Betrieblicher Lernauftrag Thielecke - Nov 2012 HR/HU
BLA Worofka,Bremer,Stephan - Nov 2014 CZ/HU
1. 111
Projekt „Azubi-Europa“
Tschechische Republik / Republik Ungarn
10.11.2014 – 21.11.2014
Betrieblicher Lernauftrag
Hagen Worofka (Auszubildender Industriekaufmann)
Chris Bremer (Auszubildender Industriekaufmann)
Cathleen Stephan (Auszubildende Industriekauffrau)
2. 22
Gliederung
1. Vorstellung der Zielländer
1.1 Tschechische Republik
1.2 Republik Ungarn
2. Vorstellung betrieblicher Lernauftrag
3. Vorgehensweise
4. Kontaktaufnahme zu potenziellen Arbeitnehmern
4.1 Arbeitslosenquoten
4.2 Netzwerk EURES
4.3 Arbeitsämter
4.4 Personalagenturen
5. Gesetzliche Grundlagen zur Einstellung von Arbeitnehmern
5.1 in Deutschland
5.2 in den Zielländern
1
4. 4443
1. Vorstellung der Zielländer
1.1 Tschechische Republik
Hauptstadt: Prag (ca. 1,3 Mio. Einwohner)
Fläche: 78.864 km²
Bevölkerung: rund 10,5 Mio.
Währung: Tschechische Kronen (CZK)
EU-Mitglied seit 2004
Unabhängigkeit am 01. Januar 1993
(durch Trennung der Tschechoslowakei)
5. 555
1. Vorstellung der Zielländer
1.2 Republik Ungarn
Hauptstadt: Budapest (ca. 1,7 Mio. Einwohner)
Fläche 93.036 km²
Bevölkerung: rund 9,9 Mio.
Währung: Forint (HUF)
EU-Mitglied seit 2004
Republik seit 1989
Unabhängigkeit seit dem 31.10.1918
4
6. 666
2. Vorstellung betrieblicher Lernauftrag
„ Möglichkeiten der Rekrutierung von Arbeitnehmern,
insbesondere von Berufskraftfahrern, aus dem Ausland“
Wie kann man mit potenziellen Arbeitnehmern in Kontakt
treten?
Gibt es ähnliche Strukturen wie in Deutschland betreffend
einer Agentur für Arbeit oder private Arbeitsvermittlungen?
Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es?
Was muss bei der Einstellung ausländischer MA in
Deutschland beachtet werden?
5
7. 777
2. Vorstellung betrieblicher Lernauftrag
Wie ist das Lohnniveau? (Augenmerk Berufskraftfahrer)
Welche Vorteile hat ein ausländischer AN bei der Einstellung?
Welche Schwierigkeiten können bei der Einstellung
auftreten?
Welche Voraussetzungen müssen für eine erfolgreiche
Integration geschaffen werden?
6
8. 888
3. Vorgehensweise
Geschäftstermine & Besuche bei Unternehmen, Botschaften,
Instituten und AHK
Recherchieren von Kontaktadressen zu Arbeitsagenturen und
privaten Jobvermittlungen
Kontaktaufnahme zu Arbeitsvermittlungsstellen
Sammeln von Informationen über die Strukturen in den
Zielländern
Auswerten der gesammelten Informationen
Zusammenführung der wichtigsten Informationen
7
11. 111110
4.2 Netzwerk EURES
EURopean Employment Services = Kooperation zwischen der
Europäischen Kommission und den öffentlichen
Arbeitsverwaltungen der EU-Mitgliedsstaaten
Informationen, Beratung und Vermittlung für Arbeitskräfte
und Arbeitgeber in ganz Europa
EURES-Berater besitzen spezifische Fachkenntnisse in allen
Fragen der Arbeitskräftemobilität auf nationaler und
grenzüberschreitender Ebene – seien diese praktischer,
rechtlicher oder verwaltungstechnischer Natur
14. 1414
4.4 Personalagenturen
Personalagenturen helfen bei der…
Registrierung von Bewerbern/Arbeitssuchenden:
kostenlose Beratung und Unterstützung bei der
Jobsuche
Suche nach Mitarbeitern nach den Vorgaben des
Auftraggebers + Beratung bei Einstellung und
Rekrutierung von Arbeitskräften
www.personalniagentury.cz:
Portal mit Auflistung verschiedener Personalagenturen
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15. 1515
4.4 Personalagenturen
TschechienTschechien
Consulting Company:
gehört zu den 3 größten Personalagenturen der
Tschechischen Republik
Büros in Prag, Pilsen, Brno, Ostrava, Olomouc, Hradec
Králové und Ústí nad Labem
http://www.acjobs.cz/en/
Anex Zeitarbeitsfirma:
Büros in Ostrava, Prag und Brünn
http://www.anexperson.cz
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16. 1616
4.4 Personalagenturen
UngarnUngarn
PERSONAL WERK RO DE S.R.L.:
EU Personalvermittlung, die interessierte Fach- und
Führungskräfte in Rumänien, Ungarn, Bulgarien, Polen…für
deutsche, schweizerische oder österreichische Unternehmen
auch im Rahmen von Werkverträgen oder zur Festeinstellung
rekrutiert und vermittelt
ortsansässige Niederlassungen vorhanden
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18. 1818
5. Gesetzliche Grundlagen zur Einstellung von
Arbeitnehmern
in der EU herrscht fast volle Arbeitnehmerfreizügigkeit, d.h.
