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Pressestelle




             Presse-
                                                                  HAUSANSCHRIFT   Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin

                                                                            TEL   +49 (0)30 18 529 - 3170
                                                                            FAX   +49 (0)30 18 529 - 3179
                                                                         E-MAIL   pressestelle@bmelv.bund.de

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                                                                       INTERNET   www.bmelv.de




    DATUM    24. Februar 2011
  NUMMER     48
SPERRFRIST




             Aigner: „Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen“ wird fortgesetzt

             Zwei Jahre nach dem Start der Initiative zieht die Ministerin eine erste Bilanz


             Zwei Jahre nach dem Start ihrer „Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen“ hat sich
             Bundesministerin Ilse Aigner am Donnerstag in Berlin mit über 40 Verbänden aus der
             Finanzwirtschaft, den Gewerkschaften und Verbraucherorganisationen getroffen, um eine
             Zwischenbilanz zu ziehen. „Wir haben entschlossen gehandelt und die richtigen
             Konsequenzen aus der Finanzmarktkrise gezogen. Deutschland hat Maßstäbe gesetzt beim
             Verbraucherschutz. Wir sind damit Vorreiter in Europa und setzen uns weiter dafür ein, dass
             unsere hohen Standards auch EU-weit zur Anwendung kommen“, sagte Aigner.


             Die Ministerin erklärte, die „Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen“ werde in den
             kommenden Jahren fortgesetzt. „Auch wenn wir bereits wichtige Verbesserungen für die
             Verbraucher erreicht haben und vieles auf dem Weg ist, gibt es noch viel zu tun.“ Auf der
             weiteren Agenda stehe zum Beispiel die gesetzliche Verankerung der unabhängigen
             Honorarberatung, die frei von Provisionsinteressen ist und nur durch das Kundenhonorar
             finanziert wird. Eine weitere Herausforderung sei die Reform der Finanzaufsicht. „Diese
             Aufgabe müssen wir in der Bundesregierung entschlossen anpacken - im Interesse der
             Verbraucher ebenso wie im Interesse stabiler Finanzmärkte“, sagte Aigner. Nur eine
             verbraucherorientierte Reform der Finanzaufsicht werde sicherstellen, dass die von der
             Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen zum Anlegerschutz breit umgesetzt und die
             höheren Standards von allen Instituten zuverlässig eingehalten werden.


             Die Verbände nutzten das Treffen in Berlin zu einem intensiven Erfahrungsaustausch.
             Bundesverbraucherministerin Aigner äußerte bei der Konferenz die Erwartung, dass die
DATUM    24. Februar 2011                                                                      SEITE 2 VON 2

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             Finanzwirtschaft die gesetzlichen Regelungen durch selbst gesetzte Branchenstandards
             weiter ergänzt: „Die Wirtschaft sollte auch von sich aus aktiv werden und den
             Verbraucherschutz ernst nehmen“, so die Forderung der Ministerin. Der Gesetzgeber habe
             durch klare Entscheidungen den Rahmen vorgegeben. Die Finanzbranche sei nun gefordert,
             die Vorgaben rasch zu erfüllen und aktiv auszufüllen. Aigner: „Wir brauchen in Deutschland
             einen Wettbewerb um Transparenz. Immer mehr Banken erkennen, dass
             Verbraucherorientierung und Kundenservice entscheidende Wettbewerbsvorteile sind. Die
             Finanzbranche trägt selbst eine hohe Verantwortung dafür, dass ihr die Verbraucher wieder
             Vertrauen entgegenbringen“.


             Die „Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen“ im Überblick


             Die Qualitätsoffensive ist eine verbraucherpolitische Konsequenz aus der Finanzmarktkrise
             und hat das Ziel, die Qualität der Finanzberatung nachhaltig zu verbessern.
             Die drei wichtigsten Bereiche im Überblick:


             Die Pflicht zur Erstellung eines Beratungsprotokolls und die Verlängerung der
             Verjährungsfrist bei Falschberatung wurden zum 1. Januar 2010 für den
             Wertpapierbereich eingeführt. Damit hat sich nicht nur die haftungsrechtliche Situation der
             Anleger verbessert. Das Protokoll muss laut Gesetz wichtige Angaben enthalten wie etwa
             Anlass und Dauer der Beratung, persönliche Situation und wesentliche Anliegen des
             Kunden, die erteilten Empfehlungen und die dafür maßgeblichen Gründe. Die individuellen
             Wünsche des Kunden müssen berücksichtigt werden. Die Protokollierungspflicht ergänzt die
             bereits im August 2009 eingeführte Haftungsverschärfung, wonach für Fehler bei der
             Anlageberatung bis zu zehn Jahre lang gehaftet wird.


