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Gemeinsame Erklärung zur
Lokalen Agenda 21
in Österreich
Österreichs Zukunft nachhaltig gestalten!
I M P R E S S U M
Medieninhaber und Herausgeber:
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft
Stubenring 1, 1012 Wien
Gesamtkoordination:
Abteilung II/3, Nachhaltige Entwicklung und Umweltförderpolitik
www.nachhaltigkeit.at/la21
Text:
Bund-Länder Arbeitsgruppe
„Dezentrale Nachhaltigkeitsstrategien – Lokale Agenda 21“
Konzept und Gestaltung:
Mag.a
Martina Schmalnauer-Giljum, Abt. II/3
Bildnachweise:
Verein LA 21 in Wien; Gemeinde Gutau; Amt der OÖ. Landesregierung,
Leitstelle Agenda 21; Amt der NÖ Landesregierung, gemeinde 21;
BMLFUW/Newman;
Copyright:
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft
Alle Rechte vorbehalten
Neuauflage September 2010
Vorwort
Einleitung
Die Österreichische Strategie für Nachhaltige Entwick-
lung, kurz ÖSTRAT genannt, wurde von Bund und
Ländern gemeinsam erarbeitet und von der Landes-
hauptleutekonferenz und der Bundesregierung be-
schlossen. Sie zeigt auf, wie Österreichs Weg in Rich-
tung Nachhaltigkeit gemeinsam funktionieren kann.
Die Lokale Agenda 21 ist ein wichtiger Umsetzungs-
schritt dieser Strategie und zielt darauf ab, unsere ländlichen wie auch urbanen
Räume zu stärken, sie in ihrer Lebensfunktion zu erhalten und weiter auszu-
bauen.
Meine Anerkennung gilt dem Engagement der vielen Beteiligten der mittlerwei-
le 430 Gemeinden und 35 Regionen und Bezirke, die dem Erfolgsmodell zur
Lokalen Agenda 21 bislang gefolgt sind und jenen, die noch vor diesen span-
nenden Zukunftsprozessen stehen.
Ich unterstütze die vorliegende Gemeinsame Erklärung der Landesumweltrefe-
rentInnen-Konferenz zur Lokalen Agenda 21 in Österreich, begrüße den aktu-
ellen Umsetzungsbericht und freue mich auf eine weitere zukunftsorientierte
Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern für ein nachhaltiges Österreich.
DI Niki Berlakovich
Landwirtschafts- und Umweltminister
3
Inhaltsverzeichnis
Einleitung .……………………………………………………………………….4
AnsprechpartnerInnen zur LA 21 in Österreich………………………….. 7
Umsetzungsbericht zur „Gemeinsamen Erklärung zur Lokalen
Agenda 21 in Österreich“
Beschluss der LandesumweltreferentInnenkonferenz
am 20.06.2008 in Linz……………………………………………………………8
Erklärung zur Lokalen Agenda 21 in Österreich
Beschluss der LandesumweltreferentInnenkonferenz
am 9.10.2003 in Schruns/Montafon…………………………………………..15
Gemeinsames Arbeitsprogramm…………………………………….……. 19
4
Einleitung
Im Oktober 2003 wurde von der Konferenz der
UmweltreferentInnen der Bundesländer gemein-
sam mit dem Bundesminister für Land- und Forst-
wirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft die
„Gemeinsame Erklärung zur Lokalen Agenda
21 in Österreich“ beschlossen. Die Konferenz
der NachhaltigkeitskoordinatorInnen Österreichs
wurde mit ihrer Bund-Länder Arbeitsgruppe „De-
zentrale Nachhaltigkeitsstrategien – Lokale Agen-
da 21“ mit der Umsetzung dieser Gemeinsamen
Erklärung beauftragt (zur Arbeitsgruppe siehe Seite 7: „AnsprechpartnerInnen
zur Lokalen Agenda 21 in Österreich“).
Im April 2008 legte die Konferenz einen Umsetzungsbericht zur Lokalen
Agenda 21 vor. Beide Dokumente – die Gemeinsame Erklärung wie auch
der Umsetzungsbericht – sind in die vorliegende Broschüre integriert.
Die Lokale Agenda 21 soll als Good Governance-Modell für österreichische
Gemeinden, Städte, Regionen und Bezirke mit einem besonders auf Qualität
und Wirkung ausgerichteten Fokus weiter ausgebaut werden und damit die
Bemühungen der Länder und des Bundes für eine Nachhaltige Entwicklung
spürbar unterstützen.
Aufwärtstrend der Lokalen Agenda 21
In Österreich starteten die ersten Lokalen Agenda 21-Prozesse im Jahr 1998.
Im Jahr 2003 gab es bundesweit 140 lokale und 14 regionale/Bezirks-Agenda
21-Prozesse. Durch die Aktivitäten der Agenda 21-Leitstellen der Länder,
durch die Gemeinsame Erklärung und die damit verbundenen von der Ar-
5
beitsgruppe "DNS-LA 21" koordinierten Umsetzungsaktivitäten und mit Hilfe
des neuen österreichischen Programms zur Ländlichen Entwicklung (LE 07-
13) konnte die Zahl der Prozesse mittlerweile auf beinahe das Dreifache – auf
rund 430 lokale und auf regionaler/Bezirks-Ebene auf 35 Prozesse – gestei-
gert werden (2010). Mit Hilfe des Programms zur Ländlichen Entwicklung 07-
13 soll als mittelfristiges Ziel bis 2013 eine bundesweite Umsetzung derartiger
Prozesse in etwa 600 Gemeinden und 50 Regionen/Bezirken Österreichs
erreicht und
abgesichert
werden.
Abb.: Entwicklung der Agenda-Prozesse 1998 – 2008; Quelle: Indikator "GP3 Anzahl der
LA21-Prozesse" aus dem Indikatorenbericht MONE 2009 (Monitoring Nachhaltiger Entwick-
lung in Österreich 2009), www.nachhaltigkeit.at/article/articleview/72258/1/25770/
LA 21-Basisqualitäten 3.0 zur Qualitätssicherung
Die LandesumweltreferentInnen haben in ihrer Konferenz 2008 die Nachhaltig-
keitskoordinatorInnen damit beauftragt, die Verbesserung von Qualität und
Wirkung der Lokalen Agenda 21 in Österreich auch weiter zu koordinieren. Die
6
NachhaltigkeitskoordinatorInnen haben dazu die „LA 21-Basisqualitäten 3.0“
als neues österreichweites Qualitätssicherungssystem für die Lokale Agenda
in prozessbezogener, partizipativer und inhaltlicher Hinsicht entwickelt. Dieses
Modell unterstützt die Arbeit der Agenda 21-Leitstellen der Länder, ist einfach
und mit geringem Aufwand anwendbar und stellt die Verbindung zwischen
Lokalen Agenda 21-Prozessen einerseits und Nachhaltigkeitsprogrammen der
Länder, des Bundes und der EU andererseits sicher.
Zur Qualitätssicherung der Lokalen Agenda 21 in Österreich wird die
ExpertInnenkonferenz der NachhaltigkeitskoordinatorInnen die Anwendung
und periodische Weiterentwicklung der „LA 21-Basisqualitäten 3.0“ sicherstel-
len.
Drei Ebenen werden im Sinne der Qualitätssicherung darin gleichermaßen
angesprochen, dies sind:
1. Basisqualitäten für den Prozessablauf,
2. Basisqualitäten für Beteiligung und
3. Inhaltliche Basisqualitäten.
Nachzulesen sind die „LA 21-Basisqualitäten 3.0“ auf der Webseite
www.nachhaltigkeit.at/la21 unter der Rubrik „LA 21 in Österreich“.
7
AnsprechpartnerInnen zur LA 21 in Österreich
Amt der Burgenländischen Landesre-
gierung, Stabstelle Raumordnung und
Wohnbauförderung
www.unserdorf.at
WHR DI Johann Fertl
johann.fertl@bgld.gv.at
Amt der Kärntner Landesregierung,
Abt. 20 Landesplanung
Dorf- und Stadterneuerung Kärnten
Mag. Friedrich Scheschark
friedrich.scheschark@ktn.gv.at
Amt der NÖ Landesregierung,
Abt. Raumordnung u. Regionalpolitik,
Landesgeschäftsstelle f. Dorferneue-
rung - Koordinierung Agenda 21
www.gemeinde21.at
DI Bernhard Haas
bernhard.haas@noel.gv.at
DIin
Alexandra Schlichting
alexandra.schlichting@noel.gv.at
Amt der OÖ Landesregierung,
Oö. Akademie für Umwelt und Natur,
Leitstelle Agenda 21
www.agenda21-ooe.at
DI Günther Humer (Vorsitzender der
Bund-Länder-Arbeitsgruppe)
guenther.humer@ooe.gv.at
Mag. Josef Neuböck
josef.neuboeck@ooe.gv.at
Amt der Salzburger Landesregierung,
Abteilung 16: Umweltschutz
www.salzburg.gv.at/la21
DI Dr. Markus Graggaber
markus.graggaber@salzburg.gv.at
Amt der Stmk. Landesregierung,
Fachabteilung 19D
www.nachhaltigkeit.steiermark.at
Leitstelle der Lokalen Agenda 21
www.landentwicklung.com
DIin
Gudrun Walter
gudrun.walter@stmk.gv.at
Christian Gummerer
office@landentwicklung.com
Amt der Tiroler Landesregierung,
Abteilung Bodenordnung Geschäfts-
stelle für Dorferneuerung
www.tirol.gv.at/dorferneuerung
DI Nikolaus Juen
nikolaus.juen@tirol.gv.at
DIin
Diana Ortner
diana.ortner@tirol.gv.at
Amt der Vorarlberger Landesregie-
rung, Büro für Zukunftsfragen
www.vorarlberg.at/zukunft
www.unternehmen21.net
Mag. Bertram Meusburger
bertram.meusburger@vorarlberg.at
Geschäftsstelle: Verein Lokale Agen-
da 21 in Wien zur Förderung von
Bürgerbeteiligungsprozessen
www.la21wien.at
Mag.a
Andrea Binder-Zehetner
binder-zehetner@la21wien.at
Lebensministerium, Abteilung II/3 –
Nachhaltige Entwicklung und Umwelt-
förderpolitik, Bundeskoordination LA
21 www.nachhaltigkeit.at/la21
Dr. Wolfram Tertschnig
Wolfram.Tertschnig@lebensministerium.at
Mag.a
Martina Schmalnauer-Giljum
martina.schmalnauer@umweltbundesamt.at
8
Umsetzungsbericht zur
„Gemeinsamen Erklärung zur
Lokalen Agenda 21 in Österreich“
Beschluss der LandesumweltreferentInnenkonferenz
am 20.06.2008 in Linz
Dokument1
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz:
nimmt den Bericht über die Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung zur
Lokalen Agenda 21 in Österreich und die vorgelegten ergänzenden Un-
terlagen zur Kenntnis und begrüßt die Fortschritte, die in diesem Be-
reich erzielt wurden,
befürwortet die vorgeschlagene Weiterführung und Weiterentwicklung
der Umsetzungsaktivitäten zur Verbesserung von Qualität und Wirkung
der Lokalen Agenda 21 in Österreich und beauftragt die Konferenz der
NachhaltigkeitskoordinatorInnen, diese auch weiterhin zu koordinieren
und
unterstützt die Integration der Lokalen Agenda 21-Aktivitäten in die neu
zu erstellende gemeinsame Nachhaltigkeitsstrategie der Länder und des
Bundes (ÖSTRAT) und in das Österreichische Programm für die Ent-
wicklung des Ländlichen Raums 2007-13 und begrüßt eine verstärkte
Abstimmung bzw. Vernetzung mit anderen Programmen zur lokalen und
regionalen Entwicklung, wie beispielsweise LEADER, Klimabündnis und
Dorferneuerung.
