will gemeinsam mit den Bundesländern die Strategie zur Antibiotika-Minimierung noch stärker auf die direkte Anwendung am Tier konzentrieren. Dazu soll im Arzneimittelgesetz die Möglichkeit für den Aufbau einer bundeseinheitlichen amtlichen Datenbank geschaffen werden, die den zuständigen Überwachungsbehörden der Länder erstmals eine umfassende Einsichtnahme in die Daten über den Antibiotika-Einsatz bei landwirtschaftlichen Nutztieren ermöglicht. Auf eine entsprechende Verschärfung des Arzneimittelgesetzes haben sich Bund und Länder bei der Frühjahrskonferenz der Agrarminister (AMK) verständigt, die am Freitag in Konstanz zu Ende ging. Die Länder unterstützen den Plan des Bundes, im Zuge der ohnehin geplanten Änderung des Arzneimittelgesetzes die Rechtsgrundlage für eine entsprechende deutschlandweite Antibiotika-Datenbank zu schaffen. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner betonte in Konstanz, man wolle den Länderbehörden „alle Instrumente an die Hand geben, die erforderlich sind, um die Überwachung zu erleichtern, die Antibiotika-Abgabe zu reduzieren und den Missbrauch von Medikamenten zu verhindern“. Die Bundesregierung sorge dafür, dass die zuständigen Landesbehörden ihre Überwachungsaufgaben in Zukunft noch wirksamer und noch schneller erfüllen können. Der Bund setzt hierfür den Rechtsrahmen – die Länder sind vor Ort für die Überwachung der Betriebe zuständig. Zum Abschluss der Frühjahrskonferenz der
  • 2. DATUM 27. April 2012 SEITE 2 VON 2 NUMMER 117 SPERRFRIST Agrarminister zeigte sich Aigner erfreut über den erzielten Schulterschluss: „Es ist unser gemeinsames Ziel, die Anwendung von Antibiotika in der Nutztierhaltung auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.“ Nötig sei eine enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern, um die Anwendung von Antibiotika in der Tierhaltung auf ein Minimum zu beschränken, um mehr Transparenz bei der Abgabe von Antibiotika herzustellen, eine konsequente Überwachung der Regelungen und der Anwendung von Antibiotika durch die Länderbehörden zu gewährleisten sowie Verstöße konsequent zu ahnden. Aigner betonte, dass der Einsatz von Antibiotika zur Wachstumsförderung ebenso verboten sei wie der präventive Einsatz. Nach dem Willen der Länderagrarminister soll auf Fachebene gemeinsam mit dem Bundesministerium baldmöglichst ein Detailkonzept für eine betriebsbezogene Antibiotika- Minimierungsstrategie erarbeitet werden. Hierbei wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt. Verschiedene Detailfragen sind noch zu klären, insbesondere Art, Umfang und Intervalle der Datenbank-Meldungen, die Kriterien für die Einsichtnahme der Behörden, die Speicherdauer sowie die Kosten des gesamten Vorhabens. Der bürokratische Aufwand soll so niedrig wie möglich gehalten, der Aufbau von Doppelstrukturen vermieden werden. Die neue Datenbank ist Teil eines umfangreichen Antibiotika-Maßnahmenpakets, das im Rahmen der geplanten Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) noch vor der Sommerpause von Bundesministerin Aigner ins Kabinett eingebracht werden soll. Die geplante Verschärfung der rechtlichen Bestimmungen im AMG zielt im Wesentlichen darauf ab, den Einsatz von Antibiotika auf das zur Behandlung von Tierkrankheiten absolut notwendige Maß zu beschränken und die Befugnisse der zuständigen Kontroll- und Überwachungsbehörden der Bundesländer deutlich zu erweitern. Vorgesehen sind neben der Datenbank zum Beispiel folgende Maßnahmen (Auszug): • Betriebe, in denen übermäßig viele Antibiotika eingesetzt werden, sollen künftig nicht nur stärker überwacht werden – die zuständigen Behörden sollen zusätzlich die Möglichkeit erhalten, Betriebe, die auffällig viele Arzneimittel einsetzen, zur Vorlage und zur Umsetzung eines individuellen Minimierungskonzeptes zu verpflichten. Die Ursachen für übermäßigen Antibiotika-Einsatz liegen häufig in grundlegenden Hygie- ne-Problemen oder Managementfehlern, die so gezielt angegangen und abgestellt werden können. Betroffene Tierhalter sollen verpflichtet werden, konkrete Maßnah- men zur Verbesserung der Tiergesundheit zu ergreifen.
