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Pressestelle




             Presse-
                                                                 HAUSANSCHRIFT   Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin

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    DATUM    14. März 2011
  NUMMER     59
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             Aigner: „Wirksamer Schutz im weltweiten Netz“

             Zum Weltverbrauchertag zieht die Bundesministerin eine Zwischenbilanz
             der vor zwei Jahren gestarteten Offensive „Verbraucher im Netz“


             Zwei Jahre nach dem Start der Offensive „Verbraucher im Netz“ des
             Bundesverbraucherministeriums hat Bundesministerin Ilse Aigner eine positive Bilanz
             gezogen und sich für eine verstärkte Zusammenarbeit auf internationaler Ebene
             ausgesprochen, um die Rechte der Nutzer im Internet weiter zu stärken. „Unsere politischen
             Initiativen in Deutschland sind richtungweisend. Die Bundesregierung handelt entschlossen,
             um den Schutz personenbezogener Informationen im Netz zu verbessern. Neben nationalen
             Maßnahmen sind aber auch auf internationaler Ebene verstärkte Anstrengungen erforderlich,
             um die Verbraucher und ihre Daten im weltweiten Netz wirksamer zu schützen“, erklärte
             Aigner im Vorfeld des morgigen Weltverbrauchertages.


             Das Bundesverbraucherministerium setzt sich in verschiedenen Initiativen dafür ein, dass
             der digitale Verbraucherschutz auch auf europäischer Ebene stärker in den Fokus rückt,
             ebenso auf G8- und G20-Ebene. „So selbstverständlich, wie wir heute auf internationaler
             Ebene über Klimaschutz sprechen, müssen wir in Zukunft auch den Schutz von Daten zum
             Thema machen“, forderte Aigner. Verbesserungsbedarf sieht Aigner zudem beim
             sogenannten "Safe-Harbor-Abkommen", einer Datenschutz-Vereinbarung zwischen den
             Vereinigten Staaten und der EU, auf deren Grundlage Unternehmen personenbezogene
             Informationen aus Europa in die USA übermitteln dürfen. „In der Praxis ist immer wieder zu
             beobachten, dass ganz massiv gegen die Regeln verstoßen wird. Die EU-Kommission muss
             mit den USA über eine bessere Umsetzung dieses Abkommens verhandeln.“
DATUM    14. März 2011                                                                          SEITE 2 VON 2

  NUMMER     59
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             Neben der Politik sei aber auch der Verbraucher gefordert, „wachsam zu sein und
             zurückhaltend bei der Weitergabe persönlicher Daten, vor allem im Internet“, sagte die
             Ministerin. Es sei erfreulich, dass durch die öffentliche Diskussion in Deutschland um die
             Marktführer Google und Facebook eine „deutliche Sensibilisierung der Verbraucher“ erreicht
             worden sei, sagte Aigner. „In der Öffentlichkeit hat sich ein Bewusstsein dafür entwickelt,
             dass persönliche Daten im Internet geschützt werden müssen. Viele Nutzer sind vorsichtiger
             bei der Freigabe ihrer Daten geworden und achten verstärkt auf die Sicherheitseinstellungen,
             ob in sozialen Netzwerken oder beim Online-Banking. Aber auch Unternehmen haben
             erkannt, dass sie ohne einen wirksamen Datenschutz langfristig keinen Erfolg am Markt
             haben werden“, sagte Aigner anlässlich des Weltverbrauchertags 2011.




             DIE SCHWERPUNKTE DER OFFENSIVE
             „VERBRAUCHER IM NETZ“ IM ÜBERBLICK:

             „Rote Linie“ per Gesetze und Novellierung des Datenschutzrechts
             „Wir sind uns in der Bundesregierung einig, dass aus den bei der Internet-Nutzung
             eingegebenen Daten keine Persönlichkeitsprofile erstellt werden dürfen. Auch
             Gesichtserkennungsdienste sollen Bilder nur mit ausdrücklicher und gesonderter
             Einwilligung der Betroffenen übermitteln dürfen. Gemeinsam mit dem
             Bundesinnenministerium haben wir Eckpunkte für einen Gesetzentwurf entwickelt, der zum
             Schutz der Persönlichkeitsrechte eine rote Linie zieht, die auch im Internet nicht
             überschritten werden darf“, so Bundesverbraucherministerin Aigner.
             Der Gesetzentwurf soll noch im Frühjahr 2011 von der Bundesregierung verabschiedet
             werden.


