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agreement is not permitted (use subject to applicable license / copyright) as well as the 
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statements). 
Möchten Sie mehr über Lernende Energieeffizienz-Netzwerke erfahren? 
Geben Sie uns einfach Ihre Kontaktdaten und teilen Sie uns Ihre Interessen mit. Gerne senden wir 
Ihnen weitere Informationen zu oder nennen Ihnen die richtigen Ansprechpartner.
Karlsruhe, den 19.08.2014 
Bekanntmachung der Förderung von Energieeffizienz- und Klimaschutz- 
Netzwerken in Deutschland im Rahmen des Projekts „LEEN 100“ 
1. Zweck der Förderung 
Im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative fördert das Bundesministerium für Umwelt, 
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der 
Treibhausgase leisten. Ein wichtiger Ansatzpunkt sind Maßnahmen zur Steigerung der 
Energie- und Ressourceneffizienz, welche Potentiale zu Emissionsminderungen kostengüns-tig 
und breitenwirksam erschließen. Die „Lernenden Energieeffizienz-Netzwerke 
(LEEN)“ können hierzu einen erheblichen Beitrag leisten, wie das Projekt „30 Pilot- 
Netzwerke“ gezeigt hat. 
Um über dieses erfolgreiche Instrument der Wirtschaft für die Wirtschaft intensiver zu infor-mieren 
und Anreize für weitere Netzwerke zu setzen fördert das BMUB mit dem Projekt 
„LEEN 100“ weitere 10 neue Netzwerke mit einer Anteilsvergütung sowie die Unterstützung 
der Initiierung und der Startphase für diese 10 und weitere 30 Netzwerke. Zum 1.8.2014 be-auftragte 
das BMUB die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung 
e.V. und die Stiftung für Ressourceneffizienz und Klimaschutz mit dieser Aufgabe. Für die 
Initiierung der Netzwerke sind zwei Etappen vorgesehen: für die ersten zehn Netzwerke bis 
zum 31.1.2016 und für die weiteren 30 bis 31.7.2017. 
Die Verbundkoordination und die Koordination der Anteilsvergütung für die ersten 10 neu 
startenden Netzwerke liegen beim Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung 
(Fraunhofer ISI) in Karlsruhe. 
2. Lernende Energieeffizienz-Netzwerke nach LEEN-Management-System 
10 bis 15 Unternehmen einer Region arbeiten zusammen mit dem Ziel, kosteneffektiv Ener-gie 
zu sparen, indem sie voneinander lernen. Wesentliche Ansatzpunkte der gemeinsamen 
Arbeit im Netzwerk sind Effizienzverbesserungen in den Querschnittstechnologien (z.B. 
Wärme- und Kälteerzeugung, Druckluft, elektrische Antriebe, Lüftung, Kraft-Wärme- 
Kopplung). Initiiert werden die Netzwerke i.d.R. durch Akteure aus Institutionen mit zahlrei-chen 
Kontakten in die Industrie und das Gewerbe und mit einer Vertrauensstellung aus Sicht 
dieser Betriebe (Beispiele sind EVUs/ Stadtwerke, IHKs, Wirtschaftsplattformen, Wirtschafts-förderungen 
Seite 1 von 4 
der Städte oder Regionen, industrienahe Forschungsinstitute). 
Aufbauend auf einer ausführlichen Initial-Beratung der einzelnen Betriebe durch einen zertifi-zierten 
energietechnischen Berater setzen sich jeweils die einzelnen Betriebe sowie das 
Netzwerk insgesamt ein Energieeffizienzsteigerungs- und CO2-Emissionsminderungs-Ziel für 
die gesamte Netzwerklaufzeit, d.h. für drei bis vier Jahre. Der Grad der Zielerreichung wird
jährlich durch ein Monitoring erfasst und dokumentiert. Neben der energetischen Beratung 
sind die Netzwerktreffen Schwerpunkt der Netzwerkarbeit. Sie finden drei bis viermal pro 
Jahr statt und behandeln von den Teilnehmern gewünschte Themen. Ein zertifizierter Mode-rator 
macht die Vor- und Nachbereitung der Treffen und die Moderation während des Tref-fens 
. Der Rundgang im gastgebenden Betrieb dient der praktischen Anschauung umgesetz-ter 
Maßnahmen. Aufbauend auf der energetischen Bewertung ist es insbesondere der Aus-tausch 
der Teilnehmer bei diesen Treffen, der die Transaktionskosten bei der jeweiligen Su-che 
nach Ansatzpunkten und Lösungen zu Energieeffizienzsteigerungs- und Emissionsmin-derungsmaßnahmen 
Seite 2 von 4 
erheblich vermindert. 
