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Projekt „Azubi-Europa“
Tschechische Republik / Republik Ungarn
10.11.2014 – 21.11.2014
Betrieblicher Lernauftrag
Hagen Worofka (Auszubildender Industriekaufmann)
Chris Bremer (Auszubildender Industriekaufmann)
Cathleen Stephan (Auszubildende Industriekauffrau)
22
Gliederung
1. Vorstellung der Zielländer
1.1 Tschechische Republik
1.2 Republik Ungarn
2. Vorstellung betrieblicher Lernauftrag
3. Vorgehensweise
4. Kontaktaufnahme zu potenziellen Arbeitnehmern
4.1 Arbeitslosenquoten
4.2 Netzwerk EURES
4.3 Arbeitsämter
4.4 Personalagenturen
5. Gesetzliche Grundlagen zur Einstellung von Arbeitnehmern
5.1 in Deutschland
5.2 in den Zielländern
1
33
Gliederung
6. Voraussetzungen
6.1 Lohnniveau
6.2 Vorteile
6.3 Schwierigkeiten
6.4 Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration
7. Fazit
8. Quellen
2
4443
1. Vorstellung der Zielländer
1.1 Tschechische Republik
 Hauptstadt: Prag (ca. 1,3 Mio. Einwohner)
 Fläche: 78.864 km²
 Bevölkerung: rund 10,5 Mio.
 Währung: Tschechische Kronen (CZK)
 EU-Mitglied seit 2004
 Unabhängigkeit am 01. Januar 1993
(durch Trennung der Tschechoslowakei)
555
1. Vorstellung der Zielländer
1.2 Republik Ungarn
 Hauptstadt: Budapest (ca. 1,7 Mio. Einwohner)
 Fläche 93.036 km²
 Bevölkerung: rund 9,9 Mio.
 Währung: Forint (HUF)
 EU-Mitglied seit 2004
 Republik seit 1989
 Unabhängigkeit seit dem 31.10.1918
4
666
2. Vorstellung betrieblicher Lernauftrag
„ Möglichkeiten der Rekrutierung von Arbeitnehmern,
insbesondere von Berufskraftfahrern, aus dem Ausland“
 Wie kann man mit potenziellen Arbeitnehmern in Kontakt
treten?
 Gibt es ähnliche Strukturen wie in Deutschland betreffend
einer Agentur für Arbeit oder private Arbeitsvermittlungen?
 Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es?
 Was muss bei der Einstellung ausländischer MA in
Deutschland beachtet werden?
5
777
2. Vorstellung betrieblicher Lernauftrag
 Wie ist das Lohnniveau? (Augenmerk Berufskraftfahrer)
 Welche Vorteile hat ein ausländischer AN bei der Einstellung?
 Welche Schwierigkeiten können bei der Einstellung
auftreten?
 Welche Voraussetzungen müssen für eine erfolgreiche
Integration geschaffen werden?
6
888
3. Vorgehensweise
 Geschäftstermine & Besuche bei Unternehmen, Botschaften,
Instituten und AHK
 Recherchieren von Kontaktadressen zu Arbeitsagenturen und
privaten Jobvermittlungen
 Kontaktaufnahme zu Arbeitsvermittlungsstellen
 Sammeln von Informationen über die Strukturen in den
Zielländern
 Auswerten der gesammelten Informationen
 Zusammenführung der wichtigsten Informationen
7
99
4. Kontaktaufnahme zu potenziellen Arbeitnehmern
4.1 Arbeitslosenquoten
8
10109
4.1 Arbeitslosenquoten
111110
4.2 Netzwerk EURES
 EURopean Employment Services = Kooperation zwischen der
Europäischen Kommission und den öffentlichen
Arbeitsverwaltungen der EU-Mitgliedsstaaten
 Informationen, Beratung und Vermittlung für Arbeitskräfte
und Arbeitgeber in ganz Europa
 EURES-Berater besitzen spezifische Fachkenntnisse in allen
Fragen der Arbeitskräftemobilität auf nationaler und
grenzüberschreitender Ebene – seien diese praktischer,
rechtlicher oder verwaltungstechnischer Natur
1212
https://ec.europa.eu/eures/page/index
4.2 Netzwerk EURES
11
1313
4.3 Arbeitsämter
Tschechien:Tschechien:
 Kontakt zu tschechischen Arbeitsämtern auf dem Portal des
Ministeriums für Arbeit und Soziales:
http://portal.mpsv.cz/upcr/
Ungarn:Ungarn:
 http://www.munka.hu/
12
1414
4.4 Personalagenturen
 Personalagenturen helfen bei der…
 Registrierung von Bewerbern/Arbeitssuchenden:
kostenlose Beratung und Unterstützung bei der
Jobsuche
 Suche nach Mitarbeitern nach den Vorgaben des
Auftraggebers + Beratung bei Einstellung und
Rekrutierung von Arbeitskräften
 www.personalniagentury.cz:
Portal mit Auflistung verschiedener Personalagenturen
13
1515
4.4 Personalagenturen
TschechienTschechien
Consulting Company:
 gehört zu den 3 größten Personalagenturen der
Tschechischen Republik
 Büros in Prag, Pilsen, Brno, Ostrava, Olomouc, Hradec
Králové und Ústí nad Labem
http://www.acjobs.cz/en/
Anex Zeitarbeitsfirma:
 Büros in Ostrava, Prag und Brünn
http://www.anexperson.cz
14
1616
4.4 Personalagenturen
UngarnUngarn
PERSONAL WERK RO DE S.R.L.:
 EU Personalvermittlung, die interessierte Fach- und
Führungskräfte in Rumänien, Ungarn, Bulgarien, Polen…für
deutsche, schweizerische oder österreichische Unternehmen
auch im Rahmen von Werkverträgen oder zur Festeinstellung
rekrutiert und vermittelt
 ortsansässige Niederlassungen vorhanden
15
171716
http://www.personal-werk.de/
1818
5. Gesetzliche Grundlagen zur Einstellung von
Arbeitnehmern
 in der EU herrscht fast volle Arbeitnehmerfreizügigkeit, d.h.