1
Dies ist ein Dokument des Beschlusses der LandesumweltreferentInnenkonferenz vom
20.06.2008
9
Umsetzungsbericht zur "Gemeinsamen Erklärung zur Lokalen
Agenda 21 in Österreich" an die
LandesumweltreferentInnenkonferenz Österreichs
vorgelegt von der Konferenz der NachhaltigkeitsskoordinatorInnen Ös-
terreichs/Arbeitsgruppe "Dezentrale Nachhaltigkeitsstrategien – Lokale
Agenda 21"
April 2008
Lokale Agenda 21 in Österreich (2003-2008)
Im Oktober 2003 wurde von der Konferenz der UmweltreferentInnen der Bun-
desländer gemeinsam mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt- und Wasserwirtschaft die „Gemeinsame Erklärung zur Lokalen
Agenda 21 in Österreich“ beschlossen. Die Konferenz der Nachhaltigkeits-
koordinatorInnen Österreichs wurde mit ihrer Bund-Länder Arbeitsgruppe
„Dezentrale Nachhaltigkeitsstrategien – Lokale Agenda 21“ (kurz: Arbeits-
gruppe "DNS-LA 21") zur Umsetzung dieser Gemeinsamen Erklärung beauf-
tragt.
Die Grundlagen für die "Gemeinsame Erklärung zur Lokalen Agenda 21 in
Österreich" bilden die von Österreich mitunterzeichnete, beim Erdgipfel der
Vereinten Nationen im Jahr 1992 in Rio de Janeiro formulierte, weltweite
Agenda 21. Dieses 40 Kapitel umfassendes Werk ist das Programm für welt-
weite nachhaltige Entwicklung im 21. Jahrhundert. In Kapitel 28 fordert die
Agenda 21 "Gemeinden, Städte und Regionen auf, mit ihren BürgerInnen, der
Verwaltung und der Wirtschaft in einen Dialog einzutreten und gemeinsam
10
lokale Agenden 21, lokale Leitbilder für Nachhaltigkeit, zu formulieren und
umzusetzen." Die Ziele der Agenda 21 wurden beim darauf folgenden Erdgip-
fel für Nachhaltige Entwicklung in Johannesburg im Jahre 2002 bekräftigt und
fortgeschrieben.
In Österreich starteten die ersten Lokalen Agenda 21-Prozesse im Jahr 1998.
Im Jahr 2003 gab es bundesweit 143 lokale und 14 regionale Agenda 21-
Prozesse. Durch die Aktivitäten der Agenda 21-Leitstellen der Länder, durch
die Gemeinsame Erklärung und die damit verbundenen von der Arbeitsgruppe
"DNS-LA 21" koordinierten Umsetzungsaktivitäten konnte die Zahl der Agenda
21-Prozesse auf lokaler Ebene auf 328 und auf regionaler Ebene auf 31 mehr
als verdoppelt werden (Stand April 2008). Mit Hilfe des neuen Österreichi-
schen Programms zur Ländlichen Entwicklung soll als mittelfristiges Ziel bis
2013 eine bundesweite Umsetzung derartiger Prozesse in etwa 600 Gemein-
den und 50 Regionen bzw. Bezirken Österreichs erreicht und abgesichert
werden.
Nachfolgend werden die wichtigsten im Zeitraum 2003-2008 durchge-
führten Aktivitäten zur Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung zur Lo-
kalen Agenda 21 in Österreich wie folgt dargestellt:
In allen Bundesländern wurden eigene Agenda 21-Ansätze entwickelt und
eigene Leitstellen eingerichtet. Es stehen auch weitgehend eigene Förder-
modelle zur Verfügung.
Zahlreiche modellhafte Projekte, die ökologische, soziale und wirtschaftliche
Themen miteinander verbinden, wurden umgesetzt. In den Bundesländern
Wien, Steiermark und Oberösterreich liegen wissenschaftliche Evaluierun-
gen der bestehenden LA 21-Prozesse vor, die einerseits in positiver Weise
den bisherigen Weg bestätigen und andererseits Potenziale zur Weiterent-
11
wicklung aufzeigen. In fast allen Bundesländern werden eigene Qualitätsma-
nagement-Tools zur laufenden Evaluierung von Projekten und Prozes-
sen angewendet.
Von Bund und Ländern wurden gemeinsame Qualitätskriterien für LA 21-
Prozesse sowie ein Positionspapier zur Qualitätssicherung erarbeitet.
Materialien und Positionspapiere werden laufend von der Arbeitsgruppe
"DNS-LA 21" dynamisch weiterentwickelt.
Eine eigene Internetplattform zur LA 21 des BMLFUW (auf
www.nachhaltigkeit.at/la21) enthält die wichtigsten Informationen, länderspezi-
fischen Ansprechstellen sowie eine Liste aller LA 21-Gemeinden Österreichs.
Periodisch wird auch eine Agenda 21-Gemeinde des Monats dargestellt.
Als bundesweites Event in etwa eineinhalb-jährigen Intervallen wurden bisher
vier Lokale Agenda 21-Gipfelkonferenzen mit insgesamt nahezu 900 Teil-
nehmerInnen veranstaltet:
2003 Irdning (Steiermark)
2004 Linz (Oberösterreich)
2006 Wien
2007 Mattsee (Salzburg)
Der 5. Agenda 21-Gipfel ist für das Frühjahr 2009 in Niederösterreich vorge-
sehen.
Ein eigener Forschungsschwerpunkt („LA 21-Fenster“) im Rahmen des
nationalen Forschungsprogramms „proVISION“ des BMWF ermöglicht die
Durchführung von begleitenden Forschungsprojekten zur Lokalen Agenda 21.
Im ersten Call wurden in den Jahren 2005-07 sechs Projekte und im zweiten
Call 2007-09 werden acht weitere Projekte umgesetzt.
12
Eigene Positionspapiere "Nachhaltigkeit durch Beteiligung" sowie
"Nachhaltigkeitsbewertung von Projekten", erarbeitet von der Arbeitsgrup-
pe "DNS-LA 21", liegen ebenfalls vor.
Lokale Agenda 21-Prozesse bilden explizit auch einen Schwerpunkt Öster-
reichs bei der Umsetzung der EU-Regionalpolitik im Rahmen des nationalen
Programms Ländliche Entwicklung (LE 07-13). Etwa zehn Millionen Euro
im Zeitraum 2007-2013 stehen dafür aus EU wie auch aus nationalen Mitteln
für die Maßnahme der Lokalen Agenda 21 zur Verfügung. Damit wurde erst-
mals die Lokale Agenda 21 in ein nationales Förderprogramm mit EU-Bezug
aufgenommen. Dadurch können die Ziele einer nachhaltigen und ökologi-
schen Gestaltung lokaler Lebensräume im Programm Ländliche Entwicklung
auf Grundlage partizipativer Prozesse in Österreich verstärkt umgesetzt wer-
den.
Die Programme zur Lokalen Agenda 21 und ihre Zielsetzungen fließen auch
in die bis Ende 2008 zu erarbeitende gemeinsame neue Nachhaltigkeits-
strategie des Bundes und der Länder (ÖSTRAT) ein und tragen damit we-
sentlich zur Zukunftssicherung in ländlichen und städtischen Lebensräumen
bei.
Auch in der erneuerten Strategie der EU zur Nachhaltigen Entwicklung
(EU-SDS), unter der österreichischen Präsidentschaft ausgearbeitet und im
Juni 2006 von den Staats- und Regierungschefs verabschiedet, werden „eine
demokratische Gesellschaft“ sowie die „Beteiligung der BürgerInnen“ als ex-
plizite Leitprinzipien genannt. Die Lokale Agenda 21 und die Aalborg-
Beschlüsse sind ebenfalls Bestandteil der EU-SDS.
Die Europäische Kampagne zukunftsbeständiger Städte und Gemeinden und
die damit verbundenen Aalborg Charta und Aalborg Commitments bilden
13
ebenfalls wichtige Bezugspunkte. Eine akkordierte Österreich-Übersetzung
der Aalborg-Commitments (Selbstverpflichtung) unterstützt Agenda 21-
Prozesse österreichischer Städte und Gemeinden (Webseite
www.nachhaltigkeit.at/la21 unter der Rubrik „LA 21 in Österreich“). Zwei Bun-
desländer, Wien und Oberösterreich, haben die Aalborg Commitments bereits
unterzeichnet und in ihre LA 21-Länderansätze einfließen lassen.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „DNS-LA 21“ stellt eine gut funktionierende
Plattform der LA 21-KoordinatorInnen der Bundesländer und des Bundes dar,
die die Umsetzung der "Gemeinsamen Erklärung zur Lokalen Agenda 21 in
Österreich" ergebnisorientiert koordiniert. Auch zahlreiche bilaterale Koopera-
tionen zwischen einzelnen Bundesländern wurden und werden dadurch gene-
riert. Ergänzend dazu werden über die Koordinationsstelle beim Lebensminis-
terium nun vermehrt Vernetzungssaufgaben für ganz Österreich unterstützt
und die österreichweite Kommunikation wird verbessert und ausgebaut (Me-
dienkooperation mit Gemeindbund-Online-Plattform kommunal.net,
www.nachhaltigkeit.at, Entwicklung von Foldern und Broschüren u.a.).
Die Konferenz der NachhaltigkeitskoordinatorInnen Österreichs erkennt für die
künftige Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "DNS-LA 21" eine Reihe von
Schlüsselherausforderungen:
noch stärkeres Nutzen der Agenda 21 als Instrument der direkten
Kommunikation mit den Menschen in den Gemeinden und Regionen,
Verbessern von Qualitätsmanagement und Evaluation,
längerfristiges Stabilisieren von Agenda 21-Prozessen,
die Entwicklung thematischer Vertiefungstools,
das Ausbauen und die Abstimmung der Angebote für Städte,
14
das Ansprechen neuer Zielgruppen,
die verstärkte Vernetzung mit anderen lokalen und regionalen Strate-
gien (z.B. Klimabündnis, LEADER, Dorferneuerung etc.) u.a. zur Ver-
besserung und Optimierung der Nutzung öffentlicher Fördermittel und
die Unterstützung von Bundesländern, die ihr Potenzial im Bereich
Lokale Agenda 21 besser nutzen wollen.