Dem gesamten Ablauf des Netzwerks liegt das LEEN-Management-System zugrunde, das 
einen Mindestqualitätsstandard garantiert. 
3. Förderung 
Zweck der Förderung des Projekts ist es, das zur Energieeffizienzsteigerung und CO2- 
Minderung sehr erfolgreiche Konzept der LEEN-Netzwerke umfassender bekannt zu machen. 
Dieses Instrument dient einerseits den Teilnehmern zur Energiekostensenkung und damit 
zur Steigerung ihrer Wirtschaftlichkeit, andererseits leistet es einen Beitrag zur eingangs 
beschriebenen Zielsetzung der Bundesregierung. 
a. Gegenstand der Förderung 
Im Rahmen des Projekts „ LEEN 100“ sollen 40 lernende Energieeffizienz- und Klimaschutz-netzwerke 
nach dem LEEN-Managementsystem aufgebaut und unterstützt werden. 
(1) Das Projektteam unterstützt die Initiierung von Netzwerken durch schriftliche Informa-tionen, 
Beratung des Initiators und weitere Dienstleistungen kostenlos auf Anfrage. 
Diese Unterstützung endet spätestens mit dem Ende des Projekts „LEEN 100“. 
(2) 10 Netzwerke können eine Anteilsvergütung der energetischen Beratung von bis zu 
4.000 € je Betrieb erhalten soweit Mittel zur Verfügung stehen. Diese Anteilsvergü-tung 
kann maximal für 15 Teilnehmer je Netzwerk geltend gemacht werden. Die 
Höhe der Förderung aller Netzwerke ist durch den mit Zuwendungsbescheid des 
BMUB vom 1.8.2014 an die Fraunhofer-Gesellschaft für die Unterstützung der Netz-werke 
bewilligten Anteil der Zuwendung begrenzt, die Vorgaben der Vergabe sind 
durch die Fraunhofer-Gesellschaft einzuhalten. 
Aufgrund der eingereichten vollständigen Unterlagen (s.u.) entscheidet die Fraunho-fer- 
Gesellschaft im Windhundverfahren über die Bewilligung der Anteilsvergütung. 
Entscheidend ist der Eingangszeitpunkt bei der unten angegeben E-Mail-Adresse. 
Die seitens des BMUB bereitgestellten Fördermittel werden vom Fraunhofer- ISI ver-waltet. 
Es vereinbart mit dem Bewerber die Durchführung des Netzwerkes. Rechte 
und Pflichten des Durchführenden des Netzwerks bzw. des Empfängers der Anteils-vergütung 
werden im Vertrag festgelegt. Ein allgemeiner Entwurf des Vertrages wird
dem Bewerber auf Anfrage vorab zur Kenntnis gegeben. 
Ein Rechtsanspruch auf die Anteilsvergütung durch die Fraunhofer-Gesellschaft be-steht 
Seite 3 von 4 
nicht. 
b. Antragsverfahren und -voraussetzungen 
Bewerben können sich natürliche und juristische Personen, die über ausreichende wirt-schaftliche 
und personelle Ressourcen zur Initiierung, zum Aufbau und Betrieb eines Ener-gieeffizienz- 
und Klimaschutz-Netzwerkes im Rahmen des Projekts „LEEN 100“ verfügen. 
Dies ist auf Nachfrage der Fraunhofer-Gesellschaft geeignet nachzuweisen. 
(1) Bewerber wenden sich mit einer Angebotsskizze an die unten angegebene Adresse. 
Die Angebotsskizze enthält eine kurze Beschreibung des geplanten Netzwerkes, des 
Bundeslandes und des Einzugsbereiches des geplanten Netzwerkes, ggf. bereits 
feststehende Teilnehmer (z.B. mit Letter of Intent), eine kurze Darlegung, welche 
Kompetenzen den Bewerber zur Initiierung, dem Aufbau und Betrieb eines LEEN-Netzwerkes 
befähigen.. Auf Nachforderung der Fraunhofer-Gesellschaft sind einzel-ne 
Aspekte genauer auszuführen und ggfs. nachzuweisen. 