Arbeitnehmer und Auszubildende können ohne
Arbeitsgenehmigung der Agentur für Arbeit beschäftigt
werden
Freizügigkeitsgesetz/EU
 eine Arbeitserlaubnis-EU wird nicht mehr benötigt, sodass
die Beschäftigung ohne Erlaubnis keine Ordnungswidrigkeit
mehr darstellt
 Ausnahmeland ist Kroatien, hier gibt es noch
Übergangsregelungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit
(Arbeitserlaubnis-EU)
17
1919
5. Gesetzliche Grundlagen zur Einstellung von
Arbeitnehmern
 Verbot der Diskriminierung, d.h. Unionsbürger genießen
dieselben Rechte, wie Staatsangehörige des Staates in dem
sie sich aufhalten
 für den Aufenthalt, egal ob kurz- oder langfristig, hat eine
Meldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu erfolgen
18
2020
5.1 in Deutschland
 zur Einreise nach Deutschland reicht ein gültiger
Personalausweis oder Reisepass aus
 bei Einreise muss spätestens am 8. Tag eine Anmeldung
beim Einwohnermeldeamt erfolgen
 Einwohnermeldebehörde meldet Angaben an
Ausländerbehörde, die eine Bescheinigung über
gemeinschaftliches Aufenthaltsrecht ausstellt
 für das Arbeitsverhältnis gilt grundsätzlich das deutsche
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
 Tarifverträge gelten für alle Unionsbürger, die in Deutschland
arbeiten
19
2121
5.1 in Deutschland
 die Besteuerung richtet sich nach dem Abkommen zur
Vermeidung von Doppelbesteuerung zwischen Deutschland
und Mitgliedsstaat (Doppelbesteuerungsabkommen = DBA)
 die Sozialversicherung ist in dem Staat zu entrichten, in
dessen Hoheitsgebiet die Beschäftigung ausgeübt wird
(Abkommen über Sozialversicherung zwischen Deutschland
und Mitgliedsstaat)
 EU-Ausländer und einheimische Arbeitnehmer haben die
selben Ansprüche auf Leistungen der Sozialversicherung
 Mindestlöhne gibt es für das Bauhauptgewerbe:
2014 = 11,65 €
2015 = 12,50 €
20
2222
5.1 in Deutschland
seit 01.01.2015: 8,50 € nach Mindestlohngesetz für
Speditions- und Transportgewerbe
geltende Tarifverträge finden Anwendung
21
2323
5.1 in Deutschland
Rechtsgrundlage:
 grundsätzlich gilt das Arbeitsgesetz
 daneben gibt es Spezialvorschriften zum Arbeitsrecht:
 Arbeitszeitgesetz (enthält Bestimmungen über die
höchstzulässige Arbeitszeit und die mindestens zu
gewährenden Pausen)
 Betriebsverfassungsgesetz (regelt die Rechte des
Betriebsrats)
 Bundesurlaubsgesetz (Mindesturlaubsgesetz für
Arbeitnehmer)
 Kündigungsschutzgesetz (erklärt eine ordentliche
arbeitgeberseitige Kündigung für unwirksam, wenn sie nicht
sozial gerechtfertigt ist)
 Tarifvertragsgesetz
 Sozialgesetzbuch (insbesondere SGB III Arbeitsförderung;
SGB VII gesetzliche Unfallversicherung; SGB IX
Schwerbehindertenrecht)
22
2424
5.2 Grundlagen und Aktivitäten in den Zielländern
 ein vorübergehender Umzug von mehr als 3 Monaten muss
dem Standesamt, sowie der Steuerbehörde im Heimatland
angezeigt werden
 EWG-Verordnung Nr. 1408/71, neu VO (EG) 883/04 zur
Vermeidung von Doppelbesteuerung
 bei Arbeit im EU-Ausland wird die soziale Sicherheit im
Heimatland passiv, d.h. die soziale Sicherung erfolgt im
Arbeitsland
 die Anmeldung zur SV muss innerhalb von 15 Tagen nach
Beschäftigungsaufnahme erfolgen
 Vorlage bei der zuständigen Gebietskrankenkasse
23
2525
5.2 Grundlagen und Aktivitäten in den Zielländern
 EU-Bürger können max. zwei Wohnsitze haben, den
Hauptwohnsitz im Heimatland, sowie den vorübergehenden
Wohnsitz im Arbeitsland
 Rechtsgrundlage in Ungarn und Tschechien ist das jeweilige
Arbeitsgesetzbuch
 in diesen Gesetzen werden wie in Deutschland ebenfalls alle
arbeitsrechtlichen Vorschriften geregelt, z.B. Arbeitszeit,
Urlaub, Kündigungsschutz, usw.
 die Regelung für Grenzgänger findet keine Anwendung, da
der Arbeits- und Wohnort mehr als 30 km voneinander
entfernt liegen
24
2626
6. Voraussetzungen für die Rekrutierung vom Arbeitskräften
25
2727
6.1 Lohnniveau
Wie hoch ist das Lohnniveau in den Zielländern?