  • 3. DATUM 27. April 2012 SEITE 3 VON 3 NUMMER 117 SPERRFRIST • Für Antibiotika, die auch in der Humanmedizin besonders bedeutend sind, soll die Möglichkeit zur Umwidmung drastisch eingeschränkt werden. Human-Arzneimittel dürfen künftig nur noch unter besonderen Voraussetzungen außerhalb der Zulassung in der Tiermedizin eingesetzt werden. • Der Informationsaustausch zwischen den Behörden wird deutlich verbessert: Behörden, die Betriebe zum Beispiel im Bereich Tierschutz und Lebensmittelhygiene kontrollieren, werden verpflichtet, Daten und Erkenntnisse, die auf einen Verstoß gegen arzneimittelrechtliche Vorschriften hindeuten, an die für Tierarzneimittelüber- wachung zuständigen Stellen weiterzuleiten. Weitere Informationen im Internet unter www.bmelv.de Hintergrund Antibiotika sind das wichtigste Instrument zur Behandlung von Infektionskrankheiten. Jedoch nehmen auch in Deutschland Fälle von Antibiotika-Resistenzen zu. Dadurch können Medikamente bei erkrankten Menschen oder erkrankten Tieren ihre Wirkung verlieren. Da jeder Einsatz von Antibiotika letztlich die Resistenz fördern kann, muss sichergestellt sein, dass Antibiotika gerade bei Tieren, von denen Lebensmittel gewonnen werden, nur dann eingesetzt werden, wenn sie unbedingt erforderlich sind. Es gibt bereits klare Vorschriften, die den Einsatz von Antibiotika regeln: Nach dem Arzneimittelgesetz dürfen Antibiotika nur zur Behandlung von kranken Tieren eingesetzt werden, keinesfalls zur Wachstumsförderung. Auch dürfen Antibiotika nicht zur Überdeckung von Krankheiten, die durch Haltungsmängel hervorgerufen werden, verabreicht werden. Verstöße gegen diese Vorschriften sind strafbar. Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften ist grundsätzlich Aufgabe der Länderbehörden. Die Länder sind dafür zuständig, Tierarztpraxen und Tierhaltungsbetriebe risikoorientiert zu kontrollieren. Das BMELV tritt seit Jahren dafür ein, dass beim Einsatz von Antibiotika ein strenger fachlicher Maßstab zugrunde gelegt wird. Antibiotika dürfen bei Tieren nur dann eingesetzt werden, wenn dies aus therapeutischen Gründen geboten ist. Daher ist bereits vor zehn Jahren im Arzneimittelgesetz (AMG) eine Beschränkung der Abgabe von systemisch wirksamen Antibiotika (11. AMG-Novelle) und eine Bindung von deren Anwendung an eine vorherige tierärztliche Untersuchung verankert worden. 2008 wurde die Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie "DART" ins Leben gerufen. Zentrales Ziel der gemeinsamen Strategie des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ist die Reduzierung und Verminderung der Ausbreitung von Antibiotika-Resistenzen in Deutschland. Hauptprogramm- punkte der DART sind: Erfassung der Antibiotikamengen in der Veterinärmedizin, permanente Überwachung der Entwicklung der Antibiotika-Resistenzsituation, verbesserte Information von Tierärzten, Landwirten und Verbrauchern, Reduzierung des Antibiotika-Einsatzes bei Verbesserung der Prophylaxe und Hygiene zur Verhinderung von Infektionskrankheiten, eine Antibiotika-Resistenzsituation, die auch in der Zukunft den Erhalt der Wirksamkeit von Antibiotika ermöglicht.