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Auszug aus dem Koalitionsvertrag „WACHSTUM. BILDUNG. ZUSAMMENHALT.“
zwischen CDU, CSU und FDP, 17. Legislaturperiode

Abschnitt 9.1. Gesundheit

Prävention zielgerichtet gestalten
Prävention ist ein wichtiger Baustein für ein gesundes Leben und für unsere
Gesellschaft.
Sie muss zu allererst bei Kindern und Jugendlichen ansetzen. Prävention
kann dabei helfen, künftige Belastungen der Sozialsysteme zu verringern.
Zielgruppenspezifische
Aufklärung soll dazu beitragen, Eigenverantwortlichkeit und
Gesundheitsbewusstsein zu stärken. Unsere Präventionsstrategie wird Vorhandenes
bewerten und aufeinander abstimmen, nationale und internationale Erfahrungen
und Erkenntnisse analysieren sowie auf bewährten Programmen und Strukturen
aufbauen, diese weiterentwickeln und sie in die Fläche bringen. Dazu bedarf
es einer klaren Aufgaben- und Finanzverteilung unter Berücksichtigung und Stärkung
der vorhandenen Strukturen.

Finanzierung des Krankenversicherungsschutzes
Wir wollen, dass auch in Zukunft alle Menschen in Deutschland unabhängig von
Einkommen, Alter, sozialer Herkunft und gesundheitlichem Risiko weiterhin die
notwendige medizinische Versorgung qualitativ hochwertig und wohnortnah erhalten
und alle am medizinischen Fortschritt teilhaben können.
Aufgrund des medizinischen und medizinisch-technischen Fortschritts und des
demographischen Wandels müssen Struktur, Organisation und Finanzierung der
gesetzlichen Krankenversicherung angepasst werden. Dabei darf keine Generation
über Gebühr belastet werden.
Wettbewerb der Krankenversicherungen wirkt als ordnendes Prinzip mit den Zielen
der Vielfalt, der Effizienz und der Qualität der Versorgung.
Wir wollen, dass die Krankenversicherungen genügend Spielraum erhalten, um im
Wettbewerb gute Verträge gestalten zu können und regionalen Besonderheiten
gerecht zu werden.

Der Weg in die Einheitskasse und ein staatlich zentralistisches Gesundheitssystem
sind der falsche Weg, um die zukünftigen Herausforderungen bürgernah zu
bewältigen.
Die Finanzierbarkeit muss auch mittel- und langfristig gewährleistet sein.
Der Gesundheitsmarkt ist der wichtigste Wachstums- und Beschäftigungssektor in
Deutschland.
Beitrag und Leistung müssen in einem adäquaten Verhältnis stehen. Es braucht
zudem Anreize für kosten- und gesundheitsbewusstes Verhalten.
Die Versicherten sollen auf der Basis des bestehenden Leistungskatalogs soweit
wie möglich ihren Krankenversicherungsschutz selbst gestalten können.
Wir wollen einen Einstieg in ein gerechteres, transparenteres Finanzierungssystem.
Der Morbi-RSA wird auf das notwendige Maß reduziert, vereinfacht sowie
unbürokratisch und unanfällig für Manipulationen gestaltet. Die derzeitige Situation
ist gekennzeichnet durch ein prognostiziertes Defizit, das sich sowohl aus
krisenbedingten
Beitragsausfällen als auch gesundheitssystemimmanenten Ausgabensteigerungen
(Demographie, Innovationskosten, Fehlwirkungen) zusammensetzt.
Kurzfristige Maßnahmen umfassen 2 Komponenten:
1. Krisenbedingte Einnahmeausfälle dürfen nicht alleine den Versicherten
aufgebürdet werden, deshalb werden gesamtstaatliche flankierende Maßnahmen
zur Überbrückung der Krise erfolgen.
2. Unnötige Ausgaben sind zu vermeiden.
Langfristig wird das bestehende Ausgleichssystem überführt in eine Ordnung mit
mehr Beitragsautonomie, regionalen Differenzierungsmöglichkeiten und
einkommensunabhängigen
Arbeitnehmerbeiträgen, die sozial ausgeglichen werden. Weil
wir eine weitgehende Entkoppelung der Gesundheitskosten von den
Lohnzusatzkosten wollen, bleibt der Arbeitgeberanteil fest. Zu Beginn der
Legislaturperiode wird eine Regierungskommission eingesetzt, die die notwendigen
Schritte dazu festlegt.

Wettbewerb im Krankenversicherungswesen
Neben der gesetzlichen Krankenversicherung sind für uns die privaten
Krankenversicherungen
als Voll- und Zusatzversicherung ein konstitutives Element in einem
freiheitlichen Gesundheitswesen. Wir werden bei den Wahltarifen der gesetzlichen
Krankenversicherung die Abgrenzung zwischen diesen beiden Versicherungssäulen
klarer ausgestalten und die Möglichkeiten ihrer Zusammenarbeit
beim Angebot von Wahl- und Zusatzleistungen erweitern.

Wir werden die Entwicklung im Basistarif der privaten Krankenversicherung
beobachten. Das Verhältnis von reduzierten Beiträgen im Basistarif aufgrund von
Hilfebedürftigkeit und dem Abschluss privater Zusatzversicherungen wird überprüft.
Ein Wechsel in die private Krankenversicherung wird zukünftig wieder nach
einmaligem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze möglich sein.

