2. 2
5
Reichtum in Österreich:
Vermögen auf Wenige konzentriert
Gesamtvermögen 2002 (Geldvermögen, Immobilien, Beteiligungen)
= 944 Mrd. €
Vermögensverteilung in
Österreich
3. 3
Vermögensverteilung in
Österreich (Geldvermögen)
• Geldvermögen der ÖsterreicherInnen (September
2008): 418,5 Mrd. EUR. Das Nettogeldvermögen
betrug 271,8 Mrd. EUR. (ÖNB)
• Durchschnitt: 51.790,-- EUR je Haushalt
Median: 21.855,-- EUR je Haushalt
• Oberste 0,1% der Haushalte haben genauso viel
Geldvermögen wie die gesamten unteren 50%
• Oberste 10% haben 54% des gesamten
Geldvermögens
7. 7
Einkommens- oder
Vermögensfokus?
• (1) Die Vermögensungleichheit ist weit
höher als die Einkommensungleichheit.
• (2) Schlussfolgerungen zur Umverteilung
beim Einkommen korrespondieren nicht mit
jenen beim Vermögen.
• (3) Die Ungleichheit von Vermögen ist in
Hinblick auf Gerechtigkeitsprinzipien (wie
etwa Chancengleichheit) schwerer zu
begründen als bei Einkommen.
10. 10
Entwicklung Gewinne u. Steuern
Quelle: http://wien.arbeiterkammer.at/bilder/d70/Nr.6_Steuerreform.pdf
11. 11
0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40% 45%
Ireland
Japan
Portugal
Greece
Canada
United States
Australia
Czech Republic
United Kingdom*
France
Turkey
Sw eden
Finland
Poland
Austria
Netherlands
Hungary
Denmark
Germany
Belgium
Abgabenquote für Durchschnittsverdienst 2005
12. 12
Vermögensbezogene Steuern
2005 (als Anteil am
Gesamtsteueraufkommen)
15,5
11,9
11,3
8,5 8,5 8,5
7,8
5,3 5,3 5
3,8
2,9 2,7 2,5
1,21,3
0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
Japan
Großbritannien
USA
Schweiz
Spanien
Luxemburg
Frankreich
Niederlande
EU-15*
Italien
Dänemark
Schweden
Finnland
Deutschland
Österreich
Tschechien
in%allerSteuern
Einnahmen aller Steuern auf Vermögen in % aller Steuereinnahmen 2005
(vorläufig) Quelle: OECD, * Wert 2004
13. 13
Anteil der vermögensbezogenen
Steuern in Österreich und der EU
• Anteil des Aufkommens
vermögensbezogener Steuern:
• Österreich: 1980: 1,12% des BIP,
2006 0,6%
• EU15 1980: 1,46% des BIP, 2006:
2,15%
14. 14
Haushaltskonsolidierung
• Es stellt sich die Frage, wie man den
Staatshaushalt konsolidieren soll.
• Die Staatsschulden steigen krisenbedingt
von 176 Mrd. EUR 2008 auf etwa 250 Mrd.
EUR 2013 (Felderer, Staatsschuldenausschuss)
• Schuldenquote 2007: 59,4% , 2010: 75,2%
(Tendenz steigend), (WIFO)
• Eine ausgabenseitige Sanierung wird nicht
möglich sein.
15. 15
Vermögensbezogene Besteuerung
Was kann vermögensbezogen besteuert werden?
• Vermögenssubstanz
Beispiele: allgemeine Vermögenssteuer (abgeschafft
1994), Grundsteuer
• Vermögensverkehr
Beispiel: Grunderwerbssteuer, Erbschafts- und
Schenkungssteuer (seit August 2008 abgeschafft),
Finanztransaktionssteuer
• Vermögenszuwachs
Beispiel: Besteuerung von Spekulationsgewinnen bei
Aktien
16. 16
Vermögenszuwachssteuer
• Problem: Veräußerungsgewinne von
Wertpapieren sind nach einer
einjährigen Behaltedauer völlig
steuerfrei
• Forderung der GPA-djp: Aufhebung
der Spekulationsfrist von einem Jahr;
Kursgewinne mit 25 % endbesteuern
17. 17
Vermögenszuwachssteuer
• Problem: Veräußerungsgewinne von
Immobilien sind nach zehnjähriger
Behaltedauer völlig steuerfrei
• Forderung der GPA-djp: Verdoppelung
der Spekulationsfrist
– Ausnahme: Selbst bewohnte Wohnungen
und Einfamilienhäuser für die
Eigennutzung
– Umwidmung des Grundstücks:
Spekulationsfrist soll entfallen
18. 18
Vermögensbezogene Steuern:
Forderungen
• Einführung einer
Finanztransaktionssteuer
(Wertpapiere, Devisen)
• Solange auf EU-Ebene die
Finanztransaktionssteuer nicht
umgesetzt ist, muss auf nationaler
Ebene eine Börsenumsatzsteuer mit
0,25 % eingeführt werden, die beim
Kauf und Verkauf von Wertpapieren
fällig wird.