             Kodex für Geodatendienste
             „Durch unseren Einsatz hat die IT-Branche erstmals einen Datenschutz-Kodex für
             Geodatendienste vorgelegt, um die Einlegung von Widersprüchen gegen die
             Veröffentlichung von Hausansichten zu vereinfachen. Vor dem Start von Google Street
             View hatte das Bundesverbraucherministerium zudem für deutsche Bürger so weitreichende
             Widerspruchsmöglichkeiten ausgehandelt wie in keinem anderen Land“, so die
             Bundesverbraucherministerin. Der Datenschutz-Kodex wurde vom Branchenverband
             BITKOM im März 2011 auf der CeBit in Hannover vorgestellt.
DATUM    14. März 2011                                                                       SEITE 3 VON 3

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             Soziale Netzwerke und die Dialogveranstaltung „Verbraucher im Netz“
             „Soziale Netzwerke wie Facebook, das ich selbst im Juni 2010 verlassen habe, müssen ihre
             Privatsphäre-Einstellungen den Bedürfnissen der Mitglieder anpassen. Mein Austritt aus
             Facebook hatte eine breite Debatte über den Schutz persönlicher Daten in sozialen
             Netzwerken zur Folge. Wo es zu nachgewiesenen Rechtsverstößen kommt, etwa durch die
             unrechtmäßige Weitergabe von Telefonnummern oder Adressen, sind die zuständigen
             Datenschutzbeauftragten gefordert, durchzugreifen. Ich begrüße es, dass sich auch der
             Bundesverband der Verbraucherzentralen mit Abmahnungen gegen unrechtmäßige
             Geschäftsbedingungen zur Wehr gesetzt hat.
             Das Bundesverbraucherministerium startete im Januar 2011 den Dialog „Verbraucher im
             Netz“, um Fragen des Verbraucherschutzes im Internet mit Fachleuten aus der Wirtschaft,
             aus Verbraucherverbänden, der Netzgemeinde und der Wissenschaft zu diskutieren. Im Juni
             2011 ist ein weiterer Dialog zu sozialen Netzwerken geplant, der auch Vorarbeiten leisten
             wird zur im Koalitionsvertrag vereinbarten Modernisierung des
             Bundesdatenschutzgesetzes.


             Gesetz zur Button-Lösung
             „Immer wieder fallen Verbraucherinnen und Verbraucher auf vermeintlich kostenlose
             Onlineangebote herein. Neben intensiver Verbraucherinformation setze ich auf gesetzliche
             Regelungen. Die Bundesregierung arbeitet deshalb mit Hochdruck am Gesetzentwurf zur
             so genannten Button-Lösung“, so Ministerin Aigner. Mit der „Button-Lösung“ werden dem
             Verbraucher vor Abschluss eines Vertrags im Internet durch einen Hinweis die Kosten
             deutlich vor Augen geführt. Es muss dokumentiert werden, dass der Verbraucher diesen
             Hinweis zur Kenntnis genommen hat. Der auf Betreiben des Bundesverbraucherministeriums
             entstandene Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Bekämpfung von Abo-Fallen
             wird voraussichtlich noch im Frühjahr 2011 in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Im
             Rahmen der Verhandlungen über die geplante EU-Richtlinie über Rechte der Verbraucher
             stehen auch die Aussichten für die Einführung der „Button-Lösung“ auf europäischer Ebene
             gut. Teil der Initiative ist auch das Computerprogramm „Kostenfinder“. Das Programm soll
             Nutzer auf versteckte Preisangaben im Internet aufmerksam machen und ist für alle fünf
             gängigen Internetbrowser (Internet-Explorer, Firefox, GoogleChrome, Opera und Safari)
             nutzbar. Es ist kostenlos auf der Internetseite des Bundesverbraucherministeriums abrufbar.


             Kompetenzoffensive Digitale Welt
             2009 hat das Bundesverbraucherministerium die Kompetenzoffensive Digitale Welt gestartet
             und fördert vielseitige Projekte:
DATUM    14. März 2011                                                                         SEITE 4 VON 4

  NUMMER     59
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             •   Die Jugendkampagne „Watch your Web“ sensibilisiert Jugendliche für einen
                 verantwortungsvollen Umgang mit persönlichen Daten in sozialen Netzwerken. Der
                 große Erfolg der Kampagne mit zwei Millionen Klicks auf die Internetseite bestätigt, dass
                 das Thema in der Gesellschaft auf großes Interesse stößt.