Arbeitnehmer und Auszubildende können ohne
Arbeitsgenehmigung der Agentur für Arbeit beschäftigt
werden
Freizügigkeitsgesetz/EU
eine Arbeitserlaubnis-EU wird nicht mehr benötigt, sodass
die Beschäftigung ohne Erlaubnis keine Ordnungswidrigkeit
mehr darstellt
Ausnahmeland ist Kroatien, hier gibt es noch
Übergangsregelungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit
(Arbeitserlaubnis-EU)
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19. 1919
5. Gesetzliche Grundlagen zur Einstellung von
Arbeitnehmern
Verbot der Diskriminierung, d.h. Unionsbürger genießen
dieselben Rechte, wie Staatsangehörige des Staates in dem
sie sich aufhalten
für den Aufenthalt, egal ob kurz- oder langfristig, hat eine
Meldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu erfolgen
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20. 2020
5.1 in Deutschland
zur Einreise nach Deutschland reicht ein gültiger
Personalausweis oder Reisepass aus
bei Einreise muss spätestens am 8. Tag eine Anmeldung
beim Einwohnermeldeamt erfolgen
Einwohnermeldebehörde meldet Angaben an
Ausländerbehörde, die eine Bescheinigung über
gemeinschaftliches Aufenthaltsrecht ausstellt
für das Arbeitsverhältnis gilt grundsätzlich das deutsche
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
Tarifverträge gelten für alle Unionsbürger, die in Deutschland
arbeiten
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21. 2121
5.1 in Deutschland
die Besteuerung richtet sich nach dem Abkommen zur
Vermeidung von Doppelbesteuerung zwischen Deutschland
und Mitgliedsstaat (Doppelbesteuerungsabkommen = DBA)
die Sozialversicherung ist in dem Staat zu entrichten, in
dessen Hoheitsgebiet die Beschäftigung ausgeübt wird
(Abkommen über Sozialversicherung zwischen Deutschland
und Mitgliedsstaat)
EU-Ausländer und einheimische Arbeitnehmer haben die
selben Ansprüche auf Leistungen der Sozialversicherung
Mindestlöhne gibt es für das Bauhauptgewerbe:
2014 = 11,65 €
2015 = 12,50 €
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22. 2222
5.1 in Deutschland
seit 01.01.2015: 8,50 € nach Mindestlohngesetz für
Speditions- und Transportgewerbe
geltende Tarifverträge finden Anwendung
21
23. 2323
5.1 in Deutschland
Rechtsgrundlage:
grundsätzlich gilt das Arbeitsgesetz
daneben gibt es Spezialvorschriften zum Arbeitsrecht:
Arbeitszeitgesetz (enthält Bestimmungen über die
höchstzulässige Arbeitszeit und die mindestens zu
gewährenden Pausen)
Betriebsverfassungsgesetz (regelt die Rechte des
Betriebsrats)
Bundesurlaubsgesetz (Mindesturlaubsgesetz für
Arbeitnehmer)
Kündigungsschutzgesetz (erklärt eine ordentliche
arbeitgeberseitige Kündigung für unwirksam, wenn sie nicht
sozial gerechtfertigt ist)
Tarifvertragsgesetz
Sozialgesetzbuch (insbesondere SGB III Arbeitsförderung;
SGB VII gesetzliche Unfallversicherung; SGB IX
Schwerbehindertenrecht)
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24. 2424
5.2 Grundlagen und Aktivitäten in den Zielländern
ein vorübergehender Umzug von mehr als 3 Monaten muss
dem Standesamt, sowie der Steuerbehörde im Heimatland
angezeigt werden
EWG-Verordnung Nr. 1408/71, neu VO (EG) 883/04 zur
Vermeidung von Doppelbesteuerung
bei Arbeit im EU-Ausland wird die soziale Sicherheit im
Heimatland passiv, d.h. die soziale Sicherung erfolgt im
Arbeitsland
die Anmeldung zur SV muss innerhalb von 15 Tagen nach
Beschäftigungsaufnahme erfolgen
Vorlage bei der zuständigen Gebietskrankenkasse
23
25. 2525
5.2 Grundlagen und Aktivitäten in den Zielländern
EU-Bürger können max. zwei Wohnsitze haben, den
Hauptwohnsitz im Heimatland, sowie den vorübergehenden
Wohnsitz im Arbeitsland
Rechtsgrundlage in Ungarn und Tschechien ist das jeweilige
Arbeitsgesetzbuch
in diesen Gesetzen werden wie in Deutschland ebenfalls alle
arbeitsrechtlichen Vorschriften geregelt, z.B. Arbeitszeit,
Urlaub, Kündigungsschutz, usw.