19. 19
Vermögensbezogene Steuern:
Forderungen
• Gerechtere Besteuerung von
Privatstiftungen
- KESt für alle Vermögenserträge in voller
Höhe für Stiftungen
- derzeit: halbe KESt (12,5 %) für
Zinsen/Kapitalerträge aus Veranlagungen
und 0% KESt für Dividenden und Gewinne
aus GmbHs, die einer Stiftung zufließen
20. 20
Vermögensteuer: GPA-djp-Modell
• GPA-djp fordert eine progressiv gestaffelte
Vermögensbesteuerung
– Freibetrag von 500.000,-- EUR
– Eingangssteuersatz von 0,25 %, der sich
schrittweise auf 1,45 % bei über 2 Mio. EUR
Vermögen erhöht
– Gesamtes Vermögen wird erfasst (Immobilien,
Fahrzeuge, Wertpapiere, Sparbücher); Hausrat ist
ausgenommen; Laufende Kredite werden
abgezogen.
– Vermögensbewertung: Nach dem Verkehrswert
22. 22
Vermögenssteuer: Modell von
Schulmeister
• Freibetrag von 100.000,--
EUR/Person, je Kind zusätzlich
25.000,-- EUR
• Konstanter Steuersatz von 0,5 %
(„flat tax“-Tarif)
• Gesamtes Vermögen wird erfasst.
Verbindlichkeiten können abgezogen
werden.
• Vermögensbewertung: Nach
Marktpreisen
23. 23
Vermögenssteuer: Beispiel 1
• Frau A.:
- Eigenheim im Burgenland (EUR 350.000,--)
- Wertpapiere (EUR 50.000,--)
- Sparbuch für ihre 2 Kinder (EUR 50.000,--)
- Kredit (EUR 70.000,--)
Vermögenssteuer:
EUR 0,-- (GPA-djp-Modell)
EUR 1.150,-- (Schulmeister-Modell)
24. 24
Vermögenssteuer: Beispiel 2
• Herr W.:
- Wochenendhaus in NÖ und
Eigentumswohnung in Wien
(EUR 700.000,--)
- Sparguthaben (EUR 100.000,--)
- Mercedes (EUR 50.000,--)
Vermögensteuer:
EUR 1.075,-- (GPA-djp-Modell)
EUR 3.750,-- (Schulmeister-Modell)
25. 25
Vermögenssteuer: Beispiel 3
• Herr S. besitzt Immobilien, Fahrzeuge
und Wertpapiere im Wert von
insgesamt EUR 2.200.000,--
Vermögensteuer:
EUR 14.150,-- (GPA-djp-Modell)
EUR 10.500,-- (Schulmeister-Modell)
26. 26
Umfrage zur Vermögensteuer
• Gallup-Umfrage (April 2009)
• 74 % für eine neue "Vermögenssteuer
ab einem Vermögen von 500.000,--
Euro
• Nur 20 % wären dagegen
• BefürworterInnen nach Parteien:
BZÖ 94 %, Grüne 90 %, SPÖ 87 %,
FPÖ 71 %, ÖVP 59%
27. 27
Erbschaftssteuer
• Erbschaftssteuer ist im August 2008 ausgelaufen.
• Hatte eine stark umverteilende Wirkung: 2006 entfiel
die Hälfte des Aufkommens der Erbschafts- und
Schenkungssteuer auf 1,3% der Erbfälle (811 von
62.399 Erben)
• AkademikerInnen erben am häufigsten, Menschen
mit Pflichtschulabschluss am seltensten
• Problem der alten Erbschaftssteuerregelung:
- Niedrige Einheitswerte von Grundstücken
- Steuerbefreiung für Sparguthaben und
Wertpapierdepots
28. 28
Wiedereinführung der
Erbschaftssteuer
• Eckpunkte:
- Großzügiger Freibetrag von EUR
400.000,-- (Kleine und mittlere
Vermögen sollen verschont bleiben.)