Die Lokale Agenda 21 soll als Good Governance-Modell für österreichische
Gemeinden, Städte und Regionen mit einem besonders auf Qualität und Wir-
kung ausgerichteten Fokus weiter ausgebaut werden und damit die Bemü-
hungen der Länder und des Bundes für eine Nachhaltige Entwicklung spürbar
unterstützen.
Als Anhang zu diesem Bericht sind folgende Unterlagen angeschlossen
2
:
Indikator "Lokale Agenda 21" in Österreich aus dem Indikatoren-Bericht
des Lebensministeriums "Auf dem Weg zu einem Nachhaltigen Öster-
reich" (Oktober 2007), aktualisiert im April 2008
Positionspapier "Qualitätsmanagement für Lokale Agenda 21-Prozesse"
Positionspapier "Nachhaltigkeit durch Beteiligung"
Positionspapier "Nachhaltigkeitsbewertung von Projekten"
2
Nachzulesen auf der Webseite www.nachhaltigkeit.at/la21 unter der Rubrik „LA 21 in Österreich“.
15
Erklärung zur Lokalen
Agenda 21 in Österreich
Beschluss der LandesumweltreferentInnenkonferenz
am 9.10.2003 in Schruns/Montafon
Dokument3
Im Bewusstsein, dass die Bemühungen um eine Nachhaltige Entwicklung auf
internationaler, europäischer, nationaler und Länderebene nur erfolgreich sein
werden, wenn die kleinen Einheiten – Regionen, Städte und Gemeinden –
eigenständige und dezentrale Entwicklungsprozesse in Angriff nehmen, in
denen BürgerInnen und private Institutionen gemeinsam mit der Wirtschaft, der
Politik und der Verwaltung eine Nachhaltige Entwicklung konkretisieren und
umsetzen, geben die UmweltreferentInnen der österreichischen Bundesländer
folgende Erklärung ab:
1. Die UmweltreferentInnen der Länder stellen fest:
In Europa gibt es bereits mehr als 5.000 Gemeinden und Regionen, die
einen Lokalen Agenda 21-Prozess durchführen. Davon entfallen auf Ös-
terreich Prozesse in 149 Gemeinden (Stand Februar 2003 – ca. 7% aller
Gemeinden) und 7 Regionen.
Die Lokale Agenda 21 ist der Musteransatz zur Umsetzung einer Nach-
haltigen Entwicklung auf kommunaler und regionaler Ebene. Bestehen-
de Ansätze und Programme wie zum Beispiel Dorferneuerung, Klima-
bündnis, Familienaudit, Gesunde Gemeinde, LEADER+ leisten dazu in
Teilbereichen wertvolle Beiträge. Die Lokale Agenda 21 tritt nicht anstel-
le dieser Ansätze, sondern versteht sich als sektorübergreifendes Integ-
rations- und Vernetzungsinstrument.
3
Dies ist ein Dokument des Beschlusses der LandesumweltreferentInnenkonferenz vom
9.10.2003
16
In der Umsetzung einer Nachhaltigen Entwicklung zählt Österreich mit
seinen Bundesländern unter anderem in den Bereichen Klimaschutz,
Biolandwirtschaft und erneuerbare Energieträger im europäischen Ver-
gleich zu den führenden Ländern.
Es ist daher erklärtes Ziel, die Nachhaltige Entwicklung durch die Lokale
Agenda 21 zu forcieren. Mittelfristig soll in Österreich eine Vervierfa-
chung der Anzahl der Agenda 21- Prozesse angestrebt werden.
2. Die LandesumweltreferentInnen erwarten sich von der forcierten
Umsetzung der Lokalen Agenda 21 Nutzen in mehrfacher Hinsicht:
Durch die breite Einbindung der BürgerInnen entstehen Zusammenhalt
und Identifikation mit dem Lebensumfeld. Als Ausgleich zur Globalisie-
rung werden gewachsene ländliche und urbane Strukturen gestärkt. Als
„Hilfe zur Selbsthilfe“ ermöglicht die Agenda 21 maßgeschneiderte loka-
le und regionale Lösungen. Sie trägt zur Sicherung des natürlichen Er-
bes und zur Verbesserung der Umweltsituation bei. Sie verbessert regi-
onale Wirtschaftskreisläufe und schafft neue Beschäftigungsmöglichkei-
ten vor Ort. Sie stärkt den sozialen Zusammenhalt und fördert eine neue
Beziehungskultur zwischen dem politisch-administrativen System und
den BürgerInnen. Durch die Lokale Agenda 21 nimmt Nachhaltigkeit im
täglichen Denken und Handeln konkrete Formen an.
3. Die LandesumweltreferentInnen legen Wert darauf, dass im Sinne
einer Qualitätssicherung das Instrument Lokale Agenda 21 von
Mindeststandards gekennzeichnet ist, so vor allem:
17
Ausrichtung auf Nachhaltigkeit, Generationengerechtigkeit, Gender
Mainstreaming, BürgerInnenbeteiligung, Langfristigkeit, Ganzheitlichkeit,
Verbindung von lokaler, regionaler und globaler Verantwortung, Umset-
zungsorientierung.
Der Lokale Agenda 21-Prozess ist klar strukturiert, basiert auf gemein-
depolitischer Willensbildung und wird von einer sachkundigen Prozess-
begleitung unterstützt.
Weitere wichtige Charakteristika sind: Durchführung einer Bestandsauf-
nahme (Nachhaltigkeits-Check), Entwicklung von Visionen, Entwicklung
von Leitbildern (Zielsystemen), Vereinbarung von Zielen und Maßnah-
men, Umsetzung innovativer Projekte sowie laufende Erfolgskontrolle
(z.B. durch Indikatoren).
4. Die LandesumweltreferentInnen stimmen darin überein, dass es auf
Länderebene Strukturen zur Sensibilisierung, Unterstützung und
Vernetzung der Gemeinden und Regionen in ihrer Agenda 21-Arbeit
bedarf.
Zur Umsetzung der LA 21 bieten Programme, Koordinationsstellen so-
wie Fördermöglichkeiten auf Landesebene wirkungsvolle Unterstützung.
5. Die LandesumweltreferentInnen befürworten das „Gemeinsame
Arbeitsprogramm zur Lokalen Agenda 21 in Österreich“ als ge-
meinsames Anliegen der Länder unter Einbeziehung des Bundes.
18
Sie beauftragen die NachhaltigkeitskoordinatorInnen mit der weiteren
Koordination der Umsetzung dieses Arbeitsprogramms.
Die LandesumweltreferentInnen appellieren an die Verantwortlichen der
Gemeinden und Regionen, im Sinne der vorliegenden Erklärung mit den
betroffenen AkteurInnen und Institutionen in einen Dialog einzutreten
und Agenda 21-Prozesse in Angriff zu nehmen und engagiert umzuset-
zen.
Aufgrund des ganzheitlichen thematischen Bezuges der Lokalen Agen-
da 21 wird der vorliegende Beschluss den Landeshauptleuten und ande-
ren (mit)zuständigen Landesregierungsmitgliedern mit der Bitte um Un-
terstützung zur Kenntnis gebracht.
Die LandesumweltreferentInnen laden den Bundesminister für Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ein, diese Erklärung
mitzutragen und am „Gemeinsamen Arbeitsprogramm zur Lokalen
Agenda 21 in Österreich“ koordinierend und unterstützend mitzuwirken.
19
Gemeinsames Arbeitsprogramm
(Grundkonsens und Umsetzungsschritte)
Lokale Agenda 21 in Österreich
Nachhaltige Entwicklung auf kommunaler und regionaler Ebene
Die ExpertInnengruppe „Dezentrale Nachhaltigkeitsstrategien – Lokale Agen-
da 21“ hat als Subarbeitsgruppe der NachhaltigkeitskoordinatorInnen Öster-
reichs im Auftrag der LandesumweltreferentInnenkonferenz 2002 ein Arbeits-
programm ausgearbeitet.
Dieses Arbeitsprogramm besteht aus: einem Grundkonsens im Sinne eines
länderübergreifenden „Leitbildes“ zur Lokalen Agenda 21 und gemeinsamen
Umsetzungsschritten zur österreichweiten Etablierung der Lokalen Agenda
21.
Grundkonsens zur Lokalen Agenda 21 in Österreich
Vorliegender „Grundkonsens zur Lokalen Agenda 21 in Österreich“ wurde als
gemeinsamer inhaltlicher und methodischer Rahmen zur Umsetzung und
Weiterentwicklung der Lokalen Agenda 21 in Österreich formuliert. Er wurde
aufbauend auf den vorhandenen Praxiserfahrungen, unter Bezugnahme auf
die bestehenden Strategien und Instrumente der Bundesländer und unter
Berücksichtigung internationaler Programme und Entwicklungen formuliert. Er
dient den für die Lokale Agenda 21 in den Ländern und beim BMLFUW zu-
ständigen Personen, aber auch allen an der Lokalen Agenda 21 Interessierten
als Orientierungshilfe, ohne die Vielfalt und die Besonderheiten länderspezifi-
scher Ansätze einzuschränken.
20
1. Einleitung
Die Agenda 21, das Programm für eine weltweite Nachhaltige Entwicklung,
wurde beim UN-Erdgipfel in Rio 1992 von 180 Staaten beschlossen und durch
die UN-Weltkonferenz für Nachhaltige Entwicklung in Johannesburg 2002
bestätigt. Den Gemeinden und Regionen kommt eine wesentliche Rolle bei
der Umsetzung einer Nachhaltigen Entwicklung zu: „Jede Gemeinde/jede
Region soll mit ihren BürgerInnen, Organisationen und der Wirtschaft in einen
Dialog eintreten und eine Lokale Agenda 21, ein Leitbild für eine Nachhaltige
Entwicklung, beschließen und umsetzen.“ (Agenda 21, Kapitel 28). Weltweit
wurde die LA 21 in 113 Staaten mehr als 7.000 Mal umgesetzt; In Europa gibt
es bereits mehr als 5.000 Agenda 21-Gemeinden und -Regionen. Davon ent-
fallen auf Österreich Prozesse in 149 Gemeinden (Stand Februar 2003 – ca.
7% aller Gemeinden) und 7 Regionen.
Die „Lokale Agenda 21“ ist der Musteransatz zur Umsetzung einer Nachhalti-
gen Entwicklung auf kommunaler und regionaler Ebene. Sie tritt nicht anstelle
bestehender Ansätze, sondern versteht sich als Integrations- und Vernet-
zungsinstrument.
Eine Reihe von politischen Programmen und Entscheidungen unter-
streichen den Stellenwert der Lokalen Agenda 21:
Im Johannesburg-Umsetzungsplan (Art 149) wird die Notwendigkeit zur Stär-
kung der kontinuierlichen Unterstützung für Lokale Agenda 21-Prozesse zur
Umsetzung der Agenda 21 und der Johannesburg-Ziele besonders hervorge-
hoben.