die Regelung für Grenzgänger findet keine Anwendung, da
der Arbeits- und Wohnort mehr als 30 km voneinander
entfernt liegen
24
27. 2727
6.1 Lohnniveau
Wie hoch ist das Lohnniveau in den Zielländern?
der durchschnittliche Bruttomonatslohn in Tschechien beträgt
circa 965 €
hier eine Übersicht der
Löhne in Tschechien:
diese liegen im Durch-
schnitt zwischen 701 €
in Karlovarský (Karls-
bad) und 1051 € in
Prag
26
28. 2828
6.1 Lohnniveau
der durchschnittliche Bruttomonatslohn in Ungarn beträgt
circa 835 € (in UN der Privatwirtschaft)
Übersicht der
Bruttolöhne in
Ungarn:
(1€ = 304HUF)
27
29. 2929
6.1 Lohnniveau
ein Berufskraftfahrer in Tschechien verdient im Durchschnitt
555 € netto
ein Berufskraftfahrer in Ungarn verdient, ähnlich wie ein
Lehrer, zwischen 440 € und 822 € netto
in Deutschland zum Vergleich circa 1.973 € netto
durchschnittlich
Vergleich des Einkommens:
28
30. 3030
6.2 Vorteile für deutsche Unternehmen
Welche Vorteile hat ein ausländischer Arbeitnehmer bei der
Einstellung in Deutschland?
billiger bei den Lohn-/Personalkosten, da die deutschen
Arbeitnehmer durch einen höheren Lebensstandard höhere
Gehälter/Löhne erwarten
gute Wahrscheinlichkeit hochqualifizierte Arbeitnehmer
aufgrund der besseren Verhältnisse in Deutschland einstellen
zu können
Unternehmen können ihre kulturelle Vielfalt und
Weltoffenheit nach Außen gut darstellen und für mehr
Integration werben
29
31. 3131
6.2 Vorteile für deutsche Unternehmen
durch die kulturelle Vielfalt auch bessere Möglichkeiten neue
Geschäftskontakte zu verschiedensten Ländern zu knüpfen
es könnte ein Wettbewerbsverhalten entstehen, bei dem die
deutschen Arbeitnehmer mehr Leistung bei gleichbleibenden
Lohn bringen
30
32. 3232
6.3 Schwierigkeiten
Welche Schwierigkeiten können bei der Einstellung in
Deutschland auftreten?
Kommunikationsschwierigkeiten
Schwierigkeiten bei der Integration in die deutsche
Gesellschaft
Kulturunterschiede mit Problemen bei der Anpassung oder
Akzeptanz der deutschen Einwohner
Familie/Nachkommen des ausländischen Arbeitnehmers
haben einen erhöhten Druck der Anpassung
31
33. 3333
6.3 Schwierigkeiten
fehlende Übereinstimmung bei der Qualifikation: Arbeitnehmer
haben nicht die erforderliche Ausbildung, Weiterbildung oder
Arbeitserfahrung, um die vorhandenen Stellen zu besetzen
oftmals werden Qualifikationen in Deutschland nicht
anerkannt
fehlende Mobilität: Arbeitnehmer haben zwar die passende
Qualifikation und das Interesse an der Arbeitsstelle, jedoch
kommt eventuell aus verschiedenen Gründen ein Umzug in
eine andere geographische Region nicht in Frage
Rassismus bzw. eine schlechte Behandlung durch Mitbürger
(egal ob Deutsche oder Mitbürger mit einem anderen
Migrationshintergrund)
32
34. 3434
6.4 Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration
Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, um eine
erfolgreiche Integration der ausländischen Arbeitnehmer in
Deutschland zu erzielen?