             Der „Beipackzettel“ für Anlageprodukte, ein standardisiertes Informationsblatt, war vom
             BMELV im Sommer 2009 zunächst als Empfehlung herausgegeben und von einigen Banken
             - jedoch nicht von allen - freiwillig umgesetzt worden. Das kürzlich vom Bundestag
             verabschiedete Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz schreibt das
             Produktinformationsblatt nun erstmals gesetzlich vor. Über entscheidende Faktoren wie
             Rendite, Risiko und Kosten einer Geldanlage muss künftig auf dem „Beipackzettel“
             wahrheitsgemäß, übersichtlich und leicht verständlich informiert werden. Durch einheitliche
             Vorgaben ist die Vergleichbarkeit sichergestellt. Der Verbraucher soll die Möglichkeit haben,
             sich auf einen Blick über die Chancen und Risiken einer Geldanlage zu informieren. Nach
             Brancheninformationen ist davon auszugehen, dass die Banken die „Beipackzettel“ künftig
             auch im Internet zum Download bereitstellen werden.
DATUM    24. Februar 2011                                                                     SEITE 3 VON 3

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             Eine weitere Schutzlücke wird derzeit geschlossen: der sogenannte „Graue Kapitalmarkt“.
             Ein entsprechender Gesetzentwurf befindet sich seit 16. Februar 2011 in der Abstimmung
             mit den Ländern und Verbänden. Sowohl die Produkte des Grauen Kapitalmarktes, z.B.
             geschlossene Fonds, als auch die ca. 80.000 Finanzvermittler, die auf diesem Markt aktiv
             sind, müssen sich auf eine strenge Regulierung einstellen. Sie müssen künftig die gleichen
             Beratungsstandards erfüllen wie Bankberater, einschließlich Dokumentationspflicht und
             Produktinformationsblatt. Hinzu treten die Registrierungspflicht, die Sachkundeprüfung für
             alle, die an der Vermittlung oder Beratung mitwirken, und der Nachweis einer
             Berufshaftpflichtversicherung. Aigner: „Der graue Kapitalmarkt wird mit diesen Maßnahmen
             in Zukunft deutlich heller werden.“

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  • 2. DATUM 24. Februar 2011 SEITE 2 VON 2 NUMMER 48 SPERRFRIST Finanzwirtschaft die gesetzlichen Regelungen durch selbst gesetzte Branchenstandards weiter ergänzt: „Die Wirtschaft sollte auch von sich aus aktiv werden und den Verbraucherschutz ernst nehmen“, so die Forderung der Ministerin. Der Gesetzgeber habe durch klare Entscheidungen den Rahmen vorgegeben. Die Finanzbranche sei nun gefordert, die Vorgaben rasch zu erfüllen und aktiv auszufüllen. Aigner: „Wir brauchen in Deutschland einen Wettbewerb um Transparenz. Immer mehr Banken erkennen, dass Verbraucherorientierung und Kundenservice entscheidende Wettbewerbsvorteile sind. Die Finanzbranche trägt selbst eine hohe Verantwortung dafür, dass ihr die Verbraucher wieder Vertrauen entgegenbringen“. Die „Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen“ im Überblick Die Qualitätsoffensive ist eine verbraucherpolitische Konsequenz aus der Finanzmarktkrise und hat das Ziel, die Qualität der Finanzberatung nachhaltig zu verbessern. Die drei wichtigsten Bereiche im Überblick: Die Pflicht zur Erstellung eines Beratungsprotokolls und die Verlängerung der Verjährungsfrist bei Falschberatung wurden zum 1. Januar 2010 für den Wertpapierbereich eingeführt. Damit hat sich nicht nur die haftungsrechtliche Situation der Anleger verbessert. Das Protokoll muss laut Gesetz wichtige Angaben enthalten wie etwa Anlass und Dauer der Beratung, persönliche Situation und wesentliche Anliegen des Kunden, die erteilten Empfehlungen und die dafür maßgeblichen Gründe. Die individuellen Wünsche des Kunden müssen berücksichtigt werden. Die Protokollierungspflicht ergänzt die bereits im August 2009 eingeführte Haftungsverschärfung, wonach für Fehler bei der Anlageberatung bis zu zehn Jahre lang gehaftet wird. Der „Beipackzettel“ für Anlageprodukte, ein standardisiertes Informationsblatt, war vom BMELV im Sommer 2009 zunächst als Empfehlung herausgegeben und von einigen Banken - jedoch nicht von allen - freiwillig umgesetzt worden. Das kürzlich vom Bundestag verabschiedete Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz schreibt das Produktinformationsblatt nun erstmals gesetzlich vor. Über entscheidende Faktoren wie Rendite, Risiko und Kosten einer Geldanlage muss künftig auf dem „Beipackzettel“ wahrheitsgemäß, übersichtlich und leicht verständlich informiert werden. Durch einheitliche Vorgaben ist die Vergleichbarkeit sichergestellt. Der Verbraucher soll die Möglichkeit haben, sich auf einen Blick über die Chancen und Risiken einer Geldanlage zu informieren. Nach Brancheninformationen ist davon auszugehen, dass die Banken die „Beipackzettel“ künftig auch im Internet zum Download bereitstellen werden.
  • 3. DATUM 24. Februar 2011 SEITE 3 VON 3 NUMMER 48 SPERRFRIST Eine weitere Schutzlücke wird derzeit geschlossen: der sogenannte „Graue Kapitalmarkt“. Ein entsprechender Gesetzentwurf befindet sich seit 16. Februar 2011 in der Abstimmung mit den Ländern und Verbänden. Sowohl die Produkte des Grauen Kapitalmarktes, z.B. geschlossene Fonds, als auch die ca. 80.000 Finanzvermittler, die auf diesem Markt aktiv sind, müssen sich auf eine strenge Regulierung einstellen. Sie müssen künftig die gleichen Beratungsstandards erfüllen wie Bankberater, einschließlich Dokumentationspflicht und Produktinformationsblatt. Hinzu treten die Registrierungspflicht, die Sachkundeprüfung für alle, die an der Vermittlung oder Beratung mitwirken, und der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Aigner: „Der graue Kapitalmarkt wird mit diesen Maßnahmen in Zukunft deutlich heller werden.“