- Steuersätze zwischen 4% und 20%
- Auch Sparguthaben und
Wertpapierdepots sollen erfasst
werden.
- Grundvermögen soll mit seinem
realen Verkehrswert erfasst werden.
29. 29
Verteilungswirkungen von
Staatseinnahmen und -ausgaben
(WIFO-Studie)
• Umverteilt wird in Ö. über Staatsausgaben
nicht über Staatseinnahmen
• Steuersystem ist nur schwach progressiv
alle Einkommensschichten zahlen in
Relation zu ihrem Einkommen fast gleich
viel Steuern (37% im ersten, 40% im 10.
Dezil)
• Sozialtransfers wirken stark umverteilend.
⇒Fazit: Sozialstaat erfüllt seine Aufgabe!
⇒Aber: nicht alle Transfers sind armutsfest!
30. 30
Problemzone Arbeitslosengeld
• Wifo Prognose 2010: AL-Rekord
310.000
• AL-Geld ist nicht existenzsichernd
• Nettoersatzrate ist im internationalen
Vergleich niedrig
• Durchschnittliches AL-Geld 806,-
(Notstandshilfe 603,-)
34. 34
Bilanz:
• 140 Hauptamtliche und FunktionärInnen
an ca. 200 Standorten im Einsatz
• 30.000 Folder/Aktionsmaterialien verteilt
• Sehr gutes Presseecho: Print, ORF,
Privatradio, -fernsehen, Regionalmedien
Schulmeister 2006, S.11 : in Soziale Innovation konkret OeNB-PA, 22.1.2009 Quelle: OeNB Gellpolitik und Wirtschaft 2/2006, S. 103
Bei den Einnahmen an Vermögenssteuern (Vermögenssteuer, Grundsteuern, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Kapitalverkehrsteuern) gehört Österreich überhaupt zu den Schlusslichtern unter den Industriestaaten. Auch hier liegt es bedeutend unter dem EU-Durchschnitt: Hätte Österreich Steuereinnahmen von den Gewinnen und den Vermögen in Höhe des EU-15 Durchschnitts, hätte es keinerlei Budgetdefizite sondern sogar Budgetüberschüsse! Zusätzlich ist zu bemerken, dass diese als Vermögenssteuern klassifizierten Steuern nicht unbedingt von Reichen bezahlt werden. Die sehr hohen Vermögen bzw. die Erträge daraus sind durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der eigennützigen Privatstiftung steuerlich massiv privilegiert. - „echte“ Vermögenssteuer auf Besitz in Österreich 1993 abgeschafft - derzeit nur Grund- Erbschafts- und Schenkungssteuern - Basis der Steuerberechnung: Einheitswerte wurden seit 1983 nicht mehr angepasst und betragen nur rund ein Zehntel des Marktwertes Eigennützige Privatstiftungen: Reichsten zahlen geringsten Steuersätze auf ihre Kapitaleinkommen. kleine SparerInnen 25%; Privatstiftung mit 12,5% (bei Zinseinnahmen der Stiftung nur 12,5 Prozent Kest bzw. bei Dividendeneinnahmen kein Kest , solange das Geld in der Privatstiftung bleibt) Siehe Punktuation FG
Nur mehr 2 Steuerklassen. Steuerklasse I: Verwandte des 1. und 2. Grades, Ehegatten, geschiedene Ehegatten, Stiefkinder, Stiefeltern, Schwager, Schwägerin, Schwiegereltern, adoptierte Kinder, Lebensgefährten. Steuerklasse II: Alle anderen Personen und juristische Personen. Steuersätze: 4 % bis 20 % (über 10 Millionen Euro). Dazwischen sind die Steuersätze kontinuierlich ansteigend. Im Fall der Steuerklasse I würde jeweils der halbe Steuersatz (also zwischen 2 und 10 %) Anwendung finden.
Nur mehr 2 Steuerklassen. Steuerklasse I: Verwandte des 1. und 2. Grades, Ehegatten, geschiedene Ehegatten, Stiefkinder, Stiefeltern, Schwager, Schwägerin, Schwiegereltern, adoptierte Kinder, Lebensgefährten. Steuerklasse II: Alle anderen Personen und juristische Personen. Steuersätze: 4 % bis 20 % (über 10 Millionen Euro). Dazwischen sind die Steuersätze kontinuierlich ansteigend. Im Fall der Steuerklasse I würde jeweils der halbe Steuersatz (also zwischen 2 und 10 %) Anwendung finden.