Hochwertige und innovative Arzneimittelversorgung für Deutschland
Die flächendeckende und sichere Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln
hat für uns hohe Priorität. Die freiberuflichen Apothekerinnen und Apotheker spielen
für eine gute Arzneimittelversorgung eine zentrale und wichtige Rolle. Eine
Änderung des bestehenden Mehr- und Fremdbesitzverbotes lehnen wir deshalb
ab. Wir werden die Auswüchse beim Versandhandel bekämpfen, indem wir die
Abgabe von Arzneimitteln in den sogenannten Pick-up-Stellen verbieten.
Die Vielzahl der sich zum Teil widersprechenden Instrumente, die den
Arzneimittelmarkt
regeln, werden wir überprüfen. Die Überregulierung wird abgebaut. Der
Arzneimittelmarkt wird unter patienten-, mittelstandsfreundlichen und
wettbewerblichen
Kriterien effizient neu geordnet.

Wir wollen, dass den Patientinnen und Patienten in Deutschland auch künftig
innovative
Arzneimittel zur Verfügung stehen. Die Chancen innovativer Arzneimittel
für Patientinnen und Patienten, Wachstum und Beschäftigung wollen wir künftig
besser nutzen, ohne dabei die Finanzierung der Krankenversicherung zu gefährden.
Vereinbarungen zwischen Krankenversicherung und pharmazeutischen Herstellern
können ein Weg sein, um dieses Ziel zu erreichen.
Kosten-Nutzen-Bewertungen müssen praktikabel nach klaren, eindeutigen Kriterien
erfolgen. Die Arbeit des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im
Gesundheitswesen
(IQWiG) werden wir auch unter dem Gesichtspunkt stringenter,
transparenter Verfahren überprüfen und damit die Akzeptanz von Entscheidungen
für Patienten und Patienten, Leistungserbringer und Hersteller verbessern. Dabei
werden wir die Betroffenen frühzeitig beteiligen.

Vielfalt und Wettbewerb in der Versorgung
Wettbewerb um Leistungen, Preise und Qualität ermöglicht eine an den Bedürfnissen
der Versicherten ausgerichtete Krankenversicherung sowie eine gute medizinische
Versorgung. Auf der Versicherungs-, Nachfrage- und Angebotsseite
werden die Voraussetzungen für einen funktionsfähigen Wettbewerb um innovative
und effiziente Lösungen geschaffen, der den Versicherten und Patienten zugute
kommt, sie in den Mittelpunkt stellt und ihnen Entscheidungsspielräume ermöglicht.
Wir wollen, dass das allgemeine Wettbewerbsrecht als Ordnungsrahmen
grundsätzlich
auch im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung Anwendung findet.
Insbesondere bei Rabattverträgen, Fusionen von Krankenhäusern und
Krankenkassen
sehen wir Überprüfungsbedarf. Dazu gehört auch die Überprüfung des
Rechtswegs.

Ärztliche Versorgung und freier Arztberuf
Die Freiberuflichkeit der ärztlichen Tätigkeit ist ein tragendes Prinzip unsere
Gesundheitsversorgung
und sichert die Therapiefreiheit. Die freie Arztwahl durch die
Patientinnen und Patienten ist dabei Ausdruck eines freiheitlichen
Gesundheitswesens
und die Basis für das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Ärztin
und Arzt und Patientin und Patient. Diese Struktur der ambulanten Versorgung
wollen wir aufrechterhalten. Die Besonderheiten einer wohnortnahen Versorgung
in ländlichen Bereichen werden dabei Berücksichtigung finden.
Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sollen nur unter bestimmten
Voraussetzungen
zugelassen werden.

Geschäftsanteile können nur von zugelassenen Ärztinnen
und Ärzten sowie Krankenhäusern gehalten werden. Wesentlich ist dabei
vor allem, dass die Mehrheit der Geschäftsanteile und Stimmrechte Ärztinnen und
Ärzten zusteht und das MVZ von Ärztinnen und Ärzten verantwortlich geführt wird.
Für den Bereich unterversorgter Gebiete soll eine Öffnungsklausel für
Krankenhäuser
vorgesehen werden, wenn keine Interessenten aus dem Bereich der Ärztinnen
und Ärzte zur Verfügung stehen.
Die Ärztinnen und Ärzte brauchen einen gesicherten Rahmen für ihre Arbeit. Eine
Grundvoraussetzung ist ein einfaches, verständliches Vergütungssystem, das die
Leistungen adäquat abbildet. Dabei werden regionale Besonderheiten
Berücksichtigung
finden. Nach kritischer Überprüfung wird die Honorarreform unter dieser
Zielsetzung zusammen mit den Beteiligten den erforderlichen Kurskorrekturen
unterzogen.

Wir wollen die Transparenz für Ärztinnen und Ärzte sowie Versicherte erhöhen.
Deshalb wollen wir die Möglichkeiten der Kostenerstattung ausweiten. Es dürfen
dem Versicherten durch die Wahl der Kostenerstattung keine zusätzlichen Kosten
entstehen.
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wird an den aktuellen Stand der Wissenschaft
angepasst. Dabei sind Kostenentwicklungen zu berücksichtigen.
Angesichts der vielfältigen Steuerungsinstrumente werden wir überprüfen, ob
weiterhin
eine Notwendigkeit für Richtgrößen für ärztliche Verordnungen besteht. Wir
wollen die Zahlung der Praxisgebühr in ein unbürokratisches Erhebungsverfahren
überführen.
Wir werden nach drei Jahren feststellen, wie viele Hausarztverträge deutschlandweit
abgeschlossen worden sind.

Flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung
Die Sicherstellung der flächendeckenden und bedarfsgerechten medizinischen
Versorgung ist uns ein zentrales gesundheitspolitisches Anliegen, das im Hinblick
auf die demographische und gesellschaftliche Entwicklung noch an Bedeutung
gewinnt.
Der in manchen Regionen sich abzeichnenden Unterversorgung durch Ärztemangel
und zunehmend längeren Wartezeiten muss wirksam begegnet werden. Dazu
werden wir die Voraussetzungen schaffen, damit die Gemeinsame Selbstverwaltung
die Bedarfsplanung zielgerichtet weiter entwickeln kann.
Um der gemeinsamen Verantwortung für regionale Bedürfnisse und Strukturen
besser gerecht zu werden, wollen wir fachliche Einwirkungsmöglichkeiten für die
Länder prüfen.

Dem in den nächsten Jahren drohenden Ärztemangel ist durch Abbau von Bürokratie
und eine leistungsgerechte Vergütung wirksam auch durch folgende Maßnahmen
zu begegnen:
- gezielte Nachwuchsgewinnung und Förderung von Medizinstudierenden
und Stärkung der Allgemeinmedizin in der Ausbildung,
- Ausbau der Anreize und Mobilitätshilfen bei der Niederlassung von Ärztinnen
und Ärzten in unterversorgten Gebieten und
- Erweiterung der Delegationsmöglichkeiten ärztlicher und anderer Tätigkeiten
zur Entlastung von Ärztinnen und Ärzten.

Zahnmedizinische Versorgung
Die Maßnahmen im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung zielen auf eine
weitere Verbesserung der Mundgesundheit und die präventionsorientierte
Ausrichtung
der Versorgung ab. Grundlage hierfür sind freiberufliche Strukturen und
die freie Arztwahl der Patientinnen und Patienten.
Auch bei der vertragszahnärztlichen Vergütung hat sich die Ausgabensteuerung
über die Anbindung an die Grundlohnsummenentwicklung überholt. Insgesamt
müssen neue Regelungen gefunden werden. Regionale Besonderheiten werden
berücksichtigt. Die vertragszahnärztliche Vergütung in den neuen Bundesländern
wird angepasst.
Um die Wahl der Kostenerstattung für Patientinnen und Patienten zu erleichtern,
werden bürokratische Hürden und Hemmnisse abgebaut.
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) wird an den aktuellen Stand der
Wissenschaft
angepasst. Dabei sind Kostenentwicklungen zu berücksichtigen.
Die Approbationsordnung für Zahnärzte soll novelliert werden.

Krankenhausversorgung
Deutschland braucht leistungsfähige Krankenhäuser für eine hochwertige,
innovative,
flächendeckende und wohnortnahe Patientenversorgung. Dafür wollen wir die
Grundlagen sichern und dazu beitragen, dass die Arbeit im Krankenhaus attraktiv
bleibt. Dafür bedarf es effizienter Strukturen. Der Prozess einer besseren
Verzahnung
der Sektoren wird fortgesetzt. Dabei ist es unser Ziel das bestehende
Belegarztsystem
beizubehalten und zu stärken. Das Verfahren, das die Zulassung
von Krankenhäusern zur ambulanten Versorgung bei hochspezialisierten Leistungen,
seltenen Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen
regelt, wird kritisch überprüft und gegebenenfalls präzisiert. Die Leistungsfähigkeit
der Krankenhäuser in den Regionen muss bei verlässlicher Investitionsfinanzierung
gewahrt bleiben. Das DRG-System begreifen wir als lernendes System.
Es soll in seinen Auswirkungen weiter beobachtet und, wo notwendig,
weiterentwickelt
werden. Ein Augenmerk gilt dabei auch der Notfallversorgung. Bundeseinheitliche
Preise werden abgelehnt.

Menschenwürdige Hospiz- und Palliativversorgung
Die bestehenden Regelungen zur Hospiz- und Palliativversorgung müssen ohne
überzogene Anforderungen zügig umgesetzt, gelebt und wo notwendig verbessert
werden. Die ehrenamtlich Tätigen, ihre Anerkennung und geeignete
Rahmenbedingungen
spielen hierbei eine wichtige Rolle.

Patientensouveränität und Patientenrechte
Im Mittelpunkt der medizinischen Versorgung steht das Wohl der Patientinnen und
Patienten. Die Versicherten sollen in die Lage versetzt werden, möglichst selbständig
ihre Rechte gegenüber den Krankenkassen und Leistungserbringern wahrzunehmen.
Aus diesem Grund soll eine unabhängige Beratung von Patientinnen
und Patienten ausgebaut werden. Die Patientinnen und Patienten sollen bei der
Wahrnehmung ihrer Interessen unterstützt werden. Wir wollen mehr Transparenz
und Orientierung für Patientinnen und Patienten sowie Versicherte im
Gesundheitswesen
über Qualität, Leistung und Preis. Die erforderliche Transparenz umfasst
auch die Versichertentarife in besonderen Versorgungsformen und -verträgen.
Die Patientenrechte wollen wir in einem eigenen Patientenschutzgesetz bündeln,
das wir in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten am Gesundheitswesen erarbeiten
werden.