 der durchschnittliche Bruttomonatslohn in Tschechien beträgt
circa 965 €
 hier eine Übersicht der
Löhne in Tschechien:
diese liegen im Durch-
schnitt zwischen 701 €
in Karlovarský (Karls-
bad) und 1051 € in
Prag
26
2828
6.1 Lohnniveau
 der durchschnittliche Bruttomonatslohn in Ungarn beträgt
circa 835 € (in UN der Privatwirtschaft)
 Übersicht der
Bruttolöhne in
Ungarn:
(1€ = 304HUF)
27
2929
6.1 Lohnniveau
 ein Berufskraftfahrer in Tschechien verdient im Durchschnitt
555 € netto
 ein Berufskraftfahrer in Ungarn verdient, ähnlich wie ein
Lehrer, zwischen 440 € und 822 € netto
 in Deutschland zum Vergleich circa 1.973 € netto
durchschnittlich
 Vergleich des Einkommens:
28
3030
6.2 Vorteile für deutsche Unternehmen
Welche Vorteile hat ein ausländischer Arbeitnehmer bei der
Einstellung in Deutschland?
 billiger bei den Lohn-/Personalkosten, da die deutschen
Arbeitnehmer durch einen höheren Lebensstandard höhere
Gehälter/Löhne erwarten
 gute Wahrscheinlichkeit hochqualifizierte Arbeitnehmer
aufgrund der besseren Verhältnisse in Deutschland einstellen
zu können
 Unternehmen können ihre kulturelle Vielfalt und
Weltoffenheit nach Außen gut darstellen und für mehr
Integration werben
29
3131
6.2 Vorteile für deutsche Unternehmen
 durch die kulturelle Vielfalt auch bessere Möglichkeiten neue
Geschäftskontakte zu verschiedensten Ländern zu knüpfen
 es könnte ein Wettbewerbsverhalten entstehen, bei dem die
deutschen Arbeitnehmer mehr Leistung bei gleichbleibenden
Lohn bringen
30
3232
6.3 Schwierigkeiten
Welche Schwierigkeiten können bei der Einstellung in
Deutschland auftreten?
 Kommunikationsschwierigkeiten
 Schwierigkeiten bei der Integration in die deutsche
Gesellschaft
 Kulturunterschiede mit Problemen bei der Anpassung oder
Akzeptanz der deutschen Einwohner
 Familie/Nachkommen des ausländischen Arbeitnehmers
haben einen erhöhten Druck der Anpassung
31
3333
6.3 Schwierigkeiten
fehlende Übereinstimmung bei der Qualifikation: Arbeitnehmer
haben nicht die erforderliche Ausbildung, Weiterbildung oder
Arbeitserfahrung, um die vorhandenen Stellen zu besetzen
 oftmals werden Qualifikationen in Deutschland nicht
anerkannt
 fehlende Mobilität: Arbeitnehmer haben zwar die passende
Qualifikation und das Interesse an der Arbeitsstelle, jedoch
kommt eventuell aus verschiedenen Gründen ein Umzug in
eine andere geographische Region nicht in Frage
 Rassismus bzw. eine schlechte Behandlung durch Mitbürger
(egal ob Deutsche oder Mitbürger mit einem anderen
Migrationshintergrund)
32
3434
6.4 Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration
Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, um eine
erfolgreiche Integration der ausländischen Arbeitnehmer in
Deutschland zu erzielen?
 Ausländische Arbeitnehmer bedürfen in der Regel meist eines
Aufenthaltstitels oder einer Arbeitserlaubnis
 Aufenthaltstitel sind grundsätzlich bei der jeweiligen
Botschaft bzw. dem jeweiligen Konsulat im Heimatland zu
beantragen
 Durch den Aufenthaltstitel wird deutlich, ob eine
Erwerbstätigkeit gestattet oder nicht gestattet ist
 Anträge für eine Arbeitserlaubnis sind an die
Ausländerbehörde zu stellen
33
3535
6.4 Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration
 Besonderheit für die Bürger der neuen EU-Mitgliedsstaaten:
kein Aufenthaltstitel mehr nötig, jedoch muss die zuständige
Agentur für Arbeit eine Arbeitsgenehmigung erteilen
 die Erteilung einer Arbeitserlaubnis liegt im Ermessen der
Ausländerbehörde  meist ist ein konkretes
Arbeitsplatzangebot erforderlich
 die Arbeitserlaubnis kann die Berechtigung zur Aufnahme
einer selbstständigen oder unselbstständigen
Erwerbstätigkeit umfassen
 Erteilung der Arbeitserlaubnis hängt von der
Staatsangehörigkeit und von der Art der Beschäftigung ab
 es gelten unterschiedliche Regeln für gering qualifizierte,
qualifizierte und hoch qualifizierte Beschäftigungen
34
3636
6.4 Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration
 gering qualifizierte Beschäftigung:
 Beschäftigungen, die ohne eine 3-jährige
Berufsausbildung ausgeübt werden können
 Arbeitserlaubnis wird in Ausnahmefällen erteilt: z.B.
für Saisonbeschäftigungen; Beschäftigungen in der
Land- & Forstwirtschaft, Obst- & Gemüseverarbeitung
 qualifizierte Beschäftigung:
 setzt eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung
voraus
 Bundesagentur für Arbeit kann einen Aufenthaltstitel
erteilen für z.B.: Lehrkräfte, IT-Fachkräfte, leitende
Angestellte
35
3737
6.4 Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration
 hochqualifizierte Beschäftigung:
 es kann eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden
 Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzangebotes
erforderlich
 es Bedarf nur einer Zustimmung der
Ausländerbehörde! (nicht bei der Bundesagentur für
Arbeit!)