21
Die Kommunen der Welt bekräftigen in ihrer Erklärung zum Weltgipfel für
Nachhaltige Entwicklung in Johannesburg 2002 erneut ihre Unterstützung der
Agenda 21 und verpflichten sich:
„… Entwicklungsstrategien zu entwerfen, welche die wirtschaftlichen, sozialen, kultu-
rellen und Umweltaspekte der Entwicklung integrieren;
… innerhalb der nächsten zehn Jahre auf den Erfolgen der Lokalen Agenda 21
aufzubauen und ihre Umsetzung mit Hilfe von LA 21-Kampagnen und-
Programmen zu beschleunigen;
… eine neue tiefgreifende Kultur der Nachhaltigkeit in unseren Städten und Ge-
meinden zu entwickeln …“
Die für die horizontale Koordination der Nachhaltigen Entwicklung zuständi-
gen EU-Minister haben im Anschluss an den Johannesburg Gipfel im Sep-
tember 2002 nochmals unterstrichen, „dass auf allen Ebenen gehandelt werden
muss, wobei insbesondere auf lokalen Prozessen im Rahmen der Agenda 21 aufzu-
bauen ist.“
Die EU-Kommission stellt in ihrer Mitteilung zur EU-Nachhaltigkeitsstrategie
fest: „Um auf lokaler Ebene Veränderungen durchzusetzen, haben sich Initiativen wie
die Lokale Agenda 21 als effizientes Mittel zur Konsensbildung bewährt. [...] Dass sich
immer weitere Teile der Bevölkerung das Ziel der Nachhaltigen Entwicklung zu eigen
machen, hängt ebenfalls von einer größeren Offenheit der Politik ab und von der Er-
kenntnis, dass auch der Einzelne durch sein eigenes Verhalten tatsächlich etwas be-
wirken kann. Beispielsweise ist es mit der Lokalen Agenda 21 gelungen, die Nachhalti-
ge Entwicklung auf kommunaler Ebene wirksam zu fördern.“
Im Europäischen Raumentwicklungskonzept EUREK kommen die in der EU
für Raumordnung zuständigen Minister in Potsdam im Mai 1999 zu dem
Schluss: „Den Mitgliedstaaten, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften wird
22
vorgeschlagen, sich mit Konzepten und Projekten an der Erarbeitung und Umsetzung
regionaler und lokaler Agenden 21 zu beteiligen.“
Die LandesumweltreferentInnenkonferenz hat am 28. Mai 1999 beschlossen:
„Die LandesumweltreferentInnen begrüßen Lokale Agenda 21-Prozesse auf Gemein-
deebene als dezentrale Keimzellen für eine Nachhaltige Entwicklung im Bundesland
unter Einbindung aller Beteiligten und Betroffenen. Die UmweltreferentInnen sprechen
sich für die Initiierung und Förderung Lokaler Agenda 21-Prozesse aus.“
2. Was sind die Ziele einer Lokalen Agenda 21?
2.1. Konkretisieren und Umsetzen einer „Nachhaltigen Entwicklung“ im täg-
lichen Denken, Entscheiden und Handeln
2.2. Erneuern, Stärken und Sichern gewachsener Strukturen im ländlichen
Raum und in den urbanen Zentren als pro-aktive Antwort auf die Globa-
lisierung
2.3. Hilfe zur Selbsthilfe, um maßgeschneiderte Lösungen für die Gemein-
de/Region hervorzubringen (Sichtbarmachen von Potenzialen, Aktivie-
ren von lokalem Know-how, das durch keine externe Expertise zu er-
setzen ist)
2.4. Setzen wichtiger Impulse im Sinne direkter Demokratie durch Einbezie-
hung breiter Bevölkerungsschichten (gesteigertes BürgerInnenenga-
gement, Förderung der Eigenverantwortlichkeit für den Lebensraum,
Erhöhung der Identifikation mit dem Lebensumfeld)
23
2.5. Stärken des sozialen Zusammenhalts und Förderung einer neuen Be-
ziehungskultur zwischen dem politisch-administrativen System und den
BürgerInnen im Sinne einer gemeinsamen Verantwortung
2.6. Das Prinzip der Geschlechter-Gerechtigkeit fördern und umsetzen
2.7. Sichern des ökologischen Erbes bzw. Gleichgewichts (Verbessern der
Umweltsituation durch z.B. nachhaltigen Umgang mit Ressourcen, Er-
haltung natürlicher Lebensräume, Gestaltung zukunftsfähiger Sied-
lungsstrukturen und Setzen konkreter Umweltziele)
2.8. Stärken regionaler Wirtschaftskreisläufe (Vernetzen der Wirtschaft mit
der Gemeinde, Schaffen sektorübergreifender Partnerschaften und
neuer Beschäftigungsmöglichkeiten, Nahversorgung)
2.9. Erreichen einer gerechten Verteilung von Ressourcen und Kapital aus
regionaler und globaler Sicht zwischen derzeit lebenden Menschen und
auch zwischen Generationen
2.10. Etablieren einer modernen Zukunftsplanung – soziokulturell, ökolo-
gisch, ökonomisch und „global-verantwortlich“ – in der Gemein-
de/Stadt/Region, um damit gegenwärtige und zukünftige Herausforde-
rungen besser zu bewältigen
3. Wer wird durch die Lokale Agenda 21 angesprochen?
3.1. Die Menschen mit ihren Bedürfnissen, Visionen und Fähigkeiten
3.2. die Gemeinden, Städte und Regionen als SchlüsselakteurInnen für die
Verwirklichung einer positiven Entwicklung der Gesellschaft
24
3.3. Wirtschaft, Vereine und Organisationen als wesentliche Partner der
Zielfindung und Umsetzung
3.4. alle weiteren politischen Ebenen (Länder, Bund, EU, UN) sowie deren
Verwaltungen als Unterstützer im Sinne gelebter Subsidiarität
4. Was zeichnet die Lokale Agenda 21 aus?
Die Lokale Agenda 21:
4.1. orientiert sich an einem eigenständig entwickelten Leitbild (Zielsystem)
4.2. ist langfristig angelegt (mindestens 10 Jahre) und auf die Generatio-
nengerechtigkeit ausgerichtet
4.3. beruht auf einem ganzheitlichen Ansatz im Sinne der Verbindung von
ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Zielvorstellungen
4.4. nimmt kommunale, regionale, überregionale und globale Verantwortun-
gen wahr
4.5. ist ein öffentlicher und transparenter Prozess, der auf aktivem Bürger-
Innenengagement beruht
4.6. ist ein ergebnisorientierter und evaluierbarer Prozess, der spürbare
Wirkung zeigt
4.7. setzt auf Motivation und Qualifizierung von AkteurInnen
4.8. achtet auf die Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern und den ver-
schiedenen gesellschaftlichen Gruppen
25
5. Wie läuft ein Lokaler Agenda 21-Prozess ab?
Der Lokale Agenda 21-Prozess:
5.1. gründet auf einer gemeinde- und stadtpolitischen Willensbildung und -
erklärung (Beschluss)
5.2. baut auf einer Bestandsaufnahme (Nachhaltigkeits-Check = Analyse
des Bestehenden im Sinne der Nachhaltigkeit) auf und berücksichtigt
Werte und Visionen
5.3. folgt anschließend einem Regelkreis kontinuierlicher Verbesserung von
Zieldefinition, Maßnahmenplanung, Umsetzung und Evaluation
5.4. erfolgt unter breiter Beteiligung und Aktivierung der Bevölkerung und
verbindet Top-down mit Bottom-up Strategien
5.5. ist umsetzungsorientiert, macht Nachhaltigkeit an emotional wahr-
nehmbaren Erfolgen konkret und leitet aus eigenen Stärken erfolgrei-
che Projekte ab
5.6. wird von einer Erfolgskontrolle begleitet, (z.B. durch Indikatoren, welche
die Erreichung gesetzter Ziele messen)
5.7. setzt auf Öffentlichkeitsarbeit zur Aktivierung und Motivierung der Men-
schen
6. Was kann die Lokale Agenda 21 leisten?
6.1. Es gelingt, Bevölkerungsgruppen anzusprechen und zu beteiligen, die
bisher abseits der Gemeinde-/Stadt-/Regionalentwicklung standen
26
6.2. Dörfer, Stadtteile, Gemeinden und Regionen werden mit neuem Leben
erfüllt
6.3. regionale Wertschöpfung wächst durch neue Modelle der Nahversor-
gung
6.4. neue Beschäftigungsmöglichkeiten entstehen durch unternehmerische
Initiativen und landwirtschaftliche Innovationen
6.5. der Zusammenhalt und das Verständnis füreinander (zwischen Genera-
tionen, Geschlechtern, Kulturkreisen, MigrantInnen) werden gefördert
6.6. Familien und jungen Menschen werden Perspektiven vor Ort eröffnet
6.7. Frauen werden stärker in die örtliche Entwicklung integriert
6.8. durch neue Nachbarschaftsmodelle werden soziale Lösungen vor Ort
gefunden (z.B. ältere Menschen können länger in gewohnter Umge-
bung bleiben)
6.9. ein neuer „nachhaltiger“ Umgang mit Energie und Ressourcen wird in
Form konkreter, innovativer Lösungen praktiziert
6.10. ein Bewusstsein für die Besonderheiten von Natur und Umwelt entsteht,
neue Modelle zur Sicherung von Kulturlandschaften und Ökosystemen
werden entwickelt und so die Umweltsituation verbessert
6.11. in Tourismus, Landwirtschaft und Gewerbe tragen Innovationen im Sin-
ne eines ökologischen Wirtschaftens zur Verbesserung der Wertschöp-
fung bei
6.12. kommunale bzw. regionale Partnerschaften entstehen
6.13. ein positives Europa- und Weltbewusstsein mit regionaler Ausrichtung
wird unterstützt
27
6.14. in einem kreativen Milieu entwickeln sich laufend innovative Projekte
und Initiativen, die sonst nicht entstanden wären
6.15. engagierte BürgerInnen qualifizieren sich zu EntscheidungsträgerInnen
und Projektverantwortlichen weiter
6.16. durch neue Public-Private-Partnership-Modelle verbessert sich die Effi-
zienz der eingesetzten öffentlichen Fördermittel
6.17. die Gemeinde-/Stadt-/ und Regionalentwicklung macht einen weiteren
Schritt in Richtung Professionalisierung und Modernisierung
7. Und was kostet sie?
7.1. Im Vergleich zu Projekten im Bereich der Pflichtaufgaben der Gemein-
den sind die Kosten für den LA 21-Prozess verhältnismäßig gering
7.2. durch Entwicklungsimpulse und durch die Bündelung der verschiede-
nen Aufgaben einer Gemeinde/Region entsteht ein vielfacher Mehrwert
8. Was sichert den Erfolg eines Lokalen Agenda 21-Prozesses?
8.1. Die Betreuung durch qualifizierte externe ProzessbegleiterInnen
8.2. der Aufbau funktionierender Kommunikationsstrukturen zwischen allen
Beteiligten
8.3. die Lebendigkeit des Prozesses durch Methoden- und Instrumentenviel-
falt
8.4. laufend neue Projekte und eine Ausweitung des Kreises der Mitwirken-
den
28
8.5. Wertschätzung für die Mitwirkenden von innen und außen (z.B. durch
Patentschutz für Ideen)
8.6. die Unterstützung durch charismatische Persönlichkeiten
8.7. die Koordinierung der LA 21 durch eigene Leitstellen und Programme
der Länder
8.8. eine Anreizfinanzierung für Prozesse und innovative Projekte durch
Länder, Bund und EU
8.9. breite Beteiligung verschiedener Bevölkerungsschichten
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Gemeinsame Erklärung LA 21 2010

  • 1. Gemeinsame Erklärung zur Lokalen Agenda 21 in Österreich Österreichs Zukunft nachhaltig gestalten!