Aufgrund der Anmeldung erfolgt die Aufnahme in eine Liste der Unterstützungs- und 
Antragsberechtigten. 
(2) Antrag zur Anteilsvergütung: 
a. Der Bewerber muss eine vertraglich gesicherte Teilnahme von wenigstens 10, 
maximal 15 Betrieben vorweisen. 
b. Mit den Verträgen müssen die beteiligten Betriebe den Bewerber mit der 
Durchführung des Netzwerkes nach dem LEEN-Managementsystem beauf-tragen. 
Der Bewerber ist Ansprechpartner des Fraunhofer-ISI. 
c. Die beteiligten Betriebe sollten Jahresenergiekosten von 500.000 € bis maxi-mal 
50 Mio. € im Jahr 2013 aufweisen. 
d. Bis zu vier Netzwerke für kleinere Betriebe mit Energiekosten bis zu 
500.000 € können bei der Anteilsvergütung im Rahmen der ersten 10 Netz-werke 
berücksichtigt werden. Ggf. ist hier eine KfW-Förderung für die energe-tische 
Beratung in Abzug zu bringen. 
(3) Die Maßnahmen zur Erfüllung der obigen Voraussetzungen der Beauftragung nimmt 
der Bewerber auf eigenes Risiko vor. Mit der Einreichung der vollständigen Unterla-gen 
hat der Bewerber seine Bereitschaft zu erklären, den ihm zur Verfügung gestell-ten 
Vertrag mit der Fraunhofer-Gesellschaft abzuschließen. 
(4) Die vertragliche Regelung zwischen Bewerber und Fraunhofer-Gesellschaft beinhal-tet 
die Verpflichtung, das LEEN-Managementsystem im Netzwerk umzusetzen und 
gegenüber dem Fraunhofer-ISI zu dokumentieren durch
Seite 4 von 4 
a. die Zielvereinbarung des Netzwerkes (gemeinsames CO2-Minderungs-und 
Energieeffizienzsteigerungs-Ziel) i.d.R. 9 Monate nach dem ersten 
Treffen für Netzwerke mit bis zu 12 Teilnehmern, bzw. 12 Monate bei bis 
zu 15 Teilnehmern. Grundlage für die Zielvereinbarung ist der Abschluss 
aller energetischen Beratungen inkl. der Zielformulierung der Einzelbetrie-be. 
In begründeten Einzelfällen ist eine Verlängerung von drei Monaten 
auf Antrag möglich; 
b. die Berichte der energetischen Beratungen mit den Maßnahmenübersich-ten 
der Betriebe (vertraulich); 
c. die Monitoringberichte mit der Übersicht der realisierten Maßnahmen der 
Betriebe (vertraulich) und das Netzwerkergebnis aus den jährlich stattfin-denden 
Monitoringverfahren. 
(5) Die Moderatoren und die energietechnischen Berater der Energieeffizienz-Netzwerke 
müssen sich dazu verpflichten, für ihre Aufgaben die Standards des LEEN-Managementsystems 
zu nutzen und für dessen Nutzung zertifiziert zu sein. Dies ist 
durch Verträge des Bewerbers mit den entsprechenden Akteuren zu vereinbaren. 
Aufgrund der vollständigen Unterlagen entscheidet die Fraunhofer-Gesellschaft in der 
Regel innerhalb von maximal 3 Wochen abschließend über die Anteilsvergütung. Die 
Fraunhofer-Gesellschaft ist hinsichtlich des Nachweises einzelner Voraussetzungen der 
Anteilsvergütung berechtigt, Nachforderungen zu stellen. Die Entscheidungsfrist verlän-gert 
sich dementsprechend. 
Gleichzeitig mit einer positiven Entscheidung übersendet die Fraunhofer-Gesellschaft 
dem Bewerber den auf den Einzelfall angepassten Vertrag und fordert den Bewerber zur 
Übersendung des unterzeichneten Vertrages innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der 
Unterlagen auf. Nach Ablauf der Frist ist die Fraunhofer-Gesellschaft nicht mehr zur An-teilsvergütung 
der energetischen Beratung im Netzwerk des Bewerbers verpflichtet. 
Angebotsskizze und Antrag sind zu richten an 
Herrn Prof. Dr. Harald Bradke 
Fraunhofer ISI 
Breslauer Str. 48 
76139 Karlsruhe 
und parallel elektronisch an 
harald.bradke@isi.fraunhofer.de 
Angebotsskizzen können ab sofort eingereicht werden.