 Anwendungsbeispiele laut Gesetz z.B.:
wissenschaftliche Mitarbeiter mit gehobener Funktion
oder Lehrpersonen; wissenschaftliche Mitarbeiter mit
herausragender Funktion; Spezialisten; leitende
Angestellte mit besonderer Berufserfahrung
36
3838
6.4 Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration
Zusätzliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration
im Unternehmen und in der Gesellschaft:
 Sprachkurse besonders für die Arbeitnehmer, aber ebenfalls
Möglichkeiten für die Familie anbieten
 Förderung der Schulausbildung für die Nachkommen des
ausländischen Arbeitnehmers
Personen im UN als Dolmetscher einsetzen bzw. einstellen
(besonders für die Anfangszeit), um Sprachprobleme zu
überbrücken
 direkte Angebote für Weiterbildungen für die ausländischen
Arbeitnehmer in Deutschland
37
3939
6.4 Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration
 soziale Programme für den ausländischen Arbeitnehmer
und seine Familie
 eine Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten
38
4040
7. Fazit
Das Thema des Lernauftrages war recht schwierig.
Fragen zu dieser Thematik wurden bei Terminen und Besuchen
von den Unternehmen und Instituten meist sehr ungern gehört.
Dies lag natürlicherweise daran, dass diese Länder und
Agenturen die guten und qualifizierten Arbeitnehmer, die sie
ausgebildet haben, auch in ihrem eigenen Land halten wollen.
Nach unseren Besuchen in den beiden Ländern, ist klar, dass
sie die Arbeitnehmer dort halten wollen, um natürlich für einen
Aufschwung für ihre eigene Wirtschaft zu sorgen. So wie es
momentan ist, werden Kosten und Zeit investiert und das
teilweise zum Nutzen anderer Länder.
Einige gaben uns Adressen und Ansprechpartner, bei denen wir
eventuell einen größeren Erfolg haben und Antworten zu
unseren Fragen bekommen könnten.
Der andere Teil hat nur darauf verwiesen, dass man sich zu
dieser Thematik komplett enthalten möchte.
39
414140
7. Fazit
Dies sollte soweit verständlich sein, da die besuchten Zielländer
schon einen Großteil an Abgängen von Fachkräften in andere
Länder haben, da diese AN, beruflich gesehen, dort eventuell
größere Chancen als in ihrem Heimatland haben.
Somit ist der beste Weg eventuell eine Vermittlung über private
Arbeitsagenturen, die mit anderen Ländern dort agierenden
Agenturen zusammen arbeiten.
Möglicherweise wäre es auch von Nutzen für die Heimatländer,
wenn die Arbeitskräfte ihre Familien zu Hause finanziell
unterstützen und sich dadurch die Kaufkraft in den Ländern
erhöht.
4242
8. Quellen:
http://arbeitgeber.monster.de/hr/personal-
tipps/personalmanagement/arbeitsrecht/arbeitskraefte-aus-dem-ausland.aspx (01.12.2014)
http://www.chemnitz.ihk24.de/international/Tschechien/Foerderungen_in_Tschechien/Beschaef
tigung/Suche_nach_tschechischen_Arbeitskraeften/ (01.12.2014)
http://de.statista.com/statistik/daten/studie/17307/umfrage/arbeitslosenquote-in-tschechien/
(01.12.2014)
http://de.statista.com/statistik/daten/studie/17313/umfrage/arbeitslosenquote-in-ungarn/
(01.12.2014)
http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc?
IdcService=GET_FILE&dDocName=L6019022DSTBAI389387&RevisionSelectionMethod=Latest
(02.12.2014)
http://www.munka.hu/
(02.12.2014)
https://ec.europa.eu/eures/page/index
(02.12.2014)
http://portal.mpsv.cz/upcr/
(03.12.2014)
www.personalniagentury.cz
(03.12.2014)
http://www.acjobs.cz/en/
(03.12.2014)
http://www.anexperson.cz
(03.12.2014)
http://www.personal-werk.de/
(03.12.2014)
41
4343
8. Quellen:
http://www.handelsblatt.com/archiv/expertenrat-der-rechtsanwaltskanzlei-noerr-stiefenhofer-
lutz-20-fragen-und-antworten-zum-arbeitsrecht-in-tschechien/2274974.html (08.12.2014)
http://www.pesterlloyd.net/2009_38/0938loehne/0938loehne.html (08.12.2014)
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/faq-beschaeftigung-auslaendischer.pdf?
__blob=publicationFile (08.12.2014)
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Mindestarbeitsbedingungen/Mindestlohn_Lohnunterg
renze/uebersicht_mindestloehne.html?nn=210052&view=render[Standard] (08.12.2014)
http://www.google.de/url?
sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=6&ved=0CD8QFjAF&url=http%3A%2F
%2Fsachsen.dgb.de%2Fthemen_1%2F%2B%2Bco%2B%2B126561b6-50b0-11e1-4ed4-
00188b4dc422&ei=KkOEVMWBAYr2UNGYg9gP&usg=AFQjCNEyPE6_s9g2qlPWfj8CYhu1PSA4gg
&bvm=bv.80642063,d.d24 (08.12.2014)
http://www.wissen.de/umzug-innerhalb-europas (09.12.2014)
http://www.deutsche-
rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232772/publicationFile/51385/01_leben_und_a
rbeiten_in_europa.pdf (09.12.2014)
http://www.eures-by-cz.eu/index.php?id=257 (09.12.2014)
www.pesterlloyd.net (09.12.2014)
http://focus-migration.hwwi.de/Braucht-Deutschland.1197.0.html (10.12.2014)
http://www.rechtsanwalt-familienzusammenfuehrung.de/arbeitserlaubnis-arbeitnehmer.html
(09.12.2014)
http://www.wageindicator.org/main/Wageindicatorfoundation/WageIndicatorgazette/2009/new
s-items/how-much-does-a-truck-driver-earn-may-27-2009 (10.12.2014)
http://czechport.blogspot.de/2011/03/durchschnittseinkommen-tschechien.html (10.12.2014)
http://www.zauberhaftes-ungarn.de/ungarn/gesellschaft.htm (10.12.2014)
42
4444
Vielen Dank für
IhreIhre Aufmerksamkeit!