Individuelle Wahl- und Entscheidungsspielräume
Wir wollen die individuellen Wahlmöglichkeiten und Entscheidungsspielräume der
Patientinnen und Patienten sowie der Versicherten erweitern. Bei Leistungen des
Zahnersatzes, bei Arzneimitteln und bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
sind die Erfahrungen mit Festzuschüssen, Festbeträgen und Mehrkostenregelungen
überwiegend positiv. Daher werden wir prüfen, wo darüber hinaus
Mehrkostenregelungen
sinnvoll und geeignet zum Tragen kommen können, ohne Patientinnen
und Patienten vom medizinischen Fortschritt auszuschließen oder sie
zu überfordern.

Qualifizierte Rehabilitation
Qualifizierte medizinische Rehabilitation ist eine wichtige Voraussetzung zur
Integration
von Kranken in Beruf und Gesellschaft und nimmt im Gesundheitswesen
einen immer höheren Stellenwert ein.
Prävention, Rehabilitation und Pflege sind besser aufeinander abzustimmen.
Prävention
hat Vorrang vor Rehabilitation. Dem bisher nicht ausreichend umgesetzten
Grundsatz Rehabilitation vor Pflege muss besser Rechnung getragen werden.
Abstimmungs- und Schnittstellenprobleme zwischen den Trägern müssen behoben
werden.
Wir wollen die Transparenz und Orientierung über das Leistungsangebot der
verschiedenen
Träger erhöhen, die Beratung der Versicherten durch die Rehabilitationsträger
verbessern und die Wahlmöglichkeiten der Versicherten stärken.

Bei Vertragsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und
Rehabilitationseinrichtungen
sollen Schiedsstellen eingerichtet werden.

Telematikinfrastruktur
Deutschland braucht eine Telematikinfrastruktur, die die technischen
Voraussetzungen
dafür schafft, dass medizinische Daten im Bedarfsfall sicher und unproblematisch
ausgetauscht werden können.
Die Arzt-Patientenbeziehung ist ein besonders sensibles Verhältnis und daher
ausdrücklich zu schützen. Datensicherheit und informationelle Selbstbestimmung
der Patientinnen und Patienten sowie der Versicherten haben für uns auch bei
Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte höchste Priorität.
Vor einer weitergehenden Umsetzung werden wir eine Bestandsaufnahme
vornehmen,
bei der Geschäftsmodell und Organisationsstrukturen der Gematik und
ihr Zusammenwirken mit der Selbstverwaltung und dem Bundesministerium für
Gesundheit, sowie die bisherigen Erfahrungen in den Testregionen überprüft und
bewertet werden. Danach werden wir entscheiden, ob eine Weiterarbeit auf
Grundlage der Strukturen möglich und sinnvoll ist.

Organspendebereitschaft
Mit der Bereitschaft zur Organspende zeigen viele Menschen in Deutschland
Verantwortung
für ihre Mitmenschen – auch über den Tod hinaus. Organspende und
Organtransplantation sind Themen, die uns alle angehen. Wir sehen dringenden
Handlungsbedarf, die Zahl der freiwillig zur Verfügung gestellten Spenderorgane
zu erhöhen. Wir werden eine kritische Bestandsaufnahme der Situation der
Transplantationsmedizin in Deutschland seit dem Inkrafttreten des
Transplantationsgesetzes
1997 vornehmen. Wir werden überprüfen, wie die organisatorischen
und strukturellen Rahmenbedingungen im Krankenhaus gestaltet werden können,
damit die Organspende und Organtransplantation gestärkt wird. Wir werden mit
einer umfassenden Kampagne in der Bevölkerung dafür werben, durch Organspende
Leben zu retten.

Verantwortungsbewusste Drogen- und Suchtpolitik
Unsere Drogen- und Suchtpolitik stellt Prävention, Therapie, Hilfe zum Ausstieg
und die Bekämpfung der Drogenkriminalität in den Mittelpunkt. Drogenabhängige
sind kranke Menschen, die umfassende medizinische Hilfe und Unterstützung
brauchen.
Mit besonderer Besorgnis sehen wir die Zunahme des exzessiven Alkoholkonsums
bei einzelnen Kindern und Jugendlichen. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen
werden wir die bestehenden Präventionsstrategien überprüfen und
Programme entwickeln, die auch die Eltern in ihrer Verantwortung mit einbeziehen.
In gleicher Weise sind auch die Konzepte und Maßnahmen der Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung weiterzuentwickeln.

Moderne Selbstverwaltung
Die Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen ist ein tragendes
Ordnungsprinzip,
das die eigenverantwortliche und partnerschaftliche Gestaltung der
Gesundheitsversorgung durch die Leistungserbringer und die Krankenkassen
ermöglicht.
Dieses Prinzip gilt es zu bewahren und modernen Verhältnissen anzupassen.
Legitimation, Akzeptanz und Effektivität sind dabei zentrale Kriterien, die
es zu stärken gilt. Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen künftig mehr
Flexibilität
bei der Gestaltung der Vergütung erhalten, um dem Versorgungsauftrag
vor Ort besser Rechnung tragen zu können. Transparenz und gelebte Demokratie
sind eine unerlässliche Voraussetzung für eine funktionierende Körperschaft.
Wir streben in den Verwaltungsräten aller Krankenkassen gemäß der gemeinsamen
Finanzierung auch die Vertretung der Arbeitgeberseite an.
Die Aufgaben des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen sollen sich auf die
Bereiche konzentrieren, die gemeinsam und einheitlich durchgeführt werden
müssen.

