Thema: Semi-stationäre Geschwindigkeitskontrollanlagen auf dem Gebiet der Stadt Zürich
Inhalt:
Ausgangslage
Entwicklung/Einführung semi-stationäre AVK-Gerätetechnik
Wirkung/Nutzung
Weiterentwicklung semi-stationäre AVK-Gerätetechnik
Eingesetztes Messverfahren
Einsatzkonzept für Region Zürich Süd-West
Fallbilder
Bilder Standortwechsel
Zusammenfassung
DIe präsentation stammt aus den Jahre 2005
4. Entwicklung semi-stationäre AVK-Gerätetechnik Die Weisungen über den Betrieb von fest eingerichteten Geschwindigkeitsüberwachungsgeräten sind in den technischen Weisungen des UVEK (Geschwindigkeitskontrollen im Strassenverkehr vom 10. August 1998, Kapitel C) festgehalten. Gerät ist für eine befristete Kontrolldauer von ca. 2 Wochen "fest" installiert Gerät ist fest installiert 06.10.2005 Bei Geschwindigkeitsmessungen mit fest eingerichteten Messgeräten handelt es sich um automatische Verkehrskontrollen ohne Anhalteposten i.S. von Artikel 130, Abs. 4 VZV. Die Installation fest eingerichteter Überwachungsanlagen war bislang mit erheblichen baulichen Aufwendungen verbunden. In Folge der grossen Nachfrage im Stadtgebiet Zürich nach wirksamen Verkehrsberuhigungsmassnahmen entschied sich die Stadtpolizei Zürich, Überwachungssysteme entwickeln zu lassen, die mit geringem oder gar ohne bauliche Massnahmen installiert und mobil als fest eingerichtete Geräte betrieben werden können.
5. Einführung semi-stationäre AVK-Gerätetechnik Die Stadtpolizei Zürich verfügt seit Herbst 04 über ein alternatives Überwachungssystem, das im Unterschied zu konventionellen, fest eingerichteten Anlagen mobil an unterschiedlichen Standorten eingesetzt werden kann. Da sich dabei die Überwachungstechnik nicht unterscheidet (automatischer Überwachungsbetrieb ohne Beaufsichtigung) gelten trotzdem die Weisungen des UVEK bzw. des METAS für fest eingerichtete Überwachungsgeräte. Es können somit mehrere Anliegen mit einer Anlage berücksichtigt werden. Die Kontrolltätigkeit ist nicht mehr ortsgebunden bzw. kann variabler gestaltet werden. Widerstände aus der Anrainerschaft ergeben sich nicht. Die Intensität einer Überwachung eines Standortes kann entsprechend der Dringlichkeit ausgelegt werden. Die Verkehrspolizei wird ausserdem spürbar entlastet.
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11. Eingesetztes Messverfahren (Laserscanner) 06.10.2005 Der Betrieb mit Laserscanner erlaubt die gleichzeitige Überwachung von zwei entgegengesetzten Fahrtrichtungen aus einer Position. Ausserdem können mit zwei eingesetzten Digitalkameras vom zu- und abfliessenden Verkehr, sowohl Front- wie auch Heckbilder ausgelöst werden.
12. Einsatzkonzept für Region ‚Zürich Süd-West‘ 06.10.2005 Aufzeichnung Verkehrsdaten Einsatzplan semi-stationäre AVK-Anlage Übersichtsplan Standorte Region Zürich Süd-West
18. Ausblick 06.10.2005 Vergangenheit fest eingerichtet / eine Funktion bzw. Aufgabe Gegenwart / Zukunft mobil und multifunktional Danke für Ihre Aufmerksamkeit!