             •   Auf dem Informationsportal "www.verbraucher-sicher-online.de" der TU Berlin
                 finden Verbraucherinnen und Verbraucher umfassende Informationen und praktische
                 Hilfestellungen rund um Computer und Internet, auch zum Thema Barrierefreiheit.


             •   Das Projekt Verbraucherrechte in der digitalen Welt des Verbraucherzentrale
                 Bundesverbandes befasst sich mit der Durchsetzung der Verbraucherrechte im Internet,
                 auch gegenüber Unternehmen mit Sitz im Ausland. So wurden mehrere soziale
                 Netzwerke erfolgreich wegen ihrer verbraucherunfreundlichen Allgemeinen
                 Geschäftsbedingungen (AGB) abgemahnt.


             •   Unter www.surfer-haben-rechte.de erfahren die Verbraucher, was Datenschutz,
                 Vertragsrecht und Urheberrecht im Online-Alltag für sie bedeuten.


             •   Die Broschüre "Wegweiser durch die digitale Welt für ältere Bürgerinnen und
                 Bürger" führt gezielt auch ältere Menschen an das Internet und die Nutzung von E-Mail-
                 Diensten heran. Die Erstellung der Broschüre durch die Bundesarbeitsgemeinschaft der
                 Senioren-Organisationen (BAGSO) wurde vom Bundesverbraucherministerium gefördert.
                 Sie liegt wegen der großen Nachfrage schon in vierter Auflage und auch als Hörversion
                 für Blinde und Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen vor.