Mehr Forschung in der Versorgung
Die Gesundheitsforschung trägt dazu bei, mit Innovationen die Lebensqualität von
Menschen aller Lebenslagen zu erhöhen und gleichzeitig die Finanzierbarkeit des
Gesundheitssystems zu sichern. Erkenntnisse über das Versorgungsgeschehen
unter Alltagsbedingungen sind dabei besonders wichtig, damit die Qualität und
Effizienz der Gesundheitsversorgung bei begrenzten Ressourcen weiter steigt.
Daher werden wir die Versorgungsforschung systematisch ausbauen.

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Koalitionsvertrag Gesundheit

  • 1. Auszug aus dem Koalitionsvertrag „WACHSTUM. BILDUNG. ZUSAMMENHALT.“ zwischen CDU, CSU und FDP, 17. Legislaturperiode Abschnitt 9.1. Gesundheit Prävention zielgerichtet gestalten Prävention ist ein wichtiger Baustein für ein gesundes Leben und für unsere Gesellschaft. Sie muss zu allererst bei Kindern und Jugendlichen ansetzen. Prävention kann dabei helfen, künftige Belastungen der Sozialsysteme zu verringern. Zielgruppenspezifische Aufklärung soll dazu beitragen, Eigenverantwortlichkeit und Gesundheitsbewusstsein zu stärken. Unsere Präventionsstrategie wird Vorhandenes bewerten und aufeinander abstimmen, nationale und internationale Erfahrungen und Erkenntnisse analysieren sowie auf bewährten Programmen und Strukturen aufbauen, diese weiterentwickeln und sie in die Fläche bringen. Dazu bedarf es einer klaren Aufgaben- und Finanzverteilung unter Berücksichtigung und Stärkung der vorhandenen Strukturen. Finanzierung des Krankenversicherungsschutzes Wir wollen, dass auch in Zukunft alle Menschen in Deutschland unabhängig von Einkommen, Alter, sozialer Herkunft und gesundheitlichem Risiko weiterhin die notwendige medizinische Versorgung qualitativ hochwertig und wohnortnah erhalten und alle am medizinischen Fortschritt teilhaben können. Aufgrund des medizinischen und medizinisch-technischen Fortschritts und des demographischen Wandels müssen Struktur, Organisation und Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung angepasst werden. Dabei darf keine Generation über Gebühr belastet werden. Wettbewerb der Krankenversicherungen wirkt als ordnendes Prinzip mit den Zielen der Vielfalt, der Effizienz und der Qualität der Versorgung. Wir wollen, dass die Krankenversicherungen genügend Spielraum erhalten, um im Wettbewerb gute Verträge gestalten zu können und regionalen Besonderheiten gerecht zu werden. Der Weg in die Einheitskasse und ein staatlich zentralistisches Gesundheitssystem sind der falsche Weg, um die zukünftigen Herausforderungen bürgernah zu bewältigen. Die Finanzierbarkeit muss auch mittel- und langfristig gewährleistet sein. Der Gesundheitsmarkt ist der wichtigste Wachstums- und Beschäftigungssektor in Deutschland. Beitrag und Leistung müssen in einem adäquaten Verhältnis stehen. Es braucht zudem Anreize für kosten- und gesundheitsbewusstes Verhalten. Die Versicherten sollen auf der Basis des bestehenden Leistungskatalogs soweit wie möglich ihren Krankenversicherungsschutz selbst gestalten können. Wir wollen einen Einstieg in ein gerechteres, transparenteres Finanzierungssystem. Der Morbi-RSA wird auf das notwendige Maß reduziert, vereinfacht sowie unbürokratisch und unanfällig für Manipulationen gestaltet. Die derzeitige Situation ist gekennzeichnet durch ein prognostiziertes Defizit, das sich sowohl aus krisenbedingten Beitragsausfällen als auch gesundheitssystemimmanenten Ausgabensteigerungen
  • 2. (Demographie, Innovationskosten, Fehlwirkungen) zusammensetzt. Kurzfristige Maßnahmen umfassen 2 Komponenten: 1. Krisenbedingte Einnahmeausfälle dürfen nicht alleine den Versicherten aufgebürdet werden, deshalb werden gesamtstaatliche flankierende Maßnahmen zur Überbrückung der Krise erfolgen. 2. Unnötige Ausgaben sind zu vermeiden. Langfristig wird das bestehende Ausgleichssystem überführt in eine Ordnung mit mehr Beitragsautonomie, regionalen Differenzierungsmöglichkeiten und einkommensunabhängigen Arbeitnehmerbeiträgen, die sozial ausgeglichen werden. Weil wir eine weitgehende Entkoppelung der Gesundheitskosten von den Lohnzusatzkosten wollen, bleibt der Arbeitgeberanteil fest. Zu Beginn der Legislaturperiode wird eine Regierungskommission eingesetzt, die die notwendigen Schritte dazu festlegt. Wettbewerb im Krankenversicherungswesen Neben der gesetzlichen Krankenversicherung sind für uns die privaten Krankenversicherungen als Voll- und Zusatzversicherung ein konstitutives Element in einem freiheitlichen Gesundheitswesen. Wir werden bei den Wahltarifen der gesetzlichen Krankenversicherung die Abgrenzung zwischen diesen beiden Versicherungssäulen klarer ausgestalten und die Möglichkeiten ihrer Zusammenarbeit beim Angebot von Wahl- und Zusatzleistungen erweitern. Wir werden die Entwicklung im Basistarif der privaten Krankenversicherung beobachten. Das Verhältnis von reduzierten Beiträgen im Basistarif aufgrund von Hilfebedürftigkeit und dem Abschluss privater Zusatzversicherungen wird überprüft. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung wird zukünftig wieder nach einmaligem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze möglich sein. Hochwertige und innovative Arzneimittelversorgung für Deutschland Die flächendeckende und sichere Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln hat für uns hohe Priorität. Die freiberuflichen Apothekerinnen und Apotheker spielen für eine gute Arzneimittelversorgung eine zentrale und wichtige Rolle. Eine Änderung des bestehenden Mehr- und Fremdbesitzverbotes lehnen wir deshalb ab. Wir werden die Auswüchse beim Versandhandel bekämpfen, indem wir die Abgabe von Arzneimitteln in den sogenannten Pick-up-Stellen verbieten. Die Vielzahl der sich zum Teil widersprechenden Instrumente, die den Arzneimittelmarkt regeln, werden wir überprüfen. Die Überregulierung wird abgebaut. Der Arzneimittelmarkt wird unter patienten-, mittelstandsfreundlichen und wettbewerblichen Kriterien effizient neu geordnet. Wir wollen, dass den Patientinnen und Patienten in Deutschland auch künftig innovative Arzneimittel zur Verfügung stehen. Die Chancen innovativer Arzneimittel für Patientinnen und Patienten, Wachstum und Beschäftigung wollen wir künftig besser nutzen, ohne dabei die Finanzierung der Krankenversicherung zu gefährden. Vereinbarungen zwischen Krankenversicherung und pharmazeutischen Herstellern können ein Weg sein, um dieses Ziel zu erreichen.
  • 3. Kosten-Nutzen-Bewertungen müssen praktikabel nach klaren, eindeutigen Kriterien erfolgen. Die Arbeit des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) werden wir auch unter dem Gesichtspunkt stringenter, transparenter Verfahren überprüfen und damit die Akzeptanz von Entscheidungen für Patienten und Patienten, Leistungserbringer und Hersteller verbessern. Dabei werden wir die Betroffenen frühzeitig beteiligen. Vielfalt und Wettbewerb in der Versorgung Wettbewerb um Leistungen, Preise und Qualität ermöglicht eine an den Bedürfnissen der Versicherten ausgerichtete Krankenversicherung sowie eine gute medizinische Versorgung. Auf der Versicherungs-, Nachfrage- und Angebotsseite werden die Voraussetzungen für einen funktionsfähigen Wettbewerb um innovative und effiziente Lösungen geschaffen, der den Versicherten und Patienten zugute kommt, sie in den Mittelpunkt stellt und ihnen Entscheidungsspielräume ermöglicht. Wir wollen, dass das allgemeine Wettbewerbsrecht als Ordnungsrahmen grundsätzlich auch im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung Anwendung findet. Insbesondere bei Rabattverträgen, Fusionen von Krankenhäusern und Krankenkassen sehen wir Überprüfungsbedarf. Dazu gehört auch die Überprüfung des Rechtswegs. Ärztliche Versorgung und freier Arztberuf Die Freiberuflichkeit der ärztlichen Tätigkeit ist ein tragendes Prinzip unsere Gesundheitsversorgung und sichert die Therapiefreiheit. Die freie Arztwahl durch die Patientinnen und Patienten ist dabei Ausdruck eines freiheitlichen Gesundheitswesens und die Basis für das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Ärztin und Arzt und Patientin und Patient. Diese Struktur der ambulanten Versorgung wollen wir aufrechterhalten. Die Besonderheiten einer wohnortnahen Versorgung in ländlichen Bereichen werden dabei Berücksichtigung finden. Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sollen nur unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Geschäftsanteile können nur von zugelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Krankenhäusern gehalten werden. Wesentlich ist dabei vor allem, dass die Mehrheit der Geschäftsanteile und Stimmrechte Ärztinnen und Ärzten zusteht und das MVZ von Ärztinnen und Ärzten verantwortlich geführt wird. Für den Bereich unterversorgter Gebiete soll eine Öffnungsklausel für Krankenhäuser vorgesehen werden, wenn keine Interessenten aus dem Bereich der Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung stehen. Die Ärztinnen und Ärzte brauchen einen gesicherten Rahmen für ihre Arbeit. Eine Grundvoraussetzung ist ein einfaches, verständliches Vergütungssystem, das die Leistungen adäquat abbildet. Dabei werden regionale Besonderheiten Berücksichtigung finden. Nach kritischer Überprüfung wird die Honorarreform unter dieser
  • 4. Zielsetzung zusammen mit den Beteiligten den erforderlichen Kurskorrekturen unterzogen. Wir wollen die Transparenz für Ärztinnen und Ärzte sowie Versicherte erhöhen. Deshalb wollen wir die Möglichkeiten der Kostenerstattung ausweiten. Es dürfen dem Versicherten durch die Wahl der Kostenerstattung keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wird an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst. Dabei sind Kostenentwicklungen zu berücksichtigen. Angesichts der vielfältigen Steuerungsinstrumente werden wir überprüfen, ob weiterhin eine Notwendigkeit für Richtgrößen für ärztliche Verordnungen besteht. Wir wollen die Zahlung der Praxisgebühr in ein unbürokratisches Erhebungsverfahren überführen. Wir werden nach drei Jahren feststellen, wie viele Hausarztverträge deutschlandweit abgeschlossen worden sind. Flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung Die Sicherstellung der flächendeckenden und bedarfsgerechten