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Betrieblicher Lernauftrag Thielecke - Nov 2012 HR/HU
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BLA Worofka,Bremer,Stephan - Nov 2014 CZ/HU

  • 1. 111 Projekt „Azubi-Europa“ Tschechische Republik / Republik Ungarn 10.11.2014 – 21.11.2014 Betrieblicher Lernauftrag Hagen Worofka (Auszubildender Industriekaufmann) Chris Bremer (Auszubildender Industriekaufmann) Cathleen Stephan (Auszubildende Industriekauffrau)
  • 2. 22 Gliederung 1. Vorstellung der Zielländer 1.1 Tschechische Republik 1.2 Republik Ungarn 2. Vorstellung betrieblicher Lernauftrag 3. Vorgehensweise 4. Kontaktaufnahme zu potenziellen Arbeitnehmern 4.1 Arbeitslosenquoten 4.2 Netzwerk EURES 4.3 Arbeitsämter 4.4 Personalagenturen 5. Gesetzliche Grundlagen zur Einstellung von Arbeitnehmern 5.1 in Deutschland 5.2 in den Zielländern 1
  • 3. 33 Gliederung 6. Voraussetzungen 6.1 Lohnniveau 6.2 Vorteile 6.3 Schwierigkeiten 6.4 Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration 7. Fazit 8. Quellen 2
  • 4. 4443 1. Vorstellung der Zielländer 1.1 Tschechische Republik  Hauptstadt: Prag (ca. 1,3 Mio. Einwohner)  Fläche: 78.864 km²  Bevölkerung: rund 10,5 Mio.  Währung: Tschechische Kronen (CZK)  EU-Mitglied seit 2004  Unabhängigkeit am 01. Januar 1993 (durch Trennung der Tschechoslowakei)
  • 5. 555 1. Vorstellung der Zielländer 1.2 Republik Ungarn  Hauptstadt: Budapest (ca. 1,7 Mio. Einwohner)  Fläche 93.036 km²  Bevölkerung: rund 9,9 Mio.  Währung: Forint (HUF)  EU-Mitglied seit 2004  Republik seit 1989  Unabhängigkeit seit dem 31.10.1918 4
  • 6. 666 2. Vorstellung betrieblicher Lernauftrag „ Möglichkeiten der Rekrutierung von Arbeitnehmern, insbesondere von Berufskraftfahrern, aus dem Ausland“  Wie kann man mit potenziellen Arbeitnehmern in Kontakt treten?  Gibt es ähnliche Strukturen wie in Deutschland betreffend einer Agentur für Arbeit oder private Arbeitsvermittlungen?  Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es?  Was muss bei der Einstellung ausländischer MA in Deutschland beachtet werden? 5
  • 7. 777 2. Vorstellung betrieblicher Lernauftrag  Wie ist das Lohnniveau? (Augenmerk Berufskraftfahrer)  Welche Vorteile hat ein ausländischer AN bei der Einstellung?  Welche Schwierigkeiten können bei der Einstellung auftreten?  Welche Voraussetzungen müssen für eine erfolgreiche Integration geschaffen werden? 6
  • 8. 888 3. Vorgehensweise  Geschäftstermine & Besuche bei Unternehmen, Botschaften, Instituten und AHK  Recherchieren von Kontaktadressen zu Arbeitsagenturen und privaten Jobvermittlungen  Kontaktaufnahme zu Arbeitsvermittlungsstellen  Sammeln von Informationen über die Strukturen in den Zielländern  Auswerten der gesammelten Informationen  Zusammenführung der wichtigsten Informationen 7
  • 9. 99 4. Kontaktaufnahme zu potenziellen Arbeitnehmern 4.1 Arbeitslosenquoten 8
  • 11. 111110 4.2 Netzwerk EURES  EURopean Employment Services = Kooperation zwischen der Europäischen Kommission und den öffentlichen Arbeitsverwaltungen der EU-Mitgliedsstaaten  Informationen, Beratung und Vermittlung für Arbeitskräfte und Arbeitgeber in ganz Europa  EURES-Berater besitzen spezifische Fachkenntnisse in allen Fragen der Arbeitskräftemobilität auf nationaler und grenzüberschreitender Ebene – seien diese praktischer, rechtlicher oder verwaltungstechnischer Natur
  • 13. 1313 4.3 Arbeitsämter Tschechien:Tschechien:  Kontakt zu tschechischen Arbeitsämtern auf dem Portal des Ministeriums für Arbeit und Soziales: http://portal.mpsv.cz/upcr/ Ungarn:Ungarn:  http://www.munka.hu/ 12
  • 14. 1414 4.4 Personalagenturen  Personalagenturen helfen bei der…  Registrierung von Bewerbern/Arbeitssuchenden: kostenlose Beratung und Unterstützung bei der Jobsuche  Suche nach Mitarbeitern nach den Vorgaben des Auftraggebers + Beratung bei Einstellung und Rekrutierung von Arbeitskräften  www.personalniagentury.cz: Portal mit Auflistung verschiedener Personalagenturen 13
  • 15. 1515 4.4 Personalagenturen TschechienTschechien Consulting Company:  gehört zu den 3 größten Personalagenturen der Tschechischen Republik  Büros in Prag, Pilsen, Brno, Ostrava, Olomouc, Hradec Králové und Ústí nad Labem http://www.acjobs.cz/en/ Anex Zeitarbeitsfirma:  Büros in Ostrava, Prag und Brünn http://www.anexperson.cz 14
  • 16. 1616 4.4 Personalagenturen UngarnUngarn PERSONAL WERK RO DE S.R.L.:  EU Personalvermittlung, die interessierte Fach- und Führungskräfte in Rumänien, Ungarn, Bulgarien, Polen…für deutsche, schweizerische oder österreichische Unternehmen auch im Rahmen von Werkverträgen oder zur Festeinstellung rekrutiert und vermittelt  ortsansässige Niederlassungen vorhanden 15