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  • 2. DATUM 14. März 2011 SEITE 2 VON 2 NUMMER 59 SPERRFRIST Neben der Politik sei aber auch der Verbraucher gefordert, „wachsam zu sein und zurückhaltend bei der Weitergabe persönlicher Daten, vor allem im Internet“, sagte die Ministerin. Es sei erfreulich, dass durch die öffentliche Diskussion in Deutschland um die Marktführer Google und Facebook eine „deutliche Sensibilisierung der Verbraucher“ erreicht worden sei, sagte Aigner. „In der Öffentlichkeit hat sich ein Bewusstsein dafür entwickelt, dass persönliche Daten im Internet geschützt werden müssen. Viele Nutzer sind vorsichtiger bei der Freigabe ihrer Daten geworden und achten verstärkt auf die Sicherheitseinstellungen, ob in sozialen Netzwerken oder beim Online-Banking. Aber auch Unternehmen haben erkannt, dass sie ohne einen wirksamen Datenschutz langfristig keinen Erfolg am Markt haben werden“, sagte Aigner anlässlich des Weltverbrauchertags 2011. DIE SCHWERPUNKTE DER OFFENSIVE „VERBRAUCHER IM NETZ“ IM ÜBERBLICK: „Rote Linie“ per Gesetze und Novellierung des Datenschutzrechts „Wir sind uns in der Bundesregierung einig, dass aus den bei der Internet-Nutzung eingegebenen Daten keine Persönlichkeitsprofile erstellt werden dürfen. Auch Gesichtserkennungsdienste sollen Bilder nur mit ausdrücklicher und gesonderter Einwilligung der Betroffenen übermitteln dürfen. Gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium haben wir Eckpunkte für einen Gesetzentwurf entwickelt, der zum Schutz der Persönlichkeitsrechte eine rote Linie zieht, die auch im Internet nicht überschritten werden darf“, so Bundesverbraucherministerin Aigner. Der Gesetzentwurf soll noch im Frühjahr 2011 von der Bundesregierung verabschiedet werden. Kodex für Geodatendienste „Durch unseren Einsatz hat die IT-Branche erstmals einen Datenschutz-Kodex für Geodatendienste vorgelegt, um die Einlegung von Widersprüchen gegen die Veröffentlichung von Hausansichten zu vereinfachen. Vor dem Start von Google Street View hatte das Bundesverbraucherministerium zudem für deutsche Bürger so weitreichende Widerspruchsmöglichkeiten ausgehandelt wie in keinem anderen Land“, so die Bundesverbraucherministerin. Der Datenschutz-Kodex wurde vom Branchenverband BITKOM im März 2011 auf der CeBit in Hannover vorgestellt.
  • 3. DATUM 14. März 2011 SEITE 3 VON 3 NUMMER 59 SPERRFRIST Soziale Netzwerke und die Dialogveranstaltung „Verbraucher im Netz“ „Soziale Netzwerke wie Facebook, das ich selbst im Juni 2010 verlassen habe, müssen ihre Privatsphäre-Einstellungen den Bedürfnissen der Mitglieder anpassen. Mein Austritt aus Facebook hatte eine breite Debatte über den Schutz persönlicher Daten in sozialen Netzwerken zur Folge. Wo es zu nachgewiesenen Rechtsverstößen kommt, etwa durch die unrechtmäßige Weitergabe von Telefonnummern oder Adressen, sind die zuständigen Datenschutzbeauftragten gefordert, durchzugreifen. Ich begrüße es, dass sich auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen mit Abmahnungen gegen unrechtmäßige Geschäftsbedingungen zur Wehr gesetzt hat. Das Bundesverbraucherministerium startete im Januar 2011 den Dialog „Verbraucher im Netz“, um Fragen des Verbraucherschutzes im Internet mit Fachleuten aus der Wirtschaft, aus Verbraucherverbänden, der Netzgemeinde und der Wissenschaft zu diskutieren. Im Juni 2011 ist ein weiterer Dialog zu sozialen Netzwerken geplant, der auch Vorarbeiten leisten wird zur im Koalitionsvertrag vereinbarten Modernisierung des Bundesdatenschutzgesetzes. Gesetz zur Button-Lösung „Immer wieder fallen Verbraucherinnen und Verbraucher auf vermeintlich kostenlose Onlineangebote herein. Neben intensiver Verbraucherinformation setze ich auf gesetzliche Regelungen. Die Bundesregierung arbeitet deshalb mit Hochdruck am Gesetzentwurf zur so genannten Button-Lösung“, so Ministerin Aigner. Mit der „Button-Lösung“ werden dem Verbraucher vor Abschluss eines Vertrags im Internet durch einen Hinweis die Kosten deutlich vor Augen geführt. Es muss dokumentiert werden, dass der Verbraucher diesen Hinweis zur Kenntnis genommen hat. Der auf Betreiben des Bundesverbraucherministeriums entstandene Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Bekämpfung von Abo-Fallen wird voraussichtlich noch im Frühjahr 2011 in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Im Rahmen der Verhandlungen über die geplante EU-Richtlinie über Rechte der Verbraucher stehen auch die Aussichten für die Einführung der „Button-Lösung“ auf europäischer Ebene gut. Teil der Initiative ist auch das Computerprogramm „Kostenfinder“. Das Programm soll Nutzer auf versteckte Preisangaben im Internet aufmerksam machen und ist für alle fünf gängigen Internetbrowser (Internet-Explorer, Firefox, GoogleChrome, Opera und Safari) nutzbar. Es ist kostenlos auf der Internetseite des Bundesverbraucherministeriums abrufbar. Kompetenzoffensive Digitale Welt 2009 hat das Bundesverbraucherministerium die Kompetenzoffensive Digitale Welt gestartet und fördert vielseitige Projekte:
  • 4. DATUM 14. März 2011 SEITE 4 VON 4 NUMMER 59 SPERRFRIST • Die Jugendkampagne „Watch your Web“ sensibilisiert Jugendliche für einen verantwortungsvollen Umgang mit persönlichen Daten in sozialen Netzwerken. Der große Erfolg der Kampagne mit zwei Millionen Klicks auf die Internetseite bestätigt, dass das Thema in der Gesellschaft auf großes Interesse stößt. • Auf dem Informationsportal "www.verbraucher-sicher-online.de" der TU Berlin finden Verbraucherinnen und Verbraucher umfassende Informationen und praktische Hilfestellungen rund um Computer und Internet, auch zum Thema Barrierefreiheit. • Das Projekt Verbraucherrechte in der digitalen Welt des Verbraucherzentrale Bundesverbandes befasst sich mit der Durchsetzung der Verbraucherrechte im Internet, auch gegenüber Unternehmen mit Sitz im Ausland. So wurden mehrere soziale Netzwerke erfolgreich wegen ihrer verbraucherunfreundlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgemahnt. • Unter www.surfer-haben-rechte.de erfahren die Verbraucher, was Datenschutz, Vertragsrecht und Urheberrecht im Online-Alltag für sie bedeuten. • Die Broschüre "Wegweiser durch die digitale Welt für ältere Bürgerinnen und Bürger" führt gezielt auch ältere Menschen an das Internet und die Nutzung von E-Mail- Diensten heran. Die Erstellung der Broschüre durch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) wurde vom Bundesverbraucherministerium gefördert. Sie liegt wegen der großen Nachfrage schon in vierter Auflage und auch als Hörversion für Blinde und Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen vor.