medizinischen Versorgung ist uns ein zentrales gesundheitspolitisches Anliegen, das im Hinblick auf die demographische und gesellschaftliche Entwicklung noch an Bedeutung gewinnt. Der in manchen Regionen sich abzeichnenden Unterversorgung durch Ärztemangel und zunehmend längeren Wartezeiten muss wirksam begegnet werden. Dazu werden wir die Voraussetzungen schaffen, damit die Gemeinsame Selbstverwaltung die Bedarfsplanung zielgerichtet weiter entwickeln kann. Um der gemeinsamen Verantwortung für regionale Bedürfnisse und Strukturen besser gerecht zu werden, wollen wir fachliche Einwirkungsmöglichkeiten für die Länder prüfen. Dem in den nächsten Jahren drohenden Ärztemangel ist durch Abbau von Bürokratie und eine leistungsgerechte Vergütung wirksam auch durch folgende Maßnahmen zu begegnen: - gezielte Nachwuchsgewinnung und Förderung von Medizinstudierenden und Stärkung der Allgemeinmedizin in der Ausbildung, - Ausbau der Anreize und Mobilitätshilfen bei der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten in unterversorgten Gebieten und - Erweiterung der Delegationsmöglichkeiten ärztlicher und anderer Tätigkeiten zur Entlastung von Ärztinnen und Ärzten. Zahnmedizinische Versorgung Die Maßnahmen im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung zielen auf eine weitere Verbesserung der Mundgesundheit und die präventionsorientierte Ausrichtung der Versorgung ab. Grundlage hierfür sind freiberufliche Strukturen und die freie Arztwahl der Patientinnen und Patienten. Auch bei der vertragszahnärztlichen Vergütung hat sich die Ausgabensteuerung über die Anbindung an die Grundlohnsummenentwicklung überholt. Insgesamt müssen neue Regelungen gefunden werden. Regionale Besonderheiten werden berücksichtigt. Die vertragszahnärztliche Vergütung in den neuen Bundesländern wird angepasst.
  • 5. Um die Wahl der Kostenerstattung für Patientinnen und Patienten zu erleichtern, werden bürokratische Hürden und Hemmnisse abgebaut. Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) wird an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst. Dabei sind Kostenentwicklungen zu berücksichtigen. Die Approbationsordnung für Zahnärzte soll novelliert werden. Krankenhausversorgung Deutschland braucht leistungsfähige Krankenhäuser für eine hochwertige, innovative, flächendeckende und wohnortnahe Patientenversorgung. Dafür wollen wir die Grundlagen sichern und dazu beitragen, dass die Arbeit im Krankenhaus attraktiv bleibt. Dafür bedarf es effizienter Strukturen. Der Prozess einer besseren Verzahnung der Sektoren wird fortgesetzt. Dabei ist es unser Ziel das bestehende Belegarztsystem beizubehalten und zu stärken. Das Verfahren, das die Zulassung von Krankenhäusern zur ambulanten Versorgung bei hochspezialisierten Leistungen, seltenen Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen regelt, wird kritisch überprüft und gegebenenfalls präzisiert. Die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser in den Regionen muss bei verlässlicher Investitionsfinanzierung gewahrt bleiben. Das DRG-System begreifen wir als lernendes System. Es soll in seinen Auswirkungen weiter beobachtet und, wo notwendig, weiterentwickelt werden. Ein Augenmerk gilt dabei auch der Notfallversorgung. Bundeseinheitliche Preise werden abgelehnt. Menschenwürdige Hospiz- und Palliativversorgung Die bestehenden Regelungen zur Hospiz- und Palliativversorgung müssen ohne überzogene Anforderungen zügig umgesetzt, gelebt und wo notwendig verbessert werden. Die ehrenamtlich Tätigen, ihre Anerkennung und geeignete Rahmenbedingungen spielen hierbei eine wichtige Rolle. Patientensouveränität und Patientenrechte Im Mittelpunkt der medizinischen Versorgung steht das Wohl der Patientinnen und Patienten. Die Versicherten sollen in die Lage versetzt werden, möglichst selbständig ihre Rechte gegenüber den Krankenkassen und Leistungserbringern wahrzunehmen. Aus diesem Grund soll eine unabhängige Beratung von Patientinnen und Patienten ausgebaut werden. Die Patientinnen und Patienten sollen bei der Wahrnehmung ihrer Interessen unterstützt werden. Wir wollen mehr Transparenz und Orientierung für Patientinnen und Patienten sowie Versicherte im Gesundheitswesen über Qualität, Leistung und Preis. Die erforderliche Transparenz umfasst auch die Versichertentarife in besonderen Versorgungsformen und -verträgen. Die Patientenrechte wollen wir in einem eigenen Patientenschutzgesetz bündeln, das wir in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten am Gesundheitswesen erarbeiten werden. Individuelle Wahl- und Entscheidungsspielräume Wir wollen die individuellen Wahlmöglichkeiten und Entscheidungsspielräume der