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Bekanntmachung der Förderung von Energieeffizienz- und Klimaschutz- Netzwerken in Deutschland im Rahmen des Projekts „LEEN 100“

  • 1. herbstundherbst.tv Wissenschaft & Medien Film • PR • Kommunikation Usage of Content This draft contains intellectual property of Fraunhofer ISI and is exclusively assigned for presentation purposes. Unless the draft is not passed into the ownership of the customer by a contractual agreement, parts of the conception, design or the basic idea may only be used by written permission of Fraunhofer ISI. Usage without arrangement or mutual agreement is not permitted (use subject to applicable license / copyright) as well as the disclosure of this document to third parties (both as a complete document and in statements). Möchten Sie mehr über Lernende Energieeffizienz-Netzwerke erfahren? Geben Sie uns einfach Ihre Kontaktdaten und teilen Sie uns Ihre Interessen mit. Gerne senden wir Ihnen weitere Informationen zu oder nennen Ihnen die richtigen Ansprechpartner.
  • 2. Karlsruhe, den 19.08.2014 Bekanntmachung der Förderung von Energieeffizienz- und Klimaschutz- Netzwerken in Deutschland im Rahmen des Projekts „LEEN 100“ 1. Zweck der Förderung Im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgase leisten. Ein wichtiger Ansatzpunkt sind Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz, welche Potentiale zu Emissionsminderungen kostengüns-tig und breitenwirksam erschließen. Die „Lernenden Energieeffizienz-Netzwerke (LEEN)“ können hierzu einen erheblichen Beitrag leisten, wie das Projekt „30 Pilot- Netzwerke“ gezeigt hat. Um über dieses erfolgreiche Instrument der Wirtschaft für die Wirtschaft intensiver zu infor-mieren und Anreize für weitere Netzwerke zu setzen fördert das BMUB mit dem Projekt „LEEN 100“ weitere 10 neue Netzwerke mit einer Anteilsvergütung sowie die Unterstützung der Initiierung und der Startphase für diese 10 und weitere 30 Netzwerke. Zum 1.8.2014 be-auftragte das BMUB die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. und die Stiftung für Ressourceneffizienz und Klimaschutz mit dieser Aufgabe. Für die Initiierung der Netzwerke sind zwei Etappen vorgesehen: für die ersten zehn Netzwerke bis zum 31.1.2016 und für die weiteren 30 bis 31.7.2017. Die Verbundkoordination und die Koordination der Anteilsvergütung für die ersten 10 neu startenden Netzwerke liegen beim Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (Fraunhofer ISI) in Karlsruhe. 2. Lernende Energieeffizienz-Netzwerke nach LEEN-Management-System 10 bis 15 Unternehmen einer Region arbeiten zusammen mit dem Ziel, kosteneffektiv Ener-gie zu sparen, indem sie voneinander lernen. Wesentliche Ansatzpunkte der gemeinsamen Arbeit im Netzwerk sind Effizienzverbesserungen in den Querschnittstechnologien (z.B. Wärme- und Kälteerzeugung, Druckluft, elektrische Antriebe, Lüftung, Kraft-Wärme- Kopplung). Initiiert werden die Netzwerke i.d.R. durch Akteure aus Institutionen mit zahlrei-chen Kontakten in die Industrie und das Gewerbe und mit einer Vertrauensstellung aus Sicht dieser Betriebe (Beispiele sind EVUs/ Stadtwerke, IHKs, Wirtschaftsplattformen, Wirtschafts-förderungen Seite 1 von 4 der Städte oder Regionen, industrienahe Forschungsinstitute). Aufbauend auf einer ausführlichen Initial-Beratung der einzelnen Betriebe durch einen zertifi-zierten energietechnischen Berater setzen sich jeweils die einzelnen Betriebe sowie das Netzwerk insgesamt ein Energieeffizienzsteigerungs- und CO2-Emissionsminderungs-Ziel für die gesamte Netzwerklaufzeit, d.h. für drei bis vier Jahre. Der Grad der Zielerreichung wird