Ausländische Arbeitnehmer bedürfen in der Regel meist eines
Aufenthaltstitels oder einer Arbeitserlaubnis
Aufenthaltstitel sind grundsätzlich bei der jeweiligen
Botschaft bzw. dem jeweiligen Konsulat im Heimatland zu
beantragen
Durch den Aufenthaltstitel wird deutlich, ob eine
Erwerbstätigkeit gestattet oder nicht gestattet ist
Anträge für eine Arbeitserlaubnis sind an die
Ausländerbehörde zu stellen
33
35. 3535
6.4 Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration
Besonderheit für die Bürger der neuen EU-Mitgliedsstaaten:
kein Aufenthaltstitel mehr nötig, jedoch muss die zuständige
Agentur für Arbeit eine Arbeitsgenehmigung erteilen
die Erteilung einer Arbeitserlaubnis liegt im Ermessen der
Ausländerbehörde meist ist ein konkretes
Arbeitsplatzangebot erforderlich
die Arbeitserlaubnis kann die Berechtigung zur Aufnahme
einer selbstständigen oder unselbstständigen
Erwerbstätigkeit umfassen
Erteilung der Arbeitserlaubnis hängt von der
Staatsangehörigkeit und von der Art der Beschäftigung ab
es gelten unterschiedliche Regeln für gering qualifizierte,
qualifizierte und hoch qualifizierte Beschäftigungen
34
36. 3636
6.4 Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration
gering qualifizierte Beschäftigung:
Beschäftigungen, die ohne eine 3-jährige
Berufsausbildung ausgeübt werden können
Arbeitserlaubnis wird in Ausnahmefällen erteilt: z.B.
für Saisonbeschäftigungen; Beschäftigungen in der
Land- & Forstwirtschaft, Obst- & Gemüseverarbeitung
qualifizierte Beschäftigung:
setzt eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung
voraus
Bundesagentur für Arbeit kann einen Aufenthaltstitel
erteilen für z.B.: Lehrkräfte, IT-Fachkräfte, leitende
Angestellte
35
37. 3737
6.4 Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration
hochqualifizierte Beschäftigung:
es kann eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden
Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzangebotes
erforderlich
es Bedarf nur einer Zustimmung der
Ausländerbehörde! (nicht bei der Bundesagentur für
Arbeit!)
Anwendungsbeispiele laut Gesetz z.B.:
wissenschaftliche Mitarbeiter mit gehobener Funktion
oder Lehrpersonen; wissenschaftliche Mitarbeiter mit
herausragender Funktion; Spezialisten; leitende
Angestellte mit besonderer Berufserfahrung
36
38. 3838
6.4 Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration
Zusätzliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration
im Unternehmen und in der Gesellschaft:
Sprachkurse besonders für die Arbeitnehmer, aber ebenfalls
Möglichkeiten für die Familie anbieten
Förderung der Schulausbildung für die Nachkommen des
ausländischen Arbeitnehmers
Personen im UN als Dolmetscher einsetzen bzw. einstellen
(besonders für die Anfangszeit), um Sprachprobleme zu
überbrücken
direkte Angebote für Weiterbildungen für die ausländischen
Arbeitnehmer in Deutschland
37
39. 3939
6.4 Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration
soziale Programme für den ausländischen Arbeitnehmer
und seine Familie
eine Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten
38
40. 4040
7. Fazit
Das Thema des Lernauftrages war recht schwierig.
Fragen zu dieser Thematik wurden bei Terminen und Besuchen
von den Unternehmen und Instituten meist sehr ungern gehört.
Dies lag natürlicherweise daran, dass diese Länder und
Agenturen die guten und qualifizierten Arbeitnehmer, die sie
ausgebildet haben, auch in ihrem eigenen Land halten wollen.
Nach unseren Besuchen in den beiden Ländern, ist klar, dass
sie die Arbeitnehmer dort halten wollen, um natürlich für einen
Aufschwung für ihre eigene Wirtschaft zu sorgen. So wie es
momentan ist, werden Kosten und Zeit investiert und das
teilweise zum Nutzen anderer Länder.
Einige gaben uns Adressen und Ansprechpartner, bei denen wir
eventuell einen größeren Erfolg haben und Antworten zu
unseren Fragen bekommen könnten.
Der andere Teil hat nur darauf verwiesen, dass man sich zu
dieser Thematik komplett enthalten möchte.
39
41. 414140
7. Fazit
Dies sollte soweit verständlich sein, da die besuchten Zielländer
schon einen Großteil an Abgängen von Fachkräften in andere
Länder haben, da diese AN, beruflich gesehen, dort eventuell
größere Chancen als in ihrem Heimatland haben.
Somit ist der beste Weg eventuell eine Vermittlung über private
Arbeitsagenturen, die mit anderen Ländern dort agierenden
Agenturen zusammen arbeiten.
Möglicherweise wäre es auch von Nutzen für die Heimatländer,
wenn die Arbeitskräfte ihre Familien zu Hause finanziell
unterstützen und sich dadurch die Kaufkraft in den Ländern
erhöht.