  • 18. 1818 5. Gesetzliche Grundlagen zur Einstellung von Arbeitnehmern  in der EU herrscht fast volle Arbeitnehmerfreizügigkeit, d.h. Arbeitnehmer und Auszubildende können ohne Arbeitsgenehmigung der Agentur für Arbeit beschäftigt werden Freizügigkeitsgesetz/EU  eine Arbeitserlaubnis-EU wird nicht mehr benötigt, sodass die Beschäftigung ohne Erlaubnis keine Ordnungswidrigkeit mehr darstellt  Ausnahmeland ist Kroatien, hier gibt es noch Übergangsregelungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit (Arbeitserlaubnis-EU) 17
  • 19. 1919 5. Gesetzliche Grundlagen zur Einstellung von Arbeitnehmern  Verbot der Diskriminierung, d.h. Unionsbürger genießen dieselben Rechte, wie Staatsangehörige des Staates in dem sie sich aufhalten  für den Aufenthalt, egal ob kurz- oder langfristig, hat eine Meldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu erfolgen 18
  • 20. 2020 5.1 in Deutschland  zur Einreise nach Deutschland reicht ein gültiger Personalausweis oder Reisepass aus  bei Einreise muss spätestens am 8. Tag eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgen  Einwohnermeldebehörde meldet Angaben an Ausländerbehörde, die eine Bescheinigung über gemeinschaftliches Aufenthaltsrecht ausstellt  für das Arbeitsverhältnis gilt grundsätzlich das deutsche Arbeits- und Sozialversicherungsrecht  Tarifverträge gelten für alle Unionsbürger, die in Deutschland arbeiten 19
  • 21. 2121 5.1 in Deutschland  die Besteuerung richtet sich nach dem Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und Mitgliedsstaat (Doppelbesteuerungsabkommen = DBA)  die Sozialversicherung ist in dem Staat zu entrichten, in dessen Hoheitsgebiet die Beschäftigung ausgeübt wird (Abkommen über Sozialversicherung zwischen Deutschland und Mitgliedsstaat)  EU-Ausländer und einheimische Arbeitnehmer haben die selben Ansprüche auf Leistungen der Sozialversicherung  Mindestlöhne gibt es für das Bauhauptgewerbe: 2014 = 11,65 € 2015 = 12,50 € 20
  • 22. 2222 5.1 in Deutschland seit 01.01.2015: 8,50 € nach Mindestlohngesetz für Speditions- und Transportgewerbe geltende Tarifverträge finden Anwendung 21
  • 23. 2323 5.1 in Deutschland Rechtsgrundlage:  grundsätzlich gilt das Arbeitsgesetz  daneben gibt es Spezialvorschriften zum Arbeitsrecht:  Arbeitszeitgesetz (enthält Bestimmungen über die höchstzulässige Arbeitszeit und die mindestens zu gewährenden Pausen)  Betriebsverfassungsgesetz (regelt die Rechte des Betriebsrats)  Bundesurlaubsgesetz (Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer)  Kündigungsschutzgesetz (erklärt eine ordentliche arbeitgeberseitige Kündigung für unwirksam, wenn sie nicht sozial gerechtfertigt ist)  Tarifvertragsgesetz  Sozialgesetzbuch (insbesondere SGB III Arbeitsförderung; SGB VII gesetzliche Unfallversicherung; SGB IX Schwerbehindertenrecht) 22
  • 24. 2424 5.2 Grundlagen und Aktivitäten in den Zielländern  ein vorübergehender Umzug von mehr als 3 Monaten muss dem Standesamt, sowie der Steuerbehörde im Heimatland angezeigt werden  EWG-Verordnung Nr. 1408/71, neu VO (EG) 883/04 zur Vermeidung von Doppelbesteuerung  bei Arbeit im EU-Ausland wird die soziale Sicherheit im Heimatland passiv, d.h. die soziale Sicherung erfolgt im Arbeitsland  die Anmeldung zur SV muss innerhalb von 15 Tagen nach Beschäftigungsaufnahme erfolgen  Vorlage bei der zuständigen Gebietskrankenkasse 23
  • 25. 2525 5.2 Grundlagen und Aktivitäten in den Zielländern  EU-Bürger können max. zwei Wohnsitze haben, den Hauptwohnsitz im Heimatland, sowie den vorübergehenden Wohnsitz im Arbeitsland  Rechtsgrundlage in Ungarn und Tschechien ist das jeweilige Arbeitsgesetzbuch  in diesen Gesetzen werden wie in Deutschland ebenfalls alle arbeitsrechtlichen Vorschriften geregelt, z.B. Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsschutz, usw.  die Regelung für Grenzgänger findet keine Anwendung, da der Arbeits- und Wohnort mehr als 30 km voneinander entfernt liegen 24
  • 26. 2626 6. Voraussetzungen für die Rekrutierung vom Arbeitskräften 25
  • 27. 2727 6.1 Lohnniveau Wie hoch ist das Lohnniveau in den Zielländern?  der durchschnittliche Bruttomonatslohn in Tschechien beträgt circa 965 €  hier eine Übersicht der Löhne in Tschechien: diese liegen im Durch- schnitt zwischen 701 € in Karlovarský (Karls- bad) und 1051 € in Prag 26
  • 28. 2828 6.1 Lohnniveau  der durchschnittliche Bruttomonatslohn in Ungarn beträgt circa 835 € (in UN der Privatwirtschaft)  Übersicht der Bruttolöhne in Ungarn: (1€ = 304HUF) 27
  • 29. 2929 6.1 Lohnniveau  ein Berufskraftfahrer in Tschechien verdient im Durchschnitt 555 € netto  ein Berufskraftfahrer in Ungarn verdient, ähnlich wie ein Lehrer, zwischen 440 € und 822 € netto  in Deutschland zum Vergleich circa 1.973 € netto durchschnittlich  Vergleich des Einkommens: 28