  • 6. Patientinnen und Patienten sowie der Versicherten erweitern. Bei Leistungen des Zahnersatzes, bei Arzneimitteln und bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind die Erfahrungen mit Festzuschüssen, Festbeträgen und Mehrkostenregelungen überwiegend positiv. Daher werden wir prüfen, wo darüber hinaus Mehrkostenregelungen sinnvoll und geeignet zum Tragen kommen können, ohne Patientinnen und Patienten vom medizinischen Fortschritt auszuschließen oder sie zu überfordern. Qualifizierte Rehabilitation Qualifizierte medizinische Rehabilitation ist eine wichtige Voraussetzung zur Integration von Kranken in Beruf und Gesellschaft und nimmt im Gesundheitswesen einen immer höheren Stellenwert ein. Prävention, Rehabilitation und Pflege sind besser aufeinander abzustimmen. Prävention hat Vorrang vor Rehabilitation. Dem bisher nicht ausreichend umgesetzten Grundsatz Rehabilitation vor Pflege muss besser Rechnung getragen werden. Abstimmungs- und Schnittstellenprobleme zwischen den Trägern müssen behoben werden. Wir wollen die Transparenz und Orientierung über das Leistungsangebot der verschiedenen Träger erhöhen, die Beratung der Versicherten durch die Rehabilitationsträger verbessern und die Wahlmöglichkeiten der Versicherten stärken. Bei Vertragsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Rehabilitationseinrichtungen sollen Schiedsstellen eingerichtet werden. Telematikinfrastruktur Deutschland braucht eine Telematikinfrastruktur, die die technischen Voraussetzungen dafür schafft, dass medizinische Daten im Bedarfsfall sicher und unproblematisch ausgetauscht werden können. Die Arzt-Patientenbeziehung ist ein besonders sensibles Verhältnis und daher ausdrücklich zu schützen. Datensicherheit und informationelle Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten sowie der Versicherten haben für uns auch bei Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte höchste Priorität. Vor einer weitergehenden Umsetzung werden wir eine Bestandsaufnahme vornehmen, bei der Geschäftsmodell und Organisationsstrukturen der Gematik und ihr Zusammenwirken mit der Selbstverwaltung und dem Bundesministerium für Gesundheit, sowie die bisherigen Erfahrungen in den Testregionen überprüft und bewertet werden. Danach werden wir entscheiden, ob eine Weiterarbeit auf Grundlage der Strukturen möglich und sinnvoll ist. Organspendebereitschaft Mit der Bereitschaft zur Organspende zeigen viele Menschen in Deutschland Verantwortung für ihre Mitmenschen – auch über den Tod hinaus. Organspende und Organtransplantation sind Themen, die uns alle angehen. Wir sehen dringenden
  • 7. Handlungsbedarf, die Zahl der freiwillig zur Verfügung gestellten Spenderorgane zu erhöhen. Wir werden eine kritische Bestandsaufnahme der Situation der Transplantationsmedizin in Deutschland seit dem Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes 1997 vornehmen. Wir werden überprüfen, wie die organisatorischen und strukturellen Rahmenbedingungen im Krankenhaus gestaltet werden können, damit die Organspende und Organtransplantation gestärkt wird. Wir werden mit einer umfassenden Kampagne in der Bevölkerung dafür werben, durch Organspende Leben zu retten. Verantwortungsbewusste Drogen- und Suchtpolitik Unsere Drogen- und Suchtpolitik stellt Prävention, Therapie, Hilfe zum Ausstieg und die Bekämpfung der Drogenkriminalität in den Mittelpunkt. Drogenabhängige sind kranke Menschen, die umfassende medizinische Hilfe und Unterstützung brauchen. Mit besonderer Besorgnis sehen wir die Zunahme des exzessiven Alkoholkonsums bei einzelnen Kindern und Jugendlichen. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen werden wir die bestehenden Präventionsstrategien überprüfen und Programme entwickeln, die auch die Eltern in ihrer Verantwortung mit einbeziehen. In gleicher Weise sind auch die Konzepte und Maßnahmen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung weiterzuentwickeln. Moderne Selbstverwaltung Die Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen ist ein tragendes Ordnungsprinzip, das die eigenverantwortliche und partnerschaftliche Gestaltung der Gesundheitsversorgung durch die Leistungserbringer und die Krankenkassen ermöglicht. Dieses Prinzip gilt es zu bewahren und modernen Verhältnissen anzupassen. Legitimation, Akzeptanz und Effektivität sind dabei zentrale Kriterien, die es zu stärken gilt. Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen künftig mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Vergütung erhalten, um dem Versorgungsauftrag vor Ort besser Rechnung tragen zu können. Transparenz und gelebte Demokratie sind eine unerlässliche Voraussetzung für eine funktionierende Körperschaft. Wir streben in den Verwaltungsräten aller Krankenkassen gemäß der gemeinsamen Finanzierung auch die Vertretung der Arbeitgeberseite an. Die Aufgaben des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen sollen sich auf die Bereiche konzentrieren, die gemeinsam und einheitlich durchgeführt werden müssen. Mehr Forschung in der Versorgung Die Gesundheitsforschung trägt dazu bei, mit Innovationen die Lebensqualität von Menschen aller Lebenslagen zu erhöhen und gleichzeitig die Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems zu sichern. Erkenntnisse über das Versorgungsgeschehen unter Alltagsbedingungen sind dabei besonders wichtig, damit die Qualität und Effizienz der Gesundheitsversorgung bei begrenzten Ressourcen weiter steigt. Daher werden wir die Versorgungsforschung systematisch ausbauen.