Rechtsverhältnisse und "Dispute Resolution" in Second Life
1. Rechtsverhältnisse und
„Dispute Resolution“
in Second Life
Iris Speiser
(„Carina Raymaker“)
Universität des Saarlandes
Institut für Rechtsinformatik
2. SL als virtueller Raum
Avatare interagieren
Dienstleistungsverhältnisse
Austausch virtueller Güter
Erwerb virtuellen Landes
Nutzung virtuellen Landes
Geschäfte mit Außenwirkung ins
„Real Life“
3. Ist SL ein virtueller Rechtsraum?
Avatare
haben keine eigene
Rechtspersönlichkeit
– der Nutzer selbst wird durch die von ihm
ferngesteuerten Handlungen des Avatars
rechtlich gebunden
– Rechtsgeschäfte in SL sind reale
Rechtsgeschäfte in einem realen Rechtsraum
4. Rechtsstatus virtueller Rechtsgüter
Virtuelle Güter: Kombination aus
– Parametern zur Darstellung dreidimensionaler
Vektorgrafiken
– Texturen
– Computerprogrammen
Kauf virtuellen Landes
– Einrichtungsgebühr für die (teilweise) Nutzung
eines Servers
Grundsteuer („tier“)
– Servermiete
– Gebühr für Betrieb der Infrastruktur
5. Ist SL ein rechtsfreier Raum?
Second Life als „Welt“ hat keine
Verfassung, oder Regierung
Keine „Rechtsordnung“
Rechtsrahmen:
– „Terms of Service“ (TOS)
– „Big Six“
6. Welches Recht gilt in SL?
Zwischen Linden und Nutzer
– TOS 7.1: Es gilt Kalifornisches Recht
– TOS 7.2: Gerichte in San Francisco sind
zuständig – Linden darf auch anderswo ,
klagen
Ist die Klausel wirksam?
– Verbrauchern darf der Schutz der eigenen
Rechtsordnung nicht entzogen werden, wenn
ein Angebot im eigenen Land erfolgt
– u.U. Klage in Deutschland zulässig
7. Welches Recht gilt in SL?
Zwischen den „Residents“
– Keine Regelung in den TOS zur
anwendbaren Rechtsordnung
– TOS 5.1.
Linden ist nicht verantwortlich für das
Handeln anderer Nutzer
Linden hat das Recht, aber nicht die Pflicht,
zu schlichten
Schlichtung durch Linden hat ausdrücklich
keine Auswirkungen im „Real Life“
(also keine Schlichtung im Rechtssinne)
8. Sicht des deutschen Residents
Welche Rechte habe ich an den von
mir geschaffenen Content?
Wie gehe ich bei Konflikten mit
Linden vor?
Was mache ich bei Konflikten mit
anderen Residents?
9. Content
Objekte,Skripte und Texturen sind
urheberrechtlich geschützt
TOS 3.3: Daten gehören Linden
TOS 3.2: Zwangslizenz an Linden
und andere Residents
– Anzeige im Viewer
– Screenshots (Nutzung außerhalb SL)
10. Konflikt mit Linden
Klage vor kalifornischem Gericht
– Sprachbarriere
– Fremde Rechtsordnung
– Kosten für Korrespondenzanwalt
– Reisekosten bei Verpflichtung zum
persönlichen Erscheinen bei Gericht
11. Alternative: Schlichtung
TOS7.3: Optionale Schlichtung vor
einem anerkannten Schiedsgericht
– Abschluss eines Schiedsvertrages
– Verhandlung über
Fernkommunikationsmittel – theoretisch
auch „in world“
– Bindende Entscheidung, die spätere
Gerichtsverfahren ausschließt
– Voraussetzung: Streitwert geringer als
10.000 US$
12. Konflikt mit Residents
Kein Anspruch auf Schlichtung durch
Linden
Grundsatz:
– Rechtsordnung der bestimmenden
Leistung
– Klage vor dem nationalen Gericht des
Gegners
Problem: Nationalität des Gegners ist
oftmals unbekannt
Zuvor „Subpoena“ gegen Linden, Paypal,
Kreditkartenuntern. und/oder ISP zur
Ermittlung der Identität
13. Schlichtung zwischen Residents?
Erfordert das aktive Mitwirken beider
Parteien
– bei Unterlassungs- oder
Schadensersatzansprüchen nicht zu
erwarten
Erste Ansätze
– z.B. eJustice Centre des portugiesichen
Justizministerium
– Bisher keine organisierten deutschen
Ansätze
14. Vergleich zum „normalen“ Netz
Belehrungspflichtenbei gewerblichen
Angeboten (Fernabsatzrichtlinie, RL
über el. Geschäftsverkehr, etc.)
– Durch RL-Umsetzung ähnliche Regeln in
den EU-Staaten
Impressumspflicht für Websites
Registrierungspflicht für Domains
– Whois-Abfrage durch jedermann
15. Fazit
SL ist kein rechtsfreier Raum – aber
ein Raum mit erschwerter
Rechtsdurchsetzung
Die Konfliktlösung zwischen den
Residents bedarf einer Regelung
Die Möglichkeit zur Identifikation von
Nutzern im Konfliktfall muss
verbessert werden
16. Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit
Iris Speiser
(„Carina Raymaker“)
Universität des Saarlandes
Institut für Rechtsinformatik