  • 3. jährlich durch ein Monitoring erfasst und dokumentiert. Neben der energetischen Beratung sind die Netzwerktreffen Schwerpunkt der Netzwerkarbeit. Sie finden drei bis viermal pro Jahr statt und behandeln von den Teilnehmern gewünschte Themen. Ein zertifizierter Mode-rator macht die Vor- und Nachbereitung der Treffen und die Moderation während des Tref-fens . Der Rundgang im gastgebenden Betrieb dient der praktischen Anschauung umgesetz-ter Maßnahmen. Aufbauend auf der energetischen Bewertung ist es insbesondere der Aus-tausch der Teilnehmer bei diesen Treffen, der die Transaktionskosten bei der jeweiligen Su-che nach Ansatzpunkten und Lösungen zu Energieeffizienzsteigerungs- und Emissionsmin-derungsmaßnahmen Seite 2 von 4 erheblich vermindert. Dem gesamten Ablauf des Netzwerks liegt das LEEN-Management-System zugrunde, das einen Mindestqualitätsstandard garantiert. 3. Förderung Zweck der Förderung des Projekts ist es, das zur Energieeffizienzsteigerung und CO2- Minderung sehr erfolgreiche Konzept der LEEN-Netzwerke umfassender bekannt zu machen. Dieses Instrument dient einerseits den Teilnehmern zur Energiekostensenkung und damit zur Steigerung ihrer Wirtschaftlichkeit, andererseits leistet es einen Beitrag zur eingangs beschriebenen Zielsetzung der Bundesregierung. a. Gegenstand der Förderung Im Rahmen des Projekts „ LEEN 100“ sollen 40 lernende Energieeffizienz- und Klimaschutz-netzwerke nach dem LEEN-Managementsystem aufgebaut und unterstützt werden. (1) Das Projektteam unterstützt die Initiierung von Netzwerken durch schriftliche Informa-tionen, Beratung des Initiators und weitere Dienstleistungen kostenlos auf Anfrage. Diese Unterstützung endet spätestens mit dem Ende des Projekts „LEEN 100“. (2) 10 Netzwerke können eine Anteilsvergütung der energetischen Beratung von bis zu 4.000 € je Betrieb erhalten soweit Mittel zur Verfügung stehen. Diese Anteilsvergü-tung kann maximal für 15 Teilnehmer je Netzwerk geltend gemacht werden. Die Höhe der Förderung aller Netzwerke ist durch den mit Zuwendungsbescheid des BMUB vom 1.8.2014 an die Fraunhofer-Gesellschaft für die Unterstützung der Netz-werke bewilligten Anteil der Zuwendung begrenzt, die Vorgaben der Vergabe sind durch die Fraunhofer-Gesellschaft einzuhalten. Aufgrund der eingereichten vollständigen Unterlagen (s.u.) entscheidet die Fraunho-fer- Gesellschaft im Windhundverfahren über die Bewilligung der Anteilsvergütung. Entscheidend ist der Eingangszeitpunkt bei der unten angegeben E-Mail-Adresse. Die seitens des BMUB bereitgestellten Fördermittel werden vom Fraunhofer- ISI ver-waltet. Es vereinbart mit dem Bewerber die Durchführung des Netzwerkes. Rechte und Pflichten des Durchführenden des Netzwerks bzw. des Empfängers der Anteils-vergütung werden im Vertrag festgelegt. Ein allgemeiner Entwurf des Vertrages wird
  • 4. dem Bewerber auf Anfrage vorab zur Kenntnis gegeben. Ein Rechtsanspruch auf die Anteilsvergütung durch die Fraunhofer-Gesellschaft be-steht Seite 3 von 4 nicht. b. Antragsverfahren und -voraussetzungen Bewerben können sich natürliche und juristische Personen, die über ausreichende wirt-schaftliche und personelle Ressourcen zur Initiierung, zum Aufbau und Betrieb eines Ener-gieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerkes im Rahmen des Projekts „LEEN 100“ verfügen. Dies ist auf Nachfrage der Fraunhofer-Gesellschaft geeignet nachzuweisen. (1) Bewerber wenden sich mit einer Angebotsskizze an die unten angegebene Adresse. Die Angebotsskizze enthält eine kurze Beschreibung des geplanten Netzwerkes, des Bundeslandes und des Einzugsbereiches des geplanten Netzwerkes, ggf. bereits feststehende Teilnehmer (z.B. mit Letter of Intent), eine kurze