  • 30. 3030 6.2 Vorteile für deutsche Unternehmen Welche Vorteile hat ein ausländischer Arbeitnehmer bei der Einstellung in Deutschland?  billiger bei den Lohn-/Personalkosten, da die deutschen Arbeitnehmer durch einen höheren Lebensstandard höhere Gehälter/Löhne erwarten  gute Wahrscheinlichkeit hochqualifizierte Arbeitnehmer aufgrund der besseren Verhältnisse in Deutschland einstellen zu können  Unternehmen können ihre kulturelle Vielfalt und Weltoffenheit nach Außen gut darstellen und für mehr Integration werben 29
  • 31. 3131 6.2 Vorteile für deutsche Unternehmen  durch die kulturelle Vielfalt auch bessere Möglichkeiten neue Geschäftskontakte zu verschiedensten Ländern zu knüpfen  es könnte ein Wettbewerbsverhalten entstehen, bei dem die deutschen Arbeitnehmer mehr Leistung bei gleichbleibenden Lohn bringen 30
  • 32. 3232 6.3 Schwierigkeiten Welche Schwierigkeiten können bei der Einstellung in Deutschland auftreten?  Kommunikationsschwierigkeiten  Schwierigkeiten bei der Integration in die deutsche Gesellschaft  Kulturunterschiede mit Problemen bei der Anpassung oder Akzeptanz der deutschen Einwohner  Familie/Nachkommen des ausländischen Arbeitnehmers haben einen erhöhten Druck der Anpassung 31
  • 33. 3333 6.3 Schwierigkeiten fehlende Übereinstimmung bei der Qualifikation: Arbeitnehmer haben nicht die erforderliche Ausbildung, Weiterbildung oder Arbeitserfahrung, um die vorhandenen Stellen zu besetzen  oftmals werden Qualifikationen in Deutschland nicht anerkannt  fehlende Mobilität: Arbeitnehmer haben zwar die passende Qualifikation und das Interesse an der Arbeitsstelle, jedoch kommt eventuell aus verschiedenen Gründen ein Umzug in eine andere geographische Region nicht in Frage  Rassismus bzw. eine schlechte Behandlung durch Mitbürger (egal ob Deutsche oder Mitbürger mit einem anderen Migrationshintergrund) 32
  • 34. 3434 6.4 Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, um eine erfolgreiche Integration der ausländischen Arbeitnehmer in Deutschland zu erzielen?  Ausländische Arbeitnehmer bedürfen in der Regel meist eines Aufenthaltstitels oder einer Arbeitserlaubnis  Aufenthaltstitel sind grundsätzlich bei der jeweiligen Botschaft bzw. dem jeweiligen Konsulat im Heimatland zu beantragen  Durch den Aufenthaltstitel wird deutlich, ob eine Erwerbstätigkeit gestattet oder nicht gestattet ist  Anträge für eine Arbeitserlaubnis sind an die Ausländerbehörde zu stellen 33
  • 35. 3535 6.4 Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration  Besonderheit für die Bürger der neuen EU-Mitgliedsstaaten: kein Aufenthaltstitel mehr nötig, jedoch muss die zuständige Agentur für Arbeit eine Arbeitsgenehmigung erteilen  die Erteilung einer Arbeitserlaubnis liegt im Ermessen der Ausländerbehörde  meist ist ein konkretes Arbeitsplatzangebot erforderlich  die Arbeitserlaubnis kann die Berechtigung zur Aufnahme einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit umfassen  Erteilung der Arbeitserlaubnis hängt von der Staatsangehörigkeit und von der Art der Beschäftigung ab  es gelten unterschiedliche Regeln für gering qualifizierte, qualifizierte und hoch qualifizierte Beschäftigungen 34
  • 36. 3636 6.4 Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration  gering qualifizierte Beschäftigung:  Beschäftigungen, die ohne eine 3-jährige Berufsausbildung ausgeübt werden können  Arbeitserlaubnis wird in Ausnahmefällen erteilt: z.B. für Saisonbeschäftigungen; Beschäftigungen in der Land- & Forstwirtschaft, Obst- & Gemüseverarbeitung  qualifizierte Beschäftigung:  setzt eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung voraus  Bundesagentur für Arbeit kann einen Aufenthaltstitel erteilen für z.B.: Lehrkräfte, IT-Fachkräfte, leitende Angestellte 35
  • 37. 3737 6.4 Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration  hochqualifizierte Beschäftigung:  es kann eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden  Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzangebotes erforderlich  es Bedarf nur einer Zustimmung der Ausländerbehörde! (nicht bei der Bundesagentur für Arbeit!)  Anwendungsbeispiele laut Gesetz z.B.: wissenschaftliche Mitarbeiter mit gehobener Funktion oder Lehrpersonen; wissenschaftliche Mitarbeiter mit herausragender Funktion; Spezialisten; leitende Angestellte mit besonderer Berufserfahrung 36