  • 2. I M P R E S S U M Medieninhaber und Herausgeber: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Stubenring 1, 1012 Wien Gesamtkoordination: Abteilung II/3, Nachhaltige Entwicklung und Umweltförderpolitik www.nachhaltigkeit.at/la21 Text: Bund-Länder Arbeitsgruppe „Dezentrale Nachhaltigkeitsstrategien – Lokale Agenda 21“ Konzept und Gestaltung: Mag.a Martina Schmalnauer-Giljum, Abt. II/3 Bildnachweise: Verein LA 21 in Wien; Gemeinde Gutau; Amt der OÖ. Landesregierung, Leitstelle Agenda 21; Amt der NÖ Landesregierung, gemeinde 21; BMLFUW/Newman; Copyright: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Alle Rechte vorbehalten Neuauflage September 2010
  • 3. Vorwort Einleitung Die Österreichische Strategie für Nachhaltige Entwick- lung, kurz ÖSTRAT genannt, wurde von Bund und Ländern gemeinsam erarbeitet und von der Landes- hauptleutekonferenz und der Bundesregierung be- schlossen. Sie zeigt auf, wie Österreichs Weg in Rich- tung Nachhaltigkeit gemeinsam funktionieren kann. Die Lokale Agenda 21 ist ein wichtiger Umsetzungs- schritt dieser Strategie und zielt darauf ab, unsere ländlichen wie auch urbanen Räume zu stärken, sie in ihrer Lebensfunktion zu erhalten und weiter auszu- bauen. Meine Anerkennung gilt dem Engagement der vielen Beteiligten der mittlerwei- le 430 Gemeinden und 35 Regionen und Bezirke, die dem Erfolgsmodell zur Lokalen Agenda 21 bislang gefolgt sind und jenen, die noch vor diesen span- nenden Zukunftsprozessen stehen. Ich unterstütze die vorliegende Gemeinsame Erklärung der Landesumweltrefe- rentInnen-Konferenz zur Lokalen Agenda 21 in Österreich, begrüße den aktu- ellen Umsetzungsbericht und freue mich auf eine weitere zukunftsorientierte Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern für ein nachhaltiges Österreich. DI Niki Berlakovich Landwirtschafts- und Umweltminister
  • 4.
  • 5. 3 Inhaltsverzeichnis Einleitung .……………………………………………………………………….4 AnsprechpartnerInnen zur LA 21 in Österreich………………………….. 7 Umsetzungsbericht zur „Gemeinsamen Erklärung zur Lokalen Agenda 21 in Österreich“ Beschluss der LandesumweltreferentInnenkonferenz am 20.06.2008 in Linz……………………………………………………………8 Erklärung zur Lokalen Agenda 21 in Österreich Beschluss der LandesumweltreferentInnenkonferenz am 9.10.2003 in Schruns/Montafon…………………………………………..15 Gemeinsames Arbeitsprogramm…………………………………….……. 19
  • 6. 4 Einleitung Im Oktober 2003 wurde von der Konferenz der UmweltreferentInnen der Bundesländer gemein- sam mit dem Bundesminister für Land- und Forst- wirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft die „Gemeinsame Erklärung zur Lokalen Agenda 21 in Österreich“ beschlossen. Die Konferenz der NachhaltigkeitskoordinatorInnen Österreichs wurde mit ihrer Bund-Länder Arbeitsgruppe „De- zentrale Nachhaltigkeitsstrategien – Lokale Agen- da 21“ mit der Umsetzung dieser Gemeinsamen Erklärung beauftragt (zur Arbeitsgruppe siehe Seite 7: „AnsprechpartnerInnen zur Lokalen Agenda 21 in Österreich“). Im April 2008 legte die Konferenz einen Umsetzungsbericht zur Lokalen Agenda 21 vor. Beide Dokumente – die Gemeinsame Erklärung wie auch der Umsetzungsbericht – sind in die vorliegende Broschüre integriert. Die Lokale Agenda 21 soll als Good Governance-Modell für österreichische Gemeinden, Städte, Regionen und Bezirke mit einem besonders auf Qualität und Wirkung ausgerichteten Fokus weiter ausgebaut werden und damit die Bemühungen der Länder und des Bundes für eine Nachhaltige Entwicklung spürbar unterstützen. Aufwärtstrend der Lokalen Agenda 21 In Österreich starteten die ersten Lokalen Agenda 21-Prozesse im Jahr 1998. Im Jahr 2003 gab es bundesweit 140 lokale und 14 regionale/Bezirks-Agenda 21-Prozesse. Durch die Aktivitäten der Agenda 21-Leitstellen der Länder, durch die Gemeinsame Erklärung und die damit verbundenen von der Ar-
  • 7. 5 beitsgruppe "DNS-LA 21" koordinierten Umsetzungsaktivitäten und mit Hilfe des neuen österreichischen Programms zur Ländlichen Entwicklung (LE 07- 13) konnte die Zahl der Prozesse mittlerweile auf beinahe das Dreifache – auf rund 430 lokale und auf regionaler/Bezirks-Ebene auf 35 Prozesse – gestei- gert werden (2010). Mit Hilfe des Programms zur Ländlichen Entwicklung 07- 13 soll als mittelfristiges Ziel bis 2013 eine bundesweite Umsetzung derartiger Prozesse in etwa 600 Gemeinden und 50 Regionen/Bezirken Österreichs erreicht und abgesichert werden. Abb.: Entwicklung der Agenda-Prozesse 1998 – 2008; Quelle: Indikator "GP3 Anzahl der LA21-Prozesse" aus dem Indikatorenbericht MONE 2009 (Monitoring Nachhaltiger Entwick- lung in Österreich 2009), www.nachhaltigkeit.at/article/articleview/72258/1/25770/ LA 21-Basisqualitäten 3.0 zur Qualitätssicherung Die LandesumweltreferentInnen haben in ihrer Konferenz 2008 die Nachhaltig- keitskoordinatorInnen damit beauftragt, die Verbesserung von Qualität und Wirkung der Lokalen Agenda 21 in Österreich auch weiter zu koordinieren. Die
  • 8. 6 NachhaltigkeitskoordinatorInnen haben dazu die „LA 21-Basisqualitäten 3.0“ als neues österreichweites Qualitätssicherungssystem für die Lokale Agenda in prozessbezogener, partizipativer und inhaltlicher Hinsicht entwickelt. Dieses Modell unterstützt die Arbeit der Agenda 21-Leitstellen der Länder, ist einfach und mit geringem Aufwand anwendbar und stellt die Verbindung zwischen Lokalen Agenda 21-Prozessen einerseits und Nachhaltigkeitsprogrammen der Länder, des Bundes und der EU andererseits sicher. Zur Qualitätssicherung der Lokalen Agenda 21 in Österreich wird die ExpertInnenkonferenz der NachhaltigkeitskoordinatorInnen die Anwendung und periodische Weiterentwicklung der „LA 21-Basisqualitäten 3.0“ sicherstel- len. Drei Ebenen werden im Sinne der Qualitätssicherung darin gleichermaßen angesprochen, dies sind: 1. Basisqualitäten für den Prozessablauf, 2. Basisqualitäten für Beteiligung und 3. Inhaltliche Basisqualitäten. Nachzulesen sind die „LA 21-Basisqualitäten 3.0“ auf der Webseite www.nachhaltigkeit.at/la21 unter der Rubrik „LA 21 in Österreich“.
  • 9. 7 AnsprechpartnerInnen zur LA 21 in Österreich Amt der Burgenländischen Landesre- gierung, Stabstelle Raumordnung und Wohnbauförderung www.unserdorf.at WHR DI Johann Fertl johann.fertl@bgld.gv.at Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 20 Landesplanung Dorf- und Stadterneuerung Kärnten Mag. Friedrich Scheschark friedrich.scheschark@ktn.gv.at Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Raumordnung u. Regionalpolitik, Landesgeschäftsstelle f. Dorferneue- rung - Koordinierung Agenda 21 www.gemeinde21.at DI Bernhard Haas bernhard.haas@noel.gv.at DIin Alexandra Schlichting alexandra.schlichting@noel.gv.at Amt der OÖ Landesregierung, Oö. Akademie für Umwelt und Natur, Leitstelle Agenda 21 www.agenda21-ooe.at DI Günther Humer (Vorsitzender der Bund-Länder-Arbeitsgruppe) guenther.humer@ooe.gv.at Mag. Josef Neuböck josef.neuboeck@ooe.gv.at Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 16: Umweltschutz www.salzburg.gv.at/la21 DI Dr. Markus Graggaber markus.graggaber@salzburg.gv.at Amt der Stmk. Landesregierung, Fachabteilung 19D www.nachhaltigkeit.steiermark.at Leitstelle der Lokalen Agenda 21 www.landentwicklung.com DIin Gudrun Walter gudrun.walter@stmk.gv.at Christian Gummerer office@landentwicklung.com Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Bodenordnung Geschäfts- stelle für Dorferneuerung www.tirol.gv.at/dorferneuerung DI Nikolaus Juen nikolaus.juen@tirol.gv.at DIin Diana Ortner diana.ortner@tirol.gv.at Amt der Vorarlberger Landesregie- rung, Büro für Zukunftsfragen www.vorarlberg.at/zukunft www.unternehmen21.net Mag. Bertram Meusburger bertram.meusburger@vorarlberg.at Geschäftsstelle: Verein Lokale Agen- da 21 in Wien zur Förderung von Bürgerbeteiligungsprozessen www.la21wien.at Mag.a Andrea Binder-Zehetner binder-zehetner@la21wien.at Lebensministerium, Abteilung II/3 – Nachhaltige Entwicklung und Umwelt- förderpolitik, Bundeskoordination LA 21 www.nachhaltigkeit.at/la21 Dr. Wolfram Tertschnig Wolfram.Tertschnig@lebensministerium.at Mag.a Martina Schmalnauer-Giljum martina.schmalnauer@umweltbundesamt.at
  • 10. 8 Umsetzungsbericht zur „Gemeinsamen Erklärung zur Lokalen Agenda 21 in Österreich“ Beschluss der LandesumweltreferentInnenkonferenz am 20.06.2008 in Linz Dokument1 Die LandesumweltreferentInnenkonferenz: nimmt den Bericht über die Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung zur Lokalen Agenda 21 in Österreich und die vorgelegten ergänzenden Un- terlagen zur Kenntnis und begrüßt die Fortschritte, die in diesem Be- reich erzielt wurden, befürwortet die vorgeschlagene Weiterführung und Weiterentwicklung der Umsetzungsaktivitäten zur Verbesserung von Qualität und Wirkung der Lokalen Agenda 21 in Österreich und beauftragt die Konferenz der NachhaltigkeitskoordinatorInnen, diese auch weiterhin zu koordinieren und unterstützt die Integration der Lokalen Agenda 21-Aktivitäten in die neu zu erstellende gemeinsame Nachhaltigkeitsstrategie der Länder und des Bundes (ÖSTRAT) und in das Österreichische Programm für die Ent- wicklung des Ländlichen Raums 2007-13 und begrüßt eine verstärkte Abstimmung bzw. Vernetzung mit anderen Programmen zur lokalen und regionalen Entwicklung, wie beispielsweise LEADER, Klimabündnis und Dorferneuerung. 1 Dies ist ein Dokument des Beschlusses der LandesumweltreferentInnenkonferenz vom 20.06.2008
  • 11. 9 Umsetzungsbericht zur "Gemeinsamen Erklärung zur Lokalen Agenda 21 in Österreich" an die LandesumweltreferentInnenkonferenz Österreichs vorgelegt von der Konferenz der NachhaltigkeitsskoordinatorInnen Ös- terreichs/Arbeitsgruppe "Dezentrale Nachhaltigkeitsstrategien – Lokale Agenda 21" April 2008 Lokale Agenda 21 in Österreich (2003-2008) Im Oktober 2003 wurde von der Konferenz der UmweltreferentInnen der Bun- desländer gemeinsam mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft die „Gemeinsame Erklärung zur Lokalen Agenda 21 in Österreich“ beschlossen. Die Konferenz der Nachhaltigkeits- koordinatorInnen Österreichs wurde mit ihrer Bund-Länder Arbeitsgruppe „Dezentrale Nachhaltigkeitsstrategien – Lokale Agenda 21“ (kurz: Arbeits- gruppe "DNS-LA 21") zur Umsetzung dieser Gemeinsamen Erklärung beauf- tragt. Die Grundlagen für die "Gemeinsame Erklärung zur Lokalen Agenda 21 in Österreich" bilden die von Österreich mitunterzeichnete, beim Erdgipfel der Vereinten Nationen im Jahr 1992 in Rio de Janeiro formulierte, weltweite Agenda 21. Dieses 40 Kapitel umfassendes Werk ist das Programm für welt- weite nachhaltige Entwicklung im 21. Jahrhundert. In Kapitel 28 fordert die Agenda 21 "Gemeinden, Städte und Regionen auf, mit ihren BürgerInnen, der Verwaltung und der Wirtschaft in einen Dialog einzutreten und gemeinsam
  • 12. 10 lokale Agenden 21, lokale Leitbilder für Nachhaltigkeit, zu formulieren und umzusetzen." Die Ziele der Agenda 21 wurden beim darauf folgenden Erdgip- fel für Nachhaltige Entwicklung in Johannesburg im Jahre 2002 bekräftigt und fortgeschrieben. In Österreich starteten die ersten Lokalen Agenda 21-Prozesse im Jahr 1998. Im Jahr 2003 gab es bundesweit 143 lokale und 14 regionale Agenda 21- Prozesse. Durch die Aktivitäten der Agenda 21-Leitstellen der Länder, durch die Gemeinsame Erklärung und die damit verbundenen von der Arbeitsgruppe "DNS-LA 21" koordinierten Umsetzungsaktivitäten konnte die Zahl der Agenda 21-Prozesse auf lokaler Ebene auf 328 und auf regionaler Ebene auf 31 mehr als verdoppelt werden (Stand April 2008). Mit Hilfe des neuen Österreichi- schen Programms zur Ländlichen Entwicklung soll als mittelfristiges Ziel bis 2013 eine bundesweite Umsetzung derartiger Prozesse in etwa 600 Gemein- den und 50 Regionen bzw. Bezirken Österreichs erreicht und abgesichert werden. Nachfolgend werden die wichtigsten im Zeitraum 2003-2008 durchge- führten Aktivitäten zur Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung zur Lo- kalen Agenda 21 in Österreich wie folgt dargestellt: In allen Bundesländern wurden eigene Agenda 21-Ansätze entwickelt und eigene Leitstellen eingerichtet. Es stehen auch weitgehend eigene Förder- modelle zur Verfügung. Zahlreiche modellhafte Projekte, die ökologische, soziale und wirtschaftliche Themen miteinander verbinden, wurden umgesetzt. In den Bundesländern Wien, Steiermark und Oberösterreich liegen wissenschaftliche Evaluierun- gen der bestehenden LA 21-Prozesse vor, die einerseits in positiver Weise den bisherigen Weg bestätigen und andererseits Potenziale zur Weiterent-
  • 13. 11 wicklung aufzeigen. In fast allen Bundesländern werden eigene Qualitätsma- nagement-Tools zur laufenden Evaluierung von Projekten und Prozes- sen angewendet. Von Bund und Ländern wurden gemeinsame Qualitätskriterien für LA 21- Prozesse sowie ein Positionspapier zur Qualitätssicherung erarbeitet. Materialien und Positionspapiere werden laufend von der Arbeitsgruppe "DNS-LA 21" dynamisch weiterentwickelt. Eine eigene Internetplattform zur LA 21 des BMLFUW (auf www.nachhaltigkeit.at/la21) enthält die wichtigsten Informationen, länderspezi- fischen Ansprechstellen sowie eine Liste aller LA 21-Gemeinden Österreichs. Periodisch wird auch eine Agenda 21-Gemeinde des Monats dargestellt. Als bundesweites Event in etwa eineinhalb-jährigen Intervallen wurden bisher vier Lokale Agenda 21-Gipfelkonferenzen mit insgesamt nahezu 900 Teil- nehmerInnen veranstaltet: 2003 Irdning (Steiermark) 2004 Linz (Oberösterreich) 2006 Wien 2007 Mattsee (Salzburg) Der 5. Agenda 21-Gipfel ist für das Frühjahr 2009 in Niederösterreich vorge- sehen. Ein eigener Forschungsschwerpunkt („LA 21-Fenster“) im Rahmen des nationalen Forschungsprogramms „proVISION“ des BMWF ermöglicht die Durchführung von begleitenden Forschungsprojekten zur Lokalen Agenda 21. Im ersten Call wurden in den Jahren 2005-07 sechs Projekte und im zweiten Call 2007-09 werden acht weitere Projekte umgesetzt.
  • 14. 12 Eigene Positionspapiere "Nachhaltigkeit durch Beteiligung" sowie "Nachhaltigkeitsbewertung von Projekten", erarbeitet von der Arbeitsgrup- pe "DNS-LA 21", liegen ebenfalls vor. Lokale Agenda 21-Prozesse bilden explizit auch einen Schwerpunkt Öster- reichs bei der Umsetzung der EU-Regionalpolitik im Rahmen des nationalen Programms Ländliche Entwicklung (LE 07-13). Etwa zehn Millionen Euro im Zeitraum 2007-2013 stehen dafür aus EU wie auch aus nationalen Mitteln für die Maßnahme der Lokalen Agenda 21 zur Verfügung. Damit wurde erst- mals die Lokale Agenda 21 in ein nationales Förderprogramm mit EU-Bezug aufgenommen. Dadurch können die Ziele einer nachhaltigen und ökologi- schen Gestaltung lokaler Lebensräume im Programm Ländliche Entwicklung auf Grundlage partizipativer Prozesse in Österreich verstärkt umgesetzt wer- den. Die Programme zur Lokalen Agenda 21 und ihre Zielsetzungen fließen auch in die bis Ende 2008 zu erarbeitende gemeinsame neue Nachhaltigkeits- strategie des Bundes und der Länder (ÖSTRAT) ein und tragen damit we- sentlich zur Zukunftssicherung in ländlichen und städtischen Lebensräumen bei. Auch in der erneuerten Strategie der EU zur Nachhaltigen Entwicklung (EU-SDS), unter der österreichischen Präsidentschaft ausgearbeitet und im Juni 2006 von den Staats- und Regierungschefs verabschiedet, werden „eine demokratische Gesellschaft“ sowie die „Beteiligung der BürgerInnen“ als ex- plizite Leitprinzipien genannt. Die Lokale Agenda 21 und die Aalborg- Beschlüsse sind ebenfalls Bestandteil der EU-SDS. Die Europäische Kampagne zukunftsbeständiger Städte und Gemeinden und die damit verbundenen Aalborg Charta und Aalborg Commitments bilden
  • 15. 13 ebenfalls wichtige Bezugspunkte. Eine akkordierte Österreich-Übersetzung der Aalborg-Commitments (Selbstverpflichtung) unterstützt Agenda 21- Prozesse österreichischer Städte und Gemeinden (Webseite www.nachhaltigkeit.at/la21 unter der Rubrik „LA 21 in Österreich“). Zwei Bun- desländer, Wien und Oberösterreich, haben die Aalborg Commitments bereits unterzeichnet und in ihre LA 21-Länderansätze einfließen lassen. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „DNS-LA 21“ stellt eine gut funktionierende Plattform der LA 21-KoordinatorInnen der Bundesländer und des Bundes dar, die die Umsetzung der "Gemeinsamen Erklärung zur Lokalen Agenda 21 in Österreich" ergebnisorientiert koordiniert. Auch zahlreiche bilaterale Koopera- tionen zwischen einzelnen Bundesländern wurden und werden dadurch gene- riert. Ergänzend dazu werden über die Koordinationsstelle beim Lebensminis- terium nun vermehrt Vernetzungssaufgaben für ganz Österreich unterstützt und die österreichweite Kommunikation wird verbessert und ausgebaut (Me- dienkooperation mit Gemeindbund-Online-Plattform kommunal.net, www.nachhaltigkeit.at, Entwicklung von Foldern und Broschüren u.a.). Die Konferenz der NachhaltigkeitskoordinatorInnen Österreichs erkennt für die künftige Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "DNS-LA 21" eine Reihe von Schlüsselherausforderungen: noch stärkeres Nutzen der Agenda 21 als Instrument der direkten Kommunikation mit den Menschen in den Gemeinden und Regionen, Verbessern von Qualitätsmanagement und Evaluation, längerfristiges Stabilisieren von Agenda 21-Prozessen, die Entwicklung thematischer Vertiefungstools, das Ausbauen und die Abstimmung der Angebote für Städte,
  • 16. 14 das Ansprechen neuer Zielgruppen, die verstärkte Vernetzung mit anderen lokalen und regionalen Strate- gien (z.B. Klimabündnis, LEADER, Dorferneuerung etc.) u.a. zur Ver- besserung und Optimierung der Nutzung öffentlicher Fördermittel und die Unterstützung von Bundesländern, die ihr Potenzial im Bereich Lokale Agenda 21 besser nutzen wollen. Die Lokale Agenda 21 soll als Good Governance-Modell für österreichische Gemeinden, Städte und Regionen mit einem besonders auf Qualität und Wir- kung ausgerichteten Fokus weiter ausgebaut werden und damit die Bemü- hungen der Länder und des Bundes für eine Nachhaltige Entwicklung spürbar unterstützen. Als Anhang zu diesem Bericht sind folgende Unterlagen angeschlossen 2 : Indikator "Lokale Agenda 21" in Österreich aus dem Indikatoren-Bericht des Lebensministeriums "Auf dem Weg zu einem Nachhaltigen Öster- reich" (Oktober 2007), aktualisiert im April 2008 Positionspapier "Qualitätsmanagement für Lokale Agenda 21-Prozesse" Positionspapier "Nachhaltigkeit durch Beteiligung" Positionspapier "Nachhaltigkeitsbewertung von Projekten" 2 Nachzulesen auf der Webseite www.nachhaltigkeit.at/la21 unter der Rubrik „LA 21 in Österreich“.
  • 17. 15 Erklärung zur Lokalen Agenda 21 in Österreich Beschluss der LandesumweltreferentInnenkonferenz am 9.10.2003 in Schruns/Montafon Dokument3 Im Bewusstsein, dass die Bemühungen um eine Nachhaltige Entwicklung auf internationaler, europäischer, nationaler und Länderebene nur erfolgreich sein werden, wenn die kleinen Einheiten – Regionen, Städte und Gemeinden – eigenständige und dezentrale Entwicklungsprozesse in Angriff nehmen, in denen BürgerInnen und private Institutionen gemeinsam mit der Wirtschaft, der Politik und der Verwaltung eine Nachhaltige Entwicklung konkretisieren und umsetzen, geben die UmweltreferentInnen der österreichischen Bundesländer folgende Erklärung ab: 1. Die UmweltreferentInnen der Länder stellen fest: In Europa gibt es bereits mehr als 5.000 Gemeinden und Regionen, die einen Lokalen Agenda 21-Prozess durchführen. Davon entfallen auf Ös- terreich Prozesse in 149 Gemeinden (Stand Februar 2003 – ca. 7% aller Gemeinden) und 7 Regionen. Die Lokale Agenda 21 ist der Musteransatz zur Umsetzung einer Nach- haltigen Entwicklung auf kommunaler und regionaler Ebene. Bestehen- de Ansätze und Programme wie zum Beispiel Dorferneuerung, Klima- bündnis, Familienaudit, Gesunde Gemeinde, LEADER+ leisten dazu in Teilbereichen wertvolle Beiträge. Die Lokale Agenda 21 tritt nicht anstel- le dieser Ansätze, sondern versteht sich als sektorübergreifendes Integ- rations- und Vernetzungsinstrument. 3 Dies ist ein Dokument des Beschlusses der LandesumweltreferentInnenkonferenz vom 9.10.2003
  • 18. 16 In der Umsetzung einer Nachhaltigen Entwicklung zählt Österreich mit seinen Bundesländern unter anderem in den Bereichen Klimaschutz, Biolandwirtschaft und erneuerbare Energieträger im europäischen Ver- gleich zu den führenden Ländern. Es ist daher erklärtes Ziel, die Nachhaltige Entwicklung durch die Lokale Agenda 21 zu forcieren. Mittelfristig soll in Österreich eine Vervierfa- chung der Anzahl der Agenda 21- Prozesse angestrebt werden. 2. Die LandesumweltreferentInnen erwarten sich von der forcierten Umsetzung der Lokalen Agenda 21 Nutzen in mehrfacher Hinsicht: Durch die breite Einbindung der BürgerInnen entstehen Zusammenhalt und Identifikation mit dem Lebensumfeld. Als Ausgleich zur Globalisie- rung werden gewachsene ländliche und urbane Strukturen gestärkt. Als „Hilfe zur Selbsthilfe“ ermöglicht die Agenda 21 maßgeschneiderte loka- le und regionale Lösungen. Sie trägt zur Sicherung des natürlichen Er- bes und zur Verbesserung der Umweltsituation bei. Sie verbessert regi- onale Wirtschaftskreisläufe und schafft neue Beschäftigungsmöglichkei- ten vor Ort. Sie stärkt den sozialen Zusammenhalt und fördert eine neue Beziehungskultur zwischen dem politisch-administrativen System und den BürgerInnen. Durch die Lokale Agenda 21 nimmt Nachhaltigkeit im täglichen Denken und Handeln konkrete Formen an. 3. Die LandesumweltreferentInnen legen Wert darauf, dass im Sinne einer Qualitätssicherung das Instrument Lokale Agenda 21 von Mindeststandards gekennzeichnet ist, so vor allem:
  • 19. 17 Ausrichtung auf Nachhaltigkeit, Generationengerechtigkeit, Gender Mainstreaming, BürgerInnenbeteiligung, Langfristigkeit, Ganzheitlichkeit, Verbindung von lokaler, regionaler und globaler Verantwortung, Umset- zungsorientierung. Der Lokale Agenda 21-Prozess ist klar strukturiert, basiert auf gemein- depolitischer Willensbildung und wird von einer sachkundigen Prozess- begleitung unterstützt. Weitere wichtige Charakteristika sind: Durchführung einer Bestandsauf- nahme (Nachhaltigkeits-Check), Entwicklung von Visionen, Entwicklung von Leitbildern (Zielsystemen), Vereinbarung von Zielen und Maßnah- men, Umsetzung innovativer Projekte sowie laufende Erfolgskontrolle (z.B. durch Indikatoren). 4. Die LandesumweltreferentInnen stimmen darin überein, dass es auf Länderebene Strukturen zur Sensibilisierung, Unterstützung und Vernetzung der Gemeinden und Regionen in ihrer Agenda 21-Arbeit bedarf. Zur Umsetzung der LA 21 bieten Programme, Koordinationsstellen so- wie Fördermöglichkeiten auf Landesebene wirkungsvolle Unterstützung. 5. Die LandesumweltreferentInnen befürworten das „Gemeinsame Arbeitsprogramm zur Lokalen Agenda 21 in Österreich“ als ge- meinsames Anliegen der Länder unter Einbeziehung des Bundes.
  • 20. 18 Sie beauftragen die NachhaltigkeitskoordinatorInnen mit der weiteren Koordination der Umsetzung dieses Arbeitsprogramms. Die LandesumweltreferentInnen appellieren an die Verantwortlichen der Gemeinden und Regionen, im Sinne der vorliegenden Erklärung mit den betroffenen AkteurInnen und Institutionen in einen Dialog einzutreten und Agenda 21-Prozesse in Angriff zu nehmen und engagiert umzuset- zen. Aufgrund des ganzheitlichen thematischen Bezuges der Lokalen Agen- da 21 wird der vorliegende Beschluss den Landeshauptleuten und ande- ren (mit)zuständigen Landesregierungsmitgliedern mit der Bitte um Un- terstützung zur Kenntnis gebracht. Die LandesumweltreferentInnen laden den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ein, diese Erklärung mitzutragen und am „Gemeinsamen Arbeitsprogramm zur Lokalen Agenda 21 in Österreich“ koordinierend und unterstützend mitzuwirken.
  • 21. 19 Gemeinsames Arbeitsprogramm (Grundkonsens und Umsetzungsschritte) Lokale Agenda 21 in Österreich Nachhaltige Entwicklung auf kommunaler und regionaler Ebene Die ExpertInnengruppe „Dezentrale Nachhaltigkeitsstrategien – Lokale Agen- da 21“ hat als Subarbeitsgruppe der NachhaltigkeitskoordinatorInnen Öster- reichs im Auftrag der LandesumweltreferentInnenkonferenz 2002 ein Arbeits- programm ausgearbeitet. Dieses Arbeitsprogramm besteht aus: einem Grundkonsens im Sinne eines länderübergreifenden „Leitbildes“ zur Lokalen Agenda 21 und gemeinsamen Umsetzungsschritten zur österreichweiten Etablierung der Lokalen Agenda 21. Grundkonsens zur Lokalen Agenda 21 in Österreich Vorliegender „Grundkonsens zur Lokalen Agenda 21 in Österreich“ wurde als gemeinsamer inhaltlicher und methodischer Rahmen zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Lokalen Agenda 21 in Österreich formuliert. Er wurde aufbauend auf den vorhandenen Praxiserfahrungen, unter Bezugnahme auf die bestehenden Strategien und Instrumente der Bundesländer und unter Berücksichtigung internationaler Programme und Entwicklungen formuliert. Er dient den für die Lokale Agenda 21 in den Ländern und beim BMLFUW zu- ständigen Personen, aber auch allen an der Lokalen Agenda 21 Interessierten als Orientierungshilfe, ohne die Vielfalt und die Besonderheiten länderspezifi- scher Ansätze einzuschränken.
  • 22. 20 1. Einleitung Die Agenda 21, das Programm für eine weltweite Nachhaltige Entwicklung, wurde beim UN-Erdgipfel in Rio 1992 von 180 Staaten beschlossen und durch die UN-Weltkonferenz für Nachhaltige Entwicklung in Johannesburg 2002 bestätigt. Den Gemeinden und Regionen kommt eine wesentliche Rolle bei der Umsetzung einer Nachhaltigen Entwicklung zu: „Jede Gemeinde/jede Region soll mit ihren BürgerInnen, Organisationen und der Wirtschaft in einen Dialog eintreten und eine Lokale Agenda 21, ein Leitbild für eine Nachhaltige Entwicklung, beschließen und umsetzen.“ (Agenda 21, Kapitel 28). Weltweit wurde die LA 21 in 113 Staaten mehr als 7.000 Mal umgesetzt; In Europa gibt es bereits mehr als 5.000 Agenda 21-Gemeinden und -Regionen. Davon ent- fallen auf Österreich Prozesse in 149 Gemeinden (Stand Februar 2003 – ca. 7% aller Gemeinden) und 7 Regionen. Die „Lokale Agenda 21“ ist der Musteransatz zur Umsetzung einer Nachhalti- gen Entwicklung auf kommunaler und regionaler Ebene. Sie tritt nicht anstelle bestehender Ansätze, sondern versteht sich als Integrations- und Vernet- zungsinstrument. Eine Reihe von politischen Programmen und Entscheidungen unter- streichen den Stellenwert der Lokalen Agenda 21: Im Johannesburg-Umsetzungsplan (Art 149) wird die Notwendigkeit zur Stär- kung der kontinuierlichen Unterstützung für Lokale Agenda 21-Prozesse zur Umsetzung der Agenda 21 und der Johannesburg-Ziele besonders hervorge- hoben.
  • 23. 21 Die Kommunen der Welt bekräftigen in ihrer Erklärung zum Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung in Johannesburg 2002 erneut ihre Unterstützung der Agenda 21 und verpflichten sich: „… Entwicklungsstrategien zu entwerfen, welche die wirtschaftlichen, sozialen, kultu- rellen und Umweltaspekte der Entwicklung integrieren; … innerhalb der nächsten zehn Jahre auf den Erfolgen der Lokalen Agenda 21 aufzubauen und ihre Umsetzung mit Hilfe von LA 21-Kampagnen und- Programmen zu beschleunigen; … eine neue tiefgreifende Kultur der Nachhaltigkeit in unseren Städten und Ge- meinden zu entwickeln …“ Die für die horizontale Koordination der Nachhaltigen Entwicklung zuständi- gen EU-Minister haben im Anschluss an den Johannesburg Gipfel im Sep- tember 2002 nochmals unterstrichen, „dass auf allen Ebenen gehandelt werden muss, wobei insbesondere auf lokalen Prozessen im Rahmen der Agenda 21 aufzu- bauen ist.“ Die EU-Kommission stellt in ihrer Mitteilung zur EU-Nachhaltigkeitsstrategie fest: „Um auf lokaler Ebene Veränderungen durchzusetzen, haben sich Initiativen wie die Lokale Agenda 21 als effizientes Mittel zur Konsensbildung bewährt. [...] Dass sich immer weitere Teile der Bevölkerung das Ziel der Nachhaltigen Entwicklung zu eigen machen, hängt ebenfalls von einer größeren Offenheit der Politik ab und von der Er- kenntnis, dass auch der Einzelne durch sein eigenes Verhalten tatsächlich etwas be- wirken kann. Beispielsweise ist es mit der Lokalen Agenda 21 gelungen, die Nachhalti- ge Entwicklung auf kommunaler Ebene wirksam zu fördern.“ Im Europäischen Raumentwicklungskonzept EUREK kommen die in der EU für Raumordnung zuständigen Minister in Potsdam im Mai 1999 zu dem Schluss: „Den Mitgliedstaaten, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften wird
  • 24. 22 vorgeschlagen, sich mit Konzepten und Projekten an der Erarbeitung und Umsetzung regionaler und lokaler Agenden 21 zu beteiligen.“ Die LandesumweltreferentInnenkonferenz hat am 28. Mai 1999 beschlossen: „Die LandesumweltreferentInnen begrüßen Lokale Agenda 21-Prozesse auf Gemein- deebene als dezentrale Keimzellen für eine Nachhaltige Entwicklung im Bundesland unter Einbindung aller Beteiligten und Betroffenen. Die UmweltreferentInnen sprechen sich für die Initiierung und Förderung Lokaler Agenda 21-Prozesse aus.“ 2. Was sind die Ziele einer Lokalen Agenda 21? 2.1. Konkretisieren und Umsetzen einer „Nachhaltigen Entwicklung“ im täg- lichen Denken, Entscheiden und Handeln 2.2. Erneuern, Stärken und Sichern gewachsener Strukturen im ländlichen Raum und in den urbanen Zentren als pro-aktive Antwort auf die Globa- lisierung 2.3. Hilfe zur Selbsthilfe, um maßgeschneiderte Lösungen für die Gemein- de/Region hervorzubringen (Sichtbarmachen von Potenzialen, Aktivie- ren von lokalem Know-how, das durch keine externe Expertise zu er- setzen ist) 2.4. Setzen wichtiger Impulse im Sinne direkter Demokratie durch Einbezie- hung breiter Bevölkerungsschichten (gesteigertes BürgerInnenenga- gement, Förderung der Eigenverantwortlichkeit für den Lebensraum, Erhöhung der Identifikation mit dem Lebensumfeld)
  • 25. 23 2.5. Stärken des sozialen Zusammenhalts und Förderung einer neuen Be- ziehungskultur zwischen dem politisch-administrativen System und den BürgerInnen im Sinne einer gemeinsamen Verantwortung 2.6. Das Prinzip der Geschlechter-Gerechtigkeit fördern und umsetzen 2.7. Sichern des ökologischen Erbes bzw. Gleichgewichts (Verbessern der Umweltsituation durch z.B. nachhaltigen Umgang mit Ressourcen, Er- haltung natürlicher Lebensräume, Gestaltung zukunftsfähiger Sied- lungsstrukturen und Setzen konkreter Umweltziele) 2.8. Stärken regionaler Wirtschaftskreisläufe (Vernetzen der Wirtschaft mit der Gemeinde, Schaffen sektorübergreifender Partnerschaften und neuer Beschäftigungsmöglichkeiten, Nahversorgung) 2.9. Erreichen einer gerechten Verteilung von Ressourcen und Kapital aus regionaler und globaler Sicht zwischen derzeit lebenden Menschen und auch zwischen Generationen 2.10. Etablieren einer modernen Zukunftsplanung – soziokulturell, ökolo- gisch, ökonomisch und „global-verantwortlich“ – in der Gemein- de/Stadt/Region, um damit gegenwärtige und zukünftige Herausforde- rungen besser zu bewältigen 3. Wer wird durch die Lokale Agenda 21 angesprochen? 3.1. Die Menschen mit ihren Bedürfnissen, Visionen und Fähigkeiten 3.2. die Gemeinden, Städte und Regionen als SchlüsselakteurInnen für die Verwirklichung einer positiven Entwicklung der Gesellschaft
  • 26. 24 3.3. Wirtschaft, Vereine und Organisationen als wesentliche Partner der Zielfindung und Umsetzung 3.4. alle weiteren politischen Ebenen (Länder, Bund, EU, UN) sowie deren Verwaltungen als Unterstützer im Sinne gelebter Subsidiarität 4. Was zeichnet die Lokale Agenda 21 aus? Die Lokale Agenda 21: 4.1. orientiert sich an einem eigenständig entwickelten Leitbild (Zielsystem) 4.2. ist langfristig angelegt (mindestens 10 Jahre) und auf die Generatio- nengerechtigkeit ausgerichtet 4.3. beruht auf einem ganzheitlichen Ansatz im Sinne der Verbindung von ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Zielvorstellungen 4.4. nimmt kommunale, regionale, überregionale und globale Verantwortun- gen wahr 4.5. ist ein öffentlicher und transparenter Prozess, der auf aktivem Bürger- Innenengagement beruht 4.6. ist ein ergebnisorientierter und evaluierbarer Prozess, der spürbare Wirkung zeigt 4.7. setzt auf Motivation und Qualifizierung von AkteurInnen 4.8. achtet auf die Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern und den ver- schiedenen gesellschaftlichen Gruppen
  • 27. 25 5. Wie läuft ein Lokaler Agenda 21-Prozess ab? Der Lokale Agenda 21-Prozess: 5.1. gründet auf einer gemeinde- und stadtpolitischen Willensbildung und - erklärung (Beschluss) 5.2. baut auf einer Bestandsaufnahme (Nachhaltigkeits-Check = Analyse des Bestehenden im Sinne der Nachhaltigkeit) auf und berücksichtigt Werte und Visionen 5.3. folgt anschließend einem Regelkreis kontinuierlicher Verbesserung von Zieldefinition, Maßnahmenplanung, Umsetzung und Evaluation 5.4. erfolgt unter breiter Beteiligung und Aktivierung der Bevölkerung und verbindet Top-down mit Bottom-up Strategien 5.5. ist umsetzungsorientiert, macht Nachhaltigkeit an emotional wahr- nehmbaren Erfolgen konkret und leitet aus eigenen Stärken erfolgrei- che Projekte ab 5.6. wird von einer Erfolgskontrolle begleitet, (z.B. durch Indikatoren, welche die Erreichung gesetzter Ziele messen) 5.7. setzt auf Öffentlichkeitsarbeit zur Aktivierung und Motivierung der Men- schen 6. Was kann die Lokale Agenda 21 leisten? 6.1. Es gelingt, Bevölkerungsgruppen anzusprechen und zu beteiligen, die bisher abseits der Gemeinde-/Stadt-/Regionalentwicklung standen
  • 28. 26 6.2. Dörfer, Stadtteile, Gemeinden und Regionen werden mit neuem Leben erfüllt 6.3. regionale Wertschöpfung wächst durch neue Modelle der Nahversor- gung 6.4. neue Beschäftigungsmöglichkeiten entstehen durch unternehmerische Initiativen und landwirtschaftliche Innovationen 6.5. der Zusammenhalt und das Verständnis füreinander (zwischen Genera- tionen, Geschlechtern, Kulturkreisen, MigrantInnen) werden gefördert 6.6. Familien und jungen Menschen werden Perspektiven vor Ort eröffnet 6.7. Frauen werden stärker in die örtliche Entwicklung integriert 6.8. durch neue Nachbarschaftsmodelle werden soziale Lösungen vor Ort gefunden (z.B. ältere Menschen können länger in gewohnter Umge- bung bleiben) 6.9. ein neuer „nachhaltiger“ Umgang mit Energie und Ressourcen wird in Form konkreter, innovativer Lösungen praktiziert 6.10. ein Bewusstsein für die Besonderheiten von Natur und Umwelt entsteht, neue Modelle zur Sicherung von Kulturlandschaften und Ökosystemen werden entwickelt und so die Umweltsituation verbessert 6.11. in Tourismus, Landwirtschaft und Gewerbe tragen Innovationen im Sin- ne eines ökologischen Wirtschaftens zur Verbesserung der Wertschöp- fung bei 6.12. kommunale bzw. regionale Partnerschaften entstehen 6.13. ein positives Europa- und Weltbewusstsein mit regionaler Ausrichtung wird unterstützt
  • 29. 27 6.14. in einem kreativen Milieu entwickeln sich laufend innovative Projekte und Initiativen, die sonst nicht entstanden wären 6.15. engagierte BürgerInnen qualifizieren sich zu EntscheidungsträgerInnen und Projektverantwortlichen weiter 6.16. durch neue Public-Private-Partnership-Modelle verbessert sich die Effi- zienz der eingesetzten öffentlichen Fördermittel 6.17. die Gemeinde-/Stadt-/ und Regionalentwicklung macht einen weiteren Schritt in Richtung Professionalisierung und Modernisierung 7. Und was kostet sie? 7.1. Im Vergleich zu Projekten im Bereich der Pflichtaufgaben der Gemein- den sind die Kosten für den LA 21-Prozess verhältnismäßig gering 7.2. durch Entwicklungsimpulse und durch die Bündelung der verschiede- nen Aufgaben einer Gemeinde/Region entsteht ein vielfacher Mehrwert 8. Was sichert den Erfolg eines Lokalen Agenda 21-Prozesses? 8.1. Die Betreuung durch qualifizierte externe ProzessbegleiterInnen 8.2. der Aufbau funktionierender Kommunikationsstrukturen zwischen allen Beteiligten 8.3. die Lebendigkeit des Prozesses durch Methoden- und Instrumentenviel- falt 8.4. laufend neue Projekte und eine Ausweitung des Kreises der Mitwirken- den
  • 30. 28 8.5. Wertschätzung für die Mitwirkenden von innen und außen (z.B. durch Patentschutz für Ideen) 8.6. die Unterstützung durch charismatische Persönlichkeiten 8.7. die Koordinierung der LA 21 durch eigene Leitstellen und Programme der Länder 8.8. eine Anreizfinanzierung für Prozesse und innovative Projekte durch Länder, Bund und EU 8.9. breite Beteiligung verschiedener Bevölkerungsschichten
  • 31.