Darlegung, welche Kompetenzen den Bewerber zur Initiierung, dem Aufbau und Betrieb eines LEEN-Netzwerkes befähigen.. Auf Nachforderung der Fraunhofer-Gesellschaft sind einzel-ne Aspekte genauer auszuführen und ggfs. nachzuweisen. Aufgrund der Anmeldung erfolgt die Aufnahme in eine Liste der Unterstützungs- und Antragsberechtigten. (2) Antrag zur Anteilsvergütung: a. Der Bewerber muss eine vertraglich gesicherte Teilnahme von wenigstens 10, maximal 15 Betrieben vorweisen. b. Mit den Verträgen müssen die beteiligten Betriebe den Bewerber mit der Durchführung des Netzwerkes nach dem LEEN-Managementsystem beauf-tragen. Der Bewerber ist Ansprechpartner des Fraunhofer-ISI. c. Die beteiligten Betriebe sollten Jahresenergiekosten von 500.000 € bis maxi-mal 50 Mio. € im Jahr 2013 aufweisen. d. Bis zu vier Netzwerke für kleinere Betriebe mit Energiekosten bis zu 500.000 € können bei der Anteilsvergütung im Rahmen der ersten 10 Netz-werke berücksichtigt werden. Ggf. ist hier eine KfW-Förderung für die energe-tische Beratung in Abzug zu bringen. (3) Die Maßnahmen zur Erfüllung der obigen Voraussetzungen der Beauftragung nimmt der Bewerber auf eigenes Risiko vor. Mit der Einreichung der vollständigen Unterla-gen hat der Bewerber seine Bereitschaft zu erklären, den ihm zur Verfügung gestell-ten Vertrag mit der Fraunhofer-Gesellschaft abzuschließen. (4) Die vertragliche Regelung zwischen Bewerber und Fraunhofer-Gesellschaft beinhal-tet die Verpflichtung, das LEEN-Managementsystem im Netzwerk umzusetzen und gegenüber dem Fraunhofer-ISI zu dokumentieren durch
  • 5. Seite 4 von 4 a. die Zielvereinbarung des Netzwerkes (gemeinsames CO2-Minderungs-und Energieeffizienzsteigerungs-Ziel) i.d.R. 9 Monate nach dem ersten Treffen für Netzwerke mit bis zu 12 Teilnehmern, bzw. 12 Monate bei bis zu 15 Teilnehmern. Grundlage für die Zielvereinbarung ist der Abschluss aller energetischen Beratungen inkl. der Zielformulierung der Einzelbetrie-be. In begründeten Einzelfällen ist eine Verlängerung von drei Monaten auf Antrag möglich; b. die Berichte der energetischen Beratungen mit den Maßnahmenübersich-ten der Betriebe (vertraulich); c. die Monitoringberichte mit der Übersicht der realisierten Maßnahmen der Betriebe (vertraulich) und das Netzwerkergebnis aus den jährlich stattfin-denden Monitoringverfahren. (5) Die Moderatoren und die energietechnischen Berater der Energieeffizienz-Netzwerke müssen sich dazu verpflichten, für ihre Aufgaben die Standards des LEEN-Managementsystems zu nutzen und für dessen Nutzung zertifiziert zu sein. Dies ist durch Verträge des Bewerbers mit den entsprechenden Akteuren zu vereinbaren. Aufgrund der vollständigen Unterlagen entscheidet die Fraunhofer-Gesellschaft in der Regel innerhalb von maximal 3 Wochen abschließend über die Anteilsvergütung. Die Fraunhofer-Gesellschaft ist hinsichtlich des Nachweises einzelner Voraussetzungen der Anteilsvergütung berechtigt, Nachforderungen zu stellen. Die Entscheidungsfrist verlän-gert sich dementsprechend. Gleichzeitig mit einer positiven Entscheidung übersendet die Fraunhofer-Gesellschaft dem Bewerber den auf den Einzelfall angepassten Vertrag und fordert den Bewerber zur Übersendung des unterzeichneten Vertrages innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Unterlagen auf. Nach Ablauf der Frist ist die Fraunhofer-Gesellschaft nicht mehr zur An-teilsvergütung der energetischen Beratung im Netzwerk des Bewerbers verpflichtet. Angebotsskizze und Antrag sind zu richten an Herrn Prof. Dr. Harald Bradke Fraunhofer ISI Breslauer Str. 48 76139 Karlsruhe und parallel elektronisch an harald.bradke@isi.fraunhofer.de Angebotsskizzen können ab sofort eingereicht werden.