  • 38. 3838 6.4 Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration Zusätzliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration im Unternehmen und in der Gesellschaft:  Sprachkurse besonders für die Arbeitnehmer, aber ebenfalls Möglichkeiten für die Familie anbieten  Förderung der Schulausbildung für die Nachkommen des ausländischen Arbeitnehmers Personen im UN als Dolmetscher einsetzen bzw. einstellen (besonders für die Anfangszeit), um Sprachprobleme zu überbrücken  direkte Angebote für Weiterbildungen für die ausländischen Arbeitnehmer in Deutschland 37
  • 39. 3939 6.4 Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration  soziale Programme für den ausländischen Arbeitnehmer und seine Familie  eine Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten 38
  • 40. 4040 7. Fazit Das Thema des Lernauftrages war recht schwierig. Fragen zu dieser Thematik wurden bei Terminen und Besuchen von den Unternehmen und Instituten meist sehr ungern gehört. Dies lag natürlicherweise daran, dass diese Länder und Agenturen die guten und qualifizierten Arbeitnehmer, die sie ausgebildet haben, auch in ihrem eigenen Land halten wollen. Nach unseren Besuchen in den beiden Ländern, ist klar, dass sie die Arbeitnehmer dort halten wollen, um natürlich für einen Aufschwung für ihre eigene Wirtschaft zu sorgen. So wie es momentan ist, werden Kosten und Zeit investiert und das teilweise zum Nutzen anderer Länder. Einige gaben uns Adressen und Ansprechpartner, bei denen wir eventuell einen größeren Erfolg haben und Antworten zu unseren Fragen bekommen könnten. Der andere Teil hat nur darauf verwiesen, dass man sich zu dieser Thematik komplett enthalten möchte. 39
  • 41. 414140 7. Fazit Dies sollte soweit verständlich sein, da die besuchten Zielländer schon einen Großteil an Abgängen von Fachkräften in andere Länder haben, da diese AN, beruflich gesehen, dort eventuell größere Chancen als in ihrem Heimatland haben. Somit ist der beste Weg eventuell eine Vermittlung über private Arbeitsagenturen, die mit anderen Ländern dort agierenden Agenturen zusammen arbeiten. Möglicherweise wäre es auch von Nutzen für die Heimatländer, wenn die Arbeitskräfte ihre Familien zu Hause finanziell unterstützen und sich dadurch die Kaufkraft in den Ländern erhöht.
  • 42. 4242 8. Quellen: http://arbeitgeber.monster.de/hr/personal- tipps/personalmanagement/arbeitsrecht/arbeitskraefte-aus-dem-ausland.aspx (01.12.2014) http://www.chemnitz.ihk24.de/international/Tschechien/Foerderungen_in_Tschechien/Beschaef tigung/Suche_nach_tschechischen_Arbeitskraeften/ (01.12.2014) http://de.statista.com/statistik/daten/studie/17307/umfrage/arbeitslosenquote-in-tschechien/ (01.12.2014) http://de.statista.com/statistik/daten/studie/17313/umfrage/arbeitslosenquote-in-ungarn/ (01.12.2014) http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc? IdcService=GET_FILE&dDocName=L6019022DSTBAI389387&RevisionSelectionMethod=Latest (02.12.2014) http://www.munka.hu/ (02.12.2014) https://ec.europa.eu/eures/page/index (02.12.2014) http://portal.mpsv.cz/upcr/ (03.12.2014) www.personalniagentury.cz (03.12.2014) http://www.acjobs.cz/en/ (03.12.2014) http://www.anexperson.cz (03.12.2014) http://www.personal-werk.de/ (03.12.2014) 41
  • 43. 4343 8. Quellen: http://www.handelsblatt.com/archiv/expertenrat-der-rechtsanwaltskanzlei-noerr-stiefenhofer- lutz-20-fragen-und-antworten-zum-arbeitsrecht-in-tschechien/2274974.html (08.12.2014) http://www.pesterlloyd.net/2009_38/0938loehne/0938loehne.html (08.12.2014) http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/faq-beschaeftigung-auslaendischer.pdf? __blob=publicationFile (08.12.2014) http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Mindestarbeitsbedingungen/Mindestlohn_Lohnunterg renze/uebersicht_mindestloehne.html?nn=210052&view=render[Standard] (08.12.2014) http://www.google.de/url? sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=6&ved=0CD8QFjAF&url=http%3A%2F %2Fsachsen.dgb.de%2Fthemen_1%2F%2B%2Bco%2B%2B126561b6-50b0-11e1-4ed4- 00188b4dc422&ei=KkOEVMWBAYr2UNGYg9gP&usg=AFQjCNEyPE6_s9g2qlPWfj8CYhu1PSA4gg &bvm=bv.80642063,d.d24 (08.12.2014) http://www.wissen.de/umzug-innerhalb-europas (09.12.2014) http://www.deutsche- rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232772/publicationFile/51385/01_leben_und_a rbeiten_in_europa.pdf (09.12.2014) http://www.eures-by-cz.eu/index.php?id=257 (09.12.2014) www.pesterlloyd.net (09.12.2014) http://focus-migration.hwwi.de/Braucht-Deutschland.1197.0.html (10.12.2014) http://www.rechtsanwalt-familienzusammenfuehrung.de/arbeitserlaubnis-arbeitnehmer.html (09.12.2014) http://www.wageindicator.org/main/Wageindicatorfoundation/WageIndicatorgazette/2009/new s-items/how-much-does-a-truck-driver-earn-may-27-2009 (10.12.2014) http://czechport.blogspot.de/2011/03/durchschnittseinkommen-tschechien.html (10.12.2014) http://www.zauberhaftes-ungarn.de/ungarn/gesellschaft.htm